Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Hallo Bussgeld Team,
Ich wurde heute innerorts mit circa 80 kmh in einer 50er Zone angehalten, der Polizist meinte jedoch das sein Tacho nicht geeicht ist und er mir daher nichts nachweisen kann. Drohen mir noch Konsequenzen bin noch in der Probezeit
Hallo Nils,
sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, dann drohen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerorts ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. In der Probezeit gilt dies als A-Verstoß, was eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge hat.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
ich hatte nach dem Überfahren des Grünen Pfeils eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars, an dem ich blöderweise nicht teilgenommen habe. Konsequenz daraus: Führerscheinentzug. Nun habe ich ein weiteres Mal nicht nachgedacht, bin trotz Führerscheinentzugs weiter Auto gefahren und in eine Verkehrskontrolle gekommen. Was steht mir jetzt bevor? MPU ist mir schon klar. Bekomme ich den Führerschein nach einer bestimmten Sperrzeit zurück oder muss ich den komplett neu machen?
Hallo Petra,
wahrscheinlich handelt es sich bei Ihnen um einen Fahrerlaubnisentzug, was bedeutet, dass Sie den Führerschein noch einmal komplett neu machen müssen. Nach einer bestimmten Sperrfrist können Sie dies in Angriff nehmen. Wie lange diese konkret ist bei Ihnen, können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo liebes Team,
Ich habe 2 frage und zwar würde ich 9 Tage vor beenden der Probezeit über 21kmh geblitzt ( Führerschein am 6.8.12 bekommen )
Darauf hin musste ich ein Aufbau Seminar besuchen was ich auch tat ab wann galt denn die Probezeit Verlängerung ? An dem Tag wo ich geblitzt worden bin oder wurden einfach 2 Jahre verlängert Sodas die Probezeit am 6.8.16 beendet sein müsste ?
Denn Jetzt wurde ich angehalten mit deutlich überschrittener Geschwindigkeit das ich 2 Punkte bekomme und Führerschein mir einzogen werden soll dies war wie die Polizisten meinte in der Probezeit angeblich..
Was kommt nun auf mich zu ?
Und hat sie recht mit der Probezeit ?
Wäre wirklich nett wenn ich eine Antwort bekäme
Lg. Tim
Hallo Tim,
Ihre verlängerte Probezeit endet genau 4 Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis.
Ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit hat eine Verwarnung zur Folge.
Ihr Bussgeld-Info Team
Vielen dank für die Info :)
Jaa bin aus der Probezeit draußen zum Glück.
Könnt ihr mir vllt. Sagen was auf mich zu kommt ? War mit 59 innerorts druber
Lg Tim
Hallo Tim,
mit unserem Bußgeldrechner auf https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/ können Sie ganz einfach berechnen, welche Sanktionen höchstwahrscheinlich auf Sie zukommen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, mein Sohn ist 17 Jahre alt und gerade dabei seinen Führerschein zu machen. Heute hat er mit seinem Fahrrad eine rote Ampel überfahren und wurde dabei von der Polizei gesehen und daraufhin angehalten und darüber informiert das er mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie mit einem Punkt ins Flensburg rechnen muß. Jetzt meine Frage – welche Auswirkung kann dies auf seine Führenscheinausbildund haben. Kann er ihn jetzt überhaupt noch beenden oder muß er mit einer Sperre rechnen . Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG Jens Stürenburg
Hallo Jens,
ein einzelner Punkt wirkt sich nicht negativ auf den Führerschein aus. Erst bei mehreren Vergehen oder gar Drogenkonsum im Straßenverkehr könnte Ihr Sohn eine Aufforderung bekommen, die MPU zu absolvieren bevor er seine Fahrerlaubnis erhalten kann.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe in meiner verlängerten Probezeit, eine Rote Ampel missachtet und der gelbe Brief kam heute. 120 Euro Bußgeld und 1 weiterer Punkt und die Flenser Kasse. Mir ist bewusst, dass ich jetzt eine Verwarnung und eine Empfehlung zur MPU bekomme. Meine Frage ist jedoch, was ich mir nun noch erlauben kann. Liege ich da mit einem B-Vertoß richtig?
Hallo Can,
grundsätzlich haben alle Verstöße Konsequenzen und sollten niemals vorsätzlich begangen werden. Auch mehrere B-Verstöße können eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Bin ich zweite mal geblitzt geworden und bin ich noch in Probezeit. Was passiert jetzt??
Grüße Mario
Hallo Mario,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Ein einmaliger Verstoß führt zu einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars. Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird mit einer Verwarnung sowie einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geahndet.
Außerdem haben Sie je nachdem, ob die Überschreitungen inner- oder außerorts stattfanden, sowie entsprechend der Höhe der Übertretung mit Bußgeldern, Punkten und eventuell auch einem Fahrverbot zu rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich hab mal eine frage wurde in der Probezeit geblitzt mit 32kmh ausserorts 80 war erlaubt und 3 wochen später in der 25 kmh zu schnell innerorts 50 erlaubt
Danke
Hallo Marcel,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Ein einmaliger Verstoß dieser Art führt zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars. Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht in der Regel eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
Außerdem wird die erste Übertretung mit 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Der zweite Verstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ebenfalls 1 Punkt nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Bin auf der Autobahn mit 130 statt 100 kmh geblitzt worden. Bin 20 Jahre alt und die Probezeit ist beendet. Was passiert ?
Hallo Stephan,
das gilt als Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei einer Übertretung von 30 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Wurde jetzt 2x mit dem Lkw ausrrorts einmal mit 20 km/h und einmal mit 21 km/h zu schnell geblitzt worden. Habe noch probezeit mit was muss ich rechnen? Mit 4 Wochen Fahrverbot oder komme ich da noch mal glimpflich davon?
Hallo Kevin,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Bei einem A-Verstoß droht Ihnen eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar. Der zweite A-Verstoß, also bereits in der Probezeitverlängerung, hat eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge.Für beide Geschwindigkeitsübertretungen sollten Sie außerdem mit einem Bußgeld von insgesamt 150 Euro und je einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten Tag zusammen,
Es geht um folgendes ich habe am Montag eine kleine Auseinandersetzung mit einer vom Ordnungsamt gehabt sie lief einfach über die straße und ich bremste ab und wurde aus dem shock heraus lauter und forderte sie auf sich zu verpissen.
Ich habe heute eine Anzeige bekommen wegen gefährlichem verhalten im Straßenverkehr .
Ich habe umgehend meine Rechtsanwältin eingeschaltet die sich um die restliche Prozedur jetzt kümmert.
Dummerweise hatte ich eine Woche danach auf einer Party an einem Joint gezogen und geriet ein Tag danach in einer Verlehrskontrolle.
Der Polizist sagte mir dass es auf ein aufbauseminar hinausläuft aber ich bin sehr irritiert und würde mich gerne vergewissern was auf mich zu kommt.
Ich bin noch 2 Monate in der probezeit und hatte noch nie einen Eintrag oder der gleichen.
Bitte um Hilfe
Hallo Vardan,
Alkohol oder Drogen am Steuer gelten in der Probezeit als A-Verstoß. Sie müssen hierbei mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Des Weiteren drohen Ihnen zusätzlich zu den Probezeit-Maßnahmen noch die normalen Strafen für einen Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr. Beim ersten Mal sind das 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Warten Sie am besten Ihren Bußgeldbescheid erst einmal ab. Dort ist Ihre exakte Strafe vermerkt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen
Hallo,
Probezeit..Bußgeldbescheid über 148 Euro…1 Punkt…
Was passiert?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo D.T.,
wenn ein Bußgeld von 148 Euro und 1 Punkt in Flensburg als Strafe in Ihrem Bußgeldbescheid vermerkt sind, dann sollten Sie diese auch begleichen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Bescheids, einen Einspruch dagegen einzulegen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten Tag,
Ich wurde letzte Wochen mit 24 km/h (tolleranz schon abgezogen) innerorts bei einem 30 km/h (schild/keine zone) geblitzt. Dies passierte ein Tag vor probezeit Ablauf. Ich habe mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen, konnte mich an dem tag nicht richtig konzentrieren, da ich von einer Beerdigung kam. Muss ich zum Aufbauseminar ? Das war ja mein letzter Probezeit tag oder gibt es da eine Sonderregelung?
Vielen Dank!
LG Lisa
Hallo Lisa,
in der Regel ist der Tattag entscheidend, sodass Sie mit einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit rechnen müssen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde neulich in einer 30er Zone mit 26km/h zu schnell geblitzt. Jetzt wurde ich nochmal innerorts mit 30km/h zu schnell geblitzt. Dort wird aber normalerweise noch 3km/h Toleranz abgezogen. Ich habe in beiden Fällen noch keinen Brief erhalten.
Außerdem besitze ich schon seit längerem einen A1 Führerschein. Ich weis nicht ob das irgendwelche Auswirkungen auf meine Probezeit hat.
Hallo Nico,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h hat in der Probezeit ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre zur Folge.
Ihr Bussgeld-Info Team
Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen, da das ja bereits mein zweiter A-Verstoß ist?
Hallo Nico,
ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung mit sich.
Allerdings gelten Sie vermutlich als Wiederholungstäter, da sie zwei Mal innerhalb eines Jahres einen Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 26 km/ oder mehr begangen haben. Eine solche Wiederholungstat wird in der Regel mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich wurde geblitzt. Habe eine rote Ampel überfahren, die Ampel War mit Abzug der Toleranz, 0,95 Sekunden rot und ich bin noch in der Probezeit. Mit was muss ich rechnen.
Lg
Hallo Jens,
bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der automatisch zur Probezeitverlängerung sowie verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger führt. Zudem ist mindestens mit folgenden Sanktionen zu rechnen: 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Mit was muss man Rechen wenn man 2 mal hintereinander über 2 gelb fährt
Hallo Cemal,
Wenn Sie über Gelb fahren, obwohl Sie gefahrlos anhalten können, dann können Sie für jede bei Gelb überfahrene Ampel 10 Euro Verwarngeld erhalten. Viele Ampelblitzer lösen jedoch erst dann aus, wenn die Ampel auf Rot steht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Mein Führerschein ist abhanden gekommen, ich bin in der probezeit. Gemeldet habe ich es noch nicht, da ich es erst eben bemerkt habe. Was für Sanktionen drohen mir, falls ich doch fahre?
LG
Hallo Mia,
wenn Sie ohne Ihr Führerscheindokument von der Polizei angehalten werden, ist in der Regel nur ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Den Führerscheinverlust müssen Sie allerdings der Behörde melden, dann wird Ihnen ein vorläufiger Schein ausgestellt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Liebes Bußgeld-Info Team,
ich hatte im August 2015 einen Auffahrunfall. Dieses Jahr im Mai habe ich die Vorfahrt missachtet und bin mit einer Dame zusammengekracht. Die Strafe war ein Punkt und 150€ Bußgeld. Bin noch in der Probezeit. Bekommt man für das Aufbauseminar einen Brief nach Hause oder muss man dort selbständig hingehen ?
Lg
Hallo Sandra,
Sie werden darüber informiert, wenn Sie ein Aufbauseminar absolvieren müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo meine Probezeit ist am 19.07.2016 abgelaufen. Einen Monat vorher wurde ich mit 22 kmh geblitzt außerorts. Da das Auto über meinen Papa läuft hat er das Schreiben bekommen wo er jetzt angeben muss wer das Auto gefahren ist. Da ich schon 2 mal in meiner probezeit von einem rotblitzer erwischt wurde ist ja meine probezeit um 2 Jahre schon verlängert worden und ich musste einen aufbauseminar machen. Kann jetzt rückwirkend was passieren, denn als ich angerufen habe bei der Führerscheinstelle 2 Tage nach Ende der probezeit hat die dame bestätigt dass meine probezeit rum ist. Können Sie mir weiterhelfen was passieren wird? Beste Grüße Alessandro
Hallo Alessandro,
die Probezeit kann nur ein einziges Mal verlängert werden. Maximal beträgt sie also vier Jahre.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich bin in der Probezeit und habe gleich 3A verstoße hintereinander gehabt und es ist noch nichts von der FFS gekommen, was erwartet mich nach drei A Verstöße hintereinander ?
Hallo Sammy,
ein A-Verstoß führt zu einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre sowie einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung mit sich. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde innerhalb von einem Jahr zwei mal geblitzt.
Einmal mit 13 kmh zu schnell nach Abzug und heute einmal, schätzungsweise 8-10 kmh nach Abzug.
Muss ich mit einem Aufbauseminar / einer Probezeitverlängerung rechnen?
Danke und Gruß
Hallo Ruth,
eine Geschwindigkeitsübertretung zählt in der Probezeit immer als A-Verstoß. Demnach sollten Sie mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar rechnen, unter Umständen auch mit einer Verwarnung & der Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Hinzu kommen noch die Bußgelder für den eigentlichen Geschwindigkeitsverstoß.
Ihr Bußgeld-Info Team
Seit wann sind den Geschwindigkeitsüberschreitungen immer A-Verstöße?
Ich dachte erst ab 21 kmh?
Ich hatte ja nach der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung auch kein Aufbauseminar…?
Hallo Ruth,
das ist korrekt, eine Geschwindigkeitsüberschreitung wirkt sich erst ab 21 km/h auf die Probezeit aus, gilt dann aber immer als A-Verstoß.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde innerhalb eines Jahres mit 13 kmh nach Abzug und jetzt ca 8-10 kmh nach abzug innerorts geblitzt. Muss ich mit einer Probezeitverlängerung rechnen?
Vielen Dank.
Gruß
Hallo Marina,
ein Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit gilt immer als A-Verstoß. In jedem Fall wird Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert & Sie bekommen wahrscheinlich eine Mitteilung zur Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Ich bin in der Probezeit und hab im ersten Jahr eine Druckenfahrt wo ich auch über eine rote Ampel gefahren bin, danach bin ich noch mal zwei mal geblitzt worden über 21 km, da die Drunkenfahrt mit Ampelverstos vor Gericht gelandet ist und das alles schon über zwei Jahre im laufe ist, ich habe vor Gericht 3 Monate Fahrverbot bekommen und 1000€ Geldstrafe da bin ich 2 mal in Berufung gegangen verscheinlich wird die Strafe aber so bleiben, meine Frage jetzt ist was wird noch auf mich zu kommen da ich danach noch mal zwei mal geblitzt worden bin, aber noch keine nachschulung bekommen habe und auch nichts von der Führescheinstelle gehört habe, mein Führerschein habe ich jetzt im Oktober 4 Jahre. Also kurzgefasst habe ich drei A Verstöße und hab noch kein Seminar machen müssen bestimmt warten die auf das Urteil das es rechtskräftig wird, was kommt dann noch auf mich zu ?
Hallo Sbai,
warten Sie am besten erst einmal das Urteil ab und wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Anwalt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde mit 24 km/h zu schnell geblitzt. Ich musste danach am Aufbauseminar teilnehmen und habe dies auch getan. Einige Zeit später wurde ich mit Handy am Steuer erwischt und habe auch ein Bußgeld bekommen. Jetzt wurde ich wieder geblitzt und mache mir Sorgen. Was passiert wenn ich jetzt über 21 km/h zu schnell war? Wird mir dann der Führerschein entzogen?
Liebe Grüße
Hallo Olivia,
Sie sollten bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung mit einer Verwarnung & einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Für einen Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h drohen außerdem 70 Euro (außerorts) bzw. 80 Euro (innerorts) und ein Punkt in Flensburg. Ob noch weitere Probezeit-Maßnahmen drohen, liegt im Ermessen der Behörde.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde heute mit ca. 30km/h zu viel innerorts von einem festen Blitzer geblitzt. Meine Probezeit endet eigentlich in 11 Tagen. Welche Strafe kann da jetzt auf mich zukommen ?
Hallo Philipp,
bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerorts drohen Ihnen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h sind es 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich gilt dies in der Probezeit als A-Verstoß, wofür eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar drohen.
Ihr Bußgeld-Info Team
guten tag ich wurde heute innerorts mit mehr als 21 km/h geblitzt um genau zu sein mit mehr als 25 km/h jetzt ist meine frage ich habe noch genau 11 tage bis zum ende meiner normalen probezeit was droht mir da jetzt für eine strafe ?
Hallo pfleger,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 – 30 km/h innerorts drohen Ihnen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Liegt der Verstoß noch höher, kann erhöht sich die Strafe und es kann zudem ein Fahrverbot hinzukommen. Zusätzlich gilt dies in der Probezeit als A-Verstoß, wofür eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar drohen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeld Team
Wie kann ich denn meine Punkte abbauen?
Danke im voraus
Hallo Tim,
ein Punkteabbau ist zum Beispiel durch ein Punkteabbauseminar möglich. Näheres dazu können Sie auch auf unserem Ratgeber zum Punkteabbau nachlesen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten Abend,
Ich hatte die Aufforderung ein aufbauseminar zu machen dem bin ich nicht nachgekommen der Führerschein wurde entzogen ich hab dann das auf aufbauseminar gemacht und bin noch in der Probezeit jetzt wurde ich mit 21kmh (innerorts) Zuviel geblitzt was passiert jetzt ?
Hallo Mohamad,
bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h oder mehr handelt es sich um einen A-Verstoß. Der 2. A-Verstoß in der Probezeit bedeutet, neben dem regulären Bußgeld, eine Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
mein Kollege ( noch in der Probezeit) wurde in kürzester Zeit hintereinander geblitzt.(ein paar Tage dazwischen)
1. mal Innerorts – er fuhr 60, erlaubt waren 50km/h
2. mal Außerorts – er fuhr 80, erlaubt waren 70Km/h
er wurde schonmal in einer 30 Zone bei 40km/h geblitzt, ist aber schon länger her.
mit welchen Konsequenzen muss nun gerechnet werden?
Hallo Peter,
Auswirkungen auf die Probezeit haben nur Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h. Für alle Tempoverstöße darunter fallen die regulären Bußgelder an, die Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/ nachlesen können.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, folgendes Problem ich habe in der Probezeit meinen 4. Und 5. Punkt zeitgleich Kassiert (Mit LKW) wie lang wird er Entzogen und was erwartet mich? Ich bitte um Hilfe
Hallo Matthias,
nach dem dritten A-Verstoß in der Probezeit wird der Führerschein entzogen. Es folgt eine sogenannte Sperrfrist, welche mindestens 6 Monate andauert. Etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperre kann der Führerschein erneut beantragt werden. Wird der Antrag bewilligt, müssen Sie den Führerschein noch einmal absolvieren (inkl. Fahrschule, Theorie, Praxis, Prüfung, etc.).
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe wurde vor 2 Jahren in meiner Probezeit mit 25 km/h zu viel geblitzt. (1. A-Verstoß) Ein Aufbauseminar habe ich bereits absolviert. Ich befinde mich immer noch in der Probezeit. Vor ca. 8 Wochen, am 04.06., wurde ich auf der Autobahn in der 120er Zone mit ca. 150/160 km/h geblitzt. Für dieses Vergehen habe ich bisher noch keinen Bußgelbescheid bekommen. Gestern wurde ich innerort in der 50er Zone mit 100km/h rausgelasert. Der Polizist hat mir gesagt. Auf mich kommen 4 Punkte und 200 EUR Bußgeld zu. Einen Brief erhalten ich dafür noch.
Während meines Aufbauseminars meinte mein Fahrlehrer zu mir, dass auch wenn ich jetzt wieder geblitzt werde und das Seminar noch nicht beendet habe, zählt dies als 1. Auffälligkeit. Erst nach Absolvierung des Aufbauseminars wird neu gezählt.
Meine Frage ist daher, muss ich mit einem Führerscheinentzug rechnen, da der Bußgeldbescheid vom 04.06. noch nicht zugestellt wurde. Zählt das trotzdem als 2. A-Verstoß? Oder wird das jetzt beides als ein Verstoß gewertet?
Und das Fahrzeug ist auf meine Eltern zugelassen, können die nicht sagen, dass sie gefahren sind?
Hallo Hendrik,
in der Regel muss der erste Verstoß rechtskräftig sein, damit ein weiterer Verstoß Einfluss auf die Probezeit hat.
Ihr Bussgeld-Info Team