Bußgeldkatalog: Müssen Fußgänger mit Sanktionen rechnen?

Bußgeldtabelle für Fußgänger

VerstoßGeld­buße in EuroPunkte
Über­que­rung der Fahr­bahn ohne Beach­ten des Ver­kehrs ODER nicht auf kürzes­ten Weg ODER an einer nicht da­für vor­gese­henem Stel­le
… mit Gefähr­dung5
… mit Un­fall10
Miss­ach­tung einer roten Am­pel5
... mit Un­fall10
Verbots­widrig eine Ab­sper­rung über­stiegen5
... mit Un­fall10
Ohne vor­sorg­liche Maß­nah­men getrof­fen zu haben, dass andere nicht gefähr­det sind, trotz­dem am Verkehrs­geschehen teil­genom­men, obwohl geis­tige und/oder körper­liche Mängel vor­handen waren5
… dies zuge­lassen (als verant­wortliche Person)25
Nicht­beach­tung des Halte­gebots bzw. des Zei­chens eines Poli­zis­ten5
Betre­ten oder Über­schrei­ten einer Auto­bahn10
Überschreiten bzw. Betre­ten einer Kraft­fahr­straße an einem Be­reich, der nicht für Fuß­gänger vor­gesehen ist10
Betre­ten der Fahr­bahn, obwohl Seiten­streifen oder Geh­weg vor­han­den ist5
Nicht am linken Fahr­bahn­rand gelau­fen, obwohl Sie sich außer­halb einer Ort­schaft befan­den5
Un­nötige Behin­derung des Fahr­ver­kehrs in einem verkehrs­beruhig­ten Bereich5
Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken / Halbschranken3501

Video: Die Bußgelder für Fußgänger

Auch Fußgänger können Bußgelder kassieren. Mehr dazu erfahren Sie im Video.
Auch Fußgänger können Bußgelder kassieren. Mehr dazu erfahren Sie im Video.

Ratgeber zum Thema „Fußgänger im Straßenverkehr“

Die Straßenverkehrsordnung für Fußgänger

Welche Verkehrsregeln gelten für Fußgänger?
Welche Verkehrsregeln gelten für Fußgänger?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland auch für Fußgänger. Für den sogenannten Fußverkehr gibt es spezielle Regelungen, die in § 25 StVO spezifiziert sind. Diese umfassen das Verhalten auf der Straße, an roten Ampeln und gegenüber Polizisten.

Das Bußgeld für Fußgänger, die ein Vergehen gegen das Verkehrsrecht begehen, kann etwa 5 bis 10 Euro betragen. Dieses niedrig angesetzte Verwarngeld sollte Fußgänger allerdings nicht dazu verleiten, die Bußgeldtabelle zu missachten. Dies gilt insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit. So können Verstöße als A-Verstöße gewertet werden und ziehen einen Bußgeldbescheid nach sich, der sich auch negativ auf den Führerschein auswirken kann.

Als A-Verstoß gemäß dem Bußgeldkatalog für Fußgänger gilt:

  • Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken bzw. Halbschranken

Fahranfänger in der Probezeit, die gegen eine dieser Verkehrsregeln für Fußgänger verstoßen, bekommen eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und deren Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert.

Der Bußgeldrechner sieht jedoch normalerweise kein Fahrverbot oder Punkte für Fußgänger vor. Es droht hingegen ein Bußgeld, wenn Fußgänger über eine rote Ampel gehen.

Als Fußgänger über eine rote Ampel

Eine rote Ampel als Fußgänger zu überkreuzen, zieht nicht ganz so strenge Maßnahmen wie bei Auto- oder Lkw-Fahrern nach sich. Allerdings sollten sich Fußgänger zu ihrem eigenen Wohl an Lichtzeichenanlagen halten, denn jedes Jahr werden Fußgänger im Straßenverkehr verletzt.

Im Jahr 2013 waren beispielsweise 40% der Verunglückten mit Todesfolge innerhalb von Ortschaften Fußgänger. Ist die Fußgängerampel also rot, sollte die Straße nicht schnell überquert werden, da sich gerade kein Auto in ersichtlicher Nähe befindet. Rechtsabbiegende Autos beispielsweise können Fußgänger überraschen und verletzen.

Geht ein Fußgänger über eine rote Ampel, sieht das Bußgeld bzw. Verwarngeld folgendermaßen aus:

  • Als Fußgänger bei „Rot“ über die Ampel: 5 Euro Bußgeld
  • Als Fußgänger bei „Rot“ über die Ampel und einen Unfall verursachen: 10 Euro Bußgeld

Fußgänger und Alkohol

Gehen Fußgänger über eine rote Ampel, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit
Gehen Fußgänger über eine rote Ampel, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit

Der Führerschein kann manchmal schneller weg sein, als es einem lieb ist. Selbst übermäßiger Alkoholgenuss kann einen Fußgänger um seine Fahrerlaubnis bringen.

In einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts (Az.: 3 L 823/12.MZ), wurde ein Mann verurteilt, der als Fußgänger betrunken randalierend mit über 1,6 Promille auf den Straßen unterwegs war. Er bekam die Auflage, sich einer MPU zu unterziehen.

Bestünde der Mann die MPU nun nicht, so würde ihm nicht nur der Führerschein, sondern sogar gänzlich die Fahrerlaubnis entzogen werden, obwohl er nicht einmal unter Alkoholeinfluss vor dem Steuer saß, sondern das Auto vorbildlich hatte stehen lassen.

Verkehrsregeln für Fußgänger

Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, dürfen die Fahrbahn nicht als Fußweg benutzen, wenn es einen Gehweg oder Seitenstreifen gibt. Erlauben es die Umstände, auf der Fahrbahn zu gehen, muss dies innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand geschehen. Sollte es dunkel oder die Sicht beeinträchtigt sein, müssen Fußgänger zu ihrer Sicherheit einzeln hintereinander gehen.

Zudem wird für Fußgänger in der StVO reglementiert, dass sie Fahrbahnen schnellstmöglich und quer zur Fahrbahn zu überschreiten haben. Dazu sollten Fußgänger den kürzesten Weg nutzen. Besonders Kinder müssen zunächst Hilfe erhalten, wenn es darum geht, sich ordnungsgemäß im Straßenverkehr zu verhalten. Das ist sehr wichtig, damit sich die Kinder beispielsweise auf dem Schulweg sicher bewegen und nicht durch die auf der Straße fahrenden Fahrzeuge erfasst werden.

An einer Ampel müssen Fußgänger das jeweilige Lichtzeichen zum Überqueren beachten und dürfen hinzukommend an Kreuzungen oder Einmündungen nur die entsprechenden Markierungen und Fußgängerüberwege zum Passieren verwenden.

Weiterhin darf der Fußgänger keine Absperrungen überklettern sowie abgesperrte Straßenflächen betreten. Genauso ist der Zutritt von Gleisanlagen verboten, diese dürfen nämlich nur an den dafür vorgesehenen Bereichen überquert werden.

FAQ: Bußgeldkatalog für Fußgänger

Welche Vorschriften gelten für Fußgänger?

Nehmen Passanten am öffentlichen Straßenverkehr teil, müssen sich auch diese an die gesetzlichen Vorgaben der StVO halten. Diese schreibt unter anderem die Verwendung des Bürgersteiges vor.

Können auch Fußgänger Punkte erhalten?

Ja, denn Punkte in Flensburg können auch ohne Führerschein gesammelt werden. Dies ist zum Beispiel beim Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke möglich.

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Fußgänger vor?

Eine Übersicht dazu bietet diese Bußgeldtabelle.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

30 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Müssen Fußgänger mit Sanktionen rechnen?

  1. Manuel

    Sehr interessant. Ich lebe in Minnesota, dort können Fussgänger innerhalb von Ortschaften immer und überall über die Strasse gehen und die Autos müssen anhalten. Das kann gefährlich werden wenn man woanders hinkommt ;-)

  2. Michael

    Wenn der Radweg zur Joggerstrecke und Flaniermeile wird, alte Menschen mit Rollator oder Kleinkinder mit dem Bobbycar zur Vollbremsung zwingen oder Hundebesitzer mit langer Leine auf dem Radweg Gassi gehen, dann bedeutet das eine große Gefahr. Ich werde täglich mit dieser Situation als Radfahrer konfrontiert. Doch im obigen Bußgeldkatalog für Fußgänger wird nicht erwählt, dass das ein Verstoß zu sein.
    Was sagen die Experten in dem Thema dazu? Ist es Fußgängern untersagt sich auf dem Radweg zu bewegen und wie hoch ist die Strafe bei einem Verstoß?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,

      uns sind keine Sanktionen für das Gehen auf einem Radweg bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Monika H.

    Was folgt nach einer mündlichen Verwarnung im Strassenverkehr(Gefährdung) als Fussgänger?

  4. Homepage

    Daumen hoch für diesen Beitrag! Klasse Content, ich hoffe hier kommen in Zukunft noch viele weitere Beiträge! :)

  5. Matthias

    Klasse! Endlich mal jemand der weiß wovon er redet! Toller Beitrag, Dankeschön! :)

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Matthias

      Wir bedanken uns und es freut uns, dass Ihnen unser Beitrag helfen konnte.

      – Die Redaktion

  6. Harry

    Ich bin als Fahrradfahrer bei Rot über eine Fussgängerampel gefahren (Nachts um 3 Uhr, sehr wenig Verkehr). Dies soll 60 EUR und 1 Punkt in Flensburg bedeuten. Ist dies korrekt?
    Viele Grüsse
    Harry

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Harry,
      der Bußgeldkatalog sieht für das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad ein Bußgeld von 60 € und einen Punkt in Flensburg vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Jan

        Ich bin Heute in einer 10 zone mit ca 25 lang gefahren als ein fußgänger mir entgegen kam wunk er mich schon so komisch ran und ich bremste und fuhr langsam an ihm vorbei und beschleunigte wieder ein wenig und bog rechts ab. Als ich dann ca 200m weiter gefahren fahr sah ich den fußgaenger nur noch aus der straße rennen aus der ich abbog und winkte wieder zu vllt hat er auch ein foto von meinem kennzeichen gemacht. Habe ich diesbezueglich mit irgendwechen konsiquenzen zurechnen ?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Jan,

          in diesem speziellen Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann am besten beurteilen, was eventuell auf Sie zukommt und kann Ihnen sagen, wie in dieser Situation am besten vorzugehen ist.

          Ihr Team von bussgeld-info.de

  7. Wolfgang

    Folgende Situation: Meine Tochter (15 Jahre alt) fährt jeden Morgen mit der DB zum Schulort. Um auf den „dörflichen“ Bahnsteig zu kommen, muss sie die Bahngleise überqueren; der Bahnübergang ist für den Verkehr mit einer halbseitigen Schranke und Rotlicht gesichert. Der Zug, den sie erreichen muss, hält auf dem gegenüberliegenden Gleis vor dem Bahnübergang an (ca. 30m). Als es an einem Morgen zeitlich eng war, war sie, bevor der Zug überhaupt zu sehen war, bei roter Ampel und herunter gegangener Schranke über den Bahnübergang gegangen und wurde (natürlich 🙄) von zwei Polizisten festgehalten. Da sie wegen des Schulbeginns den Zug nehmen musste, baten die Politisten nur um Namen und Adresse, sagten, sie sollen das bitte nicht mehr machen, und meine Tochter fuhr im Zug zur Schule. Heute erschienen selbige Polizisten bei mir zu Hause und erklärten mir als Erziehungsberechtigtem, dass meine Tochter/ich mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von rund EUR 350,00 rechnen müsse. Kann ein solcher Betrag bei einer 15-jährigen „Ersttäterin“ so hoch sein, zumal der Bußgeldkatalog für Fußgänger deutlich geringere Geldbußen vorsieht?
    LG, Wolfgang

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Wolfgang,
      der Bußgeldkatalog sieht regulär ein Bußgeld von 350 Euro für das überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Katze

    Hallo, ich habe leider etwas blödes getan: ich habe den Straßenverkehr nicht beachtet und bin über die Straße gelaufen. Ein Bus kam, hat gebremst, d. h. ich habe einen Unfall verursacht und zwei Passagiere wurden leicht verletzt. Welche Strafe droht mir jetzt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Katze,

      in der Regel wird dies laut Bußgeldkatalog mit 10 Euro geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Anastasia S.

    Hallo,
    also ich bin seit 15 Jahren als Auto,- (verärgerter, da ich die die StVO soweit richtig gut kenne ( Vater Busfahrer mit jährlich auffrischenden und weitergebenden Änderungen der StVO bei der Freiburger SBG)) Radfahrer (bereits seit 25 Jahren) und neuerdings als Mutter einer absoluten Fahrradanfängerin, musste mir bereits mehrfach anhören, dass ich meine Tochter NICHT auf dem Fußgängerweg fahren lassen darf!! Übrigens reagieren die meisten Fahrradfahrer auf eine 3,5 Jährige umgekehrt extrem genervt, wenn sie nicht rechts (auf der Fahrradbahn), sondern noch schlangenlinienartig fährt. Wurde hier bereits von Fahrradfahrern aufs Übelste beschimpft (gilt hier die gleiche Grundlage wie bei Autofahrern bei Beleidigung?). Was wäre hier richtig (habe auf der Homepage leider noch nichts gefunden) und was wäre bei einem falschen Vorgehen dass entsprechende Bußgeld? Gerade bei uns in Freiburg im Breisgau haben Fahrradfahrer eine Hochkonjnunktur und ich würde gerne wissen, was Sache ist!!
    Viele Grüße Anastasia

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anastasia S.,

      Beleidigung kann natürlich genauso geahndet werden wie sonst auch.
      Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren und an Kreuzungen/Einmündungen absteigen und das Fahrrad hinüberschieben. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr können sie den Gehweg benutzen. Bei Kindern unter acht Jahren darf auch eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren den Gehweg nutzen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  10. Oliver

    Ich habe eine Straße an einer Ampel überquert und nach 2 Schritten kam rot. Da wollte mir ein Polizist erklären, dass sei regelwidrig, stimmt das? Ich meine gelernt zu haben, dass man seinen Weg fortsetzen soll und nicht wie vom Polizisten verlangt zurück gehen soll.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Oliver,

      ja, in der Regel haben Sie Recht. Eventuell hat der Polizeitbeamte nicht gesehen, dass die Ampel erst auf rot gesprungen ist, und angenommen, dass Sie bei rot die Straße überquert haben.

      Das Team von bussgeld-info.de

  11. Christian

    Hallo ich bin vergangenes Wochenende über eine rote Ampel gelaufen und hatte davor mit Freunden getrunken die Straße war frei nur leider stand weiter der Straße eine streife die mich darauf auch anhielt meine Frage dahin ist muss mir Sorgen um meinen Führerschein machen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christian,

      da es sich hier um ein vergleichsweise kleines Delikt handelt – außer Sie waren sehr stark alkoholisiert – , ist im äußersten Fall lediglich ein Verwarnungsgeld fällig. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist sehr unwahrscheinlich.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  12. Kerstin

    Hallo,
    ab wann darf ein Polizist bei Jugendlichen 5,- Euro für das Straße überqueren bei Rot kassieren ?
    Gruß
    Kerstin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kerstin,

      bis zum 14.Lebensjahr ist eine Person absolut strafunmündig, vom 14. bis zum 17. Lebensjahr bedingt strafmündig. Da mit 14 Jahren davon ausgegangen werden kann, dass die Folgen einer Handlung überblickt werden können, kann ab dann bereits ein Verwarnungsgeld erfolgen.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  13. Rebich

    Wie ist das? Seit morgen stell ich mir die Frage?
    Mein Mann erzählte mir das gestern hat er fast ein Jugendliche überfallen.
    Er war auf eine 3 spürig Strasse und hatte grün auf einmal ging ein Jugendliche Mädchen auf eine Zebra Streife ein ohne zu merken dass sie rote Ampel hat. Sie hatKopfhörer auf auf dem Kopf gehabt und Handy von Gesicht . Mein Mann hat fast Herzschlag gekricht in Lezte Sekunde noch gebremst und die Mädchen ist Unfall frei weiter gegangen . Einfach weiter als wäre nichts passiert . Darf man dann in solche Situationen den Passanten fest halten und Polizei anrufen ? Mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rebich,

      in diesem Fall dürfte weder das Notwehrrecht nach § 32 StGB noch das Festnahmerecht nach § 127 StPO einschlägig sein. Die Person festzuhalten wäre in diesem Fall vermutlich nicht erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Muffin

    Am Samstag bin ich zu Fuss am strassenrand entlangen gegangen. Da ich mir zuvor eine augenverletzung zugezogen habe und auf einem Auge nichts sehen konnte, stand ich wohl angetrunken am strassenrand und wollte als Anhalter mit fahren. Mach 5 Minuten gab ich es auf und setzte mich in die Bushaltestelle ohne jemanden zu belasten. Ich überquerte keine strasse oder so. Bin dem Trampelpfad durch das kaputte Auge etwas geschaukelt. Danach sass ich im Bus. Allerdings will ein Zeuge gesehen haben, dass ich an der Bundesstraße gestehen haben soll, was nicht der Fall war. Die Polizei wurde informiert aber beim eintreffen saß ich brav an der Haltestelle und wartete auf den nächsten Bus. Plötzlich kam die polizei und meinte, ich wäre nah an der fahrbah von fremden gesehen, was nicht stimmt! Ich musste pusten und kam auf 2.1 promille. Ich habe mich nicht falsch verhalten. Verfolgen die jetzt den vorfall aber ich darf ja wohl am Wochenendemit Freunden am feuer sitzen und mit meinen Jungs etwas trinken. Wie seht ihr das? Gibt es da Gesetze als Fussgänger? Ich habe mich brav an den Wehweg orientiert. Was kann da auf mich zukommen? Jeder bauarbeiter nach Feierabend locken 3 halbe und ich sitze da nur als die Polizei eintraf.ich verstehe das alles nicht. Beste grüße, Muffin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Muffin,

      als Fußgänger sind insbesondere Bußgelder zwischen 5 und 25 Euro möglich. So drohen 5 Euro, wenn eine Kraftstraße an einer nicht für Fußgänger vorgesehenen Stelle betreten oder überschritten wurde. Unter Umständen können einem auffälligen betrunkenen Fußgänger gar eine MPU oder eine Entziehung des Führerscheins drohen.

      Warten Sie am besten ab, ob gegen Sie überhaupt ein Verfahren eröffnet wird. Erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid, können Sie Einspruch einlegen und sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. anne

    genauso ist es. Wenn man Sicherheit haben will, d.h nicht sterben will, dann muss man lernen eine gute Wahrnehmung seiner Umgebung zu haben. Regeln zu befolgen nützt einem für die Sicherheit nichts, da man sich auf andere sowieso nicht verlassen kann.
    Diejenigen die glauben sie sind sicher wenn sie alle Regeln befolgen und auch Polizisten, die sowas ahnden zäumen das Pferd von hinten auf. In anderen Ländern fahren die Menschen fast ohne Regeln, aber es kommt fast ausschließlich bei Touristen zu Unfällen. Denn die haben nicht gelernt ständig alles ringsherum wahrzunehmen. Die fahren stur nach Regeln und promt passieren die Unfälle. So ist es in erster Linie und nicht in umgekehrt.
    Diese deutsche Regelwut geht mir wirklich auf die Nerven.

    1. Gabriela

      Ich sehe es ähnlich: wenn Straße frei, warum stehen bleiben? Viele tun es. Stehen bleiben. Autofahrer hat immer Vorfahrt.

      Was mich nervt und es ist mir gerade heute passiert, in Hamburg. Eine Mutter. Ich bin rücksichtslos, wenn ich bei Rot vor Kindern über die rote Ampel gehe. Die Person hat es übrigens kurz darauf genutzt, sich in einer Schlange vor mich zu drängeln. Ich habe mich daraufhin gefragt, wie rücksichtslos ist das denn?

      Dieser Vorfall hat mich tatsächlich dazu gebracht, zu googlen, ob ich bei Rot über die Ampel gehen darf. Ich habe mir bei den lächelnden Mitbürgern auf der gegenüberliegenden Straßenseite, genau die Frage gestellt. Soll ich oder soll ich nicht? Diejenigen hat es überhaupt nicht interessiert. Aber die Mutter hinter mir. Ich finde das schlimm. Ich soll als Vorbild nicht über die Straße gehen. Obwohl ich keine Mutter bin. Ich habe nichts dagegen, wenn Sie mich vor ihren Kindern als Negativbeispiel heranzieht. Das wirkt wahrscheinlich viel besser!

  16. Marcus05

    „Im Jahr 2013 waren beispielsweise 40% der Verunglückten mit Todesfolge innerhalb von Ortschaften Fußgänger.“

    Und das waren auch alles bei-Rot-über-die-Straße-Läufer? Haben die sich überhaupt falsch verhalten?

    Oder hatten die Grün, und wurden von einem Rechtsabbieger überrollt, der auch Grün hatte? Ich geh, wenn keiner kommt. Ich verstehe den Verkehrsfluss gut genug, um auch Rechtsabbieger dabei zu berücksichtigen.

    Bei Rot fahren ja auch genug Autos, also brauch ich mich im Gegenzug nicht auf Grün verlassen.

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