FAQ: Drohnen auf Sylt
Nein. Das Fliegen lassen einer Drohne ist auf Sylt grundsätzlich nicht gestattet. Die Insel ist Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, in dem private oder gewerbliche Drohneneinsätze untersagt sind. Mehr dazu lesen Sie hier.
Grundsätzlich dürfen Sie keine Aufnahmen mit Drohnen auf Sylt machen. Ausnahmen gelten für behördlich angeordnete Einsätze oder im Rahmen von Filmarbeiten, wenn eine besondere Genehmigung vorliegt. Was hierfür notwendig ist, erfahren Sie hier.
Missachten Sie die Vorschriften zu Drohnen auf Sylt, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Unter Umständen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen möglich. Der Tabelle hier können Sie entnehmen, wann welche Sanktionen drohen können.
Bußgeldtabelle bei Verstößen mit Drohnen
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Missachtung der Durchführungsverordnung 2019/947 | bis zu 50.000 EUR |
Missachtung der Regelungen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO) | bis zu 50.000 EUR |
Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB) | Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren |
Unerlaubte Aufnahme und Verbreitung von Bildmaterial von Personen (§§ 201a StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren |
Inhaltsverzeichnis
Drohne fliegen lassen: Auf Sylt schwierig
Weite Strände, offenes Meer, interessante Natur – da bietet sich der Einsatz von Drohnen auf Sylt doch geradezu an. Besonders wenn das Wetter gut ist, lassen Hobbypiloten ihre Geräte steigen, um gute Aufnahme zu ergattern. Doch ist das überhaupt so einfach zulässig? Planen Sie zum Beispiel einen Urlaub an der Nordsee, sollten Sie sich im Vorfeld mit den wichtigsten Vorschriften vertraut machen. Neben den Baderegeln können unter Umständen auch die Vorgaben zur Drohnennutzung relevant sein.
Denn oftmals ist der private oder gewerbliche Einsatz dieser Flugobjekte nicht gern gesehen oder gar gänzlich untersagt. Immer häufiger werden durch Drohnen Naturschutzgebiete und wichtige Brutplätze gestört. So auch auf der Insel Sylt. Diese gehört zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in diesem ist der Einsatz von Drohnen verboten. Auf Sylt gilt somit ein generelles Flugverbot für diese Geräte und das unabhängig von deren Größe.
Denn gemäß § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist der Einsatz von Drohnen über Naturschutzgebieten und Nationalparks verboten, wenn keine spezielle Genehmigung vorliegt und der Einsatz zum Zwecke:
- des Sports oder der Freizeitgestaltung“ dient oder
- der Überflug nicht „unumgänglich erforderlich“ erforderlich ist.
Aufstiegsgenehmigung für eine Drohne: Auf Sylt nur selten zu haben
Um Drohnen auf Sylt fliegen lassen zu können, bedarf es einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung. Eine solche ist nur auf Antrag beim schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Straßenbau erhältlich. Bei der Bearbeitung des Antrags wird auch die Nationalparkverwaltung kontaktiert und entsprechend abgewogen, ob eine Erlaubnis erteilt werden kann oder nicht. Es wird daher immer anhand der jeweiligen Einzelfälle entschieden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass besondere Orte und Gebiete im Nationalpark nicht genehmigungsfähig sind und hier auch mit einer Sondererlaubnis kein Überflug stattfinden darf. Zu diesen gehören zum Beispiel Liegeplätze von Seehunden, Nist- und Mausergebiete bestimmter Seevögel oder Gebiete, die als Schutzzone 1 gekennzeichnet sind.
Gemäß dem entsprechenden Merkblatt der Gemeinde gelten im Rahmen von Filmaufnahmen und Dreharbeiten ebenfalls bestimmte Vorschriften für den Einsatz von Drohnen. In bzw. auf Sylt sind demnach folgende Bestimmungen zu beachten:
Besondere Regelungen sind bei den Aufnahmen bzw. beim Einsatz von Drohnen zu beachten. Hierfür benötigen Sie im Bereich der nordfriesischen Inseln grundsätzlich eine Einzel-Aufstiegsgenehmigung; Eine allgemeine Erlaubnis ist unzureichend.
Nur mit dieser Genehmigung ist es Ihnen gestattet, auf Sylt eine Drohne für Film- und Fernsehaufnahmen zu nutzen. Wollen Sie mit der Drohne innerorts Film- und Fernsehaufnahmen machen, benötigen Sie außer der Einzelerlaubnis eine Sondernutzungsgenehmigung der Gemeinde Sylt.
Private Aufnahmen per Drohne sind auf Sylt daher in der Regel nicht zulässig. Zum einen, da die Genehmigungen für Aufnahmen nur aus bestimmten Gründen erteilt werden und zum anderen, da der Einsatz von Drohnen auf Sylt an sich bereits nur mit besonderen Erlaubnissen möglich ist.