Bußgeldstelle – Aufgaben & Kontaktmöglichkeiten

Bußgelder sind unerfreulich für den Empfänger, aber dennoch die Teil des Alltags in einer Bußgeldstelle. Diese kümmert sich nämlich um alle Verkehrsordnungswidrigkeiten, die eine Person begehen kann. Bußgeldbehörden haben vielschichtige Aufgaben, deren Komplexität oft nicht so einfach zu verstehen ist. Wie genau eine Bußgeldstelle agiert, soll der folgende Ratgeber näher beleuchten.

 

Zentrale Bußgeldstelle oder „normale“ Bußgeldbehörde?

Einen Bußgeldbescheid bekommen Betroffene von der zuständigen Bußgeldbehörde
Einen Bußgeldbescheid bekommen Betroffene von der zuständigen Bußgeldbehörde

Beide Stellen kümmern sich um alle Belange im Zusammenhang mit verhängten Bußgeldern. An welche Bußgeldstelle Sie sich in Ihrem speziellen Fall wenden müssen, sollte immer auf dem Bußgeldbescheid vermerkt sein, denn jedes Bundesland legt selbst fest, welche Bußgeldstelle für was genau zuständig ist. Berlin und Hamburg besitzen beispielsweise jeweils nur eine Zentrale Bußgeldstelle.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (kurz: OWiG)

Dieses Gesetz ist die Basis dafür, dass Personen für begangene Ordnungswidrigkeiten, Geldbußen zur Strafe bekommen können. Im Ordnungswidrigkeitengesetz sind außerdem alle wichtigen Behörden genannt, die sich mit genau diesen Verkehrsordnungswidrigkeiten beschäftigen. Wenn es nicht anders zugeteilt ist, ist im OWiG festgelegt, dass die Zentrale Bußgeldstelle in der Regel erst einmal diese Vergehen in Bearbeitung übernimmt.

In allen anderen Fällen setzt dann die jeweilige Bezirks-oder Landkreisbehörde ein. Sind mehrere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen wurden, kann es sein, dass mehrere Bußgeldbehörden davon „betroffen“ sind. Welche davon im Endeffekt den Vorrang hat, ist laut dem OWiG abhängig davon, ob die Behörde:

  • … den vermeintlichen Täter zuerst befragt hat.
  • … zuerst eine Befragung des Täters durch die Polizei hat vornehmen lassen.
  • … zuerst die Akten zu dem Fall von der zuständigen Polizeidienststelle bekommen hat.

Ist eine Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat gekoppelt, dann übernimmt die Staatsanwaltschaft den Fall.

Gut zu wissen: Ein Betroffener kann auch Glück haben, indem er nur ein Verwarnungsgeld bekommt. Bleibt dieses unter 60 Euro, muss sich der Betroffene an die zuständige Polizeidienststelle wenden.

In manchen Bundesländern überschneiden sich die Aufgabengebiete mit denen der Ordnungsämter. Deshalb kann es unter Umständen auch vorkommen, dass Sie sich bei Fragen zu einigen Ordnungswidrigkeiten im Verkehr direkt an das Ordnungsamt wenden müssen.

Welche Aufgaben hat eine Bußgeldstelle?

Zunächst einmal müssen die Bußgeldstellen die zuständigen Polizeidienststellen über die begangene Ordnungswidrigkeit informieren. Diese ermitteln dann im jeweiligen Delikt. Polizei und Bußgeldstelle kooperieren in diesem Fall. Möchte ein Betroffener die Akte zu seinem Fall einsehen, zählt dies ebenfalls zu den Aufgaben der Bußgeldstelle oder Bußgeldbehörde.

Falschparker können abgeschleppt werden
Falschparker können abgeschleppt werden

Außerdem sollte jeder Falschparker, dessen Fahrzeug beispielsweise abgeschleppt wurde, wissen, wo es sich befindet. Die Verwaltung und die Verwahrung dieses Fahrzeugs zählen unter anderem auch zu den Aufgaben einer Bußgeldstelle. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, wird auch der Führerschein von der Behörde verwahrt und nach Klärung wieder herausgegeben.

Weiterhin können Betroffene auch einen Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid einlegen. Die zuständige Behörde bearbeitet diesen dann. Auch über eine eventuelle Ratenzahlung des Bescheids kann hier verhandelt werden. Demnach werden alle gezahlten und noch offenen Bußgelder hier bearbeitet.

FAQ: Bußgeldstelle

Welche Aufgaben hat eine Bußgeldstelle?

Hier können Sie nachlesen, welche Aufgaben in die Zuständigkeit einer Bußgeldstelle fallen.

Welche Bußgeldstelle ist für mich zuständig?

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, ist eine andere Bußgeldstelle für Sie zuständig. Eine Übersicht der Bußgeldstellen je nach Bundesland finden Sie hier.

Wann ist die Polizei zuständig und nicht die Bußgeldstelle?

Haben Sie beispielsweise einen Strafzettel erhalten und sollen ein Verwarnungsgeld zahlen, ist dies in der Regel die Angelegenheit der zuständigen Polizeistelle und nicht der Bußgeldstelle.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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