Das sich im Nordosten von Deutschland befindende Bundesland Brandenburg umschließt in seinem Kern den Stadtstaat Berlin und besitzt ebenso wie dieser eine zentrale Bußgeldstelle. Hierfür liegt der Sitz in Gransee, wo alle Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit dem fließenden Verkehr zu tun haben, ihre Bearbeitung finden.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Gransee aufgeführt.
Bußgeldstelle | Adresse | Kontakt |
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Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg | Oranienburger Str. 31a 16775 Gransee | Telefon: 03306/ 750-500 Fax: 03306/750-329 E-Mail: zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de Homepage www.internetwache.brandenburg.de |
Land Brandenburg – Bußgeldstelle: Ablauf des Bußgeldverfahrens
Inhaltsverzeichnis
Ähnlich wie bei den anderen Bundesländern, ist die Polizei Brandenburg aktiv am Bußgeldverfahren beteiligt. Während diese zunächst Beweise sammelt und Zeugen anhört, leitet sie im nachfolgenden Schritt alle für das jeweilige Bußgeldverfahren relevanten Informationen und Hinweise an die zentrale Bußgeldstelle (ZBS) Gransee weiter.
Hat die Bußgeldstelle in Gransee alle Beweismittel gesichtet und bearbeitet, geht der nächste Schritt wieder zurück an die Polizei. Müssen beispielsweise noch Zeugen befragt werden oder muss anderen Hinweisen nachgegangen werden, leitet die Bußgeldstelle Gransee ihre Anfragen an die relevante Polizeidienststelle weiter.
In Brandenburg hat die Bußgeldstelle nach sachgemäßer und vollständig abgeschlossener Prüfung der Bußgeldverfahren, die Wahl zwischen dem Versenden eines Bußgeldbescheids oder sie verschickt lediglich ein Verwarnungsgeld und sieht von einem Bescheid ab. Diese Möglichkeit besteht auch in anderen Bundesländern.
Das Onlineportal der Bußgeldstelle Gransee
Heutzutage bieten viele Bundesländer Onlineportale für ihre zentralen Bußgeldstellen an – so auch Brandenburg. Der sogenannte online-Service „OWi interaktiv“ existiert bereits seit Sommer 2007. Die Bußgeldstelle Gransee war somit die erste Bußgeldstelle deutschlandweit, die es Betroffenen ermöglichte, Angelegenheiten in Bezug auf ihren Bußgeldbescheid online zu klären.
Betroffene haben hier die Einsicht in vorhandene Tatbestände. Des Weiteren können Sie auf dem Onlineportal auch Anhörungsbögen ausfüllen. Dank dieser Vereinfachung sind Sie nicht mehr auf den Postweg angewiesen und können sehr viele Angelegenheiten im Internet klären. Zum Einloggen auf der Website haben Sie gemeinsam mit Ihrem Bußgeldbescheid eine individualisierte Kennung zugesandt bekommen, die Sie für die verschiedenen angebotenen Services nutzen können.
Darüber hinaus haben Sie über das Onlineportal der Gransee-Bußgeldstelle die Option, zusätzliche Informationen zu Ihrem Vergehen einzusehen. Diese Fakten können hilfreich sein, falls Sie in Ihrem Fall die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen wollen. Unter anderem kann sich dieser dann einen vorläufigen Überblick über Ihren Fall verschaffen sowie vorhandene Beweisfotos anschauen.
Essentiell für das Onlineportal der Bußgeldstelle Gransee sind also die von der Bußgeldstelle zugesandten Zugangsdaten, denn diese wurden individuell für jeden Betroffenen erstellt. Die Einsicht ist nur für einen bestimmten Zeitraum möglich und auch nur mit vollständigen und korrekten Zugangsdaten. Somit sichert sich die ZBS ab, dass auch wirklich nur der Betroffene Zugang zu seinen Daten bekommt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne wissen, ob Sie die 98,50 EUR für Bußgeld:
Aktenzeichen: [von Redaktion entfernt]
Kassenzeichen: [von Redaktion entfernt]
bekommen haben.
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus
Mateusz P.
Hallo Mateuz,
wir sind eine Redaktion und keine Bußgeldstelle. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team