Der Motorradhelm ist einer der wichtigsten Teile der Schutzbekleidung für Motorradfahrer und deren Sicherheit. Bei Unfällen kann er schlimmste Kopfverletzungen verhindern bzw. die Auswirkungen des Unfalls minimieren. Da ist es nicht verwunderlich, dass für die Helme bestimmte Vorgaben gelten. Die ECE-Helm-Norm 2205 spielt hier eine besondere Rolle.
Was diese ECE-Norm beim Helm genau bedeutet, ob ein Motorradhelm ohne ECE-Norm bzw. Zulassung gefahren werden darf, welche Ausnahmen in Deutschland gelten und was Motorradfahrer unbedingt beachten sollten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ECE R 2205?
Das Tragen eines Motorradhelms ist in Deutschland gesetzliche vorgeschrieben. Seit 1976 müssen Motorradfahrer einen Helm tragen. Seit 1980 werden für die Missachtung der Pflicht Verwarn- bzw. Bußgelder verhängt. In § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Tragepflicht ausdrücklich festgehalten. Bereits mit der Einführung der Helmpflicht wurden Anforderungen an die Beschaffenheit sowie die Funktionsweise festgelegt. Zunächst durch die DIN-Norm 4848, seit 1990 dann durch die ECE-Regelung Nr. 22.
ECE steht für Economic-Commission for Europe (zu deutsch: Europäische Wirtschaftskommission) und beschreibt in diesem Fall die Vorschriften in Bezug auf Motorradhelme. Bei der ECE 2205 (oder auch 22-05) handelt es sich um einen Teil einer Verordnung, die Richtlinien für die Herstellung beinhaltet. Für den Helm legt die ECE-Norm also bestimmte Prüfkriterien fest, welche beachtet werden müssen. Das heißt, in der EU sollte kein Helm ohne ECE-Norm bzw. Zulassung hergestellt werden.
Zu den wichtigsten Prüfkriterien, die ein ECE-Prüfzeichen am Helm gehören unter anderem folgende Punkte:
- Größe und Form
- Stoßdämpferwerte (durch Falltests ermittelt)
- chemischer Widerstand der Außenschale
- Absicherung, Belastbarkeit des Kinnriemens sowie des Verschlusses
- Größe des Sichtfeldes, Tönung des Visiers
- Abstreifbarkeit
Diese Punkte und einige weitere, die in der Norme ECE 2205 vorgegeben sind, müssen von den Herstellern immer berücksichtigt werden. Doch gilt das auch für Fahrer? Müssen sie darauf achten, dass eine ECE-Zulassung für den Helm vorliegt und ist bei einem Helm ohne ECE-Zeichen eine Strafe zu befürchten?
Motorradhelm: Mit ECE oder ohne?
Muss ein Helm ein ECE-Siegel haben? Grundsätzlich gilt, dass beim Helm die Norm ECE 2205 dann Pflicht ist, wenn es, wie zuvor beschrieben, um die Herstellung geht. Motorradfahrer müssen lediglich beachten, dass für sie gemäß § 21a StVO die Pflicht besteht, einen “geeigneten Schutzhelm“ zu tragen. Da sich in Deutschland nicht auf die Form und Anbringung der ECE-Prüfzeichen geeinigt werden konnte, gilt eine Ausnahmeregelung.
Der Helm kann sich nach den Vorgaben von ECE 2205 richten, kann jedoch auch in einem anderen Land nach Standards geprüft worden sein. Das Fahren mit einem Helm ohne ECE-Zulassung ist also zulässig. Es kann jedoch sein, dass in anderen Ländern die Prüf-Norm dann doch kontrolliert wird. Sind Reisende dann mit einem Helm ohne ECE-Prüfung unterwegs, kann das Bußgelder zur Folge haben.
Ein Motorradhelm ohne ECE-Zulassung muss allerdings auch in Deutschland durch seine Bauart dazu geschaffen sein, als Schutzhelm zu fungieren. Es wird jedoch empfohlen, wenn keine Zulassung nach ECE vorliegt, den Motoradhelm nicht zu verwenden, da nicht sichergestellt werden kann, dass diese Helme dem Sicherheitsstandard entsprechen. Die ECE-Norm 2205 stellt sicher, dass dieser eingehalten wird. Daher sollte durch ein Prüfzeichen ersichtlich sein, dass die ECE-Helmnorm erfüllt ist.
Wurde ein Helm gemäß ECE 2205 hergestellt, muss auf dem Prüfzeichen jedoch kein ECE oder ein ECE-R 22 festgehalten sein. Das E in einem Kreis mit der Prüfnummer stellt die Anwendung der Prüfnorm ECE 2205 in der Regel ausreichend dar.
FAQ: ECE R 2205
Nein, die Regelungen der StVO legen zwar fest, dass auf dem Motorrad Helmpflicht besteht, jedoch nicht, ob der Helm dieser Norm entsprechen muss.
Die ECE-Regelung bestimmt Standards für die Prüfung der Helme. Die Kriterien für die Prüfung sollen ein Maß an Sicherheit gewährleisten.
In Deutschland gilt, dass sich der Helm nach den Vorgaben der ECE-Norm richten muss, jedoch kein Prüfsiegel notwendig ist. Ist der Helm gemäß StVO kein geeigneter, wird ein Verwarngeld von 15 Euro fällig.