Der Jakobsweg, die Costa del Sol, Madrid, Barcelona oder die Balearen – Spanien hat viele interessante und vor allem beliebte Reiseziele zu bieten. Mit dem eigenen Auto oder dem Mietwagen kann das Land oftmals unabhängig vom öffentlichen Verkehrsmitteln und Zeitplänen erkundet werden. Hierbei sollten jedoch die Verkehrsregeln in Spanien nicht außer Acht gelassen werden. Nachfolgend findet sich ein Überblick zu diesen sowie zu den möglichen Sanktionen bei Verstößen.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Alkohol am Steuer | ab 500 EUR |
Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/h | ab 100 EUR |
Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h und mehr | ab 600 EUR |
Rote Ampel missachtet | ab 200 EUR |
Handy am Steuer | ab 200 EUR |
Gurtpflicht missachtet | ab 200 EUR |
Parkverstoß | bis 200 EUR |
(Stand: Dezember 2021)
FAQ: Spanischer Bußgeldkatalog
Beispielsweise müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle bestimmte Gegenstände im Fahrzeug vorweisen können. Über die wichtigsten Verkehrsregeln Spaniens erhalten Sie hier Informationen.
Das kommt natürlich auf den Verstoß an. Klicken Sie hier, um die Sanktionen aus dem spanischen Bußgeldkatalog selbst nachzulesen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit zwischen 20 km/h bis 50 km/h. Außerhalb sind bis zu 90 km/h gestattet, es sei denn, Sie befinden sich auf einer Schnellstraße (100 km/h) oder der Autobahn (120 km/h).
Weitere Infos zum Thema
Spanien: Die wichtigsten Verkehrsregeln
Inhaltsverzeichnis
Um die beliebtesten Urlaubsgebiete in Spanien erreichen zu können, müssen mitunter einige Entfernungen zurückgelegt werden. Wenn die Reise per Flugzeug keine Option ist oder Urlauber mehr vom Land sehen möchten, bietet sich das eigene Auto oder ein Mietwagen an, um einen Urlaub in auf der Iberischen Halbinsel zu verbringen. Vor einem Reiseantritt sollten sich Urlauber jedoch auch immer mit den geltenden Verkehrsregeln in Spanien vertraut machen.
Fragen wie „Welche Höchstgeschwindigkeit ist in Spanien zu beachten?“, „Gibt es auf der Autobahn in Spanien eine Maut?“ oder „Was passiert, wenn ich geblitzt wurde in Spanien?“ sollten bei der Reiseplanung eine Rolle spielen. Denn auch im Urlaub gilt, dass Unwissenheit nicht vor einem Bußgeld bzw. einem Bußgeldbescheid schützt. In Spanien kann das durchaus große Bedeutung für die Urlaubskasse und den weiteren Urlausbverlauf haben.
Ein Auto führen dürfen gemäß den Verkehrsregeln in Spanien Personen ab 18 Jahren mit einer gültigen Fahrerlaubnis. Spanien ist Mitglied der Europäischen Union, sodass für EU-Bürger der EU-Führerschein ausreicht und kein internationales Dokument benötigt wird. Zudem sollten auch alle notwendigen Fahrzeugpapiere bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Spanien
Das Telefonieren mit dem Handy ist während der Fahrt auch in Spanien nur über eine Freisprechanlage erlaubt. Eine anderweitige Nutzung vom Handy oder das Bedienen eines Navis sind in diesem Zeitraum untersagt und werden mit Bußgeldern geahndet.
Die Verkehrsregeln schreiben in Spanien auch vor, wie sich Verkehrsteilnehmer bei Pannen und Unfällen verhalten müssen. Es besteht eine Warnwestenpflicht für den Fahrer des Fahrzeugs. Wenn dieser das Auto bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften verlässt, ist die Weste immer anzulegen. Außerdem müssen im Wagen vorhanden sein: Verbandskasten und Warndreieck. Das Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist in Spanien nicht erlaubt. Kommt es zu einem Unfall in Spanien muss dieser der Polizei gemeldet werden. Urlauber sollten hier darauf achten einen europäischen Unfallbericht auszufüllen.
Sind Urlauber im Winter unterwegs, kann es ihnen passieren, dass bei bestimmten Witterungsverhältnissen Winterreifen durch die Behörden angeordnet werden. Eine allgemeine Winterreifenpflicht gibt es nicht.
Alkoholgrenze: Was in Spanien im Auto erlaubt ist
Zum Abendessen einen guten Wein genießen, am Pool die Sangria oder einen Cava bestellen, an der Strandbar ein kühles Bier trinken, Möglichkeiten in Spanien auf seine Kosten zu kommen, gibt es viele. Ob sich Fahrer danach jedoch wieder hinters Steuer setzen, sollte sehr gut überlegt sein.
Die Promillegrenze liegt in Spanien im Allgemeinen bei 0,5, für Fahranfänger jedoch bei 0,3. Die Bußgelder, die bei Verstößen wie Alkohol am Steuer drohen, können um einiges höher sein als in Deutschland, sodass es hier eine unliebsame Urlaubsüberraschung geben kann.
Tempolimit in Spanien: Das ist zu beachten
Die Verkehrsregeln in Spanien bestimmen Höchstgeschwindigkeiten, die immer dann gelten, wenn keine Verkehrsschilder die Geschwindigkeit vorgeben. So sind innerorts maximal zwischen 20 km/h und 50 km/h erlaubt und außerorts 90 km/h. Ist eine Straße innerorts einspurig und befindet sich der Gehweg auf gleicher Höhe, gelten maximal 20 km/h. Besteht pro Fahrtrichtung jeweils eine Spur, sind höchstens 30 km/h erlaubt, bei zwei oder mehr Fahrspuren dann 50 km/h.
Auf Schnellstraßen sind 100 km/h zulässig. Für Autobahnen gilt in Spanien ein Tempolimit von 120 km/h. Halten sich Autofahrer nicht an diese Vorgaben oder missachten die Verkehrsschilder, können sie geblitzt werden. In Spanien drohen bereits bei geringen Überschreitungen empfindliche Bußgelder.
Bußgeldbescheid aus Spanien: Was ist hier wichtig?
Bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Spanien können die Sanktionen bereits vor Ort erhoben oder in Form eines Bußgeldbescheids aus dem Ausland per Post in die Heimat des Urlaubers verschickt werden.
Eine Besonderheit gibt es in Spanien bezüglich der Höhe einer Sanktion. Wird das Bußgeld innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des Bescheids gezahlt, halbiert sich die zu zahlende Summe. Dies gilt, auch wenn der Strafzettel vor Ort durch Beamte ausgehändigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Verstoß gegen die Verkehrsregeln auf Mallorca, den Kanaren oder auf dem spanischen Festland geschehen ist.
Durch das Vollstreckungsabkommen (RBGeld) in der EU können spanische Bußgelder in Deutschland ein gefordert werden. Wichtig ist dass zur Grenze von 70 Euro auch Gebühren hinzukommen. Bußgelder erreichen dann oft schnell die 70 Euro.
Allerdings können nur Geldsanktionen vollstreckt werden. Andere Regelungen wie ein Fahrverbot gelten nur in Spanien. In Deutschland wird dann das Bundesamt für Justiz (BfJ) tätig.
Doch auch wenn geringe, nicht vollstreckbare Summen ignoriert werden, kann das zu Schwierigkeiten führen. So ist es möglich, dass die Ein- oder Weiterreise so lange verweigert wird, bis die betreffenden Personen bezahlt haben.