Wenn ein Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit begeht, dann wird in der Regel gegen ihn ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das kann oft sehr unangenehm sein und vor allem teuer werden. Viele Betroffene wollen häufig am liebsten gleich nachdem es geblitzt hat, wissen, was ihnen nun blüht, wann der Bußgeldbescheid eintrifft und ob sich ein Einspruch lohnen würde.
Spezielles zum Thema Bußgeldverfahren
Video: Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?
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Wann wird das Bußgeldverfahren eröffnet?
Die Behörde benötigt ein wenig Zeit, bevor sie den Bescheid versendet und er dann letztlich dem Verkehrssünder zugestellt wird. Wie das Bußgeldverfahren abläuft, welche Kosten auf Sie zukommen und weitere Fragen beantwortet Ihnen der nachfolgende Ratgebertext.
Die Zuständigen in der jeweiligen Verwaltungsbehörde prüfen nach der Tat zunächst die Sachverhalte und teilen dann dem Verkehrssünder mit, dass gegen ihn ein Bußgeldverfahren eröffnet wurde. So beginnt im Normalfall das Bußgeldverfahren mit einer Anhörung.
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Die ersten Informationen zum Bußgeldverfahren erhält der Betroffene gewöhnlich mit dem sogenannten Anhörungsbogen, in dem er die Möglichkeit dazu erhält, sich zu dem Vorfall zu äußern. Allerdings muss sich der Empfänger nicht selbst belasten. Indes ist der Empfänger hier nur in der Pflicht, Angaben zu seiner eigenen Person zu erteilen, wenn diese auf dem Bogen falsch sein sollten. Entsprechen die vorgedruckten Angaben bereits der Wahrheit, dann müssen Sie den Anhörungsbogen nicht zwingend zurücksenden.
Im Normalfall besitzen Ordnungswidrigkeiten eine Verjährung von maximal drei Monaten. Der Anhörungsbogen jedoch unterbricht diese Verjährung. Deshalb kann eine Bußgeldverfahren-Verjährung auch erst in sechs Monaten eintreten. Bei Verkehrsstraftaten, wie etwa einer Alkoholfahrt, kann die Verjährungsfrist sogar erst nach einem Jahr beendet sein.
Außerdem enthält der Bogen zur Anhörung im Bußgeldverfahren bereits alle wichtigen Informationen über das Verkehrsvergehen und mitunter auch das Blitzerfoto als Beweismittel.
Nächster Schritt im Ablauf beim Bußgeldverfahren
Hat die Behörde die Anhörung zum Bußgeldverfahren mit der Zusendung des Anhörungsbogens eingeleitet, dann hat sie in der Regel nun drei Monate Zeit, den gefürchteten Bußgeldbescheid zu versenden. Dieser wird, wenn die betroffene Person nicht gegen das Bußgeldverfahren Einspruch einlegt, nach 14 Tagen rechtskräftig.
Erhält der Bußgeldbescheid erst einmal seine Rechtskraft, dann ist der Verkehrssünder auch in der Pflicht, seine Strafe anzunehmen und das Bußgeld zu zahlen oder aber den Führerschein wegen eines Fahrverbotes abzugeben.
Aber egal, ob es im Bußgeldverfahren um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Parkverstoß oder ein Vergehen wegen der Missachtung der Vorfahrt geht, jeder hat das Recht gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Diesen können Sie allein in einer schriftlichen Erklärung an die Behörde richten oder mithilfe von einem Rechtsanwalt vornehmen.
Kosten im Bußgeldverfahren
Natürlich bringt das Bußgeldverfahren auch Kosten für den Betroffenen mit sich. Damit ist nicht nur das Bußgeld an sich gemeint, das mit dem Bußgeldbescheid übermittelt und bezahlt werden muss. Außerdem fällt meistens noch eine Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro an. Hier hinein zählen diverse Auslagen der Behörde, wie etwa Gebühren für die Postzustellung, für die Bekanntmachung oder eventuelle Reisekosten.
Sollte es zu einem Verfahren kommen, dann könnte es sein, dass auch Gerichtskosten für das Bußgeldverfahren aufzubringen sind sowie natürlich Gebühren für den Anwalt.
Je nachdem, wie das Bußgeldverfahren schlussendlich abläuft – denn jedes Verfahren ist individuell – können weitere Kosten entstehen. Beispielsweise kostet eine Akteneinsicht im Regelfall 12 Euro und ein Gutachten kann bis zu mehrere hundert Euro kosten.
FAQ: Das Bußgeldverfahren
In der Regel beginnt das Bußgeldverfahren mit der Anhörung bzw. der Zusendung des Anhörungsbogens.
Den Ablauf können Sie hier nachlesen.
Neben einer Verwaltungsgebühr und ggf. den Kosten für die Akteneinsicht, können weitere Kostenpunkte anfallen (z. B. Anwalt, Gutachten etc.). Somit können die Kosten im dreistelligen Bereich liegen.
Hallo, werden/müssen Bußgeldbeschscheide imm per Einschreiben versand werden?
Hallo mikkawl
Nein, dazu besteht in der Regel keine Pflicht.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo Niclas,
in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das heißt, dass derjenige, der gefahren ist und geblitzt wurde, auch dafür zur Rechenschaft gezogen werden soll. Anhand des Kennzeichens wird aber zunächst der Halter des Fahrzeugs ermittelt. Dieser erhält dann einen Anhörungsbogen und kann auf diesem den wahren Fahrer benennen. Der eigentliche Fahrer erhält anschließend ein Schreiben von der Bußgeldbehörde und der Halter muss dann mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Habe ich das richtig verstanden, daß die RSV dann greift, wenn man den Anhörungsbogen erhalten hat – und dann sollte man den Rechtsanwalt einschalten ?
Hallo,
nach Erhalt des Bußgeldbescheides wird dieser nach 14 Tagen rechtskräftig, wenn Sie keinen Einspruch einlegen. Einen Anwalt können Sie aber schon bei Erhalt des Anhörungsbogens einschalten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Muss die Bußgeldstelle nicht erst die Einspruchentscheidung abwarten, bevor ein Kostenbescheid bei Verfahrenseinstellung an den Halter verschickt wird (Haltverstoß, 10,-€, bei unbenannten Fahrer)
Hallo Berg,
in der Regel erhalten Sie bei einer Ordnungswidrigkeit zunächst einen Anhörungsbogen und anschließend den Bußgeldbescheid gegen den Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen können. Oftmals wird bei einem Einspruch bereits das Bußgeldverfahren eingestellt (etwa, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt) und dem Halter der Kostenbescheid zugestellt (§ 25 a StVG).
Ihr Bußgeld-Info Team
Wie genau muss der Ort der Geschwindigkeitsmessen vom Beamten angegeben werden? Reichen Ort Nummer der Staatsstraße, wenn die mehrere Kilometer lang ist?
Hallo Thorn,
dies ist in der Regel ausreichend.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe einen Zeugefragenbogen vom Halter meines Dienstfahrzeugs geschickt bekommen. Ich werde meinen Führerschein abgeben müssen und will das innerhalb der Sommerferien tun. Wie lange dauert es im Schnitt bis es soweit ist das Fahrverbot anzutreten? Kann ich das Verfahren beschleunigen?
Darf der Fahrzeughalter die Daten vom Fahrzeugführer ohne seines wiesen weitergeben
Hallo Bartesch,
ja, das ist durchaus legitim.
Ihr Bussgeld-info Team