Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Hallo ich wurde heute Vll geblitzt bin mir aber nicht sicher ob sie mich oder den neben mir geblitzt haben auf der Autobahn war eine Doppel Spur ich war auf dem linken fahrstreifen war 80 Zone und als ich zuletzt aufn Tacho sah waren es so 105-110 kmh meine Frage ist ich wurde letztes Jahr geblitzt und musste zum aufbausiminar was würde mir drohen wen ich jetzt 1 Punkt kriege ?
Mfg
Hallo Valentin,
in der Probezeit folgen Probezeitmaßnahmen bei allem Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h. Hierbei würde es sich anscheinend um den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit handeln, der neben dem Bußgeld mit einer kostenpflichtigen Verwarnung geahndet wird sowie mit der Empfehlung einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde auf der Autobahn mit ca. 60km/h zu schnell geblitzt und einige Tage darauf wieder mit ca. 30-40km/h zu viel.
Was wird nun auf mich zukommen?
Hallo Beyza,
ich gehe davon aus, das Sie sich in der Probezeit befinden, richtig? Da Sie beide Male mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h geblitzt wurden, zählen beide Male auch zu den A-Verstößen. Das bedeutet, Sie nicht nur mit einer Probezeitverlängerung & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar rechnen müssen, sondern sogar ein Fahrerlaubnisentzug drohen kann.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten Tag,
Ich wurde in der Probezeit mit 6 kmh (innerorts) zu viel geblitzt und dabei noch mit Handy am Steuer. Mit was muss ich rechnen?
Hallo Lena,
das kommt darauf an, ob hier aufgrund der zwei Verstöße Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt. Im Falle einer Tateinheit wird nur eine Tat anerkannt, dann wäre lediglich ein Bußgeld fällig. Werden Ihnen beide Taten vorgeworfen und unabhängig voneinander gewertet, kann sich Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängern und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich bin in der verlängerten Probezeit und wurde erwischt als ich ca 10 km/h zu schnell gefahren bin. Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?
Mag onur
Hallo Onur,
normalerweise erhalten Sie lediglich ein Bußgeld für den B-Verstoß.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
ich habe ein Aufbauseminar nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit 22km/h bekommen. Habe dieses aber noch nicht absolviert, da noch kein genauer Termin bekannt gegeben wurde. Was passiert in der Zeit vor dem Aufbauseminar, wenn ich nochmal mit ehr als 20 geblitzt werde (bin in der Probezeit)?
Gruß
Hallo Felix,
da Sie das Aufbauseminar noch nicht absolvierten, folgen bei einem weiteren Verstoß in der Regel keine gesonderten Strafen. Allerdings ist das Freifahrtschein. Bei zu vielen schwerwiegenden Verstößen können die Behörden im Einzelfall dennoch härtere Sanktionen bis hin zum Führerscheinentzug vorsehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
wie viele punkte darf man haben wenn man in der Probezeit ist ??
Hallo Julian,
auch in der Probezeit ‚dürfen‘ Sie so viele Punkte haben, wie jeder andere Autofahrer auch. Relevanter ist hier die Wertung eines A- bzw. B-Verstoßes.
Ihr Bussgeld-Info Team
was ist wenn ich zwei mal unter 10 km/h geblitzt werde ??
Hallo Julian,
in der Regel müssten Sie dann nur jeweils ein Bußgeld erhalten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde vor 2 Monaten innerorts in einer 50er Zone mit 71 km/h von einen mobilen Blitzer geblitzt. Meine Probezeit endet in wenigen Tagen und ich habe innerhalb der Probezeit keine Ordnungswidrigkeit bzw Straftat begangen. Was erwartet mich nun? Sind diese 21 km/ h ein A Verstoß oder koennte man dies noch „gerade so“ als ein B Verstoß einstufen?
Vielen Dank
Hallo Max,
wurde denn von dem 71km/h bereits der Toleranzwert abgezogen? Falls ja, dann liegen Sie mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20km/h im Bereich eines A-Verstoßes. Das würde für Sie bedeuten: eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & die Anordnung eines Aufbauseminars.
Ihr Bußgeld-Info Team
Sehr geehrtes Team,
meine Tochter befindet sich wegen einem A Verstoß in der verlängerten Probezeit. In dieser hat sie wieder einen A Verstoß. Bußgeld, 1 Punkt und nun die Empfehlung zur Verkehrspsychologischen Beratung. Teilnahme nicht verpflichtend, aber mit Hinweis das sonst beim nächsten Verstoß auf jeden Fall der Führerschein weg ist.
Ist dieser bei einem weiteren A oder B Verstoß nicht sowieso weg? Oder würde nach der Verkehrspsychologischen Beratung ein Verstoß wieder möglich sein?
Ist diese Verkehrspsychologischen Beratung die sogenannte MPU? Ist hier ein durchfallen möglich, trotz „Freiwilligkeit“?
Grüsse, Dagmar
Hallo Dagmar,
wenn Ihrer Tochter eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen wurde, ist die Teilnahme daran nicht verpflichtend, das ist richtig. Ein erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung würde auf jeden Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Richtig, die MPU ist eine verkehrspsychologische Beratung. Ein Durchfallen ist hier ebenfalls möglich.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
bin in der Probezeit mit 76 km/h innerorts von einem mobilen Blitzer geblitzt worden.
Was erwartet mich?
Vielen Dank
Hallo Günther,
nach Abzug der Toleranz erwartet Sie ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zudem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich musste bereits wegen Alkohol am Dteuer einen Aufbauseminar machen, Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Bin jetzt immernoch in der Probezeit und wurde heute geblitzt ( aber wahrscheinlich unter 20 km/h). Wird mir jetzt nach den beiden Vergeben die Fahrerlaubnis entzogen?
Hallo Nicole,
in der Regel erwartet Sie nur ein Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Ihre Fahrerlaubnis wird Ihnen normalerweise nicht entzogen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo wurde auf der autobahn mit 130kmh bei 100 geblitzt.
danach innerorts bei 30 mit ca 50 kmh mit was kann ich rechnen als fahranfänger?
Hallo Max,
neben den üblichen Bußgeldern und den Punkten in Flensburg wird – wenn Sie noch in der Probezeit sind – diese um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Eine fragen mein Freund hat schon ein Aufbauseminar gemacht das am 20.03.2014 vorgelegt wurde danach hat er Probezeit Verlängerung bis zum 5.4.2016 bekommen . Danach kam es nochmal zu einen A Verstoß. Nach dem hat er eine schreiben bekommen zu verkehrspsychologischen Beratung . Danach wurde er nochmal mit einer Geschwindigkeit Überschreitung von 24 km geblitzt .Jetzt kam es zum Entzug des Führerscheins.
Unser Frage:
Was steht ihm bevor da in diesen schreiben nur die Abgabe des Führerscheins binnen 7 Tage steht.
MPU ?? Sperrzeit? ?
Wir sind am verzweifel
Danke
Hallo Vanesss,
ob und welche Sperrfrist gesetzt wird, entscheidet das Gericht. Richten Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, um diese zu erfragen. Ob eine MPU angesetzt wird, liegt im Ermessen der Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung ( 17 km/h) mit gleichzeitigem Überfahren einer roten Ampel geahndet?
Gruß Nicole
Hallo Nicole,
liegt Tateinheit vor, müssen Sie in der Regel den teuersten Verstoß komplett bezahlen, den weniger teuren nur zur Hälfte.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Mein Mann hat vor einem halben Jahr einen Unfall gebaut.Er hat einen Punkt bekommen.Dafür nimmt er am 12 Februar an einem Aufbauseminar Teil.Ende Oktober wurde er mit 29 km zu schnell geblitzt.Heute kam Post 1 Punkt.Was passiert mun?Er nimmt ja sowieso in einer Woche am Seminar Teil
Mfg
Hallo Corinna,
handelt es sich um ein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau, kann Ihr Mann dadurch einen Punkt abbauen. Der zweite Punkt bleibt trotzdem bestehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde schon mal geblitzt und muss jetzt an einem aufbauseminar teilnehmen und natürlich wurde mir die probezeit verlängert jedoch wurde ich erneut geblitzt (nach paar monaten) über 21 km/h. Wird meine probezeit erneut verlängert? Und muss ich jetzt wieder an einem aufbauseminar teilnehmen?
Hallo Ensar,
bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit müssen Sie lediglich mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
Ich wurde geblitzt mit über 21kmh deshalb musste ich zum aufbauseminar danach nocheinmal mit knapp über 21kmh und dann mit 42kmh zuschnell alles innorts.
Ich musste jetzt 3 Monate meinen Führerschein abgeben muss ich damit rechnen zur MPU zu müssen?
Lg
Hallo Fabian,
ob Sie eine MPU absolvieren müssen, liegt im Ermessen der Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, habe vor 3 jahre einen a Verstoß begangen ( rot Licht Ampel ) und probezeit wurde verlängert.
Also bin ich noch in der probezeit.
Wurde 2015 mit unter 21 kmh innerorts geblitzt und habe 15€ gezahlt.
Und wurde heute wieder unter 21 kmh geblitzt.
Was kommt auf mich zu ? Nur 15€ ?
Oder höhere Strafe da zum zweiten mal in der probezeit Verlängerung geblitzt worden ist.
Hallo Yilmaz,
in der Regel sollten Sie lediglich das Bußgeld erhalten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
wie viel mal darf ich gebiltzt werden in der Probezeit ??
Hallo Julian,
am besten ist es natürlich, gar nicht geblitzt zu werden, denn es bringt immer ein Bußgeld mit sich, egal, wie schnell der Fahrer war. Erst ab 20 km/h drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung jedoch Probezeitmaßnahmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,und zwar ich wurde einem auserorts mit 58km zu schnell geblitzt hab den brief mit der strafe bekommen und auch bezahlt der brief mit dem Aufbarseminar kam noch nicht hab mein Führerschein jetzt auch zurzeit für 1 Monat abgegeben, das Problem ist ich wurde aber wieder mit 23kmh ausserorts geblitzt hab ich jetzt mit dem Führerscheinentzug zu rechnen würde mich über eine Antwort freuen
Hallo Kristijan,
in der Regel ziehen A-Verstöße keine Probezeitmaßnahmen nach sich, wenn noch kein Aufbauseminar absolviert wurde, da der Fahrer dadurch noch nicht die Möglichkeit zur Besserung bekam. Allerdings kann es sein, dass Sie wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit Konsequenzen zu rechnen haben, sollten Sie den aktuellen Verstoß während des Fahrverbotes begangen haben. Dabei handelt es sich nämlich um eine Straftat. Daher kann es trotzdem sein, dass Ihre Probezeit verlängert wird. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin in der Probezeit und wurde mit ca. 60 km/h innerorts geblitzt (erlaubt waren 50 km/h). Zusätzlich hatte ich noch ein Handy am Ohr. Was droht mir?
Habe gelesen dass es für Handy am Steuer 1 Punkt gibt. Bedeutet das, dass meine Probezeit verlängert wird?
Hallo Anna,
bei dem Delikt „Handy am Steuer“ handelt es sich um einen B-Verstoß und bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um einen A-Verstoß. Letzterer zieht allerdings erst ab 20 km/h Probezeitmaßnahmen nach sich. In der Regel sollten daher vorerst keine Probezeitmaßnahmen folgen.
Ihr Bussgeld-Info Team
okay vielen Dank :D
Hallo miteinander,
wollte fragen was passiert wenn man zwei A-Verstoß verstößt in der Probezeit
Hallo Jusufi,
das kommt u. a. auch darauf an, welchen A-Verstoß Sie begangen haben. In der Regel wird beim ersten A-Verstoß Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Beim zweiten A-Verstoß erhalten Sie eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Über Rot fahren und 20 km/h zu schnell fahren
die ampel war länger als 1 secunde rot
Hallo Jusufi,
dann sollte in der Regel die oben genannte Strafe die Folge sein.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, bei mir sieht es gerade wie folgt aus :
Juli 2012 FS gemacht
Gleiches Jahr 22km/h (innerorts) durch blitzer
Aufbau Seminar absolviert, die 4 Jahre aufgebrummt bekommen.
2014 mit 0,3 von Polizei angehalten worden
Einladung zu diesem Psychologischen Gespräch bekommen, jedoch hatte der psychologe mich in der angegebenen frist, irgendwie vergessen und mich danach angerufen und sich entschuldigt.
Habe ich bis heute nicht absolviert. ?!
Letzte Woche ist mir auf Grund von Glatteis, das Heck meines Autos ausgebrochen und ich hatte einen frontalcrash mit dem Gegenverkehr (alle nur leichte Verletzungen).
Nun die Frage was wird auf mich zukommen, bezüglich noch 4 Monate in der probezeit und nicht absolvierten Psychologischen Gespräch?
Hallo Erik,
das ist vom Einzelfall abhängig und auch davon, ob Sie Ihre Fahrweise den Wetterverhältnissen angepasst haben oder nicht. Die Teilnahme an der verkehrspyschologischen Beratung wird lediglich empfohlen, das heißt, dass Sie in der Regel nicht teilnehmen müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo!
Ich habe heute vor der Schule im Stress aus Versehen eine Einfahrt zugeparkt. Der Besitzer hat mir einen Zettel unter den Scheibenwischer geklemmt, den ich aber erst zu Hause gesehen habe und auf dem er angekündigt hat dass eine Anzeige folgen wird, da er Fotos gemacht hat.
Ich bin noch in der Probezeit. Mit welcher Strafe muss ich jetzt rechnen?
Hallo Katja,
für das Parken mit Behinderung drohen in der Regel nur Verwarngelder in Höhe von bis zu 30 Euro. Erst ab Strafen von 60 Euro werden die Verstöße in der Regel auf die Probezeit angerechnet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin bereits mit einem A-Verstoß in Erscheinung getreten. Daraufhin wurde meine Probezeit auf 4 Jahre verlängert + Aufbauseminar. Meine Probezeit läuft im August 2016 ab. Im Oktober 2015 wurde ich innerorts mit 24 zu schnell geblitzt. Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und der Gerichtstermin ist erst im September 2016. Somit wird der Geschwindigkeitsverstoß erst nach der Probezeit rechtskräftig. Was passiert wenn ich ich jetzt in der Probzeit nocheinmal mit einem A-Verstoß auffalle und in die 2. Stufe komme mit der Empfehlung für die verkehrspsychologische Beratung? Im September 2016 wird ja dann das aus Oktober 2015 rechtskräftig, aber das dürfte ja keine Auswirkungen mehr haben oder auf die Probezeit oder, da ich ja nicht direkt von Stufe 1 in den Führerscheinentzug kommen kann?
Gruß
Hallo Jürgen,
in der Tat zählt normalerweise die Rechtskraft der Tat. Wenn Sie also einen zweiten A-Verstoß begehen, wird dieser mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geahndet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich habe bereits ein Aufbauseminar besucht… Während dessen ich an dem Seminar teilnahm wurde ich auf den weg zur Arbeit über 21 km geblitzt… Mein Fahrlehrer erzählte irgendwas von einer Schutzfunktion solange das Aufbauseminar besucht wird.. Stimmt das? .. Ich musste eine Strafe von 150 Euro zahlen es kam noch kein Brief für eine Verwarnung oder des freiwilligen Seminars.. Heute bin ich jedoch erwischt worden mit Handy am Steuer an einer roten Ampel als ich los gefahren bin hab ich nicht mehr auf das Handy geguckt aber hatte es in der Hand mit der ich dann den ersten Gang rein gemacht habe… Erst danach hab ich das Handy weg gelegt.. Also habe ich nach der verlängerten Probezeit ein weiteren A Verstoß und ein weiteren B Verstoß begangen was erwartet mich unter der oben beschriebenen Situation? Wird mir meine fahrerlaubnis entzogen? Bitte um Antwort
Hallo Michelle,
solange das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen ist, werden weitere Verstöße nicht für die Probezeit gewertet, das ist korrekt. Der A-Verstoß wird damit nicht angerechnet.
Ein erster B-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht in der Regel keine weiteren Konsequenzen nach sich. Erst ein weiterer A- oder B-Verstoß führen zu einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung, an einer psychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist freiwillig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
mein sohn musste bereits in der probezeit (3xA verstoß) seinen führerschein abgeben und hat ihn neu beantragt
den FS hat er nach 3 monaten wieder und die probezeit wurde fortgesetzt (insgesammt 4jahre+3monate)
jetzt wurde er aber 2 monate vor ablauf der probezeit mit ca. 60km/h ohne abzug innerorts geplitzt.
womit ist da zu rechnen ? MPU ?
mfg
René
Hallo René,
bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit erfolgt in der Regel eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 51 und 60 km/h innerorts drohen ein bußgeld in Höhe von 280 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot.
Ihr Bussgeld-Info Team
Was erwartet mich ?bin in der probezeit und wurde mit Amphetamin (geringer wert 21ng /ml )erwischt …jez soll ich meine fahrerlaubnis abgeben …lg
Hallo Olli,
für alle Verkehrsteilnehmer und Fahranfänger im Besonderen gilt striktes Drogenverbot hinterm Steuer. Ein erstmaliger Drogenverstoß in der Probezeit führt in der Regel zu einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot. Zudem kann eine MPU angeordnet werden, bevor Sie Ihren Führerschein zurückerhalten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi,
gelten wirklich erst Verstöße ab einem Bußgeld von 40 Euro zu den A- bzw. B-Verstößen?
Sollte ich ein geringeres Bußgeld zahlen müssen, hätte ich also keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten?
Danke für Ihre Hilfe!
Hallo Pizzaguy,
in der Regel ziehen nur Verstöße Probezeitmaßnahmen nach sich, die ein Bußgeld ab 60 Euro zur Folge haben. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen.