Bußgeldkatalog: Unfall – Diese Bußgelder können auf Sie zukommen

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Unfall 2024, der die Bußgelder bei einem Autounfall definiert.
Diese Bußgelder können bei einem Unfall drohen:

TatbestandBußgeldPunkteBemer­kung
Ein Kfz, das liegengeblieben ist, nicht ordnungsgemäß gesichert und als Wegsperre markiert30 EUR
Als Beteiligter an einem Unfall den Straßenverkehr nicht gesichert oder bei kleineren Unglücken das Auto nicht sofort an den Rand gestellt30 EUR
mit Sachbeschädigung35 EUR
Sie haben Spuren des Unfalls entfernt, obwohl die Polizei diese noch nicht feststellen konnte30 EUR
Sie sind unerlaubt vom Ort des Unfalls verschwunden (nach § 142 StGB)3
Bei Unterlassener Hilfeleistung3Straftat nach StGB
Bei einer Fahrlässigem Tötung3Straftat nach StGB
Fahrlässige Körperverletzung3Straftat nach StGB

Bußgeldrechner bei einem Unfall


Mögliche Unfallarten: Infos & Tipps!

Verschiedene Unfallsituationen werfen verschiedene Fragen auf. In unseren Ratgebern erfahren Sie deshalb, wie Sie sich z. B. bei einem Gefahrgutunfall richtig verhalten, ob bei einem Auffahrunfall mit Bußgeld als Folge immer der Auffahrende Schuld bekommt oder wie Sie einen Unfall im Ausland regeln. Wählen Sie jetzt Ihr Thema aus:

Wissenswertes zum Verhalten am Unfallort & zur Schadensregulierung

Müssen Sie nach einem Unfall immer die Polizei rufen? Wie sollte man eine Unfallskizze anfertigen und kann man einen Totalschaden trotzdem reparieren lassen? In den Unfall-Ratgebern auf bussgeld-info.de erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Wählen Sie jetzt Ihr Thema aus:

Im Video: Wichtiges zum Verhalten beim Unfall

Im Video erhalten Sie wichtige Tipps zum Verhalten beim Unfall.
Im Video erhalten Sie wichtige Tipps zum Verhalten beim Unfall.

Autopanne: Was tun, wenn das eigene Fahrzeug liegen geblieben ist?

Ein schwerer Unfall hat oft nicht nur Blechschäden zur Folge.
Ein schwerer Unfall hat oft nicht nur Blechschäden zur Folge.

Im Straßenverkehr passiert es ab und zu, dass das Fahrzeug nicht so will wie man selbst. Dadurch, dass das Warnlämpchen des Benzintanks zu lange ignoriert wurde oder man auf eine günstigere Tankstelle warten wollte, bleibt man liegen. Oder man erleidet eine Autopanne, die natürlich auch zum Liegenbleiben des Fahrzeuges führt. Häufig ist eine leere oder kaputte Starterbatterie der Auslöser dafür, deswegen empfiehlt es sich, diese häufig zu kontrollieren.

Ist es also durch eigene Faulheit oder schlicht und einfach durch Unglück tatsächlich zum Liegenbleiben gekommen, gilt es, das Auto so schnelle wie möglich abzusichern. Allerdings sollte man auch nicht kopflos und in Hektik agieren, denn das erhöht die Unfallgefahr ebenso wie das Unterlassen des Sicherns des Fahrzeuges. Ist es vor der kompletten Betriebsunfähigkeit des Fahrzeuges noch möglich, es auf einen Seitenstreifen oder in eine Haltebucht zu lenken, sollte man dies tun. Beteiligte sollten die Unfallstelle so absichern, dass sie sich nicht selbst gefährden.

Die Insassen selbst sollten sich vorsichtig aus dem Fahrzeug begeben und die Fahrbahn komplett verlassen, also bestenfalls hinter einer Leitplanke auf Hilfe warten. Bezüglich der Absicherung des Autos sollte man sich merken, dass man das Warndreieck auf Landstraßen ungefähr mit 100 Metern und auf Autobahnen mindestens mit 150 Metern Abstand zum liegengebliebenen Auto aufstellt. Außerdem muss die Warnblinkanlage, wenn eine am Fahrzeug vorhanden ist, so schnell wie möglich eingeschaltet werden. Ansonsten ist es möglich, die Fahrtrichtungszeiger einzuschalten oder eine Warnleuchte neben dem liegengebliebenen Auto zu platzieren. Ist das Fahrzeug direkt hinter einer Kurve zum Stillstand gekommen, sollte man noch ein Warnzeichen vor der Kurve aufstellen, um andere Fahrzeuge ausreichend vorzuwarnen.

Sichert man das Fahrzeug nicht korrekt ab und macht es als Hindernis erkennbar, wartet ein Bußgeldbescheid von 30 Euro auf den Fahrer.

Unfallflucht: Diese Strafen drohen

Fahrerflucht kann eine Strafe bedeuten.
Fahrerflucht kann eine Strafe bedeuten.

Wenn man in einen Unfall verwickelt wird oder sogar selbst Schuld daran träg, muss man in jedem Fall ausreichende Zeit am Unfallort verharren, ansonsten macht man sich laut StVO des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig. Man sollte so lange dort bleiben, bis man dem anderen Verkehrsteilnehmer, der in den Unfall verwickelt ist, seine Personalien preisgegeben hat. Ist der andere Fahrer zu dieser Zeit nicht am Fahrzeug, muss man auf diesen warten. Dabei richtet sich die Wartefrist nach der Härte des Unfalls und liegt so zwischen einer Viertelstunde bis zu mehr als zwei Stunden. Begeht man allerdings doch das Delikt der Fahrerflucht, drohen bis zu drei Punkte in Flensburg.

Wird ein solcher Verstoß jedoch als Straftat gewertet, kann eine Fahrerflucht zudem eine Strafe nach sich ziehen. Dies kann in Form einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe erfolgen.

Unfallflucht bei Autofahrern in der Probezeit

Fahranfänger in der Probezeit müssen bei einem selbst verschuldeten Unfall besonders Acht geben. Nicht nur viele Verstoße, die zu einem Unfall führen könnten, wie zum Beispiel das Fahren nach Alkoholgenuss, das Fahren in die falsche Richtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen oder das Missachten der Vorfahrtberechtigung eines anderen Verkehrsteilnehmers mit gleichzeitiger Gefährdung stellen einen A-Verstoß dar. Ein wichtiger Punkt in der Liste der A-Verstöße ist auch die Unfallflucht. Schließlich sollen die Fahranfänger Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, wenn sie einen Unfall verursacht haben.

Neben dem Bußgeldbescheid wird die Probezeit automatisch um zwei Jahre verlängert. Außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet, welches sich aus vier 135-minütigen Zusammenkünften zusammensetzt. Die Anmeldung zu einer solchen Nachschulung sollte man nicht versäumen, da man bei einer Überschreitung der Frist seine Fahrerlaubnis verliert.

Weiterführende Infos: Wie geht es nach dem Unfall weiter?

Unfallstatistik: So viele Verkehrsunfälle passieren in Deutschland

Wie sicher sind Deutschlands Straßen


Quelle der Infografik: TopTarif.de

Beteiligt an einem Unfall mit einem Fahrrad? So sollten Sie sich verhalten

Ein Personenschaden bei einem Fahrradunfall ist nicht selten.
Ein Personenschaden bei einem Fahrradunfall ist nicht selten.

Erfreulicherweise fanden im Jahr 2012 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr etwas weniger Unfälle mit Fahrrädern im Straßenverkehr statt. Nicht so schön ist allerdings die Tatsache, dass dabei weitaus mehr Radfahrer mit schweren Verletzungen davon kamen, als noch im Jahr 2011. Im Jahre 2010 war die Anzahl der Schwerverletzten bereits auf 515 Verkehrsteilnehmer gesunken, stieg dann aber im Jahr 2011 drastisch an auf 655 Schwerverletzte. Die erneute Erhöhung auf 684 Schwerverletzte 2012 ist zwar nicht so gravierend, allerdings ist die absolute Zahl schon erschreckend für manch einen Fahrradfahrer. Auch vier Verkehrstote mehr als im Vorjahr, also ganze 15 Verstorbene, verzeichnete man.

Man bemerkt, dass das Radfahren im Straßenverkehr mit einem besonderen Risiko verbunden ist, da die Anzahl der Personenschäden bei Unfällen mit Fahrradfahrern überproportional hoch im Vergleich zu Personenschäden bei allgemeinen Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen ist. Kurioserweise gibt es aber nicht sonderlich viele Personenschäden bei Unfällen von Elektrofahrradfahrern. Natürlich ist die hohe Zahl der verletzten Radfahrer dadurch zu erklären, dass sie kein schützender Raum wie beim Pkw umgibt. Ein tödlicher Verkehrsunfall kommt bei Radfahrern statistisch gesehen daher häufiger vor.

Trotz der vielen Personenschäden von Fahrradfahrern im Straßenverkehr, kann man nicht allein den vermeintlich achtlosen Autofahrern die Schuld dafür in die Schuhe schieben. Ganz im Gegenteil sind etwas mehr Radfahrer für Unfälle mit Fahrzeugen verantwortlich. Nicht besonders verwunderlich ist dabei, dass viele dieser Unfallverursacher das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Risikogruppe: Fahrradfahrende Kinder

Kinder können Risiken schließlich nicht so exakt wie Erwachsene abschätzen, lassen sich leicht ablenken und haben noch keine ausgeprägten Erfahrungen im Straßenverkehr gesammelt. Die Straßenverkehrsregeln, die die Kinder mit dem sogenannten Fahrradführerschein in der Schulzeit kennengelernt haben, werden möglicherweise entweder nicht sonderlich ernst genommen oder wurden bereits vergessen.

Beim Fahrradführerschein handelt es sich außerdem nicht um ein amtliches Zeugnis und es besteht auch keine Pflicht, die Radfahrprüfung überhaupt abzulegen oder gar zu bestehen. Als verantwortungsvoller Erziehungsberechtigter sollte man allerdings darauf achten, dass das Kind diese Radfahrprüfung besteht und man es bestenfalls immer wieder an wichtige Straßenverkehrsregeln erinnert. Dem Kind sollte auch bewusst sein, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer umsichtig fahren, es also selbst den Verkehr auch gut im Blick haben sollte. Weiterhin sollte man dem Kind deutlich machen, dass es bei einem Unfall nicht so glimpflich davon kommt wie der Autofahrer, da es schließlich durch keinen Schutz umgeben ist. Zu guter letzt sollte das Kind immer dazu animiert werden einen Schutzhelm zu tragen.

FAQ – Bußgeldkatalog Unfall

Welche Straftaten sind im Zusammenhang mit einem Unfall denkbar?

Ein Verkehrsunfall kann mit einer Reihe an Straftaten einhergehen, die nach dem Strafgesetzbuch sanktioniert werden. Das sind zum Beispiel: Fahrerflucht, Unterlassene Hilfeleistung, Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung

Wie müssen sich Verkehrsteilnehmer verhalten, wenn es zum Unfall kam?

Zunächst einmal muss, sofern möglich, die Unfallstelle gesichert werden, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt. Daher sind Autofahrer verpflichtet, stets ein Warndreieck mitzuführen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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146 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Unfall – Diese Bußgelder können auf Sie zukommen

  1. Saskia

    Hallo,
    ich hatte vor kurzem einen Unfall.
    Mir ist ein 9 Jähriger Junge vors Auto gerannt.
    Der Junge ist zwischen wartenden Autos durch und dann direkt vor mein Auto.
    Ich war nicht schnell unterwegs deshalb hat der Junge zum Glück nur Abschürfungen davon getragen.
    Jetzt habe ich von einem Bekannten erfahren, das wenn des Verfahren gegen mich eingestellt wird, da die Schuld des Jungen bewiesen ist, mir eine Strafe wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit von 100€ zuzüglich Gebühren zu lasten gelegt wird. Nun meine frage, warum muss ich eine Strafe zahlen, wenn ich nicht Schuld habe.

    Gruß S. H.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Saskia,

      ob die Geldstrafe angebracht ist oder nicht, sollten Sie am besten mit einem Anwalt besprechen. Das ist pauschal nicht zu beantworten. Dieser kann Ihnen bei einem eventuellen Einspruch zur Seite stehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  2. Lars aus WN

    Hallo,
    habe ende Februar versehentlich eine Fußgängerin angefahren. Es war kurz vor 7 Uhr (morgens), noch relativ dunkel. Bin an die Kreuzung (hier ist kein Fußgängerüberweg) herangefahren weil ich hier immer rechts abbiegen muss und habe beim heranfahren schon nach links geschaut. Leider habe ich die Fußgängerin rechts übersehen. Da es in einer 30er Zone war und ich mich der Kreuzung genähert habe, waren es nicht einmal 30 Kmh. Die junge Dame hatte wohl eine Prellung am Rücken und war ein paar Tage im Krankenhaus.
    Eine Rechtsschutzversicherung habe ich (leider) nicht. Ich habe leider überhaupt keine Ahnung mit was für einem Bußgeld ich rechnen muss, was mich in meiner finanziell sowieso schon angespannten (laufendes Verbraucherinsolvenzverfahren) Lage sehr nervös macht. War mein erster Unfall bzw. die erste Auffälligkeit in Sachen Straßenverkehr und evtl. Verstoß gegen die StVo. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke und Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lars,

      in Ihrem Fall kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung auf Sie zukommen, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Außerdem drohen 3 Punkte in Flensburg. Möglich ist auch, dass die Fußgängerin Schmerzensgeld einfordert. Beides setzt aber voraus, dass die Fußgängerin einen entsprechenden Straf- bzw. Zivilrechtsantrag stellt.
      Ratsam ist in jedem Fall die Hinzuziehung eines Anwalts. Dafür gibt es unter Umständen staatliche finanzielle Hilfe in Form der Prozesskostenhilfe. Anspruch darauf haben Personen, die die Kosten für die Prozessführung nicht aufbringen können. Hierfür muss ein Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe gestellt werden. Daraufhin wird geprüft, ob dem Antrag stattgegeben wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  3. Dieter S.

    Die Fussmatte hat sich ploetzlich mit dem Gaspedal und Bremse verkeilt dann
    wurde das Auto so schnell musste ja das Steuer fest halten. Fuhr dann ungebremst
    in ein parkendes Auto auf. Auto Schaden und die Frau im Auto leicht
    verletzt.
    Mit was muss ich jetzt rechnen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dieter,

      in diesem besonderen Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Ihnen rechtsberatend zur Seite steht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. H.

    Wichtige Anmerkung zur Unfallflucht: Die Informationen in diesem Artikel sind definitiv falsch! Man darf sich als Unfallverursacher auch nicht nach einer Viertelstunde oder zwei Stunden Wartezeit vom Unfallort entfernen, ohne die Polizei hinzugezogen zu haben. Genau das hat eine Bekannte gemacht. Sie hat beim Einparken einen kleinen Kratzer an einem anderen Auto verursacht, eine Viertelstunde gewartet, dann einen Zettel mit Adresse hinterlassen und weggefahren. Die Folge: Mehrere Monate Führerscheinentzug und ein Bußgeld jenseits der 1000€-Marke.. Man muss also in jedem Fall (auch bei Bagatellen) selbst Anzeige erstatten!!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo H.,

      nach § 142 StGB ist lediglich von einer „angemessenen“ Wartezeit die Rede. Eine festgesetzte Zeit ist nicht angegeben. Allerdings muss der Fahrer nachträglich die Feststellung der Personalien ermöglichen. Ein Zettel reicht hierzu in der Regel nicht aus, sondern muss in einer Polizeibehörde verifiziert werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. stephnie D.

    Betrifft nicht mich!
    Wenn man in der Probezeit einen Unfall Baut durch eisglatter farbahn und niemand anderes daran beteiligt ist, muss man dann mit einer nachschulung rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stephanie,

      in gewissen Fällen kann eine Nachschulung angeordnet werden. Das ist allerdings vom Einzelfall abhängig und auch davon, ob der Fahranfänger seine Fahrweise beispielsweise nicht an die entsprechenden Wetterverhältnisse angepasst hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Luis

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich bin heute losgefahren und wollte abbremsen. Da momentan Schnee auf den Straßen liegt, bin ich etwas gerutscht und einem parkenden Auto etwas hinten reingefahren. An dem Auto war nur das Kennzeichen beschädigt. Ich hatte es eilig, weil ich zur Arbeit musste und momentan alleine bin. Was für eine Strafe erwartet mich nun? Bekomme ich nur die 3 Punkte, oder muss ich noch mit einer Geldstrafe, oder einer anderen Strafe rechnen? Ich habe meinen Führerschein bereits seit 6 Jahren und noch gar keinen Punkt.

    Danke!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Luis,

      hierbei handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wobei 3 Punkte drohen und ein Bußgeld, dass die Behörde im Einzelfall je nach Schwere festlegt. Es wäre ratsam und fair, sich mit dem Besitzer des beschädigten Pkw in Verbindung zu setzen und eventuell Versicherungsdaten auszutauschen. Bei einem Unfall mit Sachbeschädigung muss nicht zwingend die Polizei informiert werden, es ist dennoch ratsam, weil diese alles genau dokumentiert. Kennen Sie den Besitzer nicht bzw. können diesen nicht ausfindig machen, könnten Sie den Unfall auch selbst bei der Polizei melden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Dennis

    Hallo liebes Team,
    Ich habe am 25,12,15 ein Unfall gehabt es war kein Anderes Auto Beteilig.
    Jedoch wird mir vorgeworfen das ich zu schnell gefahren bin auf einer nassen Fahrbahn um 22 Uhr Abends.
    Da ich vor mir ein Reh sah habe ich gegen gelenkt und bin schließlich im graben gelandet und habe ein Baum Erwischt das ein Totalschaden an meinen Auto verursacht hat.
    Nun meine frage an euch.
    Mein Führerschein habe ich jetzt seid 6 Monaten.
    Muss ich mit Fahrverbot rechen oder mit Verlängerung meiner Probezeit da ich sehr auf mein Führerschein angewiesen bin.

    Zurzeit habe ich nur post von der Polizeiinspektion Cuxhaven : Anhörung als Betroffener zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Bußgeldverfahren .

    Danke im Vorraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dennis,

      der Vorwurf, mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein, ist als A-Verstoß zu werten. Dieser kann zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre führen und die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, nach sich ziehen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Jenni

    Hallo, ich habe vor 2 Stunden beim rückwärts ausparken ein Fahrzeug leicht gerammt , da ist ein Kratzer zu erkennen.
    Ich habe die Polizei eingeschaltet und ich sollte ein Verwarnungsgeld von 30 euro zahlen. Ich habe gefragt, ob sich die Sache in irgendeiner Form auf meine Probezeit auswirkt . Der Polizist verneinte dies. Er ging in den Wagen um alles aufzuschreiben. Nach 10 Minuten kam er raus und sagte „oh, sie haben ja erst seit kurzem den Führerschein“ , und dass man das Recht hätte mir für den Unfall den zu entziehen, aber sie seien ja nett gewesen.

    Dürfte man mir für so eine Art von Unfall den Führerschein entziehen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jenni,

      in der Regel ist bei einem derartigen Verstoß kein Führerscheinentzug zu veranschlagen, insbesondere nicht, da nur ein Verwarngeld verlangt wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. chibii

    Hallo liebes Bussgelteam Vorgeschichte Anfang 2014 habe ich meinen A1 Führerschein nach mpu zurück bekommen habe seit 2 Monaten den Auto Führerschein jetzt Unfall Glatteis rechts in graben Überschlag meine Freundin hat sich 2 Finger auf geschnitten und mußte genäht werden sonst keine weiter schaeden poliezei sagt fahrlässige koerperverletzung steht im Raum was kommt nun auf mich zu und was kann ich dann machen wenn ich den Führerschein verlieren kurse und Vorbereitung das ich meinen Führerschein wieder bekomme LG chibii meine Freundin stellt keinen Strafantrag

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chibii,

      die Verfolgung der Körperverletzung erfolgt in der Regel auch ohne Anzeige Ihrer Freundin. Über die genauen Folgen Ihres speziellen Falles kann Ihnen hier jedoch keine Auskunft gegeben werden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Ane

    Hallo,
    mein Sohn hat den Führerschein seit 3 Monaten. Ist in der Probezeit.
    Letzte Woche ist er einem Anfänger ( wie er selber) an der Ampel drauf gefahren , weil der andere in letzter Sekunde dann doch noch gebremst hat, weil die Ampel rot wurde. Was kommt auf ihn zu?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ane,

      hier liegt vermutlich ein Abstandsvergehen mit Unfallfolge vor. Bei einem Abstandsverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß, der die Verlängerung der Probezeit nach sich zieht sowie ein Aufbauseminar. Es ist zudem möglich, dass ihm hier eine fehlende Sorgfaltspflicht unterstellt wird, da er, wenn er vorausschauend gefahren wäre, hier noch rechtzeitig hätte bremsen können. Das Gelblicht an einer Ampel zeigt dem Autofahrer bereits an, dass er abbremsen und langsam an die Ampel heranfahren soll, weil diese jeden Moment auf Rot umschaltet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Stefan

    Hallo, ich habe am Wochenende bei ausparken einen Motorradfahrer mitgenommen. Der ist in Graben gefallen, die Polizei war kurze Zeit später am Unfallort. Meine Scheiben und Spiegel waren noch beschlagen. Womit muss ich rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,

      hier kommt es auf den genauen Sachverhalt an. Haben Sie beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet drohen 35 Euro Verwarngeld. Wurden aber andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dann sind es schon 80 Euro und ein Punkt. Dennoch kann das Bußgeld hier auch höher ausfallen. Zudem kann eine Schadensersatzforderung oder Schmerzensgeld seitens des Motorradfahrers auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. chebbi

    Hallo,
    Ich habe im Kreisverkehr ne Motorrad die vorfahrt genommen.
    Beide voll gebremst kein Unfall. Motorrad gerutscht leichte Schäden.
    Polizei grufen nur wegen schuldfrage zu klären da wir gleichzeitig im Kreisverkehr rein.
    Ich bekomme ne anzeige wegen fahrlässige Körperverletzung.
    Zeugen gibt’s keine
    Verletzt wurde niemand.
    Was kommt auf mich zu?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chebbi,

      nach § 229 Strafgesetzbuch kann der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Martha

    Hallo, folgende Situation: Schwiegermutter parkt rückwärts in einer verkehrsberuhigten Zone aus, übersieht ein fahrendens Fahrzeug und fährt mit der Anhängerkupplung in die Tür des Fahrers bzw. Fahrerin. Alle Beteiligten stiegen aus, meine Schwiegermutter gab sofort zu, dass sie sie übersehen hat und wollte gleich die Personalien austauschen sowie die Versicherungsdaten. Allerdings weigerte sich die Dame alle relevanten Daten auszutauschen und rief die Polizei. Nachdem alles aufgenommen wurde, stellte die Polizei meiner Schwiegermutter eine Bußgeldverordnung wegen einer Ordnungswidrigkeit von 35€ aus. Warum muss meine Schwiegermutter dies bezahlen und ist dies auch Rechtens? Und übernimmt die Versicherung diese Kosten? Vielen Dank für ihre Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Martha,

      ein Unfall mit Sachbeschädigung zieht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 35 Euro nach sich. Dieses Geld muss der Unfallverursacher zahlen. Die Versicherung zahlt lediglich den Schaden am geschädigten Fahrzeug. Ob Ihre Versicherung diesen Schaden überhaupt trägt und ob sie dies ganz oder nur teilweise übernimmt, sollten Sie bei Ihrer Versicherung erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Carolin

    Hallo Bussgeld- Info Team,

    ich war vor 4 Wochen Geschädigte bei einem Verkehrsunfall. Ich wollte nach links blinkend in eine Einfahrt abbiegen, als das Fahrzeug hinter mir zum überholen ansetzte und mich seitlich traf. Dieses Fahrzeug hat mein blinken nicht wahrgenommen, dies aber vor der Polizei zugegeben. Heute erhielt ich entsetzt eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld/ Anhörung i.H.v. 35 €, die Anschuldigung lautet: „sie bogen nach links ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall. Paragraphen 9 I, 1II, 49 StVO; Paragraphen 24 StVG; 35.2 BKat; 19 OWiG“.
    Ist das rechtens ? Wie kann ich mich dagegen wehren ? Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

    Viele Grüße Carolin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Carolin,
      Sie können einen Rechtsanwalt kontaktieren und Einspruch einlegen. Da wir keine Rechtsberatung geben, können wir Ihnen in dem Fall nicht weiterhelfen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Gamehunter

    Hallo ich hatte einen Unfall mit einem Radfahrer. Ich habe die Vorfahrt missachtet. Die Person wurde leicht verletzt. Es ist aber nicht sicher ob kleinere Schäden bleiben. Der Zusammenstoß war unmittelbar nach dem Anfahren also mit ca 5km/h. Wird es für mich schlimmer wenn die Person eine Anzeige tätigt?
    Mit was muss ich rechnen?
    Mit freundlichen Grüßen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      das können wir pauschal nicht sagen. Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Mila

    Hallo,
    Ich bin bei einer autobahnauffahrt auf die „verkehrsinsel“ aufgefahren und hab ein verkehrsschild und einen pfosten mitgenommen, gefährdet hab ich keinen und auch keine verkehrsschilder missachtet (bin halt bloß zu schnell in die kurve reingefahren) mit wie vielen punkten muss ich nun rechnen und mit wie viel strafzahlung
    Danke :)

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mila,

      da dies ein sehr spezieller Einzelfall ist, können wir die Frage leider nicht beantworten. Die Sanktionen orientieren sich zwar am Bußgeldkatalog, liegen jedoch immer im Ermessen der Behörde. Daher raten wir Ihnen, vorerst den Bußgeldbescheid abzuwarten. Dieser bringt Gewissheit zur Beantwortung Ihrer Frage.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. boerli

    Bin heute auf dem Parkplatz, als ich dringend zum Arzt mußte, gegen einen Laternenmast gefahren , der etwas Farbe von meinem Auto abbekommen hat. Sonst nichts! Bin gefahren und 4 Stunden späer stand die Polizei vor der Tür.
    Was kann mich erwarten? Habe 40 Jahre den Führerschein -bisher ohne Probleme-

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB drohen 3 Punkte in Flensburg.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. hamdi

    letzte Woche ein unffal mit taxi, Ich wollt vom Tankstelle raus fahren dann ein Bus auf link zeit gekommen und ein Bus Fahrer ein vorfahrte gewehrte, dann mit Taxi Gerammmt. was wartet auf mich bussGeld oder Punkt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      bei einer Vorfahrtsmissachtung, bei der es zu einem Unfall kommt, drohen ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Daniel

    Hallo.
    Hatte heute einen Unfall mit einem Radfahrer. Er kam hinter einer Straßenbahn vor und sauste ohne zu gucken über die Straße wobei ich ihn am Hinterrad erfasste.
    Ein zeuge sah das und rief die Polizei an.
    Das opfer wollte dies nicht und der zeuge legte wieder auf. Das opfer wollte nur einen krankenwagen. Der kam und nahm ihn mit. Folge: sprungelenk gebrochen.
    3 stunden später rief ich bei der Polizei an und schilderte
    alles. Da wir keine personalien austauschten.
    wird mir nun körperverletzung mit fahrerflucht vorgeworfen.
    Was erwartet mich jetzt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel,

      wenn bei einem Unfall eine oder mehr Personen verletzt werden, dann ist es erforderlich, die Polizei zu kontaktieren. Ob nun gegen Sie ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet wird, hängt in der Regel von einigen Faktoren ab.
      Leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben, haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir in diesem Fall keine weiteren Hinweise geben können. Es ist daher ratsam, einen Rechtsanwalt um Unterstützung zu bitten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Diana K.

    Es ist ein Unfall durch ein stehen gebliebenes Auto entstanden, weil es kein Sprit mehr hatte. In einer Stadt wo viele Tankstellen sind.
    Wer hat jetzt schuld an dem Unfall? Warndreieck war nicht aufgestellt

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Diana K.,

      wer an diesem Unfall Schuld hat, muss die Staatsanwaltschaft bzw. müssen die Behörden entscheiden. Bleibt allerdings ein PKW wegen einer Panne stehen, so muss es das durch das Einsetzen der Warnblinkanlage und das Aufstellen eines Warndreiecks und das Überziehen der Warnweste bemerkbar machen. Wir raten Ihnen, in diesem Fall einen Anwalt zu befragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Steffi

    Hallo
    ich hatte vor kurzem einen Unfall.
    ich bin Fahranfänger und daher in der Probezeit.
    Ich habe jemanden die vorfahrt genommen.
    Da es für uns beide der erste Unfall war, haben wir die Polizei gerufen.
    Beide geschockt, von dem was war.
    Nun haben wir uns so geeinigt.
    der Geschädigte sagte zu mir, das er es bereut habe die Polizei gerufen zu haben.
    Wegen dem was auf mich zukommt.
    Er möchte die Ordnungswidrigkeitsanzeige zurückziehen.
    Geht das?
    Er möchte zur Polizei und bitten um Einstellung des Verfahrens……

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Steffi,

      es ist in der Regel möglich die Anzeige zurückzuziehen. Allerdings ist mit der Anzeige der Sachverhalt gemeldet. Unter Umständen kann daher nur der Strafantrag zurückgezogen werden, damit macht die Person deutlich, dass sie an einer Weiterverfolgung kein Interesse hat. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt trotzdem weiterverfolgen, sofern ein öffentliches Interesse daran besteht. Das wird von Fall zu Fall entschieden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Chris

    Hallo, gestern fuhr ich mit meinem älteren Bruder bei uns auf einem Privaten Grundstück mit unserer Motocross Maschine, durch eine unachtsamkeit stürzten wir und er prellte sich die Hand, ich bin in der Probezeit mit meinem A1-Was mir nun wichtig wäre was erwartet mich als Strafe ? Vielen lieben dank für eine Antwort LG Chris

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris,

      ein Unfall ist in der Regel die Konsequenz einer Verkehrsordnungswidrigkeit, er passiert zum Beispiel, wenn man zu schnell fährt. Auch auf einem Privatgelände gilt grundsätzlich die StVO. Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, dann können entsprechende Maßnahmen drohen. Ist also die Geschwindigkeit überschritten worden oder ein Fahrer war mit Alkohol unterwegs, so gilt dies als A-Verstoß und dieser wird mit Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre und einem Aufbauseminar geahndet. Hinzukommend könnten Haftungsansprüche auf Sie zukommen, wenn diese von Ihrem Bruder bzw. seiner Versicherung gestellt werden sollten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Chiara

    Hallo ich habe gestern an einer Ampel Kreuzung eine Frau übersehen und angefahren wir beide hatten eine grüne Ampel und ich hatte auch schuld .
    was kommt jetzt auf mich zu

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chiara,

      da es sich hier um eine fahrlässige Körperverletzung handelt, kommt nun in der Regel ein Strafverfahren auf Sie zu. Je nachdem, wie schwer der Unfall war, kann es sein, dass es aber nur zu einem „vereinfachten Verfahren“ und der Zahlung einer Geldbuße kommt. Zudem werden Sie zur Begleichung des erlittenen Schadens an die Frau Schadensersatz zahlen müssen. Darum kümmert sich im Normalfall aber die Haftpflichtversicherung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Frank P.

    Hallo, ich bin Mitte April einem Pkw leicht hinten aufgefahren, das ganze ohne Polizei weil kein Schaden feststellbar war, nach ein paar Tagen hat mich der geschädigte angerufen, er sei in der Werkstatt gewesen und die haben auch keinen Schaden festgestellt. Heute hat mich die Polizei angerufen. Das der geschädigte Anzeige gegen mich gestellt hat, er hätte einen Schaden von Ca.700,-€.
    Das Ding will ich mir jetzt nicht mehr anziehen.
    Hat er rechtliche Handhabe gegen mich ?
    Beste grüße Frank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Frank,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Es ist zu empfehlen, in diesem Fall einen Anwalt zu kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Mo

    Hallo
    Ich bin noch in der Probezeit und habe beim rückwärts ausparken ein anderes Auto gestreift. Da der Besitzer nicht kam, bin ich heimgefahren… kurz darauf stand die Polizei vor meiner Tür.
    Ich habe mit dem Besitzer persönlich alles geklärt, die Versicherung wird für den Schaden aufkommen und er wollte die Strafanzeige zurück ziehen. Doch der Polizist meinte, dass dies nicht möglich sei…
    Ich schätze, ich muss mit einem afs rechnen? Allerdings werde ich schon nächsten Monat ein ijfd in Südamerika beginnen und so wahrscheinlich kein afs mehr vorher besuchen können. Womit habe ich zu rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mo,

      bei einer Unfallflucht handelt es sich um einen A-Verstoß, dieser wird mit Probezeitmaßnahmen geahndet, also der Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung geben und empfehlen Ihnen, sich aufgrund der Strafanzeige von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Cheryn

    Hallo,
    Ich habe beim einparken in einem Parkhaus einen Betonpfeiler gerammt, da ich unter Schock war habe ich mich nur um den schade des Autos gesorgt, da wir vollkaskoversichert sind wollte ich den Schäden auch gleich melden. Jedoch bin ich mir nicht sicher ob ein schade an dem besagten Pfeiler verursacht wurde. Was hätte dies für Konsequenzen, ich bin noch in der probezeit.
    Danke im Vorraus und mit freundlichen Grüßen
    Cheryn

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Cheryn,

      klären Sie diesen Sachverhalt mit Ihrer Versicherung. Diese kommt auch für Schäden am Betonpfeiler auf, stuft Sie aber wohl in eine teurere Schadenfreiheitsklasse ein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. Tim

    Hallo!
    Ich habe gestern einen Unfall verschuldet, nachdem ich bei einer rechts-vor-links-Kreuzung das von rechts kommende Auto nicht gesehen habe und direkt seitlich hineingefahren bin. Die Polizei wurde auch ganz normal geholt. Den beiden ging es gestern recht gut, bis auf etwas Fiepsen im Ohr des Fahrers und kleinen Schürfwunden. Als ich heute angerufen habe, um mich zu erkundigen wie es Ihnen geht, sagten sie, dass etwas schlechter geworden ist und sie (leichte) Gelenkschmerzen haben.

    Was wird jetzt auf mich zukommen?

    Liebe Grüße,
    Tim

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tim,

      Ihre Kfz-Versicherung wird entstandene Schäden übernehmen. Ihre Versicherungsprämie wird erhöht.
      Bezüglich der Sanktionen laut Bußgeldkatalog sind folgende Sanktionen zu erwarten: Sie haben eine Vorfahrt missachtet, worauf es zum Unfall kam – Sie erhalten ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Tim

        Vielen Dank für die Auskunft!

  28. andi

    ICh habe meinen führerschein seit dem 12.06.2015 und hatte gerade eine eine laterne leicht erwischt und musste zur feuerwehr fahren weil ich einen einsatz hatte. als ich rückwärts aus dem parkplatz fuhr hatte ich eine laterne leicht erwischt (wie gesagt: auf dem weg zur feuerwache)
    wie wirkt sie die strafe jetzt auf mich aus?

    Liebe Grüße
    Andi

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andi,

      für den Schaden kommt wohl die Versicherung auf. War der Unfall selbstverschuldet, liegt ein A-Verstoß vor; in diesem Fall ist eine Verlängerung der Probezeit die Folge und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Bettina

    Hallo, ich habe eine Frage, wenn ein LKW bei einer Abladestelle, schwer an die Ladestelle herankommt und dabei eine Hecke und ein Unterstellgerüst (zwei Holzbalken mit Plane darüber) zerstört bzw. die Hecke ein bisschen eingefahren und einen Holzbalken umgestoßen hat, ist das dann ein Unfall`? Den der Bauer wollte eine Unfallanzeige aufnehmen. Bekommt man da dann einen Punkt? Polizei war keine da.

    lg. Bettina

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bettina,

      wenn die Polizei nicht da war, können Sie zunächst keinen Punkt bekommen. Sie sollten sich an Ihre Kfz-Versicherung wenden, damit der Schaden beglichen werden kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  30. Bruno B.

    Mein Sohn (23) wurde als Autofahrer an der Schule von einem Radfahrer (Kind) während der Fahrt von der Seite angefahren. Das Kind entfernte sich sofort mit dem Fahrrad von der Unfallstelle und mein Sohn meinte, es wäre nichts
    weiter passiert. Jetzt kam Anzeige der Eltern des Kindes wegen Unfallflucht. Fahrrad ist leicht beschädigt und Fuß des Kindes wurde im Krankenhaus untersucht, aber nur Prellung. Kind war aber am Unfall schuld. Welche Strafe hat man wegen dieser „Unfallflucht“ zu erwarten?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bruno,

      einem Kind unter zehn Jahren kann man generell keine Verantwortung für einen Unfall anlasten, das steht so im Gesetz. Ihr Sohn hätte zumindest seine Kontaktdaten mit dem Kind austauschen sollen, um den Vorwurf der „Unfallflucht“ zu vermeiden. Weiteres wird vor Gericht entschieden; dort hat Ihr Sohn die Gelegenheit, zu erklären, weswegen er den Unfallort wieder verließ.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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