Bußgeldstelle Hamburg

Die Hansestadt Hamburg stellt einen der drei Stadtstaaten in Deutschland dar und liegt direkt an der Elbe. Um auch in dieser Stadt für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, besitzt Hamburg ohne Frage auch eine Bußgeldstelle.

In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Kontakt- und Service-Daten der Bußgeldstelle Hamburg zusammengefasst.

Buß­geld­stel­leA­dres­seKontakt
Behör­de für Inne­res und Sport/ Ein­woh­ner-Zentral­amt Ham­burg Buß­geld­stelleAm­sinck­stra­ße 34
20097 Ham­burg
Telefon:
040/42839-3124
Fax:
040/427939-660
E-Mail:
Bussgeldstelle@eza.hamburg.de

Home­page
www.hamburg.de

Aufgaben der Bußgeldstelle Hamburg

Der Sitz der Bußgeldstelle Hamburg befindet sich im Einwohner-Zentralamt.
Der Sitz der Bußgeldstelle Hamburg befindet sich im Einwohner-Zentralamt.

Die zentrale Bußgeldstelle befindet sich im Einwohner-Zentralamt von Hamburg und kümmert sich um alle Belange in Bezug auf Verkehrsordnungswidrigkeiten im Raum Hamburg. Somit besitzt die Hansestadt nur eine zentrale Bußgeldstelle, wie es auch in anderen Bundesländern in Deutschland der Fall ist. Vergehen im Straßenverkehr werden hierbei also nicht von kleineren regionalen Bußgeldstellen, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, bearbeitet, sondern zentral in der Bußgeldstelle Hamburg.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren in Hamburg ab?

Die ersten Schritte sind überall gleich: Die Polizei nimmt vor Ort Vergehen im Straßenverkehr wahr, hält diese fest und leitet sie weiter an die Bußgeldstelle. Sie sammelt Hinweise, Beweismittel und befragt vorhandene Zeugen der Tat und natürlich auch den Täter selbst. Auch das Ordnungsamt leitet zum Beispiel Falschparker oder ähnliche Vergehen in seinem Zuständigkeitsbereich an die zuständige Behörde für den Bereich Verkehr in Hamburg weiter. Das ist in Hamburg die zentrale Bußgeldstelle. Dort sichtet und bearbeitet ein Mitarbeiter dann die Informationen und Daten, die ihm zugestellt wurden. Die Hamburger Bußgeldstelle entscheidet dann auf Basis des Bußgeldkatalogs über die vom Täter zu erbringende „Buße“ und versendet im Anschluss Bußgeldbescheide.

Diese Schritte stellen zusammengefasst den Ablauf dar, wie Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet werden. Verkehrssicherheit setzt also die Kooperation vieler Instanzen voraus, um garantiert zu werden. Eine gute Zusammenarbeit und ein Austausch aller wichtigen Informationen sind dafür unabdingbar.

Welche Ziele hat sich die Bußgeldstelle Hamburg gesetzt?

Auf der Internetpräsenz werden die Ziele der Bußgeldstelle Hamburg so zusammengefasst: Sie möchte vor allem dazu beitragen, dass die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr eingehalten bzw. wiederhergestellt wird. Das bedeutet, dass sie sich ebenfalls zum Ziel gesetzt hat, die Verkehrsunfälle im Raum Hamburg zu reduzieren. Hierbei sollen sich die Beteiligten auf die Zielgruppen konzentrieren, denen die Schuld der meisten Unfälle zuzuordnen ist.

Gelingt es den Beamten, die ersten genannten Punkte zu realisieren, dann sollte sich das dritte Ziel der Bußgeldstelle Hamburg automatisch einstellen: das allgemeine Verhalten der Teilnehmer im Straßenverkehr zu verbessern.

Weitere Aufgabengebiete des Einwohner-Zentralamtes Hamburg

Für ein faires und korrektes Bußgeldverfahren benötigt die Bußgeldstelle Hamburg viele Informationen.
Für ein faires und korrektes Bußgeldverfahren benötigt die Bußgeldstelle Hamburg viele Informationen.

Insgesamt gliedert sich das Einwohner-Zentralamt in Hamburg in fünf unterschiedliche Abteilungen. Das ist zunächst die Abteilung für alle Rechtsangelegenheiten bezüglich Widerspruchsverfahren. Einsprüche, die sich auf versandte Bußgeldbescheide beziehen, werden allerdings nicht hier, sondern direkt von der Bußgeldstelle Hamburg bearbeitet.

Des Weiteren werden in dieser Behörde auch alle Angelegenheiten in Sachen Pass, Ausweis, Name und Beglaubigung bearbeitet, aber auch die allgemeine Verwaltung hat hier ihren Sitz. Zu guter Letzt sind auch die Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten und die Zentrale Ausländerbehörde hier ansässig.

Bußgeldstelle Hamburg: Zuständigkeiten

Auch wenn die Bußgeldstelle nur einen Teil des Einwohner-Zentralamtes in Hamburg einnimmt, so hat sie dennoch einen vielfältigen Zuständigkeitsbereich. Zu der Verwaltung von Bußgeldbescheiden, kommt noch das Erteilen von Fahrverboten hinzu. In jedem Fall nimmt die Bußgeldstelle von Hamburg Kontakt mit Ihnen auf. Die Aufbewahrung und Ausgabe von Führerscheinen ist somit in das Aufgabenfeld der zentralen Bußgeldstelle (ZBS) Hamburg ebenfalls eingeschlossen. Schließlich verwaltet und bearbeitet die Bußgeldstelle in Hamburg auch Einsprüche gegen Verwarnungsgelder und verhängte Bußgelder.

Falls Sie für Ihr Bußgeld eine Ratenzahlung bevorzugen, ist die ZBS Hamburg ebenfalls der richtige Ansprechpartner für Sie.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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6 Kommentare zu “Bußgeldstelle Hamburg

  1. Martin B

    Hallo, mir eine falsch ausgestellte Verwarnung ausgestellt wurde und dort niemand auf meine Mails reagieren, hätte ich gerne die Kontaktdaten des Leiters der Bußgeldstelle.

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

    Martin B

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Martin B,

      wir sind ein unabhängiger Informationsservice und keine offizielle Behörde. Deshalb können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

      Das Team von bussgeld-info.de

  2. Rick

    Hallo, leider keine Telefonische Erreichbarkeit zu ihnen. Dauer besetzt oder Warteschleife (über eine Stunde ohne Erfolg).
    Bitte um DRINGENDEN Rückruf ihrer seits !!!!!
    Bitte per E-Mail anschreiben und nach meiner Nummer fragen, Danke.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rick,

      hier liegt ein Irrtum vor. Wir sind nicht die offizielle Bußgeldstelle, wir informieren hier nur über die Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Sven

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Ich habe mein Bußgeld von 15,00€ vor einem Jahr beglichen!
    Erreiche sie leider nicht telefonisch….

    Erbitte um Rückruf….

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sven

      diesbezüglich müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden und nicht an uns.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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