Bußgeldstellen Thüringen

Hier finden Sie eine Liste der regionalen Bußgeldstellen in Thüringen, die mit der zentralen Bußgeldstelle in Artern zusammenarbeiten.

Der Freistaat Thüringen besitzt eine zentrale Bußgeldstelle sowie weitere regionale Bußgeldstellen verteilt im ganzen Bundesland. Thüringens Landeshauptstadt liegt zwar in Erfurt, aber dennoch wurde beschlossen, die zentrale Bußgeldstelle in Artern zu stationieren. Die Verwaltung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Thüringen begangen wurden, ähnelt demnach dem System in Baden-Württemberg und in Sachsen.

Folgende Tabelle gibt Ihnen einen detaillierten Überblick, welche Bußgeldstellen ihren Sitz in Thüringen haben.

Buß­geld­stel­leA­dres­seKontakt
Thü­rin­ger Poli­zei – Zen­trale Buß­geld­stel­leBerg­straße 4
06556 Art­ern
Telefon:
03466/742-222
Fax:
03466/742-309
E-Mail:
bussgeldabteilung.pdndh@polizei.thueringen.de

Homepage
www.thueringen.de
Re­gio­na­le Buß­geld­stel­len:
Land­kreis Alten­bur­ger LandFach­dienst Recht - Buß­geld­stelle Linden­au­straße 9
04600 Alten­burg

An­sprech­partner
Herr Boße (Leiter)
Telefon:
03447 / 586-394
Fax:
03447 / 586-100
E-Mail:
recht@altenburgerland.de

Homepage
www.altenburgerland.de
Land­kreis Eichs­feldRechts- und Ord­nungs­amt
Friedens­platz 8
37308 Heil­bad Hei­ligen­stadt
Telefon:
03606/650-3220
Fax:
03606/650-9000
E-Mail:
rechtsamt@kreis-eic.de

Homepage
www.kreis-eic.de
Land­kreis Go­thaStraßen­ver­kehrs­behörde
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon:
03621 / 214-593
Fax:
03621 / 214-520
E-Mail:
STVA@kreis-gth.de

Homepage
www.landkreis-gotha.de
Land­kreis GreizOrd­nungs­amt
Dr.-Rathe­nau-Platz 11
07973 Greiz

An­sprech­partner
Herr Eglinski (Sachge­biets­leiter)
Telefon:
03661/876-620
Fax:
03661/876-222
E-Mail:
ordnungsamt@landkreis-greiz.de

Homepage
www.landkreis-greiz.de
Land­kreis Hild­burg­hau­senOrd­nungs­amt
Wiesen­str. 18
98646 Hild­burg­hausen
Telefon:
03685/445-242
Fax:
03685/445-501
E-Mail:
golds@lrahbn.thueringen.de

Homepage
www.landkreis-hildburghausen.de
Ilm-Kreis Ver­kehrs­amt
Rit­ters­traße 14
99310 Arn­stadt
Telefon:
03628/738-551
Fax:
03628/738-579
E-Mail:
vgo@ilm-kreis.de

Homepage
www.ilm-kreis.de
Kyff­häuser­kreisStraßen­ver­kehrs­behörde
Markt 8
99706 Son­ders­hausen
Telefon:
03632/741-161
Fax:
03632/741-88161
E-Mail:
sva@kyffhaeuser.de

Homepage
www.kyffhaeuser.de
Stadt­ver­waltung Nord­hausenBuß­geld­stelle
Markt 15
99734 Nord­hausen
Telefon:
03631/69- 535
Fax:
03631/696-537
E-Mail:
bussgeldstelle@nordhausen.de

Homepage
www.nordhausen.de
Saale-Holz­land-KreisOrd­nungs­amt
Clauß­straße 3
07607 Eisen­berg
Telefon:
036691/70-517(-518)
Fax:
036691/70-713
E-Mail:
ordnung@lrashk.thueringen.de

Homepage
www.saaleholzlandkreis.de
Land­rats­amt Saale-Orla-KreisBuß­geld­stelle
Osch­itzer Straße 4
07907 Schleiz

Post­anschrift
Post­fach 13 55
07903 Schleiz
Telefon:
03663 488-526
03663 488-527
Fax:
03663 488-482
E-Mail:
webmaster@lrasok.thueringen.de

Homepage
www.saale-orla-kreis.de
Land­kreis Saal­feld-Rudol­stadtStraßen­verkehrs­amt
Beul­witzer Str. 12
07318 Saal­feld
Telefon:
03671 823-250
Fax:
03671 823-376
E-Mail:
strassenverkehr@kreis-slf.de

Homepage
www.sa-ru.de
Land­kreis Schmal­kalden-Mei­ning­enLand­rats­amt Schmalk­alden-Meinin­gen
Berkeser Straße 9
98617 Mei­ning­en/ Dreißig­acker

An­sprech­part­nerin
Frau Stein­gräber
Telefon:
03693/ 8151-12
Fax:
03693/8151-10
E-Mail:
fahrerlaubnis@lra-sm.thueringen.de

Homepage
www.lra-sm.de
Land­kreis Sömmer­daLand­rats­amt Söm­mer­da
Bahn­hof­straße 9
99610 Söm­merda

Post­an­schrift
Post­fach 1215
99601 Söm­merda
Telefon:
03634 354-350
Fax:
03634 354-340
E-Mail:
poststelle@lra-soemmerda.de

Homepage
www.landkreis-soemmerda.de
Land­kreis Son­ne­bergStadt­ver­wal­tung Son­ne­berg
Bahn­hofs­platz 1
96515 Son­ne­berg

An­sprech­partnerin
Frau Wieg­and
Telefon:
03675 880232
Fax:
03675 880237
E-Mail:
ordnungsamt@stadt-son.de

Homepage
www.sonneberg.de
Uns­trut-Hain­ich-KreisLand­rats­amtUns­trut-Hain­ich-Kreis
Linden­bühl 28/29
99974 Mühl­hausen
Telefon:
03601/800
Fax:
03601/801081
E-Mail:
poststelle@lrauh.thueringen.de

Homepage
www.unstrut-hainich-kreis.de
Land­ratsamt Wartburg­kreisAmt für Sicher­heit, Ord­nung und Ver­kehr
Erz­berger Allee 14
36433 Bad Sal­zungen

An­sprech­partnerin
Frau Golla
Telefon:
03695 615901
Fax:
03695 615999
E-Mail:
info@wartburgkreis.de

Homepage
www.wartburgkreis.de
Land­rats­amt Weima­rer LandZen­trale Buß­geld­stelle
Bahn­hof­straße 28
99510 Apolda

An­sprech­partner
Herr Franke
Telefon:
03644/540 764
Fax:
03644/540 789
E-Mail:
post.ordnungsamt@wl.thueringen.de

Homepage
www.weimarer-land.de

Zentrale Bußgeldstelle Artern: Aufgabenfelder


Bußgeldverfahren werden in Thüringen von der zentralen Bußgeldstelle Artern und weiteren regionalen Bußgeldstellen bearbeitet – der Hauptsitz ist nicht in der Landeshauptstadt Erfurt.
Bußgeldverfahren werden in Thüringen von der zentralen Bußgeldstelle Artern und weiteren regionalen Bußgeldstellen bearbeitet – der Hauptsitz ist nicht in der Landeshauptstadt Erfurt.

In Thüringen nimmt die Polizei viele Aufgabenfelder der zentralen Bußgeldstelle (ZBS) Artern in ihre täglichen Abläufe mit auf. Die Thüringer Polizei und die zentrale Bußgeldstelle stehen demnach in enger Verbindung zueinander, wenn es um die Verfolgung und Ahndung von Vergehen im Straßenverkehr geht. Damit gehen präventive Maßnahmen einher, wie zum Beispiel einige Programme, die die Sicherheit im Straßenverkehr fördern sollen. „Sicher in die Schule“ ist eines dieser Programme und dient der Förderung von mehr Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. So sollen sowohl Eltern als auch Kinder, die zur Schule gehen, bewusst mehr auf Verkehrssicherheit hingewiesen und darauf geschult werden.

Seit Anfang der 2000er sitzt die zentrale Bußgeldstelle nun in Artern und bearbeitet hier tagtäglich Bußgeldbescheide für Bußgeldverfahren, die in Thüringen eingeleitet wurden. Das gilt für sämtliche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Zunächst wird gründlich geprüft, ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt und dann ein Verfahren eingeleitet, was letztendlich einen Bußgeldbescheid zur Folge hat. Diesen Bescheid versendet ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle Artern via Postweg an den jeweiligen Betroffenen. Die Behörde gibt allerdings auch Verwarnungsangebote heraus.


Besonders wichtig für ein korrektes Bußgeldverfahren ist die vollständige und richtige Angabe von Daten zu Ihrer Person. Das vereinfacht nicht nur das Verfahren, sondern Sie sind auch dazu verpflichtet, korrekte Angaben zu machen. Zu Ihrer Tat äußern müssen Sie sich jedoch nicht. Selbstverständlich haben Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids die übliche Frist von zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen.

Nicht selten stellen sich Ordnungswidrigkeiten während der Bearbeitung auch als Straftat heraus. In diesem Zuge gibt die zentrale Bußgeldstelle Artern den Fall an die Staatsanwaltschaft ab. Dort wird er dann weiterbearbeitet.
Die Bußgeldstelle Artern stellt sowohl Bescheide mit Verwarnungsgeldern als auch Bußgeldern aus.
Die Bußgeldstelle Artern stellt sowohl Bescheide mit Verwarnungsgeldern als auch Bußgeldern aus.

Regionale Bußgeldstellen in Thüringen

Zur zentralen Bußgeldbehörde in Artern gehören zahlreiche weitere regionale Bußgeldstellen, die ebenfalls Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten zu ihrer Aufgabe gemacht haben. Zudem kümmern sich diese auch um allgemeine Ordnungswidrigkeiten. Zu den konkreten Aufgaben gehört unter anderem die Zustellung von Bußgeldbescheiden oder Anhörungsbögen. Verstoßen Sie also gegen die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung, zählt die Verfolgung, Ahndung, Bearbeitung und Verwaltung Ihres Vergehens zu den Aufgaben derjenigen Behörde, welche für den Bereich zuständig ist, in dem Sie das Vergehen begangen haben.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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3 Kommentare zu “Bußgeldstellen Thüringen

  1. Jens

    Besteht die Möglichkeit das Bußgeld in Raten zu Leisten.

  2. Uwe H.

    Ein von Ihnen erstellter Bescheid vom 21.11.2017 kommt bei mir mit Poststempel vom 24.11.2017 am 29.11.2017 an. Das sind vom erstellen bis zum Erhalt in diesem Fall 7 Werktage plus einen Sonntag. Abgesehen davon das Ihre Behörde 3 Tage braucht um einen Bescheid bei der Post aufzugeben, wie wollen Sie mit diesem Zustellunternehmen sicherstellen das der Empfänger die Möglichkeit der fristgerechten Zahlung oder eines Einspruches hat?
    Zumal das Schreiben als Normalbrief frankiert ist so das kein zeitlicher Nachweis der Zustellung erfolgt.
    Uwe H.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Uwe H.,

      bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Bußgeldstelle.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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