Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Hallo,
ich habe in der Probezeit meinen Führerschein abgegeben. (Hatte damals gleich A&B zusammen gemacht) Nach MPU, Aufbauseminar und das ganze Zeug, habe ich im Dezember 2013 meinen Führerschein wieder bekommen. Allerdings habe ich anstatt A nur A2 bekommen (kannte ich gar nicht, 2006 als ich meinen Führerschein gemacht habe, gabs das noch nicht…)
Auf jeden Fall hieß es, ich bekäme nach 2 Jahren mit A2, meinen richtigen A-Führerschein wieder. ALso war ich im Dezember 2015 auf der Führerscheinstelle und wollte den A-Führerschein neu beantragen. Da hieß es aber, dass mein Sehtest 3 Wochen überfällig sei. Vor einer Woche habe ich den Sehtest gemacht und wollte den A-Führerschein neu beantragen. Da hieß es aber, dass es seit Mitte April einen neues Gesetz gibt, welches sagt, dass ich die Prüfungen (Theorie und Praxis) neu machen muss. Stimmt das?
Vielen Dank und viele Grüße
Randy
Hallo Randy,
um die Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse zu erhalten, muss in der Regel eine Prüfung abgelegt werden. Haben Sie die jeweilige Fahrerlaubnis erhalten, gelten diese auch weiterhin. Durch den Wechsel zum neuen EU-Führerschein und der Umstellung der Fahrzeugklassen kam es teilweise zu Fehlern. Die Besitzstandsregelung gewährleistet aber, dass Sie auch weiterhin die gleichen Fahrzeuge führen dürfen.
Genaue Angaben zu Ihrer Fahrerlaubnis kann Ihnen nur die Führerscheinstelle geben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem, und zwar wurde ich 2014 mit 21km/h zu viel geblitzt. Die Folge war dann ein Bußgeld und ein Aufbauseminar welches ich sofort absolviert habe.
Jetzt wurde ich gestern erneut geblitz ( mit 65km/h in der 30er Zone). Womit muss ich nun rechnen? Das ich ein Bußgeld zahlen muss weiss ich. Ich weiss auch das ich dafür 2 Punkte in Flensburg bekomme. Was ich aber nicht weiss ist, ob ich meinen Führerschein nun auch abgeben muss oder ob ich ihn behalten kann, wenn ich an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehme.
Mfg
Phillip
Hallo Phillip,
nach einen zweiten A-Verstoß erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme ist allerdings freiwillig. Der Führerschein wird erst beim dritten Verstoß eingezogen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich bin noch in der Probezeit und habe einen Unfall gemacht ende 2014. Musste einen Aufbauseminar machen Probezeit wurde um 2Jahre verlängert also bis 01.2018 danach wurde ich mit 21kmh zu schnell Geblitzt habe eine strafe von 70€ + Gebühren insgesamt 98.50€. Die frage ist jetzt was passiert wenn ich jetzt ganz normal mit 6-7-8kmh zu schnell geblitzt werde ?
Hallo Efe95,
bei einer Überschreitung von unter 21 km/h müssen Sie nur mit einem Verwarngeld rechnen. Bei 7 km/h zu viel wären dies beispielsweise 15 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hei
Ich habe eine frage ich hab den früherschein neu und ich wurde bei einer messung angehalten Ausser Ortschaft bin 39 km zu schnell gefahren dabei wurden aber die tolaranz noch nicht abgezogen wo mit müsste ich rechnen ?
LG – onur
Hallo ONUR,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zwischen 31 und 40 km/h drohen üblicherweise ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Zu einem Fahrverbot kommt es in der Regel nur, wenn zweimal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h vorliegt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten Tag hab mal ne frage , bin in der verlängerte Probezeit wegen einem a Verstoß und jetzt nach über 3 Jahren kurz vor 5 Monate Ende des 4 jähriges Probezeit wurde ich mit Handy am Steuer erwischt , melne frage ist was erwartet mich jetzt und ist meine Probezeit trotzdem in 5 Monate fertig ? Würde mich Freun drauf ne Antwort zu bekommen
Vielen Dank
Hallo Mourad,
bei Ihnen handelt es sich um einen B-verstoß in der verlängerten Probezeit. Dieser zieht keine weiteren Konsequenzen, wie eine erneute Verlängerung der Probezeit, nach sich. Es wird vermutlich nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt auf Sie zukommen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten tag.
Ich habe bereits die verlängerte Probezeit und habe aufgrund eines a Verstoßes die verwarnung bekommen. Ist schon ein halbes Jahr her.
Heute wurde ich angehalten weil ein anderes Bauteil nicht eingetragen war. (B Verstoß?)
Muss ich meinen fs abgeben?
Hallo Marcel,
ein erster B-Verstoß hat in der Regel keine weiteren Auswirkungen auf die Probezeit.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Mein freund wurde mehr mals geblitzt aber mit weniger als 21 kmh zu schnell.
Musste dan zum aufbausenimnar.
Wurde dan mit über 21kmh zu schnell geblitzt und misste 1 monat führerschein abgeben .
Wurde jetzt wieder mit evtl 21khm in 50zone zu schnell geblitzt.
Muss er den führerschein abgeben bei 21kmh zu viel ?
Hallo Celine,
beim zweiten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung kommt es in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich bin bis September noch in der probezeit und würde diesen Sommer gerne mein Fixie fahren. (sprich starre nabe aber MIT vorderradhandbremse). Falls ich angehalten werde, muss ich mit Punkten bzw Verlängerung meiner Probezeit rechnen oder wirkt sich mein Fahrrad in diesem Fall nicht auf meinen Führerschein aus?
Mfg vielen Dank
Hallo Simon,
das Fahren mit nicht vorschriftsmäßiger Bremseinrichtung kann als B-Verstoß gewertet werden. Beim ersten B-Verstoß sind allerdings keine probezeitrelevanten Maßnahmen zu befürchten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich hatte bereits einen Aufbauseminar und bin jetzt in der verlängerten Probezeit. Jetzt wurde ich auf der Autobahn mir 41kmh zu viel gelasert. Wie lange bekomm ich einen Führerscheinentzug und mit welchen Folgen kann ich sonst noch rechnen?
Danke und Grüße
Hallo Anni,
ein sogenannter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht zumeist eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Außerdem wird der Geschwindigkeitsverstoß vermutlich folgende Konsequenzen haben: ca. 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich wurde von der Polizei angehalten, da ich mit dem Handy am Steuer gespielt habe und nicht angeschnallt war. Was hat das jetzt für Folgen für mich bin in der Probezeit
Hallo Mahsun,
es handelt sich bei Ihnen um zwei sogenannte B-Verstöße. Diese ziehen eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und zumeist die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Als Kraftfahrer am Steuer das Handy zu benutzen, wird in der Regel mit 60 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Das Fahren ohne Sicherheitsgurt ist mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro versehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich bin mit Alkohol am Steuer gefahren und wurde erwischt. Ich bin unter 21 und noch in der Probezeit. Ich habe einen Brief von der Bußgeldstelle bekommen. Nun muss ich 278,50€ bezahlen und bekomme 1 Punkt. Muss ich jetzt auf noch einen Brief warten wegen dem Aufbauseminar ? Und kommt der Brief wieder in gelb?
Hallo Bor,
warten Sie am besten noch etwas ab. Es ist möglich, dass die Anordnung zu einem Aufbauseminar separat erteilt wird.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo wollte Fragen
Mein Freund hat die Verlängerte Probezeit bis November 2016. Er wurde beim Rotlicht überfahren beobachtet und Verwarnt wurden. Jetzt hatten wir vor kurzem ein leichten Unfall mit einem Miet Auto er hat ausseresehen ein anderes parkendes Auto angegahren durch ablenkung mit was muss mein Freund jetzt rechnen gruss aus Hamburg
Hallo Melanie,
bei Ihrem Freund lag mit dem Unfall ein erneuter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit vor. Darauf droht in der Regel der Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bussgeld-info team
Während ich das Aufbauseminar absolviert habe bin ich nochmals geblitzt worden mit mehr als 21 km/h
Ich habe den Fahrlehrer gefragt ob das nun den Entzug meiner Fahrerlaubnis als Folge hätte, er meinte lediglich das ich WÄHREND ich das seminar besuche ich nur den punkt und die geldstrafe zahlen müsse
Stimmt dies?
Hallo Justin,
wenn Sie bereits ein Aufbauseminar absolviert haben, dann scheinen Sie schon einen A-Verstoß in der Probezeit begangen zu haben. Nun ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21km/h erneut ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung, welcher eine Verwarnung & eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zu Folge hat. Des Weiteren sollten Sie in der Regel mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die genaue Strafe können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo ,
Ich hätte eine Frage undzwar wurde ich 2013 mit Alkohol am Steuer in meiner Probezeit erwischt meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert und an einem aufbauseminar nahm ich auch Teil , leider wurde ich heute geblitzt als ich über rot fuhr meiner Meinung nach war die rotphase länger als 1 sek.
Was wird jetzt auf mich zu kommen ? Ich hab gelesen das wenn die Phase länger als eine sek beträgt 2 Punkte in Flensburg bringt habe ich dadurch nun 2 A-Verstösse ?
Hallo Ivan,
ein Rotlichtverstoß ist immer ein A-Verstoß. Beim zweiten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung kommt es in der Regel lediglich zu einer Verwarnung und der Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Zudem erhalten Sie ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
ich habe in meiner Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 24km/h begangen und daraufhin ein Aufbauseminar absolviert. Jetzt in der verlängerten Probezeit einen Rotlicht Verstoß begangen, was droht mir? Lediglich die Einladung zum freiwilligen psychologischen Gutachten (habe ich Vorteile wenn ich das mache, ja nein?) oder wird hier wie in diversen Foren verichtet wird unterschieden, ob Rotlicht unter oder über 1 Sekunde anhielt beim Überfahren? Und wenn ja was passiert in welchem Fall?
Danke und Gruß
Hallo Chris,
über eine rote Ampel zu fahren, wird immer – unabhängig von der Zeit – als Rotlichtverstoß gewertet. Beim 2. A-Verstoß in der Probezeit droht Ihnen eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Diese in Anspruch zu nehmen, ist immer sinnvoll.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
droht mir der Entzug der Fahrerlaubnis oder bleibt es bei einer Verwarnung und der Anordnung zur verkehrspsychologischen Beratung?
Danke und Gruß,
Chris
Hallo Chris,
ein Entzug der Fahrerlaubnis ist erst bei einem erneuten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit üblich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Dies ist aber doch ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit?
Oder dann erst beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit?
Danke!
Hallo Chris,
erst der zweite A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zum Führerscheinentzug.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ein einmonatiges Fahrverbot droht aber?
Hallo Chris,
nein, es droht in der Regel kein Fahrverbot.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Sie sagen, mir droht lediglich eine Verwarnung und die Anordnung zur Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Beratung, jedoch kein 1-monatiges Fahrverbot. Anderen Fragern hier geben Sie beim zweiten A-Verstoss in der Probezeit ein Fahrverbot an, wieso droht mir keines? Kommt es auf den A-Verstoß an oder die Schwere?
Hallo Chris,
ein Fahrverbot droht in der Regel bei einem Rotlichtverstoß erst, wenn eine Gefährdung gegeben war.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Hab eine kurze Frage. Ich bin seit 9. JANUAR 2015 im Besitz des Führerscheins. Wurde aber mit 22 km/h zu schnell geblitzt. Also A verstoß 1 Punkt, 2 Jahre verlängerung und Aufbauseminar. Ok. Das hattte ich hinter mir. JETZT hab ich folgendes Problem ich hatte meine Rückleuchten foliert, was natürlich verboten is, wurde erwischt.
Der Polizist sagte ein B Verstoß, ein Punkt & 180€
Ich hätte ja dann bis jetzt Verstoße:
A: |
B: |
Also keine weitere Auswirkung auf meine Situation oder? Mache mir nämlich sorgen wegen dem Punkt.. ist der nicht sowas wie ein A verstoß?
Liebe Grüße,
Denis
Hallo Denis,
ein einziger B-Verstoß hat keine weiteren Folgen in der Probezeit. Allerdings können wir nicht nachvollziehen, wie sich Ihre Strafe zusammensetzt. Bei solch einem hohen Bußgeld müsste es sich eigentlich um einen A-Verstoß handeln. Unter Umständen sollten Sie einen Anwalt um Rat fragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo hatte 1 tag v. probezeitende 27kmh innerorts zu schnell ist jetzt 9mon her in der zeit ist folgendes passiert
aufbauseminar 1P
1* momat 12 Abgefahrener reifen
1* Monat 12 Anhänger gefahren zul. ges. 4t dachte Führerschein ging auf tatsächliches gewicht Anhänger leer (kam noch nicht an ist aber bereits im Polizei PC
1* Monat 4Rote Ampel (noch nicht da) anklage wird eingereicht da nicht passierte angeblich qualifiziert pol kam v rechts und ist gefahren ich hatte gelb
1* Monat 3 27kmh innerorts zu schnell
was passiert und wie kann ich am besten dagegen vorgehen
vielen dank im voraus
Thomas
Hallo Thomas,
Ihre Angaben und Fragen sind sehr detailliert. Wir dürfen und können Ihnen hier keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen, der Sohn meines Mannes hatte in der Probezeit einen A-Verstoß mit anschließender Teilnahme am ASF, Probezeitverlängerung von 1 Jahr. In dieser PZV weitere A-Verstöße mit Vorschlag zur freiwilligen Teilnahme an einem mpu Seminar, danach (über 21km/h und 46 km/h ) B-Verstoß (Handy am Steuer) , Probezeit ist Ende März abgelaufen hat kurz vor Probezeitende von der Behörde eine Verwarnung (wegen inzwischen 6 Punkte in Flensburg) erhalten. Wir rechneten alle mit Führerscheinentzug- kann es sein, weil die Rechtskräftigkeit des letzten A-Delikts im April eintrat, dass man deshalb nur verwarnte?
Hallo Lilly,
war die Verlängerung der Probezeit tatsächlich vor Rechtskräftigkeit abgelaufen, folgt voraussichtlich kein Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin gegen ein parkendes Auto gefahren und bin weg gefahren. Ich hab zwar nachgesehen und war der festen Überzeugung, dass dort kein Schaden war, ich habe mich aber leider geirrt.
Anzeige wurde erstattet, der Schaden ist wirklich sehr klein (bloß Kratzer hinten ) und ich hab mich bereits bei der Betroffenen entschuldigt.
Ich bin noch in der Probezeit, bisher keine Verstöße. Womit kann ich bezüglich des Führerscheins rechnen?
Hallo Lola,
theoretisch haben Sie Fahrerflucht begangen. Auch wenn nur ein minimaler Schaden am Fahrzeug entsteht, dürfen Sie sich nach einem Unfall nicht einfach entfernen. Falls Sie dafür belangt werden, wird Ihre Strafe wahrscheinlich aus Punkten in Flensburg und einer Geldbuße bestehen. Bei schwerwiegenden Delikten mit Fahrerflucht kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Am besten besprechen Sie Ihren Fall mit einem Anwalt. Besonders in der Probezeit können auch noch andere Maßnahmen auf Sie zukommen. Das liegt immer im Ermessen der Behörde.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo liebes bussgeldteam
Und zwar habe ich da eine Frage
Ich wurde auf der Autobahn mit ca 120kmh
Geblitzt bei erlaubten 80 bin auch noch in der Probezeit was kommt jetzt auf mich zu
Und droht mir ein Entzug der Fahrerlaubnis?
Hallo Nico,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als A-Verstoß. Wenn Sie noch in der Probezeit sind, wird diese um zwei Jahre verlängert, zudem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Außerdem müssen Sie ein Bußgeld zahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Also kurze Zusammenfassung: ich bin in der Probezeit Verlängerung da ich mit 23kmh zu viel geblitzt wurde, das Aufbauseminar hab ich schon absolviert.
Jetzt zu meiner Frage: was kommt auf mich in der Probezeitverlängerung zu wenn ich wegen Handy am Steuer von der Polizei angehalten wurde. Der Polizist meinte das es einen Punkt als Folge haben wird inkl 60€ Bußgeld. Dabei ist es doch nur ein B Verstoß und dies wäre dann auch mein erster B Verstoß
Hallo Marcel,
wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg – egal ob der Fahrer sich in der Probezeit befindet oder nicht. Weitere Maßnahmen müssen Sie jedoch nicht befürchten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Und dies habe ich im Internet gelesen.
Hinweis: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer ein A-Verstoß. Dennoch führen erst Tempoübertretungen ab 21 km/h zur Verlängerung der Probezeit.
Dann kann meines doch nicht bei 16 Kmh eine Verlängerung verursachen da haut doch etwas nicht hin?
Hallo Best,
bei Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung wird es nicht zu einer Probezeitverlängerung kommen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Das waren höchstens 47 Kmh bei einer 30ger Begrenzung das sind Minus Toleranz 14 Kmh zu schnell also ist das wieder nur eine Schriftliche Verwarnung oder?
Hallo Best,
Sie werden voraussichtlich ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro zahlen müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo , was passiert wenn man auf Probezeit ist und das wagen leicht nach hinten rrolt auf eine Ampel und ein anders wagen Trift und das Kennzeichen beugt ?
Hallo Mustafa,
bei einem solchen Unfall in der Probezeit handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser führt in der Regel zu einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie zu einer Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich würde neulich geblitzt auserorts erlaubt waren 100 kmh laut Tacho waren es 128. Ein paar Tage später habe ich versehentlich eine rote Ampel überfahren wahrscheinlich länger als eine Sekunde. Ich befinde mich noch in der Probezeit und habe noch keinen Bescheid bekommen.
Mit was sollte ich rechnen?
Hallo Jennifer,
wenn Sie in beiden Fällen geblitzt wurden, dann sollten Sie erst einmal die Bußgeldbescheide dafür abwarten. Diesen können Sie die genauen Strafen entnehmen.
In der Regel gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den A-Verstößen in der Probezeit. Dafür müssen Sie mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & einer Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar rechnen. Ein Rotlichtverstoß zählt ebenso zu den A-Verstößen. Diese würde bei Ihnen dann als erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung gelten und im Normalfall mit einer Verwarnung & einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung bestraft.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo, ich habe meinen Führerschein seid Februar 2015 und wurde bereits ein Monat später mit 31 kmh über die zulässige Höhstgeschwindigkeit geblitzt. Darauf hin bekam ich ein hohes Bußgeld und musste zum Aufbausiminar. Meine Probebetrieb wurde um zwei Jahre verlängert. Am 19.04.16 wurde ich wieder vermutlich mit über 21 kmh – 30 kmh über der zulässigen Höhstgeschwindigkeit geblitzt. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen? Wird mir der Führerschein entzogen ?
LG Maurice
Hallo Maurice,
wie Sie wahrscheinlich wissen, zählt eine Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit zu den A-Verstößen. Demnach zählt Ihre zweite Geschwindigkeitsübertretung als A-Verstoß in der Probezeitverlängerung. Sie müssen in der Regel mit einer Verwarnung & einer Empfehlung einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Je nachdem wieviel Sie genau zu schnell gefahren sind, kommt noch ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und ein eventuelles Fahrverbot auf Sie zu.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde im Letzten Jahr mit 12 Khm zu viel geblitzt weshalb ich eine Schriftliche Verwarnung bekam und ein Verwarnungsgeld.
Jetzt wurde ich höchstwahrscheinlich wieder geblitzt mit 16 Kmh zu viel.
Was passiert jetzt? .. Eigentlich nichts dadurch da das letzte vergehen eine Verwarnung war oder?
Mfg Best
Hallo Best,
dass Ihr erstes Vergehen nur verwarnt wurde, hat mit der Strafe für Ihre neue Geschwindigkeitsüberschreitung nichts zu tun. Warten Sie zunächst einmal Ihren Bußgeldbescheid ab, um zu wissen, wie viel km/h Sie genau zu schnell waren. Sollten es 16 km/h gewesen sein, müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Ich nehme an, Sie befinden sich in der Probezeit, also zählt jede Geschwindigkeitsüberschreitung zu den A-Verstößen. Das bedeutet in der Regel für Sie eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & eine Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.
Ihr Bußgeld-Info Team
hallo,
ich habe von meine Freundin auto genommen auf 2 Wochen weil meine war kaputt. Das Auto war aus Polen und ohne kfz-steue, ich habe nichts gewusst das ich steuer auf 2 wochen bezahlen muss. Aber danach habe ich mit strafe naturlich bezahlt. Jetzt habe ich brief bekommen mit verstoss 803600? fur was ??
Hallo Patryk,
der Verstoß 803600 besagt folgendes: Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. Hier fällt eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg an.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hey ich bin in der Probezeit Verlängerung. Was passiert jetzt wenn ich einen A und B Verstoß begehe . LG
Hallo Melina,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung droht in der Regel eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein einmaliger B-Verstoß wird üblicherweise mit Bußgeld geahndet. Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit führen üblicherweise zu einer Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Mein Kumpel wurde mit 86km bei einfahren in denn Ort wo schon 50 galt geblitzt
Er ist noch in der Probezeit
Welche Strafe erwartet ihn?
Hallo Christoph,
da Ihr Kumpel mehr als 20 km/h zu schnell gefahren ist, zählt diese Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß in der Probezeit. Hat er sich vorher noch nichts zu Schulden kommen lassen, sollte er mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team