Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Wie läuft ein Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab?
Wie läuft ein Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab?

Nicht wenige Autofahrer wurden schon einmal bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwischt. Die Konsequenzen sind dabei unterschiedliche. Je nachdem, wie viele km/h zu schnell gefahren wurde und ob dies innerorts oder außerorts passierte, drohen verschieden hohe Bußgelder, zudem ggf. Punkte und ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. War der Fahrer noch in der Probezeit, drohen weitere Konsequenzen.

Doch wie läuft eigentlich ein Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab? In welche Abschnitte gliedert es sich und was geht dabei jeweils vonstatten? Welche Möglichkeiten hat ein Betroffener, sich innerhalb des Verfahrens gegen die drohenden Konsequenzen zu wehren? Im folgenden Ratgeber klären wir Sie zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema auf.

Ablauf vom Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Grob lässt sich ein Bußgeldverfahren, ob wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder sonstigen Verkehrssünden, in drei Abschnitte gliedern: in ein Vorverfahren, ein Zwischenverfahren und ein gerichtliches Verfahren.

Erster Verfahrensabschnitt: Vorverfahren

Das Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung besteht aus drei Teilen.
Das Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung besteht aus drei Teilen.

Im ersten Abschnitt vom Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ermittelt die jeweilige Verwaltungsbehörde, um herauszufinden, welche Person die in Rede stehende Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Ein wichtiger Grundsatz ist dabei der, dass nicht nur alle belastenden, sondern auch alle entlastenden Umstände überprüft werden müssen.

Wurde offensichtlich nicht der Halter des Fahrzeugs geblitzt, sondern eine andere Person, wird ihm stets ein Zeugenfragebogen übersandt. Grundsätzlich muss dieser ausgefüllt werden, sofern nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Dies ist beispielsweise bei nahen Angehörigen oder Ehegatten der Fall. Geht die Behörde hingegen davon aus, dass Halter und Fahrer identisch sind, wird indes der sogenannte Anhörungsbogen zugestellt.

In einem Bußgeldverfahren wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung grundsätzlich nie sanktioniert, ohne dass der Betroffene zuvor die Möglichkeit bekommt, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dadurch wird ihm rechtliches Gehör verschafft. Es besteht allerdings keine Pflicht, auf den Anhörungsbogen zu reagieren.

Gut zu wissen: Mit der Zustellung des Anhörungsbogens wird die dreimonatige Frist der Verjährung der Ordnungswidrigkeit unterbrochen.

Wurde dem vermeintlichen Verkehrssünder die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, folgt im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel der Bußgeldbescheid. Inhaltlich muss dieser den Maßgaben des § 66 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (kurz: OWiG) entsprechen. Enthalten sein müssen demgemäß mitunter die Angaben zur Person des Betroffenen, die Beweismittel, die Sanktionen (Geldbuße, Fahrverbot), die nähere Bezeichnung der vorgeworfenen Tat und mehr.

Wer den Bußgeldbescheid und somit eine Geldbuße, Punkte und ggf. ein Fahrverbot nicht gegen sich gelten lassen will, beispielsweise weil er der Ansicht ist, die Tat nicht bzw. nicht in der vorgeworfenen Form begangen zu haben, kann sich mittels Einspruch dagegen zur Wehr setzen. Im unteren Abschnitt werden wir auf den Einspruch näher eingehen. Wird hingegen auf die Einlegung eines Einspruchs verzichtet, erwächst der Bußgeldbescheid in Rechtskraft.

Zwischenverfahren als zweiter Abschnitt

Anhörung im Bußgeldverfahren: Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung darf sich ein Fahrer stets äußern.
Anhörung im Bußgeldverfahren: Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung darf sich ein Fahrer stets äußern.

Im zweiten Abschnitt vom Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (oder wegen einer sonstigen Ordnungswidrigkeit), im sogenannten Zwischenverfahren, wird von Behördenseite nunmehr der eingelegte Einspruch überprüft. Dabei hat sie die Wahl, dem Einspruch entweder zu entsprechen oder eben nicht. Sofern sie sich dagegen entscheidet und an ihren ursprünglichen Vorwürfen festhält, übergibt sie die Sache an die Staatsanwaltschaft und es erfolgt die Überleitung ins gerichtliche Verfahren.

Gerichtliches Verfahren vor dem Amtsgericht

Der dritte und letzte Abschnitt eines Bußgeldverfahrens ist das Verfahren vor Gericht. Hierbei sind jeweils die Amtsgerichte in erster Instanz zuständig. Dieses entscheidet sodann per Urteil über das zugrundeliegende Verfahren.

Sofern sich der Betroffene nach der gerichtlichen Entscheidung noch immer nicht mit der Entscheidung abfinden möchte, steht ihm sodann das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zur Verfügung. Hierbei geht die Sache an das jeweilige Oberlandesgericht.

Einspruch im Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer im ersten Verfahrensabschnitt einen von Behördenseite festgestellten Verkehrsverstoß nicht gegen sich gelten lassen will, kann sich dagegen mittels Einspruch zur Wehr setzen. Gesetzlich geregelt ist dieser in § 67 OWiG.

Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt der Norm entsprechend zwei Wochen und beginnt ab dem Moment der Zustellung des Bescheides. Möglich ist die Einlegung in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat.

FAQ: Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Wie läuft ein Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab?

Wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch einen Blitzer registriert, muss erst einmal der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden. Ist dieser Schritt vollzogen, erhält der Halter, wenn er als Fahrer in Frage kommt, einen Anhörungsbogen. Im nächsten Schritt wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt.

Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Ja, Sie können gegen einen Bußgeldbescheid binnen 14 Tagen nach Erhalt schriftlich einen Einspruch einlegen.

Wie kann ich einen Einspruch formulieren?

Hier finden Sie ein Muster für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

15 Kommentare zu “Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  1. Conny

    Hallo,
    Frage:
    Ich bin aktuell außerhalb der Ortschaft nach einem Überholvorgang mit ca. 160 km/h geblitzt worden. Bei erlaubten 100km/h ist der Führerschein natürlich 1 Monat weg. Soweit klar… Aber ich hatte vor 8 Jahren einen Führerscheinentzug wegen Alkohol mit Unfall (1,1 Promille). Glücklicherweise ( oder auch seltsamerweise) nach Ablauf der Sperrfrist wieder zurück bekommen, ohne MPU. Wenn ich jetzt demnächst den Bußgeldbescheid bekomme, kann man die „alten“ Delikte (8Jahre absolut nichts) mit anrechnen? Oder werden Alkoholdelikte und reine Geschwindigkeitsdelikte „getrennt“? Ich Stelle diese Frage, da ich leider kein unbeschriebenes Blatt bin und aus Erfahrung weiß, dass richterliche Entscheidungen bezüglich weiterer Maßnahmen oder Verbote NICHT die letzte Instanz sind, sondern oft die Führerscheinstelle…

    Danke für Antworten..

  2. Rene

    Hi, ich wurde am 1. August auf der Autoblahn geblitzt, 31 Kmh darüber, Ich wurde auch recht schnell angeschrieben.
    Anhörungsbogen war dabei, ich habe diesen beantwortet und noch einige Fragen gestellt. Die Polizei anwortete darauf und bat innerhalb 14 Tagen auf Rückantwort. Dieses habe ich versäumt und seit dem Zeitpunkt keine Kommunikation mit der Polizei gehabt. Wie lange dürfen diese sich mit dem Busgeldbescheid Zeit lassen? 3 + 3 Monate verlängerte Frist?
    Grüße Rene

  3. Lydia

    Hallo, bin bei Frankfurt Ende März mit 29km/h zu schnell geblitzt worden. Strafe von 108,50€. Allerdings stand in dem Schreiben nichts von Fahrverbot oder Punkt. Kommt da noch was? Grüße

  4. Marianne

    Hallo. Ich würde letztes Jahr im August auf der A2 bei Peine geblitzt. Ich war 29 km/h zu schnell unterwegs. Kurz darauf hab ich eine Strafe von 108,50€ zahlen müssen. Jetzt im März bekomm ich einen weiteren Brief, das ich jetzt einen Punkt in FB habe und einen Aufbauseminar machen muss. Zusätzlich gibt es noch die Bearbeitungsgebühren.
    Darf die Behörde mir nach so langer Zeit eine weitere Strafe vom gleichen vergehen zuschicken?

    P.s. ich bin noch in der Probezeit!

    Liebe Grüße: Marianne

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marianne,
      es ist nicht ungewöhnlich, dass zwischen Bußgeldbescheid und der Anordnung des Aufbauseminars mehrere Wochen oder gar Monate liegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Achim

    Würde mit 21km/h zuviel in der Ortschaft mit Busgeld und 1 Punkt verdonnert. Erstmalig .Wie lange bleibt der Punkt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Achim,

      eine Eintragung mit einem Punkt verjährt nach 2,5 Jahren.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  6. Nadide

    Hallo. Bin dieses Jahr beide male 21 km/h zu schnell gewesen. Ist der Führerschein weg??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nadide,

      wer zweimal innerhalb eines Jahres mit über 26km/h zu viel geblitzt wird, dem kann zusätzlich zum Bußgeld ein einmonatiges Fahrverbot drohen und er gilt als Wiederholungstäter. Steht durch die Geschwindigkeitsüberschreitung ohnehin ein Fahrverbot ins Haus, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Die Sanktion ist in jedem Fall abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung.

      Wer in der Probezeit hingegen zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 21km/h zu viel unterwegs war, für den verlängert sich nicht nur die Probezeit auf vier Jahre, sondern ihm wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt und er erhält eine schriftliche Verwarnung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  7. Dorothea

    Ich bin mit 32 km/h zu viel, außerorts geblitzt worden und hatte mit 120 Euro und 1 Punkt gerechnet. Habe jetzt aber 120 Euro +Verfahrenskosten plus 1 Punkt+ 1 Monat Fahrverbot erhalten, weil ich „innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung (welcher?) noch einmal mindestens 26 km zu viel gehabt haben soll? Woher wollen die das wissen? Wird das irgendwo gespeichert? Ich denke, es werden nur Punkte gespeichert? Ich arbeite als Lehrerin und brauche das Auto um zur Arbeit zu kommen – ich kann nicht innerhalb von 4 Monaten den Führerschein abgeben. Müssen die warten, bis zu den Sommerferien? Oder splitten Weihnachten und Ostern? Oder wie soll das gehen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dorothea,

      bei Wiederholungstätern kann zusätzlich ein Fahrverbot verhängt werden. Wenn Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. BAHAR

    Hallo,

    Wenn man innerhalb eines jahres insgesamt zweimal geblitzt wurde (einmal ausserhalb geschl. Ortschaften um 44 kmh und jetzt wieder ausserhalb geschl. Ortschaften um 26 kmh)

    Ist der Führerschein beim zweiten mal dann schon wieder weg oder erst mit beginn von 27 kmh? Bitte um schnelle Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo BAHAR,

      ja, der Führerschein ist dann beim zweiten Mal weg.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  9. Reinwardt

    Guten Tag!
    Ich wurde 4 mal innerhalb von 6 minuten auf der Autobahn geblitzt,bei Tempo 80 mit 97,95,92 und 100km/h nach Toleranzabzug.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen(Führerschein nicht auf Probe)
    MfG J.Reinwardt

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Reinwardt,

      unter Umständen könnte dies als tateinheitliches Geschehen betrachtet werden. Für verbindliche Auskünfte befragen Sie bitte einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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