E-Scooter im Straßenverkehr: Was ist erlaubt, was nicht?

Verkehrsverstöße mit dem E-Scooter: Bußgeld oder Strafe?

Ver­stoßBuß­geld
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter verfügt nicht über die vor­geschrie­bene (und funk­tions­fähige) Glocke15 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter ohne vorge­schrieben Beleuch­tungs­einrichtungen20 EUR
Ver­kehrs­fläche ver­bots­widrig be­fah­ren15 EUR
... wenn da­bei an­dere behin­dert wer­den20 EUR
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den25 EUR
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den30 EUR
Neben­einan­der gefahren15 EUR
... wenn da­bei an­dere behin­dert wer­den20 EUR
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den25 EUR
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den30 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter ohne Ver­siche­rung fahren40 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter ohne Betriebs­erlaub­nis (ABE) fahren70 EUR
... wenn die Betriebs­erlaub­nis nur ab­gelau­fen ist30 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter auf der Straße fahren, obwohl es keine Fahr­zeug-Identi­fikations­nummer hat10 EUR
Keine Verzö­gerungs­einrich­tung25 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug erfüllt die Sicher­heitsanfor­derung­en nicht25 EUR
Zu zweit auf dem Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter fahren10 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter mit An­hänger fahren10 EUR
Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter an ein anderes Kfz an­häng­en10 EUR
Freihän­dig Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter fahren10 EUR
Richtungs­anzeiger beim Abbie­gen nicht betätigt10 EUR
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den20 EUR
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den25 EUR

Rotlicht- und Alkoholverstöße mit dem E-Scooter

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­bot
Al­ko­hol am Len­ker Elektro­kleinst­fahrzeugs bzw. E-Scooters
Als Fahr­an­fäng­er oder unter 21-Jäh­riger Ver­stoß ge­gen Al­kohol­verbot250 EUR2-
Ver­stoß ge­gen 0,5-Pro­mille­gren­ze500 EUR21 Mo­nat
... zum 2. Mal1.000 EUR23 Mo­na­te
... zum 3. Mal1.500 EUR23 Mo­na­te
Bei relativer Fahr­untüch­tig­keit (0,3 Pro­mille mit auf­fäl­li­ger Fahr­wei­se)Geld­stra­fe3ggf. Frei­heits­stra­fe, Fahr­er­laub­nis­ent­zug
Bei ab­solu­ter Fahr­untüch­tig­keit (1,1 Pro­mille)Geld­stra­fe3ggf. Frei­heits­stra­fe, Fahr­er­laub­nis­ent­zug
Mit dem Elektro­kleinst­fahrzeug bzw. E-Scooter über eine ro­te Am­pel fah­ren
Ein­fa­cher Rot­licht­ver­stoß (Ampel < 1 Sek. rot)60 EUR1-
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den100 EUR1-
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den120 EUR1-
Qua­lifi­zier­ter Rot­licht­ver­stoß (Am­pel > 1 Sek. rot)100 EUR1-
... wenn da­bei an­dere gefähr­det wer­den160 EUR1-
... wenn da­bei Dinge beschä­digt wer­den180 EUR1-

Bußgeldrechner zum E-Scooter

Weiterführende Ratgeber zur Elektromobilität

FAQ: E-Scooter

Welche Verkehrsregeln gelten für E-Scooter?

Die wichtigsten Vorschriften für E-Scooter haben wir hier für Sie aufgelistet. Ansonsten gelten die üblichen Regelungen der StVO für Fahrzeuge.

Was passiert, wenn mein E-Scooter nicht den Vorschriften entspricht?

Fehlt z. B. der vorgeschriebene Richtungsanzeiger, kann ein Verwarngeld erteilt werden. Buß- und Verwarngelder für weitere Verstöße mit dem E-Scooter, lesen Sie hier nach.

Sind auch E-Scooter mit 25 oder 45 km/h zugelassen?

Nein. Es dürfen nur Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die eine bauartbedingte Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.

Im Video: Diese Regeln gelten auf einem E-Scooter

Verkehrsregeln auf dem E-Scooter: Alles Wichtige dazu auch im Video.
Verkehrsregeln auf dem E-Scooter: Alles Wichtige dazu auch im Video.

E-Scooter: Wo ist das Fahren erlaubt?

Seit einiger Zeit können Sie in vielen Städten E-Scooter mieten und damit unkompliziert von A nach B gelangen – ganz ohne Muskelkraft. Auch privat sind E-Scooter erhältlich. Allerdings ist vor dem Erwerb Vorsicht geboten, denn längst nicht alle Modelle kommen mit einer Betriebserlaubnis daher.

In Deutschland dürfen nur E-Scooter mit Straßenzulassung bzw. mit Betriebserlaubnis am Verkehr teilnehmen.
In Deutschland dürfen nur E-Scooter mit Straßenzulassung bzw. mit Betriebserlaubnis am Verkehr teilnehmen.

Ohne ABE dürfen Sie mit dem Elektro-Roller aber nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Doch selbst wenn der Roller den Vorschriften entspricht und eine Zulassung hat, gibt es noch einiges zu beachten. Schließlich handelt es sich um eine völlig neue Fahrzeugkategorie, die weder mit dem Auto noch dem Fahrrad gleichzusetzen ist.

Wo und unter welchen Bedingungen Sie mit den elektrischen Scootern fahren dürfen, welche Verkehrsregeln es zu beachten gilt und was passiert, wenn Sie sich mit dem E-Scooter einen Verkehrsverstoß leisten, erfahren Sie im Folgenden.

E-Scooter: In Deutschland nur mit Zulassung

Sie können den E-Scooter auch ohne Führerschein fahren, aber nur, wenn Sie alt genug sind.
Sie können den E-Scooter ohne Führerschein fahren, aber nur, wenn Sie alt genug sind.

In anderen Ländern gibt es sie schon lange, in Deutschland gehören E-Scooter erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) zum Straßenbild dazu. E-Scooter sollen den öffentlichen Verkehr entlasten und eine günstige Alternative zu Auto und Fahrrad darstellen. Seit ihrer Einführung sind Sie jedoch stark umstritten.

Grundsätzlich benötigt ein E-Scooter eine Zulassung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Das heißt, dass der Hersteller für das jeweilige Modell eine Betriebserlaubnis einholen muss.

Das liegt daran, dass jeder E-Scooter per Gesetz eine bestimmte Ausstattung benötigt:

  • Beleuchtung
  • Bremsen
  • Klingel
E-Scooter müssen bauartbedingt auf 20 km/h beschränkt sein. Schnellere E-Scooter bis 45 km/h oder mehr sind daher nicht zulässig. Das ist mit ein Grund, weshalb sich E-Scooter von z. B. Pedelecs unterscheiden.

Versicherung für den E-Scooter

Für den E-Scooter muss eine Versicherung abgeschlossen werden.
Für den E-Scooter muss eine Versicherung abgeschlossen werden.

Für Autofahrer ist das sicher nichts Neues: Jedes Kfz, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss versichert sein. Das liegt daran, dass garantiert werden muss, dass der Geschädigte, der unverschuldet in einen Unfall geraten ist, seinen Schaden ersetzt bekommt.

Auch E-Scooter sind vor Unfällen nicht gefeit. Was ist z. B., wenn ein auf dem Gehweg abgestellter E-Scooter umkippt und dabei einen Pkw beschädigt? Aus diesem Grund muss auch für die elektrischen Tretroller unbedingt mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Dass der E-Scooter versichert ist, wird durch die Versicherungsplakette kenntlich gemacht. Versicherungen für E-Scooter sind teilweise sehr günstig (unter 10 Euro). Sie können sich aber auch freiwillig für einen Kaskoschutz entscheiden.

Im Übrigen werden Elektrokleinstfahrzeuge nicht erst diskutiert, seit die E-Scooter eine Zulassung bekommen können. Auch die schon länger bekannten Segways gehören in diese Kategorie. Ebenso liefern E-Skateboards/Hoverboards und Airwheels Stoff für Diskussion. Die beiden letzteren sind im öffentlichen Verkehr derzeit nicht zugelassen.

Vorschriften und Verkehrsschilder für Fahrräder und Autos: Wann sind auch E-Scooter damit gemeint?

E-Scooter: In der StVO werden sie noch  nicht explizit erwähnt. Sie zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen.
E-Scooter: In der StVO werden sie noch nicht explizit erwähnt. Sie zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen.

Gerade was Verkehrszeichen angeht, müssen E-Scooter-Fahrer genauer aufpassen. In manchen Fällen müssen sie sich nämlich an Vorschriften speziell für Fahrradfahrer halten, in anderen Fällen gelten jedoch dieselben Regeln wie für Autofahrer.

An der Ampel gilt für E-Scooter dasselbe wie für Fahrradfahrer: Ist eine Fahrradampel vorhanden, so müssen E-Scooter-Fahrer diese beachten. Ist keine vorhanden, dann gilt die normale Ampel für Autos. Ebenso sind E-Scooter überall da verboten, wo auch Fahrräder per Verkehrsschild oder Vorschrift nichts verloren haben (z. B. Gehweg, Fußgängerzone).

Folgende Durchfahrtsverbote gelten ebenso für E-Scooter, es sei denn, es geht mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ einher:

  • Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen Nr. 250)
  • Durchfahrtsverbot für Kraftwagen (VZ Nr. 251)
  • Durchfahrtsverbot für Krafträder (VZ Nr. 255)
  • Durchfahrtsverbot für Kfz (VZ Nr. 260)
  • Einfahrtsverbot (VZ Nr. 267)
 
Benötige ich für den E-Scooter eine besondere Fahrerlaubnis? Nein. Wichtig ist nur, dass der E-Scooter die Anforderungen und sein Fahrer das Mindestalter erfüllt. Dieses liegt bei 14 Jahren.

Die wichtigsten Verkehrsregeln und Vorschriften für E-Scooter

Zu zweit auf dem E-Scooter: Erlaubt ist das nicht. Auch nebeneinander dürfen Sie nicht fahren.
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren dürfen nach dem Konsum von Alkohol überhaupt nicht E-Scooter fahren (Alkoholverbot).
  • Mindestalter: Nur wer mindestens 14 Jahre alt ist, darf E-Scooter fahren.
  • E-Scooter dürfen überall dort fahren, wo Fahrräder auch erlaubt sind: Radweg, Fahrradstraße, Fahrradschutzstreifen. Auf Gehwegen haben die elektrischen Roller nichts verloren – auch wenn der Elektromotor aus bleibt.
  • Das Abstellen von E-Scootern ist am Straßenrand, in für E-Scooter freigegebenen Fußgängerzonen und auf Gehwegen erlaubt, allerdings nur, wenn eine Gefährdung von Fußgängern und Rollstuhlfahrern ausgeschlossen ist.
  • Es darf immer nur einer fahren. Zwei oder mehr Personen sind auf dem Trittbrett verboten.

Abgesehen von diesen Verkehrsregeln unterliegen E-Scooter-Fahrer den üblichen Regeln der Straßenverkehrsordnung, allen voran das Grundprinzip der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1. Abs. 1 StVO)

Obwohl es für E-Scooter-Fahrer keine Helmpflicht gibt, wird es dringend empfohlen, einen Helm zu tragen. Genau wie Fahrradfahrer sind Personen auf E-Scootern nur schlecht geschützt. Sie haben bei einem Zusammenstoß keine Knautschzone und können sich daher schon bei kleineren Unfällen schwere Verletzungen zuziehen.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

5 Kommentare zu “E-Scooter im Straßenverkehr: Was ist erlaubt, was nicht?

  1. Nordlicht

    Frage zu E-Scooter im Alltagsverkehr (ich habe leider bisher keine Antwort auf meine Frage gefunden, auch nicht im Gesetz):
    Der E-Roller wird von mir geschoben, ich stehe also nicht drauf. Mein Kind, 4 Jahre, steht drauf und hält sich fest, fährt aber somit natürlich nicht selbst. So schiebe ich seit Monaten bereits täglich mein Kind ca 2km von der Kita nach Hause. Bisher ohne Probleme. Wir tragen Helme.
    Ist es eigentlich verboten, sein Kind mit dem Roller zu schieben? Wir fahren ausdrücklich nicht zu zweit (der E-Scooter ist aber an, zwecks Licht vorne und hinten) und nur das Kind steht auf dem Roller. Sie muss sich selbstverständlich mit beiden Händen an der Stange festhalten.
    Bisher habe ich nur lesen können, dass die Beförderung in der Hinsicht verboten ist, weil man nicht zu zweit auf dem Trittbrett stehen darf. Aber dies ist hier ja eindeutig nicht der Fall.

  2. M

    Hallo, ist für einen E-Scooter mit Sattel, der maximal mit 20 Km/h befahrbar ist, einen Mofa-Führerschein nötig? Danke im Voraus

  3. Max S.

    Was ist wenn man mehrmals hintereinander üner rote Ampeln gefahren ist?

  4. M Jahn

    Hallo…
    Ich habe mein E Roller an einen Jungen unter 14jahren ausgeliehenen (er wurde im Park von der Polizei angehalten) und dabei wurde auch festgestellt das der Versicherungsschutz leider abgelaufen war.
    Mit was für eine Strafe mus ich rechnen?
    Mit besten Grüßen
    M.Jahn

    1. Daniel

      Hallo, was für eine Strafe haben Sie bekommen?

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