Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Hallo
Ich bin noch in der probezeit und innerhalb eine Woche wurde ich 5 mal geblitzt außerhalb geschlossene Ortschaften mit ca 33-45 km zu schnell immer vom gleichen blitzer ich hab ihn nie gesehn bis jetzt was kann das auf mich zukommen?
Hallo
Ich bin noch in der probezeit und innerhalb von eine Woche wurde ich 5 mal geblitzt außerhalb geschlossene Ortschaften(100) mit ca 35-45km zuschnell
Was kommt da auf mich zu ?
Danke
Hallo Lantor,
eine Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit gilt als A-Verstoß und wird entsprechend geahndet. Da Sie wiederholt diesen A-Verstoß begangen haben, wird Ihnen in der Regel für mindestens sechs Monate die Fahrerlaubnis entzogen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Lantor b.,
für Geschwindigkeitsüberschreitungen regelt der Bußgeldkatalog folgende Konsequenzen:
31-40 km/h zu schnell: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt
41-50 km/h zu schnell: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Zudem wird nach solchen Verstößen von Fahranfängern in der Probezeit in der Regel die Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar verordnet und es kommt zu einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre.
Da Sie mehrfach geblitzt wurden, gelten Sie unter Umständen als Wiederholungstäter. In der Regel droht dann ein Fahrverbot, wenn der Betroffene innerhalb von 12 Monaten zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h geblitzt wurde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe 2x a verstoß und jetzt kommt noch ein a verstoß aber meine 4 jährige probezeit ändet in 11 monaten kann ich meine probezeit um 1 jahr verkürzen?
Hallo Kaan,
wenn ich Sie richtig verstehe, dann haben Sie einen erneuten A-Verstoß in Ihrer Probezeitverlängerung begangen. Sie sollten in dem Fall mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
angenommen ich fahre mit einem Zweitakt Motorrad (A1 125ccm), welches eigentlich gedrosselt werden sollte, offen ohne Drossel. Anstatt 11kw ca. 19kw :-D Damit verfällt ja der Versicherungsschutz, das ist mit bewusst… Aber was für rechtliche Konsequenzen würde das mit sich bringen und was müsste ich ca. zahlen, wenn ich bei einer Kontrolle erwischt werde???
Danke und Gruß :3
Hallo Florian,
wenn die Änderung nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, gilt dies als Fahren ohne Betriebserlaubnis, was ein Bußgeld von 50 Euro zur Folge hat. Besteht eine Gefährdung, dann könnten auch 90 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe ein Aufbau Seminar hinter mir (24kmh zu schnell) und befinde mich noch in der Probezeit bis März 2017. Wurde allerdings letztens mit 41 KMH zu schnell ( 100 erlaubt) auf der Autobahn geblitzt!
Womit muss ich rechnen ? Wie teuer ? Führerschein entzug ?
Danke im Voraus
Hallo Mike,
wenn es Ihr erster A-Verstoß in der Probezeitverlängerung war, dann müssen Sie mit einer Verwarnung & einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde nach der verlängerten Probezeit nun 1 mal innerorts mit 10km/h und außerorts mit 30km/h zu viel geblitzt. 2 Wochen später wurde ich unangeschnallt angehalten und hatte meinen Führerschein nicht dabei, womit muss ich rechnen?
Hallo Nico,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird erst ab einem Wert von 21 km/h und mehr als vollwertiger A-Verstoß in der Probezeit angerechnet. Ein erstmaliger A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zur kostenpflichtigen Verwarnung, und der Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Das Fahren ohne angelegten Gurt wird erst als vollwertiger B-Verstoß angerechnet, wenn das Bußgeld ausnahmsweise bei 60 Euro angesetzt wird. In der Regel droht hierfür jedoch nur ein Verwarngeld von 30 Euro. Das Verwarngeld, wenn Sie Ihren Führerschein vergaßen, liegt bei 10 Euro. Auch hier findet die Anrechnung des B-Verstoßes erst ab einem ausnahmsweise erhöhten Bußgeld von 60 Euro und mehr Anrechnung auf die Probezeit.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe meinen Roller vorkurzem in die Werkstatt gegeben um die Beschleunigung zu verbessern. Dazu hat man die Methode angewandt, bei der man das Resonanzrohr entdrosselt. Um den Nebeneffekt das der Roller nun schneller gelaufen ist entgegenzuwirken haben wir größere Drosselungsringe eingebaut.
Also der Anzug ist besser aber er läuft vorschriftsmäßig 45-50km/h.
Im Falle das die Polizei mich anhalten würde, könnte ich meinen Führerschein komplett verlieren? Bin in der Probezeit.
Was würde mir drohen?
Hallo Fabian,
sofern die Umbauten korrekt durchgeführt und die entsprechenden Veränderungen in den Fahrzeugschein eingetragen wurden, ist eine Ahndung nicht zu erwarten – zumal Sie sich auch weiterhin im gesetzlich festzgelegten Rahmen für Ihre Führerscheinklasse bewegen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, vor kurzem war bei uns nochmal recht unerwartet Schnee und ich war mit dem Auto von meinem Vater unterwegs, dessen Reifen zwar Winterreifen sind, aber schon sehr hart und vermutlich auch schon viel zu abgefahren.
Ich hab schon gemerkt, dass das Auto extrem gerutscht ist, deshalb war ich auch äußerst langsam und vorsichtig unterwegs, jedenfalls stand ich an der Kreuzung, hab gewartet, bis *vermeintlich* frei ist, und bin losgefahren, habe aber dabei einen kleinen silbernen Polo ohne Licht übersehen, angefahren, wieder auf die Bremse und dann eben gerutscht. Die gute Frau war wenn überhaupt 30km/h schnell, ich maximal 15, aber eher 10km/h schnell und so bin ich ihr halt in die Seite gefahren/gerutscht. Weil es ein Firmenwagen war, musste natürlich auch die Polizei geholt werden.
Meine Probezeit endet theoretisch im Juni, was droht mir jetzt? Ist es ein ordentlicher Vorfahrtsverstoß, wenn ich aufgrund nicht geräumter Straße und schlechten Reifen gerutscht bin?
Hallo Konrad,
kam es aufgrund zu schlechter Bereifung zu einem Unfall, handelt es sich in der Regel um einen B-Verstoß. Die Ahndung als Vorfahrtsverstoß ist aber ebenfalls möglich. In diesem Falle handelte es sich um ein A-Vergehen. Die Entscheidung obliegt der Auslegung und Einschätzung der zuständigen Behörden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich hatte in meiner probezeit einen Unfall beim überholen bin ich in den gegenverkehr. Beide Totalschaden beide keine schweren Verletzungen. Strafverfahren gegen Körperverletzung wurde eingestellt. Bußgeld 175 € und 1 Punkt. Zählt der Unfall trotzdem zum A Verstoß? Falls ja, der Unfall war zwar in der probezeit, jedoch kam der brief mit dem Bußgeld und dem Punkt erst nachdem die probezeit zuende ist bzw wäre wenn sie jetzt nicht verlängert wird. Droht mir nun ein aufbauseminar und wird die probezeit verlängert auch wenn der Punkt nach dem ende der probezeit kam?
Mit freundlichen grüßen
Unknown User.
Hallo Unknown User,
kommt es aufgrund eines Verstoßes in Verbindung mit einem Überholvorgang (A-Verstoß) zu einem Unfall, zählt auch dieser in der Regel als A-Verstoß. Ausschlaggegbend für die Anrechnung auf die Probezeit ist in diesem Fall der Tattag, nicht der Tag der Rechtskraft des Vergehens. Daher können auch noch im Nachhinein die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars erfolgen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Chris
Ich wurde mit 1,4 Promille angehalten was kommt auf mich zu da ich noch in der Probezeit bin
Hallo Chris,
da während der Probezeit und für Fahrzeugführer unter 21 Jahren ein striktes Alkoholverbot gilt und zudem die strafrechtliche Grenze von 1,1 Promille überschritten wurde, kann in Ihrem Fall ein gerichtliches Strafverfahren – mit der Auferlegung einer Geldstrafe oder Freiheitstrafe – drohen. Zudem verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre und die Auflage, an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen, kann erfolgen. Auch der Führerschein kann durch die Behörden für eine Dauer von mindestens sechs Monaten eingezogen werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen,
mein Bruder befindet sich noch in der Probezeit und ist 35 kmh innerorts zu schnell gefahren (bereits abzüglich Toleranz). Hab ich das richtig recherchiert, dass er 2 Punkte erhält, 1 Monat Abzug, ca 160€ Bußgeldbescheid und eine Aufforderung zum Aufbau Seminar sowie die Verlängerung der Probezeit?
Danke & Lg,
Firoozeh
Hallo Firoozeh,
wenn Ihr Bruder innerorts die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, dann ist die Strafe korrekt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Kurze Frage.. Wurde in meiner Probezeit jetzt 2x mit unter 2 h/km geblitz.. Einmal mit 16 h/km ( außerorts und 100 h/km waren erlaubt) und jetzt nochmam mit 10 h/km zu viel geblitzt ( wieder außerorts und 100 h/km waren erlaubt)
Was habe ich zu erwarten? Danke im voraus!
Hallo Justin,
Fahranfänger in der Probezeit, welche die vorgeschriebene Geschwindigkeit um weniger als 20 km/h überschreiten, bekommen eine Verwarnung und müssen das entsprechende Bußgeld zahlen. Die Probezeit wird nicht verlängert und die Teilnahme am Aufbauseminar ist nicht Pflicht. Sobald sich die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit jedoch wiederholt, müssen beide Maßnahmen befürchtet werden. Dies wird von der entsprechenden Behörde festgelegt.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo
ich wurde vor ca. 4 monaten mit genau 21 km/h außerorts geblitzt in der probezeit. habe heute den bußgeldbescheid bekommen da steht drinne das ich 1 punkt bekomme aber nichts von einem seminar letzten monat war auch das ordnungsamt bei mir deswegen und die meinten es kann sein dadurch das ich seit 2 monaten aus der probezeit raus bin das ich vielleicht keins machen muss.
muss ich noch mit was rechnen wenn nichts vom seminar im bußgeldbescheid stand?
Hallo Markus,
wenn Sie in der Probezeit mit mehr als 20 km/h geblitzt wurden, dann handelt es sich um ein A-Delikt, was neben einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg auch die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger zur Folge hat. Es besteht hier keine Verjährungsfrist, was die Wartezeit auf die Einladung zum Aufbauseminar erklären könnte.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo ich wurde letztes jahr mir 57 kmh zu schnell geblitzt hatte 1 monat den Schein weg und das Aufbau Seminar.
Nun wurde ich mit 1.4 promille angehalten.
Was erwartet mich? Ich bin in der probezeit Verlängerung
Hallo basti24190,
ab 1,4 Promille handelt es sich um eine absolute Fahruntüchtigkeit, die üblicherweise wie folgt geahndet wird: Eine Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinzu kommt vermutlich eine MPU mit Abstinenznachweis und eine erneute Verlängerung der Probezeit.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe heute 2 Zeugenabfragen gleichzeitig bekommen. Da ich ein Firmenfahrzeug fahre und kein Privates. Ich wurde 1x mit 25 zu viel innerorts und das 2 mal 21 zu viel innerorts mit 2 Tage abstand geblitzt. Soweit ich das jetzt mitbekommen habe sind es 2 A-Verstöße. Wie sieht es hier mit der Starfe aus? Ich wurde vom selben Blitzer 2 mal erwischt und wusste nichts vom ersten vorgehen…..
Danke.
Hallo Jay,
es handelt sich in beiden Fällen um A-Verstöße. Für die Probezeit werden nur Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h (nach Toleranzabzug) gewertet. Ein erstmaliger A-Verstoß in der Probezeit führt zur Verlängerung derselben um zwei weitere Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars. Erst nachdem das Aufbauseminar absolviert wurde, werden weitere A-Verstöße in der verlängerten Probezeit gewertet.
Ihr Bussgeld-Info Team
wenn ich den probeschein aufgrund eines versäumten fahrsicherheitstrainings von klasse a verlängert bekomme, verlängert sich auch der probeschein der klasse b ?
hallo ich bin geblitzt zwei mal , eine am 31.01.2016 und bin 30km/h zugefahren mehr als die zugelassene Geschwindigkeit, ( 30km/h erlaubt , bin ich 60km/h gefharen , und die zweite war am 11/2/2016 bin ich 128km/h gefahren , die erlaubte Geschwendigkeit war 100km/h , ich bin in der Probezeit noch ! aber ich nur bescheid bekommen für beide am 01.03.2016 …. was soll ich von straffe erwarten ? habe ich noch nichts zugegeben
Hallo Hisham,
Sie müssen mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre rechnen. Außerdem werden Sie vermutlich eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten. Je nachdem, ob Sie inner- oder außerorts geblitzt wurden, werden entsprechende Bußgelder gegen Sie verhängt und es kommen auch Punkte in Flensburg auf Sie zu. Konkret können Sie sich das im Bußgeld-Rechner errechnen lassen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich bin auf der A2 auf der Baustelle statt 80km 150km gefahren und wurde von der Kriminalpolizei Gefilmt und erwischt mit 150km. Habe mehre PKW’s und Lkw’s überholt und dabei noch Lichthupe gegeben und ziemlich riskant gefahren. Hab 150€ Bußgeld bekommen bin noch in der Probezeit bis nächsten Monat und würde vor 2 Wochen zum Aufbauseminar eingeladen, da ich ein Kleinen Vorfahrt Unfall hatte wo ich Schuld war.
Ich bin deshalb so schnell gefahren, weil meine Mutter ein Auto Unfall hatte und ich von freudnen ein Foto und mehrere Anrufe bekommen habe. Alle Beteiligten geht es gut war nur ein Riesen Blech Schaden. Der Polzei hatte Toleranz und hat mir Sogar ein Lehre erteilt und mit mir sehr nett gesprochen. Das ich z.B. mein Leben riskierte um Paar Minuten schneller an der Unfall stelle zu sein und das es ziemlich blöd sei, da ja auch stimmt.
Was kommt jtz auf mich zu ?
Hallo Mikail,
ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht normalerweise eine Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Allerdings könnte sich die Strafe erhöhen, wenn Sie wegen Nötigung im Straßenverkehr angezeigt werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Die Polizei hat mir heute ein Verfahren wegen meiner Nummernschilder eröffnet.
Ich habe nicht unterschrieben und den Verstoß nicht zugegeben.
Es handelt sich um die Kennzeichengröße und Abstände am Kennzeichen.
Ist dieser Verstoß bereits ein B-Verstoß?
Ich kann die angegebene Tatbestandsnummer leider nicht im Busgeldkatalog finden.
Lg
Hallo Basti,
in der Regel handelt es sich bei einem Kennzeichenmissbrauch um einen B-Verstoß.
Ihr Bussgeld-Info Team
habe einen Unfall verursacht mein Auto ist totallschaden vom Gegner ist noch nicht bekannt bin Fahrerin auf probe die Polizei sagte zu mir Geldbuße von 140 Euro und einen punkt in Flensburg was erwartet mich da ist der Führerschein weg
Hallo Karin,
bei einem Unfall handelt es sich oftmals um einen A-Verstoß. Ein erster A-Verstoß in der Probezeit führt zumeist zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert. Ist in Ihrem Fall der Unfall als B-Verstoß zu werten, dann droht bei einem erstmaligen B-Verstoß in der Probezeit keine weitere Sanktion.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich hatte das Auto eines Freundes, dieser versicherte mir, es wären allwetter Reifen auf dem Fahrzeug. Ich rutschte aus der Kurve auf eine schräge rasenfläche, von dieser bin ich nicht mehr eigenständig auf die Straße gekommen und musste vom Abschleppdienst hoch gezogen werden. Die Polizei stellte fest das Sommerreifen verbaut waren. Es wurde niemand verletzt und nichts beschädigt. Womit muss ich jetzt rechnen? Muss ich eine nachschulung machen?
Danke schonmal.
Grüße
Hallo Painter,
wenn Sie bei Eisglätte nicht mit entsprechender Winterbereifung fahren und einen Unfall auslösen können ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. Dieser Tatbestand ist als B-Verstoß gewertet. Ein erstmaliger B-Verstoß in der Probezeit führt in der Regel zu keinen weiteren Konsequenzen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe einem innerorts die vorfahrt genommen und seinem auto einen ganz leichten kratzer verpasst was genau wird nun geschehen ? die polizei war da und wir haben die Papiere ausgetauscht davor wurde ich vor 2 wochen auserorts geblitzt weil ich 10kmh zu schnell war.
Hallo Eren,
bei Missachtung der Vorfahrt inklusive Sachbeschädigung kommen ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich wurde jetzt das 3. Mal in der probezeit geblizt es war allerdings immer unter 20 kmh bzw21 .2× davon 2015 und jetzt 1×2016 muss ich ausser mit einer Geldstrafe für das 3m mal blitzen mit irgendetwas Anderem rechnen?
Hallo cookiemaus,
normalerweise greifen Probezeitmaßnahmen erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h. Wenn Sie bislang immer darunter waren, werden Sie in der Regel deshalb keine sich auf die Probezeit auswirkenden Verstöße begangen haben. Trotzdem kann Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Dieser Tatbestand würde die Strafe erhöhen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich bin in meiner Probezeit mit 121kmh in einer 100er Zone Geblitzt Worden mit was muss ich nun Rechnen.?
Hallo Marco,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20 km/h (nach Abzug der Toleranz) droht in der Regel nur ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Erst Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h (nach Toleranzabzug) werden in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich musste im Jahr 2014 an einem Aufbauseminar teilnehmen wegen überhöhter Geschwindigkeit & meine Probezeit wurde auf 4 Jahre erhöht & im August 2015 wurde ich mit Handy am Steuer erwischt & habe einen Punkt bekommen, aber bisher noch keine Post & im Dezember 2015 hatte ich einen Unfall & habe einen weiteren Punkt bekommen.. Womit muss ich nun rechnen.. ? Ich bin Laborant & auf meinen Führerschein angewiesen, gibt es da eine Möglichkeit, meinen Führerschein zu behalten, sonst verliere ich meine Arbeit.. ?
Hallo Denny,
erst bei einem zweiten A-Verstoß bzw. vier B-Verstöße bzw. einem A- und zwei B-Verstößen (usf.) in der verlängerten Probezeit droht der Führerscheinentzug. Das Vergehen „Handy am Steuer“ ist ein B-Verstoß, der in einem Unfall resultierende Verstoß höchstwahrscheinlich ein A-Verstoß. Bei einem weiteren B-Verstoß oder A-Verstoß droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Sollte der Führerschein entzogen worden sein, gibt es in der Regel keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo allerseits,
Ich habe mit 16 Jahren am 14.08.13 meinen A1 Führerschein beendet. Damit begann meine 2 Jährige probezeit. Fast 2 Jahre später am 12.08.15 habe ich meinen B Führerschein bekommen. Jetzt ist mir unklar ob ich schon aus Probezeit raus War, oder ob ich knallhart 2 Jahre obendrauf bekommen habe. Das ist wichtig weil Ich letztens geblitzt wurde und ich wissen möchte worauf ich mich finanziell vorbereiten muss.
Danke ich voraus :)
Hallo M. Müller,
die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden. Somit erhalten Sie für den Führerschein der Klasse B in der Regel keine weitere Probezeit.
Ihr Bussgeld-Info Team
Schönen guten Tag
Hatte ein schweren Unfall wollte an einem parkenden Auto vorbei geguckt ob es geht auf der hälfte guckte ich ob es passt guck nach vorn da war aufeinmal der LKW aus Schock lenkte ich nach Links prallte wir frontal zusammen . Den lkwfahrer ist nix passiert nur mir . Womit muss ich rechnen bin in der probezeit
Hallo Annika,
da Sie den Unfall selbst verursacht haben, könnte das als A-Verstoß gewertet werden. Demnach müssten Sie in der Regel neben einem Bußgeld und eventuellen Punkten in Flensburg mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Die Strafe ist jedoch auch von den genauen Unfallumständen abhängig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo mich hat gestern die Polizei angehalten weil ich mit rot gefahren bin, die Polizei hat gesagt war 3-4 Sekunden wo ich gefahren bin .Was für Strafe können ich kriegen ?
Hallo Tsilinikos,
wenn Sie über eine rote Ampel fahren, die bereits länger als eine Sekunde rot ist, können neben einem Bußgeld von 200 € zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot auf Sie zukommen. Je nachdem, ob es zu einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kam, kann die Strafe auch höher ausfallen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hey ich hab eine Frage,
Meine Probezeit ist schon aufgrund eines unfalls auf zwei Jahre verlängert wurde. Ich habe ein Aufbauseminar absolviert. Kurze Zeit später hatte ich eine Autopanne bei Glatteis, wieder Bußgeld und die Empfehlung zum Verkehrpsychologen, dies habe ich jedoch nicht gemacht. Problem: nun wurde ich kürzlich mit 23 km/h
Hallo Jessili,
der zweite A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Konsequenz. Nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, kann der Führerschein dann neu beantragt werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeld – Team
Ich wurde heute zum 3 mal in meiner Probezeit geblitzt – muss ich nun ein aufbauseminar machen oder erwartet mich beim 3 mal immer noch nur das Bußgeld?
Hallo Marie,
das liegt zum einen im Ermessen der Behörde, da man Ihnen auch Beharrlichkeit vorwerfen kann und zum anderen kommt es auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung an. Diese zieht für gewöhnlich nämlich erst Probezeitmaßnahmen nach sich bei über 20 km/h.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo wurde vor 4 Wochen geblitzt an einer Rotlicht Ampel weil ich eine Ampel die rot war übersehen habe da daneben eine grün zeigte. Was kommt da auf mich zu, bin in der Probezeit. Desweiteren würde ich innerhalb der Ortschaft mit 87 geblitzt. Für beides habe ich noch nichts bekommen. Könnten Sie mir erklären was da auf mich zu kommt. Bin in der Probezeit ohne Verlängerung.
Hallo A.Ö.,
bei beiden Vergehen handelt es sich um A-Verstöße und das bedeutet neben dem Bußgeld und Punkten, dass Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert wird und Sie ein Aufbauseminar besuchen müssen. Beim Rotlichtverstoß sind es 90 Euro und 1 Punkt, bei der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Annahme 50er Zone) 160 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Ihr Bussgeld-Info Team