Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.
Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“
Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)
Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW
Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Gespann
Sonstige Tempoverstöße
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Missachtung der Schrittgeschwindigkeit | ab 20 € | ||
Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit (bei eingeschränkter Sicht, an Bahnübergängen, bei besonderen Verkehrs- oder Straßenverhältnissen) | 100 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 120 € | 1 | |
... mit Sachbeschädigung | 145 € | 1 | |
Gefährdung von Kindern, Hilfsbedürftigen oder Älteren durch nicht angepasste Geschwindigkeit, fehlende Bremsbereitschaft oder zu geringem Seitenabstand | 80 € | 1 | |
Fahren in zu geringer Geschwindigkeit ohne erkennbaren Grund | 20 € | ||
Verwendung von Störgeräten oder Radarwarnern (auch bei Betriebsbereitschaft ohne erkennbare Nutzung) | 75 € | 1 | ggf. Beschlagnahme und Vernichtung des Geräts |
Teilnahme an illegalem Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) | Geld- oder Freiheitsstrafe | 2 bis 3 | Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Ausrichter eines illegalen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) | Geld- oder Freiheitsstrafe | 2 bis 3 | Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung
FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung
Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.
1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.
Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.
Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?
Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?
Inhaltsverzeichnis
Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.
Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.
Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).
Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.
Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?
Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.
Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen
Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.
Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen
Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten
Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.
Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.
Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.
Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben
Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?
Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.
Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.
Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.
Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.
Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß
Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland
Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.
Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.
Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.
Hallo,
ich bin am Autobahnende mit 35 kmh (festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 95kmh) zu viel geblitzt worden. Erlaubt waren 60 kmh und hinzu kommt eine Fahrbahnverengung. Was kommt denn jetzt genau auf mich zu? Im Schreiben steht verletzte Vorschriften §41 Abs.1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, §24 StVG, 11.3.6. BKat imd doe Bemerkung Geschw.trichter, anschl. Fahrbahnverengung. Ich blick bei den ganzen Paragraphen nicht durch…
Viele Grüße
Hallo Marlen,
in der Regel erwartet Sie ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag ,
ich wurde heute 2x auf der Autobahn geblitzt. 1x mit Tempo 90 bei erlaubten 60 km/h und eine Stunde später mit Tempo 140 bei erlaubten 100 km/h. Habe ich nun ein 4 wöchiges Fahrverbot zu erwarten oder , da es ja am gleichen Tag geschah, komme ich nochmal mit einem blauen Auge davon und darf mir innerhalb eines Jahres dann nichts mehr erlauben ??
Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen.
VG
Dirk
Hallo Dirk,
in der Regel können Sie davon ausgehen, dass Sie ein vierwöchiges Fahrverbot erhalten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich wurde einmal im Oktober geblitzt udn jetzt im Januar, beidesmal mit über 30 zuviel auf der Autobahn.
Zählt dieses 2x mal im Jahr geblitzt werden für 12 Monate oder für das Kalenderjahr?
Hallo Florian,
das Prinzip des Wiederholungstäters wird auf eine Zeitspanne von 12 Monaten angewandt, nicht auf das Kalenderjahr.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi ich wurde letztes Jahr auf der Autobahn mit 31 zu schnell geblitzt.
Gestern wurde ich nun in einer 30er Zone ( allerdings nur von 22:00-06:00) um 23:00 mir ca 65 geblitz.
Was kommt auf mich zu?
Danke
Hallo Anne 345,
begeht ein Fahrer innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsverstöße über 25 km/h, dann droht ihm zusätzlich zur allgemeinen Ahndung des Vergehens ein Fahrverbot von einem Monat. Denn dann gilt er als Wiederholungstäter.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo wurde innerorts mit 24 kmh zu schnell geblitzt. Habe aber schon 4 Punkte auf dem Konto.
Bekomm ich ein Fahrverbot oder den Punkt?
Hallo Martin,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 24 km/h innerorts drohen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot ist in der Regel nicht vorgesehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Mein Verlobter ist mit meinem Fahrzeug auf der Autobahn mit 29 Kmh Zuviel geblitzt worden. Wenn ich nun von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache, bekomme ich den Punkt in Flensburg?
Da das Foto auch nicht wirklich toll ist überlege ich schon einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Viele Grüße
Hallo Nicole,
sofern das Bild im Bußgeldbescheid nicht genau den Fahrer erkennen lässt, kann die Prüfung eines Widerspruchs sinnvoll sein. Hierzu müssen Sie die Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Bescheids einhalten. Beachten Sie jedoch, dass, sollte es sich vorerst um einen Anhörungsbogen handeln, die Qualität des Bildes zumeist nicht der tatsächlichen Aufnahme entspricht. Ist der Fahrer zu erkennen, kann leicht nachgeprüft werden, dass es sich nicht um Sie, sondern um Ihren Verlobten handeln wird.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo
ich habe ne frage ich würde gestern im Autobahn 80 km mit 90 – 95 km geblitzt werde ich ne punkt bekommen. ich mein erste blitzt ich habe mein Führerschein seit 4 Jahr.
Hallo Murat,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 11 und 15 außerorts droht in der Regel nur ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Wurde mit einem klein Transporter (3,5t) geblitzt.
Ausserorts 70 Zone mit 90.
Was habe ich zu erwarten?
Hallo Heinz,
bei einem Fahrzeug bis 3,5 t erwartet Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ein Bußgeld von 30 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe einen anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen, dass ich außerhalb geschlossner Ortschaft auf der Autobahn 31 kWh zu schnell gefahren bin ( tolrtanzabzug bereits drin). womit muss ich rechnen. Hab keine Punkte und in den letzten 12 Monaten nicht geblitzt worden.
Hallo Petra,
es erwartet Sie ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde innerorts (50 km/h) leider wurde ich geblitzt, innerhalb der Probezeit. Bin zwischen 10-15 km/h zu schnell. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Hallo Anna-Lena,
je nachdem, wie schnell Sie waren, erwartet Sie ein Bußgeld zwischen 15 und 25 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgeld-Info Team,
Ich habe heute einen Bußgeldbescheid mit folgendem Wortlaut erhalten.
– Zitat –
„Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 050 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) 066 km/h.
§ . . . . “
– Zitat Ende –
Nun erklärt sich für mich als Normalbürger (ohne beamtenrechtliche Kentnisse) der erste Satz als
Feststellung (Überschreitung mit einer Geschwindigkeit von 16 Km/h) des Vergehens.
Der zweite Satz betrifft nun die zulässige Höchstgeschwindigkeit (50 km/h -*klar*).
In dem dritten Satz soll nun die Bußgeld-geschwindigkeit (mit Toleranzabzug ? wird nicht beschrieben – wieviel) von 66 km/h angegeben werden. Jedoch kommt nach meinem Verständnis, der deutschen Satzführung und des
Rechnens einigermaßen mächtig, die gleiche Summe heraus.
Wo bleibt da der Toleranzabzug im dritten Satz ?
Mir geht es grundsätzlich nicht um die Begleichung der Verwarnung (*kein Thema*) sondern um den
besagten Toleranzabzug.
im Vorraus schon vielen Dank
Gruß Torsten
Hallo Torsten,
der Toleranzabzug beträgt in Deutschland 3 km/h und bei über 100 km/h 3 %. Diese Toleranz wurde hier bereits abgezogen, sodass nur die für die Sanktionierung rechtlich korrekten Werte im Bußgeldbescheid angegeben wurden, nämlich in diesem Fall 66 km/h bei eigentlich erlaubten 50 km/h, dies entspricht 16 km/h zu viel und kostet dementsprechend 30 Euro laut Bußgeldkatalog. Vermutlich sind Sie also eigentlich 69 km/h gefahren. Die Behörde übernimmt hier im Regelfall die Rechnung vom Toleranzabzug für den Fahrer, um ihm so das korrekt zu begleichende Bußgeld mitzuteilen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ,ich wurde kurz hindereinander 2 mal geblitzt Punkte und Fahrverbot jetzt wurde ich nach einem haleben Jahr wieder geblitzt 24 KM/h innerorts zu schnell was erwartet mich jetzt.
Hallo Elke,
24 km/h innerorts zu schnell kosten in der Regel 80 Euro und einen Punkt. Es ist möglich, dass sich das Bußgeld erhöht oder wieder ein Fahrverbot droht. Das entscheidet aber die Behörde je nach individuellem Fall. Warten Sie einfach zunächst den Bußgeldbescheid ab.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich bin in der Probezeit und innerorts in einer 50zone mit 83kmh geblitzt worden.Was kommt auf mich zu
Mfg Marcus
Hallo Marcus,
ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h gilt dies als A-Verstoß. Wenn dies Ihr erster A-Verstoß ist, erwartet Sie neben einem Bußgeld ein Punkt in Flensburg, eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Abend,
In der Probezeit mit Ca 80 (+-2) bei erlaubten 50 geblitzt worden.
Was kommt auf mich zu?
Danke
Hallo Dominic,
es erwartet Sie beim ersten A-Verstoß neben einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg die Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bussgeld-info.de Team,
ich beende Anfang nächsten Monats meine Probezeit, wurde aber heut auf einer Autobahnauffahrt mit 40km/h zu schnell geblitzt. Man muss dazu sagen, dass mich die hochstehende Sonne massiv geblendet hat und ich das 60km/h Schild absolut nicht gesehen habe.
Was kommt in etwa auf mich zu?
Liebe Grüße
Hallo Max,
wenn das Ihr erster A-Verstoß ist, wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert, sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen und erhalten zudem ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
hab eine Frage an euch, und zwar ist mein Freund gestern auf der Autobahn unmittelbar nach einem 80 km Baustellenschild geblitzt worden. …zuvor war ein 120 km Schild. …er hat versucht noch abzubremsen, ist aber leider mit circa 120 geblitzt worden, also quasi 40 km zu schnell ohne Toleranzabzug…vor 2 Jahren wurde er schon mal geblitzt weil er zu schnell unterwegs war.Da er damals noch in der Probezeit war, erhielt er eine Verlängerung um 2 Jahre und musste ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen…
Um auf meine Frage zurück zukommen:
Was kann auf ihn zukommen wenn er zum zweiten mal gegen den A – Verstoß verstößt wegen Geschwindigskeitsüberschreitung in der verlängerten Probezeit? LG
Hallo Laura,
ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein weiterer A-Verstoß kann hiernach zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Theoretisch darf (glaube ich zumindest) erst 150 Meter hinter dem Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung gemessen werden.
Gruß
Hallo,
Ich befinde mich noch in der Probezeit.
Was passiert wenn ich mit 39 km/h in einer 20er Zone geblitzt werde??
Gruß
Hallo Jonas,
sollte es sich hierbei zum Beispiel um eine Begegnungszone gehandelt haben, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h besitzt (denn 20er-Zonen sind in Deutschland eher unüblich), dann sind Sie 19 km/h zu schnell unterwegs gewesen. Hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser zieht jedoch erst Probezeitmaßnahmen nach sich ab 20 km/h. In Ihrem Fall sollte daher normalerweise lediglich ein Bußgeld von 35 Euro drohen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
bin leider geblitzt worden.Ausserhalb geschlossener Ortschaft statt 70 bin ich ca.95 KMH gefahren.Ich befinde mich in der Probezeit.Wurde vorher noch nie geblitzt.Was kommt auf Kosen auf mich zu ??
Antwort wäre super.Vielen Dank :-)
Hallo Finn,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß, der ab 20 km/h Probezeitmaßnahmen zur Folge hat: Die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Zudem drohen wegen der Überschreitung ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde einmal mit 26km/h (innerorts) und jetzt mit 28 km/h ( ausserorts) geblitz,bekomme ich jetzt dazu auch ein Fahrverbot?.
.
Davor keinen Punkt seit 12 Jahren.
Danke im Voraus
Hansel
Hallo Hansel,
ein Fahrer gilt als Wiederholungstäter, wenn er innerhalb von 12 Monaten mindestens zweimal mit 26 km/h oder mehr geblitzt wurde. Dann droht in diesem Fall ein Fahrverbot von einem Monat.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgeld-Info Team,
Ich wurde gestern in der Eifel innerhalb geschlossener Ortschaft mit knapp 30km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Noch nicht ganz vom Schrecken erholt, geriet ich ca. 3 Min. später erneut in die nächste Blitzerfalle, diesmal ca. 20 km/h zu schnell (Ortschaft). Gilt das als einmaliger Tatbestand mit Wertung der höchsten Überschreitung oder darf ich mich auf größere Konsequenzen einstellen? Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Hallo Max F.,
höchstwahrscheinlich werden beide Vergehen einzeln geahndet, da sie ja nicht im Zusammenhang miteinander stehen. Das bedeutet für die 30 km/h einmal 100 Euro und 1 Punkt und 35 Euro für die 20 km/h. Sie sollten allerdings zunächst den Bußgeldbescheid dazu abwarten.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo, ich war auch extrem Gedankenlos und bin ausversehen in nem Wohngebiet, 30ger Zone 110 gefahren, weil ich dachte ich bin außerorts, weil ich die komplexen Tabellen nicht auswerten kann würde, müssen sie das für mich machen.
Hallo Tim,
demnach erwartet Sie im schlimmsten Fall ein 3 monatiges Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und ein sehr hohes Bußgeld, welches bis zu 680 Euro anfallen kann. Die Behörde kann dies aber mit den genaueren, weiteren Informationen detaillierte via Bußgeldbescheid mitteilen.
Ihr Bussgeld-Info-Team
Bin in einer Baustelle mit ca. 70 km/h geblitzt worden. Erlaubt waren 50 km/h.
Wieviel muss ich zahlen?
Stimmt es das es in der Baustelle teurer ist?
Hallo Andreas,
in Baustellen sind in der Regel keine höheren Bußgelder zu veranschlagen. Die Höhe richtet sich auch hier nach den örtlichen Gegebenheiten (innerorts/außerorts).
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts droht in der Regel ein Verwarngeld von 35 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall, hab in Folge dessen ein Fahrverbot von 4 Wochen bekommen, aufbauseminar und zwei Jahre probezeitverlängerung, in der ich nun noch bin. Ich wurde heute evtl mit 25 kmh zu viel geblitzt, in einer 60er Zone, was passiert nun?
LG
Hallo Katrin,
bei einem ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht in der Regel eine kostenpflichtige Verwarnung. Zudem kann Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin heute in einer 30-Zone geblitzt worden, habe aber nicht genau auf den Tachostand geachtet, meine Schätzung zwischen 50 und 60 km/h.
Kann ich vorab eine Auskunft einholen berzüglich der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit oder muß ich abwarten bis der Bußgeldbescheid kommt?
Hallo tigehr,
warten Sie den Bußgeldbescheid bzw. den Anhörungsbogen ab, um den genauen Tatvorwurf in Erfahrung zu bringen.
Ihr Bussgeld-Info Team
bin in der stadt mit 70 bei erlaubten 50 geblitzt worden. laut bussgeldkatalog mus ich 35€ zahlen. muss ich da noch extra 25€ bearbeitungsgebühr zahlen? ich hoffe nicht.
Gruß
Hallo G.K.,
die Bearbeitungsgebühr und die Verwaltungsgebühr (25 Euro + 3,50 Euro) werden in der Regel immer erhoben, sobald ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird. Diese müssen Sie dann zumeist auch entrichten.
Ihr Bussgeld-Info Team
War natürlich nicht das erste Mal das die mich gekriegt haben… Aber ich habe bei den vorherigen Bußgeldbescheiden (beide 12 kmh zu schnell also 25€) auch keine Bearbeitungsgebühr von 25€ gezahlt.
Und noch was anderes Geblitzt wurde ich am 11.12.15 allerdings habe ich bisher immer noch kein Bußgeldbescheid dafür erhalten (Einen für Falschparken schon). Kann es sein dass der gar nicht mehr kommt?? Sonst kam der immer nach 2-3 Wochen aber jetzt nix.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Gruß
Hallo,
ja, auch jetzt können Sie den Bußgeldbescheid noch erhalten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich würde letzten März mit 21kmh Zuviel innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt. Nun bin ich heute auf einer Landstraße möglicherweise mit ca. 23-25kmh über dem Limit geblitzt worden. Droht mir nun der Entzug des Führerscheins für einen Monat?
Hallo Thomas,
die Wiederholungstäterregelung gilt in der Regel, wenn ein Fahrer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit über 25 km/h geblitzt wurde. Ein Fahrverbot liegt immer im Ermessen der Behörde. Ein solches kann im Einzefall also auch eher drohen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde heute geblitz, weil ich an einer Ampel die gerade von Grüne auf Gelb umspanng noch ezwas beschleunigen musste, da mir sosnt der hinterman hinter reingafahren wäre.
Hätte ich gebremst, wäre es zu einem Unfall gekommen, daher habe ich beschleunigt um den Unfall zu vermeiden.
Es war innerort (50KmH) ich habe dann auf ca. 70-75 KmH beschleunigt (da der hinterman) mit ziemlich hoher geschwindigkeit an kam. Der Mobile Blitzer stand ca. 80-100 Meter hinter der Ampel.
Ich bin eine Straße gefahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, plötzlich von der linken Straßenseite ein blitzer, meine Geschwindigkeit war 45 km/h. Noch während ich mich vom schreck erhole blitzt es ein weiteres Mal von der rechten Straßenseite, meine Geschwindigkeit war jetzt gut 10 sec später 42 km/h. Eine Woche später habe ich eine Strafzettel bekommen den ich auch sofort bezahlt habe. Jetzt einen Monat später bekomme ich noch einen Strafzettel von einer anderen Behörde. Was tun?
Hallo Torsten,
Sie können gegebenenfalls auch Tateinheit gegenüber der Behörde geltend machen. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde nach oder lassen Sie sich von einem Anwalt hierzu beraten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich wurde mit ca 145/150 außerorts geblitzt und war zudem nicht angeschnallt, was kommt auf mich zu? Bitte um schnelle Antwort. Mfg
Hallo Nico,
bei der Strafe kommt es ganz darauf an, wie viel km/h auf dieser Strecke als Höchstgeschwindigkeit erlaubt waren und wie viel Sie dann folglich zu schnell gefahren sind. Die entsprechenden Strafen samt Bußgelder finden Sie in der Tabelle oberhalb des Textes. Das Fahren ohne Sicherheitsgurt kostet 30 Euro Bußgeld. Bei zwei Vergehen gleichzeitig wird im Normalfall das günstigere Vergehen hälftig geahndet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bussgeld-Info Team,
Ich bin innerorts in einer 50er Zone mit 77 kmh geblitzt worden ohne Toleranzabzug und bin zusätzlich in der Probezeit. Sie haben mich rausgezogen und das Ergebnis gezeigt und sie haben meine persönlichen Daten usw. aufgenommen. Es ist mein erstes Vergehen gewesen.
Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Außerdem hatte ich jemanden im Auto dabei, wird das auf dem Blatt, dass mir zugesendet wird, auch niedergeschrieben oder steht da nur die Geschwindigkeitsüberschreitung etc.?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Gruß Frank
Hallo Frank,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser zieht ab 21 km/h Probezeitmaßnahmen nach sich, das bedeutet, es kommt ein Aufbauseminar auf Sie zu sowie eine Probezeitverlängerung. Daneben droht ein Bußgeld von 70 bis 80 Euro und ein Punkt. Wer im Wagen mit dabei saß, ist in der Regel nicht von Relevanz. Im Bußgeldbescheid finden Sie die Tatbestandsbezeichnung sowie die entsprechende Ahndung.
Ihr Bussgeld-Info Team