Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:
Tat | Maßnahme |
---|---|
A-Verstöße in der Probezeit | |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß aufgrund von Drogen und/oder Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar |
B-Verstöße in der Probezeit | |
1. B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Vier B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung | Entzug der Fahrerlaubnis |
Spezialthemen zur Probezeit
Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Probezeit
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.
Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Video: Was sind A- und B-Verstöße?
Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.
Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.
Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.
Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?
Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
- Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.
Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.
Probezeit im Ausland
Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.
Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.
Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.
Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?
Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!
Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit
Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.
Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen
Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.
Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.
Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein
Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.
Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen
Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.
Liebes Bußgeld-info Team,
Vor einem Jahr und 3 Monaten hatte ich einen Unfall in der probezeit in dem ich alkoholisiert gefahren bin. Habe den führerschein daraufhin abgeben müssen für gut ein Jahr und nun 4 jahre Probezeit, das war dann ja ein sogenannter A verstoß. nun habe ich ihn seit November wieder und wurde nun vor 2 wochen geblitzt mit 11 kmh zuviel. Während das blitzerfoto entstanden ist, habe ich das handy am steuer, da es aber erst am 21 kmh ein B verstoß wäre zählt dies ja schonmal nicht, jedoch die nutzung am handy während des fahrens gilt als B verstoß, ist das richtig? Also folgt im Prinzip auf ein A verstoß in der probezeit ein B verstoß.. muss ich nun davon ausgehen, die MPU zu machen?
Lg
Hallo Anna,
seit einer Gesetzesänderung im letzen Jahr zählt der Tatbestand „Handy am Steuer“ als A-Verstoß. Sie haben nun also zwei A-Verstöße, was eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich zieht. Eine MPU droht in der Regel nicht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
wie sieht die Strafe in diesem Fall aus?
Mein Mann hat 2009 seinen FS gemacht, 2010 wurde er ihm abgenommen und er musste eine MPU machen.
2016 hat er dann seinen FS zurück bekommen mit einer Probezeit von 2,5 Jahren.
Just Gestern wurde er mit etwa 30kmh zu viel außerorts geblitzt. Das ist sein erster A-Verstoß seitdem er den Schein zurück hat. Im Oktober 2016 wurde er auch geblitzt allerdings mit nur ein paar kmh zu viel.
So wie ich das sehe, bekommt er ein Bußgeld, einen Punkt und muss zum Aufbauseminar, ist das korrekt?
Oder wird ihm der Schein entzogen? Weil dann sitzen wir richtig in der Grube.. ich bin Hochschwanger und er auf den Schein für die Arbeit angewiesen. Ich weiß, er ist ein verantwortungsloses.. aber ich habe ihn nunmal geheiratet..
Danke für die Antwort.
Hallo Inna,
der erste A-Verstoß in der Probezeit zieht in der Regel zusätzlich zum Bußgeld und den sonstigen Sanktionen laut Bußgeldkatalog eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre sowie die Teilnahme an einen Aufbauseminar vor.
Ihr Bussgeld-Info Team
Servus,
Ich bin vor ein paar Wochen gelästert würden mit 22 km/h zu schnell innerorts wo 50 erlaubt waren 3 km/h Toleranz Abzug sind schon mit dabei. Habe heute meinen Bußgeldbescheid bekommen 108,50 Euro muss ich zahlen. Da ich aber schon mal zu schnell gefahren bin musste ich ein aufbausiminar machen und die Probezeit hat sich verlängert. Nun würde ich ja vor paar Wochen gelästert mit 22 km/h zu schnell. Was wird da noch auf mich zu kommen weil viele gesagt haben das mein Führerschein weg sein wird nur in den Brief den ich heute bekommen habe steht nix dabei das mein Führerschein entzogen wird oder kommt da noch ein extra schreiben.
Grüß Gerit
Hallo Gerit,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo zusammen,Ich war 4 Wochen vor Ende der Probezeit in einen Unfall verwickelt, wobei es eine Teilschuld gegeben hat, und nun wird mir ein falsches Wendemannöver vorgeworfen, Strafe 1 Punkt und 128€ Bußgeld.
In meinen Augen bin ich nicht schuldig, meine Anwältin ist nicht der Sache noch dran,
Nun worde ich mit 22 zu viel geblitzt, was sind nun die Konsequenzen?
Hallo Tobias,
bei der Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden. Dies hat eine Verlängerung der Probezeit zur Folge. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo
Also ich habe heute ein brief bekommen von der polizei das ich 21km/h zu schnell war . Habe gerade den Lkw Führerschein gemacht muss ich dann trotzdem zum aufbauseminar gehen ? Könnte ich auch Glück haben das ich nur Bußgeld und ein Punkt bekomme ? Achso bin noch in meiner Probezeit bis Oktober
Mfg Bianca
Hallo Bianca,
da Sie sich in der Probezeit befinden und es sich um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten morgen
Ich habe den Brief vom Amt jetzt erst aufgemacht weil ich den total vergessen habe zu öffnen.
Ich habe jetzt nur noch 1 1/2 Wochen Zeit ein Aufbau Siminar zu machen.
Kann man auch die Zeit verlängern?
Lg
Hallo Steffi,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bussgeld Info-Team,
Meine Tochter hat in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25km/h begangen und ihr wurde dafür ein Bussgeldbescheid zugesandt, welchen sie auch bezahlt hat. Danach ist sie ins Ausland zum Studieren umgesiedelt und hat keine Post mehr in Deutschland empfangen. Ich nehme an das Ihr der Bescheid über die Teilnahme an einem Aufbauseminar zugesandt wurde, jedoch müßte der mit „unbekanntem Empfänger“ wieder zurückgegangen sein.
Wenn sie jetzt wieder nach Deutschland kommt, ist ihre Fahrerlaubnis dann noch gültig und hat sie da noch ein Nachspiel zu erwarten ?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Beste Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich direkt an die zuständigen Behörde wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgeld Info Team.
Ich habe letztes Jahr im April meinen Führerschein nach bestehen der medizinisch Psychologischen untersuchung wieder auf Probe erhalten. Leider wurde ich gestern mit etwa 30 km/h außerorts geblitzt.
Mit welchen Konsequenzen muss ich da rechnen?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Mfg Ilay
Hallo Ilay,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h außerorts erhalten Sie ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Wenn Sie Wiederholungstäter sind, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Ein Wiederholungstäter sind Sie, wenn Sie innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal die Geschwindigkeit um 26 km&/h oder mehr überschreiten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/
Ihr Bussgeld-Info Team
Also hat das keine Auswirkung auf eine erneute mpu oder auf ein aufbauseminar während der probezeit da dies der erste Verstoß nach wieder erlangen der mpu wäre?
Ich danke Ihnen für die schnellen Antworten
Mfg Ilay
Hallo Bussgeld-Info Team,
ich habe seit ca 4 Wochen meinen Führerschein.
Vor 2 Wochen bin ich von Berlin zu meiner Oma nach Thüringen gefahren. Auf der Strecke zwischen Jena und Erfurt wurde ich mit 130 km/h auf einer 80er Strecke geblitzt. Dies habe ich allerdings nicht bemerkt. Am Folgetag hatte ich einen Verkehrsunfall nur mit Sachschaden. Da ich noch in der Probezeit bin, würde mich nun interessieren, mit was ich genau zu rechnen habe. Aufbauseminar, Verwarnung und eine psychologische Beratung oder ?
Habe das erste Bußgeld, in Höhe von 150 €, schon bezahlt. Ich rechne auch mit einem Punkt. Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung rechne ich mit 200 € Bußgeld und 2 Punkten.
Vielen für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian
Hallo Sebastian,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h stellt in der der Probezeit einen A-Verstoß dar. Dieser zieht eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbausemniar nach sich. Erst nach der Absolvierung dieser Nachschulung drohen in der Regel weitere Auswirkungen auf die Probezeit. Zudem drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde vor ca. 6 Wochen innerhalb gesch. Ortschaft [50] mit ca. 70 km/h geblitzt (Säule). Bis heute habe ich noch kein Schreiben bekommen. Des Weiteren wurde ich heute ebenfalls innerhalb geschl. Ortschaft [50] mit ca. 80 km/h geblitzt (mobil).
Ich habe den Schein noch nicht lange und bin dementsprechend noch in der Probezeit. Was kommt nun auf mich zu ?
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Hallo David,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h stellt in der Probezeit einen A-Verstoß dar. Dieser zieht die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Weitere Verstöße wirken sich in der Regel bis zur Absolvierung des Aufbauseminars nicht weiter auf die Probezeit aus. Allerdings bleiben die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog weiterhin bestehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, musste nach einem unfall (rechts vor links nicht beachtet ) ein aufbauseminar machen im September . Nun wurde ich in der Verlängerung letzte Woche Dienstag in der 30er Zone geblitzt hatte 10 km/h Zuviel drauf nach Toleranz Abzug 7 km/h plus Handy in der der Hand gehalten in Höhe Lenkrad dann bei meinem Glück am Sonntag nochmal geblitzt 50er Zone hatte auf mein Tacho 58 km/h stehen aber auch Handy in der Hand . Das ist nicht zu entschuldigen weil ich eine sprachnotiz gehört hatte
Guten Tag,
folgendes ist mir nun passiert: Vor circa einem Jahr musste ich aufgrund eines A-Verstoßes an einem Aufbauseminar teilnehmen, welches ich auch absolvierte. Vor einer Woche wurde ich erneut mit 21 km/h geblitzt, auf einer Straße wo sich die Meinungen hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzung unterscheiden. Ich bin mir sicher ein 70 Schild gesehen zu haben und fuhr laut Tacho ca. 78-82 km/h. Auf dem Brief steht nun zulässige Geschwindkeit 50 km/h…. allerdings sagt nun das Internet das seit April 2017 die Geschwindkeit wieder auf 70 Km/h erhöht wurde… jetzt frag ich mich natürlich ob sich ein Einspruch lohnt und ob ich diesen auch wirksam durchsetzen kann?
Falls nicht, kommt auf mich nur die freiwillige Teilnahme an der Verkehrspsychologischen Beratung zu? Oder auch ähnlich wie bei dem Aufbauseminar imenz hohe Bußgeldkosten?
Vielen Dank vorab.
Hallo Laureen,
ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie von einem Anwalt für Verkehrsrecht abklären lassen. Ansonsten müssen Sie das im Bußgeldbescheid angegebene Bußgeld entrichten. Beim zweiten A-Verstoß kommt zudem eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung hinzu.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde vor kurzem an einem Tag zweimal geblitzt. Einmal mit 12km/h und mit 14km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Zudem befinde ich mich in der Probezeit und möchte gerne wissen ob die Probezeit sich verlängert und was auf mich zukommt als das in den Briefen geschriebene Verwarnungsgeld.
Hallo Martin,
da ihre Geschwindigkeitsverstöße unter 26 km/h liegen, gelten Sie nicht als Wiederholungstäter. Da die Probezeitmaßnahmen zudem erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h greifen, bleibt es wahrscheinlich beim Bußgeld.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Unzwar wurde ich am Montag in einer 30er Zone mit 49 km/h geblitzt. Heute würde ich dann in einer 50er Zone mit 67 km/h geblitzt und nochmal in einer 30er Zone mit 47 km/h mit Handy in der Hand geblitzt. Was steht mir nun an ? Wird meine Fahrerlaubnis entzogen ?
Hallo Noel,
Sie sollten mindestens mit Bußgeldern und der Verlängerung der Probezeit rechnen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo, bin in der verlängerten Probezeit, wurde jetzt ein 2. mal mit über 21 geblitzt. Was passiert wenn ich in der Probezeit nochmal, also ein drittes Mal geblitzt werde?
Hallo Frederik,
das kommt auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung an. Bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erfolgt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo,
ich musste bereits mit einem A Verstoß ein Wiederaufbauseminar machen. Heute wurde ich wegen nicht angelegtem Gurt angehalten und bekam eine Verwarnung in höhe von 30€. Was erwartet mich nun? Ist ein nicht angelegter Gurz ein A oder B Verstoß?
Hallo Max,
da es sich lediglich um ein Verwarngeld handelte, ist die Sache wohl weniger schwerwiegend und somit bestenfalls ein B-Verstoß. Sie sollten also nichts weiter zu befürchten haben.
Das Team von bussgeld-info.de
Ich wurde am 21.02. diesen Jahres mit 138km/h in einer 70er Zone (außerorts) geblitzt (68km/h zu viel wobei die Toleranz schon abgezogen ist ). Heute wurde ich (innerorts) in einer 50er Zone mit 73km/h von der Polizei gelasert und anschließend auch direkt raus gezogen (23km/h zu viel Toleranz schon abgezogen). Bei meinem ersten Blitzer musste ich ein Aufbauseminar absolvieren was ich auch gemacht habe, meine Probezeit hat sich um 2 Jahre verlängert und ich habe zum Bußgeld auch noch 2 Punkte bekommen. Was wird jetzt meine Strafe sein ? Der Polizist vor Ort meinte das es „nur“ 1 Punkt und 80 Euro Strafe wären und evtl eine Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Kommt noch etwas auf mich zu da ich beide Verstöße innerhalb eines Jahres Begangen habe und es beide male ein A-Verstoß war ?
LG
Hallo Sören,
der Beamte hat Recht, bei einem zweiten A-Verstoß folgt eine offizielle Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung; in der Regel nichts weiter. Bei einem dritten A-Verstoß würde Ihnen automatisch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das einzige, was Ihnen vorgeworfen werden könnte, ist „Beharrlichkeit“ – sie könnten als Wiederholungstäter eingestuft werden, dies ist jedoch erst bei zwei Verstößen innerhalb eines Jahres mit jeweils 26 km/h zu viel üblich. Sie sollten also nichts weiter zu befürchten haben.
Das Team von bussgeld-info.de
Hallo,
Ich war heute mit dem anhänger auf autobahn
Durfte 80kmh fahren
Mit dem toleranz bin ich 96kmh gefahren
Also 16kmh zu schnell
Ich bin noch in der probezeit
Was kommt jetz auf mich zu ?
Hallo Alpi,
Sie werden in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro plus Bearbeitungsgebühr erhalten. Abgesehen davon sollten Sie nichts zu befürchten haben.
Das Team von bussgeld-info.de
Hallöchen,
ich fuhr gestern über die landstrasse mit ca. 80 kmh
daraufhin folgte eine 30er zone und ich schätze das ich mit ca. 65 kmh an der 30er zone geblitzt wurde .
welche konsequenzen hat das für mich in der Probezeit ?
lg
Hallo Sarah,
die jeweiligen Bußgelder und Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können Sie unserer Tabelle entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/. Außerdem gelten Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h während der Probezeit als sogenannte A-Verstöße, die mit einer Probezeitverlängerung und der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet werden.
Ihr Bussgeld-Info-Team
Hallo zusammen,
mein jüngerer Cousin wurde jetzt erneut geblitzt.
Er hat letztes Jahr seine Probezeitenverlängerung bekommen, bischen später hatte er einem Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen, 150 € + Punkt aber keine Entziehung des Führerscheines.
Freiwillige Teilnahme an einem Seminar hat er nicht gemacht.
Jetzt mit Abzug ausserorts mit 21 km/h geblitzt. Also wieder ein Punkt, Lappen jetzt los? Also nochmal alles mit Fahrschule etc.?
Danke und VG
Hallo Mirko,
der dritte A-Verstoß in der Probezeit zieht den Entzug des Führerscheins nach sich und ein erneuter Besuch in der Fahrschule ist notwendig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich habe eine frage.Ich habe heute mein Sohn zu Schule gebrach und er so schnell ausgeschnalt und Polizei hat erwiesch hat meine daten auf geschrieben aber ich bin jetzt auf probezeit.Was muss ich warten Bussgeld oder Punkt? Danke
Hallo Zanna,
wenn Ihr Kind nicht ordnungsgemäß angeschnallt war, erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich habe meinen 2. A Verstoß in der velängerten Probezeit. Womit muss ich rechnen ? 3 oder 6 Monate Sperre ? Wie geht es danach weiter und was muss ich machen um meine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ivan
beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese können Sie erst nach Ablauf der für Sie jeweils bestimmten Sperrfrist erneut beantragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Hallo ich wurde in meiner probezeit got geblitzt verlängerung nun wurde mir in der verlängerten probezeit zwei jahr bußgeld von über 90 euro und ich besuch seminar , jetzt ich geblitzt im 30 zone i fahre circa 40 km . was passiart jetzt
Hallo muniba,
bei dem letztgenannten Verstoß dürfte es sich um einen B-Verstoß handeln.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich wurde in meiner probezeit mit 31 km/h zuviel geblitzt das heist 2 punkte in flensburg und probezeit verlängerung nun wurde mir in der verlängerten probezeit ein bußgeld von über 60 euro wegen driften verhängt mit welcher strafe muss ich nun rechnen ?
Hallo Florian,
ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit geht mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung einher.
Ihr Bussgeld-Info Team
Aber ich habe ja dann 3 punkte.
Bekomm ich da kein fahrverbot?
Hallo Florian,
man bekommt nicht automatisch ein Fahrverbot, wenn man drei Punkte im Fahreignungsregister angesammelt hat.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Mir wurde die Fahrerlaubins entzogen wegen 3 A-Versößen in der Probezeit (stoppschild mit Unfall, 27Km/h und 63km/h). Sind nun fast 2 monate her, dass ich diesen abgegeben habe. Sprich noch 1 monat sperrfrist. Was muss ich einleiten damit ich den Schnellstmöglich wieder kriege? Kann ich jetzt schon einen Antrag stellen? oder erst nach ablauf der 3 Monate ? Wie muss so ein Antrag aussehen ?
LG
Hallo Enes A.,
die Fahrerlaubnis können Sie erst nach Ablauf der Sperrfrist erneut beantragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich befinde mich seit März 2016 in der Probezeit, wurde letztes Jahr 2 Mal geblitzt, jeweils unter 20kmh Überschreitung. Vor wenigen Wochen hatte ich einen Unfall, weil ich jemanden die Vorfahrt genommen habe. Es gab einen Punkt und nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass die Probezeit bis 2020 verlängert wird und ich an einem Aufbauseminar teilnehmen soll. Am Montag wurde ich zum 3. Mal geblitzt, bin mir aber relativ sicher dass es wieder unter 20kmh war. Also es war innerorts, in einer 30ger Zone (7-17 Uhr), es war 8 Uhr und ich bin 50kmh gefahren. Davon habe ich aber noch kein Schreiben bekommen. Um das Aufbauseminar muss ich mich noch kümmern. Womit muss ich jetzt rechnen? Gibt es noch einen Punkt? Oder bloß Bußgeld bezahlen? Oder wird mir im schlimmsten Fall der Führerschein entzogen?
Hallo Oliver,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 20 km/h gelten in der Probezeit die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. In diesem Fall ist mit einem Verwarngeld von 35 Euro zu rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin gegen 0 Uhr 30 Uhr über eine (meiner Meinung nach) noch gelbe Ampel gefahren. Wurde aber 2 mal geblitzt an der gleichen Ampel, was bedeutet sie wurde schon rot. Ich dachte (ich weiß echt dumm von mir), ich würde es noch schaffen.
Ich bin noch in der Probezeit. Es war auch mein eigenes Auto. Ich halte mich sonst immer an alles, das erste mal, dass ich dachte ich könnte es noch schaffen drüber zu fahren.
Mit was muss ich rechnen?
Und wann kommt so ein Brief an, würde natürlich sofort bezahlen, bin aber bald im Urlaub.
Angenehme Grüße.
M.
Hallo Mimi,
bei einem Rotlichtverstoß droht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt. Darüber hinaus handelt es sich um einen A-Verstoß, welcher die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.
Der Bußgeldbescheid geht in der Regel innerhalb von drei Monaten ein. Sieh haben nach der Zustellung zwei Wochen Zeit, gegen diesen Einspruch einzureichen. Verstreicht diese Frist aufgrund von Abwesenheit, können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Team,
meine Probezeit hat sich um +2 Jahre (4 jahre insg) verlängert habe einen Aufbauseminar machen müssen wegen zu schnelles Fahren. Heute wurde ich erneut gelasert auf 50er zone leider zu schnell mit 112 :/ was kommt nun auf mich zu?
danke für schnelle Info
mfg
serap
Hallo Serap,
beim 2. A-Verstoß in der Probezeit folgt eine Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Zudem drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bussgeld-Team,
nachdem ich mein Aufbauseminar wegen zu schnellen fahren absolviert hatte wurde ich vor kurzem ( knapp 1 Jahr danach) nach einem Festival mit einem Restalkoholgehalt von 0.6 Promille kontrolliert. Fast zeitgleich wurde ich mit 28 km/h zu viel innerorts geblitzt. Droht mir nun der komplette Führerscheinentzug? Ich hatte bisher noch keine Empfehlung für eine MPU?!
Sofern ich eine Sperrfrist erhalte, kann ich während der Sperrfrist meinen neuen Führerschein bereits anfangen und muss ich dennoch eine MPU absolvieren?
Hallo Benjamin,
ab dem zweiten A-Verstoß kommt es in der verlängerten Probezeit zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine MPU müssen Sie nur absolvieren, wenn diese auch angeordnet wurde. Während der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis nicht erneut beantragt werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde in der probezeit geblitzt!
Innerorts 50 km/h erlaubt und ich war bei um die 70km/h! (Nicht bekannt ob über oder unter 21 km/h
Desweiteren war ich nicht angeschnallt was habe ich nun zu befürchten?
Hallo Gerit,
nach Abzug der Toleranz besteht die Möglichkeit, dass der Geschwindigkeitsverstoß keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. In diesem Fall drohen nur die Sanktionen laut Bußgeldkatalog. Ab beim Verstoß gegen die Gurtpflicht von Tateinheit oder -mehrheit ausgegangen wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ihr Bussgeld-Info Team