Der Deutsche Kraftfahrzeug Überwachungsverein ist die größte deutsche Prüfungsgesellschaft. Beispielsweise kann die Hauptuntersuchung für ein Fahrzeug auch in DEKRA-Werkstätten absolviert werden, auch wenn diese im Volksmund nach der Konkurrenzgesellschaft „TÜV“ benannt ist.
Die Gesellschaft kann in vielen weiteren Belangen der Kraftfahrzeugsüberprüfung Ansprechpartner sein. Beispielsweise kann Ihnen beim DEKRA ein Kfz-Sachverständiger weiterhelfen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren und nun ein Unfallgutachten brauchen.
In diesem Artikel fassen wir kurz zusammen, was Sie von einem Kfz-Gutachter vom DEKRA erwarten können und ob Sie einen DEKRA-Gutachter beauftragen sollten, wenn es darum geht, die gegnerische Versicherung oder das Gericht von Ihren Unfallschäden zu überzeugen.
Inhaltsverzeichnis
Diese Leistungen kann ein DEKRA-Sachverständiger erbringen
Die Gutachten der Prüfungsstelle werden von allen Seiten anerkannt, denn es handelt sich um eine staatlich beliehenen Organisation. Deshalb ist ein DEKRA-Sachverständiger immer amtlich anerkannt und fertigt entsprechende Gutachten an.
Auch kann beim DEKRA ein zertifizierter Sachverständiger beauftragt werden, der sich in einem bestimmten Feld ausgezeichnet gut auskennt. Dabei kann es etwa um die Unfallanalyse gehen, oder um ein Wertgutachten nach einem Unfall oder auch vor dem Verkauf eines Oldtimers etc.
DEKRA-Kfz-Gutachter für Unfallschäden
Nach einem Unfall ist ein Kfz-Gutachten obligatorisch, da sonst die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Ein DEKRA-Sachverständiger wird nach den aktuellen Qualitätsmaßstäben ein absolut objektives Gutachten anfertigen.
Denn auch ein Privatgutachten muss objektiv sein. Andernfalls spricht der Jurist von einem Gefälligkeitsgutachten, welchem praktisch keine Beweiskraft zukommt.
DEKRA-Gutachter können auch Kfz-Wertermittlungen vornehmen
Ein weiteres Feld, dass ein DEKRA-Sachverständiger für Sie beackern kann, ist die Wertfeststellung eines Fahrzeuges. Dies spielt nicht nur nach einem Unfall für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ein Rolle. Auch, wenn Sie ein gerade Auto erworben haben, kann ein DEKRA-Sachverständiger feststellen, ob Sie einen zu hohen Preis gezahlt haben oder vielleicht über den wahren Zustand des Gebrauchtwagens in Unkenntnis gelassen worden sind. Oder Sie wollen vielleicht ein Auto, ein Motorrad oder ein anderes Gefährt verkaufen und sicher gehen, dass Sie einen angemessenen Preis dafür verlangen. Ein DEKRA-Sachverständiger wird diesen für Sie ermitteln.
Solche Dienste sind für Sie kostenpflichtig, da Sie diese Gutachten aus eigenem Interesse heraus aufgeben. Anders liegt der Fall bei Unfallgutachten.
Wer zahlt den DEKRA-Gutachter nach einem Unfall?
Prinzipiell steht es dem Unfallgeschädigten zu, selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die gegnerische Versicherung bereits ein Gutachten erstellt hat. Zwar kann dem durch die Versicherung beauftragten Sachverständigen nicht pauschal vorgeworfen werden, ein Gefälligkeitsgutachten angefertigt zu haben.
Es zeigt sich in der Praxis dennoch, dass ein eigens beauftragter Sachverständiger die Schäden am Unfallauto oftmals gravierender einschätzt und auch andere Schadenspositionen in seine Betrachtungen einfließen lässt. Doch wer zahlt das Honorar, wenn zu diesem Zweck ein DEKRA-Sachverständiger von Ihnen beauftragt wurde?
Die gegnerische Versicherung muss nicht nur die Schadensregulierung übernehmen, sondern auch die Rechnung für den Sachverständigen übernehmen.
Doch Vorsicht: Bei Bagatellschäden unter 750 Euro ist objektiv oft kein (DEKRA-)Sachverständiger notwendig. In dem Fall kann stattdessen eine Reparaturkostenkalkulation angestellt werden. Hier werden also lediglich die Instandsetzungskosten ermittelt.
FAQ: DEKRA-Sachverständiger
Ja, Geschädigte haben stets das Recht, ein Gutachten in Auftrag zu geben.
Wie jeder andere Gutachter, z. B. vom TÜV, erstellt er ein Kfz- oder Unfallgutachten.
Bei Bagatellschäden, deren Reparaturkosten 750 Euro nicht überschreiten, werden die Gutachterkosten in der Regel nicht übernommen.
Hallo, kurze Frage.
Ich hatte neulich auch das Glück in den Genuss eines Dekra Gutachtens gekommen zu sein, nachdem mir ein älterer Herr hinten die Stoßstange abmontiert hat. Da es ein relativ altes Auto ist, stand da auch „wirtsch. Totalschaden“ im Raum.
Der Gutachter sagte, das Gutachten werde direkt an die gegnerische Versicherung weitergeleitet. Ich würde davon nicht einmal eine Kopie erhalten.
Das hat mich verwundert, denn war es doch bei meinem letzten „Bums“, der mir geschehen war, noch anders…