Sind Sie zu schnell unterwegs oder fahren Sie zu dicht auf, handelt es sich um Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeld geahndet werden und unter Umständen zu Punkten in Flensburg sowie zu einem Fahrverbot führen können. Zudem sind diese beiden Missachtungen spezifischer Verkehrsregeln Grund für so manchen Unfall.
Es gibt viele Varianten von Blitzern und Radarfallen, um diesen Verkehrssünden auf die Schliche zu kommen. Ein Gerät ist CG-P50E – eine Videostoppuhr, die zur Verkehrsüberwachung eingesetzt wird.
Doch wie kann mit einer Stoppuhr eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder gar der Abstand gemessen werden? Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wie CG-P50E funktioniert und welche Messfehler auftreten können.
Inhaltsverzeichnis
Funktionsweise vom CG-P50E
Grundsätzlich stellt CG-P50E von der Firma JVC/Piller lediglich einen Bestandteil bestimmter Messgeräte dar, die der Bestimmung von Geschwindigkeiten und Abständen dienlich sind. Dabei handelt es sich um sogenannte Videonachfahrsysteme. Mittels einer Kamera werden Videoaufnahmen erstellt. Diese Signale werden dann an einen Videorekorder übermittelt.
Die Schnittstelle zwischen Kamera und Rekorder bildet der sogenannte Charaktergenerator CG-P50E. Damit erfolgt eine Zeiteinblendung auf den Aufnahmen. Um die Geschwindigkeiten und Abstände zu bestimmen, bedarf es der auf der Fahrbahn angebrachten Referenzlinien.
Sowohl die Videostoppuhr selbst als auch das Messgerät zur Festlegung der Fahrbahnmarkierungen müssen aktuell geeicht sein.
Verwendung findet CG-P50E unter anderem in Thüringen, im Saarland, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Videostoppuhr ohne Uhr – Grobe Messfehler beim CG-P50E
Seit 2007 ist der die Videostoppuhr CG-P50E in der Kritik. Denn es wurde festgestellt, dass hier gar keine Uhr eingebaut wurde, welche zur Einblendung der Zeit im Videomaterial führt.
Das bedeutet, nicht die Zeit selbst wird gemessen, sondern vielmehr die Anzahl der Bilder pro Sekunde. Die Zeitanzeige funktioniert auf Grundlage der Umrechnung des nicht veränderbaren Faktors von 50 Halbbildern. Das entspricht 0,02 Sekunden pro Bild. In der Regel werden jedoch mehr Halbbilder gemacht, in etwa 60. Bei der CG-P50E gibt es jedoch keinen Zeitabgleich oder gar eine Fehlermeldung, wenn mehr oder weniger Halbbilder gemacht werden. Damit entspricht das Bauteil auch nicht den Standards der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (kurz: PTB) für Stoppuhren (gemäß Untersuchungen des Sachverständigen Wietschorke, die in der Fachzeitschrift „Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik“ veröffentlicht wurden).
Bislang gibt es seitens der Obergerichte noch keine Entscheidung dahingehend, ob die Zulassung von CG-P50E fehlerhaft ist.
Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, der Ihnen auf Grundlage der Messung mit CG-P50E zugesandt wurde, können Sie diesen jedoch nicht damit begründen, dass die Werte vollkommen falsch sind. Der Beweiswert kann der Messung nicht vollkommen abgesprochen werden. Die Behandlung von Daten ungeeichter Messwerte ist an dieser Steller heranzuziehen. Das bedeutet, der Toleranzbereich wäre auszuweiten.
Außerdem ist bei der Entscheidung, ob die Messungen verwertbar sind oder nicht, ausschlaggebend, dass die Videostoppuhr CG-P50E in der Regel geeicht ist, die Videokamera selbst, welche die Aufnahmen macht, jedoch nicht.
FAQ: CG-P50E
CG-P50E ist eine Videostoppuhr, die der Verkehrsüberwachung dient.
Mit dem Gerät lassen sich Geschwindigkeiten und Abstände messen.
Der CG-P50E macht Videoaufnahmen vom Straßenverkehr und leitet die Bilder an einen Rekorder weiter. Ein dazwischen geschalteter Charaktergenerator ordnet den Bildern eine Zeit zu, wodurch sich Geschwindigkeit und Abstand der abgebildeten Fahrzeuge ermitteln lassen.