Der Bußgeldkatalog für das Motorrad: Gelten hier andere Regeln?

Es gibt zwar keinen separaten Bußgeldkatalog für das Motorrad, dennoch haben wir in der folgenden Bußgeldtabelle einen Auszug mit häufigen Verstößen, die mit einem Kraftrad begangen werden können, für Sie zusammengestellt. So wissen Zweirad- und PKW-Fahrer gleichermaßen, was die Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Motorrad vorschreibt und in welchen Situationen ein ordnungswidriges Handeln vorliegt.

Aktuelle Bußgelder:

Ver­stoßGeld­bußeIn der Pro­be­zeitPun­kteFahr­ver­bot
Frei­hän­dig ge­fahren5 Eu­ro
An ein an­de­res Fahr­zeug an­ge­hängt5 Eu­ro
Ei­nen Bei­fah­rer auf dem Motor­rad mit­ge­nom­men, das kein vor­schrifts­mäßi­ges Halt­esys­tem auf­wies5 Eu­ro
Ei­nen Bei­fah­rer auf dem Motor­rad mit­ge­nom­men, das kei­nen be­son­de­ren Sitz auf­wies5 Eu­ro
Oh­ne Ab­blend- o­der Tag­fahr­licht ge­fah­ren10 Eu­ro
Oh­ne (ge­eigne­ten) Helm ge­fah­ren15 Eu­ro
Auf dem Hinter­rad ge­fahren50 Eu­ro
Ein Kind auf dem Motor­rad mit­ge­nom­men, das kei­nen Helm trug60 Eu­roB-Ver­stoß1
Meh­rere Kin­der auf dem Motor­rad mit­ge­nom­men, die kei­nen Helm tru­gen70 Eu­roB-Ver­stoß1
Ein Kind unter 7 Jah­ren auf dem Motor­rad mit­ge­nom­men und kei­nen ent­sprech­en­den Sitz bzw. Schutz für die Fü­ße an­ge­bracht5 Eu­ro
Oh­ne Betriebs­erlaub­nis ge­fah­ren (u. U. er­füllt, wenn neue Tei­le nicht ein­ge­tra­gen wur­den)50 Eu­ro
... da­bei die Um­welt be­einträch­tigt90 Eu­ro
... da­bei die Ver­kehrs­sicher­heit be­ein­träch­tigt90 Eu­ro1
Durch einen Stau hin­durch­schlän­geln (rechts ü­ber­ho­len) in­ner­orts30 Eu­ro
Durch einen Stau hin­durch­schlän­geln (rechts ü­ber­ho­len) au­ßer­orts100 Eu­roA-Ver­stoß1
... mit Ge­fähr­dung120 Eu­roA-Ver­stoß1
... Un­fall ver­ur­sacht145 Eu­roA-Ver­stoß1
Eine Rettungs­gasse unrechtmäßig genutzt240 Eu­ro21
... mit Be­hinde­rung280 Eu­ro21
... mit Ge­fähr­dung300 Eu­ro21
... mit Sach­beschä­digung320 Eu­ro21
Motor­rad auf ei­nem Geh­weg ge­parkt55 Eu­ro
... mit Be­hinde­rung70 Eu­ro1
Den Seiten­streifen be­nutzt, um schnel­ler voran­zukom­men75 Eu­ro1
... mit Ge­fähr­dung90 Eu­ro1
Ein schnel­leres Kraft- oder Klein­kraftrad ge­nutzt als durch die je­weilige Fahr­erlaub­nis zuläs­sig wäre (Straf­tatbe­stand: Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis)Geld- oder Frei­heits­strafe bis zu ei­nem JahrA-Ver­stoß2 oder 3

Spezifische Informationen zum Thema Motorrad

Das Motorrad: Vorschriften der StVO rund um motorisierte Zweiräder

FAQ: Bußgeldkatalog fürs Motorrad

Gibt es einen extra Bußgeldkatalog für das Motorrad?

Nein, der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist für Fahrzeuge aller Art anwendbar. Wir haben aber einige Bußgelder, welche Sie bei einem Verstoß mit dem Motorrad zu erwarten haben, für Sie zusammengefasst.

Was ist mit dem Motorrad verboten?

Sie dürfen beispielsweise nicht freihändig, auf dem Hinterrad oder durch einen Stau hindurchfahren. Zudem ist ein Helm Pflicht. Verbauen Sie Teile an ihrem Zweirad, die nicht ordnungsgemäß eingetragen wurden, kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Schreibt die Straßenverkehrsordnung auf dem Motorrad einen Helm vor?

Ja, ein Helm auf dem Motorrad ist Pflicht. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Kopfbedeckung mit dem ECE-Prüfzeichen 22-05 besitzen. Diese gelten als geeignet.

Welche Vorschriften gelten auf dem Motorrad?
Welche Vorschriften gelten auf dem Motorrad?

Jeder, der in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich an die Verkehrsregeln zu halten. Diese sind hierzulande in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Wer gegen diese verstößt, hat bestimme Sanktionen zu erwarten. Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den aktuell geltenden Bußgeldkatalog.

Auf dem Motorrad sind die Regeln gewiss nicht außer Kraft gesetzt. Dennoch besteht zuweilen ein angespanntes Verhältnis zwischen Auto- und Motorradfahrern. Halten sich beide Seiten an alle gängigen Vorschriften, sollte es in der Regel nicht zu Schwierigkeiten kommen. In diesem Ratgeber finden Sie einige wichtige Regeln für Motorradfahrer sowie die Sanktionierung von bestimmten Verstößen.

Gibt es besondere Motorrad-Verkehrszeichen?

Das Verkehrszeichen, das ein Motorrad und ein Auto zeigt, verbietet die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge.
Das Verkehrszeichen, das ein Motorrad und ein Auto zeigt, verbietet die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge.

Viele Straßenverkehrsteilnehmer kennen ein Verkehrszeichen mit einem Motorrad und einem Auto darauf. Dieses bezieht sich also nicht ausschließlich auf die motorisierten Zweiräder. Das Verkehrszeichen 260 verbietet es, in eine Straße mit einem Kraftrad- oder -fahrzeug zu fahren. Das gilt für alle mehrspurigen Fahrzeuge sowie für Kleinkrafträder und Mofas. Beiwagen sind auch nicht erlaubt. Der Bußgeldkatalog für das Motorrad sieht für so einen Verstoß 20 Euro Verwarnungsgeld vor.

Ein Verkehrsschild, das Sie in der Regel eher selten vorfinden, ist das Zeichen Nr. 255 – Verbot für Krafträder. Wie der Name bereits vermuten lässt, dürfen Sie solche Zonen nicht mit einem Kraftrad befahren. Auch hier sind selbst Mofas ausgeschlossen. Ein Beiwagen ist ebenso verboten. Die Geldbuße liegt auch bei 20 Euro.

Die Helmpflicht gilt nicht nur für die ganz schnellen Untersätze

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

(§ 21 a StVO)

Das schreibt die Straßenverkehrsordnung so vor. Die allermeisten Biker müssen nicht erst in den Bußgeldkatalog für das Motorrad schauen, um zu wissen, dass ein Helm Pflicht ist. Was aber einige und vor allem junge Fahrer nicht wissen: Selbst auf dem Mofa kann eine Helmpflicht gelten.

Denn diese wird ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Jugendliche, welche das 15. Lebensjahr erreicht haben, dürfen mit einer Mofa-Prüfbescheinigung Zweiräder fahren, die bedingt durch deren Bauart nicht schneller als 25 km/h sein können und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreiten. Ist das Fahrzeug also zwischen 20 und 25 km/h schnell, ist während der Fahrt ein Helm zu tragen.

Sind sogenannte Braincaps auch zulässig?

Im Bußgeldkatalog für das Motorrad findet sich ein Verstoß (TBNR.: 121178), der da lautet

Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm

StVO: Auf dem Motorrad ist ein  geeigneter Helm zu tragen. Braincaps gehören nicht dazu.
StVO: Auf dem Motorrad ist ein geeigneter Helm zu tragen. Braincaps sind nicht zulässig.

Da stellt sich schnell die Frage, welche Schutzhelme denn als geeignet angesehen werden können. Unter Motorradfahrern sind sogenannte Braincaps oft beliebt. Diese sehr schmalen Helme bedecken nicht wie die standardmäßigen Helme den Großteil des Kopfes, sondern nur etwas mehr als den oberen Teil.

Die Braincaps schützen im Ernstfall weder vor schweren Kopfverletzungen, noch sind sie laut StVO geeignete Helme. Sie sind daher verboten. Der Bußgeldkatalog für das Motorrad sieht für einen nicht vorhandenen oder nicht geeigneten Helm 15 Euro Bußgeld vor. Sollte dann ein Unfall geschehen, riskieren Motorradfahrer unter Umständen ihr Leben.

Zwar sind Helme mit dem Prüfzeichen ECE 22-05 (oder auch ECE 22-04) keine Pflicht – in der Regel sind Sie aber auf der sprichwörtlich sicheren Seite, wenn Sie sich für so einen Kopfschutz entscheiden. Ein Motorradhelm nach ECE 05 wird unter anderem auf folgende Punkte getestet:

  • Stoßdämpfung an einzelnen Punkten des Helms bei einem Sturz
  • Abstreiftest
  • Stabilität des Visiers
  • Belastbarkeit des Kinnriemens und des Verschlusses

Gegen die StVO mit dem Motorrad verstoßen: Welche Strafen kommen auf mich zu?

Der Bußgeldkatalog sieht ganz unterschiedliche Sanktionen vor, sollten Sie Zuwiderhandlungen begehen. Meist drohen Bußgelder, für manche Verstöße sind auch Punkte in Flensburg möglich. Der Bußgeldtabelle, die einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog für das Motorrad darstellt, können Sie beispielsweise entnehmen, dass 10 Euro Verwarngeld fällig werden, sollten Sie ohne Licht auf dem Zweirad unterwegs sein.

Motorrad aufrüsten: Strafen drohen, wenn Sie neue Teile nicht vom TÜV eintragen lassen.
Motorrad aufrüsten: Strafen drohen, wenn Sie neue Teile nicht vom TÜV eintragen lassen.

Für freihändiges Fahren sind es lediglich 5 Euro. Anders sieht die Lage aus, wenn Sie nur auf dem Hinterrad fahren. Hier setzt der Motorrad-Bußgeldkatalog bereits 50 Euro an, weil im Regelfall von einer Gefährdung ausgegangen wird.

Viele Hobby-Schrauber tunen ihr Gefährt gern mit einem breiteren Lenker, besonders dicken oder dünnen Reifen oder einen lauten Auspuff.

Allerdings droht ein Bußgeld, wenn Sie Motorrad-Teile austauschen oder Erweiterungen anbringen und diese nicht vom TÜV eintragen lassen. Hier kann unter Umständen sogar die Betriebserlaubnis erlöschen. Das Regelbußgeld beträgt 50 Euro, sollten Sie das Gefährt trotzdem weiter nutzen.

Übrigens gilt es nicht mehr als Ordnungswidrigkeit (OWi), wenn Sie ein Motorrad fahren, das Sie mit Ihrer bestehenden Fahrerlaubnis eigentlich nicht führen dürften. Wer beispielsweise nur einen A2-Führerschein besitzt, also zweirädrige Fahrzeuge bis 35 kW führen darf und sich ein Gefährt nimmt, das schneller fahren kann, begeht eine Straftat im Straßenverkehr. Die Strafe finden Sie dann nicht mehr im Bußgeldkatalog für das Motorrad, sondern im Strafgesetzbuch oder im Straßenverkehrsgesetz. In § 21 sieht dieses eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr für das Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, das Sie damit erfüllen.

Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog für das Motorrad zeigt: Das Hindurchschlängeln durch einen Stau kann teuer werden.
Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog für das Motorrad zeigt: Das Hindurchschlängeln durch einen Stau kann teuer werden.

Eine weitere beliebte OWi unter Motorradfahrern ist das Hindurchschlängeln durch einen Stau. Die meisten Autofahrer ärgert das, auch wenn sie womöglich genauso handeln würden, hätten sie die Möglichkeit dazu. Doch unabhängig davon, ob so ein Verhalten andere Straßenverkehrsteilnehmer verärgert – verboten ist es allemal.

Der Bußgeldkatalog für das Motorrad sieht zwar keinen Verstoß á la „Sie schlängelten sich durch einen Stau“ vor, aber für das verbotene Rechtsüberholen können Sie zur Verantwortung gezogen werden. Auf einer Autobahn beispielsweise droht dafür eine Regelgeldbuße von 100 Euro und außerdem ein Punkt in Flensburg. Der entsprechende Bußgeldbescheid lässt dann unter Umständen nicht lange auf sich warten. Das unrechtmäßige Nutzen einer Rettungsgasse wird zudem mit einem Bußgeld ab 240 Euro und mit einem Monat Fahrverbot sanktioniert.

Die in der Fahrschule oft gepredigte gegenseitige Rücksichtnahme sollte sowohl von Auto-, als auch von Motorradfahrer beachtet werden, um eine allzeit sichere Fahrt zu fördern.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

6 Kommentare zu “Der Bußgeldkatalog für das Motorrad: Gelten hier andere Regeln?

  1. Bobcats

    hallo. ich halte mich kurz. weiss jeman die strafen wenn ich mit 125cc auf erstrangigen freilandstraßen oder autobahn fahre?

  2. Thomas P

    Hi
    Darf man auf dem Koffer einer Harley einen Klappspaten befestigen? Wir fahren öfter zum Camping und hätten schon öfter einen gebraucht.
    Danke im Voraus
    mfg
    Thomas

  3. Amy

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin 52 Jahre jung😅, ich habe 35 Jahre lang PKW Führerschein mit AM.(07.1985)
    Ich möchte NUR A2 motorradführerschein absolvieren , aber leider ich komme nicht klar mit dem neue Gesetz..
    Muss ich doch Theorie Prüfung machen, (wieder Schule gehen) oder ist „genug“ praktische fahrprüfung.
    Für mich sehr wichtig ist Wissen. Ich liebe motorradfahren mit mein Mann, aber ich möchte selbe erleben diese Abenteuer,und möglicherweise nicht nur im Inland, aber ohne A2 Führerschein geht es nicht.
    Ich hoffe, in meinem Leben einmal Glück zu haben und kann ich schnell wie möglich meine A2 Führerschein machen.
    Mfg Amy

    1. Ernst

      Hallo Amy,

      vielleicht hast du es jetzt schon gemacht, aber du musst beide, also eine Theorie- und eine Praxisprüfung bestehen.
      Der Theorieteil ist bei der Kraftrad-Führerscheinausbildung verkürzt, weil du den der Klasse 3 (oder äquivalent) bereits besitzt.

      Quelle: Ich habe im Jahr 2020 nach über 20 Jahren den Führerschein der Klasse A nachgeholt.

  4. Nino Rümer

    Halu haben Rad kauputt= warum

  5. Rainer

    Hallo,

    habe eine Frage:
    Ich fahre ein neues Motorradgespann (Ural Bj 2018 ) ,es ist aber keine Nebelschlußleuchte vorhanden,aber nach der oben aufgeführten Erklärung müßte das doch sein,oder ?Wie verhält es sich hierbei ?

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