Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Hallo
Ich habe 1 A verstoß begangen ( Rote Ampel missachtet 118,50 strafe 1punkt in Flensburg ) warte jetzt auf die Anordnug zum Aufbauseminar , Jetzt wurde ich auf der Autobahn geblitzt mit 85 kmh ,60 wahren erlaubt . Ist ja auch ein A verstoß. was passiert mir jetzt. Hatte noch kein Aufbauseminar ??????
Hallo Björn,
weitere Auswirkungen auf die Probezeit haben Vergehen in der Regel erst nach dem Seminar.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde heute morgen das vierte Mal in der Probezeit unter 20kmh geblitzt. Zählt geblitzt werden unter 20kmh als ein B Verstoß? Kommt ein Aufbauseminar auf mich zu?
Hallo Lukas,
wenn Sie unter 20 km/h geblitzt wurden, ist dies weder ein A- noch ein B-Verstoß. Von daher müssen Sie weder mit einer Verlängerung der Probezeit noch mit einem Aufbauseminar rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo :)
ich war gerade auf der autobahn unterwegs und habe wegen einer fahrbahnspaltung nicht auf meine Geschwindigkeit geachtet. Auf einmal wurde ich geblitzt. Meine Beifahrer sind der Meinung das auf 70km/h begrenzt war und ich glaube ich bin so 90 km/h gefahren. Bin in der Probezeit und wollte mal wissen was da jetzt alles so auf mich zukommt!
Vielen dank schon mal im voraus!
Mfg
Aylin :)
Hallo Aylin,
wenn Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Probezeit um 21 km/h oder mehr überschreiten, so müssen Sie 70 Euro Bußgeld bezahlen und erhalten einen Punkt.
Da es sich bei mindestens 21 km/h um einen so genannten A-Verstoß handelt, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre, und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, habe vor paar Tagen leider einen Unfall gehabt, die Lenkung hat versagt und bin trotz bremsen im gegenverkehr gelandet. Also Unfall mit Personenschaden. 3 Tage später (bin beruflich auf das Auto angewiesen) musste ich wieder fahren, der unfall kam mir wieder „hoch“ in gedanken und ich bin durch nen Blitzer durch, 70 waren erlaubt, hatte entweder 80 oder 100 drauf, das hab ich auf die schnelle nicht erkannt… Wären doch laut meines wissens zwei „A“ Verstöße. Das ich das Bußgeld bezahlen muss, ist klar. Was kann mir weiterhin passieren?
Wiegesagt, bin auf den Führerschein angewiesen beruflich…
MFG
Hallo HorstEgon,
wenn im ersten Fall wirklich Ihre Lenkung versagt hat, und Ihr Wagen einen gültigen TÜV hatte, dann sind Sie nicht schuld daran, dass Sie auf die Gegenfahrbahn geraten sind. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, gilt dies nicht als A-Verstoß. Wenn es wegen dem Unfall zu einem Verfahren kommt, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Der zweite Fall mit dem Blitzer gilt nur dann als A-Verstoß, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich wurde vor ein paar Wochen einmal geblitzt Innerorts mit 22km/h zu schnell- habe dort 70€ plus Gebühren zahlen müssen und 1 Punkt bekommen.
Gestern wurde ich rausgezogen, allerdings mit 30km/h zu schnell und außerorts. Man sagte mir ich läge bei 80€ und 1 Punkt.
Die Anordnung zum aufbauseminar ist noch nicht gekommen. Muss ich nun meinen Führerschein abgeben oder muss ich ein Aufbauseminar, das psychologische Gespräch absolvieren und bekomme eine Verwarnung? Kann die Behörde auch direkt entscheiden das mein Führerschein eingezogen wird ohne die drei Dinge zu absolvieren?
Hab ein bisschen Angst das der Führerschein jetzt weg ist.
Hallo Jessica,
in der Regel sollten Sie sowohl mit einem Aufbauseminar als auch mit der Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Normalerweise kommt es erst beim dritten A-Verstoß zum Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo, was passiert wenn man ein anderes Auto unbemerkt gestriffen hat und die Kratzer erst zuhause nach dem aussteigen gesehen hat?
Außerdem hab ich bei dem Restaurant angerufen wo ich geparkt habe, sie meinten, die Polizei etc sind schon da.
Was sind die Folgen für ein Fahranfänger?
Hallo Joy,
Unfallflucht wird in der Regel als A-Verstoß gewertet. Dabei müssen Sie mit einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie mit einem Aufbauseminar rechnen. Zudem sind eine Geldstrafe sowie ein Fahrverbot denkbar. Welche Strafe Sie genau erwartet, ist allerdings auch individuell zu sehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi, ich habe während der Probezeit 2 A Verstöße begangen da durch würde meine Probezeit auf 4 Jahre verlängert, nun musste mein Führerschein für einen Monat abgeben eine Woche vor Ablauf der Frist bin ich jetzt in ein Unfall verwickelt gewesen wo ich keine Schuld hatte .. Da durch hat die Polizei beim Daten Austausch gemerkt das ich kein Führerschein habe .. Ich nehme an das wars dann mit meinem Führerschein oder ? Hab gehört wenn das erste mal passiert ist bekommt man eine nur eine Geldstrafe .. Und wie lange dauert es das ich jemals wieder an den Führerschein kommen kann
Hallo Paul,
bei einem dritten A-Verstoß in der Probezeit wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Die Länge der Sperrzeit richtet sich nach der Schwere der Tat und liegt auch im Ermessen der Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgeld-Info Team,
Ich habe in meiner Probezeit ein ein Aufbauseminar absolviert für ein A-Verstoß. Darauf folgte ein Bußgeld wegen nicht vorhandenerLadungssicherung, welches wie ich gelesen habe, ein B-verstoß ist. Nun wurde ich mit mehr als 20 km/h erwischt, droht mir nun der Entzug der Fahrerlaubnis ?
Hallo Marlon,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat erst ab einer Übertretung von mehr als 20 km/h Konsequenzen auf die Probezeit. Je nachdem, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell gefahren sind, droht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro oder 30 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Habe total Angst
Hallo
Ich wurde heute von der Polizei gesichtet, wie ich mein Handy in der Hand hielt , allerdings nicht telefoniert habe sondern es nur hielt. Die Polizei meinte es kommen 60 Euro auf mich zu und ein Punkt . Meine Frage ,kommt dazu noch ein Aufbauseminar ? Es war eine einmalige Sache und ich habe mir nie davor was zu Schulden kommen lassen .
Hallo Kathi,
nein, ein Aufbauseminar ist in der Regel bei diesem Verstoß nicht vorgesehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo.
Neulich bin ich vielleicht über eine Ampel mit einer Rotlichtphase über einer Sekunde gefahren. Ich bin noch in der Probezeit. Muss ich nur mit einem Bußgeld und der Teilnahme an einem Aufbauseminar Rechen, oder werden mir die Maßnahme auf gebrummt, die eine Person bekommen würde, welche aus der Probezeit raus ist.
LG.
Hallo Philippp,
haben Sie das Rotlicht missachtet bei einer Rotphase, die länger als 1 Sekunde war, müssen Sie mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Zudem gilt ein Rotlichtverstoß in der Probezeit als A-Verstoß. War dies Ihr erster A-Verstoß, droht Ihnen eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar. Warten Sie am besten Ihren Bußgeldbescheid ab. Diesem können Sie Ihre genauen Strafen entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ich habe zurzeit Verlängerung meine Probezeit von 2 auf 4 Jahren .Ich war vorkurzem beim 55Km (50km) geblitzt. Was kommt nun auf mich zu?
Hallo Alla,
vermutlich erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Relevant für die Probezeit ist diese geringe Geschwindigkeitsüberschreitung aber nicht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Meine Probezeit wurde auf 4 Jahren verlängert hab vor 2 Jahren nen Aufbauseminat gemacht wegen einen A Delikt und nach dem Aufbau Seminar würde ich geblitz mit 31 zu schnell innerorts musste danach 1 Monat laufen das ist jetzt 1 Jahr her jetzt bekomme ich nen b Delikt wegen Handy und nicht angeschnallt
was passiert jetzt muss ich meinen Lappen abgeben ? Und muss ich dann alle meine Führerscheinklassen wieder machen in der Fahrschule ?
Hallo Max,
wenn Sie in der verlängerten Probezeit lediglich ein B-Delikt zu verantworten haben, passiert nichts. Bei einem zweiten B-Delikt in der verlängerten Probezeit erhalten Sie eine Verwarnung, und Ihnen wird die Teilnahme an einer MPU empfohlen. Erst bei zwei weiteren B-Delikten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeld-Team.
Ich wurde heute bei erlaubten 70 mit 195 Gdblitzt in der probezeit.. Was kommt nun auf mich zu?
Hallo Kevin,
bei einem A-Verstoß wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Je nachdem, ob Sie inner- oder außerorts geblitzt wurden, kommen zudem eine hohe Geldbuße, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot hinzu. Sollte Ihnen Vorsatz vorgeworfen werden, kann die Strafe höher ausfallen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo.
In der Probezeit musste ich wegen eines A Verstoßes an dem Aufauseminar teilnehmen und meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert.
In dieser verlängerten Probezeit wurde ich auf einer 50er Zone mit 60 mit einem Handy am Ohr geblitzt. Was könnte jetzt auf mich zukommen?
Hallo Büsra,
neben den allgemein anfallenden Strafen müssten Sie in der Regel mit keinen weiteren Auswirkungen auf die Probezeit rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo :)
Ich bin in der verlängerten Probezeit die zum 13.082016 ausläuft. Nun wurde ich heute ausserhalb in einer 50 Zone geblitzt. Ich kann es nicht genau sagen wie schnell ich war ich meine aber zwischen 70 & 80km/h.
Mit was muss ich nun rechnen ?? Muss ich den Führerschein nun abgeben ??
Hallo Cedric,
es handelt sich dabei um einen sogenannten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Dieser zieht in der Regel eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Zusätzlich wird der Verkehrsverstoß üblicherweise mit 70 bis 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo
Ich bin heute erstemal in mein probezeit geblitzt. Ich bin auf 72 geschwindigkeit in 50 zone geblitzt. Gilt dass in A- vertoß? Oder ab 80 weil mann darf bis zum 10kmh schneller als erlaubt fahren oder? Was muss ich jetzt tun?
LG
Sam
Hallo Sam,
laut Ihren Angaben, sind Sie 22 km/h außerorts zu schnell gefahren. Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h und somit ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h nach Toleranzabzug, müssten Sie mit der Verlängerung der Probezeit, der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
wurde gestern angehalten wegen Handy am Steuer, nicht angeschnallt und „angeblich“ jemanden die Vorfahrt missachtet, wobei die Polizisten meint, es war eine Gefährdung dabei ohne Sachbeschädigung. Meine Frage ist, was kommt auch mich zu, ich war bzw bin noch leider 2 1/2 Wochen in der Probezeit… :-/.
Die Polizistin meint, die höchste Strafe wird wohl das, mit dem Handyverstoß sein. Womit kann ich alles rechnen?
Ps: War in Bundeswehr Uniform, weiß nicht ob man damit Punkten kann :-o
Mit freundlichen Gruß
muss jedoch sagen, man weiß jetzt nicht was die protokoliert haben oder ob die das wirklich so enorm eingestuft haben?
Hallo Mustii,
im Allgemeinen sollten Sie rechnen mit:
– 60 Euro und einem Punkt in Flensburg für den Handyverstoß
– 30 Euro für das Fahren ohne Sicherheitsgurt
– 70 Euro und einen Punkt in Flensburg dafür, dass Sie die Vorfahrt nicht beachtet haben mit einer Gefährdung.
Für Letzteres kann auch eine höhere Strafe verhängt werden. Das liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
In der Probezeit gilt ein Handy am Steuer als B-Verstoß, das Fahren ohne Sicherheitsgurt ebenfalls als B-Verstoß und die Vorfahrtsmissachtung als A-Verstoß. Sie sollten deshalb außerdem mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar sowie einer zusätzlichen Verwarnung & der Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Ihre genauen Strafen können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo
Ich wollte mal wissen was passiert, wenn man in der Probezeit 3 mal geblitzt wird, jedoch jedesmal unter 21 km/h zu schnell gefahren ist. Hat zieht dies eine Probezeitverlängerung mit sich oder muss man an einem Aufbauseminar teilnehmen? Oder haben wiederholte Geschwindigkeitsverstöße unter 21 km/h auser Geldbuse keine weiternen folgen?
Hallo Maximilian,
Geschwindigkeitsverstöße unter 21 km/h sind keine A-Verstöße, weshalb Sie weder eine Probezeitverlängerung noch ein Aufbauseminar zu befürchten haben. Auch dann nicht, wenn Sie mehrmals verstoßen haben.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo . Ich habe eine sehr wichtige Frage.
Mein Bruder ist Fahr Anfänger und seine Probezeit ist schon auf 4 Jahre verlängert worden. Wurde vor einem Jahr mit 27 km/h zuschnell geblitzt. Hat also ca 1 Jahr noch Probezeit. Aufbauseminar hat er auch schon hinter sich. Allerdings wurde er gestern von der Polizei kontrolliert und er war Cannabis Positiv sprich er hat den Konsum von Drogen im Straßenverkehr missbraucht. Er sollte dann eine Blutprobe auf der Polizei wache machen. Hat seinen Führerschein aber danach wiederbekommem und darf in ca 4 Tagen wieder Autofahren. Es soll aber eine Ordnungswidrigkeit sein und keine Straftat. Könntet ihr mir helfen bzw erklären was auf meinem Bruder zukommt? An Geldstrafe und vorallem wegen seiner Probezeit..
Hallo Anonymous,
bei einem Verstoß wegen Alkohol oder Drogen in der Probezeit ist üblicherweise die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger erforderlich. Die Probezeit kann nicht mehr weiter verlängert werden, wenn sie schon einmal auf vier Jahre verlängert wurde. Allerdings kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn Ihr Bruder noch einmal einen so genannten A-Verstoß begeht.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo
ich bin während meiner Probezeit 2 mal mit mehr als 21km/h geblitzt worden und musste daher schon an einem aufbauseminar teilnehmen, bekam 1 Monat Fahrverbot und bekam im Juni eine Empfehlung zur Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung, . ich wurde jetzt während meines Fahrverbots wieder mit 21 km/h zu schnell geblitzt. Womit muss ich jetzt rechnen?
Hallo Camilla,
bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung wird Ihnen Ihr Führerschein entzogen. Zudem ist das Fahren trotz Fahrverbot laut § 21 StVG eine Straftat, bei der Sie in der Regel mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe Straßenverkehr Unfall habe änfalle bekommt und dorgen erwischt nach mein Blut . Bekomm ich wieder frühereschein oder nicht mehr?
Hallo Ertan,
wann Sie Ihren Führerschein wiedererhalten, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo! :)
Ich wollte fragen was passiert wenn ich in der Probezeit ohne Spiegel erwischt werde(Motorrad) :)
Hallo Max,
das Fehlen eines Spiegels gilt als B-Verstoß. Bei einem erstmaligen B-Verstoß ist lediglich eine Strafe laut Bußgeldkatalpg zu erwarten, probezeitrelevante Strafmaßnahmen gibt es nicht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
mein Sohn ist in der Probezeit an der roten Ampel rückwärts gefahren und hat einen Unfall verursacht. Lt. Bußgeldbescheid muss er 128 Euro bezahlten und bekommt 1 Pkt.
Bekommt er dann auch noch eine Verlängerung der Probezeit und muss einen Aufbaukurs besuchen? Davon steht in dem Bescheid jedenfalls gar nichts……oder bekommen wir darüber noch extra Post?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
VG, C. K.
Hallo C.,
bei einem Verkehrsverstoß, der mit einem Bußgeld von über 60 Euro bestraft wird, handelt es sich um einen A-Verstoß. Demnach wird wahrscheinlich eine Probezeitverlängerung sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Ihren Sohn zukommen. Darüber werden Sie dann gesondert informiert.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich befinde mich noch in der Probezeit und habe eine Frage. Ich wurde bereits einmal in Deutschland mit 8Km/h zu schnell geblitzt.
Nun befürchte ich, erneut geblitzt worden zu sein, allerings in den Niederlanden (Heerlen).
Ich gehe davon aus, dort außerorts, wo eine Geschwindigkeit von 100 erlaubt war, mit ca. 5 bis maximal 10 Km/h zu schnell geblitzt worden zu sein.
Was kann das in Deutschland für Konsequenzen für mich haben?
Hallo Julia,
ob Konsequenzen auf Sie zukommen, hängt davon ab, wie eng die Behörden zusammenarbeiten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich hab während meine Probezeit ein A Verstoß gehabt musste Aufbauseminar machen und jetzt hab innerhalb eine Woche wieder ein A Verstoß und ein B Verstoß was kommt auf mich zu ich bin ja jetzt in der Probezeit mit Verlängerung
Hallo Dafina,
ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt üblicherweise zu einer Verwarnung sowie einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein einmaliger B-Verstoß zieht keine Konsequenzen für die Probezeit nach sich.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo. Was passiert wenn man in der Probezeit in einer 30 Zone ,innerorts wo Schulkinder lang laufen mit ca 10 bis 20 kmh zu viel geblitzt wurde ?
(Kann meine genau Geschwindigkeit nicht angeben da meine Anzeige nicht die richtige Geschwindigkeit anzeigt wie ich jetzt festgestellt habe )
LG
Hallo Tatjana,
Geschwindigkeitsüberschreitungen von unter 21 km/h hat für die Probezeit keine Auswirkungen.
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, können Sie durch den Rechner auf Bussgeldkatalog Geschwindigkeit ermitteln.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde vor fast einem Monat mit mehr als 21 km/h geblitzt. Ich muss jetzt Ca 90€ Euro zahlen und bekomme einen Punkt. Stimmt das ? Ich hab meinen Führerschein schon seit 3 Jahren, dass heißt meine Probezeit ist vorbei. Ich habe aber vor einer Woche den Führerschein der Klasse A2 erworben. Wird da jetzt die Probezeit verlängert ? Der Führerschein wurde ja erst nach dem Geschehen erworben.
Danke im Voraus !
Hallo Anna,
da Sie bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse B sind und dort die Probezeit verstrichen ist, gilt für die Klasse A2 keine erneute Probezeit.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von 80 Euro und einem Punkt vor. Hinzukommen Gebühren und Auslagen, sodass sich eine Summe von 90 Euro ergeben kann.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich wurde in meiner Probezeit außerorts in der 70 er Zone mit genau 21 km/h zu schnell geblitzt.
Habe an einer Nachschulung teilgenommen.
Dann bin ich in der verlängerten Probezeit einmal mit 6 km/h zu schnell geblitzt worden.
Und heute nach langem wieder…
Außerorts mit wahrscheinlich über 21 km/h wieder in einer 70 er Zone…
Ich glaube ich war bisschen über 100…
Also wars das mit dem Führerschein?
MfG
Hallo Bünyamin,
beim ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit werden Sie verwarnt und bekommen eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Die Strafen, die für die Geschwindigkeitsüberschreitung anfallen, können Sie auf folgender Seite nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo!
Ich wurde am 21.02.2014 mit alkohol erwist! Es war 0,12 mg/l, habe damals ein Aufbauseminar gemacht und die Probezeit 2 Jahre verlängert! Vor par tage bin geblitzt worden mit 30 km mehr in eine 120 Zone! Welche konsequenzen drohen mir? Soll ich mit eine MPU rechnen? Dankeschön
Hallo Cosmin,
beim ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit werden Sie verwarnt und bekommen eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team