Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

Tatbe­standBuß­geld für Lkw-FahrerBuß­geld für Lkw-Halter / Unter­nehmer
die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ...
… bis zu 3 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 3 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ...
… bis zu 15 Min­uten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Min­uten60 Euro (pro ange­fangenen 15 Min­uten)180 Euro
Über­schreit­ung der zuläs­sigen Tages­lenkzeit, und zwar um ...
… bis zu 2 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 2 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Fahrer­karte / Kontroll­gerät nicht mitge­führt bzw. nicht zur Kon­trolle über­geben, wo­durch ...
… die Kon­trolle er­schwert wurde75 Euro-
... die Kon­trolle nicht mög­lich war250 Euro-

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Weitere Ratgeber zum Thema

LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer


Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW
Die Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW-Fahrer sind unbedingt einzuhalten

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Falsch geplante Pausen bzw. die Nichteinhaltung dieser und regelmäßige Überstunden führen häufig zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit auch zu Unfällen im Straßenverkehr.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen den Schutz des Fahrpersonals in Deutschland gewährleisten, wie es das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitgesetz und die hierzulande geltenden Sozialvorschriften vorsehen. Außerdem ist die Regelung europaweit Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.

Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass LKW-Fahrer korrekte Pausenzeiten einhalten und nicht zu lange auf den Straßen unterwegs sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind für alle Berufskraftfahrer verbindlich, deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Und nicht nur im Güterverkehr gelten die Lenkzeiten, auch Busfahrer müssen sich daran halten.

LKW-Lenkzeiten

Allgemein ist zu sagen, dass nach einer Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden der Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von wenigstens 45 Minuten einlegen muss.

Diese Zeit der Lenkzeitunterbrechung wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit gerechnet.

Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig.

Die Lenkzeiten der LKW-Fahrer gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.

Tageslenkzeit

Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt
Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

Zur Tageslenkzeit gehören all die Zeiten, welche LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und Pausen.

Pausen zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein.

Die Lenkzeit muss durch ausreichend lange Fahrtunterbrechungen sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.

Merke: „Tageslenkzeit“ beschreibt die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

Wochenlenkzeit

Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit.

Die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten anwachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen einbezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

Mit etwas Pech landen Lkw-Fahrer zum Ende ihrer Tageslenkzeit auf abgeschiedenen oder unbekannten Rastplätzen. Im Zuge dessen erleben sie mitunter Skurriles. Die Webseite der Trucker Church sammelt ungewöhnliche Erlebnisse und gibt Tipps, wie sich die Wartezeit kurzweilig verbringen lässt.

Lenkzeitunterbrechung: Pause für den LKW-Fahrer

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen

Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen beruflichen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung in Sachen Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, sodass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten beträgt.

Wichtig: Teilen Sie sich die Zeit der Lenkzeitunterbrechung auf, müssen Sie trotzdem spätenstens nach 4,5 Stunden die 45 Minuten Pausezeit eingehalten haben.

Sie dürfen also z. B. nicht 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause machen, weitere 2 Stunden fahren und danach für 30 Minuten Pause einlegen (In diesem Fall würde Sie die Lenkzeit um 30 Minuten überziehen).

Korrekt wäre hingegen: 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause, 1,5 Stunden fahren, 30 Minuten Pause.

Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten. Sie können die Lenkzeitunterbrechung dann aber auch auf dem Beifahrersitz verbringen.

Nach der Lenkzeitunterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden. Wollen Lkw-Fahrer ihre Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen, müssen sie nach den 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen und dürfen erst danach die 10. Stunde der Tageslenkzeit fahren.

Zur Verdeutlichung:

4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung1 h Lenk­zeit (ver­läng­erte Tages­lenk­zeit)

Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten
Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten

Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, ist die Ruhezeit. Unterschieden wird zwischen Tages- und Wochenruhezeit. Als „Ruhezeit“ wird die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten oder Arbeiten ausführt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird.

So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug verbracht werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.

Der Bundestag plant allerdings aktuell eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes, wonach die Wochenruhezeit künftig nicht mehr im LKW verbracht werden darf. Bei Zuwiderhandlungen sollen Fahrer und Unternehmer ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Auf diese Weise will die Bundesregierung u. a. die Arbeitsverhältnisse für LKW-Fahrer verbessern. Schließlich sollen die Ruhezeiten der Erholung und der persönlichen Freizeit dienen. Auf einer Raststätte ist das bei Weitem nicht so gut möglich, wie beispielsweise zu Hause bei der Familie.

Tagesruhezeit

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss also spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden.

Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

In Ausnahmefällen darf die Tagesruhezeit um 3 Stunden, also auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten stattfinden. Ein Ausgleich der verkürzten Tagesruhezeit muss nicht stattfinden.

Beispiel:

45 h Wo­chen­ruhe­zeit1. Tag (Mo)2. Tag (Di)3. Tag (Mi)4. Tag (Do)5. Tag (Fr)45 h Wo­chen­ruhe­zeit
9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden
Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden

Innerhalb von 24 Stunden dürfen Sie Ihre Tagesruhezeit einmal unterbrechen, dadurch erhöht sie sich allerdings um eine Stunde. Es ist dann also eine Tagesruhezeit von 12 Stunden einzuhalten.

Die Tagesruhezeit dürfen Sie außerdem nur wie folgt unterbrechen: In eine 3-stündige gefolgt von einer 9-stündigen Ruhezeit.

Im kombinierten Güterverkehr ist es LKW-Fahrern sogar erlaubt, die Tagesruhezeit zweimal zu unterbrechen (wenn Sie z. B. mit Ihrem LKW auf einer Fähre fahren), jedoch nur für jeweils 1 Stunde.

Wochenruhezeit

Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden am Stück genommen werden. Sie ist nach spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Beispiel: Wer 6 Tage in der Woche arbeitet, muss also ab dem 7. Tag für 45 Stunden die Wochenruhezeit einhalten.

Die wöchentliche Ruhezeit wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW-Fahrer spricht.

Verkürzung der Wochenruhezeit

Wie die Tageslenkzeit dürfen LKW-Fahrer auch die Wochenruhezeit verkürzen. Anstelle von 45 Stunden ist es möglich, nur 24 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Wochenruhezeit in der vorherigen und in der nachfolgenden Woche 45 Stunden beträgt.

Zur Verdeutlichung:

vorherige Wocheaktuelle Wochekommende Woche
45 Stunden Wochenruhezeit24 Stunden Wochenruhezeit45 Stunden Wochenruhezeit

Die 21 Stunden, um die die Wochenruhezeit verkürzt wurden, müssen Sie außerdem innerhalb von 3 Wochen nachholen.

Zusammenfassung: Tages- und Wochenruhezeit

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Sobald der LKW-Fahrer sich nicht an die Regeln zur Ruhepause oder Ruhezeit hält, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde sein Fahrzeug wegbewegen.

Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf dann von den Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der LKW-Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG-Kontrollgerät

Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW
Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW wurde mittlerweile durch den digitalen Tachographen ersetzt

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte.

Ab diesem Datum wurde das EG-Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten, wie z. B. die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG-Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit denen Daten auf dem Gerät, wie die Arbeitszeit, ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Spezifische Ratgeber über Fahrtenschreiber, Tachograph und Fahrerkarten

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was ist unter Lenk- und Ruhezeiten zu verstehen?

Die Lenk- und Ruhezeiten beziehen sich im LKW zu einem auf die Zeiten, in denen der Fahrer hinterm Steuer sitzt. Zum anderen beinhalten sie die Ruhezeiten zwischen den Fahrzeiten. Sie umfassen nicht die komplette Arbeitszeit eines LKW-Fahrers.

Sind die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich festgelegt?

Ja, sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz sind die zulässigen Zeiten bestimmt. Was es diesbezüglich zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Werden Verstöße geahndet?

Ja, halten sich Fahrer nicht an die Vorschriften bezüglich der Fahr- und Ruhezeiten, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

641 Kommentare zu “Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

  1. Christian

    Hallo .
    Ich fahr ein 3.5 t und liefer möbel aus und bau die auch auf .
    Hab jetzt schon 49 stunden arbeitszeit nicht unter 11 std pro tag morgen also freitag kommen noch ca 11 std dazu und ich muss samstag auch fahren.

    Also komm ich locker über 60 std ich dürfte theoretisch den lkw Samstag garnicht benutzen oder ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christian,
      die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Berufskraftfahrer mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
      Ihr Bussgeld-Info Tean

      1. Dirk

        Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Berufkraftfahrer mit Fahrzeugen ab 2,7t !

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Dirk,

          es gibt in Deutschland die Regelung, dass bei einem Gesamtgewicht über 2,81 t bis 3,5 t die Aufzeichnung in einem LKW-Fahrtenbuch vorgeschrieben ist, wenn kommerzielle Güter transportiert werden.

          Ihr Bußgeld-Info Team

      2. Bayram

        Hallo Bußgeld-info was sie hier schreiben ist nicht korrekt. Ich fahre auch 3.5t lkw und ich muß die kontrollblätter mitführen

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Bayram,
          beim gewerblichen Transport von Gütern und Personen gelten für die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten folgende gesetzliche Vorgaben:

          • bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t ist keine Aufzeichnung von Fahrtnachweisen notwendig
          • bei einem Gesamtgewicht über 2,81 t bis 3,5 t ist die Aufzeichnung in einem LKW-Fahrtenbuch vorgeschrieben
          • ab einem Gesamtgewicht von über 3,5 t muss die Aufzeichnung durch einen digitalen Fahrtenschreiber erfolgen

          Nichts anderes wurde durch unsere vorherigen Kommentare dargestellt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Mehmet

    Darf man den Wöchentliche 45 std pause,Auch Zu Hause verkürzen .?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mehmet,

      die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 24 Stunden und maximal 45 Stunden.
      Was ein Fahrer zu Hause unternimmt, ist seine Entscheidung, denn dies ist seine Freizeit und diese steht ihm zur freien Verfügung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Peter E.

    Hallo.

    Wurde letzte Woche in Italien gestoppt. Genehmigung usw. kontroliert. Sie haben den Massenspeicher über Kabel (kein Stick) ausgelesen und die Karte nicht entnommen. Speichert die Karte bzw das Gerät diesen Vorgang?………….

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter,
      die Karten speichern nur Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, gefahrene Kilometer sowie gefahrene Geschwindigkeiten.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Sylvio

    Wer hat mir Vorzuschreiben ob ich 15 Std Schichtzeit oder 10 Std Lenkzeit machen darf,darf ich das für mich entscheiden oder die Dispo.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sylvio,
      die Lenk- und Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und sind von allen Berufskraftfahrern einzuhalten, um das Unfallrisiko zu verringern. Sie dürfen maximal 9 Stunden pro Tag fahren. Zweimal wöchentlich sind 10 Stunden pro Tag erlaubt.
      Ihr Bussgeld-Katalog-Team

  5. Thomas F.

    10 Stunden Fahrzeit sind vorbei (mit Pauseneinhaltung ) und brauche noch 20 bis 40 Minuten bis nach Hause.
    Darf ich da die Fahrzeit überschreiten und auf was muss ich achten?
    Gibt’s dafür, wenn es erlaubt ist, ein Paragrafen und Urteilsnummern?
    im voraus schon ein mal Danke
    Lg
    Thomas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas F.,

      die 10 Stunden Lenkzeit gelten hier für die Arbeitszeit, diese Arbeitszeit darf nicht überschritten werden. Was Sie danach privat noch machen, mit dem privaten PKW, ist aber Ihre Entscheidung. Denn in Ihrem privaten PKW läuft ja kein Fahrtenschreiber mehr. Der Weg von der Arbeit nach Hause zählt nicht zur Lenkzeit, sondern zu Ihrer frei verfügbaren Ruhezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Rainer

        Liebes b-i.de team. Ich stelle immer wieder fest, dass Sie Fragen völlig falsch interpretieren. Hier ist doch völlig ersichtlich, dass er den LKW meint und nicht den privaten PKW.

  6. budi

    Hallo Busgeld Info-Team
    Für welch Zeit darf die BAG oder die Polizei die Fahrekarte auslesen? Z.b wenn eine lenkzeit überschreitung vor Monaten erfolgte z.b Mai 2015.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo budi,
      in der Regel liest die Polizei die letzten 28 Tage Ihrer Fahrerkarte aus.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Ralf

    Die sogenannte Schichtzeit in der Woche darf doch nur 3×12 Std.und 2×15 Std.sein oder?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ralf,

      die tägliche Arbeitszeit darf die Anzahl von in der Regel 8 bis maximal 10 Stunden laut Arbeitszeitgesetz nicht überschreiten, auch für Fahrpersonal nicht. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt daher 60 Stunden, wenn innerhalb von 16 Wochen der Durchschnitt von 48 Stunden eingehalten wird. Die Arbeitszeitregelung wird von BAG überwacht, hier finden Sie die genauen Informationen: http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Arbeitszeitregelungen/arbeitszeitregelungen_node.html

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Birkan

    Eine frage, ich fahre LKW 40t in den Nahverkehr und lenke am tag Höchstens 4 stunden nicht mehr und will auch samstags Arbeiten neben Job muss da auch LKW fahren genau wie da fahre ich nur 4 stunden muss ich trotz allem meine 48 stunden Ruhr einhalten oder reicht es wen ich Sonntag meine Ruhr tag mache kann mir da jemand weiter helfen =?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Birkan,

      die wöchentliche Ruhezeit beträgt in der Regel mindestens 24 Stunden (z.B. Sonntag) und maximal 45 Stunden. Wichtig ist im Grunde, dass Sie die wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden bzw. maximal 90 Stunden (in zwei aufeinanderfolgenden Wochen) nicht überschreiten und ihre Lenkzeit nicht mehr als 4,5 Stunden beträgt und danach eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Helmy B.

    leider bin ich es nochmal…

    der Tag hat 24 Std.; wenn man die Ruhezeiten 3mal in der Woche auf 9 Std. verkürzen darf, was gilt es denn noch zu berrechnen, wenn man höchstens nur 10 Std. arbeiten/fahren darf? es bleiben ein Rest von 5 Std. (incl. Pause 1,5 Std.) mach´ ich da etwa nen Denkfehler?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Helmy,

      ja, hier versteckt sich ein Denkfehler, denn die 24 Stunden spielen quasi keine Rolle. Es ist nur wichtig, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Das heißt, Sie könnten nach zehn Stunden arbeiten plus neun/elf Stunden Ruhezeit wieder arbeiten oder Sie haben Glück und haben noch etwas frei. Die Regelung besagt nur, dass in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden eine 11- bzw. 9-stündige Pause am Stück gemacht werden muss.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Helmy B.

    Hallo Info-Team,

    ich habe Fragen, da mir folgendes nicht einleuchtet…

    1. die Arbeitszeit darf täglich nicht über 10 Std. liegen -> Lenkzeiten sind doch darin inbegriffen, oder nicht?
    2. wenn man(n)/frau 3-mal in der Woche die Ruhezeit auf jeweils 9 Std. verkürzt -> darf man dann unter einhaltung der Pausenzeiten 3mal 4,5 Std. Lenkzeiten aufweisen?
    3. wenn ich z.B. 4 Std. fahre und plötzlich 2 Std. im Stau stehe, wie geht man da vor?

    Ich bin echt ratlos und verstehe bald nichts mehr :-(

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Helmy B.,

      zu 1: Ja, Lenkzeiten zählen natürlich zur Arbeitszeit

      zu 2: 3 x 4,5 Stunden würde bedeuten, dass Sie 13,5 Stunden arbeiten und dies ist nicht erlaubt, maximal 10 Stunden dürfen Berufskraftfahrer und auch andere Arbeiter laut Arbeitsrecht tätig sein.

      zu 3: auch ein Stau wird der Lenkzeit hinzugerechnet, daher müssen Sie auch im Stau darauf achten, dass Sie die 4,5 Stunden Lenkzeit nicht überschreiten. Geraten Sie kurz vor Ende der Lenkzeit in einen Stau, dann müssen Sie die nächste Möglichkeit zur Abfahrt nutzen, um Ihre Ruhezeit einzuhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Andreas K

    Hallo, habe um 0.30 Uhr meine Lenkzeit begonnen. Bin 4,5 h gefahren dann 45 min Pause, dann 2 h gefahren, 30 Min Pause bei Entladung, habe aber nicht selber entladen, dann noch 2,5 h gefahren, dann 45 Min Pause, dann noch 55 Min Lenkzeit. Dann 9 h verkürzte Ruhezeit. Darf ich jetzt wieder fahren, obwohl 24 h nicht vorbei sind? Es ist 23 Uhr. Der Tag also noch nicht vorbei. Gilt die Wochenlenkzeit? Oder Tageslenkzeit von Max 10 h (Ausnahme)? Muss ich warten bis 24.00 Uhr oder darf ich innerhalb eines Tages mehr als 10 h fahren? Gruss Andreas.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      Der 24-Stundenzeitraum muss nicht mit dem Kalendertag identisch sein. Wichtig ist, dass innerhalb von 24 Stunden mindestens 11 Stunden Tagesruhezeit eingehalten wird, diese kann dreimal die Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. Die Tageslenkzeit darf in Ausnahmefällen maximal 10 Stunden nicht überschreiten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. rene

    ab wann zählt denn die erste pause( 15 min)
    jeder erzählt was anderes.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rene,

      die erste Pause muss in jedem Fall nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden genommen werden. Ist diese erste Pause nur 15 Minuten lang, muss die nächste Fahrzeitunterbrechung mindestens 30 Minuten andauern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Peter M.

        Ich meine diese Aussage ist falsch , weil die erste Pause 30 min sein muss und zweite Pause 15 min .innerhalb
        4,5 STD. Lenkzeit. !

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Peter M.,

          laut dem Arbeitszeitgesetz für Lenk- und Ruhezeiten darf die 45-minütige Pause gesplittet werden. Dabei folgt laut Gesetz auf die erste kürzere Pause von 15 Minuten ein längerer Pausenabschnitt von mindestens 30 Minuten. Diese Reihenfolge ist gesetzlich einzuhalten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  13. nicole

    hallo zusammen

    ich habe die ganzen Einträge mit schrecken gelesen und ich muss sagen es muss sich ganz dringend etwas ändern.
    denn die ganzen regeln sind nicht wirklich zum Schutz des Arbeiters gemacht.
    diese dienen den firmen damit die das dicke Geld absahnen.
    jetzt werden einige sagen ja aber.
    und ich sage ich bin selber Sattelzug gefahren habe viele Diskussionen mit Chef gehabt.
    und man bekommt kein recht.
    in einem Beitrag war ein schöner Satz “ ES GIBT KEINE SCHICHTZEIT“
    dieses Wort ist eine Grauzone und der dumme Fahrer macht es mit.
    ja dumme Fahrer und ich zähle mich selber dazu ich habe auch öfters mal 15 und mehr gearbeitet weil man hat ja Schichtzeit.
    Pusteblume
    klare regel 10 stunden arbeiten ob fahren oder laden oder oder plus zwei pausen sind 12 stunden danach Schluss Feierabend. (Anfang 6 Uhr ende 6 Uhr)
    und nicht noch 3 stunden Schichtzeit.
    denn danken wird es euch niemand.
    aber als Warnung meine ende vom Lied ist ich bin dauer-krank.
    wenn ich es erzähle Heist es selber schuld aber die das sagen denken nicht dran das man es für die gemacht hat.
    und was kommt dann.
    frau ist Aussenseiter und wegeitert vor sich hin.
    den hast du nichts bist du nichts.

    und wofür

    für eine Gesellschaft die sowas nicht dankt nur hupen weil man überholt.

    die ganzen Berufskraftfahrer sollten endlich mal den arsch bewegen und es wie in Frankreich machen grenzen zu und demonstrieren und auf die Misstände aufmerksam machen.
    und nicht nur wie hier drüber reden
    aber dann kommen die aussagen dann bin ich meinen Job los und ein pole fährt.
    (so viele polen gibt es nicht) SCHERZ
    das ist nur angst machen.

    also Leute denkt an euch an eure Familie und vor allem an eure Gesundheit

    in diesem sinne haltet die Stoßstange sauber und allzeit gute fahrt

  14. alex

    Habe eine lenkzeit Überschreitung von 4,5 Stunden und danach nur eine Pause von 7,5 Stunden gehabt und bin danach weitere 8 Stunden gefahren so das mein 24 Stunden Zähler 23 Stundenf Fahrzeit anzeigte was wird mich das im Falle einerk Kontrolle kosten ???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,

      hier kommen mehrere Delikte zusammen. Zum einen wurde die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden nicht eingehalten, sondern um über 3 Stunden unterschritten, was den Fahrer laut Bußgeldtabelle 60 Euro kostet und den Unternehmer 180 Euro plus ein Bußgeld je weitere angefangene Stunde.

      Wenn ein Fahrer dazu ohne Pause 8 Stunden durchfährt, dann kostet ihn dies ebenso 60 Euro plus 60 Euro je weitere halbe Stunde. Auf den Unternehmer kommen hier 180 Euro zu plus 180 Euro je weitere angefangene halbe Stunde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Karin

    Hallo,
    Ich muß im Auftrag einen Bus aus Nordspanien nach Deutschland abholen,der Bus ist noch nicht angemeldet und die Fahrt erfolgt ohne Kontrollgerät, mache ich mich da strafbar?
    LG
    Karin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Karin,

      ein Fahrzeug muss immer ein gültiges Kennzeichen besitzen, selbst, wenn es sich nur um ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Überführungskennzeichen handelt. Ansonsten droht ein Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Micha S.

    Hallo miteinander,
    ich hätte da auch eine Frage an euch und zwar:
    Wenn ich nach zum Beispiel 2,5 Std Lenkzeit eine 45 min Lenkzeitunterbrechung mache, was passiert mit der übrigens Lenkzeit von 2 Std.?
    Verfällt diese Zeit oder kann man sie im nachhinein irgendwie nutzen?
    Bei mir in der Firma ist der Disponent der festen Überzeugung, dass man die übriges Lenkzeit am Ende der täglichen Lenkzeit anhängen darf, was ich aber sehr stark bezweifle.
    Schon im voraus danke fürs beantworten.
    Liebe Grüsse
    Micha S.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Micha,

      ein Berufskraftfahrer muss stets im Blick haben, dass die Gesamtlenkzeit in zwei Wochen 90 Stunden nicht überschreiten darf und innerhalb einer Woche darf diese höchstens 56 Stunden betragen. Sofern der Fahrer seine täglichen Lenk- und Ruhezeiten einhält, darf er auch diese zwei Stunden anderweitig in seine Lenkzeiten integrieren. Somit können diese 2 Stunden auch nach Einhaltung der Pausenzeit noch an die tägliche Lenkzeit angehängt werden, wenn damit die Lenkzeit von am Tag maximal 10 Stunden nicht überschritten wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. nur

    Guten Tag,
    ich habe eine frage, wie ist es wenn man von BAG angehalten und kontrolliert wird.und die Tachoscheiben der letzten Wochen in der Firma vergessen hat und nur die aktuellen da hat.
    Hat man das recht die nachzureichen.
    es kann ja vorkommen das man etwas vergisst was hat man hier für Möglichkeiten
    ich bitte um eine kurze Rückmeldung
    liebe Grüße
    Nur

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nur,

      vergisst ein Fahrer seine Tachoscheibe/seinen Tachographen, so ist dies keine Verkehrsordnungswidrigkeit, vielmehr verstößt er damit gegen die EG-Richtlinie. Es müssen stets die letzten 28 Arbeitstage nachzuweisen sein und mitgeführt werden. Mit diesen soll die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert werden. Ob diese Nachweise im Nachhinein nachzureichen sind, sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen. Dies liegt im Kulanz- und Ermessensbereich dieser Institution.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Manne

    Hallo
    Meine Frage: Ich arbeite in der ersten Woche sechs Tage. Habe Samstag 18.00 Uhr. Schluss und fange am Montag 06.00 Uhr wieder an. Heisst für mich Samstag. 18.00 -24.00 = 6 h, Sonntag 0.00 uhr bis 24.00 Uhr=24 h,Montag 0.00 uhr bis 6.00 Uhr =6h, also 36 h WE-Ruhe,also 9h am nächsten Wenn nachzuholen. RICHTIG?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manne,

      die wöchentliche Ruhezeit für LKW-Berufsfahrer beträgt 45 Stunden, täglich sind es mindestens 11 Stunden, die auf 9 Stunden verkürzt werden können. Erfolgt eine Unterschreitung der Wochenruhezeit, so kann diese Zeit entweder in der Woche davor oder in der Woche danach ausgeglichen bzw. nachgeholt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Nobby

    wenn ich in der Arbeitswoche 2×11 std. Ruhepause mache und 3×9 Std., muß ich dann die Verkürzung von 6Std.
    an die wöchentliche Ruhezeit von 45Std. dranhängen oder nicht?
    vielen Dank im voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      nein, die verkürzte Zeit muss bei den Lenk- und Ruhezeiten nicht nachgeholt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Thomas

    Guten Tag zusammen. Also täglicher Arbeitsbeginn ist 7Uhr. Ich fahre Mulden von den Kunden zum Betriebshof und wieder zurück. Wie kann ich bei der Berechnung der Lenk.- und Ruhezeiten sicher sein, dass ich keinen Fehler mache. Zum Beispiel: 7 Uhr -11.30Uhr ist die Lenkzeit inkl.Be.- und Entladen. Von 12.15 Uhr-16.45Uhr endet dann die Arbeitszeit. Beginn der neuen Schicht ist dann wieder um 7 Uhr. Bin ich so auf der Richtigen Seite und wie ist das mit den 10 Stunden und wie oft in der Woche. Danke für Ihre Mühe. LG Thomas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,

      die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten. Das allerdings nur, wenn Sie eine 6-Tage-Woche haben und davon dürfen dann höchstens 2 Tage eine Arbeitszeit von 10 Stunden haben und die restlichen 4 Tage dann 9 Stunden. Jedoch darf die Gesamtlenkzeit innerhalb von 2 Wochen die Arbeitszeit von in der Summe 90 Stunden nicht überschreiten. Dabei beträgt die maximale Lenkzeit ohne Pause maximal 4,5 Stunden. Danach muss der Fahrer eine Ruhepause von 45 Minuten am Stück wahrnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. frank

    guten Tag!
    Eine Frage zur wöchentlichen Arbeitszeit.Ich habe mich in einer Firma beworben,deren Arbeitszeit beträgt 7 Tage. d.h.
    Ich müsste 7 Tage hintereinander fahren.Geht das überhaupt,unabhängig wann die Arbeitswoche beginnt,7Tage hintereinander Bus fahren zu dürfen..?
    vielen Dank für die Info!!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Frank,

      wenn Sie ausreichend lange Ruhezeiten haben, dann ist es auch zulässig, dass Sie sieben Tage hintereinander arbeiten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. andreas b

    leider verschafft mir ihre antwort keine “ erleuchtung “ wie es richtig zu handhaben ist , um straffrei zu bleiben.
    zu ihrem verständnis mit bitte um verständliche auf „gesetzesgebung“ bezogene antwort .
    hier noch mal meine 1.frage :
    eine verkürzte WOE-RZ gilt automatisch als nur anerkannte Ruhezeit mit 24 std und hat als ausgleichsanspruch 21 std – also dann 45+21=66 std ???????????????
    oder wird die verkürzung stundenmässig betrachtet ( zb statt 45 nur 36 = diff 9 ) und somit lautet die rechnung 45+9=54 std ?????
    meine 2.- frage war :
    darf auf ein verkürztes woe in den anschließenden wochen 1+2 ein weiteres verkürztes genommen werden – ohne vorher ausgeglichen zu haben ??????
    und meine 3. frage war :
    aussage meiner dispo am folgendem woe nach verkürztem: o.k. herr b sie stehen jetzt 28 std , dann häng`se mal die 9 std vom verkürzten woe drann . und dann sind sie ja wieder ausgeglichen !!! ?????????????????
    28+9=37 ausgeglichen ????????????
    bitte um beantwortung meiner fragen im “ einzelnen“ , also : zu 1 – zu 2 – zu 3 ……
    sonst wieder kuddel muddel und letztendlich ist keiner schlauer
    mit bestem dank und gruss für ihre geduld und bemühungen
    andreas b-

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      entschuldigen Sie bitte unsere allgemeine Antwort auf Ihre 1. Frage. Für uns war diese jedoch nicht ganz eindeutig zu verstehen.

      Zu 1 und 3: Die wöchentliche Ruhezeit von 45h kann auf mindestens 24 Stunden reduziert werden. Verkürzen Sie die Ruhezeit auf 28 Stunden, müssen Sie zusätzlich 17 Stunden Ruhezeit innerhalb der nächsten 3 Wochen ausgleichen.

      Zu 2: Die Reduzierung der wöchentlichen Ruhezeit ist nur möglich, wenn Sie entweder in der Vor- oder Folgewoche die 45 Stunden Ruhezeit einhalten. Eine Reduzierung der wöchentlichen Ruhezeit in 2 aufeinanderfolgenden Wochen ist laut Verordnung (EG)Nr.561/2006 (8) nicht erlaubt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  23. Andreas

    Hallo
    Ich habe 6 stunden an einen tag die arbeitszeit uberachritten und an einen anderen tag 51min. Wenn ich in eine Kontrolle komme was kostet das?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      sofern Sie tatsächlich die Arbeitszeit meinen, so regelt dies das Arbeitszeitgesetz. In diesem ist geregelt, dass die Arbeitszeit 8 Stunden und in Ausnahmefällen maximal 10 Stunden betragen darf. Wird die Zeit überschritten, so wird in der Regel der Arbeitgeber dafür belangt.

      Wird die Tageslenkzeit um mehr als 2 Stunden überschritten, so kostet dies 60 Euro für den Fahrer und 180 Euro für den Unternehmer, dabei erhöht sich das Bußgeld um weitere 60 Euro je angefangene halbe Stunde. Die Überschreitung bis zu einer Stunde wird mit 30 Euro für den Fahrer geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. ines s.

        kann mir jemand helfen….mein freund fährt für die bäckerei …sein arbeitsvertrag läuft auf 40 stundenwoche….er fährt ab sonntag nacht täglich bis zu 12 stunden und manchmal mehr…kann keine pause machen da er pünktlich die fillialen beliefern muss…der letzte arbeitstag ist samstag mittag gegen 12 uhr..er hat monatlich 60 oder mehr überstunden…ist ständig übermüdet und sekundenschlaf bleibt da nicht aus und es passieren unfälle…bekommt kein frei …er fährt jetzt schon wieder 7 wochen durch..und ich hab immer angst das er wieder in den gegenverkehr knallt…den chef juckt es nicht…alle fahrer sind total kaputt und ständig übermüdet…was kann ich tun wenn dem chef das egal ist

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Ines,

          nach § 17 des Arbeitszeitgesetzes ist die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Überwachung der der Einhaltung der Vorschriften verpflichtet. Diese können Sie über die Nichteinhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes informieren.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Fred

    Guten Tag,
    meine Frage ist, was kann bei einer Kontrolle auf mich zukommen, wenn ich während des Be- und Entladens das EG Kontrollgerät nicht auf das Symbol „sonstige Arbeitszei umstelle ?

    Danke im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Fred,

      wer „nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte
      sorgt“, der kann ein Bußgeld von 250 Euro bekommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Josef

    Hier mein Problem
    Habe des Öfteren 12-17,5 stunden gearbeitet als Berufskraftfahrer bin noch nicht lange dabei die Lenkzeiten wurden im groben immer eingehalten aber nicht die Arbeitszeit, die betrug immer so um die 12-17,5 stunden ist dies rechtens, habe aus diesem Grunde gekündigt weil ich es nicht mehr schaffe diese Zeiten einzuhalten da ich dieses Jahr 60 werde und es Körperlich und auch geistig nicht mehr schaffe so lange zu arbeiten ich bitte um Mitteilung ob das Arbeitsamt mir eine sperre geben kann oder wird.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Josef,

      wie das Arbeitsamt diesen Sachverhalt bewertet, können wir Ihnen an dieser Stelle nicht mitteilen. Das Verhalten Ihres ehemaligen Arbeitgebers jedenfalls war nicht korrekt!

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Martino

        Hallo info team

        Warum gebt Ihr auf die manchmal unwissenden Fragen der Leute hier keine korrekten Antworten? Mir scheinen diese ganzen Regularien sowieso etwas undurchsichtig,denn jeder der sich als Kontrolleur bezeichnet deutet das eh wie er will und je nach tageslaune rangiert das Bußgeld oder Bestrafung!!! Ich bin jetzt 32 jahre Berufskraftfahrer und ich stelle fest,nachdem sich gegenüber früher alles etwas gelegt hat,Das dieses gewerte und gedeute von diesen Regularien nur mit Bußgeldern zutun hat? Denn der Sinn des eigendlichen unzwar die Einhaltung oder besser die Sicherheit des ganzen ist damit nicht gewährleistet,das ist Fakt.Begründet sich schon darauf auf die Gegebenheiten der Firma und des Fahrers,denn jeder Mensch ist nicht gleich!! Z.b Ich habe einen Freund,der ist ein Nachtaktiver Fahrer ,jetzt hat er ein Problem er kann nicht schlafen wenn er schlafen soll.Also ist er müde wenn seine Arbeitszeit beginnt obwohl er alles einhält! ( sagen Sie nicht er solle sich einen anderen Job suchen),,,sprechen wir jetzt von Verkehrssicherheit? Nein denke ich nicht.Es geht vielen vielen Fahrern besonders im Frigo und WB bereich so täglich,das ist ein manko in der Berufskraftfahrer Ausbildung und generell.Denn ich war viele Jahre in Nordamerika als LKW fahrer unterwegs und dagegen sind diese Regulären und Arbeitszeiten ein witz.In meinen Augen ist das hier inklusive Bkgqualifikation Geldmache gesetzlich verordnet.Denn das Verkehrssicherheits Verständnis und die Eigenverantwortung die manche garnicht haben ( was in der letzten Zeit zu beobachten ist) der Fahrer bleibt dabei auf der Strecke und ein erzieherischer Apekt auf jedenfall. Sagt mir dies entsinnen Menschen die vom Transportgewerbe null Ahnung haben.
        Meine persönliche Meinung
        Mfg

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Martino,

          da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, ist es uns leider nicht möglich auf jede Frage individuell zu antworten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Wilfried

      Hallo Josef,

      ich stehe vor dem gleichen Problem – leider!
      War letztes Jahr beim Anwalt und beim Arbeitsamt…
      Anwalt sagt: Erst mal den Chef abmahnen (nicht kündigen wegen möglicher Sperre!)
      Arbeitsamt sagt: Bei Kündigung Sperre!
      Ich sage: Wenn Arbeitsamt mich damit faktisch zwingt den Job weiter zu machen (und ich dadurch weiterhin andere Verkehrsteilnehmer und mich in potentielle Lebensgefahr bringe) ist das NÖTIGUNG und somit eine Sache für den Staatsanwalt.

      Meine Lösung im vergangenem Jahr: Mit Hausarzt gesprochen, Krankschreibung (gerechtfertigt!) nebst Empfehlung zum Jobwechsel abgeholt und danach vom Chef einen besseren Job bekommen.

      Leider hat sich der zwischenzeitlich auch wieder mies entwickelt – geht bis zu 15 Stunden OHNE Pause dazwischen (keine einzige Minute!). Ich werde -egal was kommt- hinschmeissen und im Notfall die Staatsanwaltschaft involvieren, wenn mir das Arbeitsamt wieder blöd kommt. Wenn das bedeutet ich muss eine Selbstanzeige erstatten, dann bitte schön. Sollen die mir doch den Lappen wegnehmen, dann darf ich halt nicht mehr als halbwache Leiche umherfahren und andere gefährden. Mein einziger Unteschied zu Deiner Situation: Ich bin 10 Jahre jünger. Deine Möglichkeiten zur Selbsthilfe sollten daher leichter zu realisieren sein…

  26. Andreas B

    Betr. Wochenendruhezeiten /- Verkürzung
    -Vorab Tatsache : Bei zu nehmender Tagesruhezeit von 11 Std wird bei einer Verkürzung auf tatsächliche 10 Std die Ruhezeit vom Gesetzesgeber als eine 9er anerkannt – also auf die kleinere Pausenzeit zurückgestuft.
    -Bei zu nehmender Lenkzeitpause von 45 min. wird bei gemachten 44 min – die Pause als“ nicht gemacht“ eingestuft.
    Nun meine Frage / n
    – 1. : Verkürze ich die WOE Ruhezeit 45 zB auf 28Std, zählt dann die Ruhezeit dem zur Folge als „verk WOE Ruhezeit 24“ mit Ausgleichsanspruch + 21Std oder wird es 45 – 28= -17 und somit Ausgleich 45+17 berechnet ???
    -2. :und ,ist es rechtens auf dieses verk. WOE gleich wiederum ein verkürztes WOE (in 1. oder 2. Folgewoche)zu machen und mit +17 Std „als Ausgleich abgegolten“ zu bewerten ??? ( zB 25+17=42 oder 31+17=48 ……….?????)
    oder
    -3. : müssen 2x 45 Std und 1x 45+Ausgleich als “ REIHENFOLGE “ eingehalten werden ??????
    -4. :Wie nun wird der Ausgleich berechnet ?? WOE Rz <45=24 Std WOE-Mindestruhezeit + 21Std = 66 Std
    oder echte Stundengegenrechnung , hier also 45+17 = 62 Std ??????????????????????????? H I L F E !!!!!!!!!!!!
    Mit Dank an Euch m.f.G. Andreas B.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      lassen Sie sich hierzu betriebsintern beraten. Auch Ihr Chef hat ein Interesse daran, dass seine Angestellten sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeit halten – denn tun sie das nicht, muss auch er ein Bußgeld bezahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. Jens

    Hallo liebes Team,
    gilt die Zeit, welche ich mit dem PKW, vom Firmensitz zum Standort des LKW´s (330Kilometer Entfernung) fahre um diesen zu übernehmen als Lenkzeit?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jens,

      nein, diese Zeit gilt nicht als Lenkzeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  28. Karlheinz K.

    Hallo Jetzt noch einmal !!!!!
    wieviel stunden darf ich am tag arbeiten
    karte rein karte raus ????? nach vorschrift
    9,oo Std. 10.oo Std. 12.00 Std. 14.oo Std. 16.oo Std. 18.ooStd.
    wieviel bitte klare antwort
    Karlheinz

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Karlheinz,

      eine pauschale Antwort ist nicht möglich, denn die tägliche Arbeitszeit kann variieren. Von Bedeutung ist, dass Sie die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten einhalten. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitszeiten; er ist auch daran interessiert, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, da auch ihm ein Bußgeld droht, wenn diese nicht eingehalten werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Wilfried

        Die tägliche Arbeitszeit KANN variieren – ok!
        Aber:
        Sie DARF täglich NICHT über 10 Stunden hinausgehen – völlig ungeachtet der Wochenarbeitszeit.
        Für Karl-Heinz heisst das:
        Die Zeit zwischen „Karte rein“ und „Karte raus“ darf abzüglich der Pausenzeiten nicht über 10 Stunden liegen, sonst droht Bußgeld!

        1. thomas

          also ich machs so dass ic so gut wie immer wenn der lkw steht auf pause schalte und so gut wie nie auf arbeit. Ergebniss: 10 std fahrzeit, 4-5 std pause und nie über 10 std arbeitszeit. Schichtzeit somit unter 15std und damit basta. Wurde schon des öfteren kontrolliert und alles ok. Wer soll mir bitte nachweisen dass ich beim be und entladen nicht gepennt habe??
          Ps: dauernd 90 auf der autobahn ist auch nicht 100% legal also bitte keine übertriebene gesetzesauslegung

  29. Pit

    Hallo liebes Bussgeld – Info Team,

    brauchte bitte mal eine Klarstellung zum Arbeitszeitgesetz und den EG Sozialvorschriften.

    Wie lange darf ein deutscher Arbeitnehmer (Berufskraftfahrer 40 to) am Tag arbeiten?
    Es wird in den Gesetzestexten von max. 9 h mit Ausnahmen auch 10 h gesprochen.

    Wie kann ich dann in der Woche 3 x 9 und 2 x 10 h Lenken?

    Mit Berücksichtigung der Be- und Entladezeiten liege ich doch immer höher?

    Welche Vorgabel ist bindend und nach welchen Kriterien kontrolliert die Behörde?

    Für eine kurze Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.

    mfg Pit

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Pit,

      Be- und Entladezeiten gehören nicht zu den Lenkzeiten. Lediglich diese dürfen jeden Tag nur 9 bis 10 Stunden andauern. Maßgeblich sind die wöchentlichen Zeiten. Deswegen gibt es eine Menge Ausnahmen bei der Länge der Zeiten. Die Behörde kontrolliert die Lenk- und Pausenzeiten mit dem Prüfgerät, das in der Kabine verbaut ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    2. Wilfried

      Arbeitstäglich darf maximal 10 Stunden gearbeitet werden. Arbeitszeit sind Lenkzeiten sowie Be-und Entladezeiten. Ich lese es so, dass Du wphl immer über siese 10 Stunden kommst. Wenn Du kontrolliert wirst, dann sowohl nach dem Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten, als auch nach der Einhaltung des Arbeitzeitgesetzes. Es wird BEIDES kontrolliert! Eine Aussage des Dich kontrollierenden Beamten könnte lauten: „Ihre Lenk- und Ruhezeiten haben Sie wirklich vorbildlich eingehalten. Nun aber schreibe ich eine Anzeige wegen Ihrer Verstöße gegen das Arbeitzeitgesetz…“.

      Leider haben viele Fahrerkollegen ein Problem damit, dies alles auseinander zu halten. Wenn sich alle mal von dem Begriff „Schichtzeit“ verabschieden und auf den Begriff „Arbeitszeit“ (= Schichtzeit minus Pausen) einstellen würden, gäbe es viel weniger Unklarheiten.

      1. Wolle

        Hallo, an alle!
        Es ist schlimm, zu hören wieviel EU-Berufskraftfahrer nicht wissen. Lasst Euch nichts von Vorgesetzten oder gar Chefs erklären. Mein Tip: Kauft Euch die Loseblattsammlung von Beck und laßt Euch bei der nächsten Unterweisung Digitaler Tachograph, bzw. bei der Weiterbildung Lenk- und Ruhezeiten genauestens erklären, wie alles zusammenhängt. Leider muss ich bei meinen Weiterbildungsmodulen immer wieder feststellen, dass man lieber schläft, anstatt man den Dozent mit konkreten Frage konfrontiert. Auch wir Dozenten wären froh, wenn hier etwas mehr Eigeninitiative der Teilnehmer da wäre.

  30. Andre S

    Hallo liebes Team,

    wir streiten uns täglich mit den Fahrern….
    Wenn die erste 45 Min Pause anstatt nach 4,5 Std schon nach 3 Std gemacht worden ist und im Anschluss wieder 4,5 Std gelenkt wurde bis zur zweiten 45 Min Pause darf der Fahrer nach der zweiten Pause dann die fehlenden 1,5 Std nachholen ? Also damit er auf insgesamt auf max. 10 Std Lenkzeit kommt.

    Normal wäre: 4,5 Std Lenkzeit – 45 Min Pause – 4,5 Std Lenkzeit – 45 Min Pause – 1 Std Lenkzeit = 10 St.Lenkzeit
    Unser Fall: 3 Std Lenkzeit – 45 Min Pause – 4,5 Std Lenkzeit – 45 Min Pause – 2,5 Std Lenkzeit ????

    Vielen Dank.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andre,

      die Pause darf aufgeteilt werden in einmal 15 und einmal 30 Minuten. Alle vier Stunden Fahrzeit muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden. Unserer Ansicht sind beide Fälle mit dem Gesetz konform.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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