In der nachfolgenden Tabelle ist aufgelistet, welche Sanktionen überlicherweise für die Überschreitung der LKW-Höchstgeschwindigkeit veranschlagt werden. Die Werte sind aus dem offiziellen Bußgeldkatalog für LKW 2024 entnommen. Wie auch für andere Geschwindigkeitsüberschreitungen können ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und/oder hohe Bußgelder die Folge sein- alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Aktuelle Bußgelder außerorts:
Aktuelle Bußgelder innerorts:
Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung
FAQ: Geschwindigkeit für LKW<
Innerorts sind grundsätzlich nur 50 km/h erlaubt. Außerorts hängt es vom vom Gewicht und der Straße ab. Üblicherweise liegen die erlaubten Geschwindigkeiten zwischen 60 und 80 km/h. Klicken Sie hier, um in der Übersicht nachzusehen.
Ja. Beim Toleranzabzug wird nicht zwischen LKW und PKW unterschieden. Das heißt, dass auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem LKW ein solcher zu m Einsatz kommt.
LKW-Fahrer müssen für Tempoverstöße etwas tiefer in die Tasche greifen. Sie müssen mit Bußgeldern zwischen 30 und 800 Euro rechnen. Wann Sie wie viel zahlen müssen, erfahren Sie in den Tabellen mit einem Klick hier.
Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?
Tempolimits und Geschwindigkeitsüberschreitungen
Für LKW-Fahrer gehören enge Lieferpläne und strikte Terminbeschränkungen zum Alltag. Wer beim Fahren ständig „unter Strom“ steht, weil unbedingt ein Termin eingehalten werden muss, der kommt schnell in Versuchung, ein bisschen schneller als erlaubt zu fahren. Doch gerade bei derart großen Fahrzeugen kann dies besonders fatal sein: die Verdopplung der Geschwindigkeit eines LKW hat, wie bei anderen Fahrzeugen auch, eine vierfache Aufprallenergie zur Folge. Kommt es dann zum Unfall, sind die Schäden häufig verheerend.
Deswegen gilt: Sobald die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch nur um wenige Stundenkilometer überschritten wurde, drohen Bußgelder. Diese steigen parallel zur Geschwindigkeit an – je höher die Überschreitung, desto höher die Geldbuße. So wird sichergestellt, dass LKW-Fahrer, die nur versehentlich einige km/h zu schnell fahren, mit einem vergleichsweise kleinen Bußgeld davon kommen. Bei massiven Geschwindigkeitsverstößen, die nicht mehr durch ein Versehen erklärt werden können, sieht der Bußgeldkatalog allerdings äußerst strenge Strafen vor!
Anbei finden Sie eine Zusammenfassung zum Bußgeld für LKW-Fahrer, die zu schnell unterwegs waren. Zudem informieren wir Sie über zulässige Höchstgeschwindigkeiten bei verschiedenen Fahrzeugtypen und über Messmethoden bei der Geschwindigkeitsüberschreitung. Weiterhin ist Wissenswertes zum Bremsweg und den Gefahren bei einer Überschreitung der zulässigen LKW-Geschwindigkeit aufgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Der Bußgeldkatalog für die zulässige LKW-Geschwindigkeit sieht bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von bis zu 800 Euro vor! Zudem kommt es in der Regel zu einem höheren Bußgeld, wenn der LKW gefährliche Güter transportiert hat.
Überschreitung der LKW-Geschwindigkeit: Welche Strafen fallen an?
Welches Bußgeld für schnelle LKW-Fahrer anfällt und ob noch weitere Sanktionen folgen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Fand die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts oder innerorts statt? Innerorts sind logischerweise höhere Strafen zu erwarten, da hier anders als auf einer Autobahn wesentlich mehr Verkehrsaufkommen zu erwarten ist. Würde ein LKW einen aus einer einbiegenden Straße kommenden PKW schneiden, hätte dieser nur geringe Chancen auf ein Ausweichen. Das Risiko, nicht rechtzeitig bremsen zu können und ein anderes Fahrzeug zu erfassen, ist grundsätzlich höher als auf Autobahnen.
- Bei der Messung der Geschwindigkeit durch einen Blitzer wird laut Verkehrsrecht eine bestimmte Toleranz von meist drei Stundenkilometer abgezogen. Um die Geschwindigkeitsüberschreitung korrekt zu ermitteln, muss die Toleranz also herausgerechnet werden.
- Welches zulässige Gesamtgewicht hatte der LKW? Als Faustregel gilt: Je schwerer das Fahrzeug, desto langsamer sollte es fahren, um einem Bußgeldbescheid zu entgehen und nicht gegen die StVO zu verstoßen. Informationen zu Geschwindigkeitslimits für verschiedene Fahrzeugtypen finden Sie im folgenden Abschnitt.
Zulässige LKW-Höchstgeschwindigkeit laut StVO
- Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKWs 50 km/h, da – wie bereits angedeutet – eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts aufgrund des gedrängten Verkehrsaufkommens besonders gefährlich ist. Das Gesamtgewicht hat hier keinen Einfluss.
- die erlaubte LKW-Geschwindigkeit auf der Landstraße und die erlaubte LKW-Geschwindigkeit auf der Bundesstraße: Auf einspurigen Bundesstraßen bzw. einspurigen Landstraßen dürfen LKW laut StVO 80 km/h fahren – vorausgesetzt, das Gesamtgewicht des LKW liegt zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
- LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t dürfen auf Landstraßen und Bundesstraßen mit einer Spur allerdings nur 60 km/h fahren.
- die erlaubte LKW-Geschwindigkeit auf der Autobahn: In der Regel darf ein LKW auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 80 km/h fahren. Unter bestimmten Voraussetzungen, welche die Technik des Fahrzeugs betreffen, kann die LKW-Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen auch auf 100 km/h erhöht. Für die LKW-Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn kann daher keine generelle Angabe gemacht werden; also fahren Sie auf Kraftfahrstraßen lieber etwas langsamer, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren.
- Achtung: LKW-Fahrer haben – wie sämtliche andere Verkehrsteilnehmer – laut StVO die Pflicht, sich auf verschiedene Witterungsbedingungen einzustellen. Bei Glätte, Regen oder anderen erschwerten Bedingungen muss das Tempo auch unterhalb der eigentlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit gehalten werden. Ist die Sichtweite aufgrund von Nebel eingeschränkt, so wird die gesetzlich zulässige LKW-Geschwindigkeit grundsätzlich auf 50 km/h verringert.
Ein digitales Kontrollgerät dokumentiert die LKW-Geschwindigkeit
LKW verfügen oft über einen Geschwindigkeitsbegrenzer. LKW-Fahrer sollten aber vor allem bedenken, dass ein sogenanntes „digitales Kontrollgerät“ im Fahrzeug ihr Fahrverhalten dokumentiert. Dieses ist für alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht verpflichtend. Auch Omnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen mit solch einem Gerät ausgestattet sein.
Bei einer Kontrolle kann dann durch das Auslesen der durch das Kontrollgerät erfassten Daten eine Überschreitung der Geschwindigkeit angemahnt werden, die bereits eine Weile zurückliegt und zum vorherigen Zeitpunkt nicht unmittelbar erkannt wurde! Ein digitales Kontrollgerät muss für zwei Jahre aufbewahrt werden, es zeichnet mindestens 365 Tage auf, bevor die alten Daten wieder überschrieben werden. Zwar werden meistens nur die vorangegangenen fünfzehn Kalendertage überprüft, doch bei einem Verdachtsfall kann dieser Zeitraum auch ausgeweitet werden. Im Kontrollgerät wird dauerhaft jeglicher Geschwindigkeitsverstoß gespeichert, der länger als eine Minute andauerte. Eine sehr kurze Beschleunigung wird also meist nicht langfristig gespeichert, kann jedoch durch eine Radarfalle festgestellt und dann auch geahndet werden.
So lange werden die Daten auf dem Kontrollgerät gespeichert:
- Die Geschwindigkeit ist für den Zeitraum der letzten 24 Stunden vor der Auslesung des digitalen Kontrollgeräts für jede einzelne Sekunde dokumentiert.
- Bei länger zurückliegenden Geschwindigkeitsüberschreitungen des LKW-Fahrers sind dann nur noch tatsächliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mindestens einer Minute abgespeichert.
Wie berechnet sich der Bremsweg?
Je schneller ein LKW – oder ein Fahrzeug allgemein – fährt, desto länger ist sein Bremsweg. Wird nicht schnell genug gebremst, sind die Folgen denkbar schwerwiegend. Es gibt bestimmte Rechenformeln, mit denen sich der Bremsweg grob abschätzen lässt.
Bei der Ermittlung eines Bremsweges wird in den normalen Bremsweg und den Bremsweg bei einer Gefahrenbremsung unterschieden. Bei einer Gefahrenbremsung wird abrupter gebremst, und der Bremsweg ist kürzer. Bei einer normalen Abbremsung stoppen Fahrzeuge langsamer. Eine Einschätzung des Bremswegs in Metern erhalten Sie, indem Sie die Geschwindigkeit durch 10 teilen und anschließend mit sich selbst multiplizieren.
Beispiel: Sie sind im LKW mit 90 km/h unterwegs und möchten bremsen. Der Bremsweg wird dann ungefähr (90 km/h/10)² = 81 m sein.Der Anhalteweg ergibt sich aus der Addition von Bremsweg und Reaktionsweg. Der Reaktionsweg wiederum berechnet sich durch die Geschwindigkeit, die Sie durch 10 teilen und mit 3 multiplizieren.
In oben genannten Beispiel ist der Reaktionswert also (90 km/h/10)*3 = 27 m. Der Reaktionsweg von 27 m plus der Bremsweg von 81 m ergibt also einen Anhaltewert von 108 m, bis der LKW vollständig steht!
Sie können zwar davon ausgehen, dass eine schnellere Bremsung möglich ist; im obigen Beispiel ist ein sehr langsamer Bremsung berechnet worden, und eine Gefahrenbremsung erfolgt je nach Reaktionszeit und Wucht der Abbremsung bedeutend schneller. Doch bestimmte Faktoren können den Bremsweg zusätzlich beeinflussen und ggf. auch verlängern: z.B. Glatteis, Schneeglätte, Nässe oder eine Fahrbahn, die bergab führt. Deswegen sollten Sie eine angemessene Geschwindigkeit wählen, so dass Sie zu jedem Zeitpunkt rechtzeitig abbremsen können – so zum Beispiel, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst. Auch die Einhaltung des vorgeschriebenen LKW-Abstands ist ein wichtiges Mittel zur Unfallprävention.
Verkehrssicherheit wird durch zu hohe LKW-Geschwindigkeit beeinträchtigt
Wenn Sie die Bußgelder bei der Geschwindigkeitsüberschreitung eines LKW mit denen von einem PKW vergleichen, lassen sich Unterschiede feststellen. Während ein PKW-Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 26 – 30 km/h ein Bußgeld von 180 Euro erhält sowie ein Punkt in Flensburg im Bußgeldbescheid ausgewiesen wird, führt bei einem LKW-Fahrer eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 – 30 km/h laut Bußgeldkatalog zu einem Bußgeld von 235 Euro, 2 Punkten in Flensburg und ebenfalls zu einem Monat Fahrverbot!
Dies kann existenzbedrohend sein – ein Berufskraftfahrer ohne Führerschein kann keine Aufträge aufnehmen und in der Zeit des Fahrverbots kein Geld verdienen. Unter Umständen kann er seinen Job sogar ganz verlieren. Unter Berücksichtigung dieses Tatsache wirkt es doppelt unfair, dass die Sanktionen im Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer höher sind als die von PKW-Fahrern. Warum ist der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeit von PKW anders? Es gibt gute Gründe, welche die höheren Strafen für LKW-Fahrer rechtfertigen. Ein LKW, der zu schnell fährt, ist ein besonders großes Verkehrsrisiko, allein aufgrund seiner großen Masse. Folgende Probleme bringt eine Geschwindigkeitsüberschreitung LKW mit sich:
- Der Bremsweg wird durch Beschleunigung länger, die Möglichkeit, rechtzeitig zu bremsen, ist nicht mehr gegeben.
- Ist der LKW nicht optimal beladen, so könnten sich bei zu hoher Geschwindigkeit einzelne Teile der Ladung verselbstständigen und zum gefährlichen Geschoss werden. Unabhängig davon sind Ladungssicherung und Vorkehrungen gegen Überladung natürlich weitere Punkte, die zur Verkehrssicherheit beitragen.
- Fährt ein LKW mit zu hoher Geschwindigkeit durch eine Kurve, so könnte das Kfz ins Schleudern geraten.
- Eine Gefahr stellt auch folgendes Szenario da: Die Reifen sind abgefahren und gleichzeitig wird die Geschwindigkeit überschritten – ein Spiel mit dem Feuer! Auch Faktoren wie Glätte oder Schnee sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung doppelt gefährlich.
- Kurz gesagt: eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem LKW stellt ein unberechenbares Risiko dar, auf das Sie sich nicht einlassen sollten. Die Strafen in der Bußgeldtabelle Geschwindigkeit sind aufgrund der vielfältigen Gefahren, die sich aus einer Geschwindigkeitsüberschreitung ergeben, so hoch gewählt.
Die Höchstgeschwindigkeit darf niemals überschritten werden, auch wenn Sie gerade Eile haben. Wenn Sie beruflich als LKW-Fahrer unterwegs sind und Ihr Auftraggeber Sie stets dazu drängt, schneller zu fahren als erlaubt, dann weisen Sie Ihn darauf hin, dass im Kontrollgerät auch die Geschwindigkeit überprüft wird und so eine engmaschige Kontrolle der Geschwindigkeit möglich ist. Termindruck ist keine Entschuldigung für Überschreitungen der zulässigen LKW-Geschwindigkeit! Auch wenn Sie außerorts freie Bahn haben, ein Blitzer kann Sie dennoch schnell erwischen.
Durch die hohen Bußgelder, die der Bußgeldkatalog vorsieht, soll eine Wiederholung einer solchen Ordnungswidrigkeit unterbunden werden. Wer einmal mehrere hundert Euro Bußgeld zahlen musste, wird zukünftig wohl besonders vorsichtig fahren. Zudem führt die Ansammlung von acht Punkten auf dem Flensburger Punkte-Konto zu einem Führerscheinentzug und damit sogar zu dauerhaftem Fahrverbot – ob wegen Geschwindigkeit oder anderen Delikten. Diese Maßregelungen sollen sämtliche Verkehrsteilnehmer dazu anhalten, besonderen Wert auf korrekte Fahrweise zu legen und somit schwerwiegende Verkehrsverstöße zu vermeiden .
Toleranz bei der Messung der Geschwindigkeit wird abgezogen
Damit das Bußgeld auch verhängt werden kann, werden durch verschiedene Messgeräte Kontrollen der Geschwindigkeit vorgenommen. Bei der Messung der Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Fahrzeugs können jedoch Ungenauigkeiten auftreten. Deswegen wird in der Regel stets ein Toleranzwert von der ermittelten Geschwindigkeit abgezogen. Dieser Toleranzwert unterscheidet sich je nach Art des Messgeräts. Bei dem Gerät „ProViDa“ beispielsweise wird ein Toleranzabzug von bis zu 15 Prozent vorgenommen. Normalerweise gilt aber für ortsfeste Anlagen, Starenkästen, Laserpistolen und Radarmessgeräte:
- Ist die ermittelte LKW-Geschwindigkeit unter 100 km/h, so werden von der ermittelten LKW-Geschwindigkeit nochmals 3 km abgezogen.
- Ist die ermittelte LKW-Geschwindigkeit über 100 km/h, so werden von der ermittelten LKW-Geschwindigkeit nochmals 3 Prozent abgezogen.
Haloo
Mein Mann erhielt eine Nachricht, dass in Langgons, A45, Ri. Dortmund, 182.100 km als LKW-Fahrer, der die Höchstgeschwindigkeit außerhalb der bebauten Gebiete um 22 km / h überschritt.
Was können wir mit einer Geldstrafe und einer Aussetzung der Genehmigung für einen Monat erwarten?
Grüße
Hallo habe eine Frage. Ein Kollege von mir wurde mit dem LKW in einer 60er Zone mit 90 geblitzt. Da er schon eine verlängerte Probezeit hat sind wir Ratlos wie sich das mit einem möglichen Fahrverbot verhält? Kann uns da jemand weiter helfen?
MfG
ps: Verlängerung der Probezeit entstand durch einen Unfall wo die Vorfahrt genommen wurde.
Wurde 2 Mal im Monat geblitzt mit 40 to Lkw 16 u.17 Std/km zu schnell bussgeld 70 bzw. 80 euro und je 1 Punkt Frage: kann noch Fahrverbot kommen
Hallo Kurt,
ganz ausgeschlossen ist das zwar nicht, aber wäre ein Fahrverbot in Frage gekommen, dann wären Sie hierüber eigentlich schon in Ihrem Bußgeldbescheid informiert wurden.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Moin,machen die Leuchtbalken mit 100 km/h die Verkehrsschilder mit 60 km/h auf der BAB ungültig?Uwe
Hallo Uwe,
da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, können wir nur Vermutungen anstellen. Tatsächlich gibt es auf der Autobahn Leuchtschilder, die die Geschwidnigkeit je nach Verkehrsaufkommen regeln. Die gesetzlichen Begrenzungen für Lkw bleiden allerdings in der Regel bestehen. Wenden Sie sich für eine genaue Einschätzung an die zuständigen Behörden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
mir wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten zu haben. Angegeben ist: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 39 StVO; § 24 StVG; 11.1.4 BKat
Das betreffende Fahrzeug ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500KG ohne Anhänger.
Ich zweifel gerade an der Bewertung der ermittelnden Verkehrsbehörde, da diese mich mit dem Fahrzeug ja als LKW einstufen. Ist diese Einstufung so richtig? Es macht für mich ja einen Unterschied ob ich dafür 80,00€ bezahlen muss und einen Punkt bekomme, oder ob ich ein Verwarngeld in Höhe von 35,00€ bezahlen muss.
Hallo Markus,
in der Regel sollte die Verkehrsbehörde wissen, unter welcher Kategorie Fahrzeuge einzuordnen sind. Falls Sie Einspruch einlegen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann die Situation am besten beurteilen und Sie bezüglich der Vorgehensweise beraten.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Guten Tag. Ich wurde mit einem Sonder KFZ geblitzt, nach Abzug der Toleranz 16 Km/h zu schnell. Das Amt sieht in dem Fahrzeug einen LKW und legte 80 € und einen Punkt fest. Ich jedoch erhob Einspruch. Bergündung: Das KFZ ist zugelassen als „Sonder KFZ zur Pannenhilfe“, zusätzlich eine Einstufung im Fahrzeugschein als Unfall und Pannenhilfs KFZ nach § 52 STVZO. Das Fahrzeug ist nicht gedrosselt und darf daher schneller als die für LKW maximal erlaubten 80 Km/h fahren, dies ist ebenfalls eingetragen. Ich führe außerdem schriftliche Bestätigungen der BAG und des Gewerbeaufsichtsamtes mit, daß das Fahrzeug innerhalb eines Umkreises von 100 Km vom tatsächlichen Standort weder der Mautpflicht noch der Aufzeichnungspflicht ( Fahrerkartenpflicht) unterliegt. Auch gelten für das KFZ keine Fahrverbote an Sonn und Feiertagen sowie das Ferienfahrverbot an Wochenenden,
Das Amt hat meinen Widerspruch zurückgewiesen und sieht in dem KFZ einen LKW. Nun habe ich eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten. Frage: Wer hat Recht und lohnt sich der Gang zum Anwalt bzw. Gericht?
Mit freundlichen Grüßen
Holger V.
Hallo Holger,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Bussgeld-Info Team