Bußgeldkatalog Alkohol
Bußgeldrechner Alkohol
Wie viel Promille habe ich eigentlich?
Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: E-Scooter mit Promille
Ja. Auch auf dem E-Scooter gilt eine Promillegrenze. Eine eigene gibt es nicht, da E-Scooter als Kfz gelten und somit die entsprechenden Regelungen zur Anwendung kommen. Das bedeutet, dass auch auf dem E-Scooter ab 0,5 Promille Sanktionen wie bei Alkohol am Steuer drohen.
Fahren Sie betrunken mit einem E-Scooter, müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 500 und 1.500 Euro sowie zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Unter Umständen machen Sie sich auch strafbar. Wann welche Sanktionen greifen, können Sie dieser Tabelle hier entnehmen.
Da die Regelungen für Kfz greifen, gelten auch die Vorgaben für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit auf dem E-Scooter. Es ist also ein absolutes Alkoholverbot zu beachten. Tun Fahrer dies nicht, droht ein Bußgeld von mindestens 250 Euro und ein Punkt. Zudem wird die Probezeit verlängert und eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Video: Alkohol am Steuer – was droht?
Wie viel Promille sind beim E-Scooter zulässig?
Gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind E-Scooter Elektrokleinstfahrzeug und gelten somit als Kraftfahrzeuge. Sind Sie mit einem E-Scooter unterwegs, müssen Sie sich also an die Verkehrsregeln für Kraftfahrzeuge halten. Das trifft auch die gesetzlich festgelegte Promillegrenze zu. Auf einem E-Scooter werden Promille in Deutschland entsprechend geahndet.
Sind Sie alkoholisiert auf dem E-Scooter unterwegs, drohen also Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Ab bestimmten Werten oder auffälligem Fahrverhalten müssen Sie mit einer Anzeige rechnen. In diesem Fall sind dann Geld- oder Freiheitsstrafen vorgesehen.
Die rechtliche Grundlage für die auf einem E-Scooter gültige Alkoholgrenze bildet das Straßenverkehrsgesetz. In § 24a StVG ist Folgendes definiert:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Die folgende Grafik bietet einen Überblick zur gültigen Promillegrenze auf dem E-Scooter (zum Vergrößern bitte anklicken):
Auf dem E-Scooter gelten 0,5 Promille, sofern keine Ausnahmen bestimmt sind. Eine solche gilt zum Beispiel für Fahrer unter 21 Jahren oder wenn diese sich in der Probezeit befinden.
E-Scooter: Gilt für Promille eine Grenze in der Probezeit?
Sind Fahrer in der Probezeit mit dem E-Scooter betrunken unterwegs, drohen bereits ab 0,01 Promille Sanktionen. Denn auf dem E-Scooter sind Promille in der Probezeit nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Es besteht ein striktes Alkoholverbot.
Zum entsprechenden Bußgeld kommen in der Probezeit bei einem Alkoholverstoß zusätzliche Maßnahmen auf Fahrer zu. Hier bedeuten auf einem E-Scooter die Promille eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Hinzu kann dann auch eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar drohen.
Auf dem E-Scooter das Alkohollimit missachtet: Was droht?
Haben Sie auf dem E-Scooter zu viel Promille und verstoßen gegen die gültige 0,5-Promillegrenze, müssen Sie beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro. Zu den zwei Punkten kommen dann drei Monate Fahrverbot. Gleiches gilt beim dritten Verstoß. Das Bußgeld steigt auf 1.500 Euro.
Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren droht bei einer Fahrt auf dem E-Scooter mit Promille ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Bei drei A-Verstößen ist dann in der Regel auch die Fahrerlaubnis weg.
Auch wenn Sie keinen Führerschein haben, werden die Punkte eingetragen. Zudem kann die zuständige Behörde, wenn sie die Fahrtauglichkeit anzweifelt, ein Fahrverbot für jegliche Fahrzeuge, also auch E-Scooter, aussprechen.
Video: E-Scooter und Alkohol – ein No-Go?
Strafen auf dem E-Scooter: Wie viel Promille sind notwendig?
Auf dem E-Scooter können Promille nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch eine Anzeige zur Folge haben. Und das bereits ab Werten von 0,3 Promille. Zeigen Fahrer Ausfallerscheinungen oder stellen aufgrund ihrer Fahrweise eine Gefährdung dar, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Ab 1,1 Promille ist eine Anzeige sicher. Denn ab diesen Werten sind auf dem E-Scooter Promille strafbar und erfüllen den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB). Unter Umständen kann Fahrer auch eine Gefährdung nach § 315c StGB angelastet werden.
Auf dem E-Scooter haben Promille auch in diesem beiden Fällen verkehrsrechtliche Konsequenzen. So werden drei Punkte eingetragen und es können Fahrverbote sowie der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Wann droht eine MPU beim E-Scooter?
Wurde Verkehrsteilnehmern die Fahrerlaubnis entzogen, weil Sie auf dem E-Scooter mit Promille erwischt wurden, ist meist eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig, um diese wiederzuerlangen.
Die Anordnung zu einer MPU kann in bestimmten Fällen auch ausgesprochen werden, wenn keine Fahrerlaubnis vorhanden ist. In diesem Fall soll die MPU dazu dienen, nachzuweisen, dass Fahrer generell in der Lage sind, Fahrzeuge im Straßenverkehr sicher und verantwortungsvoll zu führen. Eine MPU kann aber auch eine Voraussetzung sein, den Führerschein überhaupt zu erlangen.