Passiert ein Unfall, bedeutet das in den meisten Fällen viel Papierkram und ein ständiges Telefonieren mit der Versicherung. Denn es stellt sich die Frage, wer den Unfallschaden bezahlt. Besonders kompliziert wird es, wenn die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung die Kosten nicht übernehmen will, sollte nur ein Bagatellschaden vorliegen oder der Schaden generell zu gering sein.
Gibt es vielleicht nur einen Kratzer, eine kleine Beule oder wurde nur ein Seitenspiegel abgefahren, kann es sich eventuell lohnen, den Unfall ohne Versicherung zu regeln. Dann kann eine private Einigung unter den Unfallbeteiligten relevant werden.
Doch was gilt es hierbei zu beachten und was sollte ein sogenanntes Einigungsprotokoll enthalten? Erfahren Sie mehr dazu im nachstehenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist ein Einigungsprotokoll nach einem Autounfall sinnvoll?
Die Schuldfrage ist bei jeglichen Unfällen der zentrale Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Sie den Unfall und damit die Schadensregulierung privat abwickeln möchte, ohne die Versicherung hinzu zu ziehen.
Daneben muss der Kfz-Schaden beziffert werden können. Dabei ist entscheidend, dass für einen Bagatellschaden kein Sachverständiger erforderlich ist. Die Grenze hierfür liegt im Sinne der Haftpflichtversicherung bei 750 Euro und bei einer Kaskoversicherung bei 2.000 Euro. Somit stellt sich die Frage nach dem Kfz-Gutachten vor allem bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Andernfalls müssen sich Unfallbeteiligte und Versicherer an den Kostenvoranschlägen der Werkstätten oder Preislisten orientieren.
Kann die Schuldfrage nach einem kleinen Unfall also eindeutig geklärt werden und Sie wissen genau, wie der Schaden zu beziffern ist, können Sie mit der gegnerischen Unfallpartei ein Einigungsprotokoll aufsetzen.
Wann ist von einem Einigungsprotokoll nach einem Unfall abzusehen?
Vor allem bei Mini-Unfällen oder kleinen Schäden, wie ein abgefahrener Seitenspiegel oder ein beschädigtes Rücklicht, können Sie den Unfall ohne Weiteres privat regeln; also auch ohne Versicherung.
Davon abzusehen ist vor allem dann, wenn mehr als zwei Personen in den Unfall verwickelt und die Schäden vom Ausmaß der Kosten nicht zu überblicken sind. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Folgeschäden auftreten, die zum Unfallzeitpunkt nur vermutet werden können.
Sollten in irgendeiner Weise Zweifel bestehen, unterschrieben Sie auf gar keinen Fall ein Einigungsprotokoll. Denn mit einem solchen Dokument stellen Sie klar, dass Sie nach der einmalig erfolgten Zahlung keine Ansprüche mehr an den Unfallgegner stellen.
Vorlage für ein Einigungsprotokoll
Im Folgenden haben wir ein Muster für ein Einigungsprotokoll zusammengestellt, an dem Sie sich orientieren können. Es ist jedoch in jedem Falle individuell an den jeweiligen Unfall anzupassen.
Generell sollten folgende Aspekte aufgeführt werden:
- Name, Anschrift und Kennzeichen beider Unfallbeteiligter
- Daten zum Unfall selbst
- Hinweis auf Einmaligkeit der Zahlung
- Ausschluss weiterer Ansprüche
- Art und Weise der Zahlung
- Unterschrift beider Personen und Datum der Ausstellung des Protokolls
Achten Sie darauf, den Halter des jeweiligen Fahrzeugs mit aufzuführen, wenn dieser sich vom eigentlichen Fahrer unterscheidet.
An dieser Stelle finden Sie eine Vorlage zum Einigungsprotokoll, die Sie sich herunterladen, individuell anpassen und ausdrucken können!
Muster: Einigungsprotokoll – Doc-Datei
Muster Einigungsprotokoll – Pdf-Datei
FAQ: Einigungsprotokoll
Wenn Sie einen Unfall ohne Versicherung regeln wollen, bietet sich ein Einigungsprotokoll an, in dem festgehalten wird, dass Sie sich mit Ihrem Unfallgegner privat geeinigt haben.
Zunächst sollten die Personendaten vermerkt werden. Daneben müssen Hinweise über die Zahlung erfolgen. Sie können unsere Vorlage für ein Einigungsprotokoll kostenlos nutzen.
Sollten Sie den Schaden nach einem Unfall regeln, indem Sie Ihrem Unfallgegner lediglich Geld in die Hand drücken und verzichten auf ein Protokoll, könnten Sie böse von der Versicherung überrascht werden, sollte sie sich an Sie wenden, nachdem der Unfallgegner den Schaden doch gemeldet hat.
Wir hatten einen Unfall mit einem geliehenen Wohnwagen.
Versicherung ist nur Teilkasko. Beschädigt wurden Fenster und Außenhülle (Abgerissene Abdeckleisten).
Wie könnte man sich hier einigen? Unfallverursacher kommt für den Schaden auf. Aber wie hält man es fest auf Papier?
Hallo,
ich habe jemandem unbeabsichtigt den Seitenspiegel kaputt gefahren. Der Unfall liegt der Polizei vor. Der Halter des Fahrzeugs wurde nun gebeten einen Kostenvoranschlag bei der Polizei einzureichen.
Wir haben uns allerdings einen Tag nach dem Unfall getroffen und uns einvernehmlich geeignet dass er 100€ (der Wagen ist Bj. 2003 dementsprechend sind die Spiegel für unter 50€ zu kaufen) zur Schadensregulierung bekommt. Ich habe es schriftlich festgehalten und wir haben unterschrieben.
Jetzt rief er mich heute an, schilderte kurz die Lage und sagte mir, er hole sich einen Kostenvoranschlag und ich soll von diesem dann die bereits gezahlten 100€ abziehen. Meinen Anhörungenabogen habe ich bereits ausgefüllt aber noch nicht versendet. Soll ich die Einigung als Kopie mit anfügen? Wie gehe ich vor?
Probezeit verlängerung?
Hallo
und zwar bin ich heute am berg mit meinem auto abgesoffen, ich musste wieder anfahren dabei ist mein auto nach hinten gerollt und bin somit gegen ein auto geknallt.
Es waren keine Schäden an meinem und an seinem auto zu sehen.
wir haben die Polizei verständigt und die meinten wir sollen das unter uns klären da kein großer schaden zu sehen ist.
aber der Polizist hat am Telefon mein auto kennzeichen aufgenommen. Wird irgendwas von der Polizei auf mich zukommen?
Der besitzer von dem auto meinte zu mir dass wahrscheinlich nichts an seinem auto ist .
er hat sich trotzdem meine nummer aufgeschrieben.
welche Konsequenzen kommen nun auf mich zu ?
bin noch in der Probezeit und hab angst ,dass die verlängert wird das war mein erster unfall.
ich danke euch für eure Antworten
Hallo,
auf ein Privaten Garagenhof habe ich mein Auto vor der Garage abgestellt und vor mir stand ein Motorroller. Ich bin eingestiegen und habe vergessen den ersten Gang beim Anmachen rauszunehmen was ich eigentlich immer mache. Gang raus Handbremse an. Leider habe ich dann den Motor meines Fahrzeuges gestartet und das Auto ist hinten drauf geknallt bei dem Roller. Schaden ca 300 € + Transportkosten für den Roller abholen und wieder bringen. obwohl der Roller Fahrbereit ist.
Das ganze wahr vor ca 2 Wochen.
Ich habe gesagt er soll fragen wie teuer alles wird und ich bezahle. er hat es gemacht nach ca 1ne Woche und jetzt kommt er mir mit, er will meine Versicherungsnummer, er meldet es der Polizei, hat Zeugen.
Per SMS habe ich Ihn geschrieben wo sein Problem sei ? da ich gesagt habe ich muß erstmal selber nachfragen in der Werkstatt (bei der selben wie er) ob das stimmt von den kosten. Da fing er an mit ich mach eine Anzeige usw.
wie seiht es für mich aus wenn er wirklich iene Anzeige macht und was könnte noch alles passieren ?
wie gesagt, ich habe SMS das ich geschrieben habe, ich bin Schuld und bezahl dir die Repaeratur in der Werkstatt.
vielen Dank
Hallo mir wurde vor ca 1,5 Monaten der Spiegel angefahren. Die Dame hat sich direkt gemeldet. Der schaden würde nicht über die Versicherung abgerechnet sondern anhand eines Kostenvorschlag privat beglichen. Nun meine Frage muss ich den Schaden über eine Werkstatt reparieren lassen?
Könnte den Spiegel selbständig reparieren.
Ich hatte einen kleinen Unfall. Möchte das ohne Versicherung regeln, da ich lt Versicherung 100 % hochgestuft werde (Beitragsklasse SF 1/2). Der Gegner hat einen GA beauftragt, der Geschädigte hat für die Werkstatt eine Abtretungserklärung unterzeichnet. Ich soll an die Werkstatt übeweisen. Muss ich sofort an die Werkstatt zahlen, bevor der Geschädigte das Einigungsprotokoll unterschrieben hat oder kann ich im Voraus darauf bestehen, kann ich überhaupt darauf bestehen aber ich brauche ja eine Sicherheit, dass alle Ansprüche abgegolten sind. Muss ich sicherheitshalber die Rechnung der Werkstatt abwarten oder muss ich zuvor aufgrund des Gutachtens an die Werktstatt überweisen? Bitte senden Sie mir zeitnah Antwort.
Vielen Dank im Voraus!
Ich hab ein kleinen Unfall gemacht – mit Polizei ist also einigermaßen dokumentiert. Nun haben wir uns einige Monate später geeinigt es ohne Versicherung zu machen. Ich zahle ihn eine Summe und dafür müssen wir ein Einigungsprotokoll ausfüllen und unterschreiben.
Nun die Frage.
Da wir beide nur Fahrer sind aber nicht Fahrzeughalter müssen die Angaben Personalausweisnummer und/oder Unterschrift der Fahrzeughalter mit drauf sein?
Zu euren Muster wieso muss man zu Punkt D die Versicherung noch die Versicherungen aufzählen?
Guten Tag ,
Beim Rückwärtsfahren haben wir das Auto unseren Nachbarn beschädigt.Kenzeichen und beschädigung hinter dem kenzeichen.
Wir haben uns geeinigt das wir es ohne Versicherung regeln.(Zwei Monate ist es her)Jedesmal wenn ich mein Nachbar frage viel ich bezahlen muss. Sagt er das Er kein Zeit hatte.
Mittlerweile habe ich das Gefühl das er daraus profit schlagen möchte.
Wie kann ich handeln wenn er unrealistisch hoch Lackierungskosten verlangen würde???
Mit freundlichen Grüßen.
Guten Tag Zusammen,mir ist ein LKW in die Seite gefahren .Schuldfrage ist geklärt. Der LKW (Firmenfahrzeug) wurde gefahren von einem Beschäftigten . Sein Chef (Halter) möchte den Schaden privat regeln .Darf ich im Text (Einigungsprotokoll) den Begriff Unfallverursacher durch den Begriff Fahrzeughalter ersetzen ,da ich mich ja mit dem Halter auf eine gütliche Einigung und Abwicklung verständigt habe ? Vielen Dank im Voraus !
Hallo Bodo,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
habe mit meinem Fahrad ein parkendes Auto beschädigt.
Habe keine private Haftpflichtversicherung und kann den Schaden nicht bezahlen,
da Hartz 4 Empfänger.
Wie ist eine Schadensregulierung ( über 1000 Euro )
Hallo Tobias Z.
Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen empfehlen wir Ihnen einen Anwalt mit Ihrem Fall zu betrauen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Servus,
ich habe einem anderen Fahrzeug ein paar kleinere Kratzer im Lack hinterlassen. Der Unfallgegner lebt in einer Großstadt und will das Fahrzeug zwar abgeben aber eventuell einen Ersatzwagen beanspruchen. Ist das rechtens? Schaden (reine Materialkosten) sind unter 300€. Darf er sich ein Taxi ordern, da die Infrastruktur sehr gut ist und der tägliche Arbeitsweg (Hin- und Rückweg) unter 20km ist.
Viele Grüße
Hallo K,
ob ein Anspruch besteht oder nicht, hängt vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Setzen Sie sich diesbezüglich noch einmal mit Ihrer Versicherung auseinander.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Hallo, ich habe vor kurzem ein Bagatellfall gehabt. Nach kurzem hin und her sind wir so verblieben dass wir miteinander telefonieren was auch später passiert ist , der Geschädigte aber ziemlich frech war am Telefon, und das2 mal. Ich habe ihn noch ein weiteres Mal angerufen und wieder dasselbe. Jetzt schickt er mir per SMS ein Betrag von 12 hundert Euro die ich auf seine Konto überwiesen soll. Jetzt bin ich am zweifeln ob sowas gehen kann. Hab weder Rechnung von Werkstatt, noch hat er Angaben von mir von Fahrzeug oder Personalien. Wir hatten lediglich Tel nr getauscht und weiter gefahren.
Hallo,
Mir ist vor 3 Monaten jemand beim einparken in die Seite gefahren. Da ich noch im Wagen war hab ich natürlich mit dem Unfallverursacher gesprochen und wir haben zusammen vereinbart das er mir den Schade ( Unter 750 € ) ersetzt. Nach dem austauschen von Personalausweis und Telefonnummern sind wir beide dann erstmal auseinander gegangen. Da der Unfallverursacher freundlich und anständig gewirkt hat war das für mich nicht von Nöten ein extra Blatt zu unterschreiben wer was wann zahlt ( Wussten wir zu diesem Zeitpunkt auch nicht, wie hoch der schaden ist ). Nachdem ich nun mein Auto in der Werkstatt ausbeulen lassen habe, hab ich die Rechnung in Höhe von ca. 300 € an den Unfallverursacher geschickt. Darauf hin kam keine Antwort und das Geld wurde auch nicht überwiesen. Dann hab ich noch eine Rechnung geschickt auf diese kam bis jetzt auch keine Reaktion. Ich hab leider nur die Adresse,Kennzeichen, den Namen und die Telefonnummer vom Unfallverursacher….was soll ich jetzt tun um an mein Geld zu gelangen ?
Hallo Max,
Sie sollten sich in dem Fall an einen Rechtsanwalt wenden. Im Zweifel kann der Schaden eingeklagt werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo.
Hatte gerade einen kleinen Auffahrunfall.
Wir haben uns das angeschaut, lediglich ein Sensor war kaputt. Er meinte es wäre in Ordnung, wenn ich 50 Euro bezahlen würde für einen neuen Sensor.
Er wäre Mechantroniker.
Habe ich gemacht, jetzt habe ich aber om schrecken nicht daran gedacht, mir nummernschild, name, Telefonnummer etc aufzuschreiben und alles fest zu halten.
Auch wenn er mir zugesichert hat, dass nichts passiert, habe ich irgendwie sorge, dass ich wegen fahrerflucht angezeigt werde.
Was kann ich machen?
Vielen Dank im Voraus
Janin
Hallo Janin,
da Sie sich den Schaden gemeinsam mit der anderen Unfallpartei angesehen haben und zu einer Einigung gelangt sind, sollte der Vorwurf der Fahrerflucht nicht weiterhin bestehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe letztes Jahr einen kleinen Unfall verursacht und den Betrag aus der eigenen Tasche bezahlt laut einem Kostenvoranschlag. Meine Frage: musste ich die Mehrwertsteuer auch auszahlen?
Vielen Dank für eine kurze Rückantwort.
Liebe Grüße
Hallo Nadja,
nach § 249 Absatz 2, Satz 2 BGB ist die Mehrwertsteuer nur dann zu ersetzen, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Nachgewiesen wird dies regelmäßig durch Vorlage der Reparaturrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Ihr Bussgeld-Info Team