Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – ist eine Begründung notwendig?

Muss im Normalfall dem Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid eine Begründung beigelegt werden?
Muss im Normalfall dem Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid eine Begründung beigelegt werden?

Feierabend am Freitag – alles, was Sie noch von Ihrem Wochenende trennt, ist die Autobahnstrecke nach Hause. Sie könnten in Windeseile in Ihren eigenen vier Wänden sein und die Woche auf der Couch ausklingen lassen, wenn nicht die Verkehrszeichen entlang der Strecke mit gnadenloser Unbarmherzigkeit Ihre Fahrt verlangsamen würden. Wer hier schwach wird und das Tempolimit übertritt, riskiert ein Bußgeld.

Doch es kann auch vorkommen, dass Sie Post von den Behörden bekommen und sich gar keiner Schuld bewusst sind. Was nun? Ein rechtmäßiges Bußgeld ist schon ärgerlich, was tun Sie also gegen ein unrechtmäßiges? Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie in der Regel Einspruch einlegen. Aber was müssen Sie dabei beachten? Müssen Sie dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Begründung beilegen? Dieser Beitrag beantwortet diese Frage.

Im Video erklärt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ratsam? Erfahren Sie es hier im Video!
Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ratsam? Erfahren Sie es hier im Video!

Müssen Sie dem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eine Begründung hinzufügen?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, dann steht Ihnen der Rechtsbehelf des Einspruchs zur Verfügung. Ein Einspruch ist allgemein eine Möglichkeit, gegen einen bestimmten Verwaltungsakt vorzugehen, also auch gegen einen Bußgeldbescheid. Aber wie gehen Sie vor, um einen Einspruch einzureichen? An wen adressieren Sie Ihr schreiben? In welcher Form muss es abgeschickt werden? Bestehen zeitliche Fristen, die Sie beachten müssen und gehört beim Bußgeldbescheid zum Einspruch stets eine Begründung?

Wie muss ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erfolgen?

Zu Unrecht ein Bußgeld erhalten? Ein Einspruch auch ohne Begründung kann Ihnen die Kosten ersparen.
Zu Unrecht ein Bußgeld erhalten? Ein Einspruch auch ohne Begründung kann Ihnen die Kosten ersparen.

Grundsätzlich gilt es, bei einem Einspruch eine Frist zu beachten. Im Regelfall wird ein Einspruch nur akzeptiert, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids erfolgt. Diese Frist kann ausnahmsweise verlängert werden, wenn Sie nachweislich keine Kenntnis vom Eintreffen des Bußgeldbescheids haben konnten, weil Sie beispielsweise im Urlaub waren. Können Sie Nachweise anbringen, ist es hier in der Regel möglich, die Frist in den vorherigen Stand zurückzusetzen.

Wenn Sie innerhalb der Frist die Entscheidung treffen, Einspruch einzulegen, muss dies stets auf schriftlichem Wege erfolgen. In der Regel bedeutet dies, dass der Einspruch per Post oder auch per Fax an die zuständige Verwaltungsbehörde geschickt werden muss. Entscheidend ist hier, dass der Einspruch innerhalb der Frist von 14 Tagen bei der Behörde eintreffen muss. Denken Sie also daran, das Schreiben rechtzeitig abzuschicken. Über einen kostenlosen Bußgeldcheck ** können Sie übrigens Ihre Möglichkeiten eines Einspruchs prüfen lassen.

Wann bedarf es beim Einspruch gegen den Blitzer einer Begründung?

Muss dem Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid eine Begründung angehängt werden oder nicht? Und wenn ja, gibt es Ausnahmen? Im Allgemeinen gilt, dass das Anhängen einer Begründung zu einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid optional ist. Sie können also eine Begründung verwenden, um sich zu rechtfertigen oder den Sachverhalt aufzuklären. Verpflichtend ist diese Begründung aber nicht. Das bedeutet, dass auch ohne diesen Bestandteil Ihr Einspruch wirksam wird.

Wenn Ihr Einspruch wirksam wird, dann wird Ihre Pflicht, das Bußgeld zu bezahlen, so lange ausgesetzt, bis das Verfahren abgeschlossen und Ihrem Einspruch entweder stattgegeben oder dieser abgelehnt wird.

FAQ: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Muss ich den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen?

Nein, eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Allerdings kann eine Begründung ratsam sein, um die Rücknahme des Bußgeldbescheids oder eine günstigere Rechtsfolge (mildere Sanktion) zu erreichen.

Wie begründe ich den Einspruch am besten?

Ihr Einspruch muss genau zur Situation passen. Schildern Sie den Sachverhalt aus Ihrer Sicht und beschränken Sie sich dabei auf Tatsachen – ohne Meinungsäußerungen. Im Idealfall können Sie Beweismittel wie Fotos oder Zeugen beibringen.

Ich bin mir sicher, dass ich nicht so schnell gefahren bin, wie mir das vorgeworfen wird. Wie kann ich das richtig begründen?

Möglicherweise beruht die Geschwindigkeitsmessung auf Messfehlern. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, die Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs prüfen und diesen ggf. richtig begründen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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1 Kommentare zu “Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – ist eine Begründung notwendig?

  1. Roland

    Nach meinem Einspruch sind über drei Monate vergangenen das ich zu schnell gefahren war ist das jetzt verjährt.

    Gruß Roland

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