Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Halten & Parken 2024, der die Bußgelder bei falschen Parken und Halten definiert.

Aktuelle Bußgelder für falsches Parken und Halten

Halteverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, gehalten20
… und jemanden dabei behindert35
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten20
Sie haben in zweiter Reihe gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben nicht platzsparend gehalten10
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten20
Sie haben im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen gehalten20
... und jemanden dabei behindert30
Sie haben unberechtigt auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben unberechtigt auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen gehalten55
… und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100

Parkverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt55
… und jemanden dabei behindert701
… und parkten dort länger als eine Stunde701
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben1001
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert1001
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert1001
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt25
… und jemanden dabei behindert25
… und parkten dort länger als 15 Minuten30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt55
… und jemanden dabei behindert801
... und jemanden dabei gefährdet901
... und dabei einen Unfall verursacht1101
… und parkten dort länger als 15 Minuten851
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben901
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... bis 30 Minuten20
... um eine Stunde25
... um zwei Stunden30
... um drei Stunden35
... um mehr als drei Stunden40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt55
Sie haben nicht platzsparend geparkt10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt55
… und jemanden dabei behindert70
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55
... und jemanden dabei behindert701
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt701
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist25
... und jemanden dabei behindert40
… und parkten dort länger als eine Stunde40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
... und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht50

Bußgeldrechner Halten & Parken

Spezielles zum Thema Halten und Parken

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Halten und Parken: Diese Regeln schützen vor Bußgeld

Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt
Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt

Da es oftmals zu Unklarheiten bezüglich der Bedeutungen der Begriffe „Halten“ und „Parken“ kommt, sollen diese zunächst definiert werden.

Was bedeutet „Halten“ und was „Parken“?

Zuerst einmal beschreiben beide Begriffe stillstehende Vorgänge. Diese sollten prinzipiell am rechten Seitenstreifen geschehen.

Beim Halten kommt es zu einem freiwilligen Stillstand des Fahrzeuges. Es gibt also einen Unterschied zwischen dem Halten und dem Warten. Letzteres definiert beispielsweise Vorgänge wie das Warten an einer roten Ampel.  Auch das sogenannte Liegenbleiben ist kein Halten, da die Unterbrechung der Fahrt nicht freiwillig geschieht.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Halten“

Mit Parken ist auch das freiwillige Stehenbleiben des Fahrzeuges gemeint. Allerdings verlässt in diesem Fall der Fahrer das Fahrzeug länger als drei Minuten . Befindet man sich nicht länger drei Minuten in der Nähe des Autos und kann so bei Bedarf wieder einsteigen, liegt laut StVO kein Parken, sondern Halten vor. Auch wenn eine weitere Person im Fahrzeug ist, die in der genannten Zeit notfalls agieren kann, liegt kein Parken vor.

Das Parken und auch das Halten ist an bestimmten Stellen, wie zum Beispiel vor Einfahrten, vor Absenkungen des Bordsteins und an anderen gekennzeichneten Stellen nicht erlaubt.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parken“

Regeln für Lkw und Anhänger

Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten
Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten

Beträgt das Gewicht eines Fahrzeuges über 7,5 Tonnen oder das Gewicht eines Anhängers über zwei Tonnen, gilt das Parken in allgemeinen Wohn-, Sonder-, Kur- und Klinikgebieten als nicht gestattet. Damit ist das Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn-, beziehungsweise Feiertagen gemeint.

Anhänger von Kraftfahrzeugen dürfen außerdem nur maximal zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden.

Das Parken auf Gehwegen

Prinzipiell ist es nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken, denn dieser ist für Fußgänger gedacht, welche sich nicht in eine Gefahrensituation begeben sollten, weil sie einem Fahrzeug ausweichen müssen. Hauptsächlich Ältere, Kinder und Gehbehinderte können dadurch einem Risiko ausgesetzt werden.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in unsrem Ratgeber: Parken auf dem Gehweg: Diese Regeln müssen Sie beachten.

Weiterführenden Ratgeber zum Parken von Fahrzeugen

Streitpunkt Parklücke

Der Parkplatz steht demjenigen zu, der sie zuerst erreicht. Es ist nicht rechtens, dem Fahrer, der sich darauf vorbereitet rückwärts einzuparken und dazu vor die Parklücke gefahren ist, die Parklücke durch vorwärts Einparken wegzunehmen. Ansonsten drohen dem „Dieb“ 10 Euro Bußgeld.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parklücke“

Das platzsparende Parken

Die Formulierung „platzsparendes Parken“ ist etwas unklar ausgedrückt. Grundsätzlich sollte man vorne und hinten jeweils einen Meter Platz lassen, da man den anderen parkenden Fahrzeugen ein bequemes und sicheres Ein- und Ausparken gewährleisten möchte.

Wird das Auto quer oder schräg geparkt, muss nur ein ungefährer Seitenabstand von 70 cm eingehalten werden, damit das Einsteigen möglich ist.

Falsches Halten und Parken in der Probezeit

Normalerweise erwartet den Fahranfänger nur ein Bußgeld, welches keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. Parkt man das Auto allerdings mindestens eine Viertelstunde in zweiter Reihe oder allgemein auf Kraftfahrstraßen beziehungsweise Autobahnen, handelt es sich um einen Verstoß der Kategorie B. Zwei dieser Verstöße führen zu einer Verlängerung der Probezeit und zu einer Anordnung eines Aufbauseminars.

Falsch geparkt und dabei Rettungs- und Einsatzfahrzeuge behindert

Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen
Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen

Die höchsten Strafen drohen bei der Behinderung von Rettungs-, oder Einsatzfahrzeugen. Neben dem relativ hohen Bußgeld von 100 Euro wird auch ein Punkt in Flensburg verhängt. Da die Fahrzeuge bis zu sieben Meter lang sind, muss das Parken  auch an Engstellen unterlassen werden. Niemals sollte dem Fahrer ein einfach und schnell erreichter Parkplatz wichtiger als die Sicherheit seiner Mitmenschen in einem Notfall sein.

Parken von Motorrädern

Für Motorräder gilt laut StVO prinzipiell dasselbe Parkverbot wie für Kraftfahrzeuge. Allerdings tolerieren Polzisten oftmals auf dem Gehweg geparkte Krafträder, insofern sie Fußgänger nicht behindern. Auch wenn Autofahrer es nicht gern sehen, ist es Motorradfahrern gestattet, Parkflächen zu nutzen.

Einspruch gegen Strafzettel einlegen

Ein möglicher Grund für einen Einspruch wäre z. B., dass das Zeichen des Parkverbots unbemerkt erst nach dem korrekten Parken angebracht wurde.

Allerdings sollte man bei den noch relativ niedrig ausfallenden Bußgeldern vorzugsweise einfach zahlen. Werden jedoch Punkte in Flensburg verhängt und man fühlt sich zu Unrecht verurteilt, lohnt sich die Konsultation eines Anwaltes.

FAQ – Halten & Parken

Wann parkt ein Kfz?

Ein Auto parkt, wenn der Fahrer „sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält“ (vgl. § 12 Abs. 2 StVO).

Wie lange dauert halten?

Laut StVO darf das Halten bis zu 3 Minuten dauern. Währenddessen müssen Halter jedoch im Fahrzeug bleiben. Ab 3 Minuten oder bei Verlassen des Kfz (egal wann), gilt das Kfz als geparkt.

Was kostet das Parken auf einem Behindertenparkplatz?

Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet 55 Euro.

Was kostet das Parken in einer Feuerwehrzufahrt?

Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet 55 Euro, bei Behinderung von Einsatzkräften kostet es 100 Euro und es gibt einen Punkt. In jedem Fall darf das Fahrzeug abgeschleppt werden, da die Zufahrt immer frei bleiben muss. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer zahlen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

552 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel

  1. Kristina

    Hallo,

    habe letztens ein Schreiben bekommen ich soll 30,00 zahlen weil ich in einer Fußgängerzone geparkt haben, das war am 03.06. um 22:29 Uhr heute bekomme ich ein Schreiben ich soll nochmal die selbe Gebühr zahlen, wegen des parkens in der Fußgängerzone wieder 30,00 am 04.06 um 01:06 Uhr. Muss ich jetzt beide zahlen? Ich habe das Auto in der zwischenzeit nicht bewegt und wusste nicht einmal dass ich einen Trafzettel bekommen hab. Zählt es nicht als ein Vergehen? Habe sogar einen Zeugen der das bestätigen kann.
    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kristina,

      das Ordnungsamt kann täglich für die selben Verstöße Strafzettel verteilen. Sie müssen beide bezahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  2. Tim

    Hallo,

    ich habe mein Auro für 10 Tage an der Straße geparkt, wo für Anwohner das Parken frei ist und für alle anderen 2 Std. mit Parkscheibe. Mir ist klar, dass ich dort einen Strafzettel bekomme. Jetzt, nach den 10 Tagen , habe ich aber 3 Strafzettel bekommen- von 3 verschieden Tagen.

    Muss ich alle 3 bezahlen, obwohl das Auto nicht bewegt wurde?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tim,

      das Ordnungsamt kann täglich einen neuen Strafzettel ausstellen, auch wenn das Auto zwischendurch gar nicht bewegt wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Tim

        Vielen Dank für die Info!

    2. runze

      Richtig so, du belegst die Plätze von Leuten die dort wohnen und dafür bezahlen dort parken zu dürfen. Du nimmst dir das Recht raus, anstatt dir einfach einen günstigen nahegelegenen Parkplatz zu suchen.. Die Anwohner sind wegen Leuten wie dir oft dazu genötigt außerhalb der Parkzonen zu parken und erhalten dafür viel höhere Strafen.. Die Strafgelder für Parken in Anwohner Gebieten sind viel zu gering, die Kontrollen zu gering frequentiert. Die bezahlbaren Parkhäuser und Parkplätze sind den ganzen Tag leer, weil Leute wie du wissen, dass sie mit der minimalen Strafe (falls überhaupt kontrolliert wird), immer noch billiger weg kommen…
      Ich urteile aus der Perspektive eines Anwohners der Innenstadt von Halle/Saale.

  3. KeRo

    Hallo,
    kann man dafür „ran genommen“ werden, wenn man gegenüber einer privaten Parkfläche auf einem Gehweg parkt? Der Platz ist, trotz des gegenüber parkens, ausreichend zum ein- und ausparken. Außerdem ist es eine Art „Doppel-Gehweg“ (halbes Auto auf der Straße, halbes Auto auf Gehweg) vor unserem Haus, der breit genug ist, um weder den Verkehr auf der Straße (auch die Parkfläche gegenüber), noch Fußgänger auf dem Gehweg zu behindern.
    Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      es ist generell nicht gestattet, auf einem Gehweg zu parken, da dieser für die Fußgänger reserviert ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  4. Su

    Hallo,
    vor unsere Kita gibt es eine Zone mit Beschilderung „Absolutes Halteverbot mit Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen“. Darf ich dort halten und mein Kind in die Kita bringen? Wie lange darf ich halten? Auch ist in diese Strasse kaum Verkehr und man behindert niemanden, wenn man kurz dort anhält.
    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      da in dieser Straße ein absolutes Halte- und Parkverbot besteht, dürfen Sie dort nicht anhalten, und niemand darf dort das Auto verlassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  5. Nadine

    Hallo,
    Ich bin Fahranfänger und habe noch 4 Monate lang Probezeit …
    Ich habe jetzt schon ( 4 oder 5 mal ) Strafzettel für falsches parken bekommen …
    Wenn ich heute noch einen Strafzettel deswegen bekomme, habe ich 2 Strafzettel in 2 Tagen ….
    Meine Frage: kann mir was passieren was meine Probezeit betrifft ? Bzw kann evtl noch was schlimmeres passierten ?
    Ab nächste Woche darf ich früher anfangen zu arbeiten und kann somit auch richtig parken …
    Danke schon mal für die Auskunft!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nadine,

      normalerweise haben Delikte wie Parkverstöße, die nur ein Verwarngeld nach sich ziehen, auf den Probezeit-Führerschein keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  6. Sigrid

    Liebes Bußgeld-Team,
    Ich habe an einem Ausgewiesenen Parkplatz vor einer Sparkasse geparkt( max.15 min) und erhielt 2Bussgeldbescheide im Abstand von 8 Minuten. Es steht kein Schild da, das auf die Parkscheibe hinweist und angeblich wäre im Schaufenster der Bank ein Zettel mit Hinweis, den ich aber nicht gesehen habe, da im Fenster noch 10 andere Blätter Hängen. Muss ich die Bescheide bezahlen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sigrid,

      gegen Verwarngelder sind keine Rechtsmittel möglich, Sie können also erst Einspruch erheben, wenn ein Bußgeldverfahren gestartet wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  7. Kathrin

    Hallo liebes Bußgeldteam,
    ich habe heute einen Kostenbescheid erhalten, bzw meine Firma. Kurzer Rückblick, ich fahre einen Firmenwagen und habe mitte Januar im absoluten Halteverbot geparkt, bin morgens in Auto eingestiegen, hatte ein Knöllchen an der Scheibe (6:45 Uhr) , woraufhin ich den Anhörungsbogen Ende Januar erhalten und unter dem Aktenzeichen auch gleich bezahlt habe. Nun bekommt meine Firma heute einen gelben Brief mit Kostenbescheid mit einem anderen Aktenzeichen, aber wegen der augenscheinlich gleichen Ordnungswidrigkeit. Diesmal war es aber 7:18 Uhr am gleichen Ort und Tag. Ich hatte aber weder ein zweites Knöllchen an der Scheibe gehabt, weder einen 2. Anhörungsbogen erhalten! Ich hatte das Auto nicht bewegt oder ähnliches. Was kann ich jetzt tun? Das kann doch eigentlich nicht sein oder? Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Rückmeldung, Kathrin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kathrin,

      womöglich liegt ein Fehler der Behörde vor. Am besten, Sie kontaktieren einen Sachberater; halten Sie die Aktenzeichen der beiden „Knöllchen“ bereit und klären Sie das Missverständnis auf.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  8. rosi

    hallo ich habe vor 3 wochen bei einem arzt geparkt und habe erst beim wieder einsteigen gesehen das dort ein schild von dem arzt aufgestellt ist in dem es heist mit benutzung unseres patientenparkplatzes haben sie die auf dem hinweisschild angegebene vereinbahrung anerkannt,sie zeigen durch schlüssige handlung dass sie bereit sind das nutzungsausfallentgeld zu zahlenjetzt soll ich 40 euro dafür bezahlen.ist das rechtens so

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rosi,

      aus Ihrem Kommentar wird uns leider nicht ganz ersichtlich, warum Ihr Arzt von Ihnen Geld verlangt, da Sie auf dem Patientenparkplatz geparkt hatten. Könnten Sie noch einmal deutlich machen, was auf dem Schild stand? Grundsätzlich sollte man in einem solchen Fall misstrauisch sein, denn ein Arzt hat nicht unbedingt die Befugnis, Parkgebühren einzutreiben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  9. Sabi

    Hallo liebe Bußgeldexperten,
    ich habe übersehen, das ich mit Parkscheibe parken musste und somit eine 10 Euro Verwarnung erhalten.
    Eigentlich kein Problem, nur habe ich das Bußgeld zu spät überwiesen, ich hatte es einfach vergessen. ( Also nicht innerhalb der Frist von einer Woche, sondern leider erst einen Monat später.)
    Eingezahlt am Ostersamstag den 4. April, gutgeschrieben wurde es der Behörde am nächsten Werktag, also am 7. April. Am 10 April bekam ich einen Bußgeldbescheid der Stadt, ebenfalls am 7. April ausgestellt über die Zahlung von 38,50 Euro. Ich habe dort angerufen, es wurde bestätigt, das die 10 Euro am 7. April eingegangen sind. Somit soll ich jetzt noch 28,50 zahlen.
    Muss ich die 28,50 Euro zahlen? Der Sachbearbeiter sagte mir, es ist ja nicht seine Schuld, wenn die Osterfeiertage dazwischen liegen und sich die Termine überschneiden.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sabi,

      da Sie die Frist nicht eingehalten haben, sind die zusätzlichen Forderungen der Behörde rechtmäßig. Da es sich um einen noch moderaten Betrag handelt, müssen Sie prüfen ob sich die Einschaltung eines Anwalt für Sie lohnen würde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  10. Turan

    Hallo liebes Bußgeld-Team,
    habe die vorgeschriebene 1 Stunde Parken mit Parkscheibe überschritten.
    Knölchen wurde mit 10€ innerhalb der ersten halben Stunde der Überschreitung außen an der Windschutzscheibe angebracht. Habe diesen Verwarnzettel weiterhin, ohne den Wagen zu bewegen, an der Scheibe liegen lassen. Allerdings wurde dieser Zettel nach 2 Std. durch ein neue erhöhte Verwarnung mit 25 € ersetzt. Ist es rechtens, dass man diesen Tausch bzw. die Erhöhung für denselben bestehenden Verstoß vollzieht?
    MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Turan,

      das Verwarngeld wurde ja nicht erhöht, es wurde nur angepasst. Dies ist zulässig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  11. Kerstin

    Hallo Bußgeld-Info-Team,
    ich hätte gerne eine Auskunft über folgende Situation:
    Ein Pkw parkt seit nunmehr fünf Wochen, ohne auch nur einen Zentimeter bewegt worden zu sein, auf dem gleichen Parkplatz vor meiner Haustüre. In meiner Straße ist die Parkplatzsituation meist schwierig und dementsprechend „blockiert“ dieses Auto einfach nur noch und nimmt einen Parkplatz weg, auf den auch andere angewiesen sind. Wer der Halter ist weiß man nicht. Das Auto hat ein amtliches Kennzeichen, welchem jedoch zu entnehmen ist, dass der TÜV seit Ende 2014 abgelaufen ist.
    Inwieweit ist die Situation rechtens? Was kann man unternehmen, damit der Parkplatz wieder der Allgemeinheit zur Verfügung steht?
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kerstin,

      sofern an Ihrem Wohnort keine Parkbeschränkungen gelten, können Sie wenig tun. Wie wäre es, wenn Sie den betreffenden Fahrer mit einer Mitteilung an der Frontscheibe darauf aufmerksam machen, dass er ungünstig parkt? Der Gang zum Ordnungsamt wäre die letzte Möglichkeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  12. Caro

    Huhu zusammen,
    folgendes : Parken nur mit Parkscheibe für 2 Stunden, ohne Zusatz , wie ist das an einem Feiertag z.B. Karfreitag oder Ostermontag oder Frohleichnam ?
    Muss die Parkscheibe raus gelegt werden ?
    :-)

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Caro,

      sofern Verkehrszeichen nicht auf abweichende Regelungen verweisen, müssen Sie auch an Feiertagen mit der Parkscheibe parken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  13. sylvia

    Hallo, habe ein verwarnungsgeld von 30 Euro bekommen wegen parken in zweiter Reihe. Rechts von mir war eine Parklücke, konnte aber nicht in die Parklücke da vor mir und hinter mir Autos parkten in zweiter Reihe, also habe ich auch in zweiter Reihe geparkt. Ist das rechtens mir ein Knochen zu geben

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sylvia,

      ja, dies ist zulässig, denn der Bußgeldkatalog sieht den Bestand „Parken in zweiter Reihe“ als Ordnungswidrigkeit an. Sie hätten sich, da die Parklücke nicht für sich zugänglich war, einen anderen Parkplatz suchen müssen, um dem Verwarngeld zu entgehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  14. Nele

    Hallo!
    An meiner Arbeit ist ein Park&Ride Parkplatz. Dort gibt es gekennzeichnete Parkflächen.

    Was ich mich Frage:
    Dort steht kein Schild, dass das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt ist und auch keine Parkverbotsschilder.
    Kann ich also einfach so dort parken, dass jeder noch problemlos raus kommt, aber außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen oder ist das verkehrswidrig?

    Danke :-)

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nele,

      sofern Sie sich an die Parkbestimmungen in der StVO halten, können Sie innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen parken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  15. Anne

    Hallo,

    ich habe gestern einen Strafzettel erhalten, weil ich erst 5 Minuten nach Ablauf des Parkscheins wieder beim Auto war. D.h. der Strafzettel wurde bereits 3 Minuten nach Ablauf ausgestellt. Das ganze soll mich nun 10 Euro kosten.
    Ich bin recht schockiert und frage mich, ob man da etwas machen kann.

    Danke

    Anne

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anne,

      die Ausstellung des Strafzettels war rechtmäßig. Sobald die Parkzeit abgelaufen war, kann ein Strafzettel ausgestellt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  16. Katha

    Hallo :)
    ich habe einen Strafzettel für 10 Euro bekommen wegen “ Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Fläche“. Ich bin die Strecke gestern nochmal abgelaufen und da steht nirgends, dass man nicht parken darf. Darf man generell nicht in Spielstraßen parken?
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Katha,

      außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen ist das Parken in Spielstraßen generell nicht erlaubt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  17. Kristin

    Hallo,

    habe ein Knöllchen bekommen weil ich auf dem Gehweg geparkt habe – dieser „Gehweg“ war aber vor vielen Jahren (bestimmt 10 oder mehr) noch ein Parkplatz danach wurde er aufgeschüttet und als Müllplatz verwendet – vor ein paar Jahren wurden die Container entfernt und keinen weiteren Maßnahmen ergriffen.
    Es ist kein Übergang zur anderen Straßenseite möglich da dort auch Parkplätze sind. Es wurden an dieser Stelle auch schon Parkverbotsschilder wegen Umzug aufgestellt.
    Ich habe mich noch (freundlich) mit dem Herrn unterhalten der mir sagte, dass er alles aufschreiben soll was „erhöht“ steht.
    Kann ich mich dagegen wehren?
    Vielen Dank im Voraus…

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kristin,

      falls Sie das Verwarngeld nicht bezahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ab dann können Sie Einspruch einlegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  18. Katharina

    Hallo,

    ich habe gestern auf einem Parkplatz geparkt mit Höchstparkdauer 3 Stunden. Das Parkticket war seit 1 1/2 Stunden abgelaufen. Allerdings traf ich den Ordungsbeamten bei seiner Kontrolle an aber er schrieb mich trotzdem auf, und ich nehme an das da etwas kommen wird. Ist das dann rechtens oder kann man das umgehen?
    Danke!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Katharina,

      es ist rechtens, dass der Beamte Sie aufgeschrieben hat, da Sie die Höchstparkdauer überschritten haben. Sie werden nun ein Verwarngeld bezahlen müssen; Einspruch können Sie erst einlegen, wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Dies geschieht, wenn Sie das Verwarngeld ignorieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  19. Gisela

    Hallo
    was kostet mich einen anzeige wenn ich 15 min parschein per Handy gemacht habe und dann noch einen kostenpflichtigen
    Danke

  20. Moser

    Hallo,
    heute habe ich einen Strafzettel an meinem Fahrzeug vorgefunden. Der Grund wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Parken auf dem Gehweg betreffen. Allerdings stand ich mit nur einem, dem rechten Hinterrad, auf dem Fußweg. Das man auf dem Fußweg nicht parken darf ist mir klar aber ist es auch strafbar wenn nur ein Rad oben steht? Das riecht mir zu sehr nach Abzocke. Wie sehen Sie das?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      es ist generell verboten, auf dem Gehweg zu parken. Aus diesem Grund kann auch ein einzelnes Rad auf dem Gehweg bereits einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Das mag unverhältnismäßig erscheinen, ist jedoch laut Verkehrsrecht zulässig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  21. Marie

    Hallo, ich habe gerade einen Hinweiszettel an meinem Auto erhalten, da ich scheinbar falsch geparkt habe. Es war das erste mal das ich in dieser Stadt war und dort standen noch sehr viele andere Autos und ein Schild das man dort nicht parken darf war auch nicht aufgestellt, sodass ich dachte das man dort parken dürfte. Muss ich nun dem Strafzettel nun bezahlen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marie,

      sofern Sie an einem Ort geparkt haben, an dem dies erlaubt war, ist ein „Knöllchen“ natürlich nicht angemessen. Jedoch muss nicht immer ausgeschildert sein, wo ein Parkverbot besteht; es gelten hier die Vorschriften der StVO.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  22. Viktor

    Hallo..
    Darf ich parken am Straße Rand direkt bei private Einfahrten ohne Schild?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Viktor,

      an Einfahrten darf grundsätzlich nicht geparkt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  23. Ulrike Pott

    Hallo, wir haben heute in der Stadt auf einem Parkplatz mit Parkautomaten geparkt. 1 Stunde = 1 Euro. Wir hatten 3 Stunden a 3 Euro vorab in den Automaten geschmissen. Ende der Parkzeit auf dem Ticket: 14. 59 Uhr. Ca. 15. 15 Uhr waren wir zurück und hatten ein Ticket von einer privaten Parkplatzgesellschaft über 30 ! Euro. Davon 23 Euro Vertragsstrafe und 7 Euro 3facher Stundensatz. Wir wollen diesen horrenden Betrag natürlich nicht bezahlen und ich frage mich mit welchem Paragrphen man argumentieren kann.
    Viele Grüsse, Uli

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Frau Pott,

      diese Vertragsstrafe entstammt nicht dem Bußgeldkatalog, sondern das Privatunternehmen hat die Strafsätze selbstständig festgelegt. Dies ist auch zulässig; doch völlig ohne „Hand und Fuß“ dürfen solcherlei Strafen nicht sein. Um abzuklären, ob die Strafsätze „sittenwidrig“ (so der juristische Fachterm) sind, konsultieren Sie einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  24. Sabine

    Guten Tag,
    Ich fahre eine Ape piaggio‘ mit einem Mofakennzeichen.
    Seit ca. 2 Jahren Park ich neben einer Einfahr auf einer Fläche, die meiner Meinung nach nicht zum Bürgersteig gehört.
    Jetzt habe ich ein Knöllchen wegen 142222 Parken auf dem Gehweg entgegen der d.Z. 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart. (10 €)
    Beim Fahrzeug Typ steht PKW.(Dreirad 50er)
    1. Ist dort kein Schild aufgestellt, 2. stehe ich auf einer anderen Markierung als der Gehweg und 3.. ist mein Fahrzeug kein PKW.
    Sehen Sie eine Chance bei Widerspruch und mit was für Kosten habe ich zu rechnen, wenn ihm nicht entsprochen wird?

    Vielen Dank!!!

    Sabine

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sabine,

      wir können an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten, bitte haben Sie dafür Verständnis! Ein Fachanwalt kann Sie zu diesem Sachverhalt ausführlich beraten und auch eine fundierte Prognose zum Erfolg eines Einspruchs abgeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Kerstin

    Hallo!
    Ich habe heute keine 5 Minuten auf einem Parkplatz ohne gültigen Parkschein gehalten, weil ich wirklich nur ganz kurz in die angrenzende Apotheke bin und ein bestelltes Medikament abgeholt habe.
    Trotzdem habe ich ein Verwarngeld bekommen. Ist das Rechtens? Mein Pkw war nur dann nicht für mich sichtbar, als ich in der Apotheke war. Als ich zurück bei meinem Fahrzeug war, war die Politesse nicht mehr sichtbar.
    Ist dies wirklich so rechtens, dass Tickets unmittelbar nach dem Halten ausgeschrieben werden?
    LG Kerstin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kerstin,

      ja, dies ist zulässig. Ein Halten, bei dem Sie das Auto verlassen, gilt als Parken. Aus diesem Grund können Sie tatsächlich bereits unmittelbar nach dem Aussteigen ein Ticket erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  26. Volkan

    Guten Tag liebes Bußgeld-Info Team,

    ich habe ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10€ zu bezahlen, weil ich „im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein geparkt habe.
    Jedoch war an der Stelle wo ich geparkt hatte ein Schild „Halteverbot von 8-18 Uhr“ und ich parkte um 20 Uhr dort.
    Ich bin also davon ausgegangen, dass an der Stelle das Parken erlaubt sein muss, da ich außerhalb der verbotenen Zeit war und sich der Parkscheinautomat ja nicht auf diesen Halteverbotbereich erstrecken kann, oder sehe ich das falsch?

    Liebe Grüße, Volkan

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Volkan,

      dort, wo kein Halteverbot gilt, ist das Parken nicht automatisch erlaubt. Außerdem gibt es keinen Grund anzunehmen, dass für die betreffende Stelle kein Parkschein gelöst werden musste.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. christa

    hallo
    mein mann musste als notfall nach einem arbeitsunfall zum krankenhaus.da dort wenig parkplätze sind und auch alle belegt waren,hat er notgedrungen sich auf einen behindertenparkplatz gestellt,wo er dann auch ein knöllchen bekam.die nächsten parkmöglichkeiten befinden sich zu weit weg,um mit einer fussverletzung zum krankenhaus zu gehen.
    hat er eine möglichkeit,ohne bussgeld davonzukommen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christa,

      es ist möglich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Dies kann auch ohne Hilfe eines Anwalts geschehen und zieht somit keine weiteren Kosten nach sich. Sie können die Einwände gegen den Bußgeldbescheid im Einspruch schildern und auf Verständnis der Behörden hoffen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. christa

        danke für die antwort….ich werde berichten,denn es kann nicht angehen,das viel zu wenig parkplätze an einem krankenhaus zur verfügung stehen und diese werden auch noch von anwohnern genutzt

  28. Tobi

    Hallo Bußgeld-Team,
    Ich habe vor nicht allzu langer Zeit den LKW Führerschein gemacht. nun bin ich mit einem Sattelzug im Fernverkehr eingesetzt. Ist es mir mit Zug erlaubt, zur Einhaltung der Ruhezeiten, auf Bundesautobahnparkplätzen, auf den für PKW gekennzeichneten Längsparkplätzen quer zu parken?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tobi,

      sofern die für PKW bestimmten Parkplätze nicht noch durch ein zusätzliches Verkehrszeichen als auch für LKW zulässig gekennzeichnet sind, dürfen Sie dort mit dem LKW leider nicht parken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Jasmin

    Hallo liebes Bußgeld-Team
    Ich bin neulich zur Arbeit gefahren und leider gibt es dort keine festen Parkplätze, die wir nutzen können. Darum habe ich in einem Verkehrsberuhigten Bereich geparkt und habe ein Ticket bekommen, weil ich nicht auf den dafür vorgesehenen anders farbigen Steinen geparkt habe. (Es war morgens noch dunkel ) Es ist auch nur mit den Steinen markiert und nicht mit Schildern… ist es rechtens dann ein Ticket zu geben? Danke :)

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jasmin,

      ja, es ist rechtens hier ein Verwarngeld auszustellen. Der Autofahrer hat dafür Sorge zu tragen, nicht im Parkverbot zu parken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  30. Georg

    Ich habe in Fahrrichtung Links geparkt und wurde mit 15 € verwarnt,ist das Rechtend ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Georg,

      laut Bußgeldkatalog ist dies rechtens, falls Sie an einer Stelle geparkt haben, an der Parken verboten ist. Laut StVO ist das parken nur in der Fahrtrichtung, also rechts gestattet. Es sei denn, Sie parkten in einer Einbahnstraße.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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