Polizeiliche Verkehrskontrollen sind auf den deutschen Straßen keine Seltenheit. Werden Sie für solch eine Kontrolle ausgewählt und es besteht ein begründeter Verdacht auf einen Missbrauch von Alkohol oder Drogen, ist es möglich, dass die Polizei einen Alkoholtest oder Drogentest von Ihnen verlangt. Häufig ist es der Fall, dass viele Betroffene einer Verkehrskontrolle ihre Rechte nicht kennen, die Ihnen die Polizei garantieren muss. Dieser Ratgeber soll Ihnen Aufschluss über Ihre Rechte und Pflichten geben.
Außerdem werden die verschiedenen Drogentests, oder auch Drogenschnelltests, näher erläutert und beschrieben. Was ist der „Cut-Off“-Wert? Wie genau ist er relevant für Sie in einem Drogentest oder Alkoholtest? Ist es möglich, einen Drogentest zu verweigern? Mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen, wenn beispielsweise Ihr Drogenschnelltest positiv ausfällt? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet. Die Bußgeldkataloge für Alkohol und Drogen fassen mögliche Strafen übersichtlich zusammen.
Video: Alkohol- oder Drogentest bei der Verkehrskontrolle
Der Drogentest: zahlreiche Testmöglichkeiten
Inhaltsverzeichnis
Ein Drogentest bedeutet immer gewisse Voraussetzungen, die gegeben sein müssen. So können nicht alle Drogenarten mit dem gleichen Drogentest nachgewiesen werden. Meist setzt die Polizei in einer Verkehrskontrolle zunächst auf einen Drogenschnelltest, welcher den Vorteil einer schnellen Abwicklung und Methodik hat. Längere Laboruntersuchungen, dafür aber genauere Ergebnisse in Sachen Drogenscreening liefern andere Tests. Beide Arten dienen in irgendeiner Art und Weise dem Ziel der eventuellen Nachweisbarkeit von Drogen. Sie bekommen nun genauere Informationen zu positiven und negativen Aspekten der unterschiedlichen Drogentests.
Der Drogentest durch Urin ist wohl eine der gängigsten und bekanntesten Methoden. Da Drogen, wie viele Endstoffe, über die Niere ausgeschieden werden, befinden sich die Drogen-Substanzen im Urin und können somit auch durch diesen nachgewiesen werden. Ein Labor nimmt bei einem Urintest dann die Urinprobe des Verdächtigen genauer unter die Lupe, um herauszufinden, ob die Probe die vermuteten Drogen beinhaltet. Strafrechtliche Folgen sind bei einem positiven Ergebnis im Urintest keine Seltenheit.
Auch durch Speichel können Drogen nachgewiesen werden. Hierfür ist ein Drogentester notwendig, auf den der Verdächtige eine Speichelprobe geben muss. Diese Art von Drogentest zählt zu den Drogenschnelltests, was bedeutet, dass die Polizei und der Verdächtige in kürzester Zeit ein Ergebnis haben. Konkret heißt das, dass Farben auf einem Teststreifen ein positives oder negatives Drogenergebnis im Speicheltest aufzeigen.
Schweiß kann ebenfalls Aufschluss über eine Drogeneinnahme geben. Spezielle Geräte liefern innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis über den Konsum von Drogen des Verdächtigen. Darum ist auch dieser Drogentest als Drogenschnelltest anzusehen.
Bekanntlich kann uns auch das Blut in unserem Körper viele Informationen darüber geben, was wir alles zu uns genommen haben.
Ein Drogenscreening gekoppelt mit einer Blutabnahme ist deshalb eine ebenso gängige Methode, wie die anderen auch. Da die Untersuchung von Blut nur im Labor stattfinden kann und somit etwas mehr Zeit und Aufwand in Anspruch nimmt, zählt dieser Drogentest nicht zu den Drogenschnelltests. Nachdem die Polizei einen Bluttest angeordnet hat, nimmt ein Arzt dem Verdächtigen Blut ab und die Blutprobe wird anschließend untersucht. Eine Manipulation der entnommenen Probe ist nahezu unmöglich.
Trotzdem hängt das Testergebnis sehr stark von der Zeit ab, zu der die Drogen, wie zum Beispiel Kokain oder THC bzw. Cannabis, eingenommen wurden. Je mehr Zeit nach dem Konsum von Drogen vergangen ist, desto schlechter ist ein Nachweis der Drogen möglich. Nichtsdestotrotz kann das hierdurch nachgewiesene Ergebnis des Drogenscreenings durch Blut als offizieller Beweis vor Gericht verwendet werden. Nicht selten führt die Polizei im Vorfeld dieses Tests einen der Drogenschnelltests durch. Zeigt dieser ein positives Ergebnis auf, wird meist noch ein nachfolgender Bluttest durchgeführt.
Des Weiteren können eine Haaranalyse auf Drogen oder eine Analyse von Fingernägeln ebenso als Drogentest dienen. Allerdings kommt dieses Drogenscreening nicht bei Verkehrskontrollen zum Einsatz. Der Test soll einen Nachweis erbringen, ob Sie Drogen vor einem längeren Zeitraum eingenommen haben und ist häufig Bestandteil einer MPU. Sie bekommen ein Ergebnis in diesem Test nicht direkt, sondern erst einige Tage später.
Der Alkoholtest – Pusten oder nicht?
Natürlich nutzt die Polizei ihre Verkehrskontrollen auch zur Ermittlung, ob Sie Alkohol getrunken haben. Dabei benutzen Polizisten ein Alkoholmessgerät, von vielen auch Promilletester genannt, in welches der Verdächtige hineinpusten soll. So wird die Konzentration des Alkohols gemessen, die der Verdächtige im Atem hat. Während einer Verkehrskontrolle sind Sie aber keineswegs dazu verpflichtet, diesen Alkoholtest durchzuführen. Liegt jedoch der begründete Verdacht einer rauschbedingten Verkehrsstraftat oder ein Beschluss eines Richters vor, hat die Polizei das Recht, diesen Test durchzuführen.
Der Bußgeldkatalog für Alkohol legt setzt zum Beispiel bei der Überschreitung der Promillegrenze und gleichzeitigem Bedienen eines Fahrzeugs hohe Strafen an. In keinem Fall wird dies als Kavaliersdelikt angesehen. Ist die 0,5 Promille-Grenze überschritten, zählt dies als eine Straftat.
Für Ordnungswidrigkeiten reicht der „Pusttest“ als Beweismittel aus, für Straftaten muss zusätzlich ein Bluttest durchgeführt werden, um das Ergebnis bei einem gerichtlichen Verfahren verwenden zu können. Ein negatives Ergebnis hat keine Folgen für Sie. Ein positives Ergebnis allerdings verursacht Punkte in Flensburg, ein Bußgeld und eine strafrechtliche Verfolgung. Die Gebühr für den Alkoholtest müssen Sie in der Regel in diesem Fall auch übernehmen.
„Cut-Off“-Wert: Was ist das eigentlich?
Ein Drogentest durch die Polizei, der als Schnelltest durchgeführt werden kann, zeigt auf, ob der Verdächtige Drogen zu sich genommen hat. Dabei gibt der sogenannte „Cut-Off“-Wert die Schwelle an, ab der ein Drogentest positiv ausfällt.
Da jeder Drogentest allerdings etwas unterschiedliche Methoden zum Messen der Cut-Off-Werte hat, können diese recht variabel sein. Aus diesem Grund gibt der Bußgeldkatalog festgesetzte Grenzen in Bezug auf die Drogenkonzentration vor, sodass alle Verdächtigen in einem Drogentest fair und gleich behandelt werden. Deutschland besitzt bundesweit einheitliche Werte. Diese schaffen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und legen mögliche Strafen fest.
Sind Drogentests immer fehlerfrei und zuverlässig?
Fehlerquellen kann man natürlich auch bei einem Drogentest niemals gänzlich ausschließen. Zum Beispiel gibt es anwendungsbezogene Fehlerquellen, wie Ablesefehler, Produktionsmängel, Manipulation oder falsche Lagerung, aber auch systematische, wie Kreuzreaktionen mit Medikamenten oder ähnlichem.
Weiterhin stellt ein Drogentest mit Urin eine häufig schwankende Methode dar. Die menschliche Niere baut unterschiedliche Drogen auch unterschiedlich schnell ab. Auch die Substanzen von Drogen, die im Urin nachgewiesen werden können, schwanken in ihrer Konzentration über den Tag gesehen. Zu guter Letzt ist auch jeder Mensch anders, weshalb schwankende Werte hier ganz normal sind, aber negativ, wenn es darum geht, genaue Werte zu ermitteln.
Drogen im Straßenverkehr – ein absolutes „No Go“
Durch Drogen oder Alkohol im Straßenverkehr gefährden Sie sowohl Ihre Sicherheit als auch die von anderen Verkehrsteilnehmern. Deshalb ist dafür in Deutschland auch ein hohes Strafmaß angesetzt. Ein Entzug des Führerscheins, Punkte in Flensburg oder hohe Bußgelder sind bei Verstößen keine Seltenheit. Drogen-und Alkoholtests sind heute sehr genau und weisen in der Regel bei einer Kontrolle immer nach, ob ein Alkohol-oder Drogenkonsum stattgefunden hat. Möchten Sie Ihrem Körper also etwas Gutes tun und zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen, sollten Sie sich von Alkohol und Drogen besser distanzieren.
FAQ: Alkohol- und Drogentest
Nein, Sie können die Atemalkoholkontrolle verweigern. Bei dem dringenden Verdacht einer Alkoholfahrt kann die Polizei aber einen Bluttest anordnen – auch gegen Ihren Willen. Dasselbe gilt übrigens auch in Bezug auf eine Drogenkontrolle.
Bei der Verkehrskontrolle wird die Polizei zunächst auf Drogenschnelltests mithilfe von Schweiß-, Speichel- oder Urinproben zurückgreifen. Bei einem hinreichenden Verdacht kann sie auch eine Blutprobe anordnen.
Nein, hierfür muss ein Bluttest durchgeführt werden. Nur dieser hat vor Gericht Bestand als Beweismittel.
Hallo,
Ist eine in Vergangenheit geleistete MPU ein „konkreter Verdacht auf Drogenkonsum“? Ich denke, das ist wohl eher Generalverdacht, aber bin unsicher.
Wenn die Beamten behaupten, die geleistete MPU macht mich verdächtig, wieder konsumiert zu haben, ist das ein Grund für einen Drogentest?
Danke