Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Grüner Pfeil 2024, der die Bußgelder bei falschem Verhalten am Grünpfeil vorstellt.
Tatabestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
An einer roten Ampel mit Grünpfeil (Blechpfeil) rechts abbiegen, ohne an der Haltelinie zu halten | 70 EUR | 1 |
mit Gefährdung | 100 EUR | 1 |
mit Verursachung eines Unfalls | 120 EUR | 1 |
FAQ: Grünpfeil
Nein, befindet sich ein grüner Blechpfeil neben einer roten Ampel, müssen Sie trotzdem anhalten, warten und schauen, ob Sie freie Fahrt haben. Erst dann dürfen Sie fahren.
An einem Grünpfeil rechts abzubiegen, ohne voeher zu halten, stellt laut Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert wird.
Ja, bei einem grünen Leuchtpfeil dürfen Sie direkt fahren, ohne vorher zu halten.
Besonderheit in der StVO: Grüner Pfeil
Inhaltsverzeichnis
Das Verkehrszeichen 720 bezeichnet in der Straßenverkehrsordnung (StVO) den grünen Blechpfeil. Er besteht aus einem grünen Pfeil auf einem schwarzen Untergrund und findet sich rechts neben dem der Ampel. Eine andere Variante ist der grüne Leuchtpfeil in Form einer Lichtanlage.
Der grüne Pfeil an einer Ampel wurde zunächst nur im Verkehr der ehemaligen DDR genutzt. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde der grüne Pfeil verstärkt auch in Westdeutschland eingesetzt.
Rote Ampel mit Grünpfeil: Zweck und Einsatzgebiet
„Grünpfeil“ und „grüner Pfeil“ sind streng genommen voneinander zu unterscheiden: Während es sich bei dem Grünpfeil um einen leuchtenden Pfeil als Teil der Ampelanlage handelt (im Folgenden „Leuchtpfeil“), ist mit dem eigentlichen grünen Pfeil das Blechschild bezeichnet. Im folgenden werden diese beiden Begriffe – soweit nicht anders markiert – sysnonym für das Blechschild gebraucht, dem heutigen Sprachgebrauch entsprechend.
Das Verkehrszeichen „Grüner Pfeil“ soll Wartezeiten für Autofahrer, die rechts abbiegen möchten, verkürzen. Er soll zudem den Verkehrsfluss verbessern. Ein Grünpfeilschild an der Ampel stellt allerdings nicht immer einen Vorteil für den Verkehr dar, denn er birgt auch ein gewisses Unfallrisiko. Besonders gefährdet sind hierbei Fußgänger und Fahrradfahrer.
Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung möchte Unfälle durch das Abbiegen am grünen Pfeil vermeiden.
Deswegen ist ein grüner Pfeil unter anderem unter folgenden Umständen nicht gestattet:
- Der Rechtsabbieger muss Schienen überqueren oder befahren
- Fahrräder dürfen den durch Rechtsabbieger gekreuzten Radweg in beide Richtungen nutzen oder dies geschieht trotz eines Verbots im hohen Maße
- Es sind mehrere markierte Fahrstreifen zum Rechtsabbiegen vorhanden
- Die Ampel ist zur Sicherung des Schulweges für Kinder angbracht
- Der betroffene Straßenbereich wird häufig von seh- und gehbehinderten Personen genutzt
Im zuletzt genannten Szenario kann das Anbringen eines grünen Pfeils ausnahmsweise erlaubt werden, sofern ein akustisches Warnsignal oder andere Einrichtungen das Risiko eines Unfalls minimieren.
Grüner Pfeil bei roter Ampel: Wie verhält sich ein Autofahrer?
Grüner Blechpfeil – Anhalten ist Pflicht
Möchte ein Autofahrer an einer roten Ampel mit Grünpfeil rechts abbiegen, so hat er zunächst für mindestens drei Sekunden an der Haltelinie zu halten. Er muss sich vergewissern, dass er andere Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung nicht durch seine Weiterfahrt gefährdet. Kfz-Fahrer müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger und Fahrradfahrer nehmen. Diese bemerken den Grünpfeil unter Umständen gar nicht, sodass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht.
Nur wenn der gerade herrschende Verkehr das Rechtsabbiegen zulässt, darf der Fahrer an der roten Ampel mit Grünpfeil abbiegen. Anderenfalls muss er zwingend an der Haltelinie warten. Grundsätzlich dürfen Autofahrer an dem Verkehrsschild „grüner Pfeil“ nur aus der rechten Fahrbahnseite nach rechts abbiegen.
Es besteht keine Pflicht zum Rechtsabbiegen, wenn ein Grünpfeil an einer roten Ampel angebracht ist. Laut StVO stellt es keine Behinderung des Verkehrsflusses dar, wenn ein Verkehrsteilnehmer das Rechtsabbiegen trotz grünem Blechpfeil verweigert. Für dieses Verhalten sieht der Bußgeldkatalog weder ein Bußgeld, noch Punkte oder ein Fahrverbot an.
Grüner Leuchtpfeil – keine Wartepflicht
Etwas anderes gilt, wenn ein Fahrer an einer Ampel mit einem grünen Leuchtpfeil abbiegen möchte. Leuchtet dieser Pfeil gerade, hat er freie Fahrt. Er muss dann nicht an der Haltelinie warten, sondern kann in diesem Moment darauf vertrauen, dass er beim Rechtsabbiegen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.
Welche Sanktionen drohen bei ordnungswidrigem Verhalten am Grünpfeil?
Das falsche Verhalten an einem Grünpfeil bleibt keinesfalls ungeahndet. Das Anhalten an der Haltelinie sowie das Prüfen der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sollte nicht vergessen werden, denn ansonsten wird wahrscheinlich ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg im Briefkasten landen.
Gefährdet der Autofahrer durch das unumsichtige Abbiegen noch andere Personen im Verkehr, fordert die Bußgeldtabelle die stolze Summe von 100 Euro. Die Verursachung eines Unfalls zieht ein Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg nach sich.
Wenn ich an einer Kreuzung einen grün leuchtenden Pfeil nach links habe und der gegenüber einen grünen blechpfeil hat,wer hat dann beim Abbiegen die Vorfahrt?
Hallo, bin heute geblitzt worden an einer Ampel mit grünem Leuchtpfeil. Die Ampel war rot, der Leuchtpfeil schaltete auf grün und alle Autos vor mir sind abgebogen. Mir ist das Auto ausgegangen, als ich es wieder anbekommen habe und drüber gefahren bin, war der Leuchtpfeil bereits aus und es hat geblitzt. Wie wird denn jetzt gewertet, wie lange schon rot war (mehr als 1 Sekunde)? Die Ampel war ja die ganze Zeit rot, der Leuchtpfeil ist ausgegangen. Viele Grüße
Hallo, als ich heute abend von einer Brücke abfuhr, sah ich ein gutes Stück weiter vor mir auf der Mittelspur schon einen Wagen der Polizei. Ich musste aber rechts vorbei auf einer Rechtsabbieger Spur mit grünem Blechschild. Ich kenne die örtlichen Gegebenheiten gut, da ich dort oft auf dem nach Hauseweg herfahre. Ich erinnere mich genau, dass ich noch gedacht habe, dass ich das mit dem Anhalten besonders gründlich machen muss, da ja links neben mir die Polizei an der roten Ampel hält. Ich vergewisserte mich dass das bei Position etwa 11 Uhr das dort stehende Auto wirklich stand. Hinter der Rechtsabbieger Spur ist ein Fußgängerweg mit Ampelanlage. Diese stand auf Rot und am anderen Ende stand (!) eine Fahrradfahren. Ich versicherte mich also hinreichend, quasi in alle Himmelsrichtungen, dass jeglicher Verkehr im Umfeld ruhte beziehungsweise keine Gefährdungssituation bestand. Zu meiner Überraschung hält mich kurz danach die Polizei an. Zwei PolizistInnen stiegen aus und forderten mich auf, die Papiere herauszugeben und fragten nach Warndreieck, Verbandskasten und so weiter. Ich fragte, was der Anlass sei und sie behaupteten, ich wäre ohne anzuhalten rechts abgebogen. Allerdings sagte eine der beiden Personen, gebremst hätte ich schon, sie hätten das rote Rücklicht von mir gesehen. Nur gehalten hätte ich halt nicht. Ich habe bei der Befragung angegeben, dass ich bestreite, nicht angehalten zu haben und dass die sich meiner festen Überzeugung nach verguckt haben. Angeblich hätten sich die Räder noch gedreht. Das wäre schon ziemlich dumm, wenn man die Polizei schon von weitem sieht und direkt links neben sich stehen hat, dann nicht anzuhalten, auch deshalb bin ich mir so sicher, alles richtig gemacht zu haben. Wie wehrt man sich denn gegen so etwas? Bin ich da in Händen des Gerichts oder was muss ich tun, wenn die beiden Beamten einfach behaupten, es sei so gewesen. Der eine Beamte war recht fordernd und recht ufreundlich, die Beamtin war relativ nett und ruhig und sachlich und hat behauptet, sie hätten gar keine andere Wahl als bei so etwas die Sache zur Anzeige zu bringen. Es drohen 70 € ein Punkt in Flensburg. Ich möchte keine Absicht unterstellen, aber auch bei der Polizei arbeiten nur Menschen und Menschen machen Fehler. Aber wie Wehre ich mich dagegen? Immerhin bin ich definitiv nicht einfach weiter gefahren, sondern habe in alle möglichen Gefährdungsrichtungen geschaut, habe sogar Details registriert, siehe oben und habe somit doch meiner Meinung nach meine Pflicht getan?
Guten Morgen
Ich hab auch mal eine Frage ich wurde heute Morgen von der Stadtautobahn wegen einer Baustelle (Stadt Autobahn gesperrt )musste von der Autobahn abfahren an der Kreuzung unten befanden sich drei Fahrspuren links gerade aus und rechts ich stand in der gerade aus Spur konnte aber nicht gerade ausfahren weil die andere Seite der Kreuzung (gerade aus Spur ) gesperrt war bin dann mit den anderen Verkehrsteilnehmer die rechts standen rechts abgebogen bei Grünen Pfeil
Und wurde dann geblitzt
Meine Frage durfte ich verkehrsbedingt nicht bei grünen Pfeil rechts mit abbiegen da die gerade Ausfahrt praktisch die Auffahrt zur Stadt Autobahn gesperrt war hätte ich in der Mittelspur warten müssen bis diese Spur grün wird und dann erst rechts abbiegen können ?
Hallo,
ich habe an den beleuchtete Grünpfeil Ampel rechts abgebogen, alle andere Ampeln waren rot auch der Füssgänger, trotzdem ein Fahrradfahrer hinter mir sich stark beschwerd, wie ist hier die rechtslage?
danke im Vorauß
Hallo Homa,
als Rechtsabbieger an einer Ampel mit Grünpfeil dürfen Sie natürlich grundsätzlich rechts abbiegen, haben jedoch keine Vorfahrt. Sie müssen sich vor dem Rechtsabbiegen vergewissern, dass Sie keine anderen Fahrzeuge sowie andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer behindern.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe eine Frage zur Ampel mit blechpfeil.
Ampel defekt, zugedeckt außer dieser Pfeil ist zu erkennen , Bau Ampel ist in Betrieb.
So und nun meine Frage, zählt dieser Pfeil trotzdem oder nicht.
Und wo kann ich es nachlesen.
Einmal würde ich ja denken,denn alles was ich erkennen kann zählt.
Dann würde ich sagen er gilt nur für diese Ampel und nicht für die bau Ampel.
????
Hallo Jana,
da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich hatte mindestens drei Sekunden wenn nicht 4 Sekunden an einer Ampel mit dem Grünen Pfeil gehalten hab mich versichert das kein Auto von Links kam es war also frei und bin dann rechts abgebogen.Dann war mit einmal die Polizei hinter mir die mich dann aufforderten Anzuhalten was ich gemacht hab.Ich fragte die Beamten was den wär daraufhin sagte einer der Beamten ich hatte an der Ampel nicht lange genug gehalten was ich aber getan hab und es kam auch kein Auto von Links die Fahrt war also frei.
Ich fragte noch was ich denn nun ca Zahlen müsste daraufhin sagte einer der Beamten das ich ca 50,00 bis 60,00 € Zahlen müsste.
Nun kam der Bescheid wo man mir Mitgeteilt hat das ich 90,00 € Zahlen müsste und bekomme ein Punkt in Flensburg .
Ich frage mich nun warum ich hab doch drei bis vier Sekunden gehalten und warum soll ich jetzt 90,00 € Zahlen und hab noch ein Punkt in Flensburg bekommen.Das ist doch nicht Fair oder ?
Bitte Sie nun um eine kurze Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Franz D.
Hallo Franz D.
Da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen, müssten Sie zur Klärung Ihres Falles einen Anwalt hinzuziehen. Dieser kann einschätzen, ob sich ein Einspruch lohnt und Sie bei diesem Vorhaben unterstützen.
– Die Redaktion
Ich stehe als drittes Fahrzeug an einer roten Ampel mit Grünpfeil. Es ist jeweils Einspurig in alle Richtungen. Die Rechtsabbiegespur ist durch eine Baustelle blockiert. Erstes Fahrzeug ist eine Pritsche und will offenbar geradeaus, wartet also. Zweites Fahrzeug ist ein Golf, will rechts abbiegen und hat offenbar keine Lust zu warten. Noch während rot ist schert er nach links in die Gegenspur aus, überholt die wartende Pritsche und biegt dann auf der Kreuzung nach rechts ab.
Was würde so einen Fahrer erwarten?
Hallo Roland D.
Wir dürfen keine Rechtsberatung geben und empfehlen daher einen Anwalt zu Ihrem Fall zu befragen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Bei mir ist der Fall so ,ich fuhr an die Kreuzung mit grünen Blechpfeil wollte nach rechts abbiegen ,hielt an der Haltelinie ,da noch ein Fahrzeug von links über die Kreuzung fuhr (Ampel grün für die ),dann bin ich bis zu Kreuzung rangefahren ,ich sah das rechts von mir nun ein Polizeiwagen sich in die Linksabbiegerspur stellte ,ich bog nun nun nach rechts ab ,in der Zwischenzeit bekamen die Polizisten an der Ampel grün ,kamen mir sofort hinterher und hielten mich an ,ich fragte was ich nun falsch gemacht habe ,Sie sagten mir ich habe zu kurz gewartet beim abbiegen ,nun meine Frage, sie haben mich gar nicht gesehen wo ich an der Haltelinie gehalten habe ,sie waren ja noch gar nicht an der Ampel ,und vorne an der Kreuzung muss ich ja nur kurz warten und wenn frei ist abbiegen ,nun steht in der Anhörung aber, das ich gar nicht gewartet habe ,sondern gleich abgebogen bin ,was soll ich nun machen ?Ich hab doch alles richtig gemacht oder ?
Hallo Diana,
mit Ihrem Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann die Situation am besten einschätzen, auf Ihre Fragen eingehen und Sie darüber aufklären, ob sich ein Einspruch in diesem Fall lohnen würde.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo, ich fahre täglich an einer sehr übersichtlichen Kreuzung am Ortsrand rechts ab, mit grünem Blechpfeil auch bei Rot. Ich habe beim langsamen Heranfahren also mehr als 3 Sekunden, um mich zu orientieren, da ringsum keine Sichtbehinderungen im Umkreis von 50m ist. Ich sah dort nahe der Ampel einen Streifenwagen, habe also schon deshalb bewusst überkorrekt an der Kreuzung kurz angehalten und bin dann rumgefahren. Keine Gefährdung, keine Behinderung… Hab inzwischen das Bußgeld bezahlt, aber es wurmt mich immer noch, auch der Punkt. Definiert die Bußgeldstelle „Anhalten“ hier etwa als minimal 3 Sekunden-Stopp??? Ich muss mich an die StVO halten, aber nicht an seltsame Auslegungen davon, sehen Sie das anders? Oben schreiben Sie offiziell in Fettdruck, dass man „unbedingt für mindestens drei Sekunden an der Haltelinie halten“ muss, als wenn das ein Gesetzestext wäre. Die Haltelinie haben Sie jedoch in mehreren o.a. Kommentaren selbst schon zurückgenommen, der Satz stimmt also nicht! Gilt das nicht für die ominösen 3 Sekunden ebenfalls? Bin seit 48 Jahren unfallfrei, nur die StVO ist meine Vorschrift.
Hallo Winni,
möchten Sie bei einem Grünpfleil rechts abbiegen gelten dabei folgende Regeln:
Ihr Bussgeld-Info Team
Sie sind meinen konkreten Fragen ausgewichen, deshalb noch einmal:
Wo werden für diese Situation in der StVO die Haltelinie und wo die 3 Sekunden gefordert?
Bitte konkret die Paragraphen nennen! Auch die Bußgeldstelle muss sich wortwörtlich an geltendes Recht halten!
Diese Diskussion ist wichtig, wenn aktuell tatsächlich Menschen ohne ausreichende Grundlage verurteilt werden!
Ich habe keine 3 Sekunden gehalten, hab diesen Wert in keinem Gesetz gelesen, wofür bin ich bestraft worden??
Hallo Winni,
in Paragraf 37 Straßenverkehrsordnung heißt es: „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.“
Die 3-Sekunden-Regel soll (wie übrigens auch beim Stoppschild) lediglich gewährleisten, dass tatsächlich gehalten und das Fahrzeug zum Stillstand gebracht wird.
Ihr Team von Bußgeld-info.de
Bitte antworten Sie doch auf meine Frage: Bin ich bestraft worden, weil ich keine 3 Sekunden gehalten habe?
Welchen StVO-Paragraphen hab ich dabei missachtet?
Hallo Winni,
wie bereits ausgeführt, haben Sie, wenn Sie nicht vorschriftsgemäß angehalten haben, gegen Paragraf 37 StVO verstoßen. Bestraft wurden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach dafür, dass Sie mit Ihrem Verhalten potenziell andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Immerhin dient das Halten dazu, dass Sie Zeit haben, um die Verkehrssituation einzuschätzen. Erst wenn Sie sicher sind, niemanden durch das Abbiegen zu gefährden, dürfen Sie fahren.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
bin auch beim grünen Pfeil ohne anzuhalten drüber und danach von einer Zivilstreife angehalten worden.
70,– und ein Punkt, heute habe ich die Rechnung bekommen, allerdings stehen da nochmal 25,– Verfahrenskosten und 3,50 Auslagen drauf.
Nun meine Frage….ist das rechtens? Die 3,50 wärn ja noch ok.
Danke
Hallo Scott,
ja, das ist es. Solche „Verfahrenskosten“ bzw. Bearbeitungsgebühren werden grundsätzlich veranschlagt.
Das Team von bussgeld-info.de
Bekommt man eine Strafe wenn man bei der grüner Leuchtpfeil steht.
Ich dachte die Ampel wäre rot und bin angehalten hinter mir war ein Auto der gehupt hat und bin weiter gefahren ohne Blinker
Bekomme ich eine Strafe wenn ja wie viel bin in der Probezeit
Keine Gefährdung/Sachbeschädigung und es gab keine Polizisten.
Hallo Ibo,
grundsätzlich müssen Sie dem grünen Leuchtpfeil Folge leisten. Ob in Ihrem Fall Sanktionen drohen, können wir allerdings nicht einschätzen. Warten Sie ggf. einen Bußgeldbescheid ab.
Ihr Bussgeld-Info Team
Nachtrag:
Zitat: Ob sie dabei (kurz, 3 sec, wie auch immer) anhalten oder es gleich ganz sein lassen, ist egal…
Ich meine mit egal, irrelevant für die Fragestellung und das Linksabbiegen.
Rechtlich strafbar ist es natürlich.
Hallo,
ich komme jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit an einer T-Kreuzung vorbei, an der ich links abbiege. Der Verkehr gegenüber hat den grünen Blechpfeil. Als Linksabbieger fahren die Leute in meiner Spur wie üblich in die Kreuzung ein und warten dann, bis der Gegenverkehr vorbeigefahren ist, um abzubiegen.
Nun ergibt sich oft folgenes Problem: Viele im Gegenverkehr biegen rechts ab und auch wenn die Ampel auf Rot springt, wird das Blechschild genutzt und sie biegen weiter rechts ab. Ob sie dabei (kurz, 3 sec, wie auch immer) anhalten oder es gleich ganz sein lassen, ist egal, denn für den Linksabbieger wird es in diesem Moment unmöglich, die Kreuzung zu räumen. Wenn die andere Ampel auf Grün springt, blockieren Linksabbieger immer noch die Kreuzung, teilweise fahren auch weiterhin Grüner-Pfeil-Nutzer in die Straße ein, wo auch die Linksabbieger hinmüssten.
Frage: Wer hat Vorfahrt?
(Oben steht vage „Wenn es der Verkehr zulässt“, aber knallhart rechtlich formuliert: Bedeutet das, dass die Kreuzung frei von ALLEM (Passanten, Radfahrer, LINKSABBIEGER der Gegenspur) sein muss, oder ist das eine laue Empfehlung und als Linksabbieger muss ich warten, bis definitiv (auch bei Rot für sie) kein GrünerPfeil-Nutzer mehr an der Kreuzung steht?
Herzlichen Dank für die Klärung; das beschäftigt und ärgert mich schon seit Jahren, weil so oft Gefahrensituationen entstehen.
Kathrin
Hallo Kathrin,
grundsätzlich darf der Grünpfeil nur „genutzt“ werden, wenn dies der gesamte Verkehr zulässt. Um eine verbindliche Auskunft über die spezielle Verkehrslage einzuholen, sollten Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Auch ich habe nicht 3 Sek. am Grünpfeil gehalten. Leider kurz vor Ende der Probezeit. Am 03.06. war die Probezeit zu Ende, am 06.06. wurde der Bußgeldbescheid ausgestellt. Die Ordnungswidrigkeit war am 08.05.
Welches Datum ist relevant? Mir geht es um die Verlängerung der Probezeit und das Aufbauseminar.
Vielen Dank!
Hallo Nora,
relevant dürfte das Datum der Rechtskraft sein.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen,
ich bin mit meinem Fahrrad an einer Ampelkreuzung mit grünem Pfeil rechts abgebogen ohne vorher anzuhalten. Die Kreuzung ist nicht stark befahren und sehr gut einzusehen, es wurden keine Verkehrsteilnehmer behindert. Die Polizei konnte mir keine Auskunft geben, was auf mich als Radfahrer an Bußgeld zukommt. Wird die Strafe für Radfahrer halbiert und was passiert dann mit dem Punkt?
Hallo Max,
laut Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt rechnen. Punkte können Sie auch ohne einen Führerschein sammeln.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich bin noch in der Probezeit und bin heute bei einem Grünpfeil rechts abgebogen ohne anzuhalten, was erwartet mich jetzt ausser dem Punkt und den 70€?
Hallo Kim,
außer dem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt erwartet Sie in der Regel noch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ich gehe davon aus, dass ich bei rot und Blechpfeil nur los fahren darf, wenn nicht vor mir auf der Kreuzung noch ein anderes Fahrzeug steht welches ebenfalls gerade vor mir von der Blechpfeilregelung gebrauch gemacht hat, da ich gelernt habe, dass die Kreuzung nicht blockiert werden darf. Nun kam es jedoch schon häufig vor, dass die Fahrzeuge hinter mir gehupt haben.
1. Darf ich die Haltelinie überfahren auch wenn noch ein weiteres Fahrzeug den Kreuzungsbereich befahren hat und evtl. erst Fußgänger passieren lässt/lassen muss?
2. Darf das nachfolgende Fahrzeug hupen? Wenn nicht ist das eine Ordnungswidrigkeit, wie kann die geahndet werden?
Hallo Steffen,
jeden Fahrzeug, was von der Regelung mit dem grünen Blechpfeil Gebrauch machen will, muss zunächst an der Kreuzung bzw. der Haltelinie zum Stehen kommen. Möchten Sie vom grünen Blechpfeil keinen Gebrauch machen und lieber warten, bis die Ampel auf Grün schaltet, ist dies Ihr gutes Recht. Ein Hupen kann hierbei zwar störend sein, führt aber zu keiner Strafe.
Ihr Bußgeld-Info Team
Moin,
mache gerade meine Führerscheinerweiterung von Klasse B (damals 3) nach Klasse A. Klasse B habe ich noch vor der Wende im Westen gemacht, wurde also damals während meiner Fahrschulzeit noch nicht mit dem Grünpfeil konfrontiert. Dass ich vor dem Rechtsabbiegen anhalten muss, war mir schon immer klar. Heute wollte ich während der Fahrstunde mit dem Motorrad in so einer Situation langsam bis zur Sichtlinie vorfahren um dort zu halten. Dabei bin ich mit Schrittgeschwindigkeit über die Haltelinie gefahren und habe mir dafür einen Rüffel vom Fahrlehrer verdient. Wenn die Fahrschule und später der Prüfer das so verlangen, habe ich kein Problem damit (der Schiedsrichter hat immer Recht). Meine Frage ist, würde ich mir auch im richtigen Leben ein Bußgeld dafür einfangen? Die StVO sagt ja nur, dass ich anhalten muss, von Haltelinie ist da nichts erwähnt.
Danke und viele Grüße
Hallo Ole,
die StVO besagt tatsächlich nur, dass vor dem Abbiegen beim Grünpfeil angehalten werden muss, ohne genau festzuschreiben, an welcher Linie.
In der Praxis kann es jedoch sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen, falls zwischen Halte- und Sichtlinie ein Fußgängerüberweg ist, den Sie blockieren, wenn Sie bis zur Haltelinie vorfahren. Wenn dort kein Überweg existiert, so ist es normalerweise kein Problem, bis zur Sichtlinie vorzufahren.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
gestern ist mein Freund an einer roten Ampel mit dem Grünpfeil , geradeaus gefahren. Welche Strafe kommt da auf ihn zu. Ich finde hier diesbezüglich leider nichts genaueres.
Danke im voraus und viele Grüße
Hallo Vanessa,
der Grünpfeil bezieht sich nur auf das Rechtabbiegen und hat auf das Geradeausfahren keine Auswirkungen. Je nachdem, wie lange die Ampel schon auf rot stand, kommen nun 90-200 Euro Bußgeld und 1-2 Punkte auf ihn zu.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Mir wurde eine MPU angeordnet, weil ich innerhalb der verlängerten Probezeit bei einem roten Lichtzeichen mit angebrachten Grünpfeil nach rechts abgebogen bin, ohne vorher anzuhalten. Und das ohne jemand anderen zu gefährden oder einen Unfall zu verursachen.
Meine Frage hierzu: Ist das rechtens ???
Zuletzt wurde mir am 17.04.2013 die Fahrerlaubnis entzogen weil ich am 25.07.2012 mit dem Roller aufgehalten wurde mit einer festgestellten Atemalkoholkonzentration von 0,36 mg/l.
Am 13.02.2013 wurde mir die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar angeordnet, diese ich nicht Fristgerecht nachgewiesen habe und mir darauf am 17.04.13 die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Am 10.07.2015 habe ich die Teilnahme am Seminar nachgewiesen worauf mir am 04.11.2015 die Fahrerlaubnis neu erteilt wurde mit einer verlängerten Probezeit.
Am 14.05.16 bin ich dann eben mit dem Auto bei einer roten Ampel abgebogen mit Grünpfeil nach rechts ohne vorher anzuhalten ABER auch ohne den Verkehr zu behindern.
Nun habe ich heute 05.08.16 Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, in dem mir die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Diese soll ich bis zum 16.10.16 einreichen, sonst wird mir die Fahrerlaubnis entzogen.
Ich mein das kanns doch nicht sein das ich gleich MPU angeordnet bekomme nur weil ich an dem grünen Pfeil nicht vorher angehalten habe ???! Jeden Tag sehe ich Leute da vorbei fetzen ohne anzuhalten und ich muss deshalb jetzt eine MPU machen ?! Andere fahren mit 3.0 Promille durch die Gegend und bekommen eine MPU angeordnet und ich nur weil ich am grünen Pfeil nicht angehalten habe ? (Die Polizei stand übrigens an der Straße gegenüber bei ROT, als die mich bei dem Verstoß gesehen haben sind die mit Blaulicht drüber und haben 2 Fußgänger gefährdet hingegenen war bei mir ohne Zweifel und überschaulich „freie Bahn“ ohne dabei jemanden zu gefährden. Jetzt mal ehrlich ist das wirklich rechtens? Zumal ich ja gelesen habe das beim zweiten A-Verstoß innerhalb der Probezeit nur eine Verwarnung ausgesprochen wird mit der Empfehlung freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen und erst beim dritten A-Verstoß die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Meine Fragen jetzt sind:
Ist das nun wirklich rechtens oder hat der Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde da was missverstanden?
-Wenn rechtens, erwartet mich die selbe Untersuchung wie bei einem der z.B mit 3.0 Promille gefahren ist und wie hoch ist die Durchfallwahrscheinlichkeit bei mir ?
Was für Fragen erwarten mich dann etc.
-Wenn nicht rechtens: Was kann ich tun?
-Was wird mich der ganze Spaß zusätzlich kosten?
Bin für hilfreiche Antworten sehr dankbar, ich bin komplett am durchdrehen…. Das kanns doch einfach nicht sein… :/
Viele Grüße
Hallo Rick,
wenn Sie an einer Ampel mit Grünpfeil (Blechpfeil) rechts abbiegen, ohne an der Haltelinie zu halten, handelt es sich um einen A-Verstoß – auch wenn niemand gefährdet wurde. Es kann sein, dass eine weitere MPU angeordnet wurde, da Sie bereits im Vorfeld durch eine Trunkenheitsfahrt aufgefallen sind. Allerdings lässt sich das von dieser Stelle aus nicht klar beantworten. Da wir Ihnen hier keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie sich in Ihrem speziellen Fall an einen Anwalt wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
@Ute: Aber jedes Auto in einer Schlange muss vorne anhalten! Kann also sein, dass Du mehrmals anhalten musst bis Du ganz vorne bist!
Ich danke.
Eine Frage: Bei einer 4er Kreuzung halte ich bei Rot für 3 Sekunden und muß ich dann bei Grüner Pfeil
nachdem ich auf die Fahrbahn gefahren bin, nochmal (ca. 3 m) anhalten, um evtl. Autofahrer , die von links kommen oder kann ich, wenn freie Fahrt ist, durchfahren. Es gibt in unserem Bekanntenkreis die Auffassung, daß ein 2faches Anhalten erforderlich ist. Stimmt das ?
Ich danke Euch
Hallo Ute,
in der Regel ist es ausreichend, nur einmal für drei Sekunden am Grünpfeil zu halten. Wenn die Fahrbahn dann frei und ein gefahrloses Abbiegen möglich ist, können Sie abbiegen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Lieber RA JM „Man lernt das eigentlich in der fahrschule,dass du dort drei sekunden -warten musst-Das muss also nirgends stehen,ausser in deinem kopf,was nicht beleidigend gemeint ist…Es ist etwas anderes wenn, dein fahrlehrer/in dich in der ausbildung,nicht daran hingewiesen hat,was ich mir eigentlich kaum vorstellen kann,aber auch nicht ganz ausschliessen kann…Jedenfalls ,weisst du es jetzt,und wartest davor 3 sekunden,bevor du -wenn die situation es zulässt-rechts abbiegen kannst.Hoffe,dir geholfen zu haben!
Die Regel mit den 3 Sekunden kenne ich nicht! Man soll anhalten! Aber 3 Sekunden? Wenn es nicht im Gesetz steht, kann man eigentlich auch nicht dafür belangt werden! ( Gesetzeslücke)
Hallo Christian,
zwar ist dies gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch eine gängige Faustregel. Die 3 Sekunden sollen dazu dienen, dass Sie sich einen Überblick über die Verkehrslage machen können vor dem Abbiegen und somit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
„muss er zunächst unbedingt für mindestens drei Sekunden an der Haltelinie halten“ – wo bitte steht das?
§ 37 Abs. II Nr. 1 StVO: „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.“
Von “ mindestens drei Sekunden“ steht da NICHTS – und auch nicht in Nr. 133.1 BKat.
Hallo,
hierbei handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Faustregel, die man beachten sollte, um sich vor dem Abbiegen einen Überblick über die Verkehrssituation zu schaffen. So soll eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ganz klar, was defininiert denn eine rote Ampel?? Ein „Stop“ .. und zählt dann in diesem Falle genau zu den 3 sek wie zum Stoppschild. Sollte man wissen …
Ich hatte da einen Unfall verursacht, bin jemanden hinten Drauf gefahren, weil dieser nicht Fahren wollte obwohl Freie Bahn gewesen ist. Ende vom Lied, 35€ musste ich Zahlen, keinen Punkt und auch sonst nur Versicherungskram. Da hab ich ja noch mal glück im Unglück gehabt.