Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
und ich bin noch in der probezeit
Hallo Naemi,
wenn bei Ihnen nun tatsächlich eine Fahrerflucht vorliegen sollte, dann würde sich Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängern und Sie müssten an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi :)
Ich bin leicht gegen ein anderes auto gerollt, dachte, ich hätte einen schaden hinterlassen, was aber nicht der fall war, hatte keine zeit, um au den fahrer zu warten und habe darum einen zettel an der scheibe gelasssen. Da ich nun im ausland bin und eine andere nummer habe, konnte die person mich nicht erreichen und hat eine anzeige erstattet.was passiert jetzt mit mir?
Hallo Naemi,
in Ihrem Fall hängt es vor allem davon ab, ob Sie einen Schaden an dem anderen Fahrzeug verursacht haben oder nicht. Wenn dies der Fall war, dann haben Sie rechtlich gesehen Fahrerflucht begangen, auch wenn es sich nur um einen kleinen Schaden handelt. Normalerweise sind Sie nämlich dazu verpflichtet, eine zumutbare Zeit lang (üblicherweise eine halbe Stunde) auf den Besitzer des Fahrzeuges zu warten. Wenn er in der Zeit nicht eintrifft, müssen Sie die Polizei informieren. Nur einen Zettel an der Scheibe zu hinterlassen, genügt nicht, auch wenn der Schaden noch so klein ist.
Ob es jedoch überhaupt zu einem Strafverfahren kommt und wie hoch das Strafmaß ausfallen kann, können wir nicht genau sagen. Dies kann je nach entstandenem Schaden stark variieren. Kommt es zu einem Verfahren, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Meine Probezeit wurde schon verlängert. Habe die MPU auch hinter mir aber nicht wegen zu schnellem fahren. Heute wurde ich außerorts mit ca. 30 kmh zu viel geblitzt was passiert jetzt?
Hallo Alessio,
der zweite A-Verstoß zieht in der Regel eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin momentan noch in der Probezeit jetzt bin ich mit einem Kollegen eine Motorradtour gefahren und wusste nicht wo wir sind da er vorne gefahren ist.
Jetzt kommt mein Problem
Er bog in eine Anlieger Freie Straße ab und ich wusste nicht ob er da wohnte oder nicht und bin Ihm hinterher gefahren.
Er wohnte nicht da und ist durch gefahren, was muss ich nun evt. befürchten ???
Gruß Leonie
Hallo Leonie,
hierbei handelt es sich um einen Straßenbenutzungsverstoß. Wurde eine Straße verbotswidrig befahren, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo, mir wurde mein Führschein für 3 Monate hinzogen weil ich in der Probzeit zu schnell gefahren bin.Bin aber trotzdem gefahren und wurde von der Polizei erwischt. Was für eine Strafe wird auf mich zukommen ?
Hallo Marco,
es handelt sich beim Fahren trotz entzogenen Führerscheins um eine Straftat gemäß § 21 StVG. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Ihr Bußgeld-Info Team
Wurde geblitzt mit mehr als 21 km/h, Folge Aufbauseminar = 2 Jahre Verlängerung.
Jetzt Auffahrunfall ohne P. Schaden, aber 35€ Strafe und ohne Punkt in Flensburg.
Muss ich mit Führerscheinentzug rechnen oder einer weiteren Teilnahme eines Seminares?
P.S. November endent meine Probezeit.
Hallo Finn,
bei Ihnen liegt vermutlich ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit vor. Dieses zieht eine Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Ein Führerscheinentzug droht nicht.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten Tag!
Ich habe letztens blöd überholt beim überholen kam die Polizei um die Ecke und ist mit Blaulicht hintermir hergefahren.
Strafe ist 150€ Bussgeld und 1 Punkt.
Ich besitze schon einen Punkt und habe auch eine verlängerung bekommen und einen Aufbauseminar dazu besucht.
Heisst das beim 1ten mal in der verlängerung das ich nur eine Verwarnung bekomme und nur eine Empfehlung oder kann auf mich nochmal ein Aufbauseminar zukommen?
Vielen Dank
Daniel
Hallo Daniel,
es handelt sich dabei vermutlich um einen A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Dieser zieht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein Aufbauseminar folgt demnach in der Regel nicht.
Ihr Bußgeld-Info Team
Meine Probezeit wurde bereits verlängert, da ich einen A-Verstoß erhalten habe. Musste also bereits ein Aufbauseminar machen. Nun hatte ich einen Unfall bei nasser Fahrbahn mit abgefahrenen Reifen, wobei sich niemand verletzt hat, sondern nur eine Laterne getroffen habe. Womit muss ich rechnen? Da es sich um einen A und B Verstoß in der bereits verlängerten Probezeit handelt.
Hallo Nassim,
ein B-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat in der Regel keine Probezeit-Maßnahmen zur Folge. Für das Fahren mit unausreichender Profiultiefe an sich drohen Ihnen ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
ich bin 29 km/h zu schnell gefahren innerorts und das in meiner verlängerten Probezeit.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich nun mit einem Führerscheinentzugroßen und Bußgeld rechnen.
Wie lange wird mein Führerschein weg sein und werde ich diesen nach der Zeit wieder bekommen oder erneut machen müssen?
Danke für eure Antwort.
Hallo Lu,
der 2. A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich, ein Führerscheinentzug droht in diesem Fall nicht. Nach dem 3. A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bevor Sie allerdings einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen können, muss eine Sperrfrist ablaufen. Diese Sperrfrist dauert mindestens 6 Monate.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde in letzten April mit 7 km/h außerorts zu viel geblitzt worden und heute wieder mit ca. 10-15 km/h innerorts wieder geblitzt worden. Wie ich es verstanden habe, rechne ich jetzt mit ein Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Aufbauseminar?
Hallo Patrick,
Auswirkungen auf die Probezeit haben erst Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde heute mit dem Motorrad angehalten. Der Polizist hat mir eine Anzeige wegen manipuliertem DB-killer geschreiben. Ich bin 17 jahre und fast aus meiner Probezeit raus. Ich habe gelesen das dieses Vergehen 90 Euro kostet aber keinen Punkt. Ist das jetzt ein kategorie B Verstoß? weil dann würde meine probezeit sich doch nicht verlängern oder?
Hallo Felix,
wenn Sie den DB-Killer manipuliert haben, dann ist die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges erloschen, womit normalerweise ein B-Verstoß vorliegt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde 4 wochen mach meinen führerschein erhalt 2 mal innerhalb einer geblitzt 2 a verstöße dadurch musste ich ein aufbauseminar machen habe dies auch gemacht 3 monate vor Ablauf meiner verlängerten probezeit habe ich ein unfall gebaut mit 0.38 promille in bin 21 jahre alt was kommt auf mich zu
Hallo,
Sie müssen mit drei Punkten in Flensburg, dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis und einem Bußgeld rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo, wurde vorher mit 25-30km/h geblitzt..befinde mich in der probezeit..wie ist das mit den toleranzen usw..muss ich in das fahrsicherheitstraining oder kommt nur ein strafzettel?
Hallo Mario,
bei einem derartigen Geschwindigkeitsverstoß handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Beim erstmaligen Auftreten zieht dieser eine Verlängerung der Probezeit um 2 sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich. Hinzu kommen die Sanktionen für den Verstoß selbst. Diese belaufen sich auf bei einer Übertretung innerorts zwischen 80 und 100 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Bei Messungen bis 100 km/h erfolgt an stationären Blitzern ein Toleranzabzug von 3 km/h. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 Prozent abgezogen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo zusammen,
Ich (22) bin bereits in der verlängerten Probezeit weil ich mit 21 km/h zu viel geblitzt worden bin.
Nun, ein halbes Jahr vor ende der Verlängerung habe ich ein weiteres Foto mit 28 km/h zu viel inner Orts erhalten :(
das ist nun erst einmal die Zeugenbefragung weil ich mit dem Auto meiner Eltern gefahren bin.
Ich fahre das Auto halt nicht so oft und das ist ein Passat 2 Liter Diesel mit etwas mehr PS als der Kleinwagen (Fabia 75 PS) den ich sonst Fahre.
Nun istd as Problem das ich vermute in der selben Woche noch einmal geblitzt worden zu sein, wahrscheinlich aber nur ein B-Verstoß. Ich habe dafür halt noch nichts erhalten.
Nun meine Frage:
Es ist durchaus möglich das mein Führerschein angefechtet wird. Soweit habe ich mich auch schon Informiert.
Allerdings habe ich Fragen zu zwei Fällen: Beide beziehen sich auf den möglichen 2 Verstoß in A oder B.
Fakt ist das der Verstoß, vor der Mahnung und Empfehlung, die ja definitiv kommen wird, passiert ist.
Das scheint laut einigen Foren ein Sonderfall zu sein in dem ich aber definitiv mit einer Anfechtung rechnen muss.
Was ist der worst und der best case der auf mich zukommen könnte?
Gibt es Möglichkeiten den Prozess im Falle eines Entzuges zu beschleunigen da ich beruflich und ehrenamtlich auf meinen Führerschein angewiesen bin und das ganze gerne vor beginn des nächsten Jahre abgeschlossen hätte.
LG,
Tobi
Hallo Tobias,
ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung mit sich. Zusätzlich wird ein Geschwindigkeitsverstoß von 28 km/h innerorts in der Regel mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Wurden Sie noch einmal mit über 20 km/h zu viel geblitzt, handelt es sich um einen weiteren A-Verstoß (geringere Geschwindigkeitsübertretungen haben keine zusätzlichen Folgen hinsichtlich der Probezeit). Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Von letzterer kann unter Umständen abgesehen werden, wenn ein Härtefall vorliegt. Hierfür empfiehlt sich jedoch in jedem Fall die Beratung durch einen Anwalt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten Morgen liebes Bußgeld-Info Team,
unser Sohn ist gestern innerhalb seiner Probezeit mit dem Auto meines Mannes geblitzt worden. Wenn nun der Bußgeldbescheid kommt, muss mein Mann dann angeben, dass er nicht gefahren ist oder kann er das Bußgeld einfach bezahlen, damit unserem Sohn kein Verstoß eingetragen wird? Auf dem Foto wird zu erkennen sein, dass mein Mann nicht gefahren ist.
Hallo Birgit,
grundsätzlich gilt in Deutschland die Fahrerhaftung. Zugleich, ist jedoch niemand verpflichtet, in einem Anhörungsbogen sich selbst oder nahe Familienangehörige zu belasten. Erhält Ihr Mann also den entsprechenden Bogen, ist es rechtens, wenn er nur Angaben zu seiner Person macht. In dem Fall wird die Behörde unter Umständen jedoch weitere Untersuchungen betreiben, um den Fahrer zu ermitteln.
Ebenso kann es geschehen, dass die Behörde weitere Überprüfungen anstellt, wenn Ihr Mann die Sanktion (z.B. Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot) selbst übernimmt, obwohl deutlich ersichtlich ist, dass er nicht der Fahrer war. Im Ernstfall könnte Ihr Mann dann für die falschen Angaben belangt werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo ich habe vor einem Jahr ein Aufbauseminar gemacht weil ich 24 km/h zu schnell war in der 30er Zone innerorts.Vor kurzem wurde ich mit Handy am Steuer erwischt.Und heute wurde ich in der 70er Zone außerorts mit ca 100 vielleicht auch mehr geblitzt.Womit kann ich rechnen?Droht ein Fahrverbot?Wenn ja wie lange?
Hallo Steffi,
Handy am Steuer ist ein B-Verstoß in der Probezeit. Ein Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als A-Verstoß. Für solch einen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung sollten Sie mit Probezeit-Maßnahmen , wie einer Verwarnung & einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Hinzu kommt die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberstretung von 30 km/h außerorts. Das sind in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo! Habe vor 2 monaten den ersten A verstoß begangen. Muss nun zum Aufbauseminar. Heute wurde ich mit warscheinlich 35 km/h zu viel geblitzt. Welche komsequenzen erwarten mich? Kann mir der führerschein weg genommen werden? Spielt es eine rolle das ich die strecke nicht kannte und dachte ich wäre schon außerorts?
Hallo Christian,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als A-Verstoß in der Probezeit. Ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat eine Verwarnung & eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. Zudem droht für einen Geschwindigkeitsverstoß von 35 km/h innerorts ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
was für eine Strafe droht mir, wenn ich an meinem Fahrzeug eine nicht im Straßenverkehr zugelassene Abgasanlage verbaue und noch in der Probezeit stecke?
LG
Hallo Naibaf,
eine nicht zugelassene Abgasanlage kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dabei handelt es sich um einen B-Verstoß, der ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro nach sich zieht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Liebes Bussgeld-Info team,
Ich wurde heute innerhalb der Probezeit geblitzt, ich fuhr bei gelb in die Kreutzung ein. Jedoch fuhr der Vorrausfahrende nur 30-40 km/h weshalb ich geblitzt wurde, ich gehe davon aus das es sich um 1 Sekunde handelt. Auch unterlief mir vor ca. einem halben Jahr bereits ein A-Verstoß über den ich bis jetzt noch nicht informiert wurde. Gibt es möglichkeiten diesen 2. Verstoß (den rotlichtverstoß) zu mindern und wen ja wie, wenn nein was erwartet mich.
Danke im vorraus Emil.
Hallo Emil,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich bin in der Probezeit und wurde bei einer Roten Ampel geblitzt. Ich weiß nicht mehr genau wie lange die Ampel auf rot war aber wenn es gut kommt waren es 2 sec wenn nicht sogar eher 1sec.
Können Sie mir bitte sagen mit welcher konsequenz ich jetzt rechen muss?
Hallo Fadime,
das Überfahren einer roten Ampel gilt als A-Verstoß – egal, wie lange die Ampel bereits rot gezeigt hat. Das bedeutet, dass Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Zudem erhalten Sie, wenn die Ampel kürzer als eine Sekunde rot war – ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei längerer Rotlichtphase sind es bereits 200 Euro, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, also i hatte ein unfall und die schuldfrage wird nu geklärt, meines erachtens is der andere schuld aber ja mal sehn was entschieden wird, auf meine Frage ich hatte schon vor gut 3 jahren einen unfall A verstoß mit folgendem ausgehn, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar, was passiert jetzt wenn des das 2te a Vergehn sein sollte????
Hallo Fabian,
ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht in der Regel eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
mein sohn (führerschein auf probe) hat ein vorfahrtverstoß begannen, mit blechschadenfolgen. bußgeldbescheid mit einer geldstrafe von 120 € , kein flens- punkt. nun erhielten wir ein schreiben, er müsse ein ABS besuchen. meinen bisherigen recherchen nach, ist ein ABS nur dann pflicht, wenn man beim vergehr-verstoß auch eine gewisse anzahl , ab 1 punkt, erhalten hat. hab keine nerven mehr zu stöbern.
danke für ihre antwort
Hallo kay r.,
ein derartiger Verstoß in der Probezeit gilt als sogenannter A-Verstoß. Dieser zieht laut Bußgeldkatalog immer eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre sowie die Anordnung zu einem Aufbauseminar nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Also ich habe folgende Frage
Ich hatte einen Unfall welches einen Punkt brachte weswegen ich dann den aufbauseminar besuchen müsste ..
Würde dann nochmal Geblitzt und habe diese Verwarnung bekommen knapp einen Monat später wurde ich gestern dummer weise wieder Geblitzt
Muss ich nun mit der mpu rechnen ich hab mal gelesen nach der Warnung hat man eine 2 monatige schonfrist…
Ich habe die Warnung diesen Monat bekommen
Und bin auf meinen fs abhängig beruflich da ich auch Teil als revierfahrer im sicherheitsbereich arbeite…
Was kan man nun am besten ruhen der letzte war ein mobiler blitzer
Hallo marco,
bei einer Geschwindigkeitsübertretung wird in der Regel keine Aufforderung zur MPU erteilt. Diese kann aber eingefordert werden, wenn Sie 8 Punkte in Flensburg angesammelt haben.
Die Sanktion für den erneuten Geschwindigkeitsverstoß hängt davon ab, auf welche Höhe sich die Übertretung belief und ob sie außer- oder innerorts stattfand. Möglich ist außerdem, dass eine Wiederholungstat vorliegt. Diese wäre dann gegeben, wenn es sich um den zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres handelt, bei dem eine Überschreitung von 26 km/h oder mehr vorlag.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich hatte auch schon zwei A Verstoße habe schon die Einladung bekommen für eine Verkehrspschologische Beratung und wurde wieder mit dem Handy am Steuer erwischt obwohl ich in der Probezeit bin und zwei A Verstöße schon hatte was passiert jetzt beim dritten Mal? Dankeschön im Voraus
Hallo Bünyamin,
bei einem einmaligen B-Verstoß in der verlängerten Probezeit werden in der Regel keine zusätzlichen Probezeit-Maßnahmen eingeleitet. Für das Handy am Steuer an sich müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hey und zwar bin ich in der Probezeit und wurde mit 22 km/h zu schnell geblitzt. Es wurde ein Aufbauseminar angeordnet.. leider wurde ich einige tage später von der Polizei angehalten und ich musste Blut abgeben.. da ich nicht wusste was auf mich zu kommt habe ich meinen Führerschein freiwillig abgeben. Also das Aufbauseminar wegen zu schnellem fahren hab ich nicht gemacht. Nun kam die strafe wegen der Blutabnahme, 500€+Gebühren und ein Monat Fahrverbot. Jetzt hab ich ja nicht mal einen Führerschein zum abgeben, was soll ich da machen? Und was muss ich jetzt machen um meinen Führerschein wieder zu bekommen?
Hallo stani,
am besten wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle. Diese kann Ihnen sicherlich sagen, ab wann Ihr Fahrverbot beginnt und wie Sie bestenfalls weiter verfahren sollten.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ich habe ein Frage und zwar wurde ich auf der Autobahn mit über 22kmh geblitzt und jetzt gerade kam die Post an. Ich habe mich auch schlau gemacht, darüber was passieren wird, aber als ich mir den Brief durchgelsen haben stand da nichts von Probezeit Verlängerung auf 4 Jahren und das ich zum Aufbauseminar muss. Bekomme ich jetzt nochmal einen Brief oder wie wird das jetzt ablaufen.
Danke im Voraus.
Hallo Mehmet,
manchmal kann es sein, dass für die anstehenden Probezeit-Maßnahmen ein separater Bescheid verschickt wird. Sie können auch bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob das bei Ihnen der Fall ist.
Ihr Bußgeld-Info Team
OK danke
Hallöchen,
Und zwar habe ich heute meinen Bußgeldbescheid bekommen, da ich bei einer roten Ampel mit rechten grünpfeil abgebogen bin ohne anzuhalten (aus deren Sicht). Meiner Meinung habe ich angehalten aber das ist ein anderes Thema :D.
Jedenfalls habe ich mein Bußgeld bezahlt und frage mich welche Auswirkungen dies für mich hat?
Ich bin noch in der Probezeit, und habe 1 Punkt dazu bekommen. Muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen? In meinem Bescheid stand nichts weiteres dazu. Oder bekomme ich dazu später einen Brief von der Behörde?
Ich Danke schonmal im voraus für Ihre Antwort. :)
Hallo Lisa,
die Aufforderung zum Aufbauseminar kommt von der Straßenverkehrsbehörde. Normalerweise dauert es ein paar Monate nach den Verkehrsverstoß, bis dieser Brief kommt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich bin in der Probezeit mit 38 Km/h zu viel geblitzt worden meine Probezeit würde jetzt verlängert jetzt bin ich letztens über rot gefahren über 1 Sekunde steht auf dem Brief was passiert jetzt nach dem Aufbauseminar meine Probezeit wurde ja schon verlängert…
Habe 2x eine Rechnung von über 200€ überwiesen
Hallo Sammie,
beim ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit werden Sie verwarnt und bekommen eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin in der verlängerten Probezeit wegen des A- Verstoßes. Ich bin letztes Jahr bei Gelb abends weitergefahren. Es sei anscheinen schon ein langes Gelblicht gewesen. Das habe ich nicht bemerkt. Ich fuhr abends in die Gegend ( zum ersten Mal dort, gegen 22H00 )etwas orientierungslos,sehr langsam und sehr vorsichtig . Ich hatte 2 Kinder hinten im Auto. Die Straße war sehr leer.
Ich habe weder beschleunigt noch angehalten, ich bin mit 20 km/h dann geblitzt worden, das Licht sei anscheinend sehr empfindlich ( das hat eine Polizisten behauptet, ich sollte lieber anhalten).Ich bekam 1 Punkt, Bußgeld und Aufbauseminar verordnet. Alles habe ich erledigt.
Neulich beim Abbiegen, wo ich Grün hatte, lief ein Fußgänger ( er hatte rot ) und ich hatte angehalten , das Auto stand und er lief weiter , aber er war schockiert, als ein 2 Linksabbieger zu sehen war, ging ein Schritt zurück und war hingefallen, genau in dem Moment , wo ich weiterfahren wollte und er ist von meinem rechten Kotflügel getroffen worden und erlitt eine Knieverletzung. Die Ampel ist sehr heikel, für Fußgänger wird immer rot , bis er die Hand-Sensor berührt hat.Für Linksabbieger dann grün. So war die Situation. Manche Fußgänger liefen bei Rot ,da sie keine Geduld hatten, die meisten denken , die Hand -Sensor ist nur für blinde Fußgänger.
Für mich war es eindeutig ein Eigen-Unfall, für das Gericht nicht. Ich wurde zu einem Bußgeld in Höhe von 900 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Fußgänger haben anscheinend immer Recht. Das hat mich sehr geärgert , ungewollt bin ich in einen weiteren A-Verstoß verwickelt. Der Richter wollte seine Meinung nicht ändern, hat sich auch nicht mal interessiert, ob der Fußgänger Fehler machte oder nicht. Der Richter meinte, wenn ich mit meinem Widerspruch weitermachen wollte, drohte mir ein höheres Bußgeld und Fahrverbot. Das ärgert mich dermaßen, vor allem, da ich auf den Fußgänger aufgepasst habe, der meine Vorfahrt geklaut hat ! Er hat aber behauptet, er sei bei Grün auf die Straße übergelaufen. Es gab einen Zeugen,der konnte aber nicht sagen, ob die Ampel rot oder grün war. Ich stand da schlecht, Aussage gegen Aussage. Ich musste bitter den Urteil hinnehmen. Meine Frage, was kommt außer 900 Euro Bußgeld auf mich zu? Verwarnung , freiwillige Teilnahme an Seminar, Punkte ?Mein Probejahr endet in April 2017. Führerscheinentzug bekommt man , wenn noch ein weiterer A Verstoß gemacht wird. Was bedeutet das, muss man neu den Führerschein machen? Beginnt die Probezeit wieder von vorne ? Wird das Probejahr nach dem Führerscheinentzug etwas verlängert?
Vielen Dank für die Antwort und Info,
Sia
Hallo Sia,
handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, drohen Ihnen über die Geldstrafe hinaus eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden. Die zuständige Behörde knüpft in aller Regel Bedingungen an die Wiedererlangung, beispielsweise eine MPU oder eine Nachschulung. Ist die Fahrerlaubnis dann neu erteilt, beginnt die Probezeit von neuem.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe ein Auto ohne Umweltplakette und bin in der Probezeit.
Wenn ich nun in einer Umweltzone erwischt werde kostet dies nach dem neuen Bußgeldkatalog 80 Euro aber es gibt keinen Punkt mehr.
Wird dann auch die Probezeit verlängert? Ist das ein B oder ein A Verstoss ? Oder Habe ich nichts (außer 80 Euro) zu befürchten?
Vielen Dank im Vorraus
Hallo Alex,
es handelt sich dabei um einen B-Verstoß. Ein einmaliger B-Verstoß zieht keine weiteren Konsequenzen nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team