Verkehrsverstöße mit dem E-Scooter: Bußgeld oder Strafe?
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter verfügt nicht über die vorgeschriebene (und funktionsfähige) Glocke | 15 EUR |
Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter ohne vorgeschrieben Beleuchtungseinrichtungen | 20 EUR |
Verkehrsfläche verbotswidrig befahren | 15 EUR |
... wenn dabei andere behindert werden | 20 EUR |
... wenn dabei andere gefährdet werden | 25 EUR |
... wenn dabei Dinge beschädigt werden | 30 EUR |
Nebeneinander gefahren | 15 EUR |
... wenn dabei andere behindert werden | 20 EUR |
... wenn dabei andere gefährdet werden | 25 EUR |
... wenn dabei Dinge beschädigt werden | 30 EUR |
Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter ohne Versicherung fahren | 40 EUR |
Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter ohne Betriebserlaubnis (ABE) fahren | 70 EUR |
... wenn die Betriebserlaubnis nur abgelaufen ist | 30 EUR |
Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter auf der Straße fahren, obwohl es keine Fahrzeug-Identifikationsnummer hat | 10 EUR |
Keine Verzögerungseinrichtung | 25 EUR |
Elektrokleinstfahrzeug erfüllt die Sicherheitsanforderungen nicht | 25 EUR |
Zu zweit auf dem Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter fahren | 10 EUR |
Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter mit Anhänger fahren | 10 EUR |
Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter an ein anderes Kfz anhängen | 10 EUR |
Freihändig Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter fahren | 10 EUR |
Richtungsanzeiger beim Abbiegen nicht betätigt | 10 EUR |
... wenn dabei andere gefährdet werden | 20 EUR |
... wenn dabei Dinge beschädigt werden | 25 EUR |
Rotlicht- und Alkoholverstöße mit dem E-Scooter
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Alkohol am Lenker Elektrokleinstfahrzeugs bzw. E-Scooters | |||
Als Fahranfänger oder unter 21-Jähriger Verstoß gegen Alkoholverbot | 250 EUR | 2 | - |
Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze | 500 EUR | 2 | 1 Monat |
... zum 2. Mal | 1.000 EUR | 2 | 3 Monate |
... zum 3. Mal | 1.500 EUR | 2 | 3 Monate |
Bei relativer Fahruntüchtigkeit (0,3 Promille mit auffälliger Fahrweise) | Geldstrafe | 3 | ggf. Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug |
Bei absoluter Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) | Geldstrafe | 3 | ggf. Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug |
Mit dem Elektrokleinstfahrzeug bzw. E-Scooter über eine rote Ampel fahren | |||
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel < 1 Sek. rot) | 60 EUR | 1 | - |
... wenn dabei andere gefährdet werden | 100 EUR | 1 | - |
... wenn dabei Dinge beschädigt werden | 120 EUR | 1 | - |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel > 1 Sek. rot) | 100 EUR | 1 | - |
... wenn dabei andere gefährdet werden | 160 EUR | 1 | - |
... wenn dabei Dinge beschädigt werden | 180 EUR | 1 | - |
Bußgeldrechner zum E-Scooter
Weiterführende Ratgeber zur Elektromobilität
Inhaltsverzeichnis
FAQ: E-Scooter
Die wichtigsten Vorschriften für E-Scooter haben wir hier für Sie aufgelistet. Ansonsten gelten die üblichen Regelungen der StVO für Fahrzeuge.
Fehlt z. B. der vorgeschriebene Richtungsanzeiger, kann ein Verwarngeld erteilt werden. Buß- und Verwarngelder für weitere Verstöße mit dem E-Scooter, lesen Sie hier nach.
Nein. Es dürfen nur Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die eine bauartbedingte Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
Im Video: Diese Regeln gelten auf einem E-Scooter
E-Scooter: Wo ist das Fahren erlaubt?
Seit einiger Zeit können Sie in vielen Städten E-Scooter mieten und damit unkompliziert von A nach B gelangen – ganz ohne Muskelkraft. Auch privat sind E-Scooter erhältlich. Allerdings ist vor dem Erwerb Vorsicht geboten, denn längst nicht alle Modelle kommen mit einer Betriebserlaubnis daher.
Ohne ABE dürfen Sie mit dem Elektro-Roller aber nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Doch selbst wenn der Roller den Vorschriften entspricht und eine Zulassung hat, gibt es noch einiges zu beachten. Schließlich handelt es sich um eine völlig neue Fahrzeugkategorie, die weder mit dem Auto noch dem Fahrrad gleichzusetzen ist.
Wo und unter welchen Bedingungen Sie mit den elektrischen Scootern fahren dürfen, welche Verkehrsregeln es zu beachten gilt und was passiert, wenn Sie sich mit dem E-Scooter einen Verkehrsverstoß leisten, erfahren Sie im Folgenden.
E-Scooter: In Deutschland nur mit Zulassung
In anderen Ländern gibt es sie schon lange, in Deutschland gehören E-Scooter erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) zum Straßenbild dazu. E-Scooter sollen den öffentlichen Verkehr entlasten und eine günstige Alternative zu Auto und Fahrrad darstellen. Seit ihrer Einführung sind Sie jedoch stark umstritten.
Grundsätzlich benötigt ein E-Scooter eine Zulassung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Das heißt, dass der Hersteller für das jeweilige Modell eine Betriebserlaubnis einholen muss.
Das liegt daran, dass jeder E-Scooter per Gesetz eine bestimmte Ausstattung benötigt:
- Beleuchtung
- Bremsen
- Klingel
Versicherung für den E-Scooter
Für Autofahrer ist das sicher nichts Neues: Jedes Kfz, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss versichert sein. Das liegt daran, dass garantiert werden muss, dass der Geschädigte, der unverschuldet in einen Unfall geraten ist, seinen Schaden ersetzt bekommt.
Auch E-Scooter sind vor Unfällen nicht gefeit. Was ist z. B., wenn ein auf dem Gehweg abgestellter E-Scooter umkippt und dabei einen Pkw beschädigt? Aus diesem Grund muss auch für die elektrischen Tretroller unbedingt mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Dass der E-Scooter versichert ist, wird durch die Versicherungsplakette kenntlich gemacht. Versicherungen für E-Scooter sind teilweise sehr günstig (unter 10 Euro). Sie können sich aber auch freiwillig für einen Kaskoschutz entscheiden.
Vorschriften und Verkehrsschilder für Fahrräder und Autos: Wann sind auch E-Scooter damit gemeint?
Gerade was Verkehrszeichen angeht, müssen E-Scooter-Fahrer genauer aufpassen. In manchen Fällen müssen sie sich nämlich an Vorschriften speziell für Fahrradfahrer halten, in anderen Fällen gelten jedoch dieselben Regeln wie für Autofahrer.
An der Ampel gilt für E-Scooter dasselbe wie für Fahrradfahrer: Ist eine Fahrradampel vorhanden, so müssen E-Scooter-Fahrer diese beachten. Ist keine vorhanden, dann gilt die normale Ampel für Autos. Ebenso sind E-Scooter überall da verboten, wo auch Fahrräder per Verkehrsschild oder Vorschrift nichts verloren haben (z. B. Gehweg, Fußgängerzone).
Folgende Durchfahrtsverbote gelten ebenso für E-Scooter, es sei denn, es geht mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ einher:
- Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen Nr. 250)
- Durchfahrtsverbot für Kraftwagen (VZ Nr. 251)
- Durchfahrtsverbot für Krafträder (VZ Nr. 255)
- Durchfahrtsverbot für Kfz (VZ Nr. 260)
- Einfahrtsverbot (VZ Nr. 267)
Die wichtigsten Verkehrsregeln und Vorschriften für E-Scooter
- Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren dürfen nach dem Konsum von Alkohol überhaupt nicht E-Scooter fahren (Alkoholverbot).
- Mindestalter: Nur wer mindestens 14 Jahre alt ist, darf E-Scooter fahren.
- E-Scooter dürfen überall dort fahren, wo Fahrräder auch erlaubt sind: Radweg, Fahrradstraße, Fahrradschutzstreifen. Auf Gehwegen haben die elektrischen Roller nichts verloren – auch wenn der Elektromotor aus bleibt.
- Das Abstellen von E-Scootern ist am Straßenrand, in für E-Scooter freigegebenen Fußgängerzonen und auf Gehwegen erlaubt, allerdings nur, wenn eine Gefährdung von Fußgängern und Rollstuhlfahrern ausgeschlossen ist.
- Es darf immer nur einer fahren. Zwei oder mehr Personen sind auf dem Trittbrett verboten.
Abgesehen von diesen Verkehrsregeln unterliegen E-Scooter-Fahrer den üblichen Regeln der Straßenverkehrsordnung, allen voran das Grundprinzip der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1. Abs. 1 StVO)
Frage zu E-Scooter im Alltagsverkehr (ich habe leider bisher keine Antwort auf meine Frage gefunden, auch nicht im Gesetz):
Der E-Roller wird von mir geschoben, ich stehe also nicht drauf. Mein Kind, 4 Jahre, steht drauf und hält sich fest, fährt aber somit natürlich nicht selbst. So schiebe ich seit Monaten bereits täglich mein Kind ca 2km von der Kita nach Hause. Bisher ohne Probleme. Wir tragen Helme.
Ist es eigentlich verboten, sein Kind mit dem Roller zu schieben? Wir fahren ausdrücklich nicht zu zweit (der E-Scooter ist aber an, zwecks Licht vorne und hinten) und nur das Kind steht auf dem Roller. Sie muss sich selbstverständlich mit beiden Händen an der Stange festhalten.
Bisher habe ich nur lesen können, dass die Beförderung in der Hinsicht verboten ist, weil man nicht zu zweit auf dem Trittbrett stehen darf. Aber dies ist hier ja eindeutig nicht der Fall.
Hallo, ist für einen E-Scooter mit Sattel, der maximal mit 20 Km/h befahrbar ist, einen Mofa-Führerschein nötig? Danke im Voraus
Was ist wenn man mehrmals hintereinander üner rote Ampeln gefahren ist?
Hallo…
Ich habe mein E Roller an einen Jungen unter 14jahren ausgeliehenen (er wurde im Park von der Polizei angehalten) und dabei wurde auch festgestellt das der Versicherungsschutz leider abgelaufen war.
Mit was für eine Strafe mus ich rechnen?
Mit besten Grüßen
M.Jahn
Hallo, was für eine Strafe haben Sie bekommen?