In Einbahnstraßen ist das Überholen grundsätzlich nicht verboten. Allerdings dürfen Sie nur überholen, wenn Sie genug Abstand zum vorausfahrenden Auto halten können. Das ist in einer schmalen Einbahnstraße oft nicht möglich. Wer überholt, obwohl der Platz nicht ausreicht, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle rechnen.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Überholen trotz Verbot | 70 € | 1 | |
Innerorts unzulässig rechts überholt | 30 € | ||
mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Außerorts rechts überholt | 100 € | 1 | |
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein | 80 € | 1 | |
Überholen mit zu wenig Seitenabstand | 30 € | ||
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet | 10 € | ||
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht | 30 € | ||
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht | 10 € | ||
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen | 25 € | ||
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot | 150 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung | 250 € | 2 | (1 Monat)1 M |
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Sachbeschädigung | 300 € | 2 | (1 Monat)1 M |
bei Überholverbot | 70 € | 1 | |
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet | 80 € | 1 | |
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet | 80 € | 1 |
Bußgeldrechner: Fehler beim Überholen
FAQ: Darf man in Einbahnstraßen überholen?
Grundsätzlich gibt es in Einbahnstraßen kein Überholverbot. Es gelten die Überholvorschriften aus § 5 StVO. Sie dürfen also nur überholen, wenn Sie ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Auto halten können. In einer Einbahnstraße gibt es oft nicht genug Platz zum Überholen. Mehr dazu, welche Überholregeln in der Einbahnstraße gelten, finden Sie hier.
Auch wenn es in Einbahnstraßen kein generelles Überholverbot gibt, dürfen Sie bei unklaren Sichtverhältnissen nicht überholen. Außerdem kann ein Verkehrsschild ein Überholverbot anzeigen. Dann ist die Lage natürlich immer eindeutig. Mehr dazu, wann Sie in Einbahnstraßen keinesfalls überholen dürfen, lesen Sie hier.
Wenn Sie in einer Einbahnstraße mit zu wenig Seitenabstand überholen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Wenn Sie in einer unklaren Verkehrslage überholen und dabei Personen gefährden, drohen deutlich höhere Bußgelder bis zu 300 Euro, Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeber zum Überholen.
Video – Mehr zum Thema „Überholen“ im Video
Inhaltsverzeichnis
Überholvorgänge in der Einbahnstraße – diese Regeln gelten
Darf man in Einbahnstraßen überholen? In Einbahnstraßen ist das Überholen nicht grundsätzlich verboten. Sie müssen allerdings immer darauf achten, dass Sie beim Überholen genug Abstand zum vorausfahrenden Auto halten. Viele Einbahnstraßen sind allerdings so schmal, dass ein sicheres Überholen oft nicht möglich ist.
Paragraph 5 StVO besagt eindeutig, dass Überholen bei „unklarer Verkehrslage“ nicht zulässig ist. Eine unklare Verkehrslage liegt in Einbahnstraßen häufig vor, da Sie aufgrund der Straßenverhältnisse keinen ausreichenden Abstand beim Überholen haben. Deshalb ist ein gefahrloses Überholen gewöhnlich nicht gewährleistet.
Kurz gesagt: Oft können Sie in einer Einbahnstraße nicht überholen – nicht wegen eines generellen Überholverbots, sondern weil einfach nicht genug Platz zum Überholen vorhanden ist.
In diesen Fällen dürfen Sie in der Einbahnstraße nicht überholen!
In bestimmte Situationen ist das Überholen in einer Einbahnstraße niemals gestattet. Wir schauen auf die Fälle.
In einer Einbahnstraße dürfen Sie nicht überholen, wenn
- es keinen ausreichenden Platz gibt: Wenn Sie nicht genug Abstand zum vorausfahrenden Auto halten können, ist das Überholen in einer Einbahnstraße verboten.
- Sie die Höchstgeschwindigkeit überschreiten würden: Auch wenn der Überholvorgang selbst erlaubt ist: Sie dürfen beim Überholen die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.
- ein Schild das Überholen verbietet: Das Schild „Überholverbot“ gilt selbstverständlich auch an Einbahnstraßen. Bei einem Schild ist die Lage immer eindeutig. Sie dürfen nicht überholen!
Was ist eine “falsche” Einbahnstraße?
In einer sogenannten “falschen” oder “unechten” Einbahnstraße ist – genau wie bei einer herkömmlichen Einbahnstraße – die Einfahrt nur in eine Richtung erlaubt. Allerdings fehlt hier das blaue Straßenschild 220, auf dem ein weißer Pfeil mit der Aufschrift “Einbahnstraße” zu sehen ist. Die Einbahnstraße ist nur durch dadurch gekennzeichnet, dass sich an einem Ende das rote Verkehrsschild 267 “Verbot der Einfahrt” befindet.
Darf man in solchen falschen Einbahnstraßen überholen? Grundsätzlich ja – auch bei einer “falschen” Einbahnstraße gelten die Regeln, die wir oben beschrieben haben.
Sonderfall: Schienenfahrzeuge in Einbahnstraße überholen
In Einbahnstraßen gibt es bei Schienenfahrzeugen eine Besonderheit: Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass Schienenfahrzeuge immer rechts zu überholen sind. Einbahnstraßen sind hierbei eine Ausnahme. In Einbahnstraßen dürfen Sie Schienenfahrzeuge auch links überholen.
Ganz konkret heißt es hierzu in § 5 Absatz 7 StVO:
[…] Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.