Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Mein Sohn hatte heute einen Unfall. Seines Erachtens trifft ihn, wenn überhaupt, nur eine Teilschuldverschreibung, da der gegnerische Wagen auf der Vorfahrtsstraße auf dem Linksabbieger fuhr und auch links geblinkt hatte und dann weiter geradeaus gefahren ist. Kann sich diese Tatsache auf sein Bußgeld weg. Missachtung der Vorfahrt auswirken. ( mein Sohn wäre unter anderen Umständen nicht abgebogen)
Hallo Niko,
wenn Ihr Sohn die Vorfahrt missachtet hat, so kann ihm dies auch vorgeworfen werden. Vorausschauendes Fahren ist im Straßenverkehr sehr wichtig. Da wir die genauen Umstände des Unfalls allerdings nicht kennen, ist eine eindeutige Aussage hierzu schwierig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich hab kurze Frage .
Was passiert ,wenn man im Jahr mehr als 51kh zu schnell gefahren ist ( erst mal 30 kh und zweite mal 21 Kh ) mit Probezeit ??
Hallo Fareed,
wenn die Geschwindigkeitsverstöße unabhängig voneinander getätigt wurden, liegen zwei A-Verstöße vor. Der erste wird mit einer Probezeitverlängerung von zwei Jahren sowie der Teilnahme an einem Aufbauseminar bestraft, beim zweiten kommt in der Regel lediglich eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zu.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, meine Frage
Ich wurde einmal mit 8km/h zu schnell geblitzt jetzt wird es wahrscheinlich wieder so im Dreh leider so sein was muss ich befürchten nur ein Bezahlung des Bußgelds oder sogar mehr mein erster blitzerbrief wurde auch nicht im fshreignungsregister eingetragen.
Hallo Sebastian,
in der Regel kommt bei einer solch geringen Überschreitung lediglich ein Bußgeld auf Sie zu.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich hatte vor drei Tagen einen Autounfall, weil ich ein Vorfahrtsschild missachtet habe. Der Polizist meinte, dass ich ein Bußgeld von 35 Euro zahlen sowie ein Aufbauseminar machen muss. Wird meine Probezeit deshalb jetzt um 2 Jahre verlängert?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo Johanna,
Vorfahrtsmissachtung gilt als A-Verstoß. Dieser wird mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einem Aufbauseminar geahndet, das ist korrekt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich hatte am 29.7. einen Verkehrsunfall und habe damit 1 Punkt verloren, was bezahlt und es wurde mir ein pflichtiges Aufbauseminar angeordnet. Ca. 2-3 Wochen danach wurde ich außerorts mit über 23 Km/h geblitzt, danach habe ich wieder 1 Punkt verloren und eine Strafe bezahlt.
Ich bin noch während der Probezeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich damit rechen? Bekomme ich einen Führerscheinentzog?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Manuel
Hallo José,
der zweite A-Verstoß in der Probezeitverlängerung wird in der Regel mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geahndet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin in der probezeit, ich habe noch 10 monate dan probezeit ist ende bis jetz nur einmal geblizt 30 zone mit 42 km/h
wenn ich unter 21 geblizt bin 3-4 in der probezeit was passiert
Hallo SEFIU,
erst wenn Sie die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten haben, führt das zu Probezeitmaßnahmen. Außer dem Bußgeld haben Sie also keine weiteren Konsequenzen zu erwarten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich wurde vor etwa 3 monaten angehalten weil ich mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren bin.
Strafe 128 Euro und ein Aufbauseminar, verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Vor 6 Wochen wurde ich dummerweise mit 0,3 Promille mit dem Roller angehalten.
Heute kam ein schreiben fast 800 euro und 1 monat Fahrverbot.
Kommt da eine neue Nachschulung und eine erneute Verlängerung der Probezeit auf mich zu oder war es das mit der Geldstrafe und mit dem Fahrverbot? Ab wann gilt das Fahrverbot?
Eine Frage noch, kann man Bussgeldbescheide eigentlich in Raten bezahlen? Bin Azubi und habe dadurch nur ein kleines Einkommen
Gruß
Christian
Hallo Christian,
es ist möglich, dass Sie an einem erneuten, speziellen Aufbauseminar teilnehmen müssen, da Sie einen Verstoß gegen das Alkoholverbot am Steuer verstoßen haben. Das Fahrverbot gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde Ihren Führerschein in Verwahrung genommen hat. Es ist tatsächlich möglich, dass Bußgeld in Raten zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/bussgeld-ratenzahlung
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeld-Info Team,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Frage habe ich noch.
In dem Bußgeldbescheid stand nichts von einem erneuten Aufbauseminar. Kann das noch gesondert kommen?
Gruß
Christian
Hallo Christian,
die Aufforderung zum Aufbauseminar erhalten Sie in der Regel in einem gesonderten Schreiben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe heute ein Schreiben an der Windschutzscheibe gehabt von der Polizei ich soplle mich umgehend im Revier melden, das habe ich natürlich auch sofort gemacht . Darauf stand ich soll jemanden beim bei Rückwärtsfahren rein gefahren sollen. Ich habe weder ein knallen noch sonst der was gehört. Ein Zeuge soll wohl die Polizei gerufen haben. Meine frage jetzt was erwartet mich zumal ich ja auch noch in der Probezeit bin und ich denn an einem anderen Parkplatz gestanden haben soll. Die Pollizisten meinte den auch noch ich habe Fahrerflucht begangen.
LG Tobi
Hallo Tobias,
da es sich hierbei um einen speziellen Fall handelt, sollten Sie sich Rat von einem Anwalt suchen, der sich idealerweise im Verkehrsrecht auskennt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo.
Ich wurde gestern mit knapp 140 in einer 100er Zone geblitzt.
Führerschein habe ich seit 29.02.2016.
Mit was muss ich rechnen?
LG Sindy
Hallo Sindy,
für einen Geschwindigkeitsverstoß von von 40 km/h zu viel außerorts müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Hinzu kommt, dass Sie in der Probezeit sind. Hier gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß. Das bedeutet für Sie zusätzlich eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hey Bußgeld Team
Ich wurde schon mal geblitzt in der Probezeit mit 41km und musste dann zum Aufbau Seminar gehen etc so nun wurde ich nach einem Jahr wieder geblitzt in der Verlängerung der Probezeit mit 51 km ist das ein zweiter a Verstoß weil in dem Brief steht was ich bekommen in Tatbestandskatalog ist ein Fahrverbot vorgesehen … Es ist doch mein zweiter a Verstoß normalerweise wäre es doch nur einer Verwahrung oder nicht ?
Hallo Davide,
für einen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung drohen Ihnen eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung als Probezeit-Maßnahmen. Hinzu kommt jedoch noch die Strafe für den Geschwindigkeitsverstoß an sich. Bei 51 km/h zu viel müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld von 240-280 Euro, zwei Punkten in Flensburg und 1-2 Monaten Fahrverbot rechnen. Ihre exakte Strafe richtet sich danach, ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde. Genaues können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo bussgeld-infoteam
Mein Sohn hatte Juni 2014 eine Rote Ampel überfahren(war bei der WM 2014, er stand schon halb vor der Ampel und konnte das Signal nicht mehr sehen,Strassen waren voller Leute die gefeiert haben und er konnte erst fahren als diese Platz machten)dies wurde mit einem Rotlichtvergehen in der Probezeit geahndet.Aufbauseminar war die folge,Punkte weiss ich grad gar nicht.Seither nicht mehr Negativ aufgefallen!
Heute Morgen baute er dann einen Unfall auf der Autobahn,er kam beim Spurwechsel in eine Auffahrt ins Schleudern und krachte in die Leitplanke.Keine weiteren Unfallbeteiligten,ihm ist auch nichts passiert,nur blechschaden am Auto und die Leitplanke etwas eingedrückt.
Alles abgesichert,Polizei und Abschleppdienst verständigt.Soweit so gut.Als dann die Polizei eintraff wurde meinem Sohn vorgeworfen er wäre mindestens 200KMH gefahren! (Opel Corsa B 45 PS Spitze 130 KMH da er teilweise nur auf 3 Zylindern lief) Der Beamte meinte er könne sich jetzt schon auf einen Führescheinentzug MPU usw einstellen.
Muss er wirklich mit so einer Harten Strafe rechnen???Oder was könnte auf ihn zukommen.Vielen Dank schon mal im Voraus.MFG
Hallo Passi,
welche exakte Strafe Ihrem Sohn droht, ist pauschal nicht zu sagen. Warten Sie am besten erst einmal den Bescheid über die genaue Strafe ab. Halten Sie diese für ungerechtfertigt, haben Sie dann immer noch die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Unter Umständen ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Ich bin in der probezeit und ich wurde vor ein paar Wochen mit genau 21 km/h
Zuschnell geblickt, und musste jetzt eine Anhörung im bußgeldverfahren ausfüllen. Da ich wissen wollte was ich an Bußgeld bezahlen muss rief ich an der bußgeldstelle an um zu fragen. Sie sagte mir das ich 108,50 Euro zahlen muss und das ich 1 Punkt in Flensburg bekomme. Wie wirkt sich das alles auf meine probezeit aus. Danke
Hallo Jasko,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Probezeit als A-Verstoß. War dies Ihr erstes Vergehen, drohen Ihnen eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Anordnung einer Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hey , ich habe mein Führerschein seit einem Jahr und habe vor einem Monat ein Unfall gebaut, wo ich links abbiegen wollte und der Sprinterfahrer viel zu schnell von rechts in mir reingefahren ist.. Ich bekam ein Brief von der Polizei wegen A-Verstoß.. die Verletzungen des Fahrers waren Gott sei Dank leicht .. Was passiert jetzt mit mir?!
Hallo Sarah,
ein A-Verstoß in der Probezeit hat die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Team,
ich wurde vor einiger Zeit mit 24 km/h zu viel geblitzt. Meine Probezeit wurde verlängert und ich muss nun
ein Aufbauseminar absolvieren. für das aufbauseminar hab ich noch 1,5 Monate Zeit. Jetzt wurde ich aber in
dieser Zeit, also ohne das Aufbauseminar absolviert zu haben, einmal mit 25 km/h geblitzt und möglicherweise
noch einmal mit 15-20 km/h, die Bußgeldbescheide sind noch nicht da. Erwartet mich nur das psychologische
Gespräch oder wär es möglich das ich einen Fahrerlaubnisentzug bekomme? Und wenn das der Fall ist, wie lange
wird mir diese entzogen? Ich hör jedes mal was verschiedenes von einem Monat bis zu drei Monaten, könntet
Ihr mir da bitte genauere Auskunft geben?
Danke schonmal im vorraus & liebe Grüße
Timm
Hallo Timm,
in der Regel haben Verkehrsverstöße nach der Anordnung des Aufbauseminars und vor dem Abschluss dieses keinen Einfluss auf die Probezeit. Eine definitive Aussage erhalten Sie von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeldteam!
ich bin noch in der Probezeit und wurde vor einem halben Jahr auf der Autobahn geblitzt. 22 km/h war ich zu viel. Dann wurde ich wieder mit 79 auf einer 50er Zone geblitzt. Jetzt ist ein Brief gekommen dass ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Genau an dem Tag als ich den Brief bekommen habe wurde ich wieder mit 20 km/h außerorts geblitzt und ich befinde mich in der verlängerten Probezeit. Der Brief ist noch nicht angekommen für den letzten Blitzer. Was kommt auf mich zu? Muss ich jetzt am MPU teilnehmen oder ist dies nur eine Empfehlung?
Hallo Niza,
solange Sie das Aufbauseminar noch nicht absolviert haben, können Ihnen in der Regel keine weiteren Maßnahmen auferlegt werden, die die Probezeit betreffen. An einer MPU müssen Sie ebenfalls nicht teilnehmen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, die entsprechenden Strafen für die Verstöße zu tragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo bussgeld-infoteam
Ich wurde vor einiger Zeit geblitzt und habe deswegen auch ein Aufbauseminar gemacht und meine Probezeit wurde verlängert. Jedoch ist mir dass mit der Verlängerung nicht ganz klar. Als ich geblitzt wurde war ungefähr 1 Jahr von meiner normalen 2 Jährigen Probezeit rum bedeutet um 2 Jahre verlängert jetzt dass ich insgesamt 3 Jahre hab also plus 2 Jahre ab dem Blitzen oder bedeutet um 2 Jahre verlängern wirklich dass ich insgesamt 4 Jahre hab
Mfg
Michi
Hallo Michi,
die Probezeit wird auf insgesamt vier Jahre verlängert.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Bin in der Probezeitverlängerung und habe mein ASF im Dezember. Wurde jetzt mit 0.6 Promille auf die Dienststelle gebracht und der 2. Test war leicht drunter.
Was hat mich zu erwarten?
Hallo Pedro,
Alkohol am Steuer gilt als A-Verstoß. Der zweite A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht – neben den üblichen Maßnahmen – in der Regel lediglich eine Verwarnung nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde mit 21 km/h zu schnell geblitzt und habe einen Aufbauseminar besucht.
Anschließend wurde ich während der verlängerten Probezeit beim telefonieren erwischt und habe mein ersten b Verstoß getätigt. Was würde passieren wenn ich nochmal einen b Verstoß tätigen würde.
Hallo Fatih,
beim zweiten B-Verstoß in der verlängerten Probezeit folgen in der Regel lediglich eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo!
Vor einigen Monaten wurde ich innerorts geblitzt. Die Überschreitung der Geschwindigkeit betrug nach Abzug der Toleranzgrenze 7 km/h. Nun wurde ich erneut mit ca. 15 km/h zu schnell geblitzt. Wird mir nun der Führerschein entzogen? Und mit welchen weiteren Konsequenzen muss ich rechnen?
Hallo Julia,
da die Geschwindigkeitsüberschreitungen unter der Grenze von 21 km/h liegen, werden in der Regel keine probezeitrelevanten Maßnahmen fällig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich wurde mit ca.150km/h auf der Autobahn bei erlaubten 120 geblitzt….hab aber schon probezeitverlängerung auf 4 Jahre….was wir auf mich zukommen?
Hallo David,
neben dem entsprechenden Bußgeld erwartet Sie sehr wahrscheinlich eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Bin in der Probezeit 2 mal innerhalb 10 Minuten erwischt worden. Einmal mit < 2/10 Abstand einmal mit 67 km zu schnell. Erstes Bußgeld hab ich schon bezahlt. Zweiter Bescheid kam 7 Wochen nach erstem Bescheid erst heute. Was heißt das jetzt für mich? Wird das Fahrverbot aufaddiert 2 Monate + 2 Monate, oder ist der Führerschein weg?
Hallo Clemens,
vermutlich wird Ihnen die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger verordnet. Weiterhin wird dann die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
hier mein persönlicher Fall:
Ich wurde innerhalb der Probezeit beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt und es wurde Strafanzeige gegen mich erstellt, den FS haben die Polizisten mir nicht abgenommen!
einige Zeit später fuhr ich über die Autobahn und mir wurde unterstellt, dass ich rechts auch über den Standstreifen überholt hätte, notbremsungen gemacht haben solle…
an gleichem Tag wurde ich dann von der Polizei besucht, ich gab an ich habe alkohol getrunken weil mir ein bekannter erzählte das die Polizei entweder einen Alkohol oder Drogentest machen darf, aber nicht beides!
ich hatte 0,0 bei der Alkoholkontrolle und mir wurde ein Urindrogentest angeboten, welchen ich ablehnte, daraufhin wurde ich mitgenommen und mir wurde Blut entnommen, der Fahrer, welcher mich beschuldigt hat, hat eine Anzeige gegen mich eingebracht, ganz gleich ob die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, wurde mir nach der Blutentnahme mein FS eingezogen und 2 Monate später haben meine >Eltern mit der Staatsanwaltschaft gesprochen um Ihr zu erklären das ich einen außergewöhnlichen Arbeitsweg habe und deswegen auf den FS angewiesen bin, aus Erbarmen händigte die Staatsanwaltschaft mir den FS vorläufig wieder aus und die Anzeige wegen des Drogendeliktes wurde fallengelassen, die Anzeige wegen des angeblichen „Autobahndeliktes“ (bzw. im schreiben wird es als Alkoholdelikt beschrieben, aber nicht!)
ich bin heute morgen zu spät zu einem Termin erschienen weil ich in der Stadt keinen Parkplatz bekam, leider habe ich bei der Parkplatzsuche übersehen das ich grad in einer 30 er Zone fahre… ich wurde geblitzt, mit +- 20 kmh zu schnell genau kann ich es natürlich leider nicht sagen!
außerdem habe ich in meiner Hektik in einer Parkzone für dort wohnende geparkt und konnte natürlich nicht nachweisen das ich das darf und habe dafür ein „Knöllchen“ in Höhe von 10 euro bekommen, meine dringende Frage an Sie, womit habe ich nun zu rechnen?!?! bin leider echt ratlos bin sogar wegen meinem Fs „Clean“ und jetzt sowas :´( vielen Dank im Vorraus und ich hoffe auf eine schnelle und hilfreiche Antwort lieben Gruß Kevin!
Hallo Kevin,
eine Rechtsberatung können wir leider nicht anbieten. Dafür müssen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Womöglich wird ihre Vergangenheit in Bezug auf die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Knöllchen aber gar nicht beachtet. Dann erwartet Sie nur ein Bußgeld. Warten Sie erst einmal den Bescheid ab.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
folgender Sachverhalt: Mein Sohn wurde in der Probezeit am 08.03.2013 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts geblitzt. Folge: Bußgeld, 3 Punkte und Anordnung eines Aufbauseminars. Bußgeld wurde bezahlt und Aufbauseminar absolviert. Die Probezeit endete nun am 08.02.2016. Wann sind die Punkte getilgt?
Hallo Stricklotte,
in der Regel sollten die Punkte nach zwei Jahren verjährt sein. Auskunft über den aktuellen Punktestand erhalten Sie beim KBA.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe im August 2015 einen Unfall mit 1,7 Promille gehabt. Deswegen habe ich ein besonderes aufbauseminar und eine mpu gemacht, welche ich bestanden habe und nach 10 Monaten habe ich meinen Führerschein wieder bekommen.
Letzte Woche würde ich an einer roten Ampel geblitzt. Ich bin mir nicht sicher ob es noch unter einer Sekunde war oder schon drüber, ist schließlich ein sehr kurzer Moment. Der Blitzer hat 2 mal geblitzt.
Welche Strafe kommt denn nun auf mich zu? Schließlich befinde ich bin bereits in der verlängerten Probezeit. Stimmt es, dass ich erneut eine mpu machen MUSS?
Liebe Grüße
Maria
Hallo Maria,
beim 2. A-Verstoß in der Probezeit erhalten Sie eine Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird Ihnen zudem empfohlen, ist aber nicht Pflicht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann komme ich ja sozusagen nochmal gut weg dabei.
Vielen Dank.
Folgende Sachlage: Ich wurde mit 28km/h nach Toleranzabzug außerorts bei erlaubten 70 km/h geblitzt. Während ich das daraus resultierende Aufbauseminar besucht habe, wurde ich von einem Polizeimotorrad mit 25km/h nach Toleranzabzug außerorts bei erlaubten 70 km/h angehalten und gefilmt. Nun würde ich gerne wissen, mit welchen Konsequenzen ich zu rechnen habe, weil ich verschiedene Möglichkeiten im Internet gefunden habe.
Wäre für eine Einschätzung dankbar… :)
Hallo Jenik,
in der Regel wirken sich Verkehrsverstöße während des Aufbauseminars nicht auf die Probezeit aus.
Ihr Bussgeld-Info Team
Moin ich wurde letzte Woche 3 mal geblitz mit je 15 km zu viel …und habe meine probezeit verlängerung. ..was passiert nu…
Hallo Patrick,
hier liegen drei B-Verstöße innerhalb der Probezeitverlängerung vor. In der Regel droht hier, neben den Bußgeldern für die Geschwindigkeitsüberschreitungen auch ein Fahrerlaubnisentzg. Dieser beträgt dann mindestens sechs Monate und führt dazu, dass der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden muss.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten tag,
Folgenes liegt vor
ich wurde 02.2014 mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt 24 km/h zu viel nach toleranzabzug.
musste dann zum Aufbauseminar und probezeit um 2 jahre verlängert.
so jetzt am 07.2016 wurde ich außerorts mit 36 km/h nach toleranzabzug geblitz.
was sind jetzt nun die folgen führerschein weg oder Verkehrspsychologen ?
Hallo Dragan,
laut Bußgeldkatalog wird dieser Verstoß mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Da es sich um den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit handelt, kommen außerdem eine Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zu.
Ihr Bussgeld-Info Team
Gilt dies auch, wenn ich in 05.2016 mit 9 km/h zu viel nach toleranzabzug geblitz wurde ?
Hallo Dragan,
für die Probezeit sind nur Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h relevant.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe vor nem halben Jahr, ein aufbauseminar absolviert, da ich zu schnell gefahren bin.
Bei meinem Nebenjob (pizzafahrer) hatte ich einen Unfall und bin über rot gefahren, was zwei weitere Punkte mit sich zog.
Wie läuft das mit dem Führerscheinentzug ab und kann ich diesen irgendwie verhindern?
Muss ich meinen Führerschein nach dem Entzug komplett neu machen oder muss ich mir diesen einfach wieder nur abholen?
Hallo Ozan089,
nach einem Fahrverbot können Sie sich den Führerschein wieder aushändigen lassen. Verhindern lässt sich der verordnete Führerscheinentzug in der Regel nicht.
Ihr-Bußgeld-Info-Team
Hallo,
komplizierte Frage:
Sohn (Führerschein auf Probe) fährt in unbekannter Gegend beim Wenden gegen eine Laterne… Laterne hat augenscheinlich keine Beschädigung (laut Aussage Sohn). Ist dann nach Hause gefahren und hat Bescheid gegeben (spät abends). Innerhalb von 24 Stunden haben wir dies der Polizei gemeldet und versucht in dem Ort die Stelle wieder zu finden, was nach 2,5 Stunden nicht gelungen ist… Es wird nur eine Laterne vermutet, aber da ist kein Schaden erkennbar…
Nun gibt es bis dato ja keinen Geschädigten… und es handelt sich um ein Bagatellschaden…
Wie könnte in diesem Fall eine eventuelle Ahndung als Unfallflucht aussehen? Verlängerung und Aufbauseminar oder könnte die Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden sich da mildern auswirken…?
So lange kein Geschädigter auftritt, vermute ich mal wird es nicht mal verfolgt, da ja keine Unfallanzeige aufgenommen wird…
Für eine „Vermutung“ wäre ich dankbar…
Hallo ebys04,
wenn Sie der Polizei das Vorkommnis vorgetragen haben und kein Mensch involviert oder gefährdet wurde, sollte die Verfolgung unter Umständen nicht als Unfallflucht eingestuft werden.
Insbesondere dann nicht, wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt.
Ihr Bußgeld-Info-Team
Mein Nachbar hat bereits die verlängerte Probezeit wegen Alkohol und jetzt innerhalb von 4 Wochen einen Unfall gebaut (Schuldfrage noch nicht geklärt). Da ist er allerdings auch noch mit Gipshand gefahren. Das weiß aber nur seine Versicherung. Die Polizei hat das nicht interessiert. Und 2x wurde er innerhalb von 2 Wochen geblitzt, innerhalb der Ortschaft mit 25 kmh drüber. Toleranz bereits abgezogen. Was erwartet ihn jetzt? Für den ersten Blitzer hatte er einen Anhörungsbogen bekommen, für den zweiten noch nicht. Wird ihm jetzt endlich mal der Führerschein entzogen?
Hallo Herr Schoeler,
sehr wahrscheinlich droht nun Ihrem Nachbarn ein Fahrverbot inklusive erhöhtem Bußgeld.
Ihr Bußgeld-Info-Team