Gutes Essen in der Puszta entdecken, im Balaton schwimmen gehen, das Donauknie erkunden oder Budapest unsicher machen – Ungarn bietet viele Möglichkeiten, einen Urlaub zu verbringen. Mit dem Auto sind Reisende da sehr flexibel unterwegs. Dass die Verkehrsregeln auch in Ungarn beachtet werden müssen, sollte dabei jedem klar sein. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen sowie zu den Sanktionen, die bei Verstoßen drohen können.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Alkoholverstoß | bis 0,5 Promille: bis 340 EUR über 0,5 Promille: ab 1.000 EUR |
Rotlichtverstoß | ab 170 EUR |
Beim Fahren telefoniert | ab 35 EUR |
Nicht angeschnallt | ab 35 EUR |
Parkverstoß | bis 340 EUR |
Tempoverstoß bis 20 km/h | ab 100 EUR |
Tempoverstoß ab 50 km/h | ab 200 EUR |
(Stand 09/2023)
Inhaltsverzeichnis
Weitere Information zu Fahrverboten in Ungarn
Die wichtigsten Verkehrsvorschriften in Ungarn
Das Autofahren in Ungarn unterscheidet sich nicht wesentlich von dem in Deutschland.. Verstöße werden auch im Urlaub mit Bußgeldern sanktioniert, da bildet das Land an der Donau keine Ausnahme.
Machen Sie in Ungarn Urlaub und sind Sie mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen unterwegs, dürfen Sie das Fahrzeug nur führen, wenn Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis haben. In Ungarn gilt der Führerschein der EU, einen internationalen müssen Bürger der Union nicht haben . Der Fahrzeugführer muss darauf achten, dass alle Insassen im Wagen angeschnallt sind. Zudem dürfen Kinder bis 12 oder unter einer Körpergröße von 150 cm nur in einem passenden Kindersitz befördert werden. Darüber hinaus dürfen Kinder auch nur auf dem Rücksitz mitfahren.
Ebenfalls für alle Mitfahrer muss laut den Verkehrsregeln in Ungarn eine Warnweste im Auto vorhanden sein. Diese ist bei Unfällen oder Pannen immer dann anzulegen, wenn das Auto außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen wird. Der Bußgeldkatalog in Ungarn sieht bei einer Missachtung hier eine Sanktion von bis zu 120 Euro vor.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Ungarn
Deutsche Verkehrsteilnehmer müssen eine Straßenverkehrsordnung (StVO) in Ungarn ebenso beachten wie zu Hause auch. Regionale Besonderheiten gibt es jedoch auch in „Magyarország“, so die offizielle ungarische Bezeichnung für das Land. Die Verkehrsregeln in Ungarn schreiben beispielsweise auch vor, dass das ganze Jahr tagsüber mit Licht gefahren werden muss. Sie müssen also immer das Abblendlicht eingeschaltet haben, wenn Sie außerhalb von Ortschaften unterwegs sind. Es empfiehlt sich jedoch, dies auch in den Ortschaften und Städten beizubehalten.
Eine allgemeine Winterreifenpflicht gibt es in Ungarn nicht. Allerdings können bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen und sogar auch Schneeketten angeordnet werden. Das Vorhandensein von einem Verbandskasten ist vorgeschrieben, sodass Sie vor Reiseantritt prüfen sollten, ob ein solcher vorhanden ist und ob der Inhalt vollständig ist und noch ein gültiges Ablaufdatum besitzt. Ein Feuerlöscher ist laut Verkehrsregeln in Ungarn kein Muss, wird allerdings empfohlen.
Ein Muss ist jedoch eine Vignette in Ungarn. Denn auf der Autobahn und für die Schnellstraßen muss im ganzen Land Maut entrichtet werden. Um Problemen vorzubeugen, ist es ratsam, sich eine solche Vignette bereits online vor dem Reiseantritt zu kaufen. Achten Sie darauf, dass Sie die richtige Gebührenkategorie auswählen.
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Ungarn?
Die Verkehrsregeln definieren in Ungarn, welche Höchstgeschwindigkeit zulässig ist. Wird diese nicht durch Verkehrsschilder anderweitig geregelt, gelten diese allgemeinen Vorgaben.
In Bezug auf die Geschwindigkeit gelten in Ungarn für Übergängen an Schienen besondere Regelungen. So darf innerorts vor einem Bahnübergang nur 30 km/h gefahren werden, außerorts sind 40 km/h vorgeschrieben. Das Überqueren des Übergangs darf in der Regel bei 5 km/h erfolgen.
Allgemein gilt jedoch, dass in geschlossenen Ortschaften das Tempolimit in Ungarn bei 50 km/h liegt. Sind Fahrer außerhalb unterwegs, gelten 90 km/h. Allerdings ist in Ungarn für die Autobahn dann doch 130 km/h vorgesehen. Auf Schnellstraßen sind 110 km/h erlaubt. Wie in Deutschland auch, dürfen LKW in Ungarn nicht schneller als 80 km/h sein.
Missachten Sie die Vorgaben, beispielsweise auf einer Autobahn in Ungarn, ist die Geschwindigkeit zu hoch oder den Wetterbedingungen unangepasst, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.
Promillegrenze in Ungarn: Was zu beachten ist
Wer mit Alkohol am Steuer, also mit mehr als 0,0 Promille, erwischt wird, kann damit rechnen, dass die Urlaubskasse doch stark belastet wird. Solch ein Missachten der die Verkehrsregeln in Ungarn, kann also den Urlaub dann doch mit unschönen Erinnerungen versehen.
Gelten die Sanktion auch zu Hause?
Bei einem Verstoß gegen geltenden Vorschriften können die Sanktionen bereits im Urlaubsland eingefordert werden oder via Bußgeldbescheid aus dem Ausland bei Ihnen zu Hause per Post eintreffen.
Diese Post nicht ernstzunehmen, kann sich als Nachteil erweisen, denn auch bei einem Bußgeld aus Ungarn kann eine Vollstreckung in Deutschland möglich sein. Rechtlich möglich wird das durch ein Abkommen zur Vollstreckung innerhalb der EU – dem Beschluss RBGeld. Demnach kann Ungarn für Bußgelder Behördenunterstützung in Deutschland beantragen. Das zuständige Amt prüft den Antrag und führt die Vollstreckung dann auch durch. Allerdings gilt dies nur für Sanktion, die ais Geldbeträgen bestehen. Ein Fahrverbot ist in der Bundesrepublik nicht gültig, ist aber in Ungarn zu beachten.
Wichtig ist, dass nicht nur das Bußgeld zur Grenze von 70 Euro hinzuzählt, sondern auch etwaige Verfahrensgebühren. So kann auch eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung in Ungarn am Ende einen Betrag von über 70 Euro ergeben. Darüber hinaus können auch geringe nicht bezahlte Beträge, die nicht vollstreckt werden, Probleme bedeuten. Sind die Beträge bei weiteren Reisen nach Ungarn noch offen, ist es möglich, dass die Einreise ins Land verweigert wird.
FAQ: Ungarischer Bußgeldkatalog
Beispielsweise müssen Sie auch am Tag mit Abblendlicht fahren. Weitere wichtige ungarische Verkehrsvorschriften erklären wir Ihnen hier.
Ein Rotlichtverstoß kann z. B. ab 170 Euro kosten. Klicken Sie hier, um weitere Bußgelder zu erfahren.
Während Bußgelder aus dem Ausland teils auch in Deutschland vollstreckt werden können, sind Fahrverbote nicht übertragbar. Sie gelten nur im jeweiligen Land, in dem sie verhängt wurden.