Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Hallo,
meine Probezeit wurde einmal wegen einem A Vergehen verlängert. Jetzt wurde ich geblitzt und habe ein weiteres A Vergehen begangen. Jedoch was wäre wenn Ich in der Probezeitverlängerung bereits ein B Vergehen gehabt hätte ?
also in der probezeitverlängerung erst B dann A Verstoß ?
Hallo Erhan,
ein Fahrerlaubnisentzug droht Ihnen erst beim zweiten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung bzw. in Ihrem Fall bei noch einem B-Verstoß. Die üblichen Strafen für Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung kommen noch hinzu. Wie hoch diese genau sind, können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
hallo,
mein Freund wurde mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h außerorts geblitzt und war zu dem Zeitpunkt am Handy. Womit muss er rechnen?
Hallo v123,
wenn Ihr Freund außerorts 16 km/h zu schnell gefahren ist, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Für das Handy am Steuer muss er mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Somit hat Ihr Freund in der Probezeit einen A-Verstoß und einen B-Verstoß begangen. Dafür sollten Sie mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo , Leute
und zwar habe ich eine frage war gestern mit meiner Freundin unterwegs bin noch in der Probezeit habe aber noch 1 Jahr vor mir , habe beim einfahren in einer Straße das Schild Fahrverbot (in beiden Richtungen) nicht beachtet und bin einfach rein gefahren und habe geparkt war aber im Auto drin am Straßenrand wo Fussgänger eigentlich laufen sollten , dann kam ein Herr und Fotografierte mich von weiten , ich sprach ihn an er meinte er würde mich morgen bei der POLIZEI ANZEIGEN was nun mache mir sorgen :/ das auto ist über mein Vater angemeldet .
Danke
Hallo Suzan,
zum einen müssten Sie einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro für „Straße verbotswidrig befahren“ und 25 Euro für „Parkverbot mit Behinderung“ rechnen. Ob die Polizei allerdings einer solchen Anzeige von Bürgern nachgeht, hängt unter anderem vom Arbeitsaufwand, den damit verbundenen Kosten und der Personaldichte ab.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich bin in der Probezeit und habe innerhalb von ca. 4 Wochen drei A-Verstöße „gesammelt“ – 2 Mal Geschwindigkeit (30 km/h und 24 km/h zu schnell) und 1 Mal Überholverbot mißachtet. Für keines der Vergehen liegt bisher ein Bußgeldbescheid vor; dh Verfahren laufen noch. Demzufolge habe ich auch noch keine Einladung zu einem Aufbauseminar erhalten. Wird mir trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen wegen der 3 A-Verstöße oder passiert dieses erst, wenn der erneute A-Verstoß in der Probezeitverlängerung erst nach dem Aufbauseminar begangen wird.
Danke
Hallo Michael,
der Fahranfänger soll durch das Aufbauseminar die Möglichkeit erhalten, sein Verhalten anzupassen. Deshalb werden weitere Verstöße in der Regel erst nach dem Seminar für die Probezeit gewertet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
ich befinde mich in der verlängerten Probezeit. (Geschwindigkeitsüberschreitung mit 21 km/h – Aufbauseminar)
Dies ist nun 1 1 /2 Jahre her. In der Zeit wurde ich 2x geblitzt (12km/h & 15km/h zu schnell). Nun wurde ich innerorts mit 24km/h zu viel geblitzt. Womit muss ich rechnen?
Hallo ZM,
bei einem erneuten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ist in der Regel lediglich mit einer Verwarnung und der Empfehlung einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zu rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich habe heute auf leerer Straße eine rote Ampel übersehen (die sonne hat zusätzlich geblendet) und wurde geblitzt! Mit was habe ich jetzt zu rechnen.
Geschwindigkeit war normal 50 kmh ich bin nur ungebremst drüber gefahren … und habe nun große Sorgen was mich nun erwartet !
Hallo Alex,
welche Strafe Sie erwartet, kommt auch darauf an, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot gezeigt hat. Wenn die Zeitspanne unter einer Sekunde lag, erwartet Sie ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg – wenn keine weitere Gefährdung vorlag.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde einmal mit 12kmh zu schnell geblitzt und einmal mit 13kmh zu schnell.
Muss ich mit einem Aufbauseminar rechnen da ich noch in der Probezeit bin ?
Hallo Nils,
bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h greifen in der Regel noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen. Das heißt, dass Sie für die Verstöße lediglich mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Was passiert wenn ich mein Moped tune und ich werde In der Probeweise angehalten.
Wenn ich z.B. Einen Auspuff an mein Moped mache der nicht für die StVO zugelassen ist
Hallo Justin,
dabei handelt es sich um ein Fahren ohne Betriebserlaubnis, was ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro nach sich ziehen kann. Außerdem stellt es hinsichtlich Ihrer Probezeit einen sogenannten B-Verstoß dar, der bei erstmaligem Auftreten keine weiteren Folgen hat.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde während der Probezeit mit blauen Standlichtern erwischt. Was werde ich jetzt dafür bekommen ?
Mfg
Hallo Bianca,
das könnte entweder als gewertet werden als „Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen“, was 20 Euro Bußgeld zur Folge hätte, oder es gilt als „Fahren ohne Betriebserlaubnis“, wofür es 50 Euro Bußgeld gibt. Genaueres können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen, den Sie per Post bekommen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo Lieber Bußgeld-info,
Mein Auto wurde wurde 3 mal von einem probe fahrender geblitzt und alle über 21 kmh, ich bin noch in der Probezeit das Auto ist auf mich versichert und ich habe von dem der 3 mal geblitzt worden ist mit meinem Auto keine infomation das heißt ich weiß nicht wie der heißt ich weiß nicht wo der wohnt also ich hab garnichts in der Hand. Was kann ich machen oder was wird auf mich zu kommen ich bin echt sehr verzweifelt und bitte um schnelle Antwort.
Hallo Ersan,
ich Deutschland gilt die Fahrerhaftung, das bedeutet, dass nicht automatisch der Halter des Fahrzeugs die Strafe bekommt, sondern der tatsächliche Fahrer. Wenn das Auto auf Sie zugelassen ist, sollten Sie in der Regel wissen, wer Ihr Fahrzeug fährt und dies auf einem Anhörungsbogen angeben können.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo.
Hatte mein Fs 4 jahre weg.
Nach einem aufbauseminar und einer mpu habe icn mein Fs
Wieder bekommen.
Jetzt hane icn gesehen ich hane noch bis 2017 probezeit.
Aber icb hatte damals mein Fs etwas uber 1,5 jahren.
Jetzt zum folgenden eigentlichen Thema.
Ich bin mit meiner 50ccm motorhispania von der Polizei angehalten worden.
Das ding lief 82 laut Tuv gutachten.
Ich habe die Aussage verweigert.
Dennoch habe die das ganze gesprach zu protokoll gebracht und knallen mir vorsatz mit rein und fahren ohne fahrerlaubnis jnd erloschene betriebserlaubnis.
Habe aber nocb 1 Jahr probezeit laut dem auszug ais dem Verkehrregister.
Meine frage ist …
Was passiert jetzt(bin schon beim
Anwalt Dr.Häcker )
Und wie hat sich meine probezeit errechnet?
Da ich ja den Fs komplett neu machen musste ?
Lg
Hallo Sascha,
wenn Sie schon einen Anwalt zu Rate gezogen haben, dann sollten Sie diesem auch vertrauen und bei ihm nachfragen, wenn etwas unklar ist. Nur ein Anwalt kann Ihnen eine umfängliche Rechtsberatung geben.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
ich hatte Anfang Februar einen Unfall. Laut Bußgeldbescheid mit nicht angepasster Geschwindigkeit wobie ich ins Schleudern kam und 2 Verkehrsschilder beschädigt habe. Bußgeldhöhe 145,00 + 1 Punkt. Mitte April wäre die Probezeit zu ende gewesen. Im Bußgeldbescheid steht nichts von Probezeit verlängerung. Die Ausfertigung des Bußgeldbescheides im Mai. Kommt jetzt noch die Verlängerung extra, oder habe ich keine bekommen?
Hallo David,
über die Verlängerung der Probezeit werden Sie durch die Führerscheinbehörde informiert. In diesem Schreiben wird gleichzeitig auch das Aufbauseminar angeordnet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bussgeld-Info Team
Ich wurde vergangene Woche geblitzt und befürchte es waren über 21km/h. Die Woche darauf bin ich versehentlich über eine rote Ampel gefahren und habe mich von einem Rotblitzer blitzen lassen. Ich bin noch in der Probezeit und warte nun auf beide Briefe. Mit welchen Konsequenzen muss ich jetzt rechnen und auf wieviel Euro werden sich die Kosten betragen?
MfG
Hallo Jan,
bei der Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser hat die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Der Rotlichtverstoß muss nicht direkt als 2. A-Verstoß gewertet werden, da man Ihnen durch das Aufbauseminar die Möglichkeit geben will, Ihr Fahrverhalten anzupassen.
Mit folgenden Strafen müssen Sie laut Bußgeldkatalog rechnen:
Geschwindigkeitsüberschreitung: 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt
Rotlichtverstoß: mindestens 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde vor einem Jahr mit 22km/h zu schnell geblitzt und habe deswegen schon eine Probezeitverlängerung. Jetzt war ich in einer Polizeikontrolle und habe wahrscheinlich einen erneuten A-Verstoß mit Drogen und Alkohol, also der erste A Verstoß in der Verlängerung. was erwartet mich? B Verstöße habe ich keine.
Hallo Luca,
nach einem zweiten A-Verstoß wird in der Regel nur die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hatte gestern leichten Verkehrsunfall,
wir haben Polizei geholt und es wurden beide verwarnt.
Und beide tragen eine Teilschuld. Was kommt auf mich zu?
Hallo Dietmar,
das kommt ganz auf die Umstände des Unfalls an. Da Sie keine weiteren Angaben machen, ist es schwer, Ihre Frage zu beantworten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo mein Name ist Fabienne,
ich habe Anfang letztes Jahr ein Aufbauseminar gemacht, mich daraufhin auch an alle Geschwindigkeiten gehalten. Leider hatte ich dann Ende 2015 einen Auffahrunfall. Ich war links wollte rechts rüber . Hab zu lange nach rechts geschaut und den Rückstau vor mir nicht wahrgenommen. Darauf hin bin ich auf das Fahrzeug vor mir aufgefahren. Aufgrund von Nackenschmerzen hat der andere Fahrer einen Krankenwagen angefordert und wurde mitgenommen (Person geht es wieder gut, keine bleibende Schäden) Daraufhin habe ich eine anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung erhalten, welche jedoch wieder fallen gelassen wurde. Heute habe ich ein Bußgeld von 35 € erhalten plus 25 Gebühren und nochmal 3,50 € für andere Gebühren, somit komme ich auf eine summe von 63,50 €.
Meine Frage ist: Bekomme ich jetzt erneut einen Punkt? und muss dann an dem (ich nennen es einfach mal) Gespräch teilnehmen? es ist ja eine Fahrlässige Körperverletzung obwohl es zurück gezogen wurde oder?
oder zählt das noch unter den 60€ Bußgeld und ich hatte nochmal “Glück“ und es bleibt bei dem Schreiben.
LG
Hallo Fabienne,
üblicherweise finden Sie alle Informationen zu den Konsequenzen des Unfalls auf dem Bußgeldbescheid. Sind auf diesem keine Punkte vermerkt, ist davon auszugehen, dass Ihr Punktekonto unberührt bleibt. Im Zweifelsfall können Sie allerdings auch bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo!
Ich bin in der Probezeit und habe einen roten Ampel (länger als 1 sec, ohne Gehährdung oder Schaden) überfahren. Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?
Hallo Asia,
wenn dies Ihr erster Verstoß in der Probezeit ist, müssen Sie mit Probezeit-Maßnahmen rechnen. Eine rote Ampel zu überfahren gilt als A-Verstoß in der Probezeit und führt in der Regel zu einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & einer Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar. Für den Rotlichtverstoß an sich können Sie mit einer Geldstrafe von 200 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Danke sehr erst mal für die Antwort.
Ist es sicher dass ich mit 1 Monat Fahrverbot rechnen soll?
Hallo Asia,
war die Ampel bereits länger als eine Sekunde in der Rotphase, so müssen Sie auch mit einem einmonatigem Fahrverbot rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich habe eine wichtige Frage
Ich musste damals ein aufbauseminar machen weil ich über rot fuhr dies ich auch machte jetzt vor ein paar Monaten bin ich 23 kmh zu schnell gefahren und mir wurde Angebote. An einer MPU teilzunehmen hab ich nicht getan weil ich das nicht wollte.
Nun meine Frage gestern hatte ich einen Autounfall ich war schuld er hatte Vorfahrt er kam von links ich wollte nach links und hab so die Vorfahrt missachtet bekomm ich jetzt den Führerschein entzogen ?
Hallo Daniel,
nach einem 3. A-Verstoß in der Probezeit folgt in der Regel der Führerscheinentzug.
Ihr Bussgeld-Info Team
Sehr geehrtes Bußgeld-Info Team,
mein Sohn (19) hat in der Probezeit kurz hintereinander (im Abstand von 4-6 Wochen) insgesamt 3 A-Vertöße begangen (1x Geschwindigkeit, 2x Abstand). Jetzt hat er den ersten Bescheid zur Aufforderung einer Teilnahme am Aufbauseminar bekommen. Wenn er dieses nicht binnen 6 Wochen absolviert droht ihm natürlich der Fahrerlaubnisentzug. Da ja aufgrund der weiteren Verstöße zu erwarten ist, dass im die Fahrerlaubnis eh entzogen wird macht es eigentlich keinen Sinn nun das Aufbauseminar zu besuchen und die Fahrerlaubnis gleich „automatisch“ entziehen zu lassen. Deshalb die Frage: Kann er nach Ablauf der 3-monatigen Sperrfrist (nach Fahrerlaubnisentzug) einen neue Fahrerlaubnis beantragen, wenn er kein Aufbauseminar gemacht hat, oder ist dies trotzdem Voraussetzung für die Erteilung einer neu FE? Ansonsten könnten man sich wenigstens die Kosten für das Aufbauseminar sparen (wenn`s auch einen gewünschten Erziehungseffekt hätte).
Mit freundlichen Grüßen
Helmut
Hallo Helmut,
bevor Ihr Sohn nicht am Aufbauseminar teilgenommen hat, werden die beiden weiteren A-Verstöße auch nicht gewertet. Entsprechend kann Ihr Sohn das Aufbauseminar auch nicht einfach umgehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich bin in der Probezeit zweimal geblitzt worden, im März 2016, einmal innerhalb geschlossener Ortschaften mit 23 km/h zuviel , da war eine 30 ziger Zone nach 22.00 Uhr , hab da leider die Zeit übersehen. Das zweite mal,im April 2016, ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 30 km/h beim überholen. Nun meine Frage was kann mir dahingehend passieren, wegen Bußgeld , Fahrverbot, Aufbaukurs usw…., habe noch keinen bescheid deswegen bekommen, nur das schreiben mit den Fotos.
Danke im voraus
mfg daniel
Hallo Daniel,
die erste Geschwindigkeitsüberschreitung stellt einen A-Verstoß dar, der – neben den regulären Strafen, die ganz einfach mit unserem Bußgeldrechner ermittelt werden können – eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht am Aufbauseminar mit sich bringt. Auch die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein A-Verstoß. Ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit führt (wieder zusätzlich zu den regulären Strafen) zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Morgen,
Was passiert, wenn man Nachts auf der Autobahn gelaufen ist ( am Rand) und davor noch nichts war, allerdings seinen Führerschein erst auf Probe hat?
Hallo Anna,
§ 18 StVO (Autobahnen und Kraftfahrstraßen) enthält im Absatz 9 die Regel: Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Die Strafe dafür liegt im Ermessen der Behörden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeld-Info Team!
Habe die Kommentare hier durchforstet und nix vergleichbares gefunden daher meine kurze Erläuterung und die Frage an sie:
Also ich habe meinen Führerschein, noch mit verlängerter Probezeit, da vorherigem A-Verstoß, jedoch habe ich es unglücklicher Weise innerhalb eines Monats geschafft 2 A-Verstöße schuldig zu werden (der eine Verstoß 1 Punkt der andere 2 Punkte; beides für zu schnelles Fahren).
Nun die frage womit habe ich zu rechnen? „Nur“ eine verkehrspsychologische Beratung, weil sie so eng beieinander lagen die Verstöße (habe mal gelesen, dass wenn ein weiterer Verstoß vor Fristablauf der verkehrspsychologischen Beratung passiert der folgenlos bleibt bis auf das Bußgeld und der Punkt versteht sich)
Oder habe ich mit Entzug des Fs. und MPU zu rechnen?
Hoffe auf Antwort.
LG Tobias
Hallo Tobias,
höchstwahrscheinlich müssen Sie bei einem dritten A-Verstoß mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, meine Tochter hatte heute einen Unfall. Ist noch in de Probezeit. An einer Kreuzung die schlecht einsehbar war, ist sie weiter vor gefahren um zu schauen ob ein Auto kommt. In diesen Moment kam ein Auto und ist mit ihr zusammenknallt. Das Gegnerfahrzeug war auf de Vorfahrtsstr. . Somit hat meine Tochter Schuld. Allerdings würde ich so reagieren. Kreuzung schlecht einsehbar. Sie musste vorfahren um zu schauen. Mit was müssen wir rechnen? Also was kommt auf uns zu?
Hallo Beatrice,
es kann eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Ihre Tochter zukommen. Das genaue Strafmaß wird jedoch vor Gericht festgestellt – je nach Schwere der Tat kann auch eine höhere Geldstrafe erhoben oder der Führerschein entzogen werden. Bezüglich der Probezeit lässt sich sagen, dass es sich hierbei um einen A-Verstoß handelt, der eine Probezeitverlängerung und die Teilnahmepflicht am Aufbauseminar zur Folge hat.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Team
Mein Freund hatte seinen Führerschein schon 1 Jahr lang weg in der Probezeit wegen einem A-Verstoß den er begangen hat. Probezeitverlängerung hat er dazu bekommen, jetzt meine Frage er ist in einer 30er Zone knapp 22km/h zu schnell gefahren was droht ihm nun ?
Danke schon mal für die Antwort
Hallo S.V.,
ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt üblicherweise zu einer Verwarnung sowie einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Außerdem wird ein Geschwindigkeitsverstoß von 22 km/h innerorts laut Bußgeldkatalog mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Abend,
ich wurde vor kurzem mit meinem Auto ( Führerschein Klasse B) in einer 50er zone mit ca. 70 kmh geblitzt. Womit muss ich rechnen? Ich kann leider nicht sagen ob ich über den 21 kmh war oder darunter. Wann ca. werde ich Post bekommen und werde ich meinen Führerschein behalten ?
PS. bin aktuell im ersten Jahr meiner Probezeit.
Gruß Luca
Hallo Luca,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts droht ein Bußgeld von 35 Euro. 21 bis 25 km/h zu viel ziehen üblicherweise 80 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Es handelt sich dabei um einen sogenannten A-Verstoß, der zu einer Verlängerung der Probezeit und der Anordnung eines Aufbauseminars führt. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist erst bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit üblich.
Den Bescheid erhalten Sie in ein paar Wochen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
ich bin 22km/h zu viel in der Probezeit geblitzt worden, meine Probezeit hat sich verlängert und ich habe einen Punkt in Flensburg erhalten. Zum Aufbauseminar bin ich angemeldet, hat aber noch nicht stattgefunden.
Heute bin ich erneut geblitzt worden eventuell wieder mit über 20 km/h zu schnell was passiert dann?
Gibt es nicht noch einen Punkt in Flensburg und welche Konsequenzen zieht der nach sich?
Und muss man der Empfehlung zur Verkehrspsychologischen Beratung nach gehen?
Lg
Hallo Finja,
ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zu einer Verwarnung und einer Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Außerdem wird der erneute Geschwindigkeitsverstoß mit Geldbuße und gegebenenfalls einem Punkt geahndet.
Es ist ratsam, der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nachzukommen, Pflicht ist es jedoch nicht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Was passiert wenn man nach einem Aufbauseminar mit 5km/h zu schnell geblitzt wird.. 15,- Bußgeld (immer noch in der Probezeit)
Hallo Verena,
es handelt sich bei dem Geschwindigkeitsverstoß um einen sogenannten A-Verstoß. Da Sie bereits ein Aufbauseminar hatten, lag damals vermutlich ebenfalls ein A-Verstoß vor, der zudem zu einer Verlängerung der Probezeit geführt hat. Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht zumeist eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Sehr geehrtes Busgeld-Info-Team,
leider habe ich ganz vergessen, dass er im Besitz der Klasse B ist, nicht aber der Fahrerlaubnis für Motorrad A2! Er ist also in der Probezeit ohne Fahrerlaubnis für Motorrad gefahren. Deshalb die Frage nach Gerichtsverhandlung und Straftatbestand!
Liebe Grüße Ute
Hallo Ute,
Fahren ohne gültigen Führerschein stellt eine Straftat dar. Auf diese droht in der Regel eine Haftstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Straftaten werden im Führungszeugnis verzeichnet.
Außerdem handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß in der Probezeit, der in aller Regel zu einer Probezeitverlängerung und einer Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar führt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Morgen,
mein Sohn ist in der Probezeit mit einem Motorrad (A2) auf einem Feldweg gefahren und wurde von der Polizei angehalten. Kommt es in jedem Fall zu einer Verhandlung vor Gericht (Straftatbestand)? Er wird ja dann auch verurteilt (?). Erscheint das dann irgendwie in seinem Führungszeugnis?
Hallo Ute,
in der Regel gilt dies nicht als Straftat. Nur solche erscheinen auch im Führungszeugnis. Warten Sie doch erst einmal den Bußgeldbescheid Ihres Sohnes ab. Diesem können Sie alle Strafen entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten Morgen,
Wurde vor 2 Monaten mit 26km/h zu schnell geblitzt. Bußgeld bezahlt, war für mich erledigt. Doch vor paar Tagen kam der Brief zum Aufbauseminar , da ich 4 Tage vor Ende meiner Probezeit geblitzt wurde.
So jetzt zu meiner eigentlichen Frage. 3 Tage bevor ich den Brief zum Aufbauseminar bekam, wurde ich wahrscheinlich in einer 70er geblitzt. Was kommt auf mich zu bei A-Verstoß und was bei B-Verstoß.
Hallo PS,
bei einem weiteren A-Verstoß müssen Sie mit einer Verwarnung rechnen und der Empfehlung an der MPU teilzunehmen. Ein einzelner B-Verstoß hat keine direkten Auswirkungen auf die Probezeit. Folgt ein dritter A-Verstoß, wird der Führerschein entzogen.
Ihr Bussgeld-Info Team