Das Diplomatenkennzeichen – Freifahrtschein durch ein behördliches Kennzeichen?

Diplomatenkennzeichen werden auch 0-Kennzeichen genannt.
Diplomatenkennzeichen werden auch 0-Kennzeichen genannt.

Gerade wer häufig in der deutschen Hauptstadt Berlin unterwegs ist, hat sie vielleicht schon gesehen: die auffälligen Diplomatenkennzeichen.

Warum werden sie auch 0-Kennzeichen genannt? Dürfen nur Diplomaten ein solches Kfz-Kennzeichen in Deutschland führen? Welche Privilegien gehen damit einher?

Diese und weitere Informationen finden Sie zusammengefasst in unserem Ratgeber zum Diplomatenkennzeichen.

Wer bekommt ein Diplomatenkennzeichen?

Ein Diplomatenkennzeichen ist nur für Personen bestimmt, die im diplomatischen Dienst stehen.

Sie sind Vertreter eines Staates oder einer überstaatlichen Organisation (beispielsweise der EU) und damit hohe Beamte, Botschaftspersonal oder Konsulatsbeamte.

Für diese drei Gruppen gibt es unterschiedliche Arten des Kennzeichens, die sich alle deutlich von den allgemein gebräuchlichen Zivilkennzeichen unterscheiden.

Das 0-Kennzeichen für hohe Beamte

Dieses Diplomatenkennzeichen ist für hohe Beamte bestimmt. Artikel 14 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD), welches im Jahr 1964 in Kraft trat, definiert diese folgendermaßen:

  1. Die Missionschefs sind in folgende drei Klassen eingeteilt:
    a. die Klasse der Botschafter oder Nuntien [Anm.: päpstliche Vertreter], die bei Staatsoberhäuptern beglaubigt sind, und sonstiger in gleichem Rang stehender Missionschefs;
    b. die Klasse der Gesandten, Minister und Internuntien, die bei Staatsoberhäuptern beglaubigt sind; c. die Klasse der Geschäftsträger, die bei Außenministern beglaubigt sind.
  2. Abgesehen von Fragen der Rangfolge und der Etikette wird zwischen den Missionschefs kein Unterschied auf Grund ihrer Klasse gemacht.
Oldtimer bekommen beim Diplomatenkennzeichen den Zusatz "H" hinter der Nummernfolge.
Oldtimer bekommen beim Diplomatenkennzeichen den Zusatz „H“ hinter der Nummernfolge.

Am linken Rand des Schildes findet sich das bekannte Eurofeld. Das Kennzeichen für Diplomaten von solch hohem Rang beginnt stets mit der Ziffer „0“, weshalb dieses auch als 0-Kennzeichen bezeichnet wird. Rechts davon befinden sich die Plaketten für die Hauptuntersuchung und die Stempelplakette. Darauf folgt der jeweilige Ländercode für das entsprechende Land, welches die Person vertritt. Rechts daneben steht ein Bindestrich, es folgt eine weitere Zahl. Je niedriger diese ist, umso höher ist der Rang der Person. Dabei ist die „1“ meist für den Leiter einer Organisation oder den Botschafter vorgesehen.

Das für die diplomatische Vertretung erstellte Kennzeichen ist also an eine bestimmte Person gebunden. Für den Fall, dass ein solches Kennzeichen entwendet wird oder verloren geht, wird kein völlig neues Nummernschild mit neuer Zahl ausgestellt. Stattdessen wird ein „A“ an die Nummernfolge angefügt. Sollte auch dieses neue Kennzeichen verschwinden, wird ein „B“ eingefügt.

Ein Diplomatenkennzeichen kann als letzten Buchstaben auch ein „H“ aufweisen. Dann handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer. Auch die regulären Oldtimer-Kennzeichen weisen den Zusatz „H“ auf.

Das Botschaftskennzeichen

Nicht nur Diplomaten dürfen das Kennzeichen führen, auch das Verwaltungspersonal und technische Mitarbeiter einer Botschaft dürfen ein solches für ihr Auto beantragen. Es unterscheidet sich in seinen Merkmalen jedoch etwas vom 0-Kennzeichen. Auch dieses weist das Eurofeld auf, jedoch folgt rechts daneben die Kennung des Zulassungsbezirks. Hierbei handelt es sich entweder um „B“ für „Berlin“ oder „BN“ für „Bonn“. Nach den Plaketten folgt auch hier der Ländercode, dann ein Bindestrich und dann wiederum eine bis zu dreistellige Zahl, die den Rang des Personals der Botschaft angibt.

Kennzeichen für Konsulatsbeamte

Für Angehörige eines Konsulats und ihr Auto gibt es wiederum spezielle Nummernschilder. Diese dritte Variante der Diplomatenkennzeichen verfügt auch über das Eurofeld. Es folgt die Stadtkennung des Zulassungsbezirks und die Stempelplakette sowie die Plakette für die Hauptuntersuchung. Rechts davon findet sich eine drei- bis fünfstellige Zahlenreihe, die stets mit einer „9“ beginnt.

Kfz-Kennzeichen für deutsche Diplomaten

Auch deutsche Politiker dürfen ein 0-Kennzeichen führen.
Auch deutsche Politiker dürfen ein 0-Kennzeichen führen.

Auch deutsche Staatsvertreter dürfen ihren Wagen mit einem Diplomatenkennzeichen ausstatten. Für die Beantragung ist ein roter Diplomatenausweis nötig. Über diesen verfügen die höchsten deutschen Politiker und Beamten. Hierzu gehören unter anderem:

  • Bundespräsident
  • Bundekanzler
  • Präsident des Bundesrats
  • Minister
  • Staatssekretäre
  • Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes

Hier entfällt der zwei- bis dreistellige Ländercode. Auf die „0“ folgt sofort eine Zahl, welche die Rangordnung der Politiker und Beamten wiederspiegelt. Hierbei gilt: Ein hoher Rang wird mit einer kleinen Zahl angegeben. Der Bundespräsident verfügt als ranghöchster Politiker über die Kombination 0-1.

Dürfen Chauffeure ein Fahrzeug mit Diplomatenkennzeichen fahren?

Wie bereits erwähnt, ist die Nutzung eines Fahrzeugs mit Diplomatenkennzeichen auf den Halter beschränkt, da das Nummernschild personengebunden ist. Viele ranghohe Politiker und Beamte beschäftigen jedoch Chauffeure. Um dies möglich zu machen, besteht eine Ausnahmegenehmigung, die es erlaubt, dass Chauffeure oder Mitarbeiter eines Fahrdienstes den Wagen steuern dürfen.

Liste der Ländercodes für Diplomatenkennzeichen

Sollten Sie einmal das Fahrzeug eines Diplomaten sehen, können Sie anhand des Ländercodes feststellen, aus welchem Land er stammt. Der Code „17“ steht beispielsweise für die Vereinigten Staaten von Amerika. Der folgenden Liste können sie alle Codes entnehmen:

Län­der­codeStaatLän­der­codeStaatLän­der­codeStaat
10Va­ti­kan­stadt/ Hei­li­ger Stuhl11Ä­gyp­ten12An­go­la
13Al­ba­ni­en14Ä­thio­pi­en15Af­gha­nis­tan
16Al­ge­ri­en17USA18Ar­gen­ti­ni­en
19Aus­tra­li­en20Bang­la­desch21Bel­gi­en
22Bru­nei23Bul­ga­ri­en24Myan­mar
25Bo­li­vi­en26Bra­si­li­en27Burun­di
28Chi­le29Volks­re­pub­lik Chi­na30Cos­ta Rica
31Weiß­rus­land32Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na33Ä­qua­to­ri­al­gui­nea
34Dä­ne­mark35Be­nin36Domi­nika­nische Repu­blik
37E­cua­dor38El­fen­bein­küs­te39El Sal­vador
40Ko­so­vo41Est­land42Liech­ten­stein
43Mon­te­ne­gro44Finn­land45Frank­reich
46Ga­bun47Gha­na48Grie­chen­land
49Groß­bri­tan­nien50Gua­tema­la51Gui­nea
52Lett­land53Li­tau­en54Hai­ti
55Hon­du­ras56In­di­en57Indo­ne­sien
58I­rak59I­ran60Ir­land
61Is­land62La­os63Kap Ver­de
64Is­ra­el65Ita­li­en66Jamai­ka
67Ja­pan68Je­men69Jorda­nien
70Ser­bi­en71Ku­wait72Kuba
73Ka­tar74Ka­me­run75Kana­da
76Ke­ni­a77Ko­lum­bi­en78Kon­go
79Süd­ko­rea80Li­ba­non81Libe­ria
82Li­by­en83Le­so­tho84Luxem­burg
85Ma­da­gas­kar86Ma­la­wi87Malay­sia
88Ma­li89Ma­rok­ko90Maure­tanien
91Me­xi­ko92Mal­ta93Mana­co
94Ne­pal95Neu­see­land96Nica­ra­gua
97Nie­der­lan­de98Ni­ger99Nige­ria
100Nor­we­gen101Mon­go­lei102Mosam­bik
103O­man104Bur­ki­na Da­so105Öster­reich
106Pa­kis­tan107Pa­na­ma108Para­guay
109Pe­ru110Phi­lip­pi­nen111Po­len
112Por­tu­gal113Pa­pua-Neu­gui­ne­a114Nami­bia
115Ru­an­da116Ru­mä­ni­en117Sam­bia
118Sau­di-A­ra­bi­en119Schwe­den120Schweiz
121Se­ne­gal122Sier­ra Le­one123Singa­pur
124Sim­bab­we125Soma­lia126Spa­nien
127Sri Lan­ka128Su­dan129Südaf­rika
130Sy­ri­en131Tan­sa­nia132Thai­land
133To­go134Ton­ga135Tschech­ien
136Tschad137Tür­kei138Tune­sien
139U­gan­da140Russ­land141Uru­guay
142Un­garn143Ukra­ine144Grena­da
145kei­ne Zu­ord­nung146Ve­ne­zu­e­la147Viet­nam
148Ver­ei­nig­te A­ra­bi­sche E­mi­ra­te149kei­ne Zu­ord­nung150kei­ne Zu­ord­nung
151Kon­go152Zen­tral­af­ri­ka­ni­sche Re­pu­blik153Zy­pern
154Kro­a­tien155Slo­we­nien156A­ser­bai­dschan
157Slo­wa­kei158Ka­sach­stan159Ma­ze­do­ni­en
160Us­be­kis­tan161Eri­tre­a162Ge­or­gi­en
163Tad­schi­kis­tan164Bah­rain165Kam­bod­scha
166Ar­me­ni­en167Kir­gis­stan168Mol­da­wi­en
169Tur­me­nis­tan200Mau­ri­ti­us201Nord­ko­rea
202Dschi­bu­ti203Gui­ne­a-Bis­sau204Süd­su­dan
205Bots­wa­na
Nicht alle Länder der Welt haben eine Vertretung in Deutschland, weshalb ihnen keine Kennziffer zugeordnet wurde. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Bhutan, Gambia, die Malediven, San Marino und Tuvalu.

Zusatzschilder

Es gibt zwei Zusatzschilder, die darauf hinweisen, dass sich in einem Fahrzeug Personen befinden, die über einen diplomatischen Rang verfügen.

Das CC-Schild

Für Diplomatenkennzeichen gibt es das CC- und CD-Zusatzschild.
Für Diplomatenkennzeichen gibt es das CC- und CD-Zusatzschild.

Das erste davon ist das CC-Zusatzschild. Die Abkürzung steht dabei für „corps consultaire“. Dieses Schild weist einen Angehörigen eines Berufskonsulats aus. Konsuln werden von ihren Staaten in ein anderes Land bestellt, um dort die Interessen der Angehörigen des Herkunftslandes zu wahren.

Sie unterscheiden sich jedoch von anderen politischen Gesandten oder Botschaftern dadurch, dass sie eher verwaltenden – und nicht diplomatischen – Tätigkeiten nachgehen.

Honorarkonsuln erhalten meist nur Zivilkennzeichen und kein Diplomatenkennzeichen.

Sie sind jedoch dazu berechtigt, das CC-Zusatzschild am Fahrzeug anzubringen. Dieses weist darauf hin, dass die betreffende Person unter Amtsimmunität steht.

Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – beispielsweise Parkverstöße – kann er dann nicht belangt werden. Das Schild ist jedoch nur bei dienstlichen Fahrten zu verwenden. Bei privaten Fahrten gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.

Das CD-Schild

Die Abkürzung „CD“ steht für „corps diplomatique“. Es darf nur von hohen Diplomaten, die im Dienst eines anderen Staates stehen, verwendet werden. Diese werden weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt und genießen damit diplomatische Immunität.

Vorteile des Diplomatenkennzeichens

Mit dem speziellen Kfz-Kennzeichen gelten für Diplomaten Sonderregeln.
Mit dem speziellen Kfz-Kennzeichen gelten für Diplomaten Sonderregeln.

Es bestehen besondere Vorteile durch das Kennzeichen. Der Diplomat erhält damit absolute Immunität und darf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Ordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstöße, werden also nicht geahndet. Und auch wenn ein Diplomat mit Alkohol am Steuer erwischt wird, wird keine Strafanzeige gestellt. Er kann einen Drogen- und Alkoholtest verweigern und die Fahrt weiterführen.

Außerdem werden Fahrzeuge von Diplomaten anders als andere Kfz behandelt. Zum einen sind sie bei Sicherheitsabsperrungen grundsätzlich durchzulassen. Außerdem werden Sie in Notsituationen, zum Beispiel einem Unfall, bevorzugt behandelt.

Diese Sonderregelungen bestehen nicht etwa zur Bevorzugung der von Organisationen angestellten Beamten und Politiker, sondern sollen dafür sorgen, dass die Personen dazu in der Lage sind, ihre Aufgaben ungehindert ausführen zu können.

Steuerfreiheit für Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen

Neben den bereits genannten Punkten gibt es für Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen auch steuerliche Vorteile. Für diese wird nämlich keine Kfz-Steuer erhoben. Wird der Wagen jedoch an eine Person verkauft, die nicht im diplomatischen Dienst steht, muss eine Mehrwert- oder Einfuhrsteuer entrichtet werden. Auch wenn das Kfz gestohlen wurde, kann die Finanzbehörde Nachzahlungen einfordern.

Für Wagen mit Diplomatenkennzeichen muss aber eine Versicherung bestehen. Außerdem müssen die Autos, wie alle anderen Fahrzeuge auch, regelmäßig zur Hauptuntersuchung.

Fahrer eines Kfz sind dazu verpflichtet, ein amtliches Kennzeichen am Auto mitzuführen. Verstoßen Sie gegen die festgelegten Regeln, werden Sie nach dem Bußgeldkatalog für Kennzeichen bestraft.

FAQ: Diplomatenkennzeichen

Wer erhält ein Diplomatenkennzeichen?

Ein solches Nummernschild erhalten nur Personen, die diplomatischen Dienst stehen.

Welche Staaten verstecken sich hinter den Ländercodes?

Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Schützt ein Diplomatenkennzeichen bei Verkehrsvergehen?

Ja, denn Diplomaten genießen eine absolute Immunität. Aus diesem Grund drohen keine Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstößen oder Alkohol am Steuer.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

4 Kommentare zu “Das Diplomatenkennzeichen – Freifahrtschein durch ein behördliches Kennzeichen?

  1. Nafil

    Hallo,

    Wie lange darf man ein Auto mit deutschem Diplomatenkennzeichen im Ausland nutzen bzw. ein Auto mit Diplomatenkennzeichen ins Ausland ausführen?

    Gibt es eine Abmeldefrist für Autos mit Diplomatenkennzeichen wenn das Auto nicht mehr in Deutschland benutzt wird?

    Vielen Dank

    Danke

  2. Hans W.

    Wäre es nicht äußerst angebracht, diese aus dem Jahr 1964 stammende Regelung kräftig zu überdenken? So ein „Freifahrtsschein“ ist eine klare Bervorzugung dieses Diplomatenvolkes! :(

  3. Renato M.

    Guten Tag

    Ich Renato M. bin Selbständiger Kurier Fahrer und des wegen wäre es für ich ein Vorteil das Kennzeichen CD zu haben wie muss ich vor gehen das ich so eine Nummer Bekomme.

    Mit freundlichem Gruss
    Renato Metzger

    Kurier

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Renato M.,

      das CD-Kennzeichen darf nur von Diplomaten, die im Dienst eines anderen Staates stehen, verwendet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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