Verkehrsregeln in Frankreich: Das sollten Sie beachten

Hier finden Sie eine Zusammenfassung möglicher Bußgelder bei Missachtung der französischen Verkehrsregeln.

TatbestandStrafe
falsch geparktab 15 Euro
Geschwindigkeitsübertretung
… unter 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften68-180 Euro
… unter 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften135-375 Euro
… 20-49 km/h135-375 Euro
…50 km/h oder mehrbis 1.500 Euro
Kind auf dem Beifahrersitz (unter 10 Jahre)ab 90 Euro
Fahren ohne Warnweste/Warndreieck135 Euro
Fahren ohne Gurt (pro Person)135 Euro
Handy am Steuer benutzt135 Euro
Navigationsgerät mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung im Auto mitgeführtbis 1.500 Euro
Alkohol am Steuer
… 0,5-0,8 Promille135 Euro
… mehr als 0,8 Promille4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe
Drogen am Steuer4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe
Drogen am Steuer
Alkohol (mehr als 0,8 Promille) und Drogen
9.000 Euro, 3 Jahre Haftstrafe

In Frankreich gilt es Verkehrsregeln zu beachten

Ein Fahrzeug darf in Frankreich auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschreiten.
Ein Fahrzeug darf in Frankreich auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschreiten.

Für die deutschen gilt Frankreich als beliebtes Urlaubsland. Für die einen ist Paris als „Stadt der Liebe“ das Ziel, wenn es um einen romantischen Wochenendtrip geht. Für die anderen sind vor allem die Küstenorte interessant, die im Sommer geradezu magnetisch auf Touristen wirken.

Aufgrund der geografischen Nähe zu Frankreich, entscheiden sich viele Deutsche, die Straßen und Autobahnen zu nutzen, um mit dem Auto für ihren Urlaub in das Nachbarland zu fahren. Dabei sollten Sie auch im Urlaub die Verkehrsregeln, die in Frankreich gelten, kennen.

Dieser Ratgeber klärt Sie deshalb über die wichtigsten Punkte auf, die es zu beachten gilt, um kein Bußgeld in Frankreich zu riskieren.

Weitere Ratgeber zum Thema im Überblick

Frankreich und seine Verkehrsregeln

Schauen Sie sich den Bußgeldkatalog von Frankreich an, werden Sie schnell feststellen, dass vor allem die Höhe des Promillewertes in Frankreich sehr streng geahndet und bestraft wird.


Kommen Sie in eine allgemeine Verkehrskontrolle oder werden wegen erhöhter Geschwindigkeit in Frankreich von der Polizei angehalten, müssen Sie Ihren Führerschein, die Zulassungsbescheinigung und die Versicherungspapiere Ihres Autos vorzeigen. Da Frankreich zur EU gehört, ist hierbei der deutsche Führerschein ausreichend.

Einige wichtige Verkehrsregeln in Frankreich sind zum Beispiel:

  • Jede Person im Fahrzeug muss angeschnallt sein.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in einem Kindersitz auf dem Rücksitz mitfahren. Ist jedoch keine Rückbank vorhanden oder bereits durch zwei Kinder besetzt, kann ein ausreichend durch einen Kindersitz bzw. Rückhaltesystem gesichertes Kind auch ausnahmsweise auf dem Beifahrersitz mitfahren.
  • Straßenbahnen dürfen nur von rechts überholt werden – außer in Einbahnstraßen, dort ist das auch von links möglich.

Wo liegt die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich?

Das Tempolimit in Frankreich ist etwas anders angesetzt als in Deutschland. Während Sie innerorts ebenfalls bis zu 50 km/h fahren dürfen, liegt in Frankreich die Höchstgeschwindigkeit außerorts bei ´80 km/h. Befahren Sie in Frankreich die Autobahn, darf Ihre Geschwindigkeit nicht die 130 km/h-Grenze überschreite – auf Kraftstraßen 110 km/h.

Übrigens Die Probezeit beträgt auch bei den Verkehrsregeln in Frankreich drei Jahre. Bis zum Ende dieser, müssen die Fahranfänger immer etwa 20 km/h langsamer sein als die Geschwindigkeit in Frankreich vorgibt.

Geblitzt in Frankreich und nun?

Bei einem blauen Schild gilt die Maut in Frankreich für Wohnmobil, Pkw, Lkw und co.
Bei einem blauen Schild gilt die Maut in Frankreich für Wohnmobil, Pkw, Lkw und co.

Wurden Sie in Frankreich geblitzt, weil Sie die Verkehrsregeln dort nicht ausreichend befolgt haben, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn Sie wieder in Deutschland zurück sind. Wer nämlich in Frankreich nicht die Geschwindigkeit einhält, fällt unter das EU-Abkommen, was besagt, dass Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland auch in der Heimat eingetrieben werden können.

Haben Sie beispielsweise einen Parkverstoß begangen, ist bereits der Strafzettel in Frankreich rechtkräftig. Begleichen Sie den Bußgeldbescheid aus Frankreich nicht, weil Sie denken, es passiert nichts, wenn es unter 70 Euro liegt, dann irren Sie sich. Irgendwann entstehen auch aufgrund von falschem Parken so viele Mahngebühren, dass die Gesamtsumme vom Bußgeld 70 Euro oder mehr beträgt. Spätestens dann bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugeschickt.

Promillegrenze in Frankreich

Der wohl größte Unterschied zu den deutschen Vorschriften ist der, dass Sie in Frankreich einen Alkoholtester mit sich führen müssen, wenn Sie mit einem Kfz unterwegs sind. Diese Regelung besagt, dass der Tester laut der Verkehrsregeln in Frankreich unbenutzt sein muss. Die einzige Ausnahme bilden Mofafahrer.

Die Promillegrenze in Frankreich ist identisch zu der in Deutschland – diese liegt also bei 0,5 Promille. Die Bußgelder für Verstöße dagegen sind jedoch wesentlich höher angesetzt. Bei einem Promillewert von über 0,8 stehen in der Regel mehrere tausend Euro und gegebenenfalls eine Haftstrafe von zwei Jahren an.

Nützlich zu wissen: In Frankreich erkennen Sie eine mautpflichtige Autobahnen an entsprechend farblich gekennzeichneten Verkehrsschildern.

Laut der Verkehrsregeln in Frankreich gilt Folgendes:

  1. blaues Schild: Pkw- und Lkw-Maut in Frankreich
  2. grünes Schild: Mautberechnung laut Frankreichs Verkehrsregeln nicht notwendig

FAQ – Bußgeldkatalog in Frankreich

Was kostet mich ein Verstoß gegen die französischen Verkehrsregeln?

Die Bußgelder liegen im zwei- bis vierstelligen Bereich. Klicken Sie hier, um sich die Bußgeldtabelle anzusehen.

Muss ich ein Bußgeld oder einen Strafzettel aus Frankreich bezahlen?

Innerhalb der EU sind ausländische Bußgeldbescheide ab 70 Euro vollstreckbar.

Welche Verkehrsregeln muss ich in Frankreich beachten?

Die wichtigsten Verkehrsregeln in Frankreich haben wir hier für Sie zusammengefasst.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (69 Bewertungen, Durchschnitt: 3,84 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

114 Kommentare zu “Verkehrsregeln in Frankreich: Das sollten Sie beachten

  1. Weimann

    Was ist wenn man in Frankreich geblitzt wird? Kann sich das auf die Probezeit in Deutschland auswirken?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Weimann,

      das wirkt sich nicht auf Ihre Probezeit in Deutschland aus.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  2. Beck

    Hallo!
    Kann es wirklich sein, dass man 90 Euro zu bezahlen hat, wenn man innerorts nach Abzug des Toleranzwertes lediglich 1 km/h zu schnell gefahren ist? (als Deutscher in FRA; gemessen 56km/h-5km/h)
    LG!
    Danke für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Beck,

      eigentlich sind laut französischem Bußgeldkatalog für eine Überschreitung innerorts von unter 20 km/h sogar mindestens 135 Euro veranschlagt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  3. Daniel

    Hallo
    Also Ich würde am 29.6 geblitzt in Frankreich es war 50 erlaubt und bin aber 70 gefahren mir kam eine Rechnung von 180€!
    Aber des ist ja schon lange her oder net. Mir ist die 4.10 gekommen die Rechnung! Was sollte ich machen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel,
      die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid aus Frankreich liegt bei einem Jahr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Jannik

    Moin,

    Ich wurde wohl drei Mal in Frankreich geblitzt (wohl 20/20/25 zu schnell). Bei zwei bin ich nicht Mal sicher ob es mir galt bzw. es tatsächlich nicht 130 km/h Tempolimit waren.
    Vom schlimmsten ausgehend: werden die drei Vergehen einfach addiert oder droht mir extra Ärger wegen der Häufung?
    Danke
    Jannik

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jannik,

      leider sind uns die genauen Auflagen in Frankreich nicht bekannt. Sie müssen wohl die entsprechenden Bescheide abwarten.

      Das Team von bussgeld-info.de

  5. Hans

    Was bitte ist eine „Fahrerkarte“?
    siehe Eintrag herbert vom 11.1.17

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hans,

      bei einer Fahrerkarte handelt es sich um einen mit einem Speicherchip versehenen personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Sascha

    wie erklärt es sich, dass einige 45 EUR und andere 90 EUR für einen Geschwindigkeitsverstoß <10km/h außerorts bezahlen müssen? gibt es da keinen einheitlichen Satz? Ferner, wie lange dauert es bis der Bescheid im Briefkasten ist?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sascha,
      beim Bußgeld besteht ein gewisser Ermessensspielraum. Wie lange die Zustellung dauert, sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Sven

    Moin, wie schnell darf man in Frankreich mit einem Wohnmobil über 3,5t fahren auf der Autobahn?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sven,

      die dürften wohl 110 km/h sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Silvia

    Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren aus Frankreich bekommen. Nun ist es so, dass meine Freundin und ich uns beim Fahren abgewechselt hatten und wir wirklich nicht wissen, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist (hatten keinen Blitz bemerkt).
    Wie können wir denn nun das Foto einsehen?
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Silvia,

      eventuell kann Ihnen dieses vonseiten der französischen Behörde übersandt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Marius

    Hallo bin in Frankreich geblitzt worden mit Toleranz Abzug 9 km/h zu schnell , schreiben gekommen mit eine straffe von 90,00 €, bussgeld Katalog schreibt was anderes , lohnt sich mit denen zu Diskutieren? danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marius,

      ob es sich lohnt, sich gegen den Bescheid zu wehren, können wir leider nicht für Sie beurteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Wolfgang

    Hallo, ich wurde in Frankreich geblitzt. Nach Abzug der Maßtoleranz bin ich 51kmh bei erlaubten 50kmh gefahren. Dafür soll ich 90 Euro bezahlen! Da es sich bei dem Fahrzeug um ein Firmenfahrzeug handelt, welches nicht zugeordnet werden kann habe ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch per Einschreiben eingelegt. Dies wurde nicht anerkannt und ich habe ein erneutes Schreiben erhalten, wo ich aufgefordert wurde über eine Internetseite zu begleichen. Ich habe dies abgelehnt und erneut widersprochen. Jetzt ist ein Brief gekommen, welcher nur in französischer Sprache ist und von mir nicht gelesen werden kann. Kann ich das jetzt ignorieren, da ja kein Halter zum Fahrzeug registriert ist?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Wolfgang,
      grundsätzlich ist es nicht ratsam ein solches Schreiben zu ignorieren. Wenden Sie sich ggf. an einen fachkundigen Anwalt.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  11. Ewald

    Wurde in Frankreich innerhalb einer Autobahn Baustelle bei Tours von einem mobilen
    Radar bergab mit 81km/h statt der vorgeschriebenen 70 km/h geblitzt. Wie hoch wird
    das zu erwartende Bussgeld ausfallen? Wann ca. erfolgt der Posteingang und ist ein
    Beweisfoto anbei? Macht ein Anhörungsverfahren / Widerspruch Sinn? Vielen Dank
    im Voraus für Eure Antwort!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ewald,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von ca. 70 Euro rechnen. Ein Foto muss dem Bußgeldbescheid nicht zwingend anhängig sein. Ob ein Einspruch Sinn macht, kann nur ein Anwalt im Rahmen einer Rechtsberatung beurteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Guido

    Hallo,
    hab einen Bußgeldbescheid erhalten über 45€ wegen 3km/h zu schnell außerorts.
    Muß ich den bezahlen bzw. was passiert wenn ich den ignoriere?
    Danke schon mal

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Guido,

      in der Regel werden ausländische Bußgeldbescheide erst ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt. Reisen Sie jedoch erneut in Frankreich ein, kann die Begleichung des Bußgelds dann von Ihnen verlangt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Igor

    Hallo,
    Ich bin auf der Autobahn, wo 130 gilt 133 gefahren und wurde geblitzt. Dies war jedoch eine Baustelle wohl, wo 90 gefahren werden durfte.
    Was heißt das für mich ?

    Danke und Gruß
    Igor

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Igor,

      Sie sind somit 43 km/h zu schnell gefahren. Abzüglich 5 % Toleranz haben Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h begangen. Dies wird in Frankreich mit einem Bußgeld von ca. 135 Euro geahndet. Haben Sie den restlichen Verkehr oder Bauarbeiter gefährdet, kann sich das Bußgeld erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Franziska

    hi.

    wir wurden in frankreich geblitzt. wir sind 5km/h zu schnell gewesen uns sollen jetzt 45€ zahlen.

    ich habe gelesen das man erst ab 70 euro zahlen muss.

    sollen wir zahlen oder nicht?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Franziska,

      ab 70 Euro werden die Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Katharina

        Das heisst, die 45€ müssen trotz Bußgeldbescheid nicht gezahlt werden, da sie unter der 70€ Grenze liegen?

        LG Katharina

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Katharina,

          auch Knöllchen und Strafzettel unter dem Wert von 70 Euro sind rechtskräftig und müssen bezahlt werden. Wenn Sie dies versäumen, riskieren Sie nicht nur Mahngebühren, sondern ggf. auch ein gerichtliches Verfahren. Wenn das Bußgeld in Frankreich nicht bezahlt wird, kann sogar das Auto konfisziert werden.

          Ihr Team von Bussgeld-info.de

    2. Carsten

      Hallo Franziska,
      hast du bezahlt ? Mir ist fast das Gleiche passiert, bin aber unschlüssig, ob ich bezahlen soll.
      Ich habe die Antwort vom Bussgeld Info Team gelesen, aber weiter oben schreiben sie, das sich das Bussgeld aufgrund von Mahngebühren auf über 7ß Euro summieren kann und dann an deutsche Bussgeldstelle zur Vollstreckung übergeben wird.

      Danke für kurze Rückmeldung

      Carsten

  15. Iris

    Wir haben als Firma eine Zahlungsaufforderung für ein Bußgeld in Frankreich bekommen. Kennzeichen und Autotyp stimmen, das Auto war aber zu dem Zeitpunkt nicht in Frankreich. Das ist bereits der zweite Fall mit dem gleichen Kennzeichen. Ist es in Frankreich üblich, eine Zahlung hinterlegen zu müssen, auch wenn man den Vorgang bestreitet? Oder könnte es sich bei dem Schreiben, das wir erhalten haben, um eine Fälschung handeln? Gibt es eine Möglichkeit das prüfen zu lassen? Die örtliche Polizei in Deutschland kann das nicht, dort hatte ich schon gefragt.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Iris,

      ob es sich hierbei um eine Fälschung handelt, können wir Ihnen leider nicht sagen. Am besten wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt oder schildern der französischen Behörde den Sachverhalt aus Ihrer Sicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Jürgen

    wie schnell darf man auf Autobahnen in Frankreich mit einem Transporter unter 3,5t fahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jürgen,

      die dürfte wohl vom jeweiligen Tempolimit abhängen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Rainer

    Hallo Zusammen,

    Bin in Frankreich kurz nach einer Baustelle mit Tempo 70 mit ca 5 km zu schnell geblitzt worden. Außerorts. Habt Ihr Erfahrungswerte wie teuer das wird?

    Grüße Rainer

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rainer,

      bei weniger als 20 km/h außerorts zu schnell werden in Frankreich zwischen 68 und 180 Euro fällig.

      Ihr Bussgeld-info Team

  18. Andreas

    Hallo,
    ich wurde mit wohl knapp über 40 km/h innerorts in einer Tempo 30 Zone geblitzt. Mit welcher Strafe muss ich denn ungefähr rechnen? Die Bußgelder sind ja ganz schön happig…

    Danke und viele Grüße
    Andreas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 15 km/h innerorts ist mit einem Bußgeld von 25 € zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Lutz

    Ich war mit einem kleinen Transporter mit unter 3,5t auf der Autobahn unterwegs. Angegebene Geschwindigkeit für PKW 130km/h, für LKW und PKW mit Hänger 110km/h aufgrund von starkem Gefälle.
    Aufgrund des Warnschildes für die Radarmessung fuhr ich unter 120km/h, wurde bergab aber trotzdem geblitzt, obwohl ich weder LKW noch mit Hänger fuhr. Habe ich irgendwas übersehen oder gibt es eine besondere Regel für Nutzfahrzeuge unter bis 3,5t ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lutz,

      mit einem Transport bis maximal 3,5 Tonnen sollten Sie eigentlich noch als PKW durchgehen. Möglicherweise erhalten Sie trotz Blitz keinen Bescheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. M.G. BECK

    Hallo, im Text oben steht „…Der wohl größte Unterschied zu den deutschen Vorschriften ist der, dass Sie in Frankreich einen Alkoholtester mit sich führen müssen…“ Muß dies ein bestimmes Produkt sein und welche Eigenschaften muß das Teil haben? Wird dies ggf. bei Kontrollen geprüft und was passiert, wenn man so etwas nicht dabei hat ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo M.G. BECK,

      derzeit sind trotz bestehender Mitführungspflicht keine Strafen vorgesehen. Dass es sich um ein bestimmtes Produkt handeln soll, ist uns nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Caspar Malkiewicz

    Hallo ich bin auf der Maut in Frankreich 170 km/h gefahren statt 130km/h. Wurde dort angwhaltwn und hab mein Bußgeld direkt bezahlt und sie meinten ich hätte 2 Monate Fahrverbot in Frankreich und sonst könnte ich in Deutschland wieder fahren. Sie haben mir nur den Führerschein entnommen. Bin noch in der Probezeit.
    Was muss ich jetzt machen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Casper,

      Sie sollten sich an die zuständige Behörde wenden. Es ist eher unüblich, dass ein deutscher Führerschein von einer ausländischen Behörde verwahrt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Martin K.

    Hat eine/r von euch schonmal Besuch/Brief von einer Vollstreckungsstelle bekommen, die ein Bußgeld aus Frankreich beitreiben wollte?

  23. Johanna

    Hay wurde am wochenende in frankreich geblitzt.. 70 zone mit 120.. bin in der probezeit .. was passiert mir jetzt ? Bitte um eine antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Johanna,

      hier kann ein Bußgeld bis 1.500 Euro anfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Maleo a

    Wurde mit 180kmh geblizt bin aus dröer schweiz was kann jez passieren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Maleo a,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. herbert

    Danke für ihre Antwort.
    Es sei noch anzumerken das die gezahlte sicherheitsleistung 2000€ betrug.
    Wie verhält es sich nun mit dem Karteninhaber?
    Kann er nach vernichtung seiner Fahrerkarte eine neue beantragen? Bekommt er auch eine Strafe von den Deutschen behörden?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo herbert,

      die Beantragung einer neuen Karte ist möglich bei entsprechender Antragstellung. Ein Strafe in Deutschland dürfte Sie nicht erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. herbert

    Was passiert wenn man in Frankreich mit einer Fahrerkarte erwischt wird die einer anderen Person gehört,und vor ort das Bussgeld bezahlt wurde. Alle dokumente wurden ausgehändigt (Führerschein ausweis richtige fahrerkarte) Fahrerkarte der anderen Person wurde einbehalten und soll von Frankreich ans deutsche amt geschickt werden. Was droht dem karteninhaber in deutschland?

    nach weiteren Informationen handelte es sich bei der bezahlten strafe lediglich um eine sichheitsleistung.
    Die Fahrerkarte des Beifahrers wurde ohne Zustimmung oder wissen dessen vom Fahrer benutzt.Es viel im erst bei der Kontrolle auf als die Französischen Beamten die karte aus dem eg kontrollgerät zogen.Welche Strafe erwartet den Karteninhaber nun aus Frankreich und/oder aus Deutschland?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Herbert,

      dem Fahrer droht ein Bußgeld von 150 Euro in Frankreich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. August

    Wurde in Frankreich drei mal geblitzt. Einmal 1 km , einmal 2 km und einmal 5 km zu schnell. Hab mich beim Fahren mit einer anderen Person abgewechselt und weiß nun nich mehr, wer wann gefahren ist. Hab ich da eine Möglichkeit, Einspruch einzulegen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo August,
      wann es Sinn machen würde, Einspruch zu erheben, kann Ihnen ein Anwalt mitteilen. Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  28. Sandra

    Ich wurde auf der Autobahn in Frankreich geblitzt. Wichtig für mich ist zu wissen, ob beim Bußgeldbescheid ein Blitzerfoto dabei sein wird? Sah nach stationär aus. Wenn ein Blitzerfoto kommt ist dann nur der Fahrer zu sehen oder auch der Beifahrer;:) ist wichtig, bitte schnelle Antwort, danke.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sandra,
      normalerweise muss der Fahrzeughalter das Blitzerfoto bei einem Bußgeldbescheid aus Frankreich selbst anfordern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Jens

    Hallo,
    bin in Frankreich zuschnell gefahren. Verjährt das auch nach 3 Monaten, bzw. wie lange ist da die Frist?
    Danke schon Mal für die Antwort.
    Viele Grüße
    J.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jens,

      Sie müssen damit rechnen, dass ein Geschwindigkeitsverstoß auch in Frankreich erst nach mehreren Monaten verjährt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  30. Jessi

    was passiert bei einem A-Verstoß ( Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung ) in der Probezeit , wenn der Unfall im Ausland ( Frankreich) passiert ist ?
    Danke für kurze Antwort !

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jessi,

      Verstöße im Ausland werden nicht im Fahreignungsregister registriert und wirken sich daher auch nicht auf die Probezeit aus.

      Ihr Bußgeld-Info Team

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert