Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
ich hatte ein a verstoß dann hab ich ein aufbauseminar absolviert das war 2014 november oktober ungefähr jetzt habe ich vor 1 monat wieder ein a verstoß gehabt und habe aber keine verwarnung bekommen und jetzt letzte woche habr ich noch ein a verstoß begangen . womit musd ich rechnen bin ich auf der stufe 2 oder 3 ?
Hallo Hasan,
ein Geschwindigkeitsverstoß ist immer ein A-Verstoß. Er zieht allerdings erst Probezeitmaßnahmen nach sich, über 20 km/h. Sie müssten sich derzeit jedoch bereits in der verlängerten Probezeit befinden, wenn Sie bereits einen A-Verstoß mit Aufbauseminar absolvierten. Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine kostenpflichtige Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung nach sich, ein zweiter A-Verstoß bereits den Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich hätte eine Frage. Ich habe mein Führeschein im Juli 2013 gekriegt. Nach zwei Montaten bin ich leider über Rot gefahren gefahren (länger als 1sekunde). Ich musste Aufbauseminar machen hab das auch gemacht. Dann habe ich noch dazu, FREIWILLIG die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung gemacht, obwohl ich eigentlich gar nicht empfohlen würde. Nachdem Rotfahren ist ja nicht passiert, ich habe es nur gemacht um die Punkte abzubauen. Jetzt wurde ich geblitzt wo 50kmh erlaub sind mit 79kmh. Was erwartet mich jetzt? Werde ich jetzt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen? Ich habe ja sie schon beim ersten verstoß gemacht um die punkte abzubauen
Hallo Karl,
zum Punkte-Abbauen ist das Fahreignungsseminar zu absolvieren. Dieses Seminar ist von der verkehrspsychologischen Beratung zu unterscheiden, die bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit empfohlen wird. Mit dem neuen Geschwindigkeitsverstoß haben Sie erneut einen A-Verstoß begangen. Bei einen einmaligen A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht nun eine kostenpflichtige Verwarnung und es wird Ihnen die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, also ich Hab 1 A Verstoß hinter mir und aufbauseminar gemacht….Danach wurde ich nochmal geblizt mit 41kmh zu schnell dabei habe ich eine Empfehlung für ein mpu bekommen (am ca 3 November 2016) jetzt heute wurde ich wieder geblizt (9.11.16) dies war aber alles mit Sicherheit unter 21 kmh ca max 15 kmh zu schnell… Was droht mir nun?
Hallo Rene F.,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird in der Regel erst ab über 20 km/h zu schnell mit Probezeitmaßnahmen sanktioniert.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich nehme derzeit an einem Aufbauseminar teil. Dies habe ich mir verdient, weil ich nach 1 1/2 Jahren meiner Probezeit mit 21km/h zu schnell gelibtzt wurde.
Heute morgen habe ich eine Sitzung des ASF fast verschlafen. Da ich derzeit im Urlaub bin, habe ich meinen Wecker noch nicht um 1 Stunde verstellt.
Jedenfalls bin ich schnellst möglich los gefahren um es noch pünktlich zu diesem zu schaffen (das ASF ist nunmal sehr wichtig).
Ich fahre also über die Autobahn mit knapp 180km/h (keine Begrezung) und komme auf eine Baustelle zu.
In der „Entschleunigungszone“ bremse ich von 180km/h auf 100 und anschließen auf 80 ab.
Leider ist mir dies nicht zeitlich gelungen und ich wurde kurz nach dem 80er Schild geblitzt.
Ich kann nicht sagen wie viel zu schnell ich war. Es könnte zwischen 50-90 Km/h DRÜBER gewesen sein.
Sprich 130-160Km/h.
Dazu muss ich anmerken, dass direkt hinter mir ein PKW „gedrängelt“ hat.
Er hat 100% nicht den Sicherheitsabstand eingehalten und ist nach dem ich auf 80km/h abgebremst habe und rechts rüber gefahren bin, an mir vorbei gezogen.
Womit muss ich jetzt rechnen ?
Ich bin noch IM ASF.
Der Fahrer hinter mir hat mir nicht wirklich eine Wahl gelassen. (auch wenn mich die Schuld genauso trifft,da ich nicht vorausschauend genug gefahren bin)
Werden das jetzt 600€ + 4 Punkte + 2Monate Fahrverbot sein?
Sollte ich mich vielleicht auf den Fahrer berufen und Einspruch einlegen?
Was bedeutet das für das ASF und die Probezeit?
Ich bin leider beruflich auf meinen Führerschein angewiesen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim B.
Hallo Tim,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 41 bis 50 km/h können ein Bßgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot folgen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h läge die Strafe bei 600 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot.
Die Probezeit verlängert sich in der Regel schon nach dem ersten Verstoß, für den ein Aufbauseminar angeodnet wurde, um zwei weitere Jahre.
Inwieweit sich ein Widerpsruch lohnt, kann Ihnen im Rahmen einer anwaltlichen Beratung erläutert werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Im Falle das innerorts statt 50 km/h
100km/h gefahren wurde in der Probezeit…
Mit welchem Maßnahmen muss ich genau rechnen
Danke im Voraus
Liebe Grüße
Hallo Silke,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 41 bis 50 km/h innerorts können ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot folgen. Zudem sind auch eine Porbezeitverlängerung um zwei weitere Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars möglich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich habe meinen Führerschein schon seit 3 Jahren einen aufbauseminar wegen zu schnelles fahren über 21 kmh habe ich schon hinter mir dann eine Verwarnung wegen rotampelverstoß und dann ein verstoß wegen steßenrennen mir wurde mein führerschein entzogen und nach der Sperrfrist ohne eine Mpu gemacht zuhaben zurück gegeben natürlich habe ich alle strafen bezahlt usw. Jetzt wurde ich kurz vor Ende meiner probezeit nochmal Geblitzt mit 21 kmh zu schnell denke ich das Auto ist auf mein Papa zugelassen, könnte ich bei Der Zeugenaussage mein Papas Name geben bzw wenns nicht klappt was kommt auf mich zu ? ich bin auf mein führerschein angewiesen wegen mein Arbeit mfg okan
Hallo Orkan,
einen anderen Fahrer anzugeben ist nicht anzuraten, zumal Sie vermutlich auf dem Blitzerfoto zu erkennen sein werden. Andernfalls könnte Ihnen auch der Betrug vorgeworfen werden, wenn die Behörden dahinter kommen.
In jedem Falle folgt vermutlich eine Probezeitverlängerung und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ein Freund hatte heute die folgende Situation erlebt: bei einer rechts-vor-links-Straße stand auf der Vorfahrtstrasse ein Auto. Mein Freund hatte gewartet, da dieses Auto vorfahrt hat. Von vorne kamen aber zwei Autos, wodurch das rechts stehende Auto nicht los fahren konnte. Deswegen wollte er einfach weiter fahren, da der Abstand zwischen den zwei kommenden Autos zu gering war, damit das Auto auf der Vorfahrtstrasse los fahren konnte. Als er zum fahren ansetze, setzte auch das rechts stehende Auto an. Es kam aber zu keinem Unfall. Was kann auf ihn alles zukommen?
Hallo Mark,
bei Missachtung der Vorfahrt mit gleichzeitiger Behinderung des Vorfahrtberechtigten kann ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro folgen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich hatte vor 3 Jahren eine Nachschulung wegen einer Roten Ampel, diese Nachschulung wurde beendet.
Auch vor 3 Jahren wurde ich auf der Autobahn mit 145 km/h geblitzt bei 120 erlaubt. – 1 Punkt + 93€.
Heute wurde ich in einer 50er Zone mit 75 km/h angehalten (Kulanz -3km/h = 72 km/h)
Ich habe Nie eine Einladung zu einem Test bekommen.
Probezeit läuft noch bis zum 22.2.2016.
Ich war über 3 Jahre nicht auffällig.
Wie schaut es jetzt mit dem Führerschein aus, ist der weg? Oder bekomm ich noch die Einladung erst?
Hallo Chris,
bei einem erneuten A-Verstoß – hier Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und mehr – in der verlängerten Probezeit kann es zu einer kostenpflichtigen Verwarnung kommen. Zudem kann die Teilnahme an einer verkehrspsychologische Beratung empfohlen werden. Der Verlust der Fahrerlaubnis droht in der Regel erst bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bussgeld – Info Team,
Ich habe letzte Woche einen Auffahr Unfall verursacht.
Ich selber habe keinen Schaden, der andere hat rein optisch auch keinen Schaden bis auf ein verdelltes Nummernschild.
Da ich an dem Abend davor noch auf einem Geburtstag war wurden durch Pusten 0,44Promille festgestellt…
(Bluttentnahme ca 1,5h später, ich kenne das Resultat noch nicht)
Ich bin ca im 18ten Monat der Probezeit.
Mit was muss ich rechnen?
Wird mein Führerschein erstmal weg sein?
Gibt es Möglichkeiten einen Entzug zu umgehen? Ich bin beruflich sehr auf meien Führerschein angewiesen…
Vielen Dank im Voraus
Hallo Lau,
das Fahren unter Alkoholeinfluss wird mit einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger bestraft. Es handelt sich hier um einen A-Verstoß, der auch eine Probezeitverlängerung nach sich zieht. Es müssen zudem 250 Euro gezahlt werden und es gibt einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot ist optional, dies liegt in der Entscheidungsgewalt der Behörden und hängt von Einzelfall ab.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin heute morgen geblitzt worden. Ich bin 16 und noch in der Probezeit (A1). Ich bin mir nicht ganz sicher, wie viel zu schnell ich war aber in der 50er zone hatte ich wohl an die 70 drauf. Meine Frage ist, wie viel Toleranz vom Tacho und dem Messgerät ausgeht? Also ob eine Nachprüfung etc. ansteht
Lg Jonas
Hallo Jonas B.,
die Toleranz beträgt 3 km/h. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird in der Regel erst ab 20 km/h drüber mit Probezeitmaßnahmen wie der Probezeitverlängerung und dem Aufbauseminar sanktioniert. Jugendliche dürfen mit 16 Jahren jedoch nur ein Fahrzeug fahren, das bauartbedingt nur maximal 45 km/h fährt. Es ist also möglich, dass es zu einer Nachprüfung kommt – das entscheiden die Behörden im Einzelfall.
Ihr Bussgeld-Info Team
Sehr geehrtes Team,
heute bekam ich ein nettes Foto von der Polizei zugeschickt.
Auf diesem Foto bin ich mit 146kmh (bei erlaubten 120kmh außerorts) zu sehen.
Es handelt sich um ein Firmenwagen und nun geht es um die Fahrerermittlung.
Ich befinde mich noch in der Probezeit, dies ist mein erstes Vergehen.
Womit habe ich zu rechnen? Sie haben nach Abzug von Tolleranz eine erhöhte Geschwindigkeit von 21kmh festgestellt.
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo Jerome K.,
bei der Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß, der die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar nach sich zieht. Firmen erhalten in der Regel einen Zeugenfragebogen, auf dem Sie den eigentlichen Fahrer angeben. Ist dann der Fahrer ermittelt, so bekommt er den Bußgeldbescheid.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
ich hatte einen kleinen Unfall beim Ausparken und bin gegen ein anderes Parkendes Auto gefahren.
Habe dann bei der Polizei 35 Euro Bußgeld bezahlt. Nun meine frage muss ich mit einer Verlängerung meiner Probezeit rechnen ?
Hallo Britta,
in der Regel sollte hier noch keine Probezeitverlängerung zu erwarten sein. Bei einem Unfall kommt es immer darauf an, welche Ursache zum Unfall führte. Es ist ratsam, den Bescheid vom Amt abzuwarten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bussgeld Info Team,
ich habe nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 kmh ein Aufbauseminar absolviert, Einige Wochen später verursachte ich einen Unfall bei dem ich einen Punkt nach altem System erhalten habe, somit hatte ich 2 Punkte. An dem Verkehrspsychologischen Gespräch habe ich nicht teilgenommen. Vor 2 Wochen wurde ich erneut mit 23 kmh zu viel geblitzt. Folglich habe ich 3 A Verstöße innerhalb meiner 4 Jahre Probezeit. Wird mein Führerschein jetzt komplett entzogen, sodass ich ihn komplett neu machen muss? Erhalte ich dann eine Sperrfrist? Oder wird er mir lediglich auf einen bestimmten Zeitraum abgenommen und ich erhalte ihn irgendwann ohne weitere Maßnahmen zurück?
Lieben Gruß
Timo
Hallo Timo S.,
ein zweiter A-verstoß in der verlängerten Probezeit bedeutet den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis muss dann neu beantragt werden. Er muss nicht komplett neu gemacht werden. Im Einzelfall kann es sein, dass nochmal eine Prüfung absolviert werden muss. Dies entscheiden die Behörden je nach Fall. In der Regel gibt es eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
was droht wenn man in der Probezeit wegen Fahrerflucht angezeigt wird und welche Folgen hat das wenn man verurteilt wird?
Hallo Merlchen,
Fahrerflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB). Sie wird im Verkehrsrecht als A-Verstoß gewertet. Das zieht als Probezeitmaßnahme die Probezeitverlängerung sowie ein Aufbauseminar nach sich.
Daneben gibt es hierfür 3 Punkte in Flensburg. Zudem riskieren Fahrer bei einer Fahrerflucht ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten, eine hohe Geldstrafe sowie den Verlust des Versicherungsschutzes der Haftpflicht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich war vor ein paar Monaten mit 15km/h zu schnell und heute leider wieder aus eigener Doofheit ca. 20-25km/h zu schnell.
Nun zu meiner Frage da ich innerhalb der Probezeit bin wüsste ich gern welche Folgen ich erwarten kann.
LG Ryan.
Hallo Ryan O.,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich immer um einen A-Verstoß. Probezeitmaßnahmen zieht diese aber erst ab 20 km/h zu schnell nach sich. Das heißt, der Verstoß mit 20 bis 25 km/h zu schnell wird die Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar nach sich ziehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, hatte kürzlich einen Unfall mit Blechschaden. Stand an der Ausfahrt eines Parkplatzes und habe ein vorbeifahrendes Auto gestreift, nur ein paar Kratzer an der Felge, evtl auch der Reifen beschädigt. Bei mir leichte Beschädigung an der Stoßstange. Bin noch in der Probezeit, hatte vorher noch keinen Unfall und fahre schon seit fast einem Jahr. Polizei wurde nicht benachrichtigt, da niemand verletzt wurde. Mit welchen Folgen habe ich nun zu rechnen ? Danke für eine Antwort
Hallo Juu,
es kommt hier ganz darauf an, wie die Beamten den Unfall bewerten würden. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, bei einem Unfall die Polizei dazuzuholen, auch wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt. Es könnte sein, dass die Versicherung des Geschädigten Schadensersatz verlangt. Ob eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar drohen, müssen die Behörden entscheiden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde gestern innerorts geblitzt vom mobilen Blitzer mit ca. 64km/h (50km/h erlaubt) und ich war in dem Moment nicht angeschnallt. Ich bin noch in der Probezeit, womit muss ich rechnen, was erwartet mich?
Viele Grüße David
Hallo David,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser wird allerdings erst mit Probezeitmaßnahmen geahndet, wenn das Fahrzeug 20 km/h und mehr zu schnell war. Nicht angeschnallt zu sein, gehört zu den B-Verstößen. Vermutlich müssen Sie nur das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Alles klar, vielen Dank schon mal für diese Information.
Was passiert, wenn ich z.b. nochmal geblitzt werden würde unter 20km/h ? Muss ich dann wieder nur das Bußgeld zahlen oder wird es mehr sein, weil es dann das zweite mal wäre?
Das Fahrzeug ist übrigens nicht auf mich angemeldet, sondern auf meinen Vater. Kann es sein, dass dies das Straßenverkehrsamt gar nicht mitbekommt, weil dies ja kein groben Verstöße sind.
Viele Grüße David
Hallo David,
unter 20 km/h drohen in der Regel keine Probezeitmaßnahmen. Es kann jedoch möglicherweise wegen Beharrlichkeit ein Fahrverbot drohen, wenn ein Fahrer vielfach innerhalb von 12 Monaten zu schnell unterwegs ist. Auch wenn es nur „kleinere“ Verstöße sind. Dies liegt im Ermessen der Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo habe meine. Führerschein erst drei Monate und bin geblitzt worden dachte es wären 70 erlaubt und bin 80 gefahren dabei waren (50 erlaubt mit was muss ich rechnen
Hallo Vi,
je nachdem, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden, variiert die Strafe zwischen 100 Euro und 1 Punkt (innerorts) oder 80 Euro und 1 Punkt (außerorts). Die Probezeit verlängert sich zudem auf insgesamt 4 Jahre und Sie werden an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo liebes Team
Ich befinde mich in der Verlängerung der Probezeit und nun mit 23 Kmh zu viel geblitzt (auserorts). Dies ist ja nun der zweite A Verstoß innerhalb der Probezeit. Was drohen mir für Konsequenzen und ist diese verkehrsberatung
Hallo Michael,
auf den 2. A-Verstoß folgt eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Mein Freund wurde heute in der 70 er Zone geblitzt. Er weiß aber nicht genau wie viel er zu schnell gefahren ist.
Was könnte auf ihn zukommen? Auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis?
Hallo Leonie,
in der Regel folgt auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung kein Fahrerlaubnisentzug. Je nach Höhe der Überschreitung ist aber ein Fahrverbot möglich. Mehr dazu können Sie hier lesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hi,
im letzten Jahr eine rote Ampel überfahren ( 3 Punkte ) Nachschulung in der Fahrschule gemacht. Die Probezeit wurde verlängert.
Habe diese Woche einen Brief von der Stadt bekommen ( Anhörung zur Ordnungswidrigkeit )
Mit einem Lkw 16kmh innerorts zu schnell, nach Toleranzabzug.
Laut Bußgeldkatalog bekomme ich einen Punkt dafür!
Was kann mir passieren???
Lappen weg????
Ohne Fahrerlaubnis werde ich arbeitslos.
Wie sollte ich mich verhalten????
Anwalt oder den Anhörungsbogen selbst ausfüllen???
Danke
Netten Gruß
Hallo Nico,
es drohen 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Der Führerschein wird Ihnen jedoch nicht entzogen. Sie können den Anhörungsbogen selbstständig ausfüllen oder einen Anwalt kontaktieren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde heute wahrscheinlich mit 20-30 km/h zu viel innerorts geblitzt. Sicher bin ich mir da natürlich nicht aber ich habe sie dann nach dem Aufhebungsschild gesehen. Ich muss dazu sagen das es ein Ortteil ist wodurch eine Buindesstraße führt, welches man aber niemals mitbekommen würde wenn da defakto nicht auch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h wäre.
Nun zu meinem Problem! Ich habe meinen FS im Jahre 2000 das erste mal gemacht und innerhalb der Probezeit durch Trunkenheit im Verkehr wieder hergeben müssen. Nach nun fast 13 Jahren habe ich Ihn mittels „besonderem Aufbauseminar“ und natürlich erneuter Ablegung der beiden Prüfungen vor 5 Monaten wiederbekommen.Es wurde mir eine neue Probezeit erteilt inklusieve der Anrechnung der alten.
Natürlich stellt sich mir nun die Frage was nun in meinem Fall passiert, da ich bis jetzt noch keinen Vergleichbaren Fall gefunden habe! Außerdem bin ich nicht Halter des Fahrzeugs, sondern mein Vater!
LG
Hallo Lena,
da Sie die Fahrerin waren und geblitzt wurden, müssen Sie die Folgen tragen. Es drohen ein Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Wenn Sie über 20 km/h zu schnell gefahren sind, verlängert sich außerdem die Probezeit um 2 Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich hätte mal eine spezielle Frage, ich kenne jemanden der hat vor mehr als 15 Jahren sein Führerschein durch Unfallverursacher während der Probezeit entzogen bekommen. Danach ist er ohne gültigen Führerschein weiter gefahren und wurde erwischt. Nun möchte er sein Führerschein erneut beantragen ihm wurde gesagt er müsse diesen komplett neu machen.
Stimmt das? oder kann er diesen auch einfach neu beantragen und das Aufbauseminar machen?
lg
Chris
Hallo Chris,
nach 15 Jahren gehen Behörden in manchen Fällen davon aus, dass Fahrer ihre Kenntnisse im Straßenverkehr vergessen haben. Daher fordern sie teilweise, dass eine neue Fahrprüfung abgelegt werden muss.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich habe einen Unfall mit einem Fahrradfahrer gehabt (A-Verstoß nr. 1) und habe nun angst das ich meinen Führerschein entzogen bekomme. Kann das passieren und wenn ja, kann ich dagegen etwas tun?
Hallo Natascha,
da wir nicht wissen, wie es zum Unfall kam und wer Schuld hat, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Unter Umständen kann jedoch Ihr Führerschein entzogen werden. In der Regel können Sie nichts dagegen tun. In Ausnahmefällen ist es möglich, stattdessen ein höheres Bußgeld zu zahlen, das hängt jedoch immer vom einzelnen Fall ab und liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ,ich befinde mich in der probezeit und wurde mit 19km innerorts und am Telefonieren geblitzt. Muss ich jetzt ein aufbauseminar machen ? Habe den Führerschein erst seit einem Monat.
Hallo Lena,
hier wird von einer Tateinheit ausgegangen. Dabei wird das teuerste Delikt geahndet. Je nachdem, welches Bußgeld höher ist, muss dieses bezahlt werden. In beiden Fällen handelt es sich um einen B-Verstoß. In der Tabelle im Text sehen Sie, welche Maßnahmen Sie erwarten können.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich wurde mit 44km/h zu viel geblitzt, was habe ich nun zu erwarten?
Hallo Lukas,
mit dieser Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie einen A-Verstoß begangen, der neben dem regulären Bußgeld mit der Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar bestraft wird.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich muss nächste woche ein aufbauseminar machen wegen 21 kmh zu viel innerorts.
Heute kommt noch ein brief, 31 kmh zu viel ausderorts. Mit was muss ich rechen ? Nochmal aufbauseminar , und welche kosten kommen auf mich zu ?
Lg
Hallo Anni,
ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat eine kostenpflichtige Verwarnung zur Folge. Außerdem wird empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde in meiner verlängerten Probezeit innerhalb 5 Tagen zwei mal geblitzt. Einmal mit 57 und einmal mit 64kmH zuviel (außerorts). Droht also wegen zwei A-Verstoßen ein Entzug der Fahrerlaubnis ? Und wenn ja für wie lange ? Danke im vor aus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Mustafa,
57 km/h zu viel hat 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot zur Folge. 64 km/h zu viel ziehen 440 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot nach sich. Mit zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Jahr gelten Sie als Wiederholungstäter. Dies bedeutet, dass das Fahrverbot um einen weiteren Monat verlängert wird. Da Sie sich in der Probezeit befinden, verlängert diese sich um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
2013 wurde ich mit dem Moped von der Polizei angehalten und bekam einen Punkt in Flensburg auf grund dessen,das ich unter Alkohol gefahren bin. Heute also den 16.10.2015 wurde ich innerorts in einer 30iger-Zone mit ca. 55 kmh geblitzt. Jetzt meine Frage, mit welchen Konzequenzen habe ich zu rechnenß
Hallo Sebastian,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h folgt ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Es handelt sich um einen A-Verstoß. Da Sie bereits einen A-Verstoß begangen haben, müssen Sie damit rechnen, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich wurde heute rausgezogen da ich mein handy in der hand hatte zwecks Navigation. Ich hab eig. Nur drauf geschaut. Jetzt habe ich aber schon einen punkt und Aufbauseminar hinter mir. Was kann da kommen?
Hallo Michelle,
das Handy am Steuer ist ein B-Verstoß. Ein einmaliger B-Verstoß hat keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Ihr Bussgeld-Info Team
Trotz das ich dadurch nochmal einen punkt bekomme?
Hallo Michelle,
ja, auch dann nicht, da der Handyverstoß als B-Verstoß geahndet wird. Erst ein zweiter B-Verstoß würde Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen.
Ihr Bussgeld-Info Team