Verkehrsregeln in Frankreich: Das sollten Sie beachten

Hier finden Sie eine Zusammenfassung möglicher Bußgelder bei Missachtung der französischen Verkehrsregeln.

TatbestandStrafe
falsch geparktab 15 Euro
Geschwindigkeitsübertretung
… unter 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften68-180 Euro
… unter 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften135-375 Euro
… 20-49 km/h135-375 Euro
…50 km/h oder mehrbis 1.500 Euro
Kind auf dem Beifahrersitz (unter 10 Jahre)ab 90 Euro
Fahren ohne Warnweste/Warndreieck135 Euro
Fahren ohne Gurt (pro Person)135 Euro
Handy am Steuer benutzt135 Euro
Navigationsgerät mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung im Auto mitgeführtbis 1.500 Euro
Alkohol am Steuer
… 0,5-0,8 Promille135 Euro
… mehr als 0,8 Promille4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe
Drogen am Steuer4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe
Drogen am Steuer
Alkohol (mehr als 0,8 Promille) und Drogen
9.000 Euro, 3 Jahre Haftstrafe

In Frankreich gilt es Verkehrsregeln zu beachten

Ein Fahrzeug darf in Frankreich auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschreiten.
Ein Fahrzeug darf in Frankreich auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschreiten.

Für die deutschen gilt Frankreich als beliebtes Urlaubsland. Für die einen ist Paris als „Stadt der Liebe“ das Ziel, wenn es um einen romantischen Wochenendtrip geht. Für die anderen sind vor allem die Küstenorte interessant, die im Sommer geradezu magnetisch auf Touristen wirken.

Aufgrund der geografischen Nähe zu Frankreich, entscheiden sich viele Deutsche, die Straßen und Autobahnen zu nutzen, um mit dem Auto für ihren Urlaub in das Nachbarland zu fahren. Dabei sollten Sie auch im Urlaub die Verkehrsregeln, die in Frankreich gelten, kennen.

Dieser Ratgeber klärt Sie deshalb über die wichtigsten Punkte auf, die es zu beachten gilt, um kein Bußgeld in Frankreich zu riskieren.

Weitere Ratgeber zum Thema im Überblick

Frankreich und seine Verkehrsregeln

Schauen Sie sich den Bußgeldkatalog von Frankreich an, werden Sie schnell feststellen, dass vor allem die Höhe des Promillewertes in Frankreich sehr streng geahndet und bestraft wird.


Kommen Sie in eine allgemeine Verkehrskontrolle oder werden wegen erhöhter Geschwindigkeit in Frankreich von der Polizei angehalten, müssen Sie Ihren Führerschein, die Zulassungsbescheinigung und die Versicherungspapiere Ihres Autos vorzeigen. Da Frankreich zur EU gehört, ist hierbei der deutsche Führerschein ausreichend.

Einige wichtige Verkehrsregeln in Frankreich sind zum Beispiel:

  • Jede Person im Fahrzeug muss angeschnallt sein.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in einem Kindersitz auf dem Rücksitz mitfahren. Ist jedoch keine Rückbank vorhanden oder bereits durch zwei Kinder besetzt, kann ein ausreichend durch einen Kindersitz bzw. Rückhaltesystem gesichertes Kind auch ausnahmsweise auf dem Beifahrersitz mitfahren.
  • Straßenbahnen dürfen nur von rechts überholt werden – außer in Einbahnstraßen, dort ist das auch von links möglich.

Wo liegt die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich?

Das Tempolimit in Frankreich ist etwas anders angesetzt als in Deutschland. Während Sie innerorts ebenfalls bis zu 50 km/h fahren dürfen, liegt in Frankreich die Höchstgeschwindigkeit außerorts bei ´80 km/h. Befahren Sie in Frankreich die Autobahn, darf Ihre Geschwindigkeit nicht die 130 km/h-Grenze überschreite – auf Kraftstraßen 110 km/h.

Übrigens Die Probezeit beträgt auch bei den Verkehrsregeln in Frankreich drei Jahre. Bis zum Ende dieser, müssen die Fahranfänger immer etwa 20 km/h langsamer sein als die Geschwindigkeit in Frankreich vorgibt.

Geblitzt in Frankreich und nun?

Bei einem blauen Schild gilt die Maut in Frankreich für Wohnmobil, Pkw, Lkw und co.
Bei einem blauen Schild gilt die Maut in Frankreich für Wohnmobil, Pkw, Lkw und co.

Wurden Sie in Frankreich geblitzt, weil Sie die Verkehrsregeln dort nicht ausreichend befolgt haben, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn Sie wieder in Deutschland zurück sind. Wer nämlich in Frankreich nicht die Geschwindigkeit einhält, fällt unter das EU-Abkommen, was besagt, dass Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland auch in der Heimat eingetrieben werden können.

Haben Sie beispielsweise einen Parkverstoß begangen, ist bereits der Strafzettel in Frankreich rechtkräftig. Begleichen Sie den Bußgeldbescheid aus Frankreich nicht, weil Sie denken, es passiert nichts, wenn es unter 70 Euro liegt, dann irren Sie sich. Irgendwann entstehen auch aufgrund von falschem Parken so viele Mahngebühren, dass die Gesamtsumme vom Bußgeld 70 Euro oder mehr beträgt. Spätestens dann bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugeschickt.

Promillegrenze in Frankreich

Der wohl größte Unterschied zu den deutschen Vorschriften ist der, dass Sie in Frankreich einen Alkoholtester mit sich führen müssen, wenn Sie mit einem Kfz unterwegs sind. Diese Regelung besagt, dass der Tester laut der Verkehrsregeln in Frankreich unbenutzt sein muss. Die einzige Ausnahme bilden Mofafahrer.

Die Promillegrenze in Frankreich ist identisch zu der in Deutschland – diese liegt also bei 0,5 Promille. Die Bußgelder für Verstöße dagegen sind jedoch wesentlich höher angesetzt. Bei einem Promillewert von über 0,8 stehen in der Regel mehrere tausend Euro und gegebenenfalls eine Haftstrafe von zwei Jahren an.

Nützlich zu wissen: In Frankreich erkennen Sie eine mautpflichtige Autobahnen an entsprechend farblich gekennzeichneten Verkehrsschildern.

Laut der Verkehrsregeln in Frankreich gilt Folgendes:

  1. blaues Schild: Pkw- und Lkw-Maut in Frankreich
  2. grünes Schild: Mautberechnung laut Frankreichs Verkehrsregeln nicht notwendig

FAQ – Bußgeldkatalog in Frankreich

Was kostet mich ein Verstoß gegen die französischen Verkehrsregeln?

Die Bußgelder liegen im zwei- bis vierstelligen Bereich. Klicken Sie hier, um sich die Bußgeldtabelle anzusehen.

Muss ich ein Bußgeld oder einen Strafzettel aus Frankreich bezahlen?

Innerhalb der EU sind ausländische Bußgeldbescheide ab 70 Euro vollstreckbar.

Welche Verkehrsregeln muss ich in Frankreich beachten?

Die wichtigsten Verkehrsregeln in Frankreich haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

114 Kommentare zu “Verkehrsregeln in Frankreich: Das sollten Sie beachten

  1. Sinan

    Guten Tag

    Ich bin als Deutscher mit einem französischen Führerschein durch einen alkoholisierten Unfall Promille nicht nachweisbar da ich weggerannt bin und zu einem späteren Zeitpunkt mich gestellt habe und im Krankenhaus Drogen im Urin nachgewiesen wurden. Was für eine Strafe kommt auf mich circa zu vielen Dank

  2. Ibo

    Hallo,
    Ich hab in Frankreich mit Lkw in innerorts bis 15 km geblitzt und bei außerorts bis 24 km geblitzt, können Sie Antworten was bekomme ich? Mit Deutscher Führerschein.
    Danke in vorraus.

  3. Ibo

    Hallo,
    Ich hab in Frankreich mit Lkw in innerorts bis 15 km geblitzt und bei außerorts bis 24 km geblitzt, können Sie Antworten was bekomme ich? Mit Deutscher Führerschein.
    Danke in vorraus.

  4. Noelia W.

    « Blitzen » in Frankreich nur Blitzer oder auch so Schilder, die einen anzeigen, wie schnell man gerade fährt. Ich bin in der 70er Zone 76 gefahren, das Schild hat es in rot angezeigt und unten darunter stand irgendwas mit -1 Punkt (konnte es nicht genau lesen). Bin mit einem französischen Auto inkl Kennzeichen von Freunden gefahren, auf das ich aber zugelassen bin…
    Bitte um Hilfe…..
    Danke!!!

  5. Th. Ludwig

    Ich bin mit 60 km/h bei erlaubten 50 km/h in Frankreich geblitzt worden, abzüglich Toleranz ergibt sich eine Überschreitung um 5 km/h. Dafür soll ich nun 90 € bezahlen, was mir definitiv als zu hoch erscheint. Ist das überhaupt mit Europäischem Recht vereinbar? Was raten Sie mir?
    Danke,
    Th. Ludwig

  6. Eric

    Während ich in 30 Zone ca 40 gefahren bin, habe ich zu spät zwei Polizisten bemerkt, die meines Erachtens meine Kennzeichen aufschrieben haben. Ich habe gebremst, aber einer von ihnen hat mir gezeigt, dass ich weiter fahren kann. Bedeutet das, dass ich eine Strafzettel aus Frankreich erwarten muss?
    Danke im Voraus.

  7. Eric

    Während ich in 30 Zone ca 40 gefahren bin, habe ich zu spät zwei Polizisten bemerkt, die meines Erachtens meine Kennzeichen aufschrieben haben. Ich habe gebremst, aber einer von ihnen hat mir gezeigt, dass ich weiter fahren kann. Bedeutet das, dass ich eine Strafzettel aus Frankreich erwarten muss?
    Danke im Voraus.

  8. C.

    Hallo,
    ich wurde von der Polizei angehalten und mir wurde das zu schnell fahren vorgeworfen.
    Es wurden von mir 750€ Bargeld verlang. Nach meiner frage ob es mir Karte geht
    oder ob ich zur Bank kann wurde mir das Verneint und mir damit gedroht den Fahrzeugsschein zu behalten und das Fahrzueg zu beschlagnahmen. Es wurde mir keinerlei bewiese oder desselben gezeigt wo ich geblitz wurde. Ich habe nur eine Quittung. Da wir 5 leute waren haben wir das geld zusammenbekommen doch ist das normal ? muss mann nicht erst ein Bescheid nach hause bekommen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    C.

  9. Niko

    Hallo,
    Was erwartet mich, wenn ich in Frankreich meinen Führerschein beim fahren nicht mitführe? Habe ihn verloren, aber besitze eine Fahrerlaubnis.

  10. Stefan

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid aus Frankreich bekommen – 45,- € für 2 km/h!
    Ich habe bereits übers Internet mit Kreditkarte bezahlt.
    Nun weiß ich aber nicht, was ich mit der angefügten „Zahlungskarte“ und dem Rückumschlag machen soll.
    In den Unterlagen gibt es keinen Hinweis.
    Muss ich die Karte nun auch noch abschicken? Und welchen Zweck erfüllt Sie?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Stefan

  11. Herzmann

    Bußgeldbescheid per E-Mail.

    Hallo, wir sind mit einem Mietwagen gefahren und wurden geblitzt. Der Autovermieter hat den französischen Behörden unser E-Mail mitgeteilt, und so bekamen wir schon nach 3 Tagen von denen eine E-Mail mit folgendem Inhalt (gekürzt):
    Guten Tag,
    MAX MUSTERMANN ist der Empfänger eines Bussgeldbescheids wegen eines am 21/10/2018 festgestellten Verkehrsverstosses.

    Sie können diesen Bussgeldbescheid einsehen, indem Sie auf den folgenden Link klicken:
    ACHTUNG : Wenn Sie nicht der Empfänger sind, klicken Sie nicht auf den Link.
    Link zu Ihrer Briefsendung

    Ab dem Versand dieser E-Mail haben Sie 7 Tage lang Zeit, um diesen Bußgeldbescheid einzusehen. Nach dem Verstreichen dieser Frist wird Ihnen postalisch ein ausgedruckter Bußgeldbescheid zugelstellt, wenn Sie ihn nicht unter oben genanntem Link eingesehen haben.

    Für weitere Informationen bezüglich der elektronischen Bussgeldbescheide begeben Sie sich auf [editiert von der Redaktion]
    ANTAI – Nationale Agentur für die automatischen Prozesse von Verstössen

    Nun stellt sich die Frage, ob man Nachteile zu erwarten hat, wenn man die 7 Tage abwartet und dann den Bescheid per Post bekommt. Evtl. ist es ja wie in Italien, dass man dann einen Rabatt bekommt. Genauso denkbar sind zusätzliche Gebühren für den Postversand.

    Hat da schon jemand Erfahrung mit?
    Ist es überhaupt statthaft, dass der Autovermieter ungefragt die E-Mail weitergibt, denn im Vertrag gab es da kein Feld zum Ankreuzen?

    Danke im Voraus!

  12. Marko W.

    Ich wurde Ende August auf dem Weg nach Spanien in Frankreich mit 4 km/h zu schnell geblitzt. Folge: 45 € wenn ich sofort überweise. Das habe ich gemacht

    Heute erhielt ich erneut Post aus Frankreich: auf dem Rückweg war ich 2 km/h zu schnell und soll wieder 45 € latzen. Letzteren Bescheid werde ich nicht bezahlen. Die Franzosen habe es auf uns Deutsche abgesehen. Neben der zu zahlenden Maut zocken die uns nur ab!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marko W.

      Bußgeldbescheide aus dem Ausland auszusitzen kann zur Zwangsvollstreckung führen und dazu, dass Ihnen beim erneuten Aufenthalt die Einreise nach Frankreich nicht gestattet wird.

      – Die Redaktion

  13. Dennis Braun

    Hallo liebes Bussgeld-Team,
    Ich bin vorgestern in Frankreich auf einer 80er Strecke mit 85 (laut Tacho) geblitzt worden.
    1. wie hoch ist die Tolleranz?
    2. macht es einen Unterschied weil die Strasse abschüssig war?
    3. mit was muss ich rechnen?
    vielen Dank

  14. Ellena

    Hallo!
    Ich wurde dreimal geblitzt, der Bußgeldbescheid liegt bereits vor.
    Einmal 8 km/h zu schnell bei erlaubten 70 km/h,
    einmal 3 km/h zu schnell bei erlaubten 70 km/h
    und nochmal 8 km/h zu schnell bei erlaubten 80 km/h.

    Kann ich dagegen etwas tun? Gibt es eine Möglichkeit, zumindest die 3 km/h zu umgehen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ellna

      Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, dann müssten Sie sich einen Anwalt nehmen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  15. Henrik

    Hallo,
    ich wurde angeblich mit 57 km/h in Frankreich geblitzt. Laut Bescheid war dort die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt, nach Abzug der Toleranz bin ich 2 km/h zu schnell gewesen. Im Bescheid steht Geschwindigkeitsüberschreitung um weniger als 20 km/h und ich soll nun 90 (!) € bezahlen. Für 2 km/h zu schnell erscheint mir das sehr viel!? Wie kann ich reagieren bzw. was kann ich tun???
    Vorab viele Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Henrik

      Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, müssen Sie einen Anwalt einschalten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  16. Gigi

    Hallo, ich bin in Frankreich auf der Autobahn 160 statt den erlaubten 130 gefahren. Welche Strafen erwartet mich? Wieviel Euro muss ich zahlen? Und kann eine Busgeld verjähren? Wenn ja nach wieviel Monate?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gigi,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h bis 49 km/h wird in Frankreich mit einem Bußgeld von 135 bis 375 Euro geahndet. Eine Ordnungswidrigkeit verjährt in Deutschland nach drei Monaten.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  17. Holger

    Hallo…wurde wohl in Frankreich geblitzt. Allerdings war der Wagen nur aus Arbeitstechnischen Gründen auf mich zu gelassen und gefahren ist ein anderer Mitarbeiter. Da „ich“ wohl oder eher gesagt mein Arbeitskollege mit 20km zu schnell unterwegs war soll ich nun den Betrag von 375 Euro überweisen. Kann ich diesem Bußgeldbescheid umgehen? Oder wie soll ich mich jetzt verhalten? Gruß Holger

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Holger,

      in Deutschland haftet in der Regel der Fahrer für den Verstoß. Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen wollen, weil Sie nicht der Fahrer waren, können Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser wird Sie umfassend beraten und Ihnen Ihre Erfolgsaussichten erläutern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Silke M.

    Hallo, meine Tochter ist noch in der Probezeit und mit dem Auto, das auf ihre französische Gastmutter angemeldet und versichert ist, über eine rote Ampel gefahren. Sie macht ein Au-Pair-Jahr in Frankreich. Muss sie mit noch mehr Sanktionen als den 90,- Euro Bußgeld rechnen? Was ist mit den Punkten, die dafür anfallen? Muss die Gastmutter als Halter die vier Punkte auf ihr Konto nehmen?
    Danke für die Antwort
    Silke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Silke,

      bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu französischen Bußgeldern an die Behörden vor Ort oder einen Anwalt für Verkehrsrecht. Punkte, die Sie in Frankreich erhält, werden in Deutschland nicht angerechnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. KlausDieter45

    Hallo ich habe eine frage ich wurde am Wochenende in Frankreich auf der Autobahn mit ca. 280 km/h geblitzt! Was kommt auf mich zu muss ich mit einem Bußgeldbescheid rechnen oder mit einer Haftstrafe evtl.? Wäre dankbar für eine Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo KlausDieter45,

      bei solchen Geschwindigkeitsverstößen ist mit sehr hohen Geldstrafen zu rechnen. Für nähere Auskünfte können Sie den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht suchen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Mariel

    Liebes Bussgeldteam!
    Ich habe auch einen Strafzettel erhalten.
    Jedoch ist der vom Sommer 2017. Und es werden gleich 180 € verlangt??
    Auch kam der Brief per Einschreiben an meine Adresse….aber auf dem Brief stand meine ALTE ADRESSE. (wir wohnen seit November 2016 nicht mehr dort) Also gehe ich davon aus, das der erste Brief nie bei mir angekommen ist.
    Es ist auch kein FOTO dabei!
    Wann verjährt ein Strafzettel?
    An wen muss ich mich den jetzt wenden, bzw. Einspruch einlegen (auf deutsch) ;-)
    Lieben Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mariel,
      die Verjährung von Strafzetteln aus Frankreich tritt in der Regel erst nach einem Jahr ein. Möchten Sie Einspruch einlegen, ist dieser in den meisten Fällen in der jeweiligen Landessprache zu verfassen. Informationen zur zuständigen Behörde sollten Sie dem Bescheid entnehmen können. Wenden Sie sich ggf. an einen fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Rosaria

    Ich wurde gestern auf einer Strecke richtung offenburg in Frankreich geblitzt hätte sollen 90 fahren bin aber 120 gefahren und bin in der Probezeit das auto ist auf meine mutter gemeldet aber ich bin auf dem bild dann sichtbar was kommt nun auf mich zu ? Muss ich ein aufbauseminar machen oder bekomme ich den Führerschein abgenommen oder gibt es dann nur ein bußgeld ? Und wenn ja wie hoch ungefähr ?
    Vielen Dank für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rosaria,
      ein Verkehrsverstoß in Frankreich wirkt sich in der Regel nicht auf die Probezeit in Deutschland aus. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Bußgeld aus Frankreich in Deutschland vollstreckt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Karlo

    117 gefahren bei 110. Geblitzt durch mobiles Gerät. Nach Abzug der Toleranz 1 km/h zu schnell! Bin als Fahrzeugnutzer nicht selbst gefahren, Halter ist mein Arbeitgeber. Ist es da sinnvoll den Verstoß zu bestreiten und die Zahlung nicht durchzuführen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Karlo,

      wir dürfen Ihnen leider an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Harald

    Wie teuer ist das nicht einhalten des LKW Fahrverbotes in Frankreich.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Harald,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständigen Behörden in Frankreich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Katharina

    Mein Freund hatte einen Unfall da er mit 0,9 Promille gegen einen Baum gefahren ist es gab keinen Personen schaden und auch keine weiteren Autos die beschädigt wurden außerdem hatte er vor Jahren bereits eine MPU in Deutschland und keinen Alkohol testet dabei , was kann auf uns zukommen bei der Gerichts Verhandlung?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Katharina,

      da wir keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, sollten Sie vielleicht besser den Rat eines Anwalts einholen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Anna

    Hallo,
    ich habe eine Zahlungsaufforderung aus Frankreich erhalten. Nach Abzug der Tolleranz 52km/h anstatt 50 km/h. Strafe: 90€. Ich bin jedoch nicht gefahren, sondern ein Familienmitglied. In Deutschland habe ich das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn ein Familienmitglied gefahren ist. Gibt es das auch in Frankreich? Wenn ja an wen wende ich mich?

    Falls nicht, kann ich ein Foto anfordern? Auf dem Schreiben ist das nicht erwähnt. An wen wende ich mich?

    Besten Dank für eine Rückmeldung.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anna,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten direkt an die ausstellende Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Udo

    Hallo,
    Ich bin in der 50 er Zone innerorts geblitzt worden. Bin 57 km/h gefahren mit Abzug der Toleranz war ich bei 52 km/h. Ich soll nun 90,00€ bezahlen. Für 2 km/h Überschreitung, kann das sein?
    Vielen Dank für eure Mithilfe bzw. Info.
    Gruß Udo.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Udo,

      laut unserer Bußgeldtabelle sollten Sie 15 Euro zahlen müssen. Da wir nicht sagen können, warum Sie 90 Euro zahlen sollten, konsultieren Sie am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

      1. Andy

        Das gleiche habe ich auch bekommen…auch 90 Euro bei 2 km Überschreitung…was kam bei Dir raus ?

  27. Katharina

    Hallo,
    Auch ich habe den Bußgeldbescheid von 48€ im Briefkasten. Einfach ignorieren, da er unter der 70€-Grenze liegt? Was könnte mir passieren, wenn ich nicht zahle?

    LG Katharina

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Katharina,

      auch Knöllchen und Strafzettel unter dem Wert von 70 Euro sind rechtskräftig und müssen bezahlt werden. Wenn Sie dies versäumen, riskieren Sie nicht nur Mahngebühren, sondern ggf. auch ein gerichtliches Verfahren. Wenn das Bußgeld in Frankreich nicht bezahlt wird, kann sogar das Auto konfisziert werden.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  28. Christopher

    Hallo,
    bin in Frankreich außerorts 117 kmh, nach Abzug der Toleranz 111 kmh statt der erlaubten 110 kmh gefahren.
    Verminderte Geldbuße beträgt 45 Euro, Pauschal 68 Euro und erhöht 180 Euro. Zählt jetzt der Pauschalwert als eigentlichert Wert und fällt somit unter die 70 Euro-Grenze?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christopher,
      es empfiehlt sich Bußgelder aus dem Ausland zeitnah zu begleichen, da dadurch ggf. Geld eingespart werden kann. Zahlen Sie das Bußgeld nicht, können auch Mahngebühren dazu beitragen, dass die Bagatellgrenze von 70 überschritten wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Lolo

    Ich bin noch in der Probezeit,
    Und habe eine rote Ampel leider überfahren.
    Mit welchen kosequenzen muss ich rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lolo,

      das Überfahren einer roten Ampel kostet in Frankreich ab 135 Euro, 4 Punkte im französischen System und evtl. Führerscheinentzug.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

      1. Robi

        Hallo,
        Ich bin auf der französischen Autobahn nach Toleranzabzug mit 44 km/h zu schnell geblitzt worden. Verminderte Geldbuße 90€ habe ich schon bezahlt. Was passiert aber mit den Punkten? In Frankreich würde ich 4 (wertvolle!) Punkte verlieren. Auf dem Bußgeldbescheid stand nichts darüber.
        Ich habe zwar ein deutsches Kennzeichen und wohne in D, aber einen französischen Führerschein.
        Ich bin ziemlich oft in Frankreich und mache mir über ein mögliches Fahrverbot oder Führerscheinentzug beim nächsten Besuch Sorgen…
        Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

  30. Arzu

    Hallo sind in Frankreich abwechselnd gefahren und sind über einen Zeitraum von etwa 1 1/2 Stunden 4 mal geblitzt worden. Müssen wir jetzt alle 4 Strafzettel zahlen. Es war ausserorts.
    Danke für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Arzu,

      ja müssen Sie.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

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