Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

2.146 Kommentare zu “Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

  1. Fred

    Ich habe jetzt ca 2 Monate mein Führerschein und bin geblitzt worden innerorts mit 28 kmh zuschnell . Was passiert jetzt?!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Fred,

      Die für die Geschwindigkeitsüberschreitung anfallenden Strafen können Sie der Tabelle auf folgender Seite entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/. Da es sich hierbei um einen A-Verstoß handelt, müssen Sie außerdem mit einer Probezeitverlängerung rechnen. Des Weiteren müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. cesvi

    Guten Abend,

    Habe Ende April während meiner probezeit einen Unfall begangen. Bußgeldbescheid ist über 60 eur. droht mir nun mehr als die Verlängerung?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo cesvi,

      in der Regel geht mit der Verlängerung der Probezeit auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar einher.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Stefan

    Hallo, ich bin noch in der Probezeit und habe mir ein Auto gekauft in dem die US Blinker eincodiert sind, welche Folgen muss ich tragen wenn ich angehalten werde ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,

      nicht-reguläre Änderungen am Fahrzeug müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Sonst erhalten Sie im Ernstfall eine Geldstrafe von für das Fahren ohne Betriebserlaubnis.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  4. annett

    Unser Sohn hatte in der Probezeit einen Fahrradunfall unter Alkohol (0,38) bzw. sein Kumpel ist ihm ins Rad gelaufen und beide stürzten und trugen arge Schürfwunden davon. Jetzt wird meinem Sohn fahrlässige Körperverletzung und fahren unter Alkohol vorgeworfen. Sein Freund hat ihn aber nicht angezeigt. Einen Anwalt werden wir einschalten. Muss er mit Führerscheinentzug rechnen? Zumal er ja nicht allein an dem Unfall Schuld ist.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Annett,
      Ihr Sohn zeigt durch den Unfall unter Alkoholeinfluss eine auffällige Fahrweise. Dies ist auch ab einer Promille-Anzahl von 0,3 Promille bereits eine Straftat.
      Ob es zu einer MPU kommen wird, entscheidet die Führerschein-Zulassungsstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. annett

        Vielen Dank. Aber warum gleich eine MPU? Aufbauseminar und Probezeitverlängerung zieht hier wohl nicht mehr?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Annett,

          die Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen über die Notwendigkeit einer MPU.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Stefan

    Hallo ich bin noch in der Probezeit und hab mir ein Auto gekauft.
    Und bei dem sind die US Standlicht Blinker aktiviert was passiert wenn ich angehalten werde.
    Wird die Probezeit deswegen verlängert ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,
      sofern die eingebauten Leuchten nicht der StVZO entsprechen, kann Ihnen Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis zur Last gelegt werden. Dabei handelt es sich um einen B-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Sümi

    Ich wurde zum 4. Mal geblitzt und bin immer noch in der Probezeit. Die letzten drei Male die ich geblitzt wurde, habe ich bis jetzt aber nur eine Geldstrafe bekommen. Beim 4. Mal wurde ich so weit ich weiß auch unter 21km/h geblitzt. Bekomme ich wieder nur eine Geldstrafe oder wird da diesmal mehr passieren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sümi,
      in der Regel erwartet Sie erneut eine Geldstrafe. Allerdings könnte Ihnen auch Beharrlichkeit vorgeworfen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Evi

    Hallo,
    Mein Freund hatte erst einen Auffahrunfall Fall mit ungefähr 60 km/h auf der Autobahn bei einem Stau. Keine Verletzten, Wagen des Beteiligten minimal beschädigt.
    Nun kam der Brief mit dem Bußgeld in Höhe von 35 euro, muss er mit weiteren Konsequenzen rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Evi,

      in der Regel ist bei einem leichten Auffahrunfall ohne Personenschaden nicht mit weitreichenderen Konsequenzen zu rechnen. Lediglich Ihre Versicherung bzw. die des Unfallgeschädigten könnte sich noch zwecks Reparaturkosten bei Ihnen melden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. elli0404

    Hallo, ich habe vor ca. 2 Monaten kurz vor Ende meiner Probezeit eine rote Ampel mit 0,59 Sekunden drüber mitgenommen. Da das Auto auf meine Mutter zugelassen ist kam der erste Brief an sie logischerweise. Was erwartet mich diesbezüglich alles?
    Gestern auf dem Heimweg hatte ich dann einen kleinen Auffahrunfall, in den mehrere Autos verwickelt waren. Mir wurde von der Polizei nur ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Hat dieser Unfall jetzt noch weitere Auswirkungen auf meinen Führerschein?
    Danke im Voraus!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo elli0404,

      für einen einfachen Rotlichtverstoß müssen Sie mit einer Geldstrafe in Höhe von 90 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Da es sich hierbei um einen A-Verstoß handelt, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bezüglich des Unfalls müssen Sie abwarten, ob noch weitere Folgen auf Sie zukommmen. Wenn es beim Verwarnunsgeld bleibt, hat dies meist keine weiteren Auswirkungen auf Ihren Führerschein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Pascal

    Hi, habe einen Unfall durch selbstverschulden verursacht ohne andere Teilnehmer, Grund dafür war Sekunden schlaf , womit muss ich rechnen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Pascal,

      ohne nähere Informationen können wir Ihnen hierzu keine Auskunft geben. Warten Sie zunächst ab, bis sich die zuständigen Behörden bei Ihnen melden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Denka95

    Hallo wwurde vor ein Jahr angehalten weil ich überholt habe wo ein Überholverbot war. Musste Aufbauseminar machen und 2 Jahre Verlängerung der Probezeit bekommen. Jetzt würde ich mit 23kmh zu viel innerorts geblitzt. Welche Konsequenzen drohen mir ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Denka95,

      dies gilt als A-Verstoß in der Probezeitverlängerung und hat eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. Für den Geschwindigkeitsverstoß von 23 km/h innerorts drohen Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Warten Sie aber am besten erst einmal Ihren Bußgeld-Bescheid ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Denka95

        Muss ich da hin oder ist die Beratung freiwillig ?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Denka95,

          die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist lediglich eine Empfehlung und daher freiwillig.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Jennifer

    Hallo ich wurde vor 3 Monaten mit 31 kmh auserorts zu schnell geblitzt in der probezeit

    Jetzt kam heute der Brief das ich das aufbauseminar machen muss und die probezeit verlängert wird .
    Bin aber vor 3 Wochen nochmal zu schnell gefahren . Da War ich eigentlich aus der probezeit raus . Habe aber ja heute erfahren das ich es nicht bin .
    Wie verhält sich das jetzt ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jennifer,

      da durch das erste Vergehen Ihre Probezeit verlängert wurde, sollte Ihre zweite Geschwindigkeitsübertretung als A-Verstoß in der Probezeitverlängerung gewertet werden. Die exakten Strafen entnehmen Sie am besten dem Bußgeldbescheid, den Sie per Post erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  12. Nancy

    Hallo Bußgeld Team
    Ich habe meinen Führerschein nun seit Juli 2012.
    Nachdem überschreiten eines Rotlichts musste ich ein aufbauseminar machen. Dieses habe ich dann auch. Meine probezeit hat sich auf 4 jahre verlängert.
    Anfang letztes Jahr bekam ich das erste mal Post vom zuständigen amt, in der sie mich auf die Menge meiner Verstöße hingewiesen haben.
    Jetzt wurde ich anfang des Jahres mit über 21kmh innerorts geblitzt. Laut dem Bußgeld bescheid der darauf folgte, bekam ich eine Geldstrafe und musste meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Dieser Strafe bin ich bereits nachgekommen.
    Nun bekam ich erneut Post, in der man mir meinen Führerschein komplett entziehen möchte. Zur Zeit beträgt mein punktekonto 6 punkte.
    Ist es nun rechtens das man mir den Führerschein entziehen möchte, wenn ich zum einen meine Strafe des letzten Verstoßes bereits verbüßt habe und ich „erst“ 6 punkte habe?
    Zu dem habe ich gesehen das erst eine Ermahnung, dann eine Verwarnung und zum Schluss erst der Entzug folgt. Ich habe allerdings erst einmal Post von der Behörde bekommen, also fehlt doch ein Schritt oder?!
    Ist das so in Ordnung?
    Bin für jede Hilfe dankbar!
    Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nancy,

      wenn Sie 6 Punkte in Flensburg haben, nehme ich an, dass bei Ihnen bereits mehr als ein Geschwindigkeitsverstoß und ein Rotlichlichtverstoß vorhanden sind. Je nach Schwere der Vergehen können Ihnen bestimmte Probezeit-Maßnahmen drohen. Wenn Sie vermuten, dass ein Fahrerlaubnisentzug hier unangebracht ist, haben Sie das Recht, einen Einspruch einzulegen. Inwiefern das sinnvoll ist, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  13. René

    Guten Tag,

    mir wurde im Januar 2014 mein Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Im November 2015 habe ich diesen dann wieder ausgehändigt bekommen, laut dem Auszug aus dem KFBA habe ich 0 Punkte meine Probezeit läuft allerdings bis 2018, also 4 Jahre. Nun wurde ich außerhalb geschlossener Ortschaft nach Toleranzabzug mit 29 km/h zu viel geblitzt. Worauf muss ich mich einstellen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo René,
      Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben sind ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Beim zweiten A-Verstoß erhalten Sie in der Regel nur eine Verwarnung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. GERRI

    Wenn die Polizei mich mit einen nicht eingetragenen Sportluftfilter anhält ,welche folgen kann das haben?
    bin in der probezeit.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gerri,
      dabei handelt es sich um Fahren ohne Betriebserlaubnis. Sie müssen in der Regel mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Auf die Probezeit hat es jedoch keinen Einfluss.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Jochen

    Hallo,
    ich wurde vor kurzem mit ca. 85km/h in einer 70er Zone geblizt und kurz darauf mit 40 km/h in einer 30er Zone.
    Was habe ich nun zu erwarten ? Muss ich ein Aufbauseminar machen ?
    mfg Jochen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jochen,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit gilt als A-Verstoß, allerdings greifen probezeitrelevante Maßnahmen erst ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h, die Sie zu schnell gefahren sind. Aus diesem Grund ist ein Aufbauseminar in der Regel nicht vorgesehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Hans M.

    Hallo,
    Ich wurde heute geblizt . In einer 50kmh zone Bin ich 82kmh gefahren. Mit abzug sind es 29kmh zu schnell.
    Jetzt bin ich noch in der probrzeit. Das ich einen Punkt bekomme und Bußgeld zahlen muss weiß ich aber muss ich auch aufjedenfall ein Aufbauseminar machen????

    Gruß
    Hans Martin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hans,

      eine Geschwindigkeitsübertretung gilt als A-Verstoß. Aus diesem Grund ist in Ihrem Fall in der Regel ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Meryem

    Hallo,

    was ist, wenn man ein A-Verstoß (rote Ampel überfahren, Probezeit wurde verlängert.), ein B-Versuch (Handy am Steuer) und dann noch ein A-Versuch (überhaupt 21 km/h gefahren) macht?
    Folgt da eine Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung oder wird da der Führerschein entzogen?

    Liebe Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Meryem,

      beim zweiten A-Verstoß ist eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung fällig. Das sollte in der Regel auch bei einem zusätzlichen B-Verstoß so sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Meryem

        Hallöchen,
        ist dieses Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung das MPU?
        Wenn ja, was erwartet mich dort? Ich habe gehört, viele fallen da beim ersten Versuch durch, sogar meist beim zweiten… Und ich habe gehört, dass man trotz MPU den Führerschein abgeben muss, für mindestens 1 Monat oder mehr? Können Sie mir bitte alle Details, auch die kleinsten, nennen?….

        Vielen vielen Dank im Voraus!

        Liebe Grüße

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Meryem,

          die MPU ist nicht gleichzusetzen mit einer verkehrspsychologischen Beratung.

          Ihr Bußgeld- Info Team

  18. Sebi

    Hallo bin in der probezeit letzte Woche auf der Autobahn geblitzt worden genau 21 zu viel . Gibt es eine Möglichkeit den punkt in Flensburg zu umgehen. Und was kommt jetzt auf mich zu ..mgh

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sebi,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21km/h in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Es kommt eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Kerim

    Hallo,
    Ich habe schon eine Probezeitverlängerung und ein aufbauseminar hinter mir. Wurde aber mit 32 km/h nach Abzügen Zuviel geblitzt.
    Womit muss ich rechnen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kerim,

      handelt es sich um Ihren ersten A-Verstoß während der Probezeitverlängerung, müssen Sie – neben den gängigen Strafen für die Geschwindigkeitsüberschreitung – mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen. Außerdem bekommen Sie eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. An dieser müssen Sie jedoch nicht teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Maurice

    Guten Tag,
    Ich bin noch in der Probezeit und wurde letzten mit ca 20-40 kmh zu schnell geblitzt genau weiß ich es nicht (außerort) mit was für Konsequenzen muss ich rechnen habe noch nie ein A oder B Verstoß begangen.
    Danke für die Hilfe
    MfG
    Maurice

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Maurice,

      waren Sie 21 km/h oder darüber zu schnell, haben Sie einen A-Verstoß begangen und müssen mit einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Außerdem erwarten Sie die üblichen Strafen für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Diese können Sie der Tabelle bzw. dem Bußgeldrechner auf folgender Seite entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. JayPP

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
    Ich habe einen Österreichischen Führerschein und bin noch in der Probezeit. Wurde nun in Deutschland mit +27km/h außerorts(Autobahn, 100km/h) geblitzt.
    Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?

    Gruß,
    Jay

    1. bussgeld-info.de

      Hallo JayPP,

      es handelt sich hierbei um einen sogenannten A-verstoß in der Probezeit. Dieser führt in der Regel zu einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre sowie zu einer Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar. Zusätzlich drohen auf einen Geschwindigkeitsverstoß zwischen 26 und 30 km/h außerorts ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Dorot

    Ich habe den Führerschein auf Probe. Bin auf Autobahn 80 War angezeigt habe ich nicht gesehen War nicht zu sehen.140 km gefahren. Was erwartet mich bitte um Antwort. Es ist das erste mal.ich habe keine drogen oder alkohol zu mich genommen,für mich wäre froh zu wissen, was ich zu erwarten habe .Bedanke mich im voraus. Mit freundlichen grüßen Doro

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dorot,

      ein solcher erstmaliger Verstoß in der Probezeit führt in der Regel zu einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie zu einer Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar. Außerdem wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 51 und 60 km/h mit 240 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Jan M

    Hallo Bussgeld-Info-Team,
    ich wurde mit 16 mit A1 Führerschein aufm Motorrad mit 0,3 Promille angehalten und hatte 250€ + Aufbauseminar (nochmal 250€) + Probezeitverlängerung um 2Jahre als Strafe. Jetzt mit 19 wurde ich innerorts mit 30-40km/h zu schnell geblitzt. Mit welcher Strafe habe ich diesmal zu rechnen?

    Gruß
    Jan

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jan,

      bei Ihnen handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung. Dieser zieht üblicherweise eine Verwarnung und Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Außerdem wird ein Geschwindigkeitsverstoß zwischen 31 und 40 km/h in der Regel mit 160 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Domi

    Hallo,
    wurde in der Probezeit geblitzt und habe das Aufbauseminar gemacht danach wurde ich wieder mit über 21 kmh geblitzt und habe die Verwarnung bekommen, jetzt wurde ich wieder geblitzt mit mehr als 21 kmh und es heißt ja laut Gesetz Entzug der Fahrerlaubnis, was heißt das? Muss man da nach mind. 6 Monaten eine MPU machen und dann nochmal den Führerschein neu machen, oder nur MPU ?

    Gruß
    Domi

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Domi,

      das ist richtig, bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung müssen Sie mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Eine neue Fahrerlaubnis kann nach einer 3-monatigen Sperrfrist neu beantragt werden. Die Sperrfrist kann aber unter Umständen auf bis zu 5 Jahre verlängert werden. Ob Sie eine MPU machen müssen, liegt im Ermessen der Behörde und ist situationsabhängig. Warten Sie am besten Ihren Bußgeldbescheid ab oder erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Pizzaboy

    Ich habe heute am Straßenrand zwei mobile Blitzer direkt hintereinander gesehen, einen großen und dahinter einen etwas kleineren mit ca 2-3 Metern Abstand zueinander. Könnten das Abstandsmessgeräte sein und falls ja, droht mir eine Verlängerung der Probezeit bei zu geringem Abstand und gefahrenen 75 km/h? Oder sind Abstandsvergehen auch erst ab 60 Euro Bußgeld, also bei über 80km/h in dem Fall, Probezeitrelevant?

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Pizzaboy,

      ja, es kann sein, dass eine Abstandsmessung durch beide Blitzer durchgeführt wird. Ein Abstandsverstoß wird auch unter 80 km/h als A-Verstoß gewertet und kann deshalb zur Verlängerung der Probezeit und zur Teilnahme an einem Aufbauseminar führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Duygu

    Hallo, ich bin im März innenorts wo 60 km erlaubt waren, 86km mit Toleranzabzug 23 km zu viel gefahren. Ich hab auch zwei wochen später einen Strafzettel in höhe von 108€ erhalten + einen Punkt. Jedoch stand nichts von einem Aufbauseminar im Brief. Am 12.06.16 ist meine Probezeit zu ende gewesen. Kommt noch etwas wegen meiner Probezeit? Ich habe der Polizei auch erklärt das ich sonst noch nie mit dem Auto auffällig war und das es sich hier bei um einen Notfall gehandelt hat

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Duygu,

      in der Regel ist tatsächlich ein Aufbauseminar fällig. Ob es sich in Ihrem Fall um einen Fehler handelt, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Fragen Sie gegebenenfalls bei der Führerscheinstelle nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Parrish

    Liebes Bußgeld-Team,

    ich meine Mutter(PKW-Halterin) hat heute einen Zeugen Fragebogen per Post erhalten, welcher eine Ordnungswidrigkeit meinerseits beschreibt ( innerorts 54 km/h statt 30 km/h ). Ich befinde mich in der Probezeit ,welche bereits 4 Jahre beträgt , da ich eine erfolgreiche MPU und ein Aufbauseminar absolviert habe ( Delikt: Trunkenheit am Steuer).

    Nun ist die Frage, wenn ich mich dazu bekenne, droht mir in diesem falle eine erneute MPU oder gar der Führerscheinentzug?

    Da mein Studium im kommenden Herbst beginnt & dieses 100 km entfernt ist und ich meine Fahrerlaubnis für berufliche Zwecke benötige, wäre das der“wirst case“.

    Vorschläge zu möglichen Vorgehensweisen sind erwünscht!

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Parrish,

      bei der letzten Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen weiteren A-Verstoß (mehr als 20 km/h zu schnell). Handelt es sich hierbei um den insgesamt zweiten A-Verstoß, erhalten Sie eine Einladung zu zu einem fahrpsychologischen Training. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig. Mit weiteren Konsequenzen (außer den üblichen Strafen laut Bußgeldkatalog) müssten Sie in diesem Fall wahrscheinlich nicht rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Katharina

    Hallo liebes Bußgeld Team,

    Ich befinde mich in der Probezeit die nächstes Jahr im Februar ausläuft. Ich habe heute einen Bus überholt der rechts geblinkt Hat, und auf die Gegenfahrbahn ausgeschert. Zwischen Gegenfahrbahn und meiner war eine Verkehrsinsel. Ich habe vorher noch nie ein Vergehen begangen und wurde ausgerechnet heute angehalten… Was wird das für Auswirkungen für mich haben? Es sind ja theoretisch 2 Verstöße, einmal blinkender Bus und einmal die Verkehrsinsel…

    Mit freundlichen Grüßen
    Katharina

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Katharina,

      wenn ein Bus rechts blinkt, ist es nicht verboten, diesen zu überholen. Bezüglich Ihres Überholverstoßes ist es unklar, was genau Sie falsch gemacht haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Katharina

        Als die Polizei mich angehalten hat, nannten sie als Gründe den blinkenden Bus, den ich nicht überholen darf laut deren Meinung und die Verkehrsinsel. Auf der Verkehrsinsel befindet sich ja ein Straßenschild mit einem weißen Pfeil der schräg rechts nach unten zeigt, und mir somit meine Spur vorweist. Im grundegenommen habe ich lediglich das Straßenschild missachtet, und bin nicht rechts sondern links an der Verkehrsinsel vorbei gefahren, um den Bus überholen zu können. Dennoch weiß ich nun nicht, was auf mich zu kommt…

        Lg Katharina

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Katharina,

          möglich ist, dass es sich bei Ihnen aufgrund des blinkenden Busses um folgenden Verstoß gehandelt hat: Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen. Dieser Verstoß wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro geahndet.
          Hinsichtlich der Verkehrsinsel haben Sie das Vorschriftzeichen 222 zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung missachtet. Hierfür können 10 Euro Bußgeld fällig werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Rolfi

    bin 60 gefahren bei einer 50 zone , also mit 10 kmh mehr und bin noch in der probezeit ..
    wird dass meine probezeit verlaengert?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rolfi,
      erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h wirkt sich auf die Probezeit aus.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. alex

    Hallo, ich habe in den ersten 2 Probejahren 2B Verstöße gehabt (handy am steuer)
    Und einen A Verstoß, 34kmh zu schnell bei maximal 100 erlaubten.
    Im Oktober diesen Jahres wäre die verlängerte Probezeit vorbei, und gestern ist mir was wirklich blödes passiert.ein weiterer A Verstoß…64kmh in einer 30 zone….
    muss ich mich darauf einstellen der Führerschein deshalb zu verlieren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,

      Haben Sie nach dem ersten A-Verstoß eine Verwarnung enthalten? Bei einem erneuten Katalog-A-Verstoß oder zwei Katalog-B-Verstößen trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger und trotz schriftlicher Verwarnung, wird nämlich der Führerschein entzogen. Es folgt eine sogenannte Sperrfrist, welche mindestens 6 Monate andauert. Etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperre kann der Führerschein erneut beantragt werden. Wird der Antrag bewilligt, muss der Fahranfänger den Führerschein noch einmal absolvieren (inkl. Fahrschule, Theorie, Praxis, Prüfung, etc.).

      Ihr Bussgeld-Info Team

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