Vorschriftszeichen geben im Straßenverkehr vor, wie sich Verkehrsteilnehmer verhalten müssen. So auch die Verkehrszeichen, welche „Durchfahrt oder Einfahrt verboten“ symbolisieren. Missachten Verkehrsteilnehmer die damit verbundenen Verkehrsregeln, müssen diese mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Verstoß | Sanktion | |
---|---|---|
Zeichen 250/254 als Radfahrer bzw. E-Scooter-Fahrer missachtet | 25 EUR | Fahrverbot |
... andere behindert | 30 EUR | nein |
... andere gefährdet | 35 EUR | nein |
... mit Unfallfolge | 40 EUR | nein |
Einfahrtsverbot (Zeichen 267) als Radfahrer missachtet | 20 EUR | nein |
... andere behindert | 25 EUR | nein |
... andere gefährdet | 30 EUR | nein |
... mit Unfallfolge | 35 EUR | nein |
als Kraftfahrer Durchfahrtsverbote der Zeichen 252 bis 266 missachtet | 40 EUR | nein |
als Kraftfahrer Zeichen 267 (Einfahrtsverbot) missachtet | 50 EUR | nein |
... mit Unfallfolge | 70 EUR | nein |
Parken in einem Bereich des Durchfahrtsverbots | 55 EUR | nein |
Durchfahrtsverbot mit einem LKW ab 3,5 t missachtet | 100 EUR | nein |
Durchfahrtsverbot bei Zeichen 251 mit Zusatzzeichen oder Zeichen 265 missachtet | 500 EUR | ja |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Durchfahrt oder Einfahrt verboten?
Das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ ist als Verkehrszeichen 250 bekannt. Welche Verkehrsregeln hier gelten, ist in der Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Dieses Zeichen bedeutet, dass das Durchfahren für Fahrzeuge aller Art verboten ist. Welche weiteren Verkehrszeichen eine Durchfahrts- oder Einfahrtsverbot darstellen, haben wir hier zusammengefasst.
Es ist also weder Fahrrädern noch Kfz noch anderen Fahrzeugen hier eine Straßenbenutzung in Form des Fahrens erlaubt. Motorrad- und Radfahrer müssen schieben. PKW und LKW ist das ein- und durchfahren des Bereichs gänzlich untersagt. Mit welchen Sanktionen zu rechnen ist, wenn Sie ein Durchfahrtsverbotsschild missachten, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Das Schild 267 bedeutet, dass die Einfahrt in diese Fahrbahn in dieser Richtung untersagt ist. Weder Kfz noch Radfahrer dürfen in diese Fahrbahn bzw. Straße in der Fahrtrichtung einfahren. Wie das Verkehrszeichen genau aussieht, erfahren Sie hier.
Im Video: Alles Wichtige zum Verkehrszeichen 250
Durchfahrt verboten: Welches Schild kommt zum Einsatz?
Das Verkehrsschild, das als „Durchfahrt verboten“ bekannt ist, wird nur umgangssprachlich so bezeichnet. Denn gemäß StVO wird die Anordnung „Durchfahrt verboten“ durch das Zeichen 250 dargestellt, welches ein generelles Ein- und Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge bedeutet. Das heißt, dass neben Kraftfahrzeugen auch Fahrräder nicht gefahren werden dürfen, wenn dieses Zeichen aufgestellt ist.
Allerdings sind auch Ausnahmen definiert, für die dieses Verkehrszeichen keine Anwendung findet und die Durchfahrt dementsprechend nicht verboten ist. In der Erörterung zum Zeichen 250 in der Anlage 2 zur StVO heißt es dann wie folgt:
1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
Das Verkehrszeichen, welches allgemein ankündigt, dass die Durchfahrt verboten ist, zählt zu den Vorschriftszeichen und wird durch einen weißen Kreis mit rotem Rand dargestellt. Gilt das Durchfahrtsverbot nur für ein bestimmtes Verkehrsmittel, befindet sich auf dem weißen Hintergrund im Kreis ein schwarzes Piktogramm, welches dieses Fahrzeug symbolisiert.
Die Verkehrszeichen 251 bis 266 stellen verschiedene Durchfahrtsverbote dar. Vom Verbot eines Kfz, über eines für Fußgänger, für Viehtrieb oder ab einer bestimmten Achslast bis hin zur Länge eines Fahrzeugs kann sich ein solches Verbot auf bestimmte Fahrzeuge oder Merkmale beziehen. Ist das Verbot speziell definiert, dürfen andere Verkehrsteilnehmer bzw. Fahrzeuge den Bereich durchfahren bzw. die Straße benutzen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu einigen der gängigen Verkehrszeichen, die ein Durchfahrtsverbot ankündigen:
Welche Vorschriften gelten, wenn ein Verbot der Durchfahrt besteht?
Für wen gilt „Durchfahrt verboten“? Ist die Durchfahrt verboten und durch ein entsprechendes Verkehrszeichen dargestellt, darf der Bereich bzw. die Straße von den Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern nicht durchfahren werden. Dies gilt für alle Fahrtrichtungen. Ist das Befahren also untersagt, sollte klar sein, dass auch Halten und Parken nicht möglich sind. Denn durch das Abstellen eines Fahrzeugs verstoßen Sie gegen das Durchfahrtsverbot. Kann das Fahrzeug, wie zum Beispiel ein Motorrad, geschoben werden, ist die Sachlage zum Abstellen nicht so eindeutig geklärt. In der Regel ist das Parken des Zweirads zulässig, da dies gesetzlich nicht ausdrücklich verboten
Bestimmten Verkehrsteilnehmern kann das Befahren allerdings durch Zusatzzeichen erlaubt sein. So ist es nicht selten, dass das Zeichen „Durchfahrt verboten“ mit einem „Anlieger frei“-Zusatzzeichen ergänzt ist. Aber auch „Lieferverkehr frei“ oder „Radfahrer frei“ sind nicht ungewöhnlich. Ist durch ein solches Zusatzzeichen am Straßenschild 250 die Durchfahrt nicht verboten, dürfen die entsprechenden Verkehrsteilnehmer die Straße befahren.
Handelt es sich im Anlieger, müssen diese dort wohnen oder in der Straße Dinge, wie Arztbesuche oder geschäftliche Termine, erledigen zu haben. Die Erlaubnis erstreckt sich dann auch auf Besucher, Dienstleister, Lieferanten sowie Kunden und Patienten von ansässigen Niederlassungen. Auch Mitarbeiter dürfen den Bereich befahren sowie dort halten und parken.
Durchfahrt verboten: Welches Bußgeld droht hier?
Das Missachten eines Durchfahrtsverbots gilt als Ordnungswidrigkeit. Das heißt, ignorieren Verkehrsteilnehmer eines der Zeichen, die eine Durchfahrt als verboten anzeigen, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog. Ist die Durchfahrt verboten, ist keine Strafe im eigentlichen Sinne zu befürchten, mit Verwarn- und Bußgeldern zwischen 20 und 100 Euro ist jedoch rechnen.
Wie hoch die Sanktionen liegen, hängt auch davon ab, mit welchem Fahrzeug Sie den Verstoß begehen. Ignorieren Sie beispielsweise mit einem Fahrrad oder E-Scooter die Zeichen 250 oder 254, wird zunächst ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro fällig. Die Summe erhöht sich um jeweils fünf Euro, wenn eine Behinderung, Gefährdung oder ein Unfall hinzukommen. Missachten Sie das Zeichen 253 mit einem LKW über 3,5 t müssen Sie 100 Euro bezahlen.
Was bedeutet ein Verbot der Einfahrt? Welches Schild ist zu beachten?
Anders als bei der Anordnung „Durchfahrt verboten“ ist das „Einfahrt verboten“-Schild ein roter Kreis mit einem weißen waagerechten Strich in der Mitte. Das Verkehrsschild für „Einfahrt verboten“ ist das Zeichen 267, welches ebenfalls zu den Vorschriftszeichen zählt und in der Anlage 2 zur StVO erläutert ist.
Gemäß Anlage 2 StVO ist für das Schild, welches eine Einfahrt als verboten anzeigt, Folgendes bestimmt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.
Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.
Der größte Unterschied zu den Zeichen 250 bis 266 ist also, dass die Einfahrt in eine bestimmte Fahrbahn und für eine Fahrtrichtung angezeigt wird und dies grundsätzlich für alle Fahrzeuge gilt. Das entsprechende Schild, wenn die Einfahrt verboten ist, ist oftmals an Einbahnstraßen und Autobahnauffahrten zu finden. Diese signalisieren dann, dass sich Fahrer in der falschen Richtung befinden und nicht weiterfahren dürfen. Das Befahren der Straßen von der anderen Seite ist dann üblicherweise möglich.
Das Verkehrszeichen zu „Einfahrt verboten“ bzw. das Einfahrtsverbotsschild kann unter bestimmten Umständen auch durch Zusatzzeichen ergänzt sein. So ist es beispielsweise nicht unüblich, bei einer Einbahnstraße beide Richtungen für den Radverkehr frei zu geben. In diesem Fall gilt das Verkehrsschild, welches ein Verbot der Einfahrt anordnet, nicht für Radfahrer, jedoch für alle anderen Arten von Fahrzeugen. Eine
Auch die Missachtung von einem Einfahrverbot bzw. dem Schild 267 geht mit Sanktionen einher. Eine verbotene Einfahrt kostet Autofahrer beispielsweise 25 Euro an. Radfahrer müssen mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Dieses kann bis auf 35 Euro steigen, wenn eine Behinderung, Gefährdung oder ein Unfall hinzukommen.