Hier finden Sie eine Liste der regionalen Bußgeldstellen in Thüringen, die mit der zentralen Bußgeldstelle in Artern zusammenarbeiten.
Der Freistaat Thüringen besitzt eine zentrale Bußgeldstelle sowie weitere regionale Bußgeldstellen verteilt im ganzen Bundesland. Thüringens Landeshauptstadt liegt zwar in Erfurt, aber dennoch wurde beschlossen, die zentrale Bußgeldstelle in Artern zu stationieren. Die Verwaltung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Thüringen begangen wurden, ähnelt demnach dem System in Baden-Württemberg und in Sachsen.
Folgende Tabelle gibt Ihnen einen detaillierten Überblick, welche Bußgeldstellen ihren Sitz in Thüringen haben.
In Thüringen nimmt die Polizei viele Aufgabenfelder der zentralen Bußgeldstelle (ZBS) Artern in ihre täglichen Abläufe mit auf. Die Thüringer Polizei und die zentrale Bußgeldstelle stehen demnach in enger Verbindung zueinander, wenn es um die Verfolgung und Ahndung von Vergehen im Straßenverkehr geht. Damit gehen präventive Maßnahmen einher, wie zum Beispiel einige Programme, die die Sicherheit im Straßenverkehr fördern sollen. „Sicher in die Schule“ ist eines dieser Programme und dient der Förderung von mehr Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. So sollen sowohl Eltern als auch Kinder, die zur Schule gehen, bewusst mehr auf Verkehrssicherheit hingewiesen und darauf geschult werden.
Seit Anfang der 2000er sitzt die zentrale Bußgeldstelle nun in Artern und bearbeitet hier tagtäglich Bußgeldbescheide für Bußgeldverfahren, die in Thüringen eingeleitet wurden. Das gilt für sämtliche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Zunächst wird gründlich geprüft, ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt und dann ein Verfahren eingeleitet, was letztendlich einen Bußgeldbescheid zur Folge hat. Diesen Bescheid versendet ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle Artern via Postweg an den jeweiligen Betroffenen. Die Behörde gibt allerdings auch Verwarnungsangebote heraus.
Besonders wichtig für ein korrektes Bußgeldverfahren ist die vollständige und richtige Angabe von Daten zu Ihrer Person. Das vereinfacht nicht nur das Verfahren, sondern Sie sind auch dazu verpflichtet, korrekte Angaben zu machen. Zu Ihrer Tat äußern müssen Sie sich jedoch nicht. Selbstverständlich haben Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids die übliche Frist von zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen.
Nicht selten stellen sich Ordnungswidrigkeiten während der Bearbeitung auch als Straftat heraus. In diesem Zuge gibt die zentrale Bußgeldstelle Artern den Fall an die Staatsanwaltschaft ab. Dort wird er dann weiterbearbeitet.
Regionale Bußgeldstellen in Thüringen
Zur zentralen Bußgeldbehörde in Artern gehören zahlreiche weitere regionale Bußgeldstellen, die ebenfalls Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten zu ihrer Aufgabe gemacht haben. Zudem kümmern sich diese auch um allgemeine Ordnungswidrigkeiten. Zu den konkreten Aufgaben gehört unter anderem die Zustellung von Bußgeldbescheiden oder Anhörungsbögen. Verstoßen Sie also gegen die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung, zählt die Verfolgung, Ahndung, Bearbeitung und Verwaltung Ihres Vergehens zu den Aufgaben derjenigen Behörde, welche für den Bereich zuständig ist, in dem Sie das Vergehen begangen haben.
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Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.
Ein von Ihnen erstellter Bescheid vom 21.11.2017 kommt bei mir mit Poststempel vom 24.11.2017 am 29.11.2017 an. Das sind vom erstellen bis zum Erhalt in diesem Fall 7 Werktage plus einen Sonntag. Abgesehen davon das Ihre Behörde 3 Tage braucht um einen Bescheid bei der Post aufzugeben, wie wollen Sie mit diesem Zustellunternehmen sicherstellen das der Empfänger die Möglichkeit der fristgerechten Zahlung oder eines Einspruches hat? Zumal das Schreiben als Normalbrief frankiert ist so das kein zeitlicher Nachweis der Zustellung erfolgt. Uwe H.
Besteht die Möglichkeit das Bußgeld in Raten zu Leisten.
Ein von Ihnen erstellter Bescheid vom 21.11.2017 kommt bei mir mit Poststempel vom 24.11.2017 am 29.11.2017 an. Das sind vom erstellen bis zum Erhalt in diesem Fall 7 Werktage plus einen Sonntag. Abgesehen davon das Ihre Behörde 3 Tage braucht um einen Bescheid bei der Post aufzugeben, wie wollen Sie mit diesem Zustellunternehmen sicherstellen das der Empfänger die Möglichkeit der fristgerechten Zahlung oder eines Einspruches hat?
Zumal das Schreiben als Normalbrief frankiert ist so das kein zeitlicher Nachweis der Zustellung erfolgt.
Uwe H.
Hallo Uwe H.,
bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Bußgeldstelle.
Ihr Bußgeld-Info Team