Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Hey
Ich bin in der probezeitverlängerung. Was passiert wenn ich nun a und b Verstoß begehe ? LG
Hallo Melina,
bei einem ersten A-Verstoß bzw. zwei weiteren B-Verstößen droht eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommt es hiernach erneut zu einem A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen droht der Fürherscheinentzug für mindestens sechs Monate.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ja aber wenn nach der Verlängerung A und B kombiniert passieren
Hallo Melina,
ein B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung führt in der Regel zu einer erneuten Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars.
Ihr Bussgeld-Info Team
Und wenn man a und b kombiniert. Zu schnell geblitzt ohne Kennzeichen in der Probezeit Verlängerung
Hallo Melina,
in der Regel handelt es sich bei einem Kennzeichenverstoß um einen B-Verstoß. Zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung führen üblicherweise zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
wie sieht es aus mit Alkohol und dem Fahrrad fahren in der Probezeit und unter 21. Kann dann was bei bis zu 1,6 Promille passieren? Ausgenommen man fährt auffällig oder baut einen Unfall?
LG
Hallo Hansen,
in der Regel gibt es hierzu keine besonderen Vorschriften zu beachten. Das Alkoholverbot erstreckt sich, soweit hier bekannt, nicht auf das Fahrradfahren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich wurde letzte Woche in einer 20zone mit 35-40 km erwischt und heute in einer 30 Zone mit 40 km
Bin in der Probezeit
Was passiert jetzt
Hallo Ahmet,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit wird erst ab einer Übertretung um 21 km/h und mehr als vollwertiger A-Verstoß anerkannt. In der Regel ist hier also nicht mit weiteren Konsequenzen als den Bußgeldern zu rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bussgeld-INFO Team.
mein Sohn ist in der Probezeit und hatte ein kleines Malheur, weil er auf einem Parkplatz beim Ausparken ein nebenbei geparktes Auto striff. Kein großer Schaden (wirklich nur ein Bagatellschaden) aber er machte halt den Fehler und fuhr weg, also unerlaubtes Verlassen des Unfallortes. Nun wurde das wohl aber beobachtet und die Polizei stand noch am selben Abend vor der Tür, nahm den Tatbestand auf und kündigte eine Anzeige aus demselbigen Grund an.
Nun hatte er vor ein paar Monaten schon einen Geschwindigkeitsvertoß (+21 KM/H in geschlossener Ortschaft), bekam einen Punkt, musste zum Aufbauseminar (5 Zeiten) und die Probezeit verlängerte sich um weitere 2 Jahre.
Womit muß unser Sohn nun rechnen ?
Gruß
JACK
Hallo Jack,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung muss Ihr Sohn in der Regel mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Erst mal wünsche ich allen einen guten Tag ich habe eine Frage und zwar geht es darum ich bin jetzt in der Probezeit ich habe meinen Führerschein vor zwei Jahren verloren meine Probezeit wurde um zwei Jahre verlängert jetzt kurz vor dem Ablauf meiner Probezeit wurde ich in einer siebziger Zone außerorts mit 105 KMH auf Tacho erwischt
Kurz gefasst: nach dem Aufbauseminar das erste mal wieder so schnell geblitzt worden
Frage: was kommt auf mich zu?
Hallo Yalcin,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung erhalten Sie in der Regel nur eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde mehrmals (ca.5-6) mal unter 21 km/h geblitzt. Droht mir ein Aufbau-Seminar oder ab welcher Anzahl der Strafzetteln (unter 21 km/h) muss man ein Aufbau-Seminar machen?
Lg
Hallo Anastasia,
in der Regel kommen außer einer Geldbuße keine weiteren Probezeitmaßnahmen auf Sie zu, wenn Sie mit weniger als 20 km/h geblitzt werden. Allerdings kann Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden, wenn Sie mehrfach geblitzt werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo
ich habe ein mal in probe zeit wegen rote ampel überfahren aufbauseminar mit mir bussgeld bekommen und die probezeit 2 jahre verlängert
jetzt noch mal wegen recht von link klauen unfall gehabt also auch in probezeit und steht auch körper verläztung da rauf aber die körper verleztung war sehr leicht un fast nichts passiert aber steht in meine bericht
heute habe ich 148 € und eine punkt per post bekommen
wollte ich wissen das war es oder passiert noch was für mich
wenn ja ich arebeite mit meine auto das kann eine vorteil für sein dass meine meine fahr erlaubnis nicht weg
danke
mit freundlichen grüsse
Hallo farbod,
bei einem zweiten A-Verstoß (bei Ihnen in Form der Vorfahrtsmissachtung) folgt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis. In Ihrem Fall kann außerdem ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder ein Zivilrechtsverfahren wegen Schmerzensgeld auf Sie zukommen.
Ihr Bussgeld-Info Team
ja aber die haben keine anzeige bei Polizei gemacht weil sehr leicht war trotzdem bekomme ich strafe ? ich habe schön Bußgeld bekommen aber steht nichts wegen Körperverletzung drine. soll ich noch warten oder alles ist ok
Hallo farbod,
in Ihrem Fall ist ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder ein Zivilrechtsverfahren wegen Schmerzensgeld nicht auszuschließen. Dass dies nicht in Ihrem Bußgeldbescheid stand, hat zunächst einmal nichts zu sagen. Nehmen Sie eventuell Hilfe von einem Anwalt in Anspruch. Dieser wird Ihnen am besten weiterhelfen können.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo zusammen ich hatte am Montag einen Auto Unfall,
Ich bin mit Ca 100 gegen ein Baum gefahren innerorts, ich war nicht angeschnallt jetzt würde ich gerne wissen was mit meinem Führerschein passiert. Wenn mir da jemand paar Infos geben könnte wäre ich sehr dankbar .
Mfg Alberto
Hallo Alberto,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 50 Km/h innerorts folgen in der Regel 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot. Hinzukommen kann ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro, weil Sie einen Unfall aufgrund von nicht angepasstem Tempo verursacht haben. 30 Euro entfallen außerdem üblicherweise auf das Fahren ohne Sicherheitsgurt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
wollte wissen was in der Probezeit passiert wenn man mit uneingetragen Luftfilter fährt? Und eine ABE für einen anderen Endtopf hat? bekommt man dann nur ein Bußgeld? hat der Auspuff dann etwas damit zu tun? Wenn ich angehalten werden würde täte ich den Luftfilter vor ort wieder umbauen.
LG
Verena
Hallo Verena,
wenn mit nicht eingetragenen Teilen gefahren wird, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Wenn Sie ein Fahrzeug in Betrieb nehmen, dessen Betriebserlaubnis erloschen war, fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an. Es kann deutlich teurer ausfallen, wenn Vorsatz bestand oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder belästigt wurden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Was passiert wenn man innerhlab der Verlängerten Probezeit einen Verkehrsunfall hat mit einen Personschaden?
Danke und Gruß
Hallo Fabian,
es kommt darauf an, ob es sich um einen A- oder B-Verstoß handelt. Bei einem erneuten Katalog-A-Verstoß oder zwei Katalog-B-Verstößen während der (verlängerten) Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus wird die Empfehlung ausgesprochen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist jedoch nur freiwilliger Natur und mit Kosten verbunden. Punkte können Fahranfänger in einem Aufbauseminar nicht abbauen. Das ist erst nach der Probezeit möglich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag !! Ich bin gestern beim raus fahren von eine Parkplatz Lücke bei ein anders Auto rein gefahren, der schaden war nicht so groß erwartet mich jetzt eine Probezeit Verlängerung und Aufbauseminar
Hallo Gegdar,
das kommt darauf an, ob es als A- oder B-Verstoß gewertet wird. Wahrscheinlich handelt es sich in Ihrem Fall jedoch um einen B-Verstoß. Beim ersten B-Verstoß in der Probezeit haben Sie keine weiteren Folgen zu befürchten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Gegdar,
es handelt sich dabei um einen sogenannten A-Verstoß. Bei einem einmaligen A-Verstoß folgt in der Regel eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre sowie die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
Mein Problem ist folgendes:
Vor gut 10Tagen wurde ich wenige Meter nach dem Überholen eines Busses geblitzt. Ich hatte Ca 120 Km/h zu diesem Zeitpunlt drauf. Normalerweise istdemzufolge, was ich auf dieser Seite gelesen habe, lediglich ein Bußgeld zu begleichen. Allerdings wurde ich heute in einem kleinen Ort zum wiederholten Male geblitzt, als ich mich von Ca 65 km/h ausrollen lies.
Meine Fragen wären:
Muss ich Bedenken haben, was ein Aufbauseminar angeht bzw gilt eines der Geschwindigkeitsüberschreitungen schon als ein sogenannter „B-Verstoß“?
Und desweiteren würde mich interessieren, wie es geahndet werden würde, sollte mein Vater als Halter eingetragen sein und ich nur als „Fahrer“ beschrieben?
Vielen Dank im Voraus
MH
Hallo Marcel,
da Sie von einem A-Verstoß sprechen, befinden Sie sich wohl in der Probezeit. Geschwindigkeitsverstöße in der Probezeit sind immer sogenannte A-Verstöße.
Die Frage ist, wie hoch die Geschwindigkeitsübertretung bei Ihrem ersten Vergehen war. Darin bemisst sich die Höhe des Bußgeldes.
Allerdings führt ein erster A-verstoß in der Probezeit in der Regel zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars. Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, wie es bei Ihrer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung der Fall ist, zieht üblicherweise eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
In Deutschland haftet der Halter des Fahrzeugs grundsätzlich nicht für die Ordnungswidrigkeit, die durch einen anderen Fahrer begangen wurde. Das heißt, Ihre Verstöße haben keinen Einfluss auf Ihren Vater.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen,
ich befinde mich in der verlängerten Probezeit ( 4 Jahre ) musste meinen Führerschein schon einmal abgeben wegen Drogenkonsum. Habe auch bereits eine MPU gemacht / bestanden und meinen Führerschein wieder bekommen.
Nun wurde ich mit 19 km/h nach Abzug der Toleranz Innerorts geblitzt (69 gefahren, 50 war erlaubt ) was meines Erachtens ein B Verstoß ist.
Muss ein Bußgeld von 35 Euro zahlen…
Nun meine Frage muss ich mit weiteren Konsequenzen rechnen ?
Was würde passieren wenn ich einen weiteren B Verstoß vergehen würde?
Was würde passieren wenn ich einen weiteren A Verstoß vergehen würde ?
Dank im Voraus
LG
Hallo Stephan,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird in der Regel mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet. Bei zwei B-Verstößen in der verlängerten Probezeit kann es zu einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung kommen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig das es sich um ein A- Verstoss handelt obwohl ich „nur“
19 km/h zu schnell gefahren bin ?! Und wenn ja muss ich jetzt mit weiteren Konsequenzen rechnen ?
Dank im Voraus
LG
Hallo Stephan,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer ein A-Verstoß. Allerdings findet die Anechnung auf die Probezeit in der Regel erst ab einer Überschreitung von 21 km/h und mehr statt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Mein Sohn hat in der Probezeit einen Unfall gebaut Rechts vor Links A-Verstoß. Er musste ein Aufbauseminar absolvieren und bekam zusätzlich 1 Punkt. Nun hat er im Januar wieder einen Unfall gebaut aufgrund Blitzeis bei angepasster Geschwindigkeit ohne Gefährdung. Nur am eigenen Auto Wir erhielten ein Schreiben und da hieß es unangepasste Geschwindigkeit. Wir haben widerspruch eingelegt. Wenn das nicht hilft, wird sein Führerschein entzogen?
Hallo Halil,
kommt es in der Probezeitverlängerung, die bei Ihrem Sohn vermutlich vorliegt, zu einem erneuten A-Verstoß, droht in der Regel der Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
habe eine dringende Frage! habe einen Bußgeldbescheid für einen A-Verstoß über 110,00 € erhalten und einen Punkt. Habe fristgerecht Einspruch eingelegt. Nächste Woche ist Verhandlung, und mein Anwalt meint, dass wir gute Chancen auf eine Herabsetzung des Bußgeldes haben (auf ca. 50,00 € Vermutlich würde dann der 1 Punkt wegfallen. Ist es dann rechtlich gesehen immer noch ein A-verstoß, nach dem ich bei einem Aufbauseminar teilnehmen muss? Oder steht das Aufbauseminar bei einem Bußgeld unter 60 € gar nicht mehr an?
LG Ramona
Hallo Ramona,
das hängt ganz von der richterlichen Entscheidung in Ihrer Verhandlung ab. Warten Sie diese am besten ab. Außerdem ist Ihr Anwalt mit Ihrem Fall vertraut und kann Ihnen dazu sicher auch eine hilfreiche Rechtsberatung geben.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
musste wegen einem Rotlichtverstoß bereits an einem AFS Seminar teilnehmen. Damals lag ich unter 1 sec und habe kein Fahrverbot bekommen. Gestern ist mir das gleiche nochmal passiert. Gibt es bei roten Ampeln auch eine Regelung für Wiederholungstäter? Angenommen die Ampel war unter 1 sec rot, erwartet mich dann wieder „nur“ ein Bußgeld oder muss ich den Führerschein als Wiederholungstäter für einen Monat abgeben?
Lg
Hallo Katharina,
in der Regel zählen Sie nicht als Wiederholungstäter bei einem Rotlichtverstoß. Wie hoch Ihre Strafe genau aussehen wird, können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Habe ne Frage?
Unzwar ist mein bester Freund der grade sein Schein seit einem Jahr hat geblitzt worden.
Kann passieren sollte aber nicht das Problem ist.
Das er in denn Ort ( Tempo 50) reingefahren ist und wurde mit knapp 86 km geblitzt.
Natürlich das es viel zu schnell ist keine Frage.
Er macht sich nun extreme Gedanken was nun aus seinem füherschein wird.
Wenn ihr eine Antwort für mich hättet die ich ihm zeigen kann wäre ich sehr dankbar.
Dankeschön
Hallo Chris,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31 und 40 km/h innerorts drohen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Handelt es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit, wird in der Regel die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert. Auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird mit hoher Wahrscheinlichkeit angeordnet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich wurde vor kurzem mit über 21 km/h überhöhter Geschwindigkeit in der 30er Zone geblitz, was ja als a-Delikt gilt und somit die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Erhöhung der Probezeit auf 4 Jahre zur Folge hat. Die betreffende Post habe ich allerdings noch nicht erhalten. Zusätzlich habe ich nun einen Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung verursacht. Glücklicherweise ist der Personenschaden nur sehr gering. Nun ist meine Frage, welche Konsequenzen aus den beiden a-Delikten hervorgehen, wobei ich bezüglich dem ersteren noch nicht ofiziell benachrichtig wurde. Kann es auch direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Körperverletzung kommen?
Hallo Hans,
erst nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar treten Sie offiziell in die verlängerte Probezeit ein, daher wird der zweite A-Delikt nicht weiter auf Ihre Probezeit angerechnet. Aufgrund des Unfalls kann jedoch ein zusätzliches Fahrverbot drohen – oder aber der Führerscheinentzug – wenn die Behörden dies in Ihrem besonderen Fall so entscheidet. Eine feste Regelung gibt es hier nicht. Lassen Sie sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich habe da eine Frage ich habe einen kleinen Unfall beim Parken gehabt worauf die Polizei gekommen ist lange rede kurzer sinn mir würde Blut abgenommen jetzt habe ich einen Strafbefehl bekommen 800 Euro und 8 Monate Führerscheinentzug gegen den ich Einspruch eingelegt habe bzw läuft es jetzt über meinem Anwalt nun meine Frage also die werte waren sehr gering. wie ist es jetzt da ich ja noch in der Probezeit bin wie läuft es da ab mit diesem Aufbauseminar weil es ja ein a verstoß ist oder muss ich eine mpu machen und falls ich ein Aufbauseminar machen muss muss ich es jetzt machen oder bekomme ich da einen bescheid vom Straßenverkehrsamt oder muss ich mich selbst drum kümmern oder kommt sowas erst wenn das alles rechtskräftig ist danke vorab
Hallo,
da während der Probezeit ein striktes Alkoholverbot gilt, ist die Anordnung, an einem besonderen Aufbauseminar (zum Thema „Drogen und Alkohol im Straßenverkehr“) teilzunehmen, wahrscheinlich. Hierüber werden Sie gesondert in Kenntnis gesetzt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Busgeldteam
Ich bin vor Ca einem Jahr geblitzt worden habe daraufhin vor Ca 9 Monaten ein aufbauseminar gemacht und befinde mich somit in der verlängerten Probezeit.
Doch nun wurde ich wegen Unfallflucht belangt. Laut Anwalt wird es auf ein 3 monatiges Fahrverbot herauslaufen da es kein bedeutender Schaden ( Ca 1000€ ) ist und der Unfall im ruhenden Verkehr ( parkrempler ) geschah.
Mich würde nun interessieren mit welchen Konsequenzen ich von Seiten der Führerscheinstelle zu rechnen habe ?
Führerscheinentzug? MPU ?
Vielen Dank im Voraus
Chris ?
Hallo Chris,
Unfallflucht wird als A-Verstoß gewertet. Ein erstmaliger A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Weitere Sanktionen können je nach Einzelfallbewertung durch die Behörden hinzukommen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde innerorts geblitzt ca 7 kmh zu schnell. Hatte aber mein Handy in der Hand.
Jetzt bin ich mir nicht sicher ob das Handy auf dem Blitzerfoto erkennbar ist, da ich es unter dem Fahrercokpit gehalten habe. (Man sieht nur das etwas hochleuchtet, aber nicht genau was es ist)
Mit welchen Folgen müsste ich rechnen wenn mir die Benutzung eines Handys vorgeworfen wird? Ich bin in der Probezeit.
Vielen Dank!
Hallo Nikita,
für einen Handyverstoß können ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Es handelt sich hierbei um einen B-Verstoß. Ein erstmaliger B-Verstoß in der Probezeit hat in der Regel keine weiteren Sanktionen zur Folge.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
mitte 2013 bin ich durch Aquaplaning in stehenden Gegenverkehr gerutscht (Rechtsfahrgebort nicht eingehalten, 2 jahre Verlängerung und aufbauseminar)
Am Freitag ist der Anhänger eines LKW ´s in meine spur hat mich leicht erwischt , durch den schock bin ich auf die bremsen und in das hintere Fahrzeug(hinter LKW gefahren) gerutscht.
der LKW ist (wahrscheinlich nichts bemerkt ) weiter gefahren und durch die Panik hat keiner das kennzeichen notiert. Das Problem ist auch durch das Wetter hat jeder auf sich geachtet und die Zeugen haben es nicht eindeutig sehen können -.-
kann mir trotzdem etwas passieren? Teilschuld oder so… zwecks rechtsfahrgebot?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Biene,
eine Teilschuld kann anerkannt werden. Hierfür bedarf es der Einzelfallbewertung durch die Behörden. Lassen Sie sich in diesem speziellen Fall gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe bereits ein Aufbauseminar im November gemacht auf Grund eines A-Verstoßes (rote Ampel).
Vor einigen Wochen wurde ich mit 0,6 % Promille von der Polizei angehalten. Ich hab jetzt ein Bußgeldbescheid von 530€ plus ein 4-Wöchiges Fahrverbot bekommen, wird jetzt zusätzlich nocheinmal ein Brief kommen zusätzliche Kosten oder Fahrverbote enthält auf Grund meiner verlängerten Probezeit?
Hallo Catalina,
Sie werden wahrscheinlich noch eine Aufforderung zum fahrpsychologischen Training erhalten. Es kann auch eine MPU angeordnet werden, dies liegt allerdings im Ermessen der Behörden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde innerorts mit 10 kmh zu schnell (7kmh abzüglich toleranz geblitzt) aber habe währendessen auf mein mp3 player musik geändert.
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Hallo Magnus,
bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h droht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Weitere Konsequenzen sind üblicherweise nicht zu erwarten.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo,
ich hatte am 28.09.2015 einen verkehrsunfall in der Probezeit und habe einem entgegenkommendem Fahrzeug die Vorfahrt genommen und dadurch den Unfall verursacht. Polizei kam, Verischerungsfragen alles geregelt, schaden wurde übernommen. Aussage bei der Polizei wurde auch schon aufgenommen. Allerdings habe ich nach 6 Monaten (gestern vorbei) immer noch keinen Bescheid von der Bußgeldstelle bzgl. der Folgen, also Aufbauseminar, Bußgeld etc.
Meine Frage also jetzt, habe ich nach diesen 6 Monaten wirklich nichts mehr zu befürchten? Denn en Bekannter von mir der beim TÜV arbeitet meinte, dass nach 6 Monaten eine Frist abgelaufen wäre, die die Behörde hätte, um mir Bescheid zu geben… Also bin ich jetzt aus allem raus oder noch nicht?
Danke für Antworten!
Hallo,
die Verjährungsfrist kann durch zahlreiche Aspekte unterbrochen werden. Möglicherweise kann auch ein gerichtliches Verfahren wegen des Unfalls und möglicher Folgen eingeleitet werden, wodurch sich die Frist ebenfalls verlängert. Über die Probezeitverlängerung, Punkte und andere zusätzliche Sanktionen werden Sie zudem in gesonderten Schreiben hingewiesen, nicht im Bußgeldbescheid selbst.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi, habe seid 2 Monaten meinen Führerschein und leider beim einbiegen in eine Parklücke mit meinem Seitenspiegel ein anderes parkendes Auto gestreift. Leichter Lackschaden am anderen Fahrzeug. Polizei wurde gerufen & alles für die Versicherung aufgenommen. Ich musste 30€ Bußgeld bezahlen. Womit muss ich rechnen, Probezeitverlängerung oder Aufbauseminar?
mfg
Hallo Eddy,
in der Regel ziehen Verstöße, die mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet werden, keine weiteren Probezeitmaßnahmen nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ein a Verstoß und ein b Verstoß nach aufbauseminar .mit welchen Auswirkungen sollte man rechnen ?
Hallo Anonym,
bei einem erneuten Katalog-A-Verstoß oder zwei Katalog-B-Verstößen während der (verlängerten) Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus wird die Empfehlung ausgesprochen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist jedoch nur freiwilliger Natur und mit Kosten verbunden. Punkte können Fahranfänger in einem Aufbauseminar nicht abbauen. Das ist erst nach der Probezeit möglich.
Bei einem erneuten Katalog-A-Verstoß oder zwei Katalog-B-Verstößen trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger und trotz schriftlicher Verwarnung, wird der Führerschein entzogen. Es folgt eine sogenannte Sperrfrist, welche mindestens 6 Monate andauert. Etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperre kann der Führerschein erneut beantragt werden. Wird der Antrag bewilligt, muss der Fahranfänger den Führerschein noch einmal absolvieren (inkl. Fahrschule, Theorie, Praxis, Prüfung, etc.).
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo
Ich wurde heute per laserpistole angehalten ich War mit Abzüge 22 km/h zu schnell und ich bin noch 17 also heißt begleitendes fahren was kommt auf mich zu ?
Hallo Saber,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h drohen ein Bußgeld von 70 (außerorts) bzw. 80 Euro (innerorts) und ein Punkt in Flensburg. Zudem werden Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h als vollwertiger A-Verstoß in der Probezeit angerechnet. Ein erster A-Verstoß in der Probezeit zieht in der Regel die Verlängerung derselben um zwei weitere Jahre und die Anordnung, an einem Ausbauseminar teilzunehmen, nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich wurde in ner 30er Zone mit 10-15km/h zu schnell geblitzt bin noch in der Probezeit
Was kommt auf mich zu?
Hallo Lea,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 1 und 15 km/h innerorts zieht in der Regel lediglich ein Verwarngeld zwischen 15 und 25 Euro nach sich. Erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wird ein entsprechender Verstoß als vollwertiger A-Verstoß auf die Probezeit angerechnet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Habe meine Probezeit auf 4Jahre und ein ASF hinter mir und heute hatte ich einen Unfall als ich die Spur gewechselt habe und muss 35 €Strafe zahlen muss ich befürchten das ich Führerschein abgeben muss.
Hallo T,
grundsätzlich gilt folgendes: Hat ein Fahranfänger den Führerschein auf Probe und leistet sich eine Ordnungswidrigkeit, dessen Bußgeldbescheid mit einem Regelsatz von weniger als 60 Euro geahndet und daher auch nicht in Flensburg registriert wird, hat dies keine Relevanz für die Führerscheinprobezeit. Wenn es sich bei Ihrem Unfall um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handelt und wenn Sie keine weiteren Verstöße begangen haben, müssen Sie also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit einem Entzug des Führerscheins rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team