Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Halten & Parken 2024, der die Bußgelder bei falschen Parken und Halten definiert.

Aktuelle Bußgelder für falsches Parken und Halten

Halteverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, gehalten20
… und jemanden dabei behindert35
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten20
Sie haben in zweiter Reihe gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben nicht platzsparend gehalten10
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten20
Sie haben im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen gehalten20
... und jemanden dabei behindert30
Sie haben unberechtigt auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben unberechtigt auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen gehalten55
… und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100

Parkverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt55
… und jemanden dabei behindert701
… und parkten dort länger als eine Stunde701
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben1001
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert1001
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert1001
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt25
… und jemanden dabei behindert25
… und parkten dort länger als 15 Minuten30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt55
… und jemanden dabei behindert801
... und jemanden dabei gefährdet901
... und dabei einen Unfall verursacht1101
… und parkten dort länger als 15 Minuten851
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben901
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... bis 30 Minuten20
... um eine Stunde25
... um zwei Stunden30
... um drei Stunden35
... um mehr als drei Stunden40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt55
Sie haben nicht platzsparend geparkt10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt55
… und jemanden dabei behindert70
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55
... und jemanden dabei behindert701
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt701
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist25
... und jemanden dabei behindert40
… und parkten dort länger als eine Stunde40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
... und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht50

Bußgeldrechner Halten & Parken

Spezielles zum Thema Halten und Parken

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Halten und Parken: Diese Regeln schützen vor Bußgeld

Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt
Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt

Da es oftmals zu Unklarheiten bezüglich der Bedeutungen der Begriffe „Halten“ und „Parken“ kommt, sollen diese zunächst definiert werden.

Was bedeutet „Halten“ und was „Parken“?

Zuerst einmal beschreiben beide Begriffe stillstehende Vorgänge. Diese sollten prinzipiell am rechten Seitenstreifen geschehen.

Beim Halten kommt es zu einem freiwilligen Stillstand des Fahrzeuges. Es gibt also einen Unterschied zwischen dem Halten und dem Warten. Letzteres definiert beispielsweise Vorgänge wie das Warten an einer roten Ampel.  Auch das sogenannte Liegenbleiben ist kein Halten, da die Unterbrechung der Fahrt nicht freiwillig geschieht.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Halten“

Mit Parken ist auch das freiwillige Stehenbleiben des Fahrzeuges gemeint. Allerdings verlässt in diesem Fall der Fahrer das Fahrzeug länger als drei Minuten . Befindet man sich nicht länger drei Minuten in der Nähe des Autos und kann so bei Bedarf wieder einsteigen, liegt laut StVO kein Parken, sondern Halten vor. Auch wenn eine weitere Person im Fahrzeug ist, die in der genannten Zeit notfalls agieren kann, liegt kein Parken vor.

Das Parken und auch das Halten ist an bestimmten Stellen, wie zum Beispiel vor Einfahrten, vor Absenkungen des Bordsteins und an anderen gekennzeichneten Stellen nicht erlaubt.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parken“

Regeln für Lkw und Anhänger

Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten
Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten

Beträgt das Gewicht eines Fahrzeuges über 7,5 Tonnen oder das Gewicht eines Anhängers über zwei Tonnen, gilt das Parken in allgemeinen Wohn-, Sonder-, Kur- und Klinikgebieten als nicht gestattet. Damit ist das Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn-, beziehungsweise Feiertagen gemeint.

Anhänger von Kraftfahrzeugen dürfen außerdem nur maximal zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden.

Das Parken auf Gehwegen

Prinzipiell ist es nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken, denn dieser ist für Fußgänger gedacht, welche sich nicht in eine Gefahrensituation begeben sollten, weil sie einem Fahrzeug ausweichen müssen. Hauptsächlich Ältere, Kinder und Gehbehinderte können dadurch einem Risiko ausgesetzt werden.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in unsrem Ratgeber: Parken auf dem Gehweg: Diese Regeln müssen Sie beachten.

Weiterführenden Ratgeber zum Parken von Fahrzeugen

Streitpunkt Parklücke

Der Parkplatz steht demjenigen zu, der sie zuerst erreicht. Es ist nicht rechtens, dem Fahrer, der sich darauf vorbereitet rückwärts einzuparken und dazu vor die Parklücke gefahren ist, die Parklücke durch vorwärts Einparken wegzunehmen. Ansonsten drohen dem „Dieb“ 10 Euro Bußgeld.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parklücke“

Das platzsparende Parken

Die Formulierung „platzsparendes Parken“ ist etwas unklar ausgedrückt. Grundsätzlich sollte man vorne und hinten jeweils einen Meter Platz lassen, da man den anderen parkenden Fahrzeugen ein bequemes und sicheres Ein- und Ausparken gewährleisten möchte.

Wird das Auto quer oder schräg geparkt, muss nur ein ungefährer Seitenabstand von 70 cm eingehalten werden, damit das Einsteigen möglich ist.

Falsches Halten und Parken in der Probezeit

Normalerweise erwartet den Fahranfänger nur ein Bußgeld, welches keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. Parkt man das Auto allerdings mindestens eine Viertelstunde in zweiter Reihe oder allgemein auf Kraftfahrstraßen beziehungsweise Autobahnen, handelt es sich um einen Verstoß der Kategorie B. Zwei dieser Verstöße führen zu einer Verlängerung der Probezeit und zu einer Anordnung eines Aufbauseminars.

Falsch geparkt und dabei Rettungs- und Einsatzfahrzeuge behindert

Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen
Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen

Die höchsten Strafen drohen bei der Behinderung von Rettungs-, oder Einsatzfahrzeugen. Neben dem relativ hohen Bußgeld von 100 Euro wird auch ein Punkt in Flensburg verhängt. Da die Fahrzeuge bis zu sieben Meter lang sind, muss das Parken  auch an Engstellen unterlassen werden. Niemals sollte dem Fahrer ein einfach und schnell erreichter Parkplatz wichtiger als die Sicherheit seiner Mitmenschen in einem Notfall sein.

Parken von Motorrädern

Für Motorräder gilt laut StVO prinzipiell dasselbe Parkverbot wie für Kraftfahrzeuge. Allerdings tolerieren Polzisten oftmals auf dem Gehweg geparkte Krafträder, insofern sie Fußgänger nicht behindern. Auch wenn Autofahrer es nicht gern sehen, ist es Motorradfahrern gestattet, Parkflächen zu nutzen.

Einspruch gegen Strafzettel einlegen

Ein möglicher Grund für einen Einspruch wäre z. B., dass das Zeichen des Parkverbots unbemerkt erst nach dem korrekten Parken angebracht wurde.

Allerdings sollte man bei den noch relativ niedrig ausfallenden Bußgeldern vorzugsweise einfach zahlen. Werden jedoch Punkte in Flensburg verhängt und man fühlt sich zu Unrecht verurteilt, lohnt sich die Konsultation eines Anwaltes.

FAQ – Halten & Parken

Wann parkt ein Kfz?

Ein Auto parkt, wenn der Fahrer „sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält“ (vgl. § 12 Abs. 2 StVO).

Wie lange dauert halten?

Laut StVO darf das Halten bis zu 3 Minuten dauern. Währenddessen müssen Halter jedoch im Fahrzeug bleiben. Ab 3 Minuten oder bei Verlassen des Kfz (egal wann), gilt das Kfz als geparkt.

Was kostet das Parken auf einem Behindertenparkplatz?

Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet 55 Euro.

Was kostet das Parken in einer Feuerwehrzufahrt?

Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet 55 Euro, bei Behinderung von Einsatzkräften kostet es 100 Euro und es gibt einen Punkt. In jedem Fall darf das Fahrzeug abgeschleppt werden, da die Zufahrt immer frei bleiben muss. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer zahlen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

552 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel

  1. Mahi

    Hallo,
    ich habe heute auf einem Parkverbot Platz, Baustelle gepark und ich habe den Schild nicht gesehen und darauf nicht geachtet. Nach einer Stunde wollte ich wieder los fahren, aber da waren bei meinem Auto ein Paar Polizisten und haben ein Abschleppauto schon angerufen. Als die mich gesehen haben, könnte ich mein Auto von da weg machen, aber ich werde trotzdem eine Rechnung über 150-200€ bekommen, weil das Abschleppauto schon Unterwegs war.
    Frage ist, ob ich die Rechnung einspruchen kann oder gibt es einen Weg, dass ich weniger bezahlen kann?

  2. AS

    Welche Bußgelder gelten aktuell bei Halten in zweiter Reihe? Was zählt zum Halten in zweiter Reihe?

  3. Eric

    Hallo,

    dürfen Politessen nur im Vorbeifahren das Kennzeichen von falsch parkenden Autos aufschreiben. Ohne einen Zettel zu hinterlassen. Ich war 2 Meter vom Auto entfernt und konnte nur entgeistert zusehen wie die Politesse im vorbeifahren etwas getippt hat…

    Grüsse Eric

  4. Matthias

    Hallo,

    ich bin im Medizinischen Transportdienst tätig und wir transportieren verschiedenste Blutkonserven und Untersuchungsmaterialien. Alle unsere Fahrzeuge sind auch entsprechend mit Blaulicht und Martinhorn ausgerüstet, welches aber nicht immer anwendung findet. Die täglichen Fahrten werden häufig auch ganz normal durchgeführt. Wir sind aber angehalten an den verschiedenen Krankenhäusern und Laboren immer nah am Eingang zu halten um die die Materialien abzugeben. Dies hat auch den Hintergrund die Kühlkette möglichst nicht zu lange zu unterbrechen. Hierzu parken/halten wir auch auf Behindertenparkplätzen, in Halteverboten oder auf Busspuren, meistens nur mit Warnblinklicht gekennzeichnet.
    Jetzt wäre meine Frage, ob wir das überhaupt so dürfen oder ob dies eigentlich nur mit eingeschaltetem Blaulicht erlaubt wäre und uns theoretisch ein Knöllchen drohen würde.

    Vielen Dank vorab!
    Matthias

  5. alecxs

    Ihr genanntes Beispiel, gegen einen Strafzettel vorzugehen wenn ein Schild nachträglich errichtet wurde ist nicht ganz so einfach.

    Ich kam aus dem Urlaub und mein Fahrzeug war abgeschleppt. Da wo das Parken zuvor erlaubt war wurde ein Halteverbot und eine Baustelle errichtet.
    Die Abschleppkosten und einen Strafzettel hatte ich selbst zu bezahlen, mein Einspruch wurde abgelehnt.

    Laut Aussage des Ordnungsamtes Stadt Leipzig ist man VERPFLICHTET aller 72 h (oder 48 h je nach Stadt) nach seinem Fahrzeug zu sehen, da sich Verkehrsregeln jederzeit ändern können.

    Besonders dreist war die Erpressung des Abschleppunternehmens mir die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern.

  6. T K

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nun ist mir nach zwanzig Jahren Führerschein tatsächlich mein Fahrzeug wegen parkens im Halteverbot umgesetzt worden. Ein Bescheid über 35 Euro wurde zeitnah beglichen. Jetzt (18.05.2020) bekomme ich einen Gebührenbescheid über 290 Euro. Der Vorfall ereignete sich am 31.08.2019 (15:50-17:03 Uhr).
    Meine Frage wäre nun ob ich gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen kann.
    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

    T K

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      ob sich ein Einspruch lohnt, können Sie am besten mit einem fachkundigen Anwalt besprechen. Er wird mit Ihnen die möglichen Optionen besprechen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. OKraftDD

    Hallo,

    ich habe auf einem von Playfair-Parking betriebenen Parkplatz geparkt und zwei Strafzettel bekommen:
    1.) 13:08 Uhr: Parkverstoß über 25 Euro für fehlenden Parkausweis (Parkscheibe/ Parkschein)
    2.) 16:15 Uhr: Parkverstoß über 30 Euro für Überschreitung der Parkzeit

    Zwischen den beiden Zeiten habe ich das Auto nicht bewegt.

    Muss ich nun beide Strafzettel bezahlen? Wäre das nicht eine doppelte Bestrafung für das selbe Vergehen?

    Danke

    OKraftDD

  8. Andres

    Ich habe ein Verwarngeld / Anhörung in Höhe von 25€ erhalten wegen: „Parken in Fahrtrichtung links“.
    Behindert wurde niemand, aber es stand dort länger als 1 Stunde wegen einem platten Reifen in einer Zone 30 kmh.
    Ein Knöllchen wurde nicht an das Auto gemacht, dafür ein Hinweis von der Gemeinde das Auto steht Verbotswiedrig.
    Mir kommt das Bußgeld überhöht vor und warum war kein Knöllchen am Auto?

  9. Dreger

    Ich stand ordnungsgemäß auf dem Parkplatz des Friedberger Bahnhofs und löste ein Parkticket bis 10:28 Uhr. Als ich kurz nach Ablauf des Parktickets zu meinem Fahrzeug kam, klemmte eine Zahlungsaufforderung, ausgestellt um 10:29 Uhr ( 1 Minute nach der Ablaufzeit) über sage und schreibe 36 €! an meiner Scheibe. Ist dies rechtens und verhältnismäßig?

  10. Chris

    Oben steht:

    Mit Parken ist auch das freiwillige Stehenbleiben des Fahrzeuges gemeint. Allerdings verlässt in diesem Fall der Fahrer das Fahrzeug länger als drei Minuten . Befindet man sich nicht länger drei Minuten in der Nähe des Autos und kann so bei Bedarf wieder einsteigen, liegt laut StVO kein Parken, sondern Halten vor. Auch wenn eine weitere Person im Fahrzeug ist, die in der genannten Zeit notfalls agieren kann, liegt kein Parken vor.

    Unten steht der widerspruch:

    FAQ – Halten & Parken
    Wie lange dauert halten?
    Laut StVO darf das Halten bis zu 3 Minuten dauern. Währenddessen müssen Halter jedoch im Fahrzeug bleiben. Ab 3 Minuten oder bei Verlassen des Kfz (egal wann), gilt das Kfz als geparkt.

  11. Heidi

    Hallo,

    ich habe versehentlich auf einem Sammelplatz geparkt, es wurde ein Zettel der Ordnungsbehörde hinterlegt mit dem Hinweis „Parken im Fußgängerbereich“.
    Würde 30 Euro bedeuten. Ist das so richtig?

  12. Tanja

    Hallo, auf dem Verkehrsschild steht, dass man in der Zeit von 9:00 – 17:00 Uhr eine Parkscheibe braucht und dann 1 Stunde parken darf. Ich bin um 16:45 Uhr auf den Parkplatz gefahren. Normalerweise stellt man die Parkscheibe dann auf 17:00 Uhr – ab hier ist aber keine Scheibe mehr notwendig. Leider kam ein Herr vom Ordnungsamt und hat um 16:57 Uhr noch ein Knöllchen verteilt, weil keine Parkscheibe im Wagen lag. Lohnt es sich hier etwas zu unternehmen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

  13. Claudia

    Moin Bussgeld-Team,
    ich habe am Samstag Nachmittag gegenüber einer Baustelle (Parkverbot) auf den Parkplätzen geparkt, da alle anwesenden Autos bereits Parkscheine in der Frontscheibe hatten und ich davon ausging, dass es für das Wochenende, an dem nicht gearbeitet wurde, ungültig ist. Ich habe auch einen Parkschein gezogen. Ich nehme an, dass die Stadt trotzdem berechtigt ist, Knöllchen zu schreiben ? Wieso wird dann der Parkscheinautomat nicht gesperrt ? Doppeltes Geld Eintreiben!

  14. Sharon P.

    Ist es klein- bis mittelgroßen LKWs gestattet in einem Wohngebiet auf der Straße zuparken, vor einer Anwohnerparkplatzaus- bzw -einfahrt, wenn sie damit den freien Blick auf die in unmittelbarer Nähe befindlichen Kreuzung versperren?

  15. cyborg2004

    Hallo. Ich stellte am Montag mein PKW in Berlin ab und startet beim Aussteigen den digitalen Parkschein (Handy-App ParkNow). Nach etwas mehr als 3h und 6,30€ weniger staunte ich erst mal über das Knöllchen am Scheibenwischer. Schnell stellte ich fest: „Halteverbot- Be-und Entladen + Ein- und Aussteigen frei“ = 15€.
    Kann ich jetzt die gezahlte Parkgebühr zurückfordern oder verrechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Cyborg2004,

      im Halteverbot ist das Parken verboten. Auch mit Parkscheibe dürfen Sie an diesen Stellen nicht parken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Vio

    Ich habe im Bereich des Bewohnerparkens geparkt, war mir dessen aber nicht bewusst. Leider habe ich bei der Kontrolle durch die Ordnungspolizei kein Knöllchen bekommen und habe dann einen Tag darauf erneut in der Straße geparkt. Nun kamen bei mir zwei Verwarnschreiben wegen diesem Fall des Falschparkens an. Hätte ich ein Knöllchen bekommen, wäre mir mein Vergehen bewusst geworden und ich hätte nicht mehr dort geparkt. Dementsprechend würde ich gerne Einspruch gegen die zweite Verwarnung einlegen. Wie schätzen Sie die Lage ein?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vio

      Wir können Ihre Lage nicht einschätzen, denn Rechtsberatung dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Hierfür können Sie sich mit den Details Ihres Falles an einen Anwalt wenden. Dieser kann abwägen, ob sich ein Einspruch lohnt und Sie bei dem Vorhaben unterstützen.

      – Die Redaktion

  17. Joli

    Hallo ,
    hab da mal ne frage
    Stand mit dem LKW etwas auf dem Radweg 3 Tage und habe für jeden Tag ein ein Strafzettel je 20€ bekommen . LKW wurde nicht vortbewegt.
    Kann ich da Einspruch einlegen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Joli

      Grundsätzlich steht es Ihnen frei Einspruch einzulegen. Ob sich dies jedoch in Ihrem Fall lohnt, kann nur ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen, da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen.

      – Die Redaktion

  18. David

    Hallo ich habe mal eine frage und zwar ich bin noch in der Probe Zeit und habe vor gestern mein dritten strafzettel bekommen bekomme ich jetzt ein punkt oder Probe Zeit verlängerung ( einmal verwahnungsgeld 35€ zwei mal park schein nicht ausgelegt ist jetzt mein Führerschein gefährdet mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo David,

      bei zwei B-Verstößen in der Probezeitverlängerung erhalten Sie erst einmal nur eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ihr Führerschein ist vorerst nicht in Gefahr.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  19. Renate

    Hallo,
    ich habe eine Woche entgegen der Fahrtrichtung am Straßenrand geparkt. Parken ist dort zulässig. In dieser Woche wurde das Auto nicht bewegt. Habe jedoch 2 Strafzettel bekommen. Diese sind erst schriftlich versendet worden. Am Auto war nur ein Infoblatt, dass ich eine Strafzelltel erhalten werde. Ist es zulässig zwei Strafzettel zu verteilen, auch wenn das Auto nicht bewegt wurde und die Info von der ersten Verwarnung für die 2. Politesse sichtbar war?

    Vielen Dank für die Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Renate,

      wenn das Auto während dieser Zeit nicht bewegt wurde, handelt es sich um ein Dauerdelikt (nicht um zwei getrennte Delikte) und darf deshalb in der Regel nur einmal bestraft werden. Zulässig wäre es auch, den ersten Strafzettel wegen fortgesetztem Fehlverhalten durch einen zweiten und teureren zu ersetzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Anja

    Hallo, ich habe heute eine Zahlungsaufforderung von 37,20 EUR wegen Parken ohne Parkschein bekommen. Ich war ca. 10 Minuten bei der Post, stand wohl auf dem Parkplatz der Deutschen Bahn. Mir erschließt sich die Tagesgebühr bzw. 3facher Stundensatz von 7,20 EUR sowie die Vertragsstrafe von 30 EUR nicht. Wo nehmen die solche Beträge her? Kann ich mich auf eine Verwarnung berufen oder auf den Bußgeldkatalog? Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anja

      Wir sind nicht befugt Rechtsberatung zu geben. Ein Anwalt kann Ihnen in Ihrem Fall genauer Auskunft geben welche Maßnahmen Sie ggf. ergreifen können.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  21. Nici

    Liebes Bußgeld-Info Team,
    ich habe einen Strafzettel über 30!€ bekommen, nachdem mein Parkschein 4 Minuten abgelaufen ist. Ist das rechtens? Dann hätte ich gleich ohne Parkschein parken sollen, dafür gibt es nur 10€ Strafe.

    VG Nici

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nici,

      in der Regel ist die Höhe des Bußgeldes abhängig von der Dauer der Zeitüberschreitung. Bei Privatparkplätzen, die von Parkraumüberwachern kontrolliert werden (bspw. viele Supermarktparkplätze), kann das jedoch abweichend sanktioniert werden. Möglicherweise ist die Höhe der Buße unangemessen und Sie könnten dagegen vorgehen. Befragen Sie dazu einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Jacqueline

    Liebes Bußgeld-Info-Team,

    kürzlich habe ich – quer zur Fahrbahn – in der letzten Park-Tasche geparkt (letzte Tasche vor dem Ende Schild), die mit dem Schild „Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts“ gekennzeichnet war. Ich kam gerade noch rechtzeitig, um zu verhindern, dass mein Fahrzeug abgeschleppt werden sollte. Allerdings ist es so, dass ich aufgefordert werde, ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro zzgl. Anfahrt des Abschleppwagens zu zahlen. Die Begründung dafür soll sein, dass mein Fahrzeug so weit auf dem Gehweg, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen mussten. Meine Frage ist nun, wer liest das Richtzeichen falsch, ich oder das Ordnungsamt/die Stadt?
    Vielen Dank
    Jacqueline

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jacqueline,

      auch wenn das Schild das Parken derart erlaubt, muss die Breite des Gehweges zu jeder Zeit ausreichend sein, um Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer passieren zu lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Nicole T.

    Hallo,
    ich habe einen Strafzettel erhalten, weil ich verkehrsbehindernd geparkt hätte, obwohl die angrenzende Straße für den KfZ-Verkehr verboten ist. Fußgänger etc. und berechtigte Fahrzeuge können problemlos passieren.
    Mein Widerspruch wurde ohne Begründung abgelehnt. Was ich nicht verstehe.
    Denn wo kein Verkehr stattfinden darf, kann ich ja nicht behindern oder sehe ich da etwas falsch.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nicole,

      ob bei einem parkenden Fahrzeug eine Verkehrsbehinderung vorliegt, liegt im Ermessen des kontrollierenden Ordnungsbeamten. Wollen Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie Sich diesbezüglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Klaus

    Guten Tag,
    ich parke seit 2012 auf einer Erhöhung unterhalb des [Angaben von der Redaktion entfernt].

    Nun habe ich heute das 1. Mal ein Verwarngeld von der Stadt Köln bekommen.

    Meine Frage: Ist das Rechtens?

    MfG

    Klaus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Klaus,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde oder einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Claudia

    Ich habe zwar kein Knöllchenproblem, fühle mich aber ungerecht behandelt (auch wenn es nur um kleine Beträge geht). In unserer Stadt heisst es, dass das Parken die erste halbe Stunde frei ist. Das gilt aber nur, wenn man kein Geld einwirft. Wenn man Geld einwirft, z.B. weil man einen Arztbesuch hat und man den ja zeitlich nicht auf 30 Min. begrenzen kann muss man auch die ersten 30 Min. bezahlen. Man müsste sozusagen nach einer halben Stunde wieder zum Auto um das Parkticket zu lösen und ins Auto zu legen. Ist das rechtens? LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Claudia,

      solche Regelungen aufzustellen, liegt in der Regel im Ermessen der jeweiligen Behörde. Wenn Sie dazu einen juristischen Rat wollen, müssen Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden, da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Claudia

        OK trotzdem ein herzliches Dankeschön für die Antwort

  26. Elena

    Hallo,
    Ich habe mein Auto kurz in einem Fußgängerbereich angehalten (ungefähr 5 min) , um schwere Sachen einzuladen . Zeichen 242.1 und 242.2 waren dadurch gesperrt . Nachdem die Ordnungspolizei , habe ich das auto sofort weggefahren . Ich habe ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 EUR bekommen. Lohnt sich den Einspruch? Ich finde 30 Euro schon viel .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Elena,

      ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt, können wir Ihnen nicht sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Dagmar

    Kann man 2 Bußgeldbescheide für ein und dasselbe Vergehen bekommen? Habe falsch geparkt (weniger als 5 m vor der Einmündung). Ein Knöllchen wurde um 23.14 Uhr erteilt, das zweite am Folgetag um 09.00 Uhr. Müssen beide Bescheide bezahlt werden?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dagmar,

      in der Regel können Sie nicht innerhalb kurzer Zeit doppelt für einen solchen Verstoß belangt werden. Unter Umständen kann ein Einspruch dazu führen, dass einer der Strafzettel zurückgenommen wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Dagmar

        Vielen Dank, ich werde es mal probieren. „Innerhalb kurzer Zeit“ ist wahrscheinlich Auslegungssache. Mal sehen, ob es funktioniert.

  28. Bea

    Hallo liebes Bußgeldteam,

    ich habe auf einem Parkplatz keine Parkscheibe ins Fenster gelegt, war allerdings auch weniger als 3 Minuten weg, nämlich in der Wäscherei um Hemden abzuholen. Hatte das Geld passend und war sofort dran. Da ich direkt vor dem Laden geparkt hatte, war das Fahrzeug natürlich zu jederzeit in Sichtweite. Die Politesse hat nur darauf gewartet, dass ich aussteige, um ein Ticket zu schreiben. Ich sagte ihr, dass ich weniger als 3 Minuten gehalten habe, weshalt dies kein Parken sein – sie entgegnete, dass das Verlassen des Fahrzeugs automatisch „parken“ bedeute. Soweit ich informiert bin, muss für „parken“ das Verlassen des Fahrzeugs außer Sichtweite gegeben sein oder aber das Überschreiten der 3 Minuten. Was kann ich tun? Zusätzlich hat die Politesse mit Ihrer Aussage offensichtlich gelogen – kann man diese ebenfalls belangen, hat sie nicht auch eine Wahrheitspflicht?

    Vielen Dank und beste Grüße!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bea,

      nach § 12 der Straßenverkehrsordnung Absatz 2 parkt, „wer sein Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält“. Demnach hat die Politesse in diesem Fall leider recht mit ihrer Aussage.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Sebastian

    Mich hatte man heute darauf hingewiesen das ich im Bereich mit Parkscheibe Parke und besser die Parkscheibe auslegen soll wegen dem Ordnungsamt.
    Jedoch ist an den Kreuzungen nur jeweils ein Schild für die Straßenreinigung. Offenbar gibt es in etwas Entfernung Schilder das dort eine Parkzone ist und man eine Scheibe auslegen muss.

    Wie weit muss man laufen um zu schauen ob sowas vorhanden ist??
    In dem 30 er Bereich achte ich eher auf rechts vor links und erst wo ich parken will schaue ich auch nach halteverbot und sowas. Wenn ich dann noch erst 1km laufen muss um nach parkzone Schild oder sowas zu schauen dann ist das für mich einfach nur ein Versuch die Stadtkasse aufzufüllen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sebastian,
      in der Regel beziehen sich entsprechende Beschilderungen auf den gesamten Block. Eine genaue Einschätzung ist uns nicht möglich, weil wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen. Wenden Sie sich für genauere Auskünfte an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Marina

    Hallo Infoteam!

    Wir haben bei einem Termin in einer Seitenstraße geparkt! Nach dem Halten lief ich die Straße hoch und runter (ca. 150 Meter) um zu schauen, ob ein Parkscheinautomat oder ein Hinweis auf Anwohner in dieser Straße steht. In der gesamten Straße (von der Einfahrtskreuzung bis zur nächsten Ausfahrtskreuzung war weder ein Schild noch ein Automat der auf gebührenpflichtiges Parken oder Anwohner hingewiesen hätte. Allerdings waren auf der Hauptstraße vor der Einfahrtskreuzung Parkscheinautomaten gestanden.)
    Nachdem in der gesamten Straße aber weder weitere Automaten noch Beschilderung stand ging ich davon aus, dass in diesem Bereich Parken erlaubt ist.
    Nun erhielt ich allerdings eine Verwarnung mit dem Hinweiß auf einen funktionierenden Parkscheinautomat, welcher aber in dieser Straße überhaupt nicht stand!
    Kann ich hier erfolgreich Einspruch einlegen (und mich auf fehlende Automaten und Beschilderung berufen)?
    Wie ist hier die Rechtslage, wenn es in dieser Straße keinerlei Hinweiß auf fehlerhaftes Parken meinerseits gibt?

    Viele Grüße!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marina,

      in der Regel muss eine entsprechende Beschilderung auf die Gebührenpflichtigkeit hinweisen. Es kann aber Ausnahmen geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, wenn Sie Einspruch einlegen wollen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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