Bußgeldkatalog LKW: Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot

Bußgeldkatalog für LKW: Verstöße gegen das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

VerstoßBußgeld
LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger ist verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag gefahren120 Euro
LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger ist verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag auf Anordnung gefahren bzw. es wurde zugelassen570 Euro

Weiteres zum Thema Lkw-Fahrverbot in Nord- und Westeuropa

 

LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Was hat es mit dem LKW-Fahrverbot auf sich?
Was hat es mit dem LKW-Fahrverbot auf sich?

Um Lärm zu vermeiden und die Umwelt vor schädlichen Abgasen zu schützen, wurde ein LKW-Fahrverbot in Deutschland gesetzlich bestimmt. Dieses wurde in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter § 30 festgehalten. Dieses gesetzliche LKW-Fahrverbot umschließt:

  • das Sonntagsfahrverbot,
  • das Feiertagsfahrverbot,
  • das Nachtfahrverbot und
  • das Ferienfahrverbot für LKW.

Natürlich gibt es beim Feiertags- und Sonntagsfahrverbot auch Ausnahmen. Diese gelten für bestimmte Bundesländer in Deutschland sowie für LKW mit spezieller Beladung.

Nicht alle Kraftfahrzeuge sind vom LKW-Fahrverbot betroffen. Lediglich jene über 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht, sind im Fahrverbot für Sonn- und Feiertage eingeschlossen. Außerdem zählen noch Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung hinein, sofern diese nicht allein fahren und mit einem Sattelanhänger versehen sind.

Weitere Informationen zu Fahrverboten in Süd- und Osteuropa

Sonntagsfahrverbot für LKW: Welche Uhrzeiten sind zu beachten?

Das LKW-Sonntagsfahrverbot gilt das gesamte Jahr und für alle oben genannten Fahrzeuge. Das LKW-Fahrverbot besteht am Sonntag, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland. Natürlich gibt es auch hier Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung, da die Supermärkte beispielsweise am Montag ansonsten keine frischen Produkte anbieten könnten.

LKW-Feiertagsfahrverbot: Diese Tage sind betroffen

Das LKW-Fahrverbot gilt zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot auch an Feiertagen für Lastkraftwagen ab 7,5 t sowie LKW mit Anhängern. An diesen Tagen dürfen LKW die Straßen in Deutschland von 0 Uhr bis 22 Uhr nicht befahren. Die StVO benennt die Feiertage, an denen nicht gefahren werden darf.

2019 gilt das Feiertagsfahrverbot für folgende Tage:

DatumFeiertagWo gilt das Fahrverbot?
01. Januar 2019Neujahrbundesweit
19. April 2019Karfreitagbundesweit
22. April 2019Ostermontagbundesweit
01. Mai 2019Tag der Arbeitbundesweit
30. Mai 2019Christi Himmelfahrtbundesweit
10. Juni 2019Pfingstmontagbundesweit
20. Juni 2019FronleichnamBaden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
03. Oktober 2019Tag der deutschen Einheitbundesweit
31. Oktober 2019ReformationstagBrandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
01. November 2019AllerheiligenBaden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
25. Dezember 20191. Weihnachtsfeiertagbundesweit
26. Dezember 20192. Weihnachtsfeiertagbundesweit

(Quelle: §30 StVO und Bundesamt für Güterverkehr)

Manche Feiertagsfahrverbote gelten nur für einige Bundesländer. In den anderen Bundesländern darf also an diesem Tag gefahren werden. Außerdem gibt es noch andere Feiertage wie etwa der Buß- und Bettag, die hier nicht genannt wurden. Laut StVO gilt an diesen Tagen bundesweit kein LKW-Fahrverbot.

Kein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW

In Deutschland gibt es kein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW. Jedoch wurden viele spezielle Fahrverbote erlassen, die den Verkehr zu bestimmten Zeiten beeinflussen sollen. Aufgrund des 2005 beschlossenen Gesetzes der Autobahnmaut wichen viele Berufskraftfahrer auf andere Straßen aus. Die Nachtverbote sollen die Nachtruhe von Anwohnern an Bundes- und Hauptstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften wahren.

Das Nachtfahrverbot wird von den jeweiligen Bundesländern beschlossen. Bei beispielsweise größeren Vollsperrungen darf die Polizei die Fahrverbote für die Nacht aufheben. LKW-Fahrer erkennen ein nächtliches Fahrverbot an der jeweiligen Beschilderung. Wenn ein LKW dennoch auf einer für die Nacht gesperrten Straße fährt und somit das LKW-Fahrverbot missachtet, muss er 60 Euro Bußgeld bezahlen.

Herrscht ein LKW-Fahrverbot am Wochenende und in den Ferien?

In Deutschland gibt es kein Wochenendfahrverbot für LKW. Dies wird irrtümlich mit dem Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen verwechselt. Laut der Ferienreiseverordnung von 1985 dürfen aber LKW an Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr keine Autobahnen befahren. Das Gesetz umfasst folgende Autobahnen und Streckenabschnitte von Juli bis August, wobei das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jedes Jahr eine aktualisierte Fassung veröffentlicht:

AutobahnStreckenabschnitt
A 1Autobahnkreuz Köln-West - Anschlussstelle Cloppenburg (über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz und Münster)
A 2Autobahnkreuz Oberhausen - Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
A 3Autobahnkreuz Oberhausen - Autobahnkreuz Köln-Ost, Mönchhof Dreieck - Autobahnkreuz Nürnberg (über Frankfurter Kreuz)
A 4/E 40Ausfahrt Erfurt-Vieselbach - Ausfahrt Hermsdorf-Ost
A 5Darmstädter Kreuz - Autobahndreieck Neuenburg (über Karlsruhe)
A 6Ausfahrt Schwetzingen-Hockenheim - Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
A 7Ausfahrt Schleswig/Jagel - Ausfahrt Hamburg-Schnelsen-Nord, Ausfahrt Soltau-Ost - Ausfahrt Göttingen-Nord, Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck - Ende der Autobahn Bundesgrenze Füssen (über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu)
A 8Autobahndreieck Karlsruhe - Ausfahrt München-Obermenzing, Ausfahrt München-Ramersdorf - Ausfahrt Bad Reichenhall
A 9/E 51Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) - Ausfahrt München Schwabing
A 10Berliner Ring (nicht Ausfahrt Berlin-Spandau - Autobahndreieck Oranienburg/über Dreieck Havelland), Autobahndreieck Spreeau - Autobahndreieck Werder
A 45Ausfahrt Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz, Gambacher Kreuz - Seligenstädter Dreieck
A 61Autobahnkreuz Meckenheim - Autobahndreieck Hockenheim (über Autobahnkreuz Koblenz)
A 81Autobahnkreuz Weinsberg - Ausfahrt Gärtringen
A 92Autobahndreieck München-Feldmoching - Ausfahrt Oberschleißheim, Autobahnkreuz Neufahrn - Ausfahrt Erding
A 93Autobahndreieck Inntal - Ausfahrt Reischenhart
A 99Autobahndreieck München Süd-West - Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach und München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, München-Ost und München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
A 215Autobahndreieck Bordesholm - Ausfahrt Blumenthal
A 831Ausfahrt Stuttgart-Vaihingen - Autobahnkreuz Stuttgart
A 980Autobahnkreuz Allgäu - Ausfahrt Waltenhofen
A 995Ausfahrt Sauerlach - Autobahnkreuz München-Süd

(Quelle: Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße)

Auch hier gelten aber ebenfalls die oben beschriebenen Ausnahmegenehmigungen für beide Feiertage.

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

  • LKW, bei denen die zu befördernden Güter das Inventar der Fahrzeuge sind, z.B. Film- und Ausstellungsfahrzeuge
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, die eine Nutzlast vom 0,4-fachen des zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigt
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher)

Zusätzlich sind noch weitere LKW aus dem Fahrverbot in Deutschland ausgeschlossen, auch wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t besitzen. Eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung gilt für den folgenden Güterverkehr:

  • kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km
  • kombinierter Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr)
  • Güterverkehr, welcher frische Milch und frische Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse, frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse transportieren und deren Rückfahrt, nachdem sie die Ware abliefern
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden, beispielsweise LKW der Bundeswehr

Ausnahmegenehmigung am Reformationstag und Allerheiligen für bestimmte Bundesländer

Ausnahmegenehmigung für das LKW-Sonntagsfahrverbot
Ausnahmegenehmigung für das LKW-Sonntagsfahrverbot

Der Berliner Senat erließ im Jahr 2011 eine Ausnahmegenehmigung für den Transitverkehr in Kooperation mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am Reformationstag, also dem 31. Oktober, dürfen LKW über 7,5 t folgende Bundesautobahnen befahren: A 2, A 20, A 24, A 4, A 9, A 10, A 11, A 12, A 13, A 14, A 15, A 17, A 19, A 38, A 71, A 72, A 73, A 111, A 113, A 114, A 115, A 117, A 143.

Jedoch gilt diese Ausnahmegenehmigung nur, wenn der Abfahrts- oder Zielort Berlin ist. Ein Verlassen der Autobahn in den Bundesländern, an denen an diesem Tag ein LKW-Fahrverbot gilt, ist nicht gestattet. Falls ein LKW aber in einen Unfall verwickelt ist und abgeschleppt werden oder eine Umfahrung wegen einer Vollsperrung hinnehmen muss, darf er auf andere Autobahnen ausweichen. Diese gesetzliche Ausnahmegenehmigung gilt noch bis Ende 2020. Bereits zuvor wurde die Ausnahmegenehmigung einige Male verlängert.

Eine weitere Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen an Allerheiligen, 1. November. Im April 2003 entschied sich das Bundesland für einen Erlass, der besagt, dass LKW durch NRW fahren dürfen, sofern dies die kürzeste Strecke zwischen zwei niedersächsischen Landesteilen ist.

FAQ: Lkw-Fahrverbot

Wann dürfen Lkw nicht fahren?

An Sonn- und Feiertagen gilt ein Fahrverbot für Lkw. Welche Feiertage betroffen sind, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Welches Bußgeld droht, wenn Lkw trotz Fahrverbot fahren?

Die Bußgelder haben wir hier einer Tabelle für Sie zusammengefasst.

Gibt es Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot?

Ja. Eine Liste der Lkw, die auch an Sonn- und Feiertagen fahren dürfen, erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Im Video zusammengefasst: Das Sonntagsfahrverbot für LKW

Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!
Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (58 Bewertungen, Durchschnitt: 4,47 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

192 Kommentare zu “Bußgeldkatalog LKW: Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot

  1. joha

    Hallo ab wann darf ich mit meinem LKW am Sonntagabend wieder fahren ab 22:01 Uhr oder erst montagmorgen um 6:00Uhr

    1. bussgeld-info.de

      Hallo joha,

      das Sonntagsfahrverbot gilt in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Albert

    Darf ich am Sonntag nach erfolgreicher Reparatur einen Lkw von der Werkstatt zu seinem Parkplatz fahren. Soll heissen es wäre ein umsetzt des lkw. Weil vom Parkplatz aus die Arbeit beginnen würde. Wäre auch für mich einfacher dort hin zu fahren und von Dort zu starten.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Albert,

      dabei handelt es sich um einen Sonderfall. Die zuständige Behörde wird Ihnen Auskunft geben können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Herr Stein

    Darf ich mit meinen Firmenfahrzeug Fait Dobolo, Handwerksfirma LKW-Zulassung zulässiges Gesamtgewicht 3,5t ohne Anhänger, am Sonntag fahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Herr Stein,

      nein, in diesem Fall gilt das Sonntagsfahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Bernd Neuhaus

    Hallo ,
    Ich habe folgende Frage:
    Sonntag ist klar, Fahrverbot über 7,5 To von 0 bis 22 Uhr… am Montag 1. Mai ist ja bekanntlich Feiertag.Meine Frage: darf ich am Donntag vor dem Feiertag von 22 bis 0 Uhr mit einem LKW über 7,5 to fahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bernd,

      dies dürfte kein Problem darstellen, achten Sie allerdings darauf, ob es örtliche Vorgaben gibt, welche das Fahren eines Lkw zu dieser Zeit verbieten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Uwe

    Darf ein LKW 40t am Feiertag wie Sonntags um 22 Uhr losfahrern, oder erst nach 24 Uhr, wenn der Feiertag vorbei ist?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Uwe,

      das Sonntagsfahrverbot gilt bis 22 Uhr. Anschließend darf wieder gefahren werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. ADIL NAMAZOV

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wollte nachfragen ob ich mit LKW mit einem gesamt gewicht 42 Tonnen durch Deutschland fahren können?
    Mit freundlichen Grüßen
    Adil Namazov

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Adil,

      dies ist nur möglich, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Schwertransport beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Nils

    Hallo, ich habe einen Ford Transit Connect ( Gesamtgewicht 2040kg ) und möchte an einem Sonn- oder Feiertag einen Kleinanhänger bis 750kg für einen Umzug ziehen! Darf ich das?

    1. Nils

      Mein Auto ist als LKW angemeldet!

    2. bussgeld-info.de

      Hallo Nils,

      vom LKW-Fahrverbot sind Fahrzeuge über 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht betroffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Nils

        Das heißt ich wäre davon betroffen, auch wenn ich mit Auto und Hänger nichtmals die 3,5 tonnen überschreiten würde?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Nils,

          sofern Ihr Fahrzeug ein Lkw ist, ist es vom Fahrverbot betroffen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Janna

    Guten Tag,

    „Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot:
    ….LKW, bei denen die zu befördernden Güter das Inventar der Fahrzeuge sind, z.B. Film- und Ausstellungsfahrzeuge….“

    …gilt dies für Pick-ups mit Autoapotheken/Ausbau für Veterinärbedarf?
    Diese Autoapotheke ist auf der Ladefläche fest verbaut und durch ein Hardtop geschützt.

    Gruss J

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Janna,

      das Lkw-Fahrverbot für Sonn- und Feiertage wurde in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter § 30 festgehalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Peter

    Hallo

    Mal ne Frage darf ich mit einem lkw 3.5 to und Anhänger 3.5 to von Baden-Württemberg nach Düsseldorf fahren am Sonntag den 26.02.17 gewerblicher messe Bauer. Fahr gut messebauteile

    Gruß Peter

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter,
      für LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht, gilt das Fahrverbot für Sonn- und Feiertage. Unter bestimmten Umständen können allerdings Sondergenehmigungen erteilt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Marco

    Hallo
    Habe einen Ford Transit unter 3,5 Tonnen aber mit LKW Zulassung. Wo darf ich Sonntags einen Wohnanhänger ziehen wenn ich zu Sportzwecken fahre (Unterwegs zu oder vom Schlittenhunderennen ) ?
    Man sagte mir es gäbe eine Sonderregelu ng welche jedoch nicht in allen Bundeländer gelte.

    Gruss Marco

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marco,
      wenden Sie sich dafür an die zuständigen Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Vita

    Hallo,
    Ich habe eine Frage. Darf ich mit einem T5 (keine LKW Zulassung) und einem Anhänger Gesamtgewicht 2t privat an Sonn- und Feiertagen fahren?

    Dankeschön schon Mal im voraus.

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vita,

      lediglich Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts sowie LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht, sind vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betroffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Tim H.

    hallo, ich bin Anfang November auf der Autobahn A2 angehalten worden, weil ich das Sonntagsfahrverbot mit meinem Transporter und 2000 Kilo Anhänger missachtet habe.
    nun habe ich ein Bußgeld in Höhe von 570 €+ Gebühren bekommen. ich bin selber Halter und Fahrer gewesen. Der Zweck der Fahrt war rein privat. Hätte ich überhaupt verwarnt werden dürfen? Ist die Höhe des Bußgeldes rechtens?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tim H.,
      ignorieren Sie das das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, kommen als Fahrer normalerweise 120 Euro auf Sie zu. Haben Sie allerdings die verbotswidrige Fahrt angeordnet bzw. zugelassen, liegt das Bußgeld bei 570 Euro. Die Höhe des Bußgeldes ist demnach rechtens.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  13. Nadine

    Meine Frage wäre mein Mann ist bei einer Firma in NRW eingestellt und wohnt in Sachsen-Anhalt. Am Freitag den 06.01.2017 ist hier in Sachsen-Anhalt Feiertag. Darf er mit dem Lkw nach hause fahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nadine,

      in der Regel ist eine Sondergenehmigung vonnöten, wenn er während eines Feiertags dort mit dem LKW unterwegs ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  14. David R.

    Hallo,

    Darf ich eine LKW-Arbeitsbühne an einem Sonntag wieder zurück zum Vermieter fahren?
    Private fahrt über 7,5t und eine Arbeitbühne zählt ja eigentlich zu ?Selbstfahrendenarbeitmaschinen?
    Wäre dies somit erlaubt?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo David,

      zählt das Fahrzeug unter die Kategorie der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sollte dies kein Problem darstellen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  15. Tino S.

    Hallo, ich fahre für eine Firma einen 9 Tonner Kühl-/Tiefkühl-Lkw. Nun ist es bei uns üblich an Feiertagen (Ostermontag, Pfingstmontag, 2.Weihnachtsfeiertag) unseren Kunden einen Notlieferservice zu bieten. Ich bin der Meinung wir dürfen mit unseren Lkws an diesen Tagen nicht fahren. Unsere Ladung besteht zu einem Teil aus Tiefkühlwaren und sonstigen haltbaren Lebensmitteln und zum anderen Teil sind es Fleisch und frische Milchprodukte. Wobei das Verhältnis 50:50 nicht immer aufgeht. Manchmal ist mehr Tiefkühlware oder auch umgekehrt. Wobei der frische Lebensmittelanteil nie mehr wie 60% im Höchstfall mal 70% beträgt. Mein Chef ist der Meinung wir fahren Lebensmittel und für uns gilt kein Fahrverbot.
    Wer liegt nun mit seiner Meinung richtig? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen Tino.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tino,
      in der Regel gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für LKW nicht, wenn diese leichtverderbliche Güter wie Fisch, Fleisch, Milch, Obst oder Gemüse befördern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  16. Mario

    Hallo ich bin seit Mitte November mit meinem Sattelzug in der Zuckerrübenabfuhr involviert. Bisher bräuchte ich Sonntags nicht fahren aber am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag soll ich nun doch helfen. Benötige ich ich eine extra Ausnahmegenehmigung oder genügt die allgemeine für die Ernte?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mario,

      in der Regel benötigen Sie bzw. der Betrieb, für den sie arbeiten, auch in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  17. Steffi

    Hallo ich habe eine Frage wenn ich mit meinem LKW zulässiger Gesamtmasse über 7.5 t in eine Straße fahre die mit dem Schild kein befahren mit Lkw s mit zulässiger Gesamtmasse über 3.5 t . Was für eine strafe hat mich zu erwarten ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Steffi,

      wenn Sie das Verkehrszeichen Nummer Zeichen 253 missachten, wird normalerweise ein Bußgeld von 75 Euro fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Anja

    Hallo,
    ich werde umziehen. Dazu wollte ich mir einen VW Crafter oder IVECO Daily 3.5t (Mittlerer LKW bis 3,5t) über Sixt (oder ähnliches anmieten). Auch wenn es ein LKW bis 3,5t ist gehe ich richtig in der Annahme, dass dieses Fahrzeug unter das Sonntagsfahrverbot fällt? Wenn ja, kann man für einen Umzug eine Sondergenehmigung beantragen? Denn auf Grund der Arbeitszeiten ist ein Umzug an anderen Tagen ausgeschlossen.
    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
    Anja

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anja,

      das Sonntagsfahrverbot greift für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und für Lkw mit Anhängern. In Ihrem Fall ist also keine Ausnahmegenehmigung nötig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  19. Torsten

    Hallo, fahre mit LKW + Anhänger zu einem Kunden nach Sachsen und muss dort Übernachten. Am nächsten Tag ist dort Buß und Beettag darf ich mit meinem LKW wieder nach Hause fahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Torsten,

      LKWs ab 7,5 Tonnen (mit und ohne Abhänger), die gewerblich unterwegs sind und keine Sondergenehmigung besitzen, dürfen an diesem Tag nicht gefahren werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Andrej

    Hallo,

    Ich dachte, das Arzneimittel ist immer nöting und urgent. Bitte auch Ausnahme für Arzneimittel machen 8-)

    vielen dank,

    Andrej

  21. Andrej

    Hallo,
    Kann mir jemand sagen, ob ich kann durch Feitertage mit Arzneimittel fahren?
    vielen dank,
    Andrej

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andrej,

      wenn es sich um Arzneimittel handelt, die dringend benötigt werden, können Sie eventuell eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies müssen Sie aber bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. benny

    Meine frage ist, ich muss um 5 uhr morgen früh von Thüringen nach velbert in nrw mit kartonage. Ich fahre einen 40t lkw. Darf ich morgen früh losfahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Benny,

      das Sonntagsfahrverbot gilt in der Regel bis 22 Uhr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. matze

    hallo ich habe da auch mal eine frage.
    ich würde gerne am sonntag in brandenburg mit einem pick up der als lkw zugelassen ist
    ein pferdeanhänger ziehen.
    meine frage dazu ist ob ich dafur eine sondergenehmigung benötige und wenn ja wo ich diese beantragen müsste?

    mfg.matze

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Matze,

      das kommt darauf an, ob Sie den Anhänger für Freizeit- oder Gewerbezwecke nutzen. Den Antrag auf eine Sondergenehmigung können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Detlef S.

    Ich fahre einen VW T4 Koffer (ehem. Telekom) mit eine Zulassung als „son. KFZ Bautruppfahrzeug“. Mein Verkäufer hat mir versichert, dass das keiner LKW-Zulassung entspricht und ich somit auch an Sonntagen mit Hänger fahren könnte. Das wurde mir aber am letzten Sonntag zum Verhängnis. Ich musste auf der A2 meine Fahrt stoppen und mir droht jetzt ein Bußgeld. Stimmt die Ansage des Beamten, dass der T4 Bautruppwagen ein LKW sei.
    Nach dem Wechsel des Zugfahzeuges, T5 Multivan, konnte ich die Fahrt fortsetzen. Ist doch irendwie hirnrissig, ein T4 Koffer mit Hänger darf nicht fahren, ein T5 Multivan mit Hänger darf fahren.

    MfG
    Detlef Schulze

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Detlef,

      das kommt darauf an, was in Ihren Zulassungspapieren verzeichnet ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Detlef S.

        wie ich schon im Text geschrieben habe, steht in der Zulassung „Son. KFZ, Bautruppfarzeug. Es steht nichts von einem LKW

        MfG
        Detlef S.

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Detlef,

          nach unserem Verständnis dürfte die Aussage des Beamten richtig sein. Um sicher zu gehen, wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Johannes K.

    Hallo,
    entscheidend bei der Frage ob LKW oder PKW etc. ist doch was in der Zulassung steht oder irre ich mich da? Spielt eigentlich das Zul. GG des Anhängers und/oder des Zugfahrzeuges bzw. des gesamten Gespannes eine Rolle oder gilt das Fahrverbot grundsätzlich für LKW mit Anhänger auch wenn diese beispielsweise unter 3,5 t zGG liegen?
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Johannes,

      ja, das ist richtig, entscheidend ist, was in der Zulassung des betreffenden Fahrzeugs vermerkt ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  26. Deger

    Die Transitregelung durch Berlin für den Reformationstag galt nur bis 2015. Gibt es hierzu eine Nachfolgeregelung?
    Wo kann man diese finden?
    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Deger,
      leider liegen uns keine Informationen vor, ob es eine Nachfolgeregelung gibt. Nähere Informationen erhalten Sie möglicherweise beim BAG.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Petermann

    Schreibe im Auftrag der Firma UNA-L. Kann nicht Info bekommen, auf welche Weise koennen wir ein Erlaubnis fuer Fahrten ueber ganz Deutschland im Sonntag, Feiertag bekommen. Wirliefern „brennende“, Avio, Express Ladungen von verschiede Haefen Deutschlands den Kunden. Danke im Voraus!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Petermann,
      um eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot zu beantragen, wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Dominik

    Wie ist es mit BOS Fahrzeugen über 7,5t z.B. THW, Feuerwehr, BRK…. wenn diese KEINEN Einsatz Auftrag haben???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dominik,

      in der Regel gilt das Sonntagsfahrverbot nur dann nicht, wenn BOS-Fahrzeuge auch tatsächlich im Einsatz sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Christoph

    Hallo, am 3.oktober 2016 ist Tag der Deutschen Einheit und somit von 0-22 Uhr Lkw Fahrverbot. Ich müsste Sonntag Abend von 22-23 Uhr mit meinem Lkw nach Belgien fahren um dort montags zu entladen, darf ich das?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christoph,

      das Fahrverbot gilt bis Montag früh. Folgt ein Feiertag, dann gilt dieses auch bis zum nächsten Werktag. Sie dürfen also diese Fahrt nicht antreten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  30. Frank

    Moin Moin habe ein Geländewagen mitsubischi pick up l200 Zzg 3,5 t .ist versichert über Pkw .Darf ich an Sonntagen zu privaten Zwecken zB Zelten mit einen Anhänger 1,5 Tonnen auf deutsche Autobahnen fahren .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Frank,

      solange das Zugfahrzeug (Auto) nicht mehr als 7,5 t wiegt und keine LKW-Zulassung besitzt, gilt das Sonntagsfahrverbot nicht für Sie.

      Ihr Bußgeld-Info Team

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert