Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Hallo ich wurde geblitzt mit 37 km/h zu schnell und habe ein aufbausemianr gemacht und einen punkt bekommen.
wurde nun auffällig wegen fahren am steuer mit drogen bin immernoch in der verlängerten probezeit was kommt auf mich zu ?
Hallo Hans,
bei einem Drogen-Verstoß handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein solcher in der verlängerten Probezeit zieht neben dem Bußgeld und Punkten eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich sowie die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Es kann auch sein, dass Sie zu einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger müssen. Das entscheidet die Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Habe meinen Führerschein am 5.6.2013 bestanden.
Im November 2013 wurde ich dann mit 21kmh Zuviel außerorts geblitzt. Strafe darauf war 1 Punkt Bußgeld und aufbauseminar mit 2 Jahre längere Probezeit.
Dann war lange Zeit Ruhe keine Verstöße.
Nun am 10.12.2015 mit 65 kmh und heute 13.12.2015 mit etwa 55 kmh jeweils ohne Abzug der Toleranz geblitzt worden. Über beide Blitzer kam bis jetzt noch kein Brief was muss ich erwarten, da ich ja schon 1 Punkt und verlängerte Probezeit bis 5.6.2017 habe.
Vielen Dank Marcel
Hallo Marcel,
in der Regel finden Geschwindigkeitsverstöße in der Probezeit erst ab 21 km/h Anrechnung als sogenannte A-Verstöße. Bei einem ersten A-Verstoß während der verlängerten Probezeit folgen eine kostenpflichtige Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Danke für die Antwort. Also sind die beiden Blitzer vom 10,13.12.15 jeweils ein b Verstoß ? Würde ja dann heißen das ich 2 b Verstöße habe die als ein a Verstoß gelten oder ?
Hallo Marcel,
nein, Geschwindigkeitsverstöße sind immer A-Verstöße. Doch diese bringen erst Probezeitmaßnahmen mit sich, wenn der Fahranfänger über 20 km/h zu schnell fuhr. Andernfalls hat dieser Verstoß nur das entsprechende Bußgeld zur Folge.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi Busdgeld-info.de
Ich wurde gestern geblitzt, es war eine 50 km/h Zone und ich bin 80km/h gefahren. Bin in der Probezeit, nun mache ich mir Sorgen dass mir der Führerschein weggenommen wird. Könntet ihr mir ungefähr sagen was da als Strafe auf mich zukommt ?
Lg,
Vanessa
Hallo Vanessa,
bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h und mehr während der Probezeit droht in der Regel die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre – neben den üblichen Bußgeldern und Sanktionen. Zudem ist ein Aufbauseminar zu erwarten. Über die entsprechenden Bußgelder können Sie sich auf der folgenden Seite informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag .
Ich habe folgendes Problem, eine Woche nachdem ich meinen Führerschein erhalten habe, würde ich mit 29 zu viel innerorts geblitzt, dadurch verlängerte sich meine Probezeit um 2 Jahre, ich musste aber kein aufbauseminar machen ! Es kam kein Brief noch irgendwelche Beschwerden .
Jetzt ist es genau zwei Jahre her, dummerweise würde ich außerorts in einer 70 er Zone, mit 94 ( Toleranz ist schon abgezogen ) geblitzt. Es wäre super nett wenn mir jemand sagen könnte was jetzt geschieht bzw was für eine Auswirkung es auf mich und meiner Fahrerlaubnis hat ?
Hallo Yessin,
ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei einem weiteren A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe in den letzten zwei monaten drei strafzettel bekommen und wurde mit 22 km/h zu viel auf der autobahn geblitzt.
Ist es richtig, dass ich dann mit einem aufbauseminar und 70 euro rechnen kann? Oder kommt wegen der strafzettel noch etwas anderes auf mich zu?
Hallo Julia,
bei einem ersten A-Verstoß in der Probezeit kommt es in der Regel zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Zudem ist ein Aufbauseminar zu belegen. Parkverstöße als geringfügige Ordnungswidrigkeiten finden in der Regel keine weitere Beachtung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Wurde erste mal geblitzt A-Verstoß habe das Aufbauseminar besucht wurde dann wieder geblitzt A-Verstoß, dann die einladung zur psychologischen Beratung und nun 2 B verstöße. Führerscheinentzug ? Wenn ja wie lange ? Oder sogar MPU ?
Danke im voraus
Hallo Tobias,
bei einem A- und zwei weiteren B-Verstößen in der verlängerten Probezeit droht in der Tat der Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser dauert in der Regel mindesten 6 Monate an. Über die genaue Höhe und die Anordnung einer möglichen MPU entscheidet die zuständige Behörde nach Einzelfallbewertung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe bereits einen A-Verstoß begangen, dann wurde mir ein Aufbausemniar angeordnet das ich erfolgreich besucht habe. Nun habe ich letzte Woche wohl noch einen A-Verstoß begangen. Meine Probezeit endet am 15.01.2016.
Meine Frage: Was passiert falls ich am 14.01.2016 noch einen A-Verstoß begehen sollte, wird dieser dann als „außerhalb“ der Probezeit gewertet, da meine Probezeit einen Tag später ja endet und der Anhörungsbogen mindestens mehrere Tage benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Hans,
bei Vergehen in der Probezeit zählt in der Regel der Tattag. Begeht der Fahranfänger einen zweiten A-Verstoß – in Ihrem Fall zum Beispiel am 14.01.2016 um 23:30 Uhr – dann kann es hier tatsächlich noch zu einer Probezeitverlängerung kommen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Busgeld-info.de
Stand auf dem Parkplatz mit laufendem Motor und die Polizei kam und kontrollierte mich ich hatte leider ein Bier getrunken und bin noch in der Probezeit. Nun musste ich Pusten und hatte einen Wert von 0,14. Ich musste danach mit auf die Wache für einen weiteren Test dieser ergab das gleiche Ergebniss. Nun habe ich geschaut was mich erwartet.
1. Monat Fahrverbot
250€
Aufbauseminar
2 Jahre Probezeitverlängerung
Wäre es sinnvoll dies juristisch versuchen anzufechten oder kann man daran nichts mehr ändern.
Danke im Voraus Lg Chris
Hallo Christopher,
es ist davon auszugehen, dass Ihnen der Verstoß eindeutig nachzuweisen ist. Inwieweit ein Widerpsruch sinnvoll ist, können Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung bringen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Jedermann,
Ich habe eine Frage: Ich befinde mich noch in der Probezeit bis zum 13.12.2015 und wurde am13.09.2015 mit 25km/h mit Abzügen und Toleranzen außerorts geblitzt. Mein Bußgeldbescheid erlegt mir allerdings nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg auf. Heißt das mich erwartet kein Aufbauseminar + Verlängerung meiner Probezeit?
Oder wird das separat auferlegt?
Ich bitte um schnelle Hilfe/Antwort. Das wäre super! „smile“-Emoticon
Danke schonmal im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen Martin
Hallo Martin,
über die zusätzlichen Sanktionen werden Sie gesondert informiert.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Hierfür kann die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert werden. Auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann angeordnet sein.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
habe ich eine Frage, missachtung des Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“ gehört zu A verstöße oder B Verstöße?
Hallo Shuang,
hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß, der mit 90 Euro und einem Punkt geahndet wird.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde einmal geblitzt mit 80kmh in einer 30er zone und musste einen aufbauseminar machen meine probezeit wurde um 2 jahre verlängert und musste 1 monat abgeben dann wurde ich nochmal geblitzt und musste wieder 1 monat abgeben und jetzt vorkurzem wurde ich in einer 100er zone mit 130 geblitzt und die wollten nur mein führerschein also 1 monat fahrverbot auf was muss ich einstellen Mpu ?
Hallo Aykut,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser zieht Probezeitmaßnahmen nach sich. Zwei A-Verstöße in der verlängerten Probezeit bedeuten den Entzug der Fahrerlaubnis. Diese muss dann neu beantragt werden. Zuvor muss der Fahrer eine Sperrfrist abwarten, die mindestens sechs Monate beträgt. Möglicherweise muss er nochmal eine Fahrprüfung absolvieren. Das entscheidet die Behörde. Eine MPU droht in der Regel nur bei Alkohol- oder Drogendelikten sowie bei zu vielen Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo hätte da eine Frage vor knapp zwei Jahren wurden ich in einer 30er Zone mit 21km/h zuviel geblitzt bekam ein Bußgeld von 80€, 1 Punkt in Flensburg und 2 Jahre Probezeit Verlängerung, Aufbauseminar musste ich auch machen. Vor ein paar Tagen wurde ich wieder in einer 30er Zone mit bestimmt über 21km/h geblitzt was kommt auf mich zu? Muss ich wieder ein Aufbauseminar machen, wird die Probezeit nochmal verlängert oder muss ich vielleicht meinen Führerschein abgeben? Bitte um schnelle Antwort
LG
Hallo Ida P.,
wie Sie oberhalb des Textes in der Tabelle sehen können, droht bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit neben dem Bußgeld eine kostenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein weiterer A-Verstoß zöge dann den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Leute hab eine Frage ,
Und zwar hab ich vor knapp Halbes Jahr ein aufbauseminar gemacht weil ich mit genau 21km/h geblitzt wurde Auserhalb. Somit hab ich ja eine Probezeit Verlängerung , jetzt wurde ich gestern von den cops angehalten mit dem Auto vom Kollegen. Nun der Polizist sagte ich bekomm Bußgeld weil die vorderen beiden Reifen abgefahren sind und ein Punkt. Aber er bemängelte noch das hinten distanzsscheiben fehlen würden obwohl die Felgen eingetragen sind , und die Sonnenblende am Front wäre viel zu breit, umweltplakette fehlte ,ein Scheinwerfer zieht Kondens ein.
Was kommt auf mich zu?
Hallo Ilir,
folgende Tatbestände können hier angenommen werden:
– fahren mit mangelhaften Reifen: 90 Euro
– Verstoß gegen die vorgeschriebenen Abmessungen von Fahrzeugen: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
– Fahrzeugbenutzung trotz verdeckter/verschmutzter Beleuchtungseinrichtungen: 20 Euro
Welche Sanktionen die Behörden am Ende tatsächlich erheben, können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe bereits ein besonderes Aufbauseminar hinter mir wegen alcohol am steuer und natürlich meine 2 jährige verlängerung der Probezeit bekommen welche noch nicht um ist.
Nun wurde ich mit einem Freund am steuer meines Wagens der keine Fahrerlaubnis und dem entsprechend auch keinen Führerschein besitzt auf einem Parkplatz angehalten auf dem er mit mir als beifahrer ein paar runden gefahren ist.
Was droht ihm
Bzw wichtiger mir persönlich für eine strafe ?
Hallo Tomek,
es handelt sich hierbei um einen Straftatbestand nach § 21 Absatz 1 Strafverkehrsgesetz:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
hatte heute einen etwas komplizierten Unfall. Habe ein Auto am Kotflügel gekratzt, weil dieser nicht genug platz machte. Was kommt auf mich zu? Führerschein seit ca. 2 Wochen.
Gruß
Hallo John Doe,
das hängt vom jeweiligen Tatbestand ab, der zu dem Unfall führte (z. B. Ausparken, Überholen usf.). Kann Ihnen Schuld nachgewiesen werden, folgt in der Regel jedoch die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre.
Ihr Bussgeld-Info Team
Bin in der Probezeit wurde auserort auf der autobahn geblitzt mit toleranz bei 80 km/h und soll 60 km/h gefahren werden 1punkt LKW gib es probezeit verlängerung.
Hallo Florian,
da es sich hierbei um einen A-Verstoß handelt, wird die Probezeit in der Regel um zwei weitere Jahre verlängert.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag! ich bin 39Jahre alt in 3 Wochen läuft meine Probezeit ab. Arbeite bei der Pflegedienst, heute habe beim Einparken eine Stoßstange /Kunststoff geschrammt, die Autobesitzerin verstängdigt,sie wollte die Polizei nicht anrufen, untereinander die Versicherungsnummern ausgetauscht. Frage: Wird meine Probezeit verlängert? Danke!
Hallo Alakat,
wenn die Polizei nicht verständigt wurde und Sie den Schaden über die Versicherung begleichen, dann sollte in der Regel hier keine Probezeitverlängerung folgen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Schönen Guten Abend,
habe eine Frage, habe vor kurzem ein Auto gekauft, der noch etwas TÜV hat, meine frage ist wen der Tüv abläuft und ich damit weiter hin im Verkehr benutze, welche Konsequenzen erwarten mich in der Probezeit ?
hab gehört man hat 2 monate zeit ohne Konsequenzen! Aber was wen man 6 Monate oder 7 Monate kein TÜV mehr hat und weiterhin mit diesem Auto Fährt ?
Danke im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Serhat,
beim Überziehen des TÜV handelt es sich um einen B-Verstoß. Ein einmaliger B-Verstoß in der Probezeit zieht zunächst keine Probezeitmaßnahmen nach sich; zwei wiederum die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar. Welche Kosten beim Überziehen zudem auf Sie zukämen, können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, bin in der probezeitverlängerung. Habe jetzt ein Bußgeld über 60€ wegen Betrieb ohne Betriebsergebnis. Ist dies ein A Verstoß?
Hallo Wedekind,
der Betrieb ohne Betriebserlaubnis ist ein B-Verstoß.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde mit meinem Motorrad (125 ccm) in einer 30ger Zone mit 55 (mit Toleranz) geblitzt. Mir ist klar das ich ein Aufbauseminar besuchen, und das Bußgeld zahlen muss. Mir geht es in erster Linie um die Verlängerte Probezeit, den ich will gerne nach dem A1 den A2 Führerschein dranhängen (also nur die Prüfung noch einmal machen) nur muss ich jetzt zwei Jahre länger warten bis ich den A2 Führerschein machen kann? Oder habe ich um zwei Jahre längere Probezeit mit dem A2 Führerschein? Und hat es auch Auswirkungen auf meinen BF17 Führerschein? Denn da bin ich ja auch noch in er Probezeit?
MFG Philipp H.
Hallo Philipp,
die Probezeit wird insgesamt verlängert, denn sie betrifft alle Führerscheinklassen, die du besitzt. Die Vorraussetzung für den A2-Führerschein ist eine zweijährige Fahrpraxis. Mit der Probezeit hat das eigentlich nichts zu tun.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo!
Ich habe mal eine Frage und zwar bin ich noch in der Probezeit und habe noch nicht ganz verstanden, wie genau/ durch welche Vergehen genau man diese Punkte bekommt. Ist es außerdem richtig, dass ich, falls ich „Punkte“ bekomme, diese NICHT abbauen kann, weil ich noch in der Probezeit bin?
LG und vielen Dank im Voraus,
Elli
Hallo Elli,
Punkte gibt es für schwere Verstöße gegen die Verkehrsordnung, wie das Fahren über eine rote Ampel. In unserem Artikel Punkte in Flensburg geben wir einen Überblick. Punkte kann jeder abbauen, der nicht mehr als fünf Punkte angesammelt hat. Mit der Probezeit hat das eigentlich nichts zu tun.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde außerorts mit 37 km/h zuviel in der Probezeit geblitzt. Bußgeld, Punkt und Teilnahme am ASF angeordnet. Vor Absolvierung des ASF wurde ich ein weiteres von der gleichen Behörde außerorts mit 26 km/ zuviel geblitzt. Jetzt wurde mit Bußgeldbescheid ein eunmonatiges Fahrverbot angeordnet. Das ASF absolviere ich gerade. Muss ich den Schein nun abgeben oder nicht?
Beste Grüsse
Hallo Sven,
Ihr Führerschein scheint erstmal sicher. Da Sie das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen haben, wird Ihr Geschwindigkeitsüberschreitung nicht als A-Verstoß gewertet. In dem Seminar sollen Sie ja erst lernen, sich im Straßenverkehr korrekt zu verhalten. Das Bußgeld müssen Sie aber zahlen, auch die Punkte und das Fahrverbot gelten für Sie.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo…
Ich habe ein Rotlichtverstoß begangen war aber noch gelb wo meine vorder achse drüber war hätte ich aber gebremst wäre mir der hinterman hinten draufgefahren da ich das im Rückspiegel gesehen habe bin ich rüber um einen Personenschaden und sachschaden zuverhindern… bin in der Probezeit was droht und kann mir das zugute kommen das ich einen Unfall verhindert habe.
Lg
Marco
Hallo Marco,
da der hinter Ihnen fahrende Verkehrsteilnehmer vermutlich abgebremst hat, da auch er sonst bei Rot über die Ampel gefahren wäre, kann das vermutlich nicht strafmildernd wirken. Befragen Sie hierzu gegebenenfalls einen Anwalt.
Ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Ein erstmaliger A-Verstoß kann zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar führen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe eine Frage:
ich bin noch in der Probezeit und habe bis dato noch keine Punkte bzw. Straftaten gegangen.
Heute ist mir aber ein Unfall passiert. Ich wollte nach links auf die Hauptstraße (ich hatte grün) und habe dabei eine Fußgängerin übersehen und habe sie auf der rechten Seite mit dem Auto geschliffen. Ich war in dem Moment total unter Schock, habe natürlich sofort Warnblinklicht angeschaltet und SOFORT ausgestiegen. Die Fußgängerin stand auf der Straße und ich hatte Sie natürlich gleich gefragt wie es ihr geht. Sie hatte sich beklagt das ihr der Fuß wehtut, daraufhin wollte ich natürlich sofort die Polizei und einen Krankenwagen rufen. Das wollte aber die Fußgängerin nicht … ich hatte ich aber vorher alle meine Daten gegeben und auch meine Handynummer.. Die Frau ging dann zur Sbahn und ja da stand ich … ich habe trotzdem sofort die Poalizei angerufen und die kam den auch aber von der Frau keine spur… Was erwartet mich jetzt..??
Die Polizei sagte mir, das ich richtig gehandelt habe das ich die Polizei anrief….!!!
Hallo Maria,
das richtet sich ganz danach, inwieweit Ihnen die Alleinschuld an dem Unfall zugesprochen wird. Es handelt sich um eine Einzelfallbewertung, die die Behörden nach Abschluss der Ermittlungen festlegen. Warten Sie die Entscheidung der Behörden ab und wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt. Ihr Handeln kann in jedem Falle positiv angerechnet werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
meine Frage ist was bedeutet diese „Verwarnung“ wenn ich in der Probezeit ein A-Delikt mit verlängerung bekommen habe und ein weiteres A-Delikt begehe? Muss ich das Bußgeld bezahlen und die Verwarnung kostet auch nochmals Geld???
Mfg
Hallo RkN,
die Sanktionen für Fahranfänger sind stets als zusätzliche Bußen zu verstehen.Sie treten demnach zu den regulären Strafen hinzu.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich hatte gestern Abend einen Auffahrunfall, mein Vordermann führte eine abprupte Bremsung durch wobei sie selbst fast einen Auffahrunfall hatte und bei meinem Versuch Erfolgreich abzubremsen kam es zu dem besagten Auffahrunfall. Auf welche Folgen kann ich mich freuen? Wird mein SF bei einem solchen Vorfall gesenkt? (Führerschein seit 6 Monaten)
Hallo Gideon,
inwieweit Ihnen eine Strafe wegen des Auffahrunfalls droht, kann hier nicht gesagt werden. Genaueres können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen. Lassen Sie sich dann gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.
Kann Ihnen eine Mitschuld nachgewiesen werden, kann dies auch eine Verrländerung der Probezeit um zwei weitere Jahre nach sich ziehen. Leider ist hier nicht bekannt, was Sie mit der Abkürzung SF genau meinen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
unser Sohn hatte den ersten A-Verstoß während der Probezeit am 5.10.2014. Anordnung von Maßnahme ASF am 28.1.2015. Teilnahmebestätigung vom 12.2.2015.
Unterdessent am 8.11.2014 einen Autounfall mit Bußgeldbescheid 1 Punkt und 143,50 Euro.
Und jetzt am Wochenende wieder einen Autounfall lt. Polizei 1 Punkt und 120,00 Euro, keine Unfallgegner. Was kommt hier auf ihn zu? Führerscheinabgabe 3 Monate? Vielen Dank im Voraus.
Linse Hermann
Hallo Linse,
bei einem erneuten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit kann eine kostenpflichtige Verwarnung erfolgen. ZUdem kann auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angeraten sein.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich habe eine Frage mein Führerschein Würde mir entzogen vor 3 Jahren und muss jetzt ein aufbauseminar machen. Habe ich auch angefangen aber ich weiß nicht passiert danach, nach dem ich dem ASF absorbiert habe bekomme ich gleich danach mein Führerschein wieder oder muss ich noch was machen Theorie Prüfung .oder nicht
Hallo Luis,
weitere Regelungen können Sie bei der betreffenden Führerscheinstelle erfragen. In der Regel gibt es keine weiteren Vorgaben nach einem Aufbauseminar.
Ihr Bussgeld-Info Team
Wenn man in der verlängerten Probezeit einen B-Verstoß vergeht, was passiert dann?
Hallo Philipp,
in der Regel müssen Sie erst bei einem zweiten B-Verstoß in der verlängerten Probezeit mit zusätzlichen Sanktionen rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich wurde letztens geblitzt mit 26 km/h zu schnell außerorts bin noch Anfänger 1jajt Führerschein habe noch nichts wegen Aufbau Seminar bekommen jetzt vorkurzem
Würde ich erneut geblitzt mit 28 km/h zuschnell innerorts was kommt auf mich zu ?
Hallo Santhos,
mit dem ersten Verstoß haben Sie einen A-Verstoß begangen, der die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar nach sich zieht. Da Sie das Aufbauseminar noch nicht absolviert haben, sollte in der Regel der zweite Verstoß keine Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen, da Sie noch nicht die Möglichkeit hatten, sich durch das Aufbauseminar eines besseren zu besinnen.
Ihr Bussgeld-Info Team