Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Halten & Parken 2024, der die Bußgelder bei falschen Parken und Halten definiert.

Aktuelle Bußgelder für falsches Parken und Halten

Halteverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, gehalten20
… und jemanden dabei behindert35
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten20
Sie haben in zweiter Reihe gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben nicht platzsparend gehalten10
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten20
Sie haben im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen gehalten20
... und jemanden dabei behindert30
Sie haben unberechtigt auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben unberechtigt auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen gehalten55
… und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100

Parkverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt55
… und jemanden dabei behindert701
… und parkten dort länger als eine Stunde701
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben1001
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert1001
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert1001
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt25
… und jemanden dabei behindert25
… und parkten dort länger als 15 Minuten30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt55
… und jemanden dabei behindert801
... und jemanden dabei gefährdet901
... und dabei einen Unfall verursacht1101
… und parkten dort länger als 15 Minuten851
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben901
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... bis 30 Minuten20
... um eine Stunde25
... um zwei Stunden30
... um drei Stunden35
... um mehr als drei Stunden40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt55
Sie haben nicht platzsparend geparkt10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt55
… und jemanden dabei behindert70
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55
... und jemanden dabei behindert701
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt701
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist25
... und jemanden dabei behindert40
… und parkten dort länger als eine Stunde40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
... und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht50

Bußgeldrechner Halten & Parken

Spezielles zum Thema Halten und Parken

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Halten und Parken: Diese Regeln schützen vor Bußgeld

Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt
Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt

Da es oftmals zu Unklarheiten bezüglich der Bedeutungen der Begriffe „Halten“ und „Parken“ kommt, sollen diese zunächst definiert werden.

Was bedeutet „Halten“ und was „Parken“?

Zuerst einmal beschreiben beide Begriffe stillstehende Vorgänge. Diese sollten prinzipiell am rechten Seitenstreifen geschehen.

Beim Halten kommt es zu einem freiwilligen Stillstand des Fahrzeuges. Es gibt also einen Unterschied zwischen dem Halten und dem Warten. Letzteres definiert beispielsweise Vorgänge wie das Warten an einer roten Ampel.  Auch das sogenannte Liegenbleiben ist kein Halten, da die Unterbrechung der Fahrt nicht freiwillig geschieht.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Halten“

Mit Parken ist auch das freiwillige Stehenbleiben des Fahrzeuges gemeint. Allerdings verlässt in diesem Fall der Fahrer das Fahrzeug länger als drei Minuten . Befindet man sich nicht länger drei Minuten in der Nähe des Autos und kann so bei Bedarf wieder einsteigen, liegt laut StVO kein Parken, sondern Halten vor. Auch wenn eine weitere Person im Fahrzeug ist, die in der genannten Zeit notfalls agieren kann, liegt kein Parken vor.

Das Parken und auch das Halten ist an bestimmten Stellen, wie zum Beispiel vor Einfahrten, vor Absenkungen des Bordsteins und an anderen gekennzeichneten Stellen nicht erlaubt.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parken“

Regeln für Lkw und Anhänger

Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten
Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten

Beträgt das Gewicht eines Fahrzeuges über 7,5 Tonnen oder das Gewicht eines Anhängers über zwei Tonnen, gilt das Parken in allgemeinen Wohn-, Sonder-, Kur- und Klinikgebieten als nicht gestattet. Damit ist das Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn-, beziehungsweise Feiertagen gemeint.

Anhänger von Kraftfahrzeugen dürfen außerdem nur maximal zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden.

Das Parken auf Gehwegen

Prinzipiell ist es nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken, denn dieser ist für Fußgänger gedacht, welche sich nicht in eine Gefahrensituation begeben sollten, weil sie einem Fahrzeug ausweichen müssen. Hauptsächlich Ältere, Kinder und Gehbehinderte können dadurch einem Risiko ausgesetzt werden.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in unsrem Ratgeber: Parken auf dem Gehweg: Diese Regeln müssen Sie beachten.

Weiterführenden Ratgeber zum Parken von Fahrzeugen

Streitpunkt Parklücke

Der Parkplatz steht demjenigen zu, der sie zuerst erreicht. Es ist nicht rechtens, dem Fahrer, der sich darauf vorbereitet rückwärts einzuparken und dazu vor die Parklücke gefahren ist, die Parklücke durch vorwärts Einparken wegzunehmen. Ansonsten drohen dem „Dieb“ 10 Euro Bußgeld.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parklücke“

Das platzsparende Parken

Die Formulierung „platzsparendes Parken“ ist etwas unklar ausgedrückt. Grundsätzlich sollte man vorne und hinten jeweils einen Meter Platz lassen, da man den anderen parkenden Fahrzeugen ein bequemes und sicheres Ein- und Ausparken gewährleisten möchte.

Wird das Auto quer oder schräg geparkt, muss nur ein ungefährer Seitenabstand von 70 cm eingehalten werden, damit das Einsteigen möglich ist.

Falsches Halten und Parken in der Probezeit

Normalerweise erwartet den Fahranfänger nur ein Bußgeld, welches keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. Parkt man das Auto allerdings mindestens eine Viertelstunde in zweiter Reihe oder allgemein auf Kraftfahrstraßen beziehungsweise Autobahnen, handelt es sich um einen Verstoß der Kategorie B. Zwei dieser Verstöße führen zu einer Verlängerung der Probezeit und zu einer Anordnung eines Aufbauseminars.

Falsch geparkt und dabei Rettungs- und Einsatzfahrzeuge behindert

Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen
Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen

Die höchsten Strafen drohen bei der Behinderung von Rettungs-, oder Einsatzfahrzeugen. Neben dem relativ hohen Bußgeld von 100 Euro wird auch ein Punkt in Flensburg verhängt. Da die Fahrzeuge bis zu sieben Meter lang sind, muss das Parken  auch an Engstellen unterlassen werden. Niemals sollte dem Fahrer ein einfach und schnell erreichter Parkplatz wichtiger als die Sicherheit seiner Mitmenschen in einem Notfall sein.

Parken von Motorrädern

Für Motorräder gilt laut StVO prinzipiell dasselbe Parkverbot wie für Kraftfahrzeuge. Allerdings tolerieren Polzisten oftmals auf dem Gehweg geparkte Krafträder, insofern sie Fußgänger nicht behindern. Auch wenn Autofahrer es nicht gern sehen, ist es Motorradfahrern gestattet, Parkflächen zu nutzen.

Einspruch gegen Strafzettel einlegen

Ein möglicher Grund für einen Einspruch wäre z. B., dass das Zeichen des Parkverbots unbemerkt erst nach dem korrekten Parken angebracht wurde.

Allerdings sollte man bei den noch relativ niedrig ausfallenden Bußgeldern vorzugsweise einfach zahlen. Werden jedoch Punkte in Flensburg verhängt und man fühlt sich zu Unrecht verurteilt, lohnt sich die Konsultation eines Anwaltes.

FAQ – Halten & Parken

Wann parkt ein Kfz?

Ein Auto parkt, wenn der Fahrer „sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält“ (vgl. § 12 Abs. 2 StVO).

Wie lange dauert halten?

Laut StVO darf das Halten bis zu 3 Minuten dauern. Währenddessen müssen Halter jedoch im Fahrzeug bleiben. Ab 3 Minuten oder bei Verlassen des Kfz (egal wann), gilt das Kfz als geparkt.

Was kostet das Parken auf einem Behindertenparkplatz?

Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet 55 Euro.

Was kostet das Parken in einer Feuerwehrzufahrt?

Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet 55 Euro, bei Behinderung von Einsatzkräften kostet es 100 Euro und es gibt einen Punkt. In jedem Fall darf das Fahrzeug abgeschleppt werden, da die Zufahrt immer frei bleiben muss. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer zahlen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

552 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel

  1. Andreas S.

    Guten Tag,
    Ich habe soeben ein Verwarngeld von 20€ auferlegt bekommen, weil ich in Fahrtrichtung ein wenig, sprich mit 2 Rädern komplett auf dem Gehweg stand. Für weniger als 10 Minuten.
    Laut dem hier online gestellten Katalog sehe ich dies allerdings als 10€, bzw 15€ mit Behinderung. Bin ich falsch?
    Tatbestand: 112402,
    Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.
    $12Abs.4, $49 StVO, $24StVG, 52a BKat.
    Das Dollarzeichen soll natürlich Parsgraph bedeuten.
    Danke für jegliches Feedback.
    Grüße, Andreas.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      laut dem aktuellen Bußgeldkatalog hat der Tatbestand 112402, also verbotswidriges Parken auf dem Gehweg, 20 Euro zur Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  2. Lara

    Hallo, ich habe vor einer Woche ein Knöllchen von 10€ für das Parken ohne Parkschein erhalten. Vor drei Tagen, an derselben Stelle habe ich wieder ohne Parkschein geparkt und wieder ein Knöllchen erhalten. Diesmal aber 15€, da frage ich mich warum sind es jetzt 15€ und nicht wieder wie beim vorherigen mal, die genannten 10€ ?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lara,

      in der Regel droht dafür ein Verwarngeld von 15 Euro. Warum Sie für denselben Verstoß zwei unterschiedlich hohe Verwarngelder bezahlen sollen, ist nicht so recht nachvollziehbar. Am besten erkundigen Sie sich noch einmal direkt bei der zuständigen Behörde. Diese kann Ihnen das sicherlich genauer erklären.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  3. Maja

    Hallo,
    ich habe Ende Oktober im Fußgängerbereich für ca. 10 min. direkt vor der Haustür mein Fahrzeug abgestellt, da ich mit meinem Sohn aufgrund seines Einzugs (er hat sich am gleichen Tag auch bei der Stadt umgemeldet) diverse Möbel, Gegenstände etc. ausgeladen und in die Dachwohnung (Altbau, sehr enge und steile Treppen) transportiert hatte. Hierfür bekam ich ein Verwarnungsgeld von 30,00 Euro. Mein Widerspruch mit obiger Begründung wurde abgewiesen, es wäre kein Entladevorgang ersichtlich gewesen. Lichtbilder wurden im Abstand von 10 Minuten gefertigt. Wenn ich nicht überweise droht ein Bußgeldbescheid.
    Habe ich überhaupt eine Chance, wir hatten wirklich nur ausgeladen und nach oben getragen. Ich kann ja schlecht meinen Kofferraum offen stehen lassen, damit man sieht, dass entladen wird. Es handelte sich wirklich nur um die 10 min. (dies stand auch so im Verwarnungsbescheid), die wir dafür benötigt hatten. Reicht da evtl. die Zeugenaussage meines Sohnes oder eine Kopie der Meldestelle um zu beweisen, dass ich wirklich ausgeladen habe?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Maja,
      welche juristischen Maßnahmen Sie ergreifen können, sollten Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Anna

    Hallo, ich habe gestern mit der Hälfte meines Autos auf einer breiten Einfahrt geparkt (die Hälfte stand auf einem normalen freien Parkplatz). Ein Kleintransporter hätte noch locker reinfahren können. Aber leider kein LKW, an das ich nicht gedacht habe. ich habe bisher nur einen Strafzettel mit dem Vermerk des Polizisten / der Polizistin, dass ich bitte mit Bedacht parken soll, und dass LKW nicht einfahren konnte. (ich stand wohl zu 1/4 in der Einfahrt). Eine Frau die da arbeitet, meinte, ich bekomme die Kosten zugeschickt, weil der LKW noch mal kommen muss; sie hat mein Kennzeichen notiert. was kann ich da noch ausser dem Bussgeld (wie hoch wird das?) bekommen? abgeschleppt wurde ich komischerweise nicht. ach und den Bescheid bekommt mein Vater, das Auto ist auf ihn zugelassen.
    Vielen Dank.
    Anna.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anna,

      da keine Rettungs- oder Einsatzfahrzeuge behindert worden sind, sollten neben dem Bußgeld keine Sanktionen anfallen. Je nachdem, wie lange sie mit Behinderung geparkt haben, kann das Bußgeld zwischen 25 und 40 Euro betragen. Warten Sie am besten den Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Famouri

    Hallo
    Habe am Samstag ein Strafzettel über 128 Euro für -Parken auf dem Radweg erhalten.
    Zuvor aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Polizistin anfertigen lassen.
    Die Polizei versteht diesen Bescheid wie ich auch, nicht ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Annette

  6. Famouri

    Habe ein Knöllchen , Parken auf dem Radweg unter 2 Minuten 128 Euro erhalten.
    Allerdings haben wir vor dem Knöllchen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizitin
    getätigt .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Famouri,

      für Parken auf einem Radweg können maximal 35 Euro Bußgeld verhängt werden, wenn Sie länger als eine Stunde geparkt haben und jemanden damit behindert haben. Wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde keine Auswirkungen auf das Bußgeld haben sollte, sollten Sie sich von einem geeigneten Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  7. Bernhard

    Hallo,

    ich habe seitlich direkt neben der Einfahrt zu einem Feld-/Agrarweg direkt auf dem Grünstreifen unter einem Baum geparkt (Hundespaziergang).

    An der Einfahrt zu diesem Weg steht das schöne Zeichen 260. Bin also direkt am/nach dem Schild auf den Grünstreifen gefahren und habe dann dort seitlich abseits des eigentlichen Weges geparkt, ohne „richtiges Befahren“ dieses Weges, ohne Behinderung des Verkehres und ohne dass ich z.B. auf einen Rad-/Gehweg gestanden wäre.

    Jetzt soll ich 30.-€ Verwarnungsgeld bezahlen, wegen „Geparkt in durch Z.260 gesperrten Bereich“.
    Ist dies überhaupt und dann in dieser Höhe gerechtfertigt, oder kann nur das Befahren dieses für landwirtschaftliche Fahrzeuge freien Weges geahndet werden (kostet das dann 15.-€) ?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bernhard,

      wenn Sie in dieser Zone geparkt haben, dann fällt dafür laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 30 Euro an. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Beachten Sie aber dabei, dass damit im Regelfall ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  8. Nicole H.

    Hallo,

    ich habe vor 2 Wochen an der Hoheluftchaussee ohne Parkschein geparkt und einen Strafzettel erhalten. Ich soll 10€ zahlen. Nun ist es so, dass wir vor 1,5 Wochen nach England verzogen sind, das Auto verkauft wurde. Den Überweisungsträger habe ich beim Umzug verloren. An wen kann ich mich wenden, um die Überweisungsdaten zu erhalten? Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung.

  9. Werner

    In der Altstadt ( etwas eng ) habe ich in gekennzeichneter Parkfläche geparkt.
    Abstand Vorderrad zur ( hohen) Bordsteinkante ca. 15cm, Hinterrad ca. 20 cm.
    Dadurch hinten etwas über die gekennzeichnete Fläche ( weisser Streifen ) hinaus.
    Fahrbahn ist wzar in beide Richtungen, es können aber nie 2 Fahrzeuge aneinander vorbei fahren.

    Dafür ein Knöllchen ?

    Muss die Politesse das dokumentieren ? Foto ?

    Danke !

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Werner,

      in der Regel wird ein solches Vergehen von den Beamten dokumentiert. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt. An sich klingt der Strafzettel aber nachvollziehbar. Im Zweifelsfall beraten SIe sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Dominic T.

    Guten Tag,
    ich bin mir unsicher , was mich erwartet und ich hiffe ihr könnt mir helfen.
    Folgendes Szenario:
    Ich habe eine Probezeitverlängerung wegen eines A-Verstoßes bekommen, vor knapp 1 1/2 Jahren.
    Nun wurde ich einmal geblitzt mit 20km/h zu viel, dann hab ich einen Strafzettel bekommen wegen „Parken (auf Parkfläche)in der Nähe eines Parkscheinautomaten LÄNGER als eine Stunde (25€ bezahlt), und nun wurde ich nochmal geblitzt mit 12 km/h zuviel.
    Führt dies alles zusammen zu einem Fahrerlaubnisentzug?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dominic,

      bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung droht Ihnen im Normalfall ein Fahrerlaubnisentzug. Im Regelfall ist es jedoch so, dass Probezeit-Maßnahmen erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h greifen. Ihrem Bußgeldbescheid können Sie Ihre exakte Strafe entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  11. B. Obst

    Hallo, zum wiederholten Bußgeld wegen des fehlenden Anwohnerparkausweises (obwohl das Auto nicht bewegt worden war) hatte ich mich schon auf anderen Seiten informiert und sich widersprechende Aussagen gefunden. Teilweise stand da, dass täglich ein Strafzettel erlaubt ist. Auf einer anderen Seite stand, dass das gleiche Vergehen nicht mehrfach bestraft werden darf. [„Auf Grund des im Grundgesetz normierten Verbotes der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs.2 GG) verhält es sich so, dass ein und dieselbe Ordnungswidrigkeit auch nur einmal geahndet werden kann. Soweit Sie Ihr Fahrzeug eine Woche lang unverändert (ohne es bewegt zu haben) im Parkverbot stehen lassen, so handelt es sich um ein sog. Dauerdelikt und ist auch nur einer Bestrafung zugänglich. Die Behörde kann hierbei nur auf Grund der Dauer ein erhöhtes Verwarnungs- oder Bußgeld aussprechen.“] Gibt es da keine eindeutigen Regeln, wo man vielleicht auch noch mal nachlesen kann?
    MfG, B. Obst

    1. bussgeld-info.de

      Hallo B.

      ein Gesetz, das dazu eindeutig Stellung bezieht, ist uns nicht bekannt. In der Regel kann das Ordnungsamt auch mehrere Strafzettel an einem Tag oder an verschiedenen Tagen ausstellen. Allerdings ist es normalerweise möglich, mit dem Ordungsamt Kontakt aufzunehmen, um lediglich eine Strafe für Tateinheit zu erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Vicky

    Hallo Info-Team,

    ich habe letztens versehentlich meinen alten Bewohner-Parkausweis in die Windschutzscheibe gelegt. Nach zwei Tagen hatte ich zwei Tickets an der Windschutzscheibe. Einmal über 10 EUR und einmal über 30 EUR. Ich bin im Besitz eines gültigen Bewohner-Parkausweis, was ja systemseitig auch festgehalten ist. Kann man da noch was machen?
    Viele Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vicky,

      da Sie ja eigentlich eine Berechtigung zum Parken besitzen, ist es eventuell möglich, gegen die Strafzettel vorzugehen. Sie sollten sich in diesem speziellen Fall jedoch von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Sandra

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich besitze ein Elektroauto und darf 4 Stunden laden und parken. Dürfte ich nach dieser Ladezeit noch ein zweites mal laden gehen wenn ich nach den 4 Stunden eine Runde um den Block gefahren bin und niemand dort geparkt hat ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sandra,

      es ist generell möglich, die Parkzeit zu verlängern, wenn Sie einmal um den Block fahren. Die Parkzeit ist lediglich die Zeit, in der ein Fahrzeug am Stück auf einem Parkplatz steht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. B. Obst

    Hallo Info-Team,
    mein Anwohnerparkausweis war abgelaufen. Da ich das nicht bemerkt hatte und mein Auto die ganze Woche nicht benutzt habe, stand es mehrere Tage ohne Parkschein/gültigen Anwohnerparkausweis. Jetzt bekomme ich für mehrere Tage hintereinander (bisher drei Briefe) je ein Verwarnungsgeld von 10 EUR. Ist das zulässig?
    MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo B. Obst,

      ja, wenn Sie mehrfach kontrolliert wurden und keinen gültigen Anwohnerparkausweis besessen haben, kann auch mehrfach ein Verwarnungsgeld verhängt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  15. Sergio

    Hallo Info – Team,

    mein Auto wird abgeschleppt wegen „außerhalb gekennzeichneter Parkflächen in einem verkehrsberuhigten Bereich“ Parken in Dortmund, weniger als 1 Stunde. Normaleweiße die ganze straße ist immer voll (außerhalb gekennzeichneter Parkflächen auch) und man kann da schwierig ein Parkplatz finden.
    Ich soll zahlen:
    -10 verwarngeld
    -110 Abschleppung (§20 Abs. 2 Nr.7 SGV.NRW.2010)
    -76 Verwaltungsgebühren (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 VwVG NRW)
    Meine frage ist: ob das Auto musste abgeschleppt werden? Strafe von 10 EUR ist ok, aber muss ich noch die Summe von 186 EUR insgesamt zahlen?
    Über einen Antwort würde ich mich freuen.

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sergio,
      das abschleppen eines Autos ist gerechtfertigt, wenn andere behindert oder gefährdet werden. Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, können wir nicht beurteilen. Es steht Ihnen jedoch frei, rechtliche Schritte mit einem Rechtsanwalt abzuwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. bj van h.

    Ich habe Gestern mein LKW geparkt. Nirgendwo gab es bei uns für unseres Haus ein Park – oder Halteverbod. Mein frau hat auch Ihr Auto geparkt. Heute ist ein neues Parkverbot schild aufgehängt worden. Erst nachdem das wir zu Hause kamen aus Holland haben wir bemerkt das wir beiden ein Verwarnungsgeld bekommen haben. Anfechtbar nicht??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bj,

      in der Regel dürfen Strafen aufgrund von temporären Halte- oder Parkverbotsschildern erst 72 Stunden nach der Aufstellung erteilt werden. Ob das in Ihrem Fall ebenfalls so ist und ob sich ein Einspruch lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Marion

    Hallo Info-Team,
    ich wollte eigentlich lediglich meiner Schwester beim Umzug helfen und habe nun einen Bußgeldbescheid über 20,00 Euro wegen „Parken“ erhalten, inkl. Anhörungsbogen.
    Ich bin zum Beladen meines Autos kurz auf den Gehweg neben dem Hauseingang gefahren, damit ich die schweren Kartons und IKEA-Tüten nicht so weit schleppen muss. Es war weit und breit keine „ordnungsgemäße“ Parkmöglichkeit in Sicht. Leider war ich allein unterwegs und musste – um meine im Auto befindlichen Wertgegenstände zu schützen – das Auto absperren, als ich ins Haus bin um die persönlichen Gegenstände meiner Schwester aus der Wohnung zu holen. Dabei habe ich zweifelsfrei den Tatbestand des „Parkens“ (Verlassen des Autos, Stehenbleiben länger als 3 Minuten) erfüllt. Allerdings war ich mir dieser engen (3 Minuten???) Definition nicht bewusst. Der ganze Beladevorgang hat nicht mal 10 Minuten gedauert, dann bin ich sofort weitergefahren. Ich hatte nicht vor dort den ganzen Tag stehen zu bleiben.
    Hätte ein Einspruch Aussicht auf Erfolg? Ich meine, die Begleitumstände müssen doch auch irgendwie berücksichtigt werden. Zudem habe ich niemanden behindert oder gefährdet. Was hat es mit dem „Anhörungsbogen“ auf sich?

    Über einen Antwort würde ich mich freuen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marion,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu beraten, ob ein Einspruch Erfolg haben kann. Wir können leider keine Rechtsberatung anbieten (überlegen Sie jedoch auch selbst, ob sich die Mühe wegen 20 Euro lohnt). Im Anhörungsbogen können Sie Angaben zur Tat machen. Sie müssen sich damit jedoch nicht selbst belasten. Es ist auch möglich, die Aussage zu verweigern. In jedem Fall müssen Sie den Bogen aber zurückschicken, nachdem Sie die nötigsten Daten eingetragen haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Eugen

    Hallo Info-Team,

    ich habe über Nacht auf einem von zwei, meiner Meinung nach, eindeutig zu erkennenden Stellplätzen geparkt. Als ich schon weggefahren bin, habe ich gleich zwei Zettel entdeckt fürs Parken auf dem Gehweg für beide Tage. Komischerweise ein Mal mit Behinderung, ein Mal ohne. *(Link durch Redaktion entfernt)
    Ich war auf dem linken Stellplatz. Man sieht, dass die Stellplätze mit Pfosten vom Gehweg abgetrennt sind, Einfahrt ist ebenerdig mit der Straße, Bordstein abgesenkt und Stellplätze selbst mit anderen Bepflasterung markiert sind. Da gibt es weit und breit kein Verbotsschild, es stehen immer Autos da und ich selbst auf dem Platz vor Paar Jahren problemlos geparkt habe. Hat mein Einspruch in diesem Fall Chancen auf Erfolg, wie muss ich argumentieren? Falls nicht, muss ich beide Bußgelder (ordentliche 20+35=55EUR) bezahlen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Eugen,

      eindeutig ist die Fläche nicht als Parkfläche markiert bzw. ist kein Schild ersichtlich, welches das Parken an dieser Stelle ausdrücklich erlaubt. Ebenso wenig ist jedoch ein Verbot ersichtlich.

      Sie können also durchaus Einspruch einlegen und die Situation schildern. Bei Unsicherheiten und Formulierungsfragen sollten Sie sich zu einer individuellen Beratung an einen Anwalt wenden.

      Legen Sie keinen fristgerechten Einspruch ein, müssen Sie die Bußgelder zahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  19. Anna

    Guten Tag, letztens als ich in der Stadt war hatte ich einen Parkschein und habe diesen maximal 15 Minuten überzogen. Der Strafzettel war nicht am Auto und so bin ich davon ausgegangen, dass ich Glück hatte. Heute bekam ich eine Verwarnung, das jeweilige Geld zu zahlen. Blöderweise habe ich nie ein Ticket diesbezüglich erhalten. Ich hab extra nachgesehen, gerade weil ich ein wenig über der zeit war.
    Zu dem ist die dort angegebe Strafzeit nicht korrekt. Die Zeit gibt an, dass ich 30 Minuten später das Strafticket erhalten hätte. Jedoch war ich zu der Zeit bereits unterwegs. Und auch wenn ich dann angekommen wäre, war weit und breit kein „Knöllchenverteiler“ zu sehen.

  20. Casper

    Hallo,
    ich wohne in der Innenstadt und in meiner Straße sind eingezeichnete KOSTENPFLICHTIGE Parkplätze. Unser Haus hat eine Einfahrt, aber keine Garage. Die Einfahrt ist nicht auf der Straße als Einfahrt eingezeichnet (keine weißen Linien, die über den Bürgersteig auf die Straße verlaufen), jedoch ist auch kein markierter Parkplatz vor der Einfahrt. Ich parke auch oft in der Einfahrt, aber nicht immer, da es manchmal zu aufwendig ist das Tor zu öffnen. Nun habe ich gestern beim Parken vor der Einfahrt einen Strafzettel bekommen, da ich keinen gültigen Parkschein hatte (80 cent/30 min). Habe ich kein Anrecht für das Parken vor der eigenen Einfahrt in dieser Straße? Die Einfahrt ist ein Hof mit großem Tor.
    Danke im Voraus, Casper

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Casper,

      Genaueres zu Ihrem individuellen Fall können wir leider nicht sagen. Es kann sein, dass in der gesamten Zone für das Parken ein Parkschein gekauft werden muss, also auch für Ihre Einfahrt. Wenn Sie in Ihrer EInfahrt gelegentlich parken wollen, so sollten Sie mit den Besitzer des Grundstücks darüber sprechen, dort eventuell einen Privatparkplatz nur für Anlieger einzurichten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Eric

    Moin,
    Ich habe in einem eingeschränkten Halteverbot geparkt, mit dem Zusatz, dass dort das parken nur für Einsatzfahrzeuge frei ist,
    Meine Frage, da ich noch in der Probezeit bin, was erwartet mich jetzt für eine Strafe?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Eric,

      wenn Sie vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt geparkt haben oder an einer unübersichtlichen Straße oder Kurve, handelt es sich um einen B-Verstoß. Bei zwei B-Verstößen in der Probezeit kann sich diese um 2 Jahre verlängern und Sie müssen an einem speziellen Aufbauseminar teilnehmen. Wie hoch das Bußgeld sein wird, hängt davon ab, an welcher Stelle und für wie lange Sie geparkt haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Siggi

    Hallo, ich war heute morgen (Samstag) beim Netto bzw. bei der Bäckerei schnell ein Paar Sache kaufen. Auf dem Parkplatz habe ich vergessen die Parkscheibe sichtbar hinlegen (man darf maximal 60 Minuten dort parken). Ich war maximal 15 Minuten (zwischen 8:30 – 8:45). Als ich zurück kam, fand ich einen Strafzettel an der Scheibe hängen – 30,00 € wegen Parkverstoß!!!!! Ist doch krank ! Für Brot und paar anderen Sachen gab ich knapp 30,00 € und dann noch 100% Zuschlag. Ich dachte für so kurze Zeit wären höchstens 10,00 €!?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Siggi,

      in der Regel ist bei einer Parkzeit bis zu 30 Minuten ohne Parkscheibe tatsächlich ein Bußgeld von 10 Euro fällig. Inwiefern sich die Höhe bei Ihrem Knöllchen rechtfertigt, müssen Sie das Ordnungsamt fragen. Es könnte sein, dass eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch Ihr Auto (o.ä.) vorlag.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Meggy

    Hallo,
    gibt es einen Unterschied im Bußgeld, wenn der Parkschein abgelaufen ist ggü. der Tatsache, dass man gar keinen Parkschein gezogen hat?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Meggy

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Meggy,

      das Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, das Parken ohne Parkschein oder das Parken ohne Parkscheibe hat gestaffelte Strafen zur Folge – je nachdem, wie lange die Zeit bereits überschritten wurde. In allen Fällen müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  24. Michael

    Hallo,
    ich habe letztens in der Tiefgarage über Nacht geparkt da diese kostenlos von 19:00-08:00 ist. Ich habe deswegen auch keine Parkscheibe ins Auto gelegt. Heute kommt ein Bescheid dass ich zehn Euro zahlen soll weil um ca. 21:00 Uhr eben die Parkscheibe nicht dran war, obwohl nachts Parken ja kostenlos ist. Kann ich dagegen irgendwas machen?

    Vielen Dank vorab!

    Michael

    1. Michael

      Ups, meinte Parkschein, habe kein Parkschein gezogen und deswegen den Strafzettel bekommen. Sorry.

    2. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,

      Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen. Inwiefern sich das lohnt, ist pauschal nicht zu sagen und sollte mit einem Anwalt besprochen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Kirsten

    Hallo Info-Team,

    ich habe eine Frage bezüglich einer neu eingeführten „P-Zone“.
    Darunter ein zweigeteiltes Zusatzschild. Im oberen Teil: links
    eine Parkscheibe, rechts daneben 3 Std. — Mo – Sa — 9 – 19 Uhr
    außer an gesetzlichen Feiertagen. Im unteren Teil des Schildes:
    Bewohner mit Parkausweis K frei.

    Bedeutet das, dass man mit der Parkscheibe nur in der Zeit von 9
    bis 19 Uhr dort für max. 3 Std. dort parken darf und außerhalb dieser Zeit,
    beispielsweise um 20 Uhr dort nur noch mit Anwohnerausweis geparkt
    werden darf? Oder dürfen dann auch Autos ohne Anwohnerausweis
    und ohne Parkscheibe zeitlich unbegrenzt zwischen 19 und 9 Uhr geparkt
    werden?

    Vielen Dank vorab! & Viele Grüße
    Kirsten

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kirsten,
      wenn Sie nicht im Besitz eines Anwohnerparkausweises sind, dürfen Sie nur im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr für maximal 3 Stunden im gekennzeichneten Bereich parken und auch nur, wenn Sie eine Parkscheibe verwenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Sille

    Hallo,
    ich wollte mal nachfragen wie sich das verhällt wenn man aus der nachtschicht kommt und feststellt dass alle parkplätze um das bezogene haus zugestellt sind und nur einer um die ecke mit parkscheibe frei ist.
    da ich mich nun auf diesen parkplatz in der frühe gegen halb 5 dort abgestellt habe und um 8 nicht wieder auf der matte stand habe ich nun ein knöllchen erhalten.
    ich wohne in einer kleinstadt wo sowas keineswegs zu einer behinderung führt und der nächste freie parkplatz (ohne parkuhr,etc.)in ca 10 minuten zu fuß entfernt ist.
    meine frage wäre ob man es bezahlen solle oder lohnt sich eine stellungnahme?
    bei uns ist es vom vorteil wenn man das auto in der nähe hat oder gar im blickfeld da es sonst auch schwierigkeiten mit der versicherung gibt.

    hoffe auf baldige antwort
    lg & danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sille,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Sigrid

    Hallo,
    wir haben unser Auto für 2 Tage auf einem Parkplatz am Bahnhof abgestellt und ordnungsgemäß ein 2 Tagesticket für 8 Euro am Automaten gezogen. Leider hat mein Mann es in der Eile und Dunkelheit falsch herum hinter die Windschutzscheibe gelegt. Bei unserer Ankunft hatten wir dann ein Knöllchen über 30 Euro.
    Auf dem Ticket stehen Datum und Uhrzeit. Wenn wir es zusammen mit unseren Reiseunterlagen als Nachweis schicken, macht da ein Widerspruch Sinn ? Oder gilt hier „nicht gut sichtbar hinterlegt“ und wir müssen zahlen ?
    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sigrid,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Vera

    Hallo, ich habe einen 10€ Bußgeldbescheid bekommen, da ich in einer Parkscheibenpflichtigen Zone ohne Parkscheibe geparkt habe. Das Schild, das diese Zone ankündigt, steht jedoch in einer völlig anderen Straße und ist für den Parkplatz, den ich hatte nicht annährend in Sichtweite, geschweige denn so auffällig angebracht, dass man es beim Einfahren in diesen Bereich sofort wahr nimmt. Ich dachte, wenn Zonen mit Parkscheibenflicht sind, müßte mindestens in der Einmündung in diese Straße ein Schild mit dem Hinweis sein. Danke, Vera

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vera,

      ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten ist eine Beurteilung Ihres Falls kaum möglich. Sie haben jedoch immer die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Andreas

    Hallo, ich habe mein Wagen vor einem Hotel in einer anderen Stadt abgestellt und dort für einige Tage stehen lassen. Irgendwie habe ich übersehen das ich dort eine Parkscheibe nutzen muss. Jetzt habe ich vier Anhörungsbögen bekommen. Drei mal je € 10,00 und einmal € 30,00. Im Bußgeldkatalog steht nur etwas von über drei Stunden = € 30,00. Einige Tage sind sichtlich über drei Stunden. Ist es richtig das ich für ein und dieselbe Ordnungswidrigkeit mehrmals ein Verwarngeld bekommen kann. Danke für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      wenn Sie mehrfach kontrolliert wurden, ist auch ein mehrmaliges Verwarnungsgeld möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  30. derk

    Hallo,
    habe heute eine Rechnung bekommen und muss 113 euro fürs falsch Parken zahlen und zwar weil ich ohne Parkplakette und Parkschein geparkt habe, die Rechnung stellt sich so zusammen.

    10,- falschparken
    80,- keine Parkplakette
    23,- bearbeitungsgebühren

    wie dreist ist das denn jetzt? Ist das normal?

    Gruß
    derk

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Derk,
      die Höhe der Verwarn- und Bußgelder sind im Bußgeldkatalog festgeschrieben und eine Bearbeitungsgebühr von rund 25 Euro entspricht dem Normalfall.

      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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