Der DDR-Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeit

Wie lange ist mein DDR-Führerschein noch gültig?
Wie lange ist mein DDR-Führerschein noch gültig?

Nicht wenige Bundesbürger besitzen noch einen DDR-Führerschein. Dabei handelt es sich entweder um ein graues Dokument, das bis April 1986 ausgestellt wurde, oder um den rosa Führerschein, der bis zur Umsetzung der EU-Führerscheinreform 1999 erhältlich war.

Nach der Einführung des Führerscheins im Checkkartenformat fragen sich einige Autofahrer mit Papierführerschein, ob dieser unbegrenzt gültig ist oder ob sie ihren DDR-Führerschein irgendwann umtauschen müssen. Die Antwort auf diese und weitere Fragen zum Führerschein aus der DDR (Deutsche Demokratische Republik) finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: DDR-Führerschein

Muss ich meinen DDR-Führerschein umschreiben lassen?

Ja, denn ein Führerschein aus der DDR verliert seine Gültigkeit spätestens am 19. Januar 2033. Bis dahin müssen alle Dokumente im Papierformat in Scheckkartenführerscheine umgetauscht sein. Die genauen Fristen, die sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers richten, können Sie dieser Tabelle.

Für welche Fahrerlaubnis aus der DDR bekomme ich die heutige Klasse B?

Wenn Sie Ihren DDR-Führerschein umtauschen in ein aktuelles Dokument, werden auch die Fahrerlaubnisklassen übertragen. Die heutige Klasse B entspricht der damaligen Klasse 3.

Darf ich mit meinem DDR-Führerschein auch im Ausland fahren?

Wenn Sie ins EU-Ausland fahren, bevor Sie Ihren DDR-Führerschein haben umschreiben lassen, kann es vorkommen, dass dieser nicht anerkannt wird. Wie Sie dann am besten vorgehen, lesen Sie hier.

DDR-Führerschein: Gültigkeit der rosa bzw. grauen Fahrerlaubnis

Die Gültigkeit von einem Führerschein aus der DDR hängt vom Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers ab.
Die Gültigkeit von einem Führerschein aus der DDR hängt vom Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers ab.

Bei der Gültigkeit vom DDR-Führerschein läuft die Berechtigung an sich, Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr führen zu dürfen, zunächst nicht ab. Inhaber der alten Fahrerlaubnisdokumente müssen diese lediglich rechtzeitig umschreiben lassen. Versäumen Sie die Frist, kann auch die jedoch auch die Fahrberechtigung erlöschen.

Wie oben bereits angeschnitten, trat 1999 eine EU-Richtlinie in Kraft, die alle Führerschein-Dokumente und -klassen in der Europäischen Union vereinheitlichen soll.

Demnach muss spätestens bis zum Stichtag am 19. Januar 2033 jeder DDR-Führerschein in ein Dokument im Scheckkarten-Format umgetauscht sein. Das ist allerdings das Datum, ab dem tatsächlich keine älteren Dokumente mehr im Umlauf sein sollten.

Damit nicht jeder mit einem DDR-Führerschein der Umtauschpflicht gleichzeitig nachkommt und somit ein großer Ansturm auf die Behörden entstehen könnte, gibt es Fristen, die sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers richten. Der nachfolgenden Tabelle können Sie diese Fristen entnehmen:

GeburtsjahrSpätester Termin für den Umtausch
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 und danach19.01.2025

Mit dem „Lappen“ in den Urlaub

Ein EU-Führerschein im Format einer Scheckkarte hat in der gesamten Europäischen Union Gültigkeit. Ein DDR-Führerschein wird im Ausland manchmal nicht anerkannt, obwohl sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf geeinigt haben, dass alle in einem EU-Land gültigen Dokumente für die Fahrerlaubnis auch im Ausland gültig bleiben, bis die Umtauschfrist abgelaufen ist. Das erfasst auch den alten DDR-Führerschein. In Nicht-EU-Staaten sollten Sie sich vorab einen internationalen Führerschein ausstellen lassen, um Bußgelder zu vermeiden.

Zuweilen kommt es vor, dass ein Polizei- oder Ordnungsbeamter in einem EU-Land solche alten Dokumente wie einen DDR-Führerschein nicht kennt und unter Umständen ein Bußgeld verhängt. Dann können Sie auf den entsprechenden Beschluss verweisen (sie finden diesen z. B. unter eur-lex.europa.eu). Sie können im Zweifel das zugrunde liegende Abkommen auch in der jeweiligen Landessprache mitführen, sollte es bei einer Kontrolle einmal zu Problemen kommen. Sie können später in der Heimat ggf. aber auch Einspruch gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid einlegen, der auf der Nichtanerkennung von Ihrem DDR-Führerschein in einem anderen EU-Land beruht. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen.

Umtausch vom DDR-Führerschein: Die Fahrerlaubnisklassen werden in jene der EU umgewandelt.
Umtausch vom DDR-Führerschein: Die Fahrerlaubnisklassen werden in jene der EU umgewandelt.

DDR-Führerscheinklassen in EU-Fahrerlaubnisklassen umwandeln

Die Führerscheinklassen aus der DDR unterscheiden sich zu den EU-weit einheitlichen Klassen unter anderem durch die Bezeichnung dieser: Aus Zahlen wurden Buchstaben.

So gilt ein Klasse 3-DDR-Führerschein heute als Klasse B. Wer beispielsweise in der DDR eine Fahrerlaubnis für die Klasse 1 erlangt hat, darf heute schnelle Krafträder fahren, denn der Schein entspricht der heutigen Klasse A – dem „großen“ Motorradführerschein. Der Tabelle können Sie weitere Entsprechungen entnehmen.

Alte FührerscheinklassenAktuelle EU-Führerscheinklassen
1A
1aA2
1bA1
2je nach zulässiger Gesamtmasse B, BE, C, CE bzw. D, DE, D1 und D1E
3je nach zulässiger Gesamtmasse B, BE, C1, C1E bzw. D, DE, D1 und D1E
4AM
5L
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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4 Kommentare zu “Der DDR-Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeit

  1. Andreas

    Hallo.
    alle DDR Führerscheine sind doch auch registriert.
    da musst du dir keine Gedanken machen.
    damals musste man in einem Buch unterschreiben…das ist registriert… wichtig die Nummer..

  2. Alexander s

    ich habe schon eine Frage gestellt

  3. Herb

    Nicht mehr Autofahren

  4. Christa T

    Ich bin 1948 geboren.habe noch den alten DDR Führerschein. Der innen defekt ist . Was soll ich tun

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