E-Parkplatz: Enthält die StVO Vorschriften diesbezüglich?

Auf einem E-Parkplatz können Elektroautos mit Strom aufgeladen werden.
Auf einem E-Parkplatz können Elektroautos mit Strom aufgeladen werden.

Elektroautos werden zwar schrittweise beliebter und auch erschwinglicher, dennoch hinkt der Ausbau der Infrastruktur hinterher. Daher überlegen es sich viele, schon bevor sie überhaupt der Idee richtig nachgehen, sich ein E-Auto anzuschaffen. Der Bund sowie die Kommunen und Städte wollen durch verschiedene Maßnahmen diese Fahrzeuge für Verkehrsteilnehmer attraktiver machen. Dazu gehört es auch, Parkflächen zu schaffen, die zum Aufladen der Autos genutzt werden können. Elektroparkplätze sind allerdings immer noch eher selten zu finden. Zudem ist oft auch nicht ganz klar, durch wen und wann ein solcher E-Parkplatz (oder auch Elektro-Parkpkatz) genutzt werden darf.

Was einen Parkplatz für Elektrofahrzeuge genau ausmacht, welche gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen es in diesem Zusammenhang gibt und ob es für das Parken auf einem Elektro-Parkplatz ein Bußgeld geben kann, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus befasst er sich auch mit der Frage, wie ein solcher Parkplatz gekennzeichnet sein muss.

Was genau sind Parkplätze für Elektroautos

Flächen, die mit einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge ausgestattet sind und durch amtliche Verkehrsschilder oder Markierungen auf diesen als Parkflächen ausgewiesen sind, werden in der Regel als E-Parkplatz bezeichnet. Hier können Fahrer das Fahrzeug beim Parken aufladen.

Eine gesetzliche Definition der Ausstattung von einem E-Parkplatz gibt es nicht. Da es verschiedene Systeme bei den Fahrzeugen gibt und auch unterschiedliche Anbieter die Ladestationen zur Verfügung stellen, sind das Aussehen und die Gestaltung von einem E-Parkplatz in der Regel nicht einheitlich. Das kann das Auffinden der Ladestationen mitunter etwas kompliziert gestalten.

Kostenlos parken: Ein Elektroauto kann dazu berechtigt sein.
Kostenlos parken: Ein Elektroauto kann dazu berechtigt sein.

So kann ein E-Parkplatz durch Verkehrszeichen ausgewiesen sein, nur durch die farbliche Abhebung der Fläche von den sonstigen Parkplätzen offensichtlich werden oder sogar beide Kennzeichnungsformen haben. Um mit einem Elektroauto einen passenden Parkplatz zu finden, bedarf es manchmal etwas Geduld.

Einheitliche Vorschriften für die Nutzung von Elektroparkplätzen?

Grundsätzlich ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken von einem Elektrofahrzeug nicht explizit geregelt. Allerdings kann gemäß § 39 Abs. 10 StVO für die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge ein entsprechendes Zusatzschild verwendet werden. Darüber hinaus gelten für diese Autos die allgemeinen Vorschriften zum Parken und Halten.

Allerdings kommen in Bezug auf Elektrofahrzeuge und deren Aufladen auch andere gesetzliche Vorschriften zum Tragen. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, denn in diesem hat die Bundesregierung festgelegt, dass das Aufladen während des Parkens einfacher möglich sein soll. In § 3 EmoG ist daher unter anderem Folgendes festgehalten:

(4) Bevorrechtigungen sind möglich

1. für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, […]

4. im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.

Auf einem Elektro-Parkplatz droht keine Strafe im rechtlichen Sinn, ein Verwarngeld ist allerdings möglich.
Auf einem Elektro-Parkplatz droht keine Strafe im rechtlichen Sinn, ein Verwarngeld ist allerdings möglich.

Dies bedeutet, dass Elektroautos, wenn es ums Parken und den damit zusammenhängenden Gebühren geht, Erleichterungen eingeräumt werden können. Wichtig ist, dass diese Regelung die Entscheidungsgewalt in Bezug auf einen E-Parkplatz bei den Kommunen belässt. Eine einheitliche Regelung für Deutschland gibt es also nicht.

Ob Elektroautos beispielsweise kostenlos parken können oder das Parken an Ladestationen nur dann zulässig ist, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich aufgeladen wird, wird von den Kommunen selbst bestimmt. Gleiches trifft zu, wenn es um die Ahndung von Parkverstößen auf einem Parkplatz für ein Elektroauto geht.

Auch die Beschilderung unterscheidet sich je nach Kommune, Stadt oder Region, sodass sich Autofahrer häufig mit den unterschiedlichsten Formen auseinandersetzen müssen. Ist ein Elektro-Parkplatz durch ein Schild ausgewiesen, hängen die Vorschriften für eine ordnungsgemäße Nutzung von den regionalen Anordnungen ab.

Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge

Auf einem E-Parkplatz ist das Parken nur einem Elektrofahrzeug gestattet. Ist dem tatsächlich so oder können auch Autos mit Verbrennungsmotor auf einem Elektro-Parkplatz parken? Auch hier kommt wieder der Fakt zum Tragen, dass dies von den Städten und Gemeinden selbst entscheiden wird. Doch in der Regel sind diese Fläche für E-Autos reserviert und dürfen nur durch diese genutzt werden. Fahrer sollten immer genau auf die vorhandene Beschilderung achten, das Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz kann einen Strafzettel nach sich ziehen.

Unberechtigtes Parken: Auf einem Elektro-Parkplatz könnte der Tatbestand "Falschparken" erfüllt sein.
Unberechtigtes Parken: Auf einem Elektro-Parkplatz könnte der Tatbestand „Falschparken“ erfüllt sein.

Stellen Fahrer ihr Elektroauto beispielsweise nur ab, ohne es aufzuladen, hat das in einigen Städten ein Verwarngeld zur Folge. In anderen hingegen ist dies erlaubt. Allerdings ist es dann möglich, dass ein kostenloses Parken auf dem E-Parkplatz nicht mehr gestattet ist und dies nur beim Aufladen greift. Wichtig ist oft auch, dass dieses kostenfreie Parken und Laden nur für einen bestimmten Zeitraum erlaubt ist und Fahrer unbedingt eine Parkscheibe verwenden müssen.

Die Ordnungs- oder Bürgerämter können über die Bedingungen für die Nutzung von einem E-Parkplatz informieren, was Fahrzeugführer auch nutzen sollten, wenn sie ein Verwarngeld vermeiden möchten. Denn dieses kann ebenfalls je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen. Zudem kann es auch passieren, dass Behörden unberechtigt abgestellte Fahrzeuge von einem Elektro-Parkplatz abschleppen lassen.

Fahrer sollten des Weiteren beachten, dass ihr Nummernschild mit einem „E“ gekennzeichnet ist. Denn nur dieses erlaubt in der Regel die Nutzung dieser Parkplätze. Stellen Fahrer ein Fahrzeug ohne E oder mit Verbrennungsmotor ab, riskieren sie ebenfalls einen Strafzettel. Einen Elektro-Parkplatz dürfen sie nicht nutzen, wenn dieser durch die entsprechenden amtlichen Verkehrszeichen eindeutig ausgewiesen ist. Blockieren Autos mit Verbrennungsmotor eine Ladestation auf einem E-Parkplatz, können diese ebenfalls abgeschleppt werden.

FAQ: E-Parkplatz

Was sind E-Parkplätze?

Eine konkrete Beschreibung von einem E-Parkplatz und der entsprechenden Beschilderung, finden Sie hier.

Wozu dient ein E-Parkplatz?

Es handelt sich dabei um einen kostenlosen Parkplatz inklusive Ladestation für Elektroautos.

Welche Sanktionen drohen bei Falschparken auf dem E-Parkplatz?

Parken Sie unberechtigt auf einem E-Parkplatz, wird in aller Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro fällig.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

6 Kommentare zu “E-Parkplatz: Enthält die StVO Vorschriften diesbezüglich?

  1. Ron

    Mein Fahrzeug wurde in Berlin vom Ordnungsamt umgesetzt, das bedeutet abgeschleppt weil mein PKW ein Vebrenner vor einer E-Ladesäule ohne Beschilderung und Hinweis auf einen E-Parkplatz parkte! Ist es Recht, diese Umsetzung bei keiner Beschilderung zu vollziehen und 55€ Ordnungstrafe zu verlangen?

  2. F. Schneck

    Darf ich ohne E-Kennzeichnung mein E-Auto an Öffentlichen Ladesäulen laden?

  3. Martin

    Was ist eigentlich mit e-autos die gar nicht aufladen? Nur parken und die ladesäule für sich reservieren? Immer wenn ich mit mein dienstliche E-Auto aufladen will. Sind welche e-autos die bereits parken und gar nicht aufladen. Weil ihre e-auto voll sind. Kann man da nichts machen?? Ich habe zwei Orte gesehen wo ich unbedingt brauche zum schnellladen, dummerweise geht leider nicht, weil sie parken und laden sie garnicht. weil ihr auto voll ist. Hybriden parken auch, obwohl das mit Benziner ausgestattet..

    Das ist meistens nachts und da arbeite ich jede Nacht.

  4. K eric

    Guten Abend, ist ein eParkplatz Kennzeichen zulässig OHNE Ladestation in der Nähe? Dies ist in der Münchner Innenstadt immer häufiger zu finden. Freu mich über einen Comment.

  5. PiDo

    Ich habe letztens mit meinem Benziner auf einem solchen Parkplatz geparkt, weil in zumutbarer Nähe sonst nichts frei war.
    Zur Erklärung: ich habe einen blauen Parkausweis aufgrund schwerer Körperbehinderung.

    Heute bekam ich ein Knöllchen von 10€, obwohl ich auch bei der Situation mit den Beamten gesprochen habe und Ihnen erklärte, dass ich dort maximal 30 Minuten stehen würde. Und selbst diese Zeit war ich nicht mehr auf dem Parkplatz.

    Meine Frage ist nun, ob ich mit meinem Parkausweis auf einem solchen E-Parkplatz parken darf oder nicht.

  6. Farnsworth

    Das mit dem E-Kennzeichen ist rechtlich sehr dünnes Eis würde ich mal Laienhaft behaupten. Ich habe ein E-Fahrzeug mit E-Kennzeichen, kenne aber jemanden der eines ohne E-Kennzeichen hat. Darf dieser jetzt nicht die öffentliche Ladeinfrastruktur benutzen, obwohl er ja ein E-Fahrzeug fährt. Wenn das Fahrzeug offensichtlich geladen wird, wieso ist dann ein E-Kennzeichen notwendig? Die meisten Städte gehen sowieso dazu über, dass man nur 4 Stunden an einer Ladesäule zum Laden parken darf. So richtig haarig wird es dann, wenn man ausländische Fahrzeuge dazunimmt. Ein Niederländer zum Beispiel hat auch kein amtliches E-Kennzeichen. Ich vermute mal, dass ein Niederländer trotzdem die deutsche Ladeinfrastruktur verwenden darf. Wenn der Kollege ohne E-Kennzeichen das nicht darf, dann stellt sich die Frage, warum er gegenüber dem Niederländer diskriminiert wird (Gleichheitsgrundsatz).

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