Bußgeldstellen Mecklenburg-Vorpommern

Hier finden Sie eine Liste aller regionalen Bußgeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern, die es zusätzlich zur zentralen Bußgeldstelle in Rostock gibt.

Mecklenburg-Vorpommern ist vielen sicherlich durch die zahlreichen Naturparks und vor allem die Mecklenburger Seenlandschaften ein Begriff. Auch die zugehörigen Inseln Rügen und Usedom sind beliebte Urlaubsziele.

Möchten Sie Ihre Angelegenheiten mit der Bußgeldstelle Rostock oder einer der zuständigen regionalen Bußgeldstellen des Bundeslandes persönlich klären, können Sie die dazu notwendigen Kontaktdaten der folgenden Tabelle entnehmen.

Buß­geld­stelleA­dres­seKon­takt
Stadt­amt Ros­tockBuß­geld­stel­le
Charles-Dar­win-Ring 6
18059 Ros­tock

An­sprech­partner
Peter Küp­pers (Sach­gebiets­leiter)
Tele­fon:
0381/381-3218
Fax:
0381/381-3285
E-Mail:
stadtamt-verwaltungsabteilung@rostock.de

Homepage
www.rathaus.rostock.de
Re­gio­na­le Buß­geld­stel­len:
Land­rats­amt Lud­wigs­lust-Par­chimVer­kehrs­über­wachung
Putlitzer Straße 25
19370 Parch­im

An­sprech­part­ner
Man­fred Sprinz (Lei­ter Stabs­stelle)
Telefon:
03871/722-3700
Fax:
03871/72277-3700
E-Mail:
manfred.sprinz@kreis-lup.de

Homepage
www.kreis-lup.de
Land­rats­amt Meck­len­bur­gisch­e Seen­plat­teBuß­geld­stel­le
Adolf-Pom­pe-Stra­ße 12 - 15
17109 Dem­min

An­sprech­partner
Bodo Krumb­holz (Leiter Buß­geld­stelle)
Telefon:
03998/434-4372
Fax:
0395/57087-65953
E-Mail:
bodo.krumbholz@lk-seenplatte.de

Homepage
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Land­kreis Nord­west­meck­len­burgBuß­geld­stel­le
Bör­zower Weg 3
23936 Greves­mühlen

An­sprech­partnerin
Frau Körner (Sach­gebiets­leiterin)
Telefon:
03841/3040-3250
Fax:
03841/3040-83250
E-Mail:
b.koerner@nordwestmecklenburg.de

Homepage
www.nordwestmecklenburg.de
Ros­tock Land­kreisBußg­eld­stel­le
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Do­beran

An­sprech­partnerin
Petra Schildt (Sach­gebiets­leiterin)
Telefon:
03843/755-32100
Fax:
03843/755-32800
E-Mail:
Petra.Schildt@lkros.de

Homepage
www.landkreis-rostock.de
Stadt­ver­wal­tung Schwe­rinBuß­geld­stel­le
Am Pack­hof 2-6
19053 Schwe­rin

An­sprech­partner
Martin Möller (Sach­gebiets­leiter)
Telefon:
0385/545-2250
Fax:
0385/545-2279
E-Mail:
mmoeller@schwerin.de

Homepage
www.schwerin.de
Land­kreis Vor­pom­mern-Greifs­waldBuß­geld­stel­le
Spante­kower Land­straße 35
17389 An­klam

An­sprech­partnerin
Gabriele Müller
Telefon:
03834/8760-3625
Fax:
03834/8760-93625
E-Mail:
Gabriele.Mueller@kreis-vg.de

Homepage
www.kreis-vg.de
Land­kreis Vor­pom­mern-Rü­genBuß­geld­stelle
Carl-Heyde­mann-Ring 67
18437 Stral­sund
Telefon:
03831/357-1000
Fax:
03831/357-1000
E-Mail:
service@lk-vr.de

Homepage
www.lk-vr.de

Zentrale Bußgeldstelle Rostock: Aufgaben

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten droht ein Brief der Bußgeldstelle Rostock.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten droht ein Brief der Bußgeldstelle Rostock.

Eine Bußgeldstelle kümmert sich im Allgemeinen um alle Belange, die mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu tun haben. Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird diese Hauptaufgabe über die zentrale Bußgeldstelle in Rostock und zahlreiche weitere regionale Bußgeldstellen realisiert.

Die zentrale Bußgeldbehörde in Rostock definiert verschiedene Aufgabenfelder, um die sie sich im Stadtamt von Rostock kümmert. Diese umfassen zum einen den ruhenden Verkehr, wie zum Beispiel Parkverstöße. Zum anderen nimmt sich die Bußgeldstelle aber auch dem fließenden Verkehr an. Das bedeutet unter anderem, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder auch das Nichteinhalten der Gurtanschnallpflicht im Raum Rostock ebenfalls zu den Aufgaben zählen.

Des Weiteren gehören aber auch allgemeine Ordnungswidrigkeiten zu den Angelegenheiten der Bußgeldstelle Rostock. Das sind beispielsweise Meldepflichten oder Lärmverstöße.

Nichtsdestotrotz wird die zentrale Bußgeldstelle von einigen regionalen Bußgeldbehörden unterstützt. Genauere Details und Kontaktinformationen können Sie der Tabelle unten im Text entnehmen.

Bußgeldstelle Mecklenburg-Vorpommern: Ablauf des Bußgeldverfahrens

Generell ist zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens zu sagen, dass das Zusammenspiel verschiedener Institutionen von Bedeutung ist. So kommt es, dass die Polizei vor allem in den ersten Schritten des Verfahrens eine wichtige Rolle spielt.

Die ersten Schritte bestehen vor allem darin, dass die Polizei Anhörungen von Zeugen vornimmt. Außerdem sammelt Sie Beweise. Ist sozusagen die Recherche aller für den jeweiligen Fall relevanten Informationen abgeschlossen, dann werden diese letztendlich an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet. Das kann in Mecklenburg-Vorpommern also die zentrale Bußgeldstelle (ZBS) in Rostock sein oder eine der regionalen Behörden.

Regionale Bußgeldstellen unterstützen die zentrale Bußgeldstelle in Rostock.
Regionale Bußgeldstellen unterstützen die zentrale Bußgeldstelle in Rostock.

Stellt die jeweilige Bußgeldstelle beim Bearbeiten der Unterlagen zu einem Fall fest, dass noch weitere Zeugen befragt werden müssen, werden nochmals Zeugenfragebögen an die Betroffenen verschickt. Soll beispielsweise bestimmten Hinweisen noch genauer auf die Spur gegangen werden, dann wird dieser Auftrag noch einmal an die betreffende Polizeidienststelle zurückgeleitet.

Wurden alle Fakten ausreichend geprüft, trifft die zuständige Bußgeldbehörde in Mecklenburg-Vorpommern eine Entscheidung über die Strafe, die der Verkehrssünder bekommt. Dies geschieht natürlich immer auf der Grundlage des aktuellen Bußgeldkatalogs. Je nach Art und Schwere des Vergehens kann der Mitarbeiter der Bußgeldstelle entscheiden, ob lediglich ein Verwarnungsgeld verhangen oder ob ein Bußgeldbescheid versandt wird. Ersteres liegt zum Teil auch immer im Ermessen des jeweiligen Bearbeiters.

In der Regel funktioniert das Zusammenspiel der unterschiedlichen Behörden gut und trägt maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern bei.

Zentrale Bußgeldstelle Rostock: Bestimmungen

Die Bußgeldstelle in Rostock betont auf ihrer Webseite unter anderem, dass alle Verwarnungs- und Bußgelder auf Basis des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) getroffen werden. So ist es der Fall, dass zum entsprechenden Bußgeld, eine Gebühr für die Auslagen der Behörde und eine weitere Verwaltungsgebühr für den Bußgeldbescheid berechnet wird. Letzteres sind mindestens 25 Euro.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie selbstverständlich rechtlich vorgehen, indem Sie binnen zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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