Der Arm steckt im Gips, aber Sie sind trotzdem auf das Auto angewiesen? Beachten Sie: Wenn Sie aufgrund „körperlicher Mängel“ einarmig autofahren, wird das unter Umständen als Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB gewertet und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jemand, der mit nur einer Hand am Lenkrad fährt, das Auto nicht optimal bedienen kann. Idealerweise können alle Funktionen vom Blinker bis zur Gangschaltung aktiviert werden, ohne die Hände vom Lenkrad nehmen zu müssen.
Stimmt es also, darf ich mit einem Gipsarm nicht ans Autofahren denken? Was ist, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt? Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, unter welchen Voraussetzungen das Einarmig-Autofahren erlaubt ist.
Inhaltsverzeichnis
Darf man mit Gips/Armschiene das Autofahren riskieren?
Einarmig-Autofahren, das betrifft einerseits Menschen mit Schwerbehinderung, die vielleicht von Geburt an oder durch einen Unfall nur einen Arm haben. Andererseits sind auch Personen betroffen, die sich von einer Verletzung oder einem Bruch erholen und deren Mobilität durch einen Gips oder eine Armschiene vorübergehend eingeschränkt ist.
Wir möchten hier zunächst Letzteres genauer betrachten: Darf man sich mit einer Gipshand beim Autofahren (oder mit Armschiene) erwischen lassen? Gemäß § 315c StGB Abs. 1 ist es strafbar ein Fahrzeug zu führen, wenn geistige oder körperliche Mängel die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Das Argument, dass ja auch Menschen mit Behinderung ein Auto fahren könnten, ist hier fehl am Platz, da es sich in diesem Fall um spezielle behindertengerechte Autos handelt.
Ein solcher körperlicher Mangel liegt vor, wenn Sie einen Gipsarm haben. Das Autofahren ist Ihnen dann untersagt. Nicht nur wird das mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet, auf eventuellen Unfallkosten bleiben Sie unter Umständen auch noch sitzen. Versicherungen werten das Einarmig-Autofahren nämlich als Fahrlässigkeit.
Bei Schwerbehinderung sind Anpassungen am Auto nötig
Der technische Fortschritt macht es möglich, dass auch Menschen mit Schwerbehinderung nicht auf Mobilität verzichten müssen. Autofahren mit nur einem Arm ist heute mit individuellen Anpassungen am Fahrzeug möglich.
Funktionen, für die normalerweise beide Hände benötigt werden, können der Behinderung entsprechend umgestaltet werden. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Umbauten:
- Lenkkurbel
- Fußlenkung
- Automatikgetriebe
- versetzte Blinkhebel
Beachten Sie jedoch, dass auch mit diesen Anpassungen das Einarmig-Autofahren nur dann erlaubt ist, wenn die behindertengerechten Umbauten auch vom TÜV abgenommen wurden. Neben einem ärztlichen Gutachten benötigen Sie deshalb auch ein Sachverständigengutachten, in dem der TÜV der Verwaltungsbehörde mitteilt, welche Beschränkungen nötig sind bzw. welche Auflagen für die Fahrerlaubnis erfüllt sein müssen.
Der TÜV stellt außerdem im Rahmen einer Fahrprobe fest, ob Sie körperlich (mit den entsprechenden Hilfsmitteln) in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. Der TÜV empfiehlt die Fahrprobe noch vor der Fahrprüfung bei einer der TÜV-Stellen zu absolvieren, da die Fahrerlaubnis nur mit erfolgreicher Fahrprobe vom TÜV beantragt werden kann.
FAQ: Einarmig Auto fahren
Nein. Ein Gipsarm stellt einen körperlichen Mangel dar, der eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit bedeutet. Trotzdem zu fahren, ist eine Straftat.
Es ist möglich, dass Ihr Versicherungsschutz erlischt, da Ihr Handeln grob fahrlässig ist. Die Versicherung kann daher die Schadensregulierung verweigern.
Das ist unter Umständen möglich. Näheres dazu erfahren Sie hier.